„Dem Islam wird der grüne Teppich ausgerollt“, lautete der Titel meines letzten Artikels hier auf Ansage!. Es ging darum, dass der oberste Schützer des Grundgesetzes, Thomas Haldenwang, das Kalifat für eine “denkbare Staatsform” hielt. Die größte Gefahr, so der Verfassungsschutzpräsident weiter, gehe nicht vom Islamismus aus, sondern „von rechts“. In meinem Beitrag stellte ich den Lesern und mir selbst die Frage, was das für meinen Strafprozess bedeuten würde, der vorgestern, am 3. Juli, stattfand. Jetzt wissen wir es: Auch die deutsche Strafjustiz scheint Schutzherrin koranisch motivierter Gewalt zu sein. Jedenfalls sollte ein Leser meiner Artikel Recht behalten, dass ich gegen junge Juristinnen keine Chance haben würde. Genau so kam es nämlich.
Nochmals kurz zur Vorgeschichte: Wegen eines Artikels aus dem Jahr 2019, in dem ich beklagte, dass islamische Gewalttäter bei der Wahl ihrer Mittel nicht wählerisch seien, erhielt ich eine Strafanzeige wegen „Volksverhetzung“. Im konkreten Fall hatte ein Muslim einen Rentner halb totgetreten, der später seinen Verletzungen erlag. Auf dem Weg zum Tatort im Zug hatte der Täter quasi „vorgeglüht”, indem er mehrfach „Allahu Akbar“ ausstieß. Dasselbe „Allahu Akbar“ war auch einige Monate zuvor der Schlachtruf eines Gesinnungsgenossen gewesen, der ebenfalls in Offenburg einen Arzt in seiner Praxis erstochen und dessen Mitarbeiterin schwer verletzt hatte. Mir hatten diese Greueltaten besonders zugesetzt, weil Offenburg einst einmal mein Arbeitsort war. Aber anscheinend darf man sich über diesen täglichen Terror nicht öffentlich aufregen, sondern nur tief durchatmen.
4.500 Euro Strafe für objektive Tatsachenfeststellungen und Meinungsäußerungen
Denn am 3. Juli wurde ich – man fasst es nicht – ernsthaft zu 4.500 Euro Strafe (90 Tagesätze) verurteilt. Die junge Richterin war ebenso wie die noch jüngere Staatsanwältin der Auffassung, dass der Straftatbestand wegen „Volksverhetzung“ vorliege. Vergebens hatte ich in der Verhandlung versucht, wie vor schon in der achtseitigen Begründung meines Einspruchs auf den Strafbefehl, dass selbstverständlich nicht alle Muslime von Geburt ein Problem seien, sondern dann zum Problem werden, wenn sie den Koran zu oft gelesen und auch problematische Suren verinnerlicht hätten. Auf die Frage, wen ich mit „strenggläubige Muslime“ meinen würde, antwortete ich: Jene, die die Gewaltaufrufe im Koran als praktische Handlungsanleitung verstehen würden. Dabei legte ich meine Hand auf vier mitgebrachte Koranausgaben und hob auf die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit ab, die es sehr wohl gestattet, den Koran als Ursache für das Problem des gewalttätigen Islamismus zu sehen.
Mein Anwalt stellte den beiden Damen die Frage, ob sie mich Angeklagten in letzter Konsequenz wirklich zu drei Monaten Gefängnis verurteilen würden, wenn ich die Strafe nicht zahlen würde, während der Täter und andere Mörder in der Regel Vollpension in einer Psychiatrie genießen. Vergebens; auch die Bemühung höchstrichterlicher Rechtsprechung zur garantierten Meinungsfreiheit half nichts. Mein Anwalt nahm als Beispiel das Wahlplakat einer Partei, auf dem etwa der Satz zu lesen war: “Migration tötet“. Diesen hatte das Bundesverwaltungsgericht als Meinungsfreiheit durchgehen gelassen. Ebenso hätte man heranziehen können, dass nach einem Gerichtsurteil auch der Slogan “AfDler töten” nicht strafbar sei. Doch das Volksverhetzungs-Fallbeil senkte sich trotzdem – so, wie einst Herrscher über Volk und Recht mit dem Daumen nach unten zeigten.
