Donnerstag, 28. März 2024
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Karlsruhe-Urteil gegen Merkel: Nur scheinbar ein Indiz für unabhängige Verfassungsrichter

Karlsruhe-Urteil gegen Merkel: Nur scheinbar ein Indiz für unabhängige Verfassungsrichter

“Nun isse e eben weg”: Merkel (Foto:Imago)

Manch einer glaubt in dem gestern verkündeten Urteil des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit von Angela Merkels Einmischung in die Thüringer Ministerpräsidentenwahl eine späte Emanzipation und Abkehr des Gerichtspräsidenten Stephan Harbarth von seiner Mentorin und Gönnerin Merkel zu erkennen. Dafür jedoch kam die Entscheidung erstens viel zu spät (über ein halbes Jahr nach Merkels Abgang), und zweitens wäre sie dann ohnehin nur Kosmetik, um von den ansonsten völlig linientreu und regierungswunschgemäß ergangenen Corona- und Impfurteilen des früher einmal politisch unabhängigen Verfassungsgerichts abzulenken.

Karlsruhe hatte gestern einer Klage der AfD gegen die frühere Bundeskanzlerin stattgegeben, die Merkels demokratiefeindliches und instinktloses Verhalten von Februar 2020 zum Gegenstand hatte, kurz nach der Abstimmung über den Ministerpräsidenten im Landtag von Erfurt: Während eines Aufenthalts in Südafrika hatte Merkel damals arrogant gefordert, die mit Stimmen der AfD und der CDU erfolgte Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten von Thüringen müsse “unverzüglich… rückgängig gemacht werden.“ Für diese verstörende Forderung hatte Merkel eine Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa missbraucht, noch bevor überhaupt eine entsprechende Frage an sie gerichtet worden war. Dreist hatte die soziopathische Kanzlerin zudem die Gepflogenheit missachtet, sich als Politiker aus dem Ausland nicht zu innenpolitischen Themen zu äußern. Unter heftigstem medialem und politischem Druck, zu dem auch Merkel beigetragen hatte, sah Kemmerich sich schließlich nach drei Tagen zum Rücktritt gezwungen, obwohl seine Wahl völlig regulär erfolgt war.

Eingriff in das Recht auf Chancengleichheit

Harbath selbst war übrigens gar nicht als Berichterstatter der Entscheidung beteiligt; es war seine Gerichtsvizepräsidentin Doris König, die Merkel in der Urteilsbegründung dafür heftig kritisierte, ihre damalige Äußerung in amtlicher Funktion getätigt zu haben. Weder der Hinweis zur „Vorbemerkung” noch der Inhalt habe klar erkennen lassen, dass sie sich nicht als Bundeskanzlerin, sondern ausschließlich als Parteipolitikerin habe äußern wollen. Da ihre Aussage „in einseitig parteiergreifender Weise” negative Qualifizierungen der AfD beinhalte, handle es sich um einen Eingriff in das Recht auf Chancengleichheit der Parteien.

Bereits zuvor war die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht mit Klagen gegen Regierungspolitiker erfolgreich gewesen: Der frühere Bundesinnenminister Horst Seehofer
musste AfD-kritische Passagen eines Interviews von der Webseite seines Ministerium entfernen, weil diese ihm nur in seiner Eigenschaft als Minister zur Verfügung stünde. Auch die ehemalige Bundesbildungsministerin Johanna Wanka wurde gerügt, weil sie in einer Ministeriumsmitteilung die „Rote Karte” für die AfD gefordert hatte. Das Gericht stellte fest, dass Politiker die AfD zwar öffentlich kritisieren, in ihrer Rolle als Kabinettsmitglieder jedoch staatliche Neutralität wahren müssten.

Eigentlich wäre Merkels Rücktritt fällig gewesen

Über eine Sprecherin ließ Merkel mitteilen: „Bundeskanzlerin a.D. Dr. Angela Merkel respektiert selbstverständlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“, ohne inhaltlich auf das Urteil einzugehen. Kemmerich äußerte ebenfalls seinen „großen Respekt vor dem Gericht” und fügte hinzu: „Für mich gilt: Ich bin ein Mensch, der nach vorn blickt.” CDU-Generalsekretär Mario Czaja akzeptierte das Urteil vordergründig, um es dann doch zu relativieren: „Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts respektieren wir, unabhängig davon, ob wir es teilen oder nicht“. Unabhängig davon sei die gesamte AfD vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft – und dies sei “die eigentliche Frontstellung für unsere Demokratie.” Und Czaja muss natürlich nochmals nachtreten: Die “Person Angela Merkel” habe „damals aber natürlich recht“ gehabt.

Die AfD zeigte sich zufrieden; ihr Vorsitzender Tino Chrupalla sagte, das Urteil sei „ein guter Tag für die Demokratie.“ Merkels Äußerungen hätten „eher etwas mit diktatorischen Meinungsäußerungen im Ausland zu tun.“ Eigentlich sei ein Rücktritt geboten gewesen, Merkel sei nun aber ja nicht mehr im Amt. Wahrscheinlich habe sich das Bundesverfassungsgericht „deswegen auch so viel Zeit gelassen.“ Der Thüringer Landessprecher der AfD, Stefan Möller, kommentierte das Urteil folgendermaßen: „Hätte dieser Vorgang in Russland oder der Türkei stattgefunden, wäre die Empörung der bundesdeutschen Politik geradezu ohrenbetäubend gewesen.“ Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts habe es nicht gebraucht, um die demokratischen Defizite in Deutschland offenzulegen.

13 Antworten

  1. Das Rückgängigmachen der Wahl von Kemmerich war schlicht und einfach ein Putsch von oben, der leider dank der FDP erfolgreich war.

    Gäbe es in Deutschland Demokratie hätte Merkel sofort vom Parlament durch ein Misstrauensvotum gefeuert werden müssen.

  2. Das Urteil ist vollkommen belanglos oder muss Bodo jetzt zurücktreten? Ich mein den Bodo, der ausdrücklich versprochen hatte, wegen der unglücklich verlaufenen Wahl letzten Herbst Neuwahlen durchzuführen. Somit ist es nur ein Demokratiesimulationsurteil.
    Es muss u.a. dringend ein System eingeführt werden, das verhindert, dass Politiker bei großen Lügen damit ungeschoren durchkommen.

  3. Das ist der entscheidende Faktor in der Berichterstattung. Bild schreibt im Artikel “Doch warum kommt das Urteil erst 6 Monate nach Merkels Amtszeit-Ende?
    Die AfD hatte zunächst auch einen Eilantrag gestellt. Über diesen hätte das Gericht wohl schon im Sommer 2020 entscheiden müssen. Wenn die Regierung nicht vorher die Merkel-Ansagen zu Thüringen von den Web-Seiten der Bundesregierung gelöscht hätte. Damit entfiel die für den Eilantrag erforderliche Eilbedürftigkeit – und das Gericht hatte keinerlei Entscheidungsdruck mehr. Grund für die Löschung soll nach BILD-Informationen ein dezenter Hinweis aus den Reihen des Gerichts gewesen sein.

    Merkel und das Verfassungsgericht!
    2020 wurde ihr Parteifreund und damaliger CDU/CSU-Fraktionsvize Stephan Harbarth (50) Präsident des Gerichts. Im Juni 2021 lud Merkel mit Ministern die Richter des 1. und 2. Senats zum vertraulichen Abendessen ins Kanzleramt. Das Verfassungsgericht selbst wollte einen langen BILD-Fragenkatalog gestern nicht beantworten.” Natürlich gibt es keine Antworten, wie sollte es auch.

  4. Ist Rechtsbeugung seit A.M. Zeiten auch beim höchsten Gericht eingezogen?
    Ist es zum Gefälligkeitsgericht im Sinne der herrschenden Politik und
    gegen den Schutz des Volkes mutiert?
    Wer schützt unsere Grundrechte, wer schützt uns vor staatl. Gewaltherrschaft, wer schützt
    uns vor dem höchsten Gericht, was den Weg für weitere Gesetze gegen das Volk
    geprägt hat und vorauss. weiter prägen wird?

    Wurde das Gericht von der Politik mit Systemlingen besetzt, bestimmt und vorwiegend zum
    Schutz der Regierung eingesetzt?
    Die Väter des GG, der Parlamentarische Rat hat diesem Gericht zu viel Macht gegeben, denn es
    gibt durch das Volk keine wirklichen Möglichkeiten gegen Entscheidungen vorzugehen.
    Es ist autark, leider !
    Können somit Demokratie und Gewaltenteilung vergessen werden?

    Ein jeder kann sich Fragen anhand von Fakten wohl selbst beantworten?

  5. Ich dacht mir doch gleich, dass da etwas nicht stimmen kann ..: “Harbath selbst war übrigens gar nicht als Berichterstatter der Entscheidung beteiligt ..”
    Ein CDU-Mann wird als Richter doch nicht seine Gönnerin maßregeln!? – Das Urteil hätte allerdings bessere, fundiertere Kommentare verdient gehabt, als sie von sämtlichen hier bekanntgegeben Politikern verlautbarten. Die Einlassung zeigte überdeutlich, dass Frau Merkel ganz offensichtlich mit demokratischen Entscheidungen nichts zu tun haben will – wie an vielen anderen, versteckteren Stellen übrigens auch.

  6. Unterm Strich ein negatives Resultat. Skandal ausgeblieben, der sogenannte “Rechtsstaat” hat sich wieder bestätigt, klar geht hier alles mit rechten Dingen zu, die AfD ist Gift für die Demokratie, nur hätte Frau Merkel das eben als Frau Merkel bekunden müssen – uups, kleiner Formfehler, nichts für ungut.
    Und sollte in absehbarer Zeit abermals eine derartige Wahlkastastrophe passieren (womit allerdings kaum zu rechnen ist), wird Herr Scholz anschließend twittern: “In meiner Eigenschaft als deutscher Bundeskanzler halte ich mich selbstverstädnlich zurück, aber als Mensch und als guter Demokrat sage ich Ihnen, liebe Mitbürger: Ein solches Ergebnis dürfen wir nicht hinnehmen.”

  7. Wenn Politiker, Funktionäre oder Lobbyisten aus ihrer öffentlichen Position heraus “gönnerhaft” verkünden, sie hätten “Respekt” vor diesem oder jenem Gerichtsurteil, oder sagen etwa bei staatsanwaltlichen Ermittlungen ihre “uneingeschränkte Mitarbeit” zu, kann doch mit deren Verhältnis zum Rechtsstaat aber auch ihrem Selbstbild etwas nicht stimmen.

    Gerichtsurteile oder Ermittlungen bauen auf geschriebenem allgemeingültigem Recht auf. So sollte es zumindest sein.
    Eine Ermittlung oder Hausdurchsuchung etwa bei einem “hohem Tier” braucht dessen verkündetes großzügiges Angebot uneingeschränkter Mitarbeit nicht, es ist schlicht dazu verpflichtet, die Maßnahmen vollumfänglich zu dulden.

    Was solche Leute privat über Ermittlungen oder Gerichtsurteile denken, bleibt ihnen überlassen (“die Gedanken sind frei”), aber das mangelnde Gespür dafür, was sie besser für sich behalten sollten, statt öffentlich abzusondern, zeugt von einem Selbstbild eines Machtmenschen, für den Gesetze, für die er zwar öffentlich einzutreten vorgibt, die aber für ihn nicht gelten oder sie nach Bedarf, gönnerhaft, “nach Gutsherrenart” auslegt oder instrumentalisiert.

    Bei Betrachtung alter Filmreportagen vom Anfang des letzten Jahrhunderts fallen die gefilmten Politiker oder Militärs durch typischen affektierten Habitus (“stolzierende Gockel”) sich unheimlich wichtig nehmender Machtmenschen auf.

    Heutige Machtmenschen sind aus dem gleichen Holz geschnitzt, warum sollte es anders sein, sie verstehen es heute nur besser, dies hinter rhetorischen Verzierungen und Tugendsignalisierung zu verstecken.

    Übrigens wird die Bewertung und Akzeptanz von Gerichtsurteilen nicht selten davon abhängig gemacht, wie sie individuell genehm wären.
    Da kann ein Gericht, das zuvor ein vermeintlich oder tatsächlich falsches Urteil fällte und deshalb in öffentliche Ungnade fiel, wenig später in höchsten Tönen bejubelt werden, weil es in einem anderen Fall das “richtige” Urteil fällte.
    Das ist der menschlichen nicht “abschaltbaren” Subjektivität geschuldet, die objektiver Bewertung mehr oder weniger im Wege steht. Das geschriebene allgemeingültige Gesetz kann helfen, Objektivität zu wahren.
    Wenig hilfreich dabei jedoch, wenn Offizielle besagten überflüssigen gönnerhaften Senf zu Untersuchungen oder Urteilen abgeben.

    Die Personalbelegung des Bundesverfassungsgerichtes betreffend sollten nicht wie bisher “erfahrene” und “verdiente” Richter gewählt/berufen werden, sondern junge frisch ausgebildete “unverdorbene” und unbekannte Juristen mit Bestabschlüssen, mit Rechtswissen voll gepumpte eher autistisch veranlagte und deshalb eine Einladung zum Kanzler-Dinner ausschlagende Freaks, “wandelnde Festplatten” die mangels naturgemäß subjektiver Lebenserfahrung eher in der Lage zur objektiven Betrachtung sind.

    Das Verfassungsgericht also nicht als quasi Karrierekrönung sondern als Karriereeinstieg mit höchstens 5 Jahren Dienstzeit statt bisher 12 Jahre.
    So käme auch kein “berufserfahrener” Richter in die Verlegenheit, so manche schlechten rechtlich grenzwertigen Angewohnheiten in seinem vorherigen Richterleben dann eines Tages als Verfassungsrichter tadeln zu müssen.

    Das alles käme dann den in vielen Science-Fiction-Filmen erträumten Richtern oder Staatslenkern in Form einer hyperobjektiven, -allwissenden und -gerechten blinkenden Kugel näher.

  8. Dass das Urteil so spät erfolgt, ist kein Zufall. Im übrigen wäre ihr so oder so nichts geschehen, keine Konsequenzen. Auch nicht, wenn die Karlsruher Richter*innen nicht bei ihr am Fleischtrog gesessen hätten.

  9. https://reitschuster.de/post/unglaublich-diskreter-tipp-aus-karlsruhe-ans-kanzleramt/

    “Unglaublich: Diskreter „Tipp“ aus Karlsruhe ans Kanzleramt?
    Komplizenschaft statt Gewaltenteilung?”

    Sollte das stimmen, dann gehören alle Beteiligten vor Gericht.
    Es ist nur noch widerlich, wie hier Demokratie und Rechtstaat von oben abgebaut wird !
    Das höchste Gericht als Erfüllungsgehilfe der Politik, hier Merkel.
    Man kann das Gericht und seine Richter nicht mehr für voll nehmen !

    1. Die meisten linken Schreiberlingen empfinden es als Ungeheuerlichkeit, dass das BVerfG so geurteilt hat. LTO schreibt “BVerfG zu Neutralitätspflicht von Merkel: Die Äußerungen der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich (FDP) im Februar 2020 haben die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit der Parteien aus Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG verletzt, entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch. Kemmerich ließ sich damals im dritten Wahlgang mit Stimmen der AfD, der FDP und der CDU wählen. Dieses Zusammenspiel mit der AfD kommentierte Merkel von einem Staatsbesuch in Südafrika aus als “unverzeihlich”, die Wahl Kemmerichs müsse “rückgängig gemacht werden”, sie sei ein “schlechter Tag für die Demokratie”. Zwei Tage später trat Kemmerich dann tatsächlich zurück. Gegen die Äußerung Merkels erhob die AfD eine Organklage, der das BVerfG nun stattgab. Merkel habe ihre Amtsautorität als Bundeskanzlerin missbraucht und ihre Neutralitätspflicht verletzt. Eine negative Qualifizierung der AfD hätte sie nur als Parteipolitikerin oder als Privatperson äußern dürfen. Eine entsprechende Klarstellung ihrer Rolle habe sie jedoch unterlassen. Die Entscheidung des Zweiten Senats erging mit fünf zu drei Richterstimmen. Die Richterin Astrid Wallrabenstein gab ein Sondervotum ab, in dem sie die vom Senat in ständiger Rechtsprechung postulierte Neutralitätspflicht für Regierungsmitglieder generell ablehnte, weil sie die Rückbindung des Handelns von Regierungsvertreter:innen an Parteien verschleiere. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Marlene Grunert), Do-taz (Christian Rath), Do-Welt (Thorsten Jungholt), tagesschau.de (Klaus Hempel), LTO (Felix W. Zimmermann) und spiegel.de.
      Juniorprofessor Fabian Michel argumentiert auf dem Verfassungsblog, dass es für das BVerfG ein Leichtes gewesen wäre, die Maßstäbe der Neutralitätsrechtsprechung beizubehalten und trotzdem im konkreten Fall Rechtfertigungsgründe anzuwenden und so auf die Kritiker:innen zuzugehen. Auch Dietmar Hipp (spiegel.de) hätte eine Rechtfertigung für Merkels Aussagen unter anderem in dem vom BVerfG grundsätzlich anerkannten, aber hier abgelehnten Grund gesehen, dass die Handlungsfähigkeit und Stabilität der Bundesregierung gefährdet waren. Patrick Bahners (FAZ) sieht in dem Urteil eine Verkennung der Funktionsweise von Parteiendemokratie. Ein Regierungschef gebe “sein Parteibuch nicht an der Garderobe ab, bevor er hinter ein Pult mit Staatswappen tritt.” Wolfgang Janisch (SZ) kommentiert, dass sich das BVerfG “schleunigst” von der Idee verabschieden sollte, “Minister und Kanzlerinnen in neutralisierte Beamte verwandeln zu wollen.” Der Rechtsreferendar Mathias Honer kommentiert im FAZ-Einspruch, dass man besser die Politisierung der Regierung anerkennen solle, um “Entscheidungsspielräume und Verantwortlichkeiten der Regierung sichtbar zu machen.” Auf dem Verfassungsblog arbeitet der wissenschaftliche Mitarbeiter Bent Stohlmann kritisch heraus, dass das BVerfG mit diesem Urteil eine Verhältnismäßigkeitsprüfung für politische Äußerungen von Amtsträger:innen etabliert habe. Christian Rath (taz) kommentiert, dass die Neutralitätspflicht zwar etwas “weltfremd” sei, aber auch nicht schade. Es sehe jedenfalls nicht gut aus, wenn das BVerfG seine Rechtsprechung nur deshalb ändere, weil es Regierungsmitglieder nicht schaffen, sich bei entsprechenden Aussagen explizit als Parteipolitiker:innen zu äußern.
      Im Interview mit der Zeit (Lenz Jacobsen) bewertet Rechtsprofessor Florian Meinel die Neutralitätspflicht als verfehlt, weil die Regierung “kein Schiedsrichter ist, der nur die Regeln überwacht, sondern die legitime Siegerin eines demokratischen Wettbewerbs.” Wie bild.de (Nikolaus Harbusch/Ralf Schuler) berichtet, soll die Bundesregierung 2020 aus den Reihen des BVerfG einen Hinweis zum Löschen von Merkels Aussagen auf den Web-Seiten der Bundesregierung erhalten haben. Dadurch sei die für den von der AfD gestellten Eilantrag erforderliche Eilbedürftigkeit entfallen und nur so habe das BVerfG die Möglichkeit gehabt, sich erst jetzt, nach Merkels Amtszeit, damit zu beschäftigen. Die FAZ (Marlene Grunert) portraitiert die Richterin Astrid Wallrabenstein, die 2020 auf Vorschlag der Grünen gewählt wurde. Ihr Start sei mit einem Befangenheitsausschluss holprig gewesen, aber ihr Sondervotum sei keinesfalls eine Trotzreaktion. Bei ihr zähle die Kraft des Arguments und so müsse man den Inhalt nicht einmal teilen, um ihn bedenkenswert zu finden.” Dazu spare ich mir die Worte. Aber das geht in diesem Land, demokratische Wahlen werden rückgängig gemacht aber solche Zeichen sind erlaubt, solange sie aus gewissen Kreisen kommen https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/peinlich-faeser-foto-mit-extremisten-schuelern-80424596.bild.html

  10. Filz, Klüngel, Vetternwirtschaft

    Zu deren Vermeidung müssten in jeglichen Gerichten im Idealfalle für Juristen „Kollegialität“ ein Fremdwort sein und gar Freundschaften intern aber auch extern (etwa mit wohlgesonnene Politikern) ebenso.
    Der Idealrichter dürfte eigentlich nur mit dem Gesetzbuch befreundet sein.
    So makaber es klingen mag, aber in Gerichten und bestimmten Ämtern wäre zur Vermeidung von Filz ein denkbar schlechtes Betriebsklima eher wünschenswert, als Garant für Unvoreingenommenheit und Objektivität.

    Tatsächlich ist bestimmt nicht selten, dass im gleichen Gerichtsbezirk tätige Juristen sich sogar schon vom gemeinsamen Studium her kennen, vielleicht sogar befreundet sind.
    Nach dem Studium gehen sie zwar verschiedene Wege, der eine wird Staatsanwalt oder Richter und der andere eben Rechtsanwalt.
    Praktisch könnten sich dann befreundete Juristen in Verfahren gegenüber stehen, die zwar dem Recht verpflichtet sein müssen, aber dennoch deren persönlichen Bindungen unweigerlich einfließen werden.
    Zuweilen müssen sie vielleicht sogar „hitzige“ Wortgefechte regelrecht inszenieren, damit die Beteiligten den Eindruck bekommen, hier ginge alles rechtens zu, und der Anwalt würde sich für seinen Mandanten so „richtig ins Zeug“ legen, damit das „Volk“ das Gefühl bekommt, in einem Rechtsstaat zu leben (war da nicht was mit „Brot und Spiele“, oder „halt du sie dumm, ich halt sie arm“ ?).

    Um solche Verfilzungen zu verhindern, müsste eine Regelung her, bei der Juristen nach dem Studium nicht an dem Ort beruflich tätig sein dürften, an dem sie studiert haben.
    Auch sollte eine Art Rotationssystem eingeführt werden, bei dem Juristen ihren Wirkkreis zyklisch wechseln müssten, damit sich Anwälte, Richter aber auch Gutachter nicht zu sehr aneinander „gewöhnen“ und nicht zwischenmenschliche Sympathien zum Schaden der Rechtsprechung zu sehr zum tragen kommen.
    Dessen müssten sich dann aber Jura studieren wollende bewusst sein, ihnen steht der häufigen Ortswechsel wegen ein familienfeindliches Berufsleben bevor.
    Also wären hier Überzeugungs-Singles am besten geeignet (mangels Familie wären dann auch Erpressungen/Geiselnahmen zwecks Durchsetzung eines bestimmten Verfahrensergebnisses nicht mehr möglich).

    Ungünstig für die Rechtsprechung sind auch schon Jahre oder Jahrzehnte für ein und das selbe Gericht tätige (Haus- und Hof-) Gutachter. Deren Gutachten vertrauen so manche Richter fast blind, etwa weil der Gutachter ja so bekannt, zuverlässig und schon Jahre für das Gericht tätig ist (tatsächlich hat ein Richter in meinem Sorgerechtsverfahren so argumentiert, hat ihm aber nichts genutzt..).
    Faktisch fungieren Gutachter dann als die wirklichen Richter, obwohl sie keine Empfehlungen aussprechen und damit kein Urteile/Beschlüsse vorwegnehmen dürfen.
    Auch hier sollten Gutachter ebenso zur Vermeidung von Gewohnheit, Überbewertung und Filz mittels Rotationssystem ihren Wirkkreis zyklisch ändern müssen.

    Es ist leider nun mal so: Genau wie die Erfinder etwa der Kunstprodukte Kommunismus oder Religion vergaßen, dafür geeignete Menschen zu klonen, wurde das auch bei den Kunstprodukten Demokratie und Rechtsstaat vergessen.

    Wie in zahlreichen Zukunftsromanen bereits angedacht wird vielleicht irgendwann die Rechtsprechung von Computern übernommen (wie in Filmen so eine blinkende sprechende Glaskugel..), die dann dem Ideal der Objektivität und Rechtstreue gerechter werden könnten.
    Zumindest so lange bis irgendwelche von Interessengruppen beauftragte Hacker in diese Computer dann „Subjektivitäts- oder Menschel- Viren“ einschleusen…

  11. Wenn das oberste Gericht eines Landes in den Verdacht gerät, zu Gefälligkeits-Urteilen oder parteiischer Prozessführung zu neigen, ist eigentlich schon alles über dieses Gericht gesagt. Das Pfund, mit dem jede Rechtsprechung nur gewichten kann, ist Neutralität, Unabhängikeit und Distanziertheit zu Parteien und Themen.

    Ein jahrzehntelanges Vertrauen in die Objektivität und Neutralität des Bundesverfassungsgerichts hat schon durch das “Intim-Treffen” schwersten Schaden erlitten und die Folgen sind eben alles andere als diese als unbegründet zu zerstreuen. Keine Polizeiführung dürfte sich mit potentiellen oder stadtbekannten Bandenführern zu einem gemeinsamen Essen treffen. Und wenn, dann zeigt eben schon der Verdacht, dass da etwas faul ist …

    Mit Polizieführung und Bandenführern bilde ich nur ein Beispielspaar um die systemisch bedingte Unvereinbarkeit – Inkompatibilität – zwischen den Gruppen zu verdeutlichen. Ein Bezug zu realen Personen oder Geschehnissen wird damit ausdrücklich nicht ausgedrückt.