Impfungen: Pharmafirmen haften immer noch nicht

Impfungen: Pharmafirmen haften immer noch nicht

Mit allen Tricks läuft die Impfkampagne weiter (Symbolbild:Imago)

Hersteller von Medikamenten und Impfstoffen haften für etwaige Folgeschäden: Das war in Europa früher stets ein Grundsatz beim Inverkehrbringen solcher Substanzen. Deshalb kamen neue Wirkstoffe und Präparate erst auf den Markt, nachdem sie jahrelang und unter höchsten Standards an freiwilligen Probanden getestet worden waren. Nach der Entdeckung des neuen Coronavirus beschloss die Politik, diesmal nicht so lange zu warten – es ist ja „Pandemie“ – und für vermeintlich wirksame Impfstoffe eine „bedingte Zulassung“ zu erteilen. Dies geschah, indem die Hersteller von der Haftung im Falle von Impfschäden entbunden wurden; diese werden stattdessen vom Staat übernommen.

Nachdem Milliarden Menschen als „Versuchskaninchen” (Olaf Scholz) für die Corona-„Verimpfungen” herhielten und diese – so wird jedenfalls nach wie vor behauptet – doch angeblich kaum ernsthafte Nebenwirkungen haben, müsste man doch meinen, dass nun wieder die Hersteller zum Regress verpflichtet werden können, sollte es tatsächlich zu den doch so gut wie ausgeschlossenen, „unerwarteten” Todesfällen oder anderen extrem seltenen Impfschäden kommen. So ist es allerdings nicht, im Gegenteil: Würde diese Regresspflicht doch kommen, würden die Hersteller die Produktion einstellen. Nicht anders ist es zu erklären, dass der Gesetzgeber die Haftungsfreistellung für die Hersteller nicht nur vertragsgemäß fortsetzt und die Haftung übernimmt, sondern diese sogar erhöht hat. Wie und wann das geschah, davon handelt dieser Beitrag.

Erhöhung der Haftung durch Lastenausgleich ab 2024

Die Corona-Offensive wird an mehreren Fronten geschlagen:

• Politik und Medien kämpfen Seite an Seite, um die Epidemie als eine existenzielle Bedrohung der Menschheit darzustellen, so wie Pest und Cholera es einst waren.

• Pharmaindustrie und Finanzwirtschaft bilden einen zweiten Komplex, der zur Goldgrube wurde – eben weil sie keine Rückstellungen für Regressansprüchen von Geschädigten und Hinterbliebenen bilden müssen.

• Forscher und Mediziner entwickeln Impfstoffe, die auch über ein Jahr nach ihrer eingeschränkten Zulassung nicht den neuen Virenvarianten angepasst werden, weshalb man weiterhin auf Serienimpfungen mit dem ursprünglichen Stoff setzt.

• Ein Heer von Juristen ist damit beschäftigt, die Verzahnung aller involvierten Rechtsbereiche zu ertüfteln und seine Expertise dem Gesetzgeber zur verbindlichen Durchsetzung der Impfoffensive (als Impfpflicht) anzudienen.

• Der Gesetzgeber und seine Verwaltungen gießen die Etappenziele der Impfkampagne in Vorschriften – zum Vorteil der Einen und zum Nachteil der Anderen, aber selten zum Vorteil aller.

• Die Geimpften mit ihren Angehörigen wollen gesund bleiben – auch finanziell.

Die Massenimpfungen bewirkten leider nicht den versprochenen Erfolg – jedenfalls nicht im medizinischen Sinn. Inzwischen zeigen sich Nebenwirkungen und Todesfälle nach Impfungen, die offiziell als „selten” qualifiziert werden, in Wahrheit aber ein Vielfaches gegenüber früheren Impfkampagnen ausmachen. 5000 „Verdachts-Todesfälle” soll es bereits geben – sind sie nun tot oder nicht? Angesichts der Ungewissheiten verwundert es nicht, dass wesentliche Gesetzesänderungen fast unbemerkt erfolgen.

