Klatsche vorm Landgericht Hamburg: HateAid unterliegt Ansage-Herausgeber Daniel Matissek und Rechtsanwalt Dirk Schmitz

Klatsche vorm Landgericht Hamburg: HateAid unterliegt Ansage-Herausgeber Daniel Matissek und Rechtsanwalt Dirk Schmitz

„HateAid“-Chefinnen Ballon und Hodenberg: Gerichtliche Lektion für selbstangemalte Oberzensorinnen (Fotos:ScreenshotsYoutube)

Derzeit ist die NGO „HateAid“ mal wieder in aller Munde – aufgrund der dubiosen Rolle, die sie in der Causa Fernandes-Ulmen und der mutmaßlich damit verbundenen wohlinszenierten Kampagne zur Durchsetzung einer Klarnamenpflicht im Netz wegen “digitaler Gewalt” spielt. Zuvor waren die “HateAid”-Chefinnen Josephine Ballon und Lena von Hodenberg in den Schlagzeilen gelandet, nachdem die Trump-Regierung gegen die beien autoritären Aktivistinnen von “HateAid” (die dank EU und Bundesnetzagentur als offizielle “Trusted Flagger” die Lizenz zur Netzzensur haben) ein Einreiseverbot in die USA verhängt hatte. Eben diese US-Entscheidung hatte Rechtsanwalt und Autor Dirk Schmitz auf Facebook in einem bissigen Post zustimmend kommentiert. Dieser Post wiederum war Grundlage von Schmitz‘ Ansage!-Artikel “Amerika-Sperre für HateAid-Linksextremistinnen: Genau so und nicht anders!” vom 24. Dezember 2025.

Gegen diesen Artikel hatte “HateAid”-Geschäftsführerin Josephine Ballon über die Hamburger Anwaltskanzlei Cronemeyer & Haisch eine Einstweiligen Verfügung beantragt, mit der Ansage!-Herausgeber Daniel Matissek und dem Autor Dirk Schmitz einige Aussagen des bewussten Beitrags untersagt werden sollten; im einzelnen ging es um die Bezeichnungen “woke Linksfaschistende” und “Linksextremistinnen”, mit denen die “HateAid”-Geschäftsführerinnen charakterisiert wurden.

Schlechter Lauf für “HateAid

Dirk Schmitz übernahm als Rechtsanwalt selbst die Verteidigung und argumentierte, dass die Formulierungen nicht nur von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, sondern auch in keiner Weise falsche Tatsachenbehauptungen darstellen. Mit Entscheidung vom 23. März 2026 folgte der 24. Zivilsenat des Landgerichts Hamburg dieser Einschätzung vollumfänglich und wies den Antrag von “HateAid” auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung unter dem Akzenteichen 324 O 63/26 zurück. Wörtlich wird in der ausführlichen Begründung festgestellt: “Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist zurückzuweisen. Der Antragstellerin steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nicht zu.” Und weiter: “Die in dem streitgegenständlichen Artikel enthaltenen Bezeichnungen der beiden Geschäftsführerinnen der HateAid gGmbH, von denen eine die Antragstellerin ist, als ‚HateAid-Linksextremistinnen‘ bzw. ‚Linksextremistinnen‘ sowie als ‚linkswoke Faschistenden‘ vorliegen.stellen sich als Ergebnis der anzustellenden Abwägung als noch zulässige Meinungsäußerungen dar.

Für “HateAid” war dies nicht die einzige gerichtliche Schlappe: Auch “Nius“ erstritt mit seinem Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel vor Gericht, dass die NGO als “Vorfeldorganisation der Grünen“ bezeichnet werden darf. Diese Serie an Niederlagen ist für eine angeblich “vertrauenswürdige Hinweisgeberin” (so die Übersetzung von “Trusted Flagger”) sehr bemerkenswert, die sich anmaßt, über die Zulässigkeit von Meinungsäußerungen zu urteilen und an der steten Aushöhlung von Grund- und Freiheitsrechten mitwirkt.

18 Kommentare

  1. Wer schon „Hass“ im Namen führt, zeigt wo die wahren und unbewussten Wurzeln sind!
    „Hilfe um Hass zu verbreiten“ – mehr nicht.
    Auch, wenn es wieder mal englisch geframt wird.

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  2. ….Diese Serie an Niederlagen ist für eine angeblich “vertrauenswürdige Hinweisgeberin” (so die Übersetzung von “Trusted Flagger”) sehr bemerkenswert, die sich anmaßt, über die Zulässigkeit von Meinungsäußerungen zu urteilen und an der steten Aushöhlung von Grund- und Freiheitsrechten mitwirkt.
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    Gut so!