“Was damals Recht war…”
Dieser kafkaeske Prozess findet in einer Zeit statt, in der pausenlos und wohlbegründet vor einem um sich greifenden Islamismus gewarnt wird. Einer Zeit, in der 60 Messerangriffe jeden Tag stattfinden und in der man nicht mehr nachkommt zu berichten, wo und wie diese im Einzelnen geschehen – was mit Meldungen à la “ein Messer hier, ein Messer dort” über die letzten Tage hinreichend dokumentiert wird. Doch die Richterin hielt es wohl mit einem gewissen Marinerichter Hans Filbinger, der einst zu seiner Verteidigung meinte: „Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein“. Filbiger wollte damit sein Verhalten von 1945 rechtfertigen, als er noch kurz vor Kriegsende Marinesoldaten als Militärrichter zum Tod verurteilt hatte, nachdem diese in Ungnade gefallen waren. Ähnlich schien es in meinem Fall die Strafrichterin zu halten, die sinngemäß meinte: Wenn mein Artikel vor fünf Jahren als Volksverhetzung anzusehen gewesen wäre, müsse er auch heute so eingestuft werden. Inhaltlich hatte ich mit meiner damaligen Veröffentlichung sogar nachweislich Recht behalten – denn die islamisch motivierten Gewalttaten finden inzwischen geradezu inflationär statt.
Einige der wenigen Zuhörer des „kurzen Prozesses“ – er dauerte keine Stunde – erlebten so etwas zum ersten Mal – und sie wunderten sich über unseren wachsamen Staat. Bereits am Eingang wurden alle Vorgeladenen und Besucher von drei bewaffneten Polizisten durchsucht (eine Polizistin für die Visitation der Besucherinnen war übrigens nicht darunter). Selbst benutzte Taschentücher waren herauszulegen und Handtaschen wurden akribisch durchsucht. Meine mitgebrachten Koranausgaben wurden nicht nur in die Hand genommen (wohl um zu sehen, ob vielleicht Sprengstoff zwischen einem Einband sein könnte), sondern auch misstrauisch durchgeblättert. Wie gut, dass dabei kein Exemplar auf den Boden fiel! Denn genau das hätte dem renommierten Korankritiker Michael Stürzenberger einmal um ein Haar ein halbes Todesurteil eingebracht.
Erhebliche Gefahren
„Wenn du vor Gericht ziehst, erhältst du ein Urteil“, heißt es. Dieses Urteil muss nicht unbedingt Recht sein. Wenn du aber nicht vor Gericht ziehst, hast Du schon verloren, indem du ins Gefängnis wanderst, sofern du die Strafzahlung verweigerst. Mein Rechtsanwalt – ein Linksanwalt ist er jedenfalls nicht – hat bereits im Plädoyer angekündigt, im Fall einer Verurteilung Rechtsmittel einzulegen. So wird es nun auch geschehen. Das alles geht natürlich psychisch nicht spurlos an einem vorüber.
Eigentlich müsste ich ein schlechtes Gewissen haben, da ich mit meiner bereits angekündigten Berufung und gegebenenfalls dann auch Revision die überforderte Justiz weiter belaste und so dazu beitrage, dass wirkliche Straftäter wegen Verfristung ihrer Strafverfolgung unbeschadet davonkommen. Von diesen gehen jedoch, im Gegensatz zu mir, erhebliche Gefahren für unsere Gesellschaft aus. Doch das muss die Staatsanwaltschaft mit ihrem Gewissen ausmachen. Sie muss wissen, welche Prioritäten sie hier setzt.
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41 Antworten
Wir sind islamisch unterwandert. Punkt! Bis zum Tag X, an dem hier alles zusammenbricht, werden wir gnadenlos geschliffen und schier zu Tode gegängelt. Bis dahin bleibt die Seifenblase des “alten Deutschlands” weiter erhalten – ist ja nix, alles da, alles offen, was wollt Ihr denn?! Die deutsche Dumpfbacken-Generation interessiert sich derweil mehr für belanglosen Schrott jedweder Art als um die wahren Probleme dieses Landes. Wenn es gegen verhasste Nachbarn oder Kollegen geht, dann ist man immer noch on top. Genauso geht man kaputt!
Psychose Kulturmarxismus:
Ihr Hinweis auf das Desinteresse an existanziellen Problemen bei vielen Menschen im Land kann ich nur bestätigen.
Meine ständige Erfahrung:
Kaum jemand kennt die Gefahr im vorgesehenen “Demokratiefördergesetz” bezüglich der Berichterstattung von Behörden, alternativen Medien etc, über kritische Daten.
Nicht nur tatsächliche Unwahrheiten (fake news) sollen strafbar sein sondern auch die Verbreitung objektiv wahrer Tatsachen, wenn sie (vereinfacht ausgedrückt) der Regierung unangenehm sind. Das ist dann der entscheidende Sargnagel für Meinungsfreiheit und Informationen und ein Freibrief zur beliebigen Verfolgung eines jeden Kritikers der Regierungspolitik. (aiehe Aussagen von Familienministerin Lisa Paus)
Die Staatsanwaltschaft ist ein abstraktes Wesen und hat darum kein Gewissen.
Die Auffassung in einer Sache ist daher meist “zufällig” die persönliche Meinung eines einzelnen.
Eine andere Staatsanwaltschaft oder ein anderes Gericht beschäftigt andere Individuen. Darum kommt es oft zu verschiedenen
Bewertungen und Urteilen. Kein Wunder, daß man sagt:
„Zwei Juristen, drei Meinungen.”
Der Zufall schlägt sei Jahren aber fast nur in eine Richtung aus…
Frisches Beispiel: Ein Vergewaltiger kommt nicht ins Gefängnis, wer einen Vergewaltiger aber beleidigt, bekommt Arrest …
https://www.welt.de/vermischtes/kriminalitaet/article252178370/Vergewaltigung-Frau-muss-wegen-Hasskommentar-in-Arrest-Verurteilter-bleibt-frei.html
Stopp Manipulation…..Die Leitmedien haben während der vermeintlichen Pandemie eine Schlüsselrolle wahrgenommen. Sie haben einseitig informiert und sind ihrer sozialen Verantwortung nicht nachgekommen. Schlimmer noch: Sie haben dazu beigetragen, dass die Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzt wurde – und immer noch wird!
Statt verschiedene Quellen zu prüfen oder auch kritischen Stimmen eine Plattform zu bieten, wird staatskonformer Einheitsbrei verbreitet. Expertenmeinungen, Studien und Informationen, die nicht ins Corona-Narrativ passen, werden als Verschwörungstheorien diffamiert.
Damit ist jetzt endgültig Schluss! WIR haben genug von manipulativen Leitmedien und rufen zum Medienboykott auf! WIR fordern eine Berichterstattung die transparent, ausgewogen, wahrheitsgetreu und auf dem Journalistenkodex basiert!
Webseite: MEDIENBOYKOTT.CH – Stopp Manipulation
Volksverhetzung bzw 4.500 Euro Strafe
Unglaublich…!!
….Eigentlich müsste ich ein schlechtes Gewissen haben, da ich mit meiner bereits angekündigten Berufung und gegebenenfalls dann auch Revision die überforderte Justiz weiter belaste und so dazu beitage, wirkliche Straftäter wegen Verfristung ihrer Strafverfolgung unbeschadet davonkommen. …..
Drauf geschi*** !
Es ist volkommen richtig, das Sie in Revision gehen!
Irgenwann muss der staatliche Meinungszwang mal aufhören!
:::
Das war schon im März
MUSLIMFEINDLICHKEIT IN DEUTSCHLAND: Broder gegen Faeser – Innenministerin nimmt Bericht von Website
kurzvideo ca 5 min.
https://youtu.be/fQSGn_aYQWM
…!!
tausche meine deutschen pass und ausweis gegen syrischen, gerne direkt aus dem mittelmeer, kann auch noch durchnässt sein … nur so kannst du in diesem dummland noch gehör und geld bekommen fürs nichts tun und kriminell sein und bleiben…
In einem Rechtsstaat wäre es nie zu diesem Urteil gekommen. Denn in einem Rechtsstaat sind die Gerichte nicht weisungsgebunden. Hier bei uns müssen die Gerichte jedoch die Urteile so fällen, wie die Politiker das wollen. Deutschland ist also eine Bananenrepublik. Ihr lebt in Deutschland. Wenn ihr den Mund aufmacht und etwas sagt, dass den Politikern nicht gefällt, dann zeigen sie euch an und ihr werdet von den weisungsgebundenen Gerichten verurteilt. Das wollt ihr doch nicht, oder? Also haltet schön die Klappe. (Das war einfache Sprache für Deutsche)
Wir leben in einer Zeit in der wir nur noch die Wahrheit fürchten müssen!!!
In Piggytanien sind alle Schweine gleich.
Das steht so bei ihnen im Grunzgesetz.
Weil sie kürzlich erfahren haben, daß sie bald vom Metzger verwurstet werden, demonstrieren sie nun vor dem Schlachthof und berufen sich dabei auf ihre Grunzrechte.
Was wird wohl die Reaktion des Metzgers sein?
a) Er lacht sich was.
Oder
b) Er lacht sich was.
Oder
c) Er lacht sich was.
Zutreffendes bitte nicht ankreuzen!
dateien und namen aller verbrecher speichern und im ausland sichern.. soll kein justiziar’le mal sagen können das war ich 7 mir nicht… hausbesuch hilft immer…
afd und alles wird ok…
Danke für diesen Bericht über den rechtsstaatlichsten Rechtsstaat in der Galaxis. Mindestens …
Hätte es ansonsten fast vergessen: Heute im TV kommt
“Rätsel Nordkorea – Leben im Reich des Kim Jong Un”.
Also nochmal vielen Dank dafür!
Auch Nazis „kämpften“ gegen Hass und Hetze
Nicht nur zum Kampf „gegen rechts“, wie hier gestern beschrieben, sondern ebenso „gegen Hass und Hetze“ riefen einst auch die Nationalsozialisten auf. Offenbar sind diese Floskeln viel inhaltsleerer, als ihre Nutzer glauben.
https://achgut.com/artikel/schon_die_nazis_kaempