Dienstag, 23. April 2024
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Inflation – Stagflation – Sanktion – Enteignung? (II)

Inflation – Stagflation – Sanktion – Enteignung? (II)

Steigende Energiekosten – nur eine Facette der drohenden wirtschaftlichen Apokalypse (Symbolbild:Imago)

“Wie der räuberische Staat Ihnen schon jetzt und demnächst -trotz steigender Steuereinnahmen- in die Tasche greift und greifen wird, über die bereits bestehende und kommende Rechtslage wird in der nächsten Folge dieser Kolumne behandelt. Seien Sie auf erschreckende Erkenntnisse gefasst, denn: Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf!”

Dies schrieb ich im ersten Teil dieses Beitrags auf Ansage! vom 2. April, in dem die Herkunft der immensen öffentlichen Schuldenlast Deutschlands in Höhe von fast 10 Billionen Euro in groben Zügen – und sicherlich nicht umfassend genug – thematisiert wurde; eine Schuldenlast, die angesichts der auch vom Bankenverband und von führenden Wirtschaftsinstituten testierten galoppierenden Inflation von derzeit schon deutlich über 7 Prozent verortet wird – Tendenz sehr rasch steigend – mehr als besorgniserregend ist. Der räuberische Staat plant schon seit langem, uns Bürgern in den kommenden Jahren und Generationen immer tiefer in die Tasche zu greifen, um seine angehäuften Schulden irgendwie und irgendwann doch noch zu begleichen. Genau hinsehen muss man vor allem bei vermögensumverteilenden Maßnahmen und (gesetzlichen) Regelungen, die von der Regierung schon vor 2019 verabschiedet wurden, bevor (angeblich) die Finanzprobleme der weltweiten Corona-Krise überhaupt begonnen haben.

Steuererhöhungen und Teuerungen

Der einfachste Weg, wieder Geld in die Staatkasse zu bekommen, wäre natürlich der einer Steuererhöhung oder zumindest die Rücknahme von einst gewährten Vergünstigungen und Ermäßigungen. Angesichts eines “turbulenten” Haushaltsplanes 2022, dem schon mit Vorstellung im Bundestag ein neues, ein weiteres “Sondervermögen”, diesmal ein Extra-Haushalt für die Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro beigegeben und ein in Kürze folgender Nachtragshaushalt in noch ungenannter Höhe angekündigt wurden, wird es wohl nix mit Steuerentlastung und einer Steuererklärung auf dem Bierdeckel. Da wird schon eher der verfassungsrechtliche Grundsatz der „Haushaltseinheit“ zu Grabe getragen. Aber wen kümmern heute noch das Grundgesetz oder die jeweiligen Landesverfassungen: Dann werden die eben flugs geändert, um ja die Schuldenbremse zu umgehen!

Man sollte meinen, dass die satten Steuereinnahmen für ein ordentliches Haushaltsgebaren ausreichten, auch wenn sie teilweise „C-bedingt“ rückläufig waren. Aber 2020 und 2021 flossen immerhin doch noch 739,7 Milliarden bzw. 812 Milliarden Euro in die Staatskasse , was zum Teil auf die Inflation, angeblich aber auch auf die staatlichen Stabilisierungsmaßnahmen zurückgeführt werden könnte (Erhaltung einer „Zombie-Wirtschaft”). Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen erreichten mit einem Plus von 22,45 Prozent im Januar 2022 ein solches Rekordhoch, dass Finanzminister Christian Lindner (FDP) die Minister flugs zur “Mäßigung” mahnen musste, weil deren „überbordenden Ausgabenwünschen” mit rund 70 Milliarden Euro über dem überhaupt möglichen Finanzrahmen für 2022 lagen. Alleine der Militäretat, der während der Jahre zuvor schon von 33 Milliarden Euro im Jahr 2014 auf 50 Milliarden Euro im Jahr 2020 angestiegen war, soll nun auf aberwitzige 70 Milliarden Euro steigen – und somit bereits ab 2022 auch das Nato-Ziel erreicht werden, zwei Prozent des Brutto-Inlandsprodukts für die Verteidigung auszugeben. WOW! Und im Ahrtal warten die Flutopfer immer noch auf staatliche Hilfe…

Geschenk für den Osterhasen

Wer soll dereinst für all das geradestehen? Unsere bis dahin längst zerstörten “kleinen und mittleren Unternehmen” (KMU)? Unsere Urenkel – sofern die impfbedingt bis dahin überhaupt noch geboren werden? Unser aufgeblähter Beamtenapparat? Unsere Parlamentarier? Das naheliegende Ziel, die privaten Haushalte bei den Energiepreisen wahrlich zu entlasten, etwa durch eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Treibstoffe von 19 auf 7 Prozent, oder der Stromsteuer (und zwar über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus), wird von den Ampelmännchen unserer Regierung immer noch stoisch und mit teils obskuren Begründungen abgelehnt. Es wäre jedoch ungerecht, nicht zu erwähnen, dass bis Ende April die Energiesteuer für drei Monate gesenkt und eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro, nebst einer Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind, gezahlt werden. Diesmal ein Geschenk des Osterhasen – allerdings für die Bedürftigen ebenso wie für die „breite Schicht der Gesellschaft”, nämlich der Besitzenden. Meritokratie pur also statt einer radikaleren Lösung, beispielsweise durch intensiven Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einschließlich dessen weitgehend kostenloser Nutzung. Das wäre eine Maßnahme, die angesichts der Entwicklung der aktuellen Energiekrise zumindest auch mittelfristig noch Bestand hätte.

Das geradezu kindliche Hoffen auf neue Verträge, auf neue Schiffe, Häfen, Terminals und eine Infrastruktur für Flüssiggas setzt auf Lösungen, die sich nur vielleicht und nur mit größtem Optimismus, und wenn, dann auch frühestens Ende der 2020er Jahre, realisieren lassen. Bis dahin gibt es aber vermutlich keine deutsche Wirtschaft mehr. Auch die Wirkungen des “Steuerentlastungsgesetzes” vom 16. März 2022, des “Vierte Corona-Steuerhilfegesetzes” vom 16. Februar 2022, der Reduzierung der EEG-Umlage ab Juli 2022, des Corona-Zuschusses für Bezieher von Arbeitslosengeld II, des Sofortzuschlags für arme Kinder, der einmaligen Heizkostenzuschüsse und der zahllosen anderen staatlichen temporären Mikro-Hilfsmaßnahmen (wann kommt eigentlich ein Alkohol-, Brot- oder Lebensmittelzuschuss?) sind nur winzige Tropfen auf einem immer heißer werdenden Stein –  und könnten angesichts der aktuellen Lage schon in wenigen Tagen negativ überkompensiert werden, weil sie nicht einmal die bis dahin erfolgte inflationäre Teuerung auffangen können.

Aktienhandel, Unternehmensaufsicht und -enteignung

Was dann? Doch noch Steuererhöhungen bei gleichzeitig explodierenden Energie-, Heiz-, Strom-, Miet- und Lebensmittelpreisen? Eine resiliente Finanz- und Steuerpolitik sieht sicher anders aus. Aber das können unsere Bundesparlamentarier nicht erkennen, die sich gerade eben wegen der Nominallohnentwicklung einer automatischen Aufstockung ihrer Diäten – und damit späteren Luxus-Renten – um über 300 Euro auf 10.323,29 Euro nicht erwehren konnten – leider, leider! Wir leben halt in schweren Zeiten, gelle? Wir Bürger aber sollen frieren und die zweite Stulle weglassen!

Die Aussetzung des Aktienhandels ist bei veritablen staatlichen Finanzkrisen ein häufig zu beobachtendes Reaktionsmuster des Staates. Wer in solchen Situationen Liquidität benötigt, hat dann wahrlich keine guten Karten. Das gilt auch, wenn der Staat zur Behebung seiner finanziellen Nöte, vermutlich in einem zweiten Schritt, für die Aktien eine zusätzliche Steuer einführt. Und im dritten Schritt könnte der Staat dann – nicht zwingend nur börsennotierte – Unternehmen entweder ganz oder teilweise verstaatlichen (präziser: zwangsenteignen); dies könnte insbesondere einzelne Energieversorger oder schlimmstenfalls die ganze Energiebranche treffen. So etwas sei undenkbar? Von wegen: Erinnern Sie sich noch an die heftigen politischen Diskussionen und den Volksentscheid mit 56,3 Prozent Zustimmung, den die linksgrünwoke regierende Kabale in Berlin im September 2021 über die Enteignung großer privater Wohngesellschaften (Deutsche Wohnen, Vonovia u.a.) abhalten ließ, in dem es um fast 250.000 Wohnungen ging? Und wenn heute Münchner Jungsozialisten einstimmig krakeelen, dass die Supermärkte verstaatlicht werden sollen, um “die Lebensmittelversorgung zu demokratisieren”, ist das genau die gleiche Richtung. Bezeichnenderweise werden solche sozialistischen Enteignungsphantasien von der Mutterpartei nicht ausgebremst, sondern verständnisvoll in Erwägung gezogen. Dann ist der Schritt zur staatlichen Aufsicht von Energiegesellschaften auch nicht mehr weit (Paradebeispiel Gazprom-Germania) – oder zur Zwangsenteignung.

Wundersame Ausweitung des Lastenausgleichs

Die Novellierung des Lastenausgleichsgesetzes erfolgte still und leise schon am 12. Dezember 2019, also wenige Wochen vor dem Ausbruch der “Corona-Pandemie” – ein Weihnachtsgeschenk! Rückblick: Nach der Währungsreform, dem damit verbundenen Währungsschnitt und den Folgen war am 1. September 1952 in Westdeutschland ein “Lastenaustauschgesetz” beschlossen worden. Auf der Basis einer von den Bürgern zuvor abgegebenen Vermögenserklärung betrug die Vermögens-, Hypotheken- und Kreditgewinnabgabe für Privatpersonen (bedingt auch für Betriebe und Unternehmen) 50 Prozent auf alle Vermögen über 5.000 DM, und war zahlbar in vierteljährlichen Raten über die Dauer von 30 Jahren. Praktisch jeder wurde damals herangezogen; vor allem aber traf es kleine und mittlere Haus-, Grund-, Kunst- und Vermögensbesitzer. Verfassungsmäßige Grundlage dafür war Artikel 14, Absatz 3 des Grundgesetzes, wonach eine Enteignung nur “zum Wohle der Allgemeinheit” zulässig ist und nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen darf, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.

Paragraph 21 dieses “Lastenausgleichsgesetzes” wurde sang- und klanglos im Dezember 2019 geändert: Der Titel wurde durch die Begriffe „Soziale Entschädigung“ ersetzt, und es wurde der Verweis auf das eigens neu geschaffene 14. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XIV) eingefügt, wonach die Entschädigung auch von “schädigungsbedingten Bedarfen… von Personen, die durch eine Schutzimpfung oder sonstige Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach dem Infektionsschutzgesetz eine gesundheitliche Schädigung erlitten“, erfolgen soll. Anspruchsberechtigte sollen nicht nur die unmittelbaren Opfer der „Schutzimpfungen“ sein, sondern auch deren Angehörigen, Hinterbliebenen und “Nahestehenden” (zählen dazu auch Zweitfrauen und Konkubinen?). Bei monatlichen Entschädigungszahlen von bis zu 2.000 Euro und einer derart ansehnlichen Palette von Anspruchsberechtigten kommt vermutlich ein schönes Sümmchen zusammen… wetten? Ein ganz großes Theater also – und alle unsere ach so teuren Volksvertreter stimmten dieser hellsichtigen und vorgezogenen “sozialen Entschädigung für die Opfer der Corona-Politik” zu!

Entschädigung von Impfopfern?

Wie solche Ansprüche gegenüber Bund und Länder dann allerdings in der Praxis “durchgesetzt” werden, belegen die tragischen und zutiefst beschämenden Beispiele etwa des islamistischen Terroranschlags am Berliner Breitscheidplatz von 2016 oder die Schicksale in der bundesweiten Flutkatastrophe von 2013 sowie zuletzt beim tödlichen Chaos im Ahrtal und in NRW von 2021: Den vollmundigen politischen Worthülsen von „unverzüglicher unbürokratischer (Sofort-)Hilfe“ folgten Formularkriege, kräftezehrende Kämpfe mit dem Bürokratiemonster, Beweislastumkehr, oft krimineller Generalverdacht – und verlangten von Opfern und Angehörigen stählerne Nerven. Als Flutopfer von 2013 kann ich persönlich ein Lied davon singen.

