Der antidemokratische Plan eines AfD-Verbots, der nichts anderes ist als ein Putsch des Parteienkartells, um sich eines Gegenspielers zu entledigen, der epochale Versagen der etablierten Kräfte anprangert, hat nun ernsthaft sogar die Unterstützung von 17 linientreuen Verfassungsrechtlern gefunden, die dem Innenausschuss und dem Rechtsausschuss des Bundestages – unaufgefordert! – eine Stellungnahme
zukommen ließen, die die altbekannten Lügen über die AfD introckener Scheinwissenschaftlichkeit herunterspulte. Das „Gutachten“ des Verfassungsschutzes, das inhaltlich ohnehin gleichlautend ausfallen dürfte, warteten die Juristen dazu gar nicht erst ab. Die Professoren halten die AfD für “eindeutig verfassungswidrig” und wollen dies aus dem Parteiprogramm und Äußerungen ihrer Politiker herausgelesen haben. Selten haben ideologisierte akademische “Koryphäen” eine so perfide, auf Voreingenommenheit und Inferenz fußende und offensichtlich tatsachenwidrige Expertise vorgelegt, von deren Abwegigkeit sich jeder überzeugen kann, der sich die Mühe macht, das Programm der AfD nur einmal selbst zu lesen.
Für die Professoren jedoch ist die AfD angeblich darauf aus, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, heißt es in dem ungeheuerlichen Papier, das mehr bestelltes Wahlkampffutter für die Altparteien und ideologisches Pamphlet, als nüchterne rechtwissenschaftliche Analyse ist. Ein Verbotsantrag sei daher nicht nur “erfolgversprechend”, sondern sogar „verfassungsrechtspolitisch“ geboten. Diesen grundgesetzlichen Auftrag müssten sich Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung bewusst machen. So sei „zumindest verfassungsrechtspolitisch (und jenseits verwaltungsrechtlicher Kategorien wie ‚Ermessen‘ oder ‚Beurteilungsspielraum‘) die Anstrengung eines Parteiverbotsverfahrens auch nicht ins Belieben der Antragsberechtigten gestellt, sondern politische Aufgabe und Verantwortung“.
Rechtspositivismus ohne jede kulturelle Verankerung
Es folgt eine Exkursion ins Unscharfe, das übliche Geschwurbel inklusive: Die AfD verfolge eine “völkisch-nationalistische Ideologie” und knüpfe an die kulturelle Herkunft als unveränderliches Wesensmerkmal und Teil der deutschen Identität an, heißt es weiter. Dass die AfD dies nur exakt so weit tut, wie es auch im Deutschen Grundgesetz steht, verschweigen die Herren Rechtswissenschaftler. Stattdessen wettern sie weiter: Weil die AfD von der “Überlegenheit des deutschen Volkes überzeugt” sei, wie sie belegfrei behaupten, werte sie bestimmte Personengruppen ab. Ein „völkisch-ethnisch-kulturell geprägter Rassismus“ sei Ausdruck dieser Grundhaltung. Wer einer „deutschen Romantisierung der Nation” anheimfalle und glaube, dass „,das Volk’ oder ,die Nation’ eine in diesem Sinne ,tiefere’ kulturelle oder biologische Substanz haben”, agiere „verfassungsfeindlich”. Diese Aussage ist ungeheuerlich. Denn ebenso, wie es den “völkisch-ethnisch-kulturell geprägten Rassismus” nirgendwo außer in der Projektion dieser akademischen Antifaschisten gibt, sind auch diese Unterstellungen natürlich rein herbeiphantasiert und zeugen von bösartiger selektiver Auslegung: Die geschmähte “tiefere Substanz” von Begriffen wie „Volk“ oder „Nation“ ist tatsächlich die Grundlage sämtlicher Nationalstaaten, in denen Verfassungen erarbeitet wurden, die der Ausdruck eben dieser kulturellen Verwurzelung sind.
Die Verfasser vertreten offenbar einen reinen Rechtspositivismus ohne jede kulturelle Verankerung – und den nutzen sie zynisch, um das bürgerlich-normale sowie konservative Spektrum und damit die gesamte bürgerliche Mitte, die in Deutschland nur mehr in der AfD eine politische Heimat findet, zu stigmatisieren und zu kriminalisieren. Dass die AfD die in dem Papier unterstellten Ziele erreichen könne, ergebe sich daraus, dass Umfragen sie bundesweit bei etwa 20 Prozent sehen würden und sie auf Landesebene mancherorts nachgerade eine Volkspartei geworden sei, “warnen” die Professoren Das sei mehr als die vom Bundesverfassungsgericht geforderten „konkreten Anhaltspunkte von Gewicht, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln einer Partei erfolgreich sein kann“, an denen ein Verbot der zu kleinen und irrelevanten NPD gescheitert sei.
Selbstreferenzieller Wahn
Im Klartext: Weil die AfD demokratisch immer erfolgreicher wird, kann man sie auch verbieten. Die Rechtswissenschaftler benutzen also ausgerechnet die Wahlerfolge der AfD, um aus ihnen die Kriterien für ihre antidemokratische Vernichtung abzuleiten. In diesem selbstreferenziellen Wahn bedienen sie sich einiger Äußerungen von AfD-Politikern, die sie ihrer eigenen ideologischen Auffassung nach als “rassistisch” einstufen – wobei die Interpretationen jedoch reine Willkür sind, denn selbst wenn sie zuträfen, hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig festgelegt, dass es einer Partei als ganzer nachgewiesen werden müsse, verfassungsfeindlich zu agieren, nicht nur einzelnen Mitgliedern. In der AfD finden sich etliche Politiker mit Migrationshintergrund, wie etwa Anna Ngyuen in Hessen, Omid Najafi in Niedersachsen, Achille Demagbo in Berlin und viele andere. Die Behauptung, die Partei habe eine „völkisch-rassistische“ Grundausrichtung, die eine Überlegenheit des deutschen Volkes behaupte, ist schon allein deshalb absurd. Dies gilt auch für den Vorwurf, die AfD sei „queer-feindlich“, obwohl Parteichefin Alice Weidel offen in einer lesbischen Beziehung lebt und die AfD unter Homosexuellen überproportional stark gewählt wird.
Zur Untermauerung wird allen Ernstes eine Aussage der Abgeordneten Beatrix von Storch aus einer Bundestagsrede vom Juni 2022 zum Selbstbestimmungsgesetz herangezogen: „Dieses Gesetz, das biologische Realitäten der Ideologie einer kleinen, radikalen Minderheit opfert, ist ein Schlag ins Gesicht von Frauen, die sich mit Männern auseinandersetzen müssen, die sich selbst als Frauen definieren”, hatte von Storch damals erklärt – womit sie nichts anderes tat, als auf die von keinem vernünftigen Menschen bestreitbare Tatsache der biologischen Zweigeschlechtlichkeit hinzuweisen, was nun von 17 offenkundigen Rechtsverdrehern als Beleg für “Queer-Feindlichkeit” herangezogen wird.
Keine Argumente
uch die Feststellung des niedersächsischen AfD-Landesvorsitzenden Ansgar Schledde – „Aus Markus wird Tessa. Linksgrün befreit den Geschlechtseintrag von lästigen Fakten. Denn ab heute gilt das absurde Selbstbestimmungsgesetz. Die AfD wird diesen Unsinn sofort wieder rückgängig machen“ – wird von den Autoren als „queer-feindlich“ eingestuft. Wer solche Aussagen heranziehen muss, um einen Verbotsantrag zu begründen, der hat keine Argumente, sondern handelt in durchschaubarer unseriöser Voreingenommenheit. Jede Meinungsäußerung, die gegen die linkswoke Ideologie gerichtet ist, wird hier mit haarsträubenden Begründungen als verfassungsfeindlich, jede Kritik an den mörderischen Auswüchsen der Massenmigration als rassistisch eingestuft.
Ihre wahren Absichten bekunden die Professoren dann mit der Feststellung, ein Verbot der AfD sichere „die Handlungsfähigkeit der übrigen demokratischen Akteure, rechtsextreme Strömungen in der Gesellschaft wirksam zu bekämpfen“. Das Verbot sei „nicht das Ende der Auseinandersetzung mit rechtsextremen Positionen in der deutschen Gesellschaft, sondern ihr Anfang“. Es geht also nicht nur darum, einen völlig legitimen demokratischen Mitbewerber von der politischen Teilhabe auszuschließen, sondern vor allem um die Umerziehung der Bevölkerung im Sinne der politischen Ansichten einer Gruppe selbstherrlicher Elfenbeinturm-Akademiker. Dieses geistige Transformationsprojekt ist das Hauptanliegen des tiefen Linksstaats. Er mit seinen Chefideologen, von denen hier 17 das große Wort schwingen – und nicht die AfD – ist die eigentliche Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland.
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9 Antworten
Klartext, auch zu diesem Thema !!
Dr.Alice Weidel im aktuellem Gespräch mit AUF1 TV
45 Minuten die sich lohnen, denn sie kann ausreden und en Detail die Lage analysieren!
::
Alice Weidel: Krieg verhindern, Grenzen schließen und Deutschland retten!