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  3. Verdiente schallende Ohrfeige für diese hasserfüllten linksextremen Zicken! Und hoffentlich nicht die letzte, damit ihnen die Lust, ständig unsinnigen linksextremen Bullshit zu verbreiten, nachhaltig vergehen möchte. Schlimm genug, dass wir solches Denunziantenpack mit unseren Steuergeldern finanzieren müssen.

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  4. Glückwünsche Daniel !
    Gerichte zucken noch, wieder vermehrt richtig !

    Alles in der Sache ist für mich ein in Hinterzimmern abgesprochenes Ding um den Menschen, auch im Netz ihre Freiheiten zu nehmen und sie zu Klarnamen beim posten zu verpflichten.

    Das ist Diktatur, schmutzigster Faschismus.
    Es wird höchste Zeit den linksradikalen Faschisten-NOGs den
    Steuergeldtümpel auszutrocknen !

    Tja, wenn Weiber sich was i.d. Kopf setzen, dann gehen sie noch brutaler vor, als es Männer machen würden.
    Derartige falsche Weibsen dürfen vieles essen, allerdings sollte es beim futtern bleiben, denn das faire denken und handeln kommt bei gewissen Weibern doch zu kurz.

    Der ganze hochgespielte Umfang um die Komödiantin wird entweder im Sande verlaufen oder noch besser es kommen Lügen, Hinterhalte, etc. dieser Weiber ans Tageslicht !

    Ich habe noch keinen Beweis sehen bzw. erhalten, wo sich das betr. Weib mit ihrem eigenen Kopf auf fremden Körper zeigte !!!

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  5. Das ist eine gute Nachricht und genau so muss es weiter gehen gegen NGO und Lobby-gestützte Vereine die Hand in Hand Brutstätte und Fluchtkloster für linkskriminelle Elemente sind. Sie sind außerdem geistiger Brandstifter um junge Leute zu Straftaten zu animieren. Lockerlassen werden diese Gruppierungen und Vereine nicht solange sie nicht finanziell trockengelegt und Vereinsverbote durchgesetzt werden wenn mutmaßlich Straftäter in den Vorständen die Drahtzieher sind. Vom Prinzip her hat auch der VS mit Spitzeln die Fühler drauf wie bei Rechtenspektrum, Rockerclubs, Islamisten und Mafiabanden. Diese Schichten dienen nur um die Meute mit Skandalen zu beruhigen wenn mal ermittelt wird und es Prozesse mit Urteilen gibt. Außerdem wird so die Überwachung vom System mit Sonderurteilen erweitert auf das jeder Bürger ohne Grund überwacht werden kann und darf. mfg

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  6. @HateAid unterliegt
    erstaunlich – es geht da doch um ein Regime-Projekt !
    Hat da ein Richter seine Karriere beendet ?
    Hoffentlich hat er das gut überlegt – mit Faesers Maulkorb kann ihn das Jon und Versorgungsansprüche kosten !

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  7. hier hätte ich auch gerne klarnamen… ihr volllpfosten und politidioten… Zehntausende beziehen Geld vom Staat – obwohl sie Deutschland verlassen müssten
    Blickt man auf die Herkunftsländer der Ausreisepflichtigen, liegen die Türkei (25.652) und der Irak (20.770) vorne, gefolgt von Afghanistan (12.888), Russland (11.938) und Syrien (10.718). Von den ausreisepflichtigen Personen beziehen einige zehntausend Sozialleistungen – und zwar nach dem sogenannten Asylbewerberleistungsgesetz. Weiterlesen auf merkur.de

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  8. Sehr gutes Urteil, ich stimme voll zu.

    Im Bezug auf das Einreiseverbot für die zwei zwielichtigen Damen muss man sagen :
    die US Amerikaner haben es gut, denen wird nicht jede „Graisligkeit“ zugemutet.

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  9. Herzlichen Glückwunsch zum absehbaren Erfolg gegen diese Verleumderinnen! Das ist die einzige Sprache die die verstehen. Immer schön und permanent auf die Zwölf! Wenn ich schon die Visagen sehe.
    Warum sind das immer Weiber und solche Flintenweiber im speziellen?

  10. Glückwunsch…! Und Danke für den Mut ,die Nerven und die Courage sich nicht einschüchtern zu lassen .Es wundert mich , dass in dieser linksgrünen Hochburg solch ein Urteil gefällt wird…Scheinbar spürt auch der ein oder andere Richternde die Auswirkungen linksgrünen Wahns in seiner Umgebung..Und dafür muß man im Tor zur Welt ja nur aus der Tür treten …..In den 80 und 90 igern war Multikulti in Hamburg ne feine Sache , aber man sollte nicht alles immer bis zum Exzess treiben ….Nach fest kommt ab….und Linksgrün hat mittlerweile so einige Räder ab….und keine Tassen mehr im Schrank….geschweige denn Latten am Zaun….