Schutzimpfung/Prophylaxe-Maßnahmen sollen nach dem neuen Gesetz fortan jegliche Impfungen und Maßnahmen sein, die “von einer zuständigen Landesbehörde … öffentlich empfohlen und … vorgenommen” werden bzw. „auf Grund einer Rechtsverordnung nach §20 Abs. 6 oder 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) angeordnet wird oder sonst auf Grund eines Gesetzes vorgeschrieben ist”. Listiger Hintergrund: Nur über eine allgemeine Impfpflicht kann die Regierung den Lastenausgleich für alle Bürger rechtfertigen. Mit einer Durchimpfung der Bevölkerung fiele dann auch die störende, immer noch fehlende Kontrollgruppe der Ungeimpften weg.

Der Staat könnte mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2024 einen Lastenausgleich in den Vermögenswerten der gesamten Bevölkerung, quasi zur indirekten Entschädigung von Impfgeschädigten, durchführen. Da können “Correctiv”, “Faktenfuchs” oder sonstige regierungshörige und manipulative “Faktenchecker” noch so viel Rabulistik betreiben und versuchen, die Rechtsfolgen schönzureden oder gar über “Fehlinterpretationen” schwadronieren; Tatsache bleibt: Erst hat der räuberische Staat die zuvor mit Milliardenzuschüssen gepamperte Pharmabranche von jeglicher Haftung befreit, und dann versuchte er feige, letztlich aber erfolglos, diesen Deal zu kaschieren, indem er diesbezüglich geschwärzte Verträge vorlegte.

Der räuberische trickreiche Staat

Trotz seiner gesetzlich neu vorgeschriebenen Haftung nach § 60 IfSG schaffte sich der räuberische Staat, oh Wunder, also kurz vor Ausbruch der „P(l)andemie“ ein neues gesetzliches Schlupfloch, mittels dessen er fortan auf alle Vermögenswerte aller Bürger zugreifen kann – zum Beispiel mit Zwangshypotheken, der Enteignung oder Beschlagnahme von Vermögen; und zwar nach Belieben in dem ihm erforderlich dünkenden Umfang, auf dem Wege des neuen Lastenausgleichs. Natürlich nicht, um direkt die „Impfgeschädigten zu entschädigen“, wie “Correctiv” & Co. insinuieren (Vorsicht: Fake Check!), sondern um den Staat, der gemäß Bundesversorgungsgesetz zunächst die derzeit noch unkalkulierbaren, absehbar aber milliardenschweren Kosten der staatlichen Impfhaftung verauslagen muss, in einem nächsten Schritt zu refinanzieren. Damit kann sich der räuberische Staat seiner aufgetürmten Schuldenberge relativ elegant entledigen und sich gleichzeitig selbst Geld in die Kasse spülen, um die enormen finanziellen Folgen der Rezession, der Massenmigration, der Massenarbeitslosigkeit, der Kranken- und Rentenversicherung, des Klimaschutzes, der Digitalisierung, der Modernisierung der Infrastruktur – oder etwaiger Kriegskosten! – tragen zu können.

Vorläufiges Fazit: Letztlich haftet das Volk anstelle der reichen Pharmaindustrie, der Bürger bürgt im wahrsten Sinne des Wortes. Studien dazu sind schon längst im Umlauf. Immerhin ist allen Sehenden klar, dass bei den neu aufgelegten Hilfsprogrammen von weit über 1,2 Billionen Euro auf Kredit und einer schon bestehenden impliziten und expliziten Altverschuldung in Höhe von 8 bis 14 Billionen Euro (siehe oben) an solchen Lösungen (fast) kein Weg mehr vorbeiführt. Aber man hat ja, wie in Kochsendungen üblich, auch „schonmal was vorbereitet“: z.B. die Straf- oder Negativzinsen. Fachkundig diskutieren auch bereits seit über zwei Jahren Finanzexperten, welche „starken Schultern sich in Deutschland stark beteiligen“ sollen. Sind es nur die Milliardäre, die auf der Grundlage von Artikel 106, Absatz 1, Nr. 5 Grundgesetz einen einmaligen „8-Prozent-Soli“ abdrücken sollen, wie Sahra Wagenknecht es forderte – oder alle “Millionäre”, wie es SPD-Chefin Saskia Esken vorschwebt? Und: Reicht zur Behebung des “besonderen, außergewöhnlichen Finanzbedarfs des Staates” schon eine höhere Vermögenssteuer, oder muss wirklich ein Corona-Lastenausgleich her, der in Form einer Teilenteignung diskutiert wird?

Erst Vermögenserfassung, dann Vermögensenteignung

Soll also das Vermögen der Bürger schon ab 100.000 Euro mit einer 25- oder gar 50-prozentigen Sonderabgabe belegt werden, um den Staatsbankrott abzuwenden? Das passte dann schon eher zur Politik unseres Bundeskanzlers Olaf Scholz, der schon Ende 2019 (!), damals noch als Bundesfinanzminister, die Besteuerung von Kapitalanlagen – Kernpunkt war damals die Einschränkung der Anerkennung von Verlusten bei Termingeschäften – durchsetzte, übrigens entgegen der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und dem dringenden Ratschlag maßgeblicher Experten zum Trotz, die darin eine Behinderung der Vermögensbildung und eine Gefährdung der Alterssicherung sahen. Voraussetzung jedenfalls ist eine Vermögenserklärung, wie sie schon heute etwa für den Erhalt von Sozialleistungen oder BAföG Bezugsvoraussetzung ist (penible Auskunft über Geld- und Geldeswert, bewegliche Sachen, Forderungen, sonstige Vermögen, Grundbesitz und Betriebsmittel). Auf Wunsch des Europaparlaments gab auch die EU-Kommission im Dezember 2021(!) eine Machbarkeitsstudie für die Errichtung eines europäischen Vermögensregisters in Arbeit – angeblich natürlich nur, um Geldwäsche und Steuerhinterziehung besser bekämpfen zu können. Na sicher!

Nachtigall, ick hör‘ dir trapsen”: Wer 400.000 Euro für eine solche Studie ausgibt, der will ein solches Register dann auch zur Schaffung des „gläsernen Bürgers“ einrichten. Dann könnte schnell auch ein Verbot des Goldbesitzes (alternativ: Diamanten und andere Edelsteine) kommen, so wie es Staatschef Erdogan derzeit in der Türkei plant: Er will an das Privatgold seiner Türken im Wert von 250 Milliarden US-Dollar kommen, um seine angeschlagene Währung zu stabilisieren (aktuelle Inflationsrate: 60 Prozent) . Zwangsweise müssen Exporteure schon seit Januar 2022 ein Viertel ihrer Deviseneinnahmen in türkische Lira eintauschen. Das erinnert an die deutschen Goldverbote von 1916 (“Gold gab ich für Eisen“), 1923, 1933 und dann 1945  durch die Alliierten.

Traum für Eliten, Alptraum für die Menschheit

Weitaus wichtiger wäre es 2020 meines Erachtens gewesen, den Ansatz zu verfolgen, einmalig die Patente für die Corona-“Impfstoffe” durch staatliche Interventionen freizugeben. Die unzähligen Unternehmen, die mehr als 120 Impfstoffprojekte erforschten, hätten diese “Impfstoffe” ohne die staatlichen Zuschüsse in Milliardenhöhe – 7,3 Milliarden US-Dollar – ja ohnehin gar nicht entwickeln können. Dann hätte zwar Biontech im Jahr 2022 keinen Quartalsgewinn von 10,3 Milliarden Euro machen können, vielleicht wären auch künftige Innovationsanreize etwas gedämpft worden – aber die weltweit überhöhten Preise, die globalen gigantischen „Impf“- und Folgenkosten wären zu Gunsten der Menschen (und der Menschlichkeit) vermieden worden. Auch über eine Gewinnbeteiligung des die Pharmariesen fütternden Staates hätte man diskutieren müssen, statt z.B. über die COVAX-Initiative für die Produktion und den Export von Impfstoffen in ärmere Staaten zusätzlich neue Schulden aufzutürmen.

Der Vorschlag des Internationalen Währungsfonds (IWF) einer Teilenteignung nach zypriotischem Muster, sowie die Führung von Bargeld und E-Geld als separate Währungen mit jeweils variablem Wechselkurs, würde übrigens eine völlig neue Dimension der Enteignung der Sparer erlauben. Wenn erst einmal jede Möglichkeit für die Bürger verbaut ist, ihr Geld vor den Strafzinsen “in Sicherheit” zu bringen, könnten Negativzinsen in ganz anderem Umfang – sogar im zweistelligen Prozentbereich – verhängt werden als bisher. Für IWF-Ökonomen, Notenbanker und linksgrünewoke Globalisierungsstrategen wäre das ein Traum, für den Rest der Menschheit wohl eher ein Alptraum – und die Vorstufe zum “bedingungslosen Grundeinkommen” in der Neuen Weltordnung des Weltwirtschaftsforums (WEF).

Geld ist geprägte Freiheit”, schrieb einst der große russische Schriftsteller Fjodor Dostojewski. Diese wäre dann mit dem Geld endgültig abgeschafft.

 

Ende.

8 Antworten

  1. Diktatur, Faschismus, Volkszüchtigung und das alles im Sinne von Globalisten gegen das eigene Volk ist festzustellen.
    Wer wählt eigentlich dieses unsägliche Klientel?
    Wir nicht !

  2. Inflation, Enteignung, Krieg etc. siehe hier auch Corona, ist Entrechtung und Abschöpfung von Werten der Völker. Wenn die Menschen sich das gefallen lassen sind sie Willens es sich gefallen zu lassen, oder unfähig Änderungen voran zutreiben. Keine Gewalt? Ich stehe auch für Gewaltfreiheit. Gewalt hat viele Gesichter manche kann man kaum erkennen, z. B. bei psychologischer Kriegsführung. Gewalt kennt die Menschheit seit tausenden Jahren. Der Sieger war immer die Macht des Geldes. Sie macht Kriege erst möglich, was selbst wieder eine der Grundursachen für Kriege ist. “Teile und herrsche….” ist Ausdruck von Gewalt. Wollen wir was ändern müssen wir die Machtverhältnisse ändern. Alles andere ist nur Jammern in hoher Tonlage.

  3. Diese ganzen Maßnahmen gelten aber nur für Menschen mit der juristischen Person DEUTSCH im Personal- oder Reisepass. Durch Abmeldung von Amts wegen kann man sein Eigentum vor der BRD sichern. Dazu braucht man aber die Ahnennachweise gemäß RuStAG 1913.

  4. So ist es……..

    Ich habe gerade den Talk im “Hangar 7” in Österreich gesehen.

    Eigentlich ein recht gutes Format, aber das von heute……. Alle wollen sie härter gegen Russland vorgehen, ja kein Gas, Öl und Kohle mehr vor dort kaufen.
    Ein einsamer Wirtschfts und Gas Experte warnte….. aber die versammelten Ideologen wollten nicht hören.

    Die leben alle in Eimer Traumwelt….. denn die persönlich haben Sanktionen noch nie berührt und das es ihnen besser gehen könnte wie aktuell….. davon ahnen sie nichts.

    Gas ersetzen………. deiner der sonst wahrscheinlich für die Klimaerwärmung kämpft, der meinte, die USA müssten eben nun den Worten taten folgen lassen. Präzise dachte der daran das die halt nun das Fracking sofort wieder aufnehmen sollten um uns mehr Gas und Öl zu liefern.
    Bei Trump war das noch Teufelswerk.

    Tja, es gibt ca. 47-49 LDG Gasschiffe zum Transport von Flüssiggas.

    Um die 1.5 Milliarden Kubikmeter Gas der 3 Pipelines Yamal, Nordstream 1 und 2 aus Russland zu ersetzen, würde man 3900 Gasschiffe benötigen.
    Bauzeit 30 Jahre…. ???

    Bauzeit Pipeline aus den USA, sagen wir mal 30 Jahre…??
    Nord-Stream 2 mit nur 1250 km länge wurde 2005 vertraglich fixiert und war 2021 fertig.

    Tja, das Mass an Realitätsverweigerung und Unwissenheit erklimmt immer neue Höhen.

    Der Steinkohlebergbau in Deutschland wurde 2018 aufgegeben.
    Haben sie die Kumpels noch……. oder fangen die bei 0 neu an ?

  5. “„Geld ist geprägte Freiheit”, schrieb einst der große russische Schriftsteller Fjodor Dostojewski. Diese wäre dann mit dem Geld endgültig abgeschafft.”

    Das ist das Ziel. Immer unter Kontrolle, immer vor dem Bankrott durch staatliche Willkür, daß Endziel für den Sklaven. Die Ziellinie ist schon fast überschritten, nur noch ein klitzekleines Stück.

  6. Ich habe den Eindruck das unsere Parteien , Medien- und Oligarchengesteuert sind .
    Die den Boden für gewollte Politik in Deutschland und Europa bereiten .
    Es scheint auf einmal alles aus der Ukraine oder Rußland zu stammen . Öl und Gas kommt noch aus Russland , aber das fließt zum Preis wie vorher weiter .
    Ernten für Weizen Mehl oder Raps und Sonnenblumen zur Ölgewinnung sind noch nicht und es geht wie die Jahre vorher um Bestandswaren die uns Vorenthalten werden um drastische Preiserhöhungen ( Die Nachfrage bestimmt den Preis ) durchzusetzen und das Europaweit . Ausnahme bildet Ungarn das , Altkommunistisch , Höchstpreise für bestimmte Grundnahrungsmittel und Treibstoff festschrieb . Was Orban den Wahlsieg garantierte . Bleibt nun abzuwarten ob diese Preise nach den gewonnenen Wahlen noch lange Bestand haben . Bei uns jedenfalls versucht diese Ampelregierung uns über den Preis zu Umweltschützenden Impfwilligen CO/2 Sklaven umzuerziehen und uns hier und da einen alten Knochen kurzzeitig überläßt um uns bei Wahllaune zu halten . Ich bin auf die Wahlergebnisse im Mai gespannt und ob es unserer Innenministerin Faeser bis dahin gelingt weitere Parteien die nicht Regierungskonform sind von Wählern fernzuhalten

  7. Ich bin gespannt, wie die vielen obrigkeitshörigen Deutschen reagieren werden, wenn es plötzlich an ihr eigenes Erspartes geht. Diese verkommene, korrupte Regierungsbande wird Deutschland noch mehr zum Armenhaus Europas machen. Der gemeine Deutsche glaubt ja, er wäre, im internationalen Vergleich, “wohlhabend”, obwohl unser Volk im Europavergleich über Recht niedrige Vermögen verfügt und auch die Eigenheimrate extrem niedrig ist (früher hat man sich mit anderen Industrienationen verglichen, heute hingegen mit den Elendsgebieten der “Dritten Welt” – “guck’ Mal die armen Afrikaner und schau, wie gut es dir geht”…). Warum scheint es kaum jemanden zu interessieren, dass die Löhne im “besten Deutschland aller Zeiten” seit Jahren stagnieren? Dass, statt der Arbeitnehmer, heute die vielen Zeitarbeitsfirmen bereichern? (2020 gab es in Deutschland knapp 48.000 dieser “Verleiher”, besser Heuschrecken!) Deutschland ist ein Billiglohnland, mit Millionen hergelockter Kostgänger, die auch dann noch versorgt werden müssen, wenn Deutschlands letzte Industrie außer Landes getrieben ist. Wer soll, bei einer derart sprunghaften “Regierung” zukünftig noch in Unternehmen investieren? Das Erwachen der Bevölkerung wird kommen, und entlarven sie eine Lüge der Regierenden und ihrer Propagandapresse, dann fallen auch die anderen faustdicken Lügen. Schön wird dies nicht werden.

    1. ” Heute vergleicht man sich mit den Elendsgebieten der dritten Welt”
      Dies erinnert mich an eine Freundin, die ihre 5jaehrige Tochter zum Essen bewegen, wollte, und zwar mit dem lahmen Argument: Du solltest doch froh sein, soviel zu Essen zu haben.
      In Afrika hungern die Kinder.” Antworted die Tochter:” Wir koennten es doch einpacken und nach Afrika schicken. Ich helfe auch beim Einpacken.”
      Die Pointe? Man denke an die Sanktions-, Energie- und Landwirtschaftspolitik der Ampel und auch an die, der Murkselregierung.
      Die Buntlaender, also die moralischen selbstgerechten Gutmenschen, wuerden ihr gesamtes Essen nach Afrika schicken, um den hungernden Kindern zu liebe, dann selbst zu hungern.
      Denen ist die Fernenliebe ganz wichtig, der Ueberlebenswille nicht so sehr.
      Wer dass nicht will, ist wiedermal ein ganz poeser, egoistischer Naazzi oder ein Rechter.

      Leider ist es so, seit Buntland immer mehr zum Shithole verkommt und zum Auffanglager der Unerwuenschten,Ueberfluessigen, Criminellen, Radikalen, Geistig Gestoerrten und sonstigen Fusskranken der ganzen Welt verkommt.

      Die Sheeple vertehen immer noch nicht, wie sie vorgefuehrt, eingewickelt, geblendet und manipuliert werden,Sie kapieren es nicht, dass ihr gewaehlter Schaefer der Schlaechter ist.