Alice Weidel gibt Einblicke in ihren Plan zur Rettung Deutschlands. Entschlossen und klar rechnete die AfD-Vorsitzende im Interview mit AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet mit dem „Hippi-Staat“ und den „kriegsbesoffenen Entscheidungsträgern“ der Systemparteien ab. (text youtube)
ca 45 min
Verbreitet das! … 🙂 🙂
„Professoren, Huren und Tänzerinnen kann man überall für Geld haben. Sie gehen dorthin, wo man ihnen einige Groschen mehr bietet.“ ― Ernst August Prinz von Hannover
Wann werden eigentlich mal die Linkspartei, Indymedia, die Antifa und die Grauen Wölfe verboten?? Um bei sämtlichen kommunistisch-marxistischen Kleinstparteien, islamischen Gewerkschaften und Vereinen, der DiTiB, Dschihad-Netzwerken, „Kabarettisten-Chats“, palästinensischem Antisemitimus und Konsorten weiterzumachen..! Ein zweites, starkes Standbein neben der AfD in Form eines Bürgerverein etwa wäre dennoch mehr wie nur wünschenswert!
Staatsrechtler???????????
Sind es nicht doch tatsächliche „Gesinnungsbesoffene“
einer faschistisch günlinkswoken Politik?
Diese Erfüllungsgehilfen können mich mal ganz fett am „Götz von Berlichingen“.
Derartigen Schmalspurleute scheint das GG, Demokratie, ect.
am „Götz von Berlichingen“ kleben zu sein.
Pfui, wer nimmt diesen Haufen von Abnickern der Altparteienpolitik noch für voll?
Erhoffen sich einige davon einen zukünftigen politischen beruflichen Aufstieg durch ihr Gebrabbel ?
Sie können weg, werden absolut nicht gebraucht !
Pfui und abermals pfui !
Menschliche Gesetze sind wie Regierungssysteme keine Naturgesetze. Daher können sie nach Belieben erlassen oder aufgehoben werden. Die in den Gesetzen vorkommenden, meist abstrakten Begriffe lassen sich ebenso nach Belieben ausdeuten oder mit neuen Inhalten füllen. Ein Rechtssystem wird daher immer nur dann in einer Gesellschaft akzeptiert, wenn das formelle Recht mit dem Bewusstseinsstand der Gesellschaft korrespondiert. Daher müssen wir uns um das aktuelle deutsche Recht keine großen Gedanken machen. Es wird sich mit dem Bewusstsein der Gesellschaft verändern, auch wenn das bestimmten Machtgruppen nicht gefällt. Diese Gruppen werden ebenfalls verschwinden.
So wie sich das angebliche „Verfassungsgericht“ mitsamt ihren Urteilen heute verhält, wundert es mich gar nicht, warum wir seit 1990 von der freien Wahl einer eigenen Verfassung fern gehalten werden. Deutsche Politiker halten uns bewusst von einer „Freien und demokratischen“ Wahl, mit allen unlauteren und betrügerischen Mitteln davon ab!
Sie müssen große Angst davor haben, das ihre ganzen Betrügereien der letzten Jahre von neuen und frischen Politikern aufgedeckt werden, denn da wartet dann eine „Weisungsfreie Justiz“ und da würden viele der Altpolitiker in den Knast wandern!
Zitation \ Umerziehung der Bevölkerung im Sinne der politischen Ansichten einer Gruppe selbstherrlicher Elfenbeinturm-Akademiker. \
Prof. Dr.
Andreas von Arnauld
Andreas Fischer-Lescano
Matthias Goldmann
Christoph Goos
Kathrin Groh
Felix Hanschmann
Stefan Huster
Anna Katharina Mangold
Franz C. Mayer
Niels Petersen
Stephan Rixen
Kyrill-Alexander Schwarz
Gernot Sydow
Alexander Thiele
Emanuel V. Towfigh
Antje von Ungern-Sternberg
Fabian Wittreck
HINWEIS
Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh hält sich zurzeit an der Peking University School of Transnational Law auf.
Source https://www.towfigh.net/de/forschung/bundestag-afd-parteiverbot.html
PDF
https://www.towfigh.net/de/wp-content/uploads/Rechtliche-Stellungnahme-AfD-Parteiverbot.pdf
https://www.towfigh.net/de/impressum
Accessed 2024/12/01
„Kriegstüchtig“, „Bunkerpläne“, „Schlachten gewinnen“: Wenn linksgrüne Kriegstreiber plötzlich kein Problem mehr mit Nazi-Vokabular haben
https://journalistenwatch.com/2024/11/28/kriegstuechtig-bunkerplaene-schlachten-gewinnen-wenn-linksgruene-kriegstreiber-ploetzlich-kein-problem-mehr-mit-nazi-vokabular-haben/
Diese „Verfassungsrechtler“ sind einfach nur eine Schande für den Berufsstand der Juristen!
Was da vorgetragen wird, ist nur die unterste Schublade an Verleumdung und Substanzlosigkeit!
Hat dieses Gutachten eventuell etwas gekostet? Es gibt allerdings durchaus auch kostenfreie Gefälligkeitsgutachten.
Wenig Klarheit, wenig Wahrheit!
Vielleicht finden auch andere „Verfassungsrechtler“ mal Gehör und einen Echo-Raum …!