Hellsichtige Gesetzesänderungen im Winter 2019

Im September 2019 war Angela Merkel in Wuhan, wo sie „Big-Data in der Medizin mit großer Aufmerksamkeit” verfolgte, so damals die Kanzlerin. Der Zufall wollte es, dass nicht nur sie aus Wuhan zurückkehrte – kurz darauf kam auch das Coronavirus von dort hier an: Am 27.1.2020 wurde der erste Fall in Deutschland registriert. Mitte Februar 2020 nahm in Wuhan das innerhalb von zehn Tagen geschaffene Containerkrankenhaus seinen Betrieb auf. Doch auch Merkel war nach ihrer Rückkehr aus China nicht untätig geblieben; wenn auch nicht auf medizinischem Gebiet, so auf juristischem umso mehr: Schon zum 12.12.2019 wurde das Lastenausgleichsgesetz hellsichtig ergänzt (Artikel 21 SozERG). Ersetzt wurde der Begriff „Kriegsopferfürsorge” durch „Leistung” bzw. „Soziale Entschädigung”. Ebenso erfolgte die Änderung von § 24 Sozialgesetzbuch der Krankenversicherung (für Geschädigte von Schutzimpfungen!) – sonderbarerweise jedoch erst mit Wirkung zum 1.1.2024.

Wurde hier etwa schon lange vor dem Start der Impfoffensive befürchtet, dass durch die Massenimpfungen einer zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht eingetretenen Pandemie Schädigungen eintreten würden, die spezieller Regelungen bedürfen? Schließlich gab es doch auch zuvor schon Reihenimpfungen ohne nennenswerte Nebenwirkungen und ohne erforderliche Sondergesetze! Wieso also plötzlich jetzt? Hier der Wortlaut von § 24 SGB XIV (Hervorhebungen durch den Autor):

(1) Wer durch eine Schutzimpfung nach § 2 Nummer 9 des Infektionsschutzgesetzes oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe nach § 2 Nummer 10 des Infektionsschutzgesetzes,

1. die von einer zuständigen Landesbehörde nach § 20 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde,
2. die im Inland vorgenommen wurde und auf die Versicherte nach § 20i des Fünften Buches einen gesetzlichen Anspruch haben, das gilt auch, wenn die betroffene Person nicht zum versicherten Personenkreis des Fünften Buches gehört (Anmerkung des Autors: also auch für Migranten!),
3. die von Gesundheitsämtern nach § 20 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes unentgeltlich durchgeführt wurde oder
4. die auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 20 Absatz 6 oder 7 des Infektionsschutzgesetzes angeordnet wurde oder sonst auf Grund eines Gesetzes vorgeschrieben war,

eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, die über das übliche Ausmaß einer Reaktion auf eine Schutzimpfung oder andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe hinausgeht, erhält bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 4 Absatz 1 Leistungen der Sozialen Entschädigung.

(2) Dies gilt auch, wenn die Schutzimpfung mit vermehrungsfähigen Erregern durchgeführt und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde.

Heikle Fragen

Wer kommt aber für Impfschäden in den nächsten zwei Jahren auf, also die, die vor 2024 eintreten? Leider die Geschädigten bzw. Hinterbliebenen selbst! Die Hersteller der Impfstoffe zahlen nicht, die eingeschränkte Zulassung ihrer Produkte sowie die clevere Vertragsgestaltung entbinden sie von der Haftung. Die impfenden Ärzte und Impfzentren übernehmen ebenfalls keine Haftung. Und die Krankenversicherungen werden finanziell überfordert; schon dieses Jahr müssen viele Kassen ihre Beiträge erhöhen. Deshalb regelte das „Adventspaket” vor gut zwei Jahren – eben besagtes Artikelgesetz vom 12.12.2019 – die Übernahme der enormen Folgekosten durch den Staat – ab dem Jahr 2024. Aber nicht etwa zu Lasten aller Steuerzahler, sondern so, wie es nach dem letzten Krieg geschah: Weil es um enorm hohe Schadenersatzleistungen geht, wurde auf das Lastenausgleichsgesetz zurückgegriffen und dieses einfach mit geändert.

Auch Daniel Weinmann fiel diese Problematik bei Reitschuster.de auf. Es ergeben sich hieraus mehrere heikle Fragen –  etwa diese: Wer aus dem gesamten „Corona-Apparat” (siehe Einleitung) traut hier eigentlich wem nicht über den Weg? Wussten einige hier schon Ende 2019 mehr als andere, war ihnen bewusst, dass die mRNA-Impfungen doch nicht „ohne” sein würden? Das in Deutschland zuständige Paul-Ehrlich-Institut gibt in seinem Jahresbericht eine rechnerische Melderate an „Nebenwirkungen” von rund 1/600stel an und für schwerwiegende Fälle (bis hin zum Tod) von 1/5000stel pro Impfdosis an. Eine Bestätigung der Häufung von Auffälligkeiten bei uns gibt es auch aus den USA, etwa bei den massiv angestiegenen Fällen von Blutgerinnseln (siehe etwa hier). Eine  mögliche Erklärung liefert der Pathologieprofessor. Dr. Arne Burkhardt anhand mikroskopischer Aufnahmen in einem Interview: Er dokumentierte bei 15 Verstorbenen „auffällige und einzigartige lymphozytäre Infiltrationen der Blutgefäße und Organe”. Selbstverständlich wurden seine Forschungsergebnisse von den „Faktenfindern” der ARD-„Tagesschau“ als bloße „Meinungen” verworfen. „Wann der Impfzug entgleist”, das fragt sich jedenfalls nicht nur Andreas Zimmermann bei „achgut„.

Abwälzung der Finanzierung von Impfschäden

Ich mag dies zwar alles eigentlich nicht glauben – aber die zweijährige Aussetzung und anschließende Abwälzung von Schadenersatzansprüchen müssen wohl einen Grund haben. Kauft man sich etwas, hat man darauf eine Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Bei den Coronaimpfungen ist es jedoch gerade umgekehrt? Was müssen sich jene eingeworfen haben, die so etwas beschließen – wenn dahinter nicht ein tieferer Sinn steckt? Zumindest die Volksvertreter haben ja vier Jahre „Garantie“ gegen ihre Abberufung.

Jedenfalls wälzt die Politik nun die Finanzierung der Impfschäden ab – insbesondere auf die Vermögenden, soweit Impfungen „empfohlen, unentgeltlich oder angeordnet/vorgeschrieben” sind. Vertrauenserweckend sind weitere Massenimpfungen jedenfalls nicht gerade – und angesichts der gut getarnten Gesetzänderungen erst recht nicht. Ins Reich der Verschwörungstheorien dürfte allerdings die Sichtweise gehören, wonach die allgemeine Impfpflicht das vor dem Kollaps stehende Finanzsystem retten soll; der Vollständigkeit halber möchte ich sie an dieser Stelle jedoch nicht unerwähnt lassen.

Bleiben Sie auch im Jahr 2022 gesund – und dieser Wunsch bezieht sich nicht nur auf Corona!

 

Nachtrag zur Kurzchronologie der Rechtsänderungen:

Am 12.12.2019 erfolgte die Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Artikel 21 SozERG). Das Infektionsschutzgesetz änderte sich fast so schnell wie die Coronavarianten: Am 19.11.2020 wurde die Regelungskompetenz der Länder auf den Bund übertragen. Am 31.03.2021 wurde die Epidemie (wohlgemerkt keine Pandemie) trotz niedriger Fallzahlen und bevorstehendem Sommer fortgeschrieben. Am 10.12.2021 wurde die „Epidemische Lage nationaler Tragweite” für beendet erklärt (groteskerweise auf dem Höhepunkt der positiven PCR-Test-Fälle; es waren zu diesem Zeitpunkt eine Million (!), die als „positiv” – nicht als „genesen“ – galten). Interessanterweise gingen die Coronazahlen seither tatsächlich kontinuierlich zurück. So wie die „Pandemie” ein Jahr zuvor beschlossen wurde, wirkte auch die juristische Beendigung – und die Zahlen gingen zurück. Trotz den erfreulicherweise fast halbierten Coronazahlen wurde am 10.12.2021 die Impfpflicht am März für den Gesundheitsbereich beschlossen. Würde diesen Monat noch eine allgemeine Impfpflicht beschlossen – trotz sechs Wochen „Grassieren“ des weniger gefährlichen „Omikron“ und trotz zugelassener anderer Prophylaxen –, dann könnte der Januar 2022 als „Blutmonat“ in die Chronik eingehen. Ergänzende Abschlussbemerkung: Der Autor war selbst noch auf keiner Corona-Demo; er spürt jedoch sehr wohl die zunehmend angespannte Stimmung in der Bevölkerung.

 

Dieser Artikel erscheint auch auf der Webseite des Autors.

20 Antworten

  1. Aus dem Artikel: Deshalb kamen neue Wirkstoffe und Präparate erst auf den Markt, nachdem sie jahrelang und unter höchsten Standards an freiwilligen Probanden getestet worden waren.

    An den Artikelschreiber:
    Mach doch mal ein Kreativen Vorschlag, was man, solange mit dem Coronavirus macht, bis die jahrelangen Tests abgeschlossen sind.

    1. Man könnte z. B. das machen, was man in den letzten 60 Jahren vor Corona mit diesen Viren gemacht hat. Mit einfachen MItteln behandeln und gut ist. Es braucht keine Genexperimente oder Impfungen. Es reicht ein gesundes Immunsystem und ein paar Vitamine, Hausmittelchen oder preiswerte Medikamente zur Stärkung des Immunsystem und vor allem Abschaltung von Rundfunk, Fernsehen und den Schundblättern, denn Angst schwächt das Immunsystem ebenso. Und raus an die frische Luft und spazieren gehen. Das hat man alles vor Ausrufung dieser „Pandemie“ gemacht. Ach ja bis 2009 war eine Pandemie, wenn Viele an einer Krankheit erkranken und daran sterben. Heute sind es nur positiv Getestete. Aber all das würde voraussetzen, dass die Ärzte ihre Arbeitsverweigerung bezüglich Corona endlich aufgeben und die wirklich betroffenen Menschen auch endlich wieder behandeln bevor sie ins Krankenhaus müssen. Aber die meisten überstehen ja Corona auch ohne ärztliche Behandlung in der tödlichsten Pandemie aller Zeiten.

    2. @Per.S
      So zu tun, als ob es das Virus gar nicht gäbe. Keine Panik, keine PCR-Tests, kein Maskenzwang, keine Abstandsregeln, keine Medienhysterie, usw. Keiner hätte es gemerkt, dass es eine tödliche Epidemie gibt. Auch wäre es nicht zur Übersterblichkeit wegen unnötiger künstlicher Beatmung gekommen. Ganz zu schweigen von den Impftoten.

    3. Warum sollte eine vernünftige Krankenversorgung, die zu den Besten Krankenversorgung der Welt gezählt wird, den Virus nicht in den Griff bekommen? Der Beweis wurde doch schon erbracht, bevor die ersten Impfungen begonnen haben….somit erübrigt sich doch ein weiterer kreativer Vorschlag für die Behandlung für den Zeitraum der Tests, oder? Selbst das Argument der Überlastung der Intensivstationen wurde doch anhand der offiziellen Zahlen vom RKI und DIVI widerlegt. Die Beherrschung der Situation mit Lockdowns ist ebenfalls fragwürdig, da diese meist zu den Zeitpunkten des Rückgangs der Fälle begonnen haben und nie richtig ausgewertet wurden.

  2. „Forscher und Mediziner entwickeln Impfstoffe, die auch über ein Jahr nach ihrer eingeschränkten Zulassung nicht den neuen Virenvarianten angepasst werden, weshalb man weiterhin auf Serienimpfungen mit dem ursprünglichen Stoff setzt.“

    ES GIBT KEINE VIREN! Verstehen Sie die Dimension dieses Monsterbetrugs!

    Mehr müsste man eigentlich nicht wissen: DIE GESAMTE VIROLOGIE IST WIDERLEGT!

    https://drive.google.com/file/d/1AtjQwZVu-FwjdTJ-W6QBRsevcz74TD4k/view

    Der Bundesgerichtshof (BGH) und das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart haben Weltgeschichte geschrieben.

    Hier finden Sie den Beschluss des BGH, AZ.: I ZR 62-16 vom 1.12.2016

    Der BGH und das OLG Stuttgart haben alle Behauptungen zum vermuteten „Masern-Virus“, zur Ansteckung von Masern und zur Masern-Imp­fung widerlegt.

    Mehr noch, es ist nun höchstrichterliche Rechtsprechung, dass die gesamte Viro­lo­gie widerlegt ist.

    Warum das so ist, finden Sie in diesem Text.

    Hier finden Sie das wichtige Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart, AZ.: 12 U 63/15 vom 16.02.2016.

    https://wissenschafftplus.de

    Die Mikrobe ist nichts, das Milieu ist alles! 2013 HD (DE, Backup-Mirror) – https://www.bitchute.com/video/sfJus9BEtACU/

    TRUST ULTRA TRUST NAOMI – https://www.bitchute.com/video/05OsGCekumz9/

    Virology Debunks Corona – https://www.bitchute.com/video/YKktYdEGBRnP/

    Dr. Vladimir Zelenko – Massenmord, Überwachung und Vernichtung durch die sogenannten Impfstoffe!- https://www.bitchute.com/video/2Zkz4tBPG4Uo/

    Blog: https://coronistan.blogspot.com

    1. Was ist Corona denn, wenn kein Virus? Warum versterben Menschen daran?

      Beschluss https://www.presseportal.de/pm/133833/4446089

      BEWERTUNG: Es gibt kein BGH-Urteil zur Existenz von Masernviren. Das Gericht wies lediglich eine Beschwerde im Zusammenhang mit einem nicht gezahlten Preisgeld zurück.

      In den sozialen Netzwerken kursiert ein Text mit der Überschrift: «Pharma-Lüge aufgeflogen». Darin heißt es, der Bundesgerichtshof (BGH) habe in einem Urteil bestätigt, dass Masernviren nicht existieren. (http://dpaq.de/KM4Ln)

      1. Na Klasse mit der DPA bzw. einer Firma der DPA als verlässliche Quelle zu arbeiten, zeichnet natürlich aus. Wo ist denn das Gerichtsurteil, zum Nachvollziehen, des gesamten Textes. Die finanziellen Hintergründe der DPA sprechen diesbezüglich leider nicht für eine wertfreie Recherche.

  3. Haftungspflicht, seit wann haftet die Mafia für ihre
    Schwerverbrechen und wie sollten sie auch bei Massenmord?

    Hier müssen ganz andere Geschütze aufgefahren werden.

  4. Es müßte doch für einen halbwegs begabten Rechtsanwalt ein Kinderspiel sein, die Verträge zwischen
    der BRD und den Pharmaproduzenten wegen der Knebelungen für ungültig bei einem Gericht
    erklären zu lassen ….

    1. Haben sie schon mal erlebt das auch nur 1 Regierung …von Anwälten ganz zu schweigen… speziell zu diesem Thema auch nur einen Finger bewegt hat. Wenn doch…sind garantiert fürstl.Schweigegelder
      geflossen. Das Volk geht denen doch am A… vorbei….das beste Beispiel ,,Contergan“..wie lange wurde das hinausgezögert

  5. Es ist fraglich, ob die Pharmakonzerne nicht haften müssen. Juristisch betrachtet ist es meines Wissens so, dass ein zwischen zwei Parteien geschlossener Vertrag null und nichtig ist, wenn er gegen geltendes Recht verstößt. Gibt es also ein Gesetz, das die Hersteller in Haftung nimmt, können Staat und Konzern auch tausend Verträge abschließen, es wird trotzdem nichts nützen. Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Frau die ein Kind allein aufziehen will, schließt mit einem Mann einen Vertrag, der ihn von der Unterhaltspflicht freistellt. Sie zeugen ein Kind und die Frau verklagt den Mann auf Unterhalt. Nun würde ihm dieser Vertrag nichts nützen, weil der Mutter dem Gesetz nach vom leiblichen Vater des Kindes Unterhalt zusteht.

  6. warum auch ?
    Die Globalisten haben Interesse an mRNA-Tests und die abhängigen Politiker sorgen für die Probanden – das interessiert doch die Investoren nicht.
    Wie war das noch :
    „Gib mir die Kontrolle über das Geld einer Nation und es interessiert mich nicht, wer dessen Gesetze macht.“
    Mayer Amschel Bauer (später umbenannt in Rothschild, 1744-1812)

    Danach arbeiten die Finanzeliten, und die Politiker sind willige Lakaien .
    Es ist selten, daß die Machtstrukturen so offen demonstriert werden wie bei dem weltweiten Wahn zur Gen-Therapie !

  7. Das ganze Ding wurde bereits 2018 durchgeplant und dann gnadenlos durchgezogen. Schaffe ein Problem und biete eine Lösung an! Hat super geklappt und alle haben mitgemacht. Gut eine kleine Gruppe wollte nicht so recht, aber dafür hat man ja studierte Leute, die die Abweichler in die rechte Ecke stellten.

    Hier haben sich Verbrecher zusamengetan und ziehen Honig aus dem Steuersäckel der Welt, die Mafia ist nix dagegen.

  8. Diese Gift-und Vernichtungsproduzenten sind für mich Kriminelle.
    Solche gehören jahrelang hinter Schwedengardinen.
    Ihr Säcke könnt euch den Saft in den Ars.. spritzen.
    In meinem Körper ist kein Platz für dieses schmutzige Gen-Experiment.
    Contergan war schon bösartig genug, aber was durch die jetzige Suppe ausgelöst wird, sprengt
    sogar den bekannten Skandal.
    Abwarten, die Zeit wird die Wahrheit, sprich die fast unzähligen Leiden und den Tod der Menschen ans Licht bringen und spätestens dann wird ihr Geld geilen Säcke gestellt und verurteilt werden.

  9. Bis 2024 werden viele Geimpfte an diesem Experiment gestorben sein, das sie brav zu ihren Auffrischungen gegangen sind oder an den Folgen der ersten beiden Piekse gestorben sind. Das ist Berechnung. Dieses Gesetz wird mit Sicherheit nicht zur Entschädigung der Impfopfer dienen, sondern zum Stopfen der leeren Kassen, die durch diesen Wahnsinn entstanden sind. Alles andere ist nur Betrug – einmal wieder. Das Entstehen der Schäden geschieht bereits vor 2024 und damit ist der Gesetzgeber fein raus. Außerdem ist so gut wie kein Arzt bereit, einen Impfschaden zu erkennen. Also kann man davon ausgehen, dass es ein Vielfaches mehr an Schäden und Toten gibt, als man vermuten mag.

    1. Welcher impfende Arzt soll denn auch einen Impfschaden anerkennen? Damit würde er sich selbst haftbar machen, trotz Zustimmung des Patienten. Er als Fachmann hat doch ein viel umfangreicheres Wissen als der Laie und müsste vor der Impfung sämtliche Eventualitäten ausschließen.