Laut Wörterbuch bedeutet das im Titel zitierte deutsche Sprichwort, dass eine angedrohte Maßnahme zumeist nicht so scharf angewendet wird, wie sie zuvor angekündigt wurde. Oder sinngemäß, dass die Dinge nicht so schlimm sind, wie sie anfangs scheinen. Heißt das also, dass die angekündigte Impfpflicht nicht so schlimm werden wird – oder gar am Ende doch nicht realisiert werden wird? Studiert man den gesetzgeberischen Auftakt zur allgemeinen Impfpflicht etwas genauer, das Gesetzespaket zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 24.11.2021 und das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 (Stichwort: “einrichtungsspezifische Impfpflicht”) vom 10.12.2021, so kann man nur hoffen, dass die erwähnte Küchenweisheit Recht behält: Denn § 28b IfSG (neue Fassung) verschärft das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer deutlich. Er erfasst dabei nicht nur das medizinische Personal, sondern alle “Beschäftigten” im Sinne der Definition von § 2 Arbeitsschutzgesetz.
Der Begriff soll zudem nach dem IfSG ausdrücklich weit ausgelegt werden und so beispielsweise auch Freiwilligendienste, Ehrenamtliche oder auch Besucher umfassen, die aus einem beruflichen Grund eine medizinische Einrichtung betreten wollen oder müssen (Therapeuten, Handwerker, Paketboten); dazu zählen selbstverständlich dann auch irgendwie involvierte Auszubildende, Studierende oder Schüler. Jeder Beschäftigte, jeder Besucher hat ab dem Stichtag auf Verlangen den Impf-Nachweis vorzulegen. Auch der Begriff der “Arbeitsstätte” soll weit – das heißt über den Rahmen von § 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hinaus – ausgelegt werden und somit auch für fremde, nicht dem eigenen Arbeitgeber direkt zuzurechnende Arbeitsstätten gelten, sofern diese betriebsbedingt betreten werden müssen. Gottlob sind “Arbeitsstätten” in Privatwohnungen (Homeoffice!) noch nicht davon erfasst.
Beachtliche Bandbreite
Allerdings ist die Bandbreite der Einrichtungen und Unternehmen gemäß § 23 IfSG schon beachtlich: Betroffen sind Krankenhäuser, Tageskliniken, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge-, Reha-, Dialyse- oder Entbindungseinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdiensts, ambulante Pflege- und Rettungsdienste, Werkstätten für behinderte Menschen, sowie viele weitere Einrichtungen der Gesundheitspflege, die allenfalls juristisch geschulte Personen noch genau zu überschauen vermögen.
Der Begriff der “physischen Kontakte” ist fortan ebenfalls weit auszulegen, ein direkter Körperkontakt ist nicht einmal erforderlich und ob Beschäftigte tatsächlich auf andere Personen treffen, ist ebenfalls unerheblich; es genügt die schiere Möglichkeit. Impf-, Genesenen- oder Testnachweise gemäß § 2 Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmVO) sind stets mit sich zu führen, für allfällige Kontrollen verfügbar zu halten oder in begründeten Fällen (z.B. aus betriebspraktischen Gründen) beim Arbeitgeber zu hinterlegen. Für die Gültigkeit dieser 3G-Nachweise haben die Beschäftigten selbst zu sorgen, sie also gegebenenfalls auch selbst zu zahlen – und die Testung zählt grundsätzlich auch nicht zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit. Schließlich stehe das eigene Interesse des ungeimpften Arbeitnehmers im Vordergrund, so der Gesetzgeber.
Internationales Recht wird missachtet
Nirgends berücksichtigt dieses Gesetz die Resolution des Europarates zu Impfstoffen (siehe hier und hier), wonach die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, “dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt sind, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte.” Auch das dort verankerte Diskriminierungsverbot wird nicht berücksichtigt, wonach ”dafür zu sorgen (ist), dass Personen, die nicht geimpft sind, weil dies aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken nicht möglich ist oder die betreffende Person dies nicht möchte, nicht diskriminiert werden” dürfe. Auch die beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag eingereichte (und im Sommer 2021 angenommene) Klage aus Israel wegen Verletzung der zehn Grundsätze des 1947 als Reaktion auf die NS-Verbrechen verabschiedeten Nürnberger Kodex blieb unbeachtet; sie richtet sich gegen die darin eigentlich explizit verbotene “experimentelle Behandlung”. Alle Probanden, die an klinischen Studien teilnehmen, müssten vorher umfassend aufgeklärt werden und dürfen allenfalls freiwillig an einem medizinischen Massen-Experiment – und ein solches ist die mRNA-Injektion ohne Frage – teilnehmen.
Von Freiwilligkeit kann angesichts mehr oder weniger direkt angedrohter Entlassung und Arbeitslosigkeit wohl kaum die Rede sein. Auch existiert keine umfassende Aufklärung; wie auch, nach einem solch kurzen Testverlauf – mit sich überschneidenden Testphasen (Gates’sches Teleskopverfahren!) und mit anfangs noch völlig unbekannten, heute jedoch evidenten und in ihrer schieren Menge rapide anschwellenden Risiken und Nebenwirkungen. Absichtlich wurden die Bürger von der Politik – und zwar noch vor jeglicher ordnungsgemäßen Zulassung – in eine großangelegte klinische Studie getrieben und damit zu “Versuchskaninchen” (Bundeskanzler Olaf Scholz) gemacht. Auch die Behauptung, dass die “Impfstoffe” in Studien ausreichend geprüft und damit hinreichend seriös zugelassen seien, ist schlicht falsch: Erst nach und nach kommen die vielen Studiendefizite, Verfälschungen der Ergebnisse und unterdrückten Nebenwirkungen – sehr wohl auch mit Todesfolgen – ans Tageslicht.
Unterschiedlich schädliche Vakzin-Chargen
Und: Erst jetzt wird bekannt, dass es offensichtlich unterschiedliche Chargen von “Impfstoffen” mit unterschiedlich schwerwiegenden Nebenwirkungen gibt; erst jetzt wird enthüllt, dass die “Impfdosen” verbotene und toxische Substanzen enthalten. Zudem steht die richtige Zulassung noch aus; nach wie vor gilt nur die auf politischen Druck hin erteilte bedingte (EU) bzw. Notfall-Zulassung (USA). Wissenschaftliche Analysen der US-amerikanischen VAERS -Datenbank zeigen inzwischen geradezu verheerende Folgen der Impfkampagne auf – und bestätigen zudem den Verdacht, dass es unterschiedliche Produktchargen der “Impfstoffe” gibt, die unterschiedlich schädlich wirken. Schon alleine das ist ein Skandal und verlangte die sofortige Einstellung der Impfkampagne. Wenn im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, in einer so genannten “Factbox”, behauptet wird, dass “…von einem Massenexperiment nicht die Rede sein könne, weil die ‘Impfstoffe’ bereits vielfach getestet wurden” und daher der Vorwurf des Verstoßes gegen den Nürnberger Kodex nicht “passé”, so zeigt dies entweder die Unfähigkeit des heutigen Journalismus, sauber zu recherchieren – oder zeugt von einer Schleimspur der polit-medialen Kabale.
Sogar die Selbstverpflichtung zur ärztlichen Ethik, einst grundlegend durch den Hippokratischen Eid abgebildet und abgelöst durch das Genfer Ärztegelöbnis von 1948 (zuletzt revidiert 2017) – namentlich das Gebot, “den Kranken nicht zu schaden” und “den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren”, wird kaltschnäuzig missachtet. Schlimmer noch: Im Dienste von Big Pharma und Big Finance werden gesunde Menschen mittels mRNA-Injektion nachweislich zu Hunderttausenden geschädigt, zum Teil sogar bedingt vorsätzlich getötet; schließlich wurden potentiell tödliche Verunreinigungen in allen Covid-“Impfstoffen” nachgewiesen.
Ärztliches Ethos mit Füßen getreten
Wenn also schon die Ärzte ihr eigenes Ethos mit Füßen treten (man denke an die unrühmliche Rolle von Weltärztepräsidentlein Montgomery in der Debatte!), was schert dieses dann noch den deutschen Gesetzgeber? Die Volksvertreter und Politiker missachten – trotz anzunehmender Faktenkenntnis und somit also in höchster kognitiven Dissonanz – global vorhandene wissenschaftliche Erkenntnisse, international höherstehendes Recht und ethische Manifeste und laufen den Heilsversprechen der Pharma-Auguren hinterher, statt sich ihres eigenen Verstandes und ihrer Souveränität zu bedienen. Zu einer politischen “Elite”, die mehrheitlich ohnehin nur noch von Pfründen, Mandaten und Diäten motiviert wird, passt dies leider wie die Faust aufs Auge. Ein Blick ins Urteil des (damals politisch noch unabhängigen) Bundesverfassungsgerichts 2006 zur Verfassungswidrigkeit des Luftsicherheitsgesetzes wäre den Bundestagsabgeordneten dabei dringend anzuraten: Der Bürger darf nie zum bloßen Objekt staatlichen Handelns degradiert werden, ihm darf nicht der Wert abgesprochen werden, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt. Alles schon vergessen?
Vor allem sollte diese verfassungsrechtliche Erinnerung tunlichst vorgenommen werden noch vor der – in Kürze anstehenden – Beratung und Abstimmung ohne Fraktionszwang über die zweite Stufe einer “einrichtungsspezifischen Impfpflicht” für kritische Infrastrukturen, wie z.B. Polizei, Militär, Wasser-, Elektrizitäts- oder Heizwerke. Vor allem die Menschen dieser zweiten Erweiterungsstufe werden es sein, die dann in der dritten Erweiterungsstufe unsere Kinder , Alten, Dementen, Senilen und Kranken jagen werden, welche dann in Kita, Grundschulen, Kliniken und Heimen wehrlos der Zwangsimpfung harren müssen. Diskutiert wird alternativ auch eine “altersspezifische Impfpflicht” z.B. für alle Menschen ab 60 Jahren. Eine spezielle “virusspezifische Impfpflicht” (z.B. für die Corona-Variante Omikron oder für andere, noch kommende Virus-Mutationen) ist hingegen schon immunologisch sinnlos, weil sie viel zu spät käme.
Klatschen und Drohen
Dieses neue Gesetz betrifft also, wie dargestellt, nicht nur die (unterbezahlten) Pflegekräfte. Schon 2019 fehlten übrigens alleine in Kliniken und Heimen über 200.000 Pflegekräfte; der damals bis ins Jahr 2030 abgeschätzte Fehlbestand wurde bei über 382.000 angenommen und wird heute sogar mit 500.000 berechnet. Die zum damaligen Zeitpunkt noch geschätzten rund 1,7 Millionen Pfleger schieben rund 15 Millionen Überstunden vor sich her und müssen streiken, um überhaupt Gehör zu finden. Opfer dieser strukturellen Defizite sind über 820.000 Heimbewohner und rund eine Million zu Hause ambulant Gepflegte. Inzwischen fehlen in den Kliniken mindestens 4.000 Intensivbetten, Tendenz weiter stark steigend; der Divi-Gate-Skandal (“Bettenschwindel”) ist weiterhin unaufgeklärt. Und all dies vor dem Hintergrund des fortgesetzten, staatlich geforderten und geförderten Klinik- und Bettenabbaus (mindestens 34 Kliniken wurden 2021 geschlossen), während gleichzeitig die Krankenhäuser in der Pandemie mit 10,2 Milliarden Euro und fast 700 Millionen für neue Intensivbetten subventioniert wurden.
Maßgebliche Ursache dieser Fehlentwicklungen ist das fatale, spätkapitalistische bzw. “neoliberale”, ausschließlich profitgetriebene Abrechnungssystem (“Diagnosis Related Groups”, DRG), allgemein als “Fallpauschalen” bekannt. Auch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz von 2019 griff hier nur mäßig (das Sofortprogramm des Bundesgesundheitsministeriums finanzierte 13.000 Fachkräftestellen für die Altenpflege, von denen bis Ende 2020 aber nur etwa 3.600 besetzt wurden – Tendenz rückläufig). Einmalige Sonderzuwendungen als staatliche “Anerkennung” erreichen ohnehin nur wenig. Selbst Streiks des Pflegepersonals konnten im Ergebnis keine Abhilfe schaffen. Und sogar bei absoluter Realisierung all der gut gemeinten Vorschläge der Pflegeverbände (z.B. Umwandlung in einen Studienberuf, 4.000 Euro Mindesteinkommen und vieles mehr) würde es viele Jahre dauern, bis diese Wirkung zeigten.
Bedrohliche Abbruchquote
Die Folgen dieses Reformstaus und der politischen Untätigkeit – insbesondere Personalflucht (bzw. -abbau) aus einem krankmachenden und überfordernden Pflegesystem – zeichneten sich auch schon vor der Impfpflicht ab. Die Abbruchquote im Pflegeberuf liegt bei 30 Prozent; etliche fassen aktuell für die nähere Zukunft eine berufliche Veränderung ins Auge (Ansage berichtete heute). Die Angst vor Entlassung oder vor fortgesetztem Mobbing wegen des “falschen” Impfstatus steigt beständig. Fazit: Das aktuelle deutsche Pflegesystem, sieht so “dts”, “eine menschenwürdige Pflege nicht vor”. Es wird dilettantisch gemanagt, braucht einen Paradigmenwechsel und muss dringend und grundlegend geändert werden. Klatschen vom Balkon reicht definitiv nicht aus.
Die Drohung mit einer Impfpflicht hilft aber dabei erst recht nicht weiter – im Gegenteil, sie ist sogar höchst kontraproduktiv. Dieses Gesetz betrifft in seinen Auswirkungen unser ganzes Gesundheits- und damit zwangsläufig auch unser Gesellschaftssystem. Das mag zwar nicht beabsichtigt gewesen sein, ist aber Fakt. Zeigen wird sich dies bis spätestens zum 15. März 2022, dem Stichtag der “einrichtungsspezifischen Impfpflicht”. Wer schon heute die zunehmenden und teilweise regional geradezu geballt erscheinenden Inserate mit Stellengesuchen von medizinischen Fachangestellten, Pflegern, Ärzten oder Hebammen, den Telegram-Kanal “Gesundheitswesen in der Krise” oder andere medizinisch orientierte neue Medien studiert, bzw. auch nur die Demonstrationen von Pflegepersonal in deutschsprachigen Ländern auflistet, der sieht glasklar, wo die Reise hingeht: Der Fehlbestand in den medizinisch-pflegenden Berufen wird mit Inkrafttreten dieses Gesetzes und den folgenden Freistellungen, Betretungsverboten, Entlassungen etc. geradezu explodieren. Kliniken und Praxen werden den Betrieb bei schwindendem Personal nicht mehr aufrecht halten können und reihenweise schließen müssen. Das gesamte Gesundheitssystem wird extrem provoziert und steht vor dem Kollaps. Größte Vorsicht ist geboten. Dessen sollten sich unsere Parlamentarier in ihren gutbezahlten Elfenbeintürmen bewusst sein.
Impfpflicht versus Nachweispflicht
Bei der kommenden Impfpflicht handelt es sich zunächst erst einmal nur um eine Nachweispflicht: Ungeimpfte müssen bis zum Stichtag dem Arbeitsgeber Auskunft über ihren Impfstatus geben. Nach wie vor gibt es (noch!) keinen Impfzwang. Aber der Weg dafür ist vorgezeichnet. Alleine die Kosten für die Kontrolle und Nachverfolgung der Impfpflicht sind ein neues Milliardengrab, das die Corona-Impf-Fanatiker in den Bundeshaushalt schaufeln würden. Dabei geht es nicht nur um die Personalkosten für die direkten Maßnahmen, die zwingend in ein Bürokratiemonster sui generis münden müssen; denn schon jetzt sind die Gesundheitsämter und beteiligten Behörden signifikant unterbesetzt und arbeiten jenseits des Limits. Die Polizei wird seit Monaten zweckentfremdet und auf permanente Amtshilfe dekonstruiert – und auf leisen Sohlen schleicht sich auch die Bundeswehr in die Corona-Bekämpfung hinein: Ganz oben, beim Bundeskanzleramt, und ganz unten, bei den Gesundheitsämtern.
Ein Impfregister existiert nicht (es ist auch nicht notwendig und wäre verfassungsrechtlich bedenklich). Schon jetzt sind die Test-Kits knapp, und auch der für eine allgemeine Impfpflicht erforderliche “Impfstoff” ist überhaupt nicht in ausreichendem Maße vorhanden; selbst wenn eine Nachbestellung in Millionenhöhe geordert ist, wird diese kaum rechtzeitig bereitgestellt werden können; jedenfalls ganz sicher nicht, um gleichzeitig die rund 15 Millionen Ungeimpften zu impfen und den bereits Geimpften Zweitimpfung, Booster oder demnächst auch vierte Spritze bzw. ab März dann auch noch spezielle Omikron-Vakzine offerieren zu können.
Hilfe, ich bin ungeimpft!
Hinzu kommt, was viele gar nicht so richtig auf dem Schirm haben: Die Zahl der Ungeimpften wächst beständig. Denn als “ungeimpft” zählt derzeit faktisch, wer nur einmal geimpft wurde; wessen Zweitimpfung noch keine 14 Tage zurück liegt; wer doppelt geimpft ist, aber Symptome aufweist; wer kreuzgeimpft wurde (mit verschiedenen Impfstoffen); wessen Doppelimpfung mehrere Monate zurückliegt (derzeit unklar: vier, fünf oder 12 Monate?); wer mit Sputnik (RF) bzw. Sinovac (VRC) oder anderen in der EU nicht zugelassenen Impfstoffen geimpft wurde; und auch wer genesen ist, gilt 6 Monate später als ungeimpft. Und je nach Ablauf der “Wirkdauer” der Injektion, also längstens nach sechs Monaten, gilt auch jeder Vollgeimpfte erneut als Ungeimpfter, muss sich abermals neu hinten anstellen, um die nächste Injektion zu erhalten. BioNTech rät inzwischen schon nach drei Monaten zu “Blitz-Boostern” und stellt kurzfristig die vierte Impfung, ergo ein Impf-Abo, in Aussicht. All das lässt die Zahl der Ungeimpften stetig wachsen.
Unabhängig von diesen eher technischen bzw. infrastrukturellen Problemen ist nach wie vor unklar, wie es für die Betreffenden nach der Meldung ihres negativen Nachweises (“Ich bin ungeimpft”) weitergehen soll. Gehen dann nach australischem Muster Polizei und Militär von Haus zu Haus und nehmen den Impfstatus der Bewohner auf, bzw. die Ungeimpften gleich mit ins Corona-Camp? Soll so indirekt das fehlende Impfregister realisiert werden? Wer sich an die jahrelangen Bemühungen erinnert, den Zensus 2011 zu erheben, wird da nur müde lächeln können: Vielleicht denkt er noch daran, dass bereits damals die abgemagerte Form – der registergestützte Zensus – gewählt wurde, um die Kosten einer traditionellen Volkszählung in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro auf etwa die Hälfte zu drücken. Heute wäre es wohl eher ein Bruchteil der Kosten. Vielleicht denkt er daran, dass mindestens zwei Millionen der “seit Kurzem hier Wohnenden” überhaupt gar keiner Impfpflicht unterliegen, weil kein Staat für eventuelle Nebenwirkungen haften möchte.
Volkszählung pfui, Impfregister hui
Vielleicht denkt er auch an die unendliche Datenschutzdiskussion, die damals losbrach und all die rot-rot-gelb-grün-Angehauchten in heiligem Zorn mit der frühen Antifa vereinte, als sie gemeinschaftlich das Volkszählungsurteil von 1983 zitierten, auf ihr “Recht auf informationelle Selbstbestimmung” pochten und mit großen Bannern protestierten (“Wollt ihr die totale Erfassung?”). Die damals auf die Barrikaden gingen, sind übrigens genau die Scholzes und Palmers und vielen anderen, die heute für Impfpflicht, -register und -zwang eintreten und friedliche Demonstranten für die Grund- und Freiheitsrechte mit Kampfbegriffen (“Corona-Leugner”, “Tyrannen”, “Nazis”, “Querdenker”, “Spaltpilze”, “Radikale”, “Extremisten”, “Reichsbürger”, “verantwortungslose und unsolidarische Sozialschädlinge”) geradezu volksverhetzend im Sinne des § 130 StGB diffamieren, spalten und somit “framen”.
Wird einer vom Gesundheitsamt angeordneten Impfpflicht nicht nachgekommen, erlässt dieses dann zunächst ein “empfindlich erhöhtes” und “unvermeidbares Bußgeld” (Karl Lauterbach), nach derzeitiger Diskussion bis zu 2.500 Euro, das von vielen Experten schon jetzt als “nicht zielführend” bezeichnet wird (Boris Palmer forderte vorgestern gar 5.000 Euro). Ob dieses Zucht- und Rache-Paradigma wirkt und wirklich zu mehr Impfungen führt, ist mehr als fraglich, denn eher geht es dann im typischen allgemeinen Verwaltungsrecht weiter: Anforderung des Nachweises durch das Gesundheitsamt, Verwaltungsakte Tätigkeits-/Betretungs-/Berufsverbot, Widerspruch, Widerspruchsbescheid, Androhung Bußgeld, Klage bei den diversen Instanzen der Verwaltungsgerichte, Eintreibung, Pfändung. Kann dieses Bußgeld – aus welchen Gründen auch immer – nicht eingetrieben werden, wird der “Impfschwänzer” bzw. “Impfmuffel“ wohl oder übel in Beugehaft genommen müssen – das Procedere wird zum Teufels-Kreislauf. Auch wenn Gesundheitsminister Lauterbach bekräftigt, dass “niemand ins Gefängnis” müsse: Bayern räumt derweil schon mal vorsorglich die Gefängnisse zu rund einem Fünftel aus – Platz für die ungeimpften Tyrannen?
Das Schlupfloch im Gesetz
Wie dieses Bürokratiemonster die mindestens 20 Millionen Fälle verarbeiten soll, ist mir schleierhaft. Hier stimme ich Gregor Gysi zu: ”Wenn man etwas nicht leisten kann, soll man es auch nicht machen.” Der Bundestag muss die dramaturgisch-politische Kurve kriegen, denn schon jetzt ist ersichtlich, dass nach den Spaziergängen bzw. Demonstrationen auch Streikmaßnahmen, allen voran im Gesundheitswesen, die logische Konsequenz sein werden – dicht gefolgt von einem exorbitanten Pflegenotstand. Vorbilder für diese Entwicklung gibt es zuhauf: Israel, Schweden, Spanien, USA. Man muss der Mehrheit nur die Augen öffnen und in den parlamentarischen Hirnen Platz schaffen, um ihnen die Flucht aus der kognitiven Dissonanz zu ermöglichen. Endlich raus aus der Sackgasse!
Wer sich bis zum 15.3.2022 als “ungeimpft” outet, ist jedoch durchaus noch nicht verloren: Der Ausweg liegt in der “begrenzten Nachweispflicht”, postuliert in dem bewusst weit gefassten § 20a Absatz 2 IfSG (neue Fassung). Danach könne das Arbeitsverhältnis für alle bereits Beschäftigten (und Selbständigen) fortbestehen, wenn z.B. Antikörpertests, T-Zellen-Nachweise oder sonstige Nachweise die Immunität bestätigen und/oder sonst ein Pflegenotstand entstünde (Stichwort: Bestandsschutz). Nur für Personen, die ab dem 16.3.2022 neu angestellt werden, gelte dann das Beschäftigungs- und Betretungsverbot gemäß § 20a Absatz 3 IfSG – und nur für diese Personengruppe ist derzeit eine Bußgeldpflicht vorgesehen, allerdings immer noch ohne bundesweit einheitlichem Bußgeldkatalog. Gesundheitsämter haben demnach viel Spielraum. Den werden sie auch brauchen – denn sie werden schon alleine durch die aktuelle Arbeitsüberlastung kaum in der Lage sein, all die zusätzlichen Verwaltungssanktionen zu stemmen.
Schluss mit der Taiwanisierung Deutschlands
Fazit: Nicht vorzeitig kapitulieren, nicht freiwillig dem Druck nachgeben und selbst kündigen – sondern den vollen Instanzenweg ausnutzen, demonstrieren, spazieren gehen und/oder streiken! Man vertraue übrigens keinesfalls aufs Parlament: Die Einführung der 2G-plus-Regelung im Deutschen Bundestag; das schon seit der 19. Wahlperiode zelebrierte jämmerlich-undemokratische Abstimmungsverhalten bei der Wahl des stellvertretenden Bundestagsvorsitzenden der AfD-Fraktion; die jetzt fehlende Regierungsvorlage (angeblich wegen der “grundlegenden Bedeutung”): die kognitive Ignoranz der international vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Entwicklungen in Schweden, Israel, Spanien oder den USA: All das zeigt, wie verlogen mittlerweile das Demokratieprinzip hierzulande behandelt wird. Wenn der Bundeskanzler, die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen, die Oppositionsführer, die allermeisten Ministerpräsidenten und große Teile des Ethikrates sich öffentlich für die erweiterte Impfpflicht aussprechen, braucht man nicht lange zu raten, wie wohl die fraktionsübergreifenden Gruppenanträge nach “sorgfältiger Diskussion” am Ende beschieden werden. Daher mein dringender Appell: Unterbindet die weitere Taiwanisierung Deutschlands (mit Ausnahme des 30-Milliarden-Dollar-Fonds für Impfgeschädigte)!
Zum Abschluss möchte ich die geneigten Leser noch auf einen schönen Netzfund aufmerksam machen – zum Thema “Vakzismus”: Der Begriff Vakzismus beschreibt eine Lehre bzw. Theorie mit religionsartig-ideologischem Charakter, nach der Vakzisten aufgrund ihrer biologischen, genetischen oder medizinischen Merkmale anderen moralisch und gesellschaftlich überlegen seien. Die Denkschule des Vakzismus entspringt in ihren Grundmustern dem Rassismus bzw. der Eugenik und wendet deren gleichen Methoden auf ihre Gegner an, z.B. systematische Unterdrückung, Verfolgung, Menschenrechtsentzug und Diskriminierung.
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16 Antworten
“Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird“”
Da würde ich mich drauf verlassen. Wenn diese irren Verbrecher erst einmal ein Gesetz auf den Weg gebracht haben, bleiben nicht mehr viele Möglichkeiten. Ein Gesetz muss verhindert werden.
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Aus meiner Sicht die wichtigste Botschaft: Sämtliche Virus-Existenzbehauptungen widerlegt – https://drive.google.com/file/d/1kvo-YA2E1MdzM8qHLp4K_LBxFlI6uxbU/view
Kein Virus, keine Pandemie, sie haben uns verarscht, dass es nur so kracht.
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… NICHT DRAUF VERLASSEN… 🙂
Die spanische Grippe hat genau so lange gedauert, bis niemand mehr mitgemacht hat.
@dass es offensichtlich unterschiedliche Chargen von „Impfstoffen” mit unterschiedlich schwerwiegenden Nebenwirkungen gibt;
logisch – die machen Tests mit mRNA – und da werden verschiedene Versuche an Menschen gemacht. Und das Regime macht da mit.
Es liegt natürlich im Bereich des möglichen, daß es nir die Wirkgeschwindigkeit ist, die derzeit auffällt, so daß die scheinbar weniger schädlichen Chargen ihre Wirkung nur später erbringen !
Im übrigen ist das nicht der einzige Kollateralnutzen – neben der Sanierung der Rentenversicherungen gibt es auch die Totalüberwachung und im Nachzug eine vollständige Enteignung – alles vom Regime schon eingepreist.
Es wird noch um einiges heißer werden, als es heute kocht – wenn nicht das Regime fällt. Ich sehe nur in der derzeitigen Konstellation keinen Weg, wie der Cum-EX hinter Gitter gebracht werden kann ! Es hat noch die Unterstützung der Neureichen von den asozialen Medien !
Die Gesundheitsdiktatur kann nur aufgehalten werden, wenn es eine breite Mehrheit jetzt begreift und nicht nur der Blockpartei der Spritzgänger keine Stimme mehr gibt, sondern auch das Auszählen so überwacht wird, daß die Manipulationen ausreichend minimiert werden!
Aber die Chancen stehen schlecht – ich schätze, daß selbst die meisten Spaziergänger bei der Wahl dann die Blockpartei ankreuzen !
Im übrigen scheint es mir gleichgültig – die kommende Balkanisierung Europas macht auch die Spritze dann obsolet, so daß der ganze CORONA-Wahn nur dazu dient, Gesellschaft und Wirtschaft nachhaltig zu zerstören!
Peter Hahne, ehemaliger Moderator beim ZDF, sagte heute im österreichischen Fernsehen:
“Die Bürger Deutschlands werden seit zwei Jahren belogen und betrogen.”
Insbesondere nannte er aus den Reihen der Politiker den Bürgermeister von Hamburg Peter Tschentscher und MP Markus Söder. Beide würden Zahlen betreffend der Pandemie fälschen. Er sagte weiter:
“Wir müssen die Politiker austauschen und nicht das Volk”.
“An den Pranger mit Ungeimpften” – Das wäre doch eine Lösung für die linksgrüne faschistische Ampel-Regierung:
“China: Am Pranger wegen Verstoß gegen Corona-Auflagen”
https://youtu.be/w9EIgmCiPe8
Ist nicht die vorläufige Genehmigung des experientellen Biontech Corona-“Impfstoffes” nach einem Jahr am 22.12.21 ohne eine vor spätestens 6 Monaten notwendige Verlängerung abgelaufen?
Wenn ja, machen sich alle Ärzte ab jetzt strafbar?
Oder wurde das Ende der vorgeschriebenen dritten Phase der endgültigen Zulassung (März 22) vorgezogen bzw. wegen der “Impfung” der Pacebogruppe annulliert?
nach meinem Empfinden wiederholt sich heute die Sogwirkung des 3. Reiches. Auch da wurde mit Arbeit, Gerechtigkeit und dergleichen gelockt – und am Ende fanden sich die Männer an der Front und die Frauen mit ihren Kindern in Trümmern wieder. Geschichte wiederholt sich eben doch wenn die Propaganda wirkt und die Mehrheit das Selberdenken ausschalten.
Impfen tötet !
In den letzten sechs Wochen konnten vier Personen aus meinem Bekanntenkreis dem Druck nicht mehr standhalten und haben sich nun doch impfen lassen.
Drei davon sind inzwischen tot und der vierte ist seit der Erstimpfung arbeitsunfähig erkrankt und der Krankheitsverlauf läßt darauf schließen, daß er dauerhaft erwerbsunfähig bleiben wird.
Hat natürlich alles nichts mit der Impfung zu tun; genauso wie Messermörder nichts mit dem Islam zu tun haben.
Meine Entscheidung steht fest: Ich will am Leben bleiben und ich will gesund bleiben. Daher keine Impfung, egal was das Gesetz dazu sagt. Basta !
WAS ARD/ZDF ALLES ALS GESETZ VERKAUFEN WOLLEN, UND DER BÜRGER ES GLAUBT
NICHTS ist GESETZ was die Anforderungen für ein Gesetz NICHT erfüllen !!!
Das dumme Geschwätz von Lauterbach/Scholz u.a. ist noch lange KEIN GESETZ !!
Wie gestern erfahren, nicht einmal was J.Biden möchte!
AMTSANMAßUNG – oberstes Gericht erklärt Bidens Impfpflicht für NICHTIG !!!!
C-19 ist alltägliches Risiko
Italien/ Schweiz Österreicht gehen also mit ihrer Impfpflicht baden. Sind SOFORT aufzuheben
andernfalls STRAFANZEIGE Int.-Strafgerichtshof Personbezogen.
“und auch wer genesen ist, gilt 6 Monate später als ungeimpft” – seit einer Weile auch nur noch 3 Monate (was auch immer genesen bedeuten soll), jedenfalls in Baden-Württemberg.
Wir sind Zeugen, des aktuell laufenden, größten Verbrechens der Menschheitsgeschichte, die durch die Globalisten-Völkermörder und deren Helfershelfer in Pharma, Politik, Wissenschaft, Medien, Kliniken vollzogen wurde. Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht: Jeder, der sich an dem Völkermord duch diese Giftspritze aktiv und passiv beteiligt hat, muß gerichtet und verurteilt werden – ALLEN beteiligten Ärzten muß für immer die Zulassung final entzogen werden. Diese dürfen auch nie wieder im Gesundheitsbereich irgendwie beschäftigt werden. Die Fakten liegen nun auf dem Tisch und es kann nun zu den Massenverhaftungen übergegangen werden – Deutschland-/Europa-/Weltweit. Wenn die Polizei jetzt nicht handelt und die handelnden Ärzte und Politiker nicht verhaftet, macht sie sich mitschuldig und muß durch den Souverän, in Bezugnahme auf Art. 20, Abs.4, GG, direkt arretiert werden und vor das Völkermordtribunal gestellt werden. Dies sind nun offenkundige Fakten, die jeder Polizist, mit normalem, gesunden Menschenverstand verstehen kann. Artikel-Hinweis:
” Pfizer / FDA-Korruption: Tödliche Chargen und Autopsien enthüllen
den Genozid durch Covid-19-Impfungen ” :
https://uncutnews.ch/pfizer-fda-korruption-toedliche-chargen-und-autopsien-enthuellen-den-genozid-durch-covid-19-impfungen/
ZITAT: “Der Bürger darf nie zum bloßen Objekt staatlichen Handelns degradiert werden, ihm darf nicht der Wert abgesprochen werden, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt. Alles schon vergessen?”
Das konnten die nicht vergessen. Die haben das nie verstanden und verinnerlicht. Die gehören zum Bodensatz der Gesellschaft. Die Elite, von unten aus gesehen.
Wo finde ich denn den § 20a Absatz 2 IfSG (neue Fassung)., also den Gesetzestext, dann “könne das Arbeitsverhältnis für alle bereits Beschäftigten (und Selbständigen) fortbestehen, wenn z.B. Antikörpertests, T-Zellen-Nachweise oder sonstige Nachweise die Immunität bestätigen und/oder sonst ein Pflegenotstand entstünde”—gibt es einen Link auf den Gesetzestext?
Überall wo ich wirklich nachlese finde ich die womöglich alte Fassung, da steht nix drin von Pflegenotstand!
Tatsache ist, dass noch niemals Aufgabe des Gesundheitswesens war, Menschen gesund zu machen. Anderenfalls würde ja das ganze Gesundheitssystem zusammenbrechen, weil keine Ärzte, Krankenhäuser etc. mehr benötigt würden. Aktuell aber ist es wohl eher so, dass das Gesundheitswesen dazu da ist, möglichst viele Menschen krank zu machen … abscheulich!!! Völlige Perversion!!!