Klatsche für Faeser und ihre Datenkraken: EuGH verbietet anlasslose Vorratsdatenspeicherung

Klatsche für Faeser und ihre Datenkraken: EuGH verbietet anlasslose Vorratsdatenspeicherung

Datenerfassung des Bürgers: Nur noch in engen Grenzen (Symbolbild:Pixabay)

Ausnahmsweise kommt mal eine positive Nachricht aus der europäischen Sphäre: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für rechtswidrig erklärt und damit die Bürgerrechte gegen die übergriffige Ampelkoalition gestärkt. Kommunikations- und Standortdaten der Bürger dürfen nicht ohne besondere Rechtfertigung gespeichert werden, so das Gericht. Es handelt sich um eine volle Breitseite für die linksextreme Bundesinnenministerin Nancy Faeser und ihre politischen Erfüllungsgehilfen in BKA und Verfassungsschutz.

Fortan nämlich reichen Mutmaßungen und Behauptungen über angebliche Terrorgefahren oder extremistische Bestrebungen nicht mehr ohne weiteres aus, um die Bürger zu überwachen, so das in Luxemburg ansässige Gericht. Die Urteilsbegründung nimmt Bezug vor allem auf die bedenklichen Entwicklungen der letzten Jahre in Deutschland: Die Bundesrepublik, die immer schnell bei der Hand ist, anderen Staaten „rechtsstaatliche Defizite“ vorzuwerfen, ist zunehmend im Begriff, sich zu einem Regime zu wandeln, das seine Untertanen unter Generalverdacht stellt. Das Land verwandelt sich in atemberaubendem Tempo vom freiheitlichen Gemeinwesen zu einem ausgewachsenen Bevormundungs-, Obrigkeits- und Kontrollstaat.

Weiterhin Schlupflöcher möglich

Dass die Vorratsdatenspeicherung fortan ohne zwingenden unmittelbaren Anlass unzulässig ist, klingt zwar beruhigend. Doch leider wissen wir auch aus der politischen Praxis, dass bei entsprechender Etikettierung oder Vorab-Einsortierung von bestimmten „Phänomenbereichen“ eine „Bedrohung“ des Staates nach Belieben konstruiert werden kann. Im Zweifel sind dann Impfgegner oder Grundrechtsdemonstranten plötzlich „Delegitimierer”, die bürgerliche, programmatisch glasklar demokratisch fundierte AfD wird zum rechtsextremen „Beobachtungsfall” und Menschen, die demnächst wegen unbezahlbarer Gas- und Stromrechnungen auf die Barrikaden gehen, werden zu „Staatsfeinden“ erklärt – und schon besteht die hinreichende Handhabe zur Vorratsdatenspeicherung.

Denn: Die Richter selbst haben schon die nächsten Umgehungsmöglichkeiten aufgezeigt und Schlupflöcher offengehalten, mit denen sich rechtsmissbräuchliche Datenerhebungen und -speicherungen doch noch rechtfertigen lassen – und Ausnahmen vom Verbot bei einer schwerwiegenden aktuell gegebenen oder absehbaren akut bevorstehenden  „Bedrohung für die nationale Sicherheit” legitimiert; in diesem Fall sei eine solche Speicherung „vorübergehend” zulässig. Wenn auch diese wachsweiche Relativierung schon wieder ein Einfallstor für erneuten Missbrauch bedeuten könnten, so bleibt doch positiv zu vermerken, dass zumindest eine der vielen roten Linie, die in Deutschland aus gutem Grund stets unangetastet waren und in der Corona-Zeit ignoriert wurden, wieder neu gezogen wird. So leicht wie bisher macht es der EuGH dem Linksstaat jedenfalls nicht, seine Bürger zu überwachen.

6 Antworten

  1. Etwas wurde die linksextreme Faeser gestoppt. Die linksgrünen Blockflöten versuchen aber weiterhin in Chatkanälen Leute zu provozieren, damit die Behörden einschreiten können. Dieses System ist am Ende. Wir brauchen Volksabstimmungen und Neuwahlen. Eigentlich ist momentan nur die AFD wählbar. Wenn mann den Umfragen in Schleswig-Hollstein glaubt, könnte man von Glauben abfallen. Entweder sind die Leute zu doof oder die Schlafschafe haben Angst vor der Obrigkeit.

  2. Das in den USA jeder Mist nach Beliebigkeit von einem Präsidenten oder sonstigen Volksführer für Sperrungen/Geheimhaltungen etc. – „als Bedrohung der nationalen Sicherheit“ herhalten muss, ist hinlänglich bekannt. Auch das diese Vokabel schon immer mehr dem Selbstschutz diente. Dass aller Mist, der in den USA das Licht der Welt erblickt, nach kurzer Zeit auch nach Deutschland überschwappt, auch.

    Wo steht in unseren Gesetzen etwas von dieser ominösen, obrigkeitsherrlichen Kommunikationsverweigerung? Mit diesem schwammigen Begriff hebelt man jegliche Rechtsstaatlichkeit aus – aber so ist es ja gewollt. Was bräuchte es langsam noch mehr, um zu zeigen, dass wir auf dem Weg in diktatorische Verhältnisse sind .

  3. die Euphorie teile ich nicht. Auch weiterhin können Daten gespeichert werden:

    -eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der IP-Adressen

    -eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der die Identität der Nutzer…betreffenden Daten

    Es reicht das Argument „zur Bekämpfung der Kriminalität“ oder „zum Schutz der nationalen Sicherheit“.

    Und: „im Fall des Fortbestands der Bedrohung verlängerbaren Zeitraum“.

    D.h., man kann jetzt quasi mit Begründung unendlich z.B. die IP-Adresse speichern. M.W. wurde die bisher allerspätestens nach 6 Monaten gelöscht.

    Bei Beazhlvorgängen greifen zudem steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen, 10 Jahre.

    Und am Ende bleibt -wie schon jetzt- die Frage, WER prüft bei TK-Unternehmen, ob die wirklich was löschen oder aufm Backup im Keller aufbewahren.

    https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2022-09/cp220156de.pdf

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  4. Als starke deutsche Frau wird die gute Nancy einen Weg finden, um die Deutschen trotzdem auszuspionieren und zu schikanieren, wegzusperren, oder was auch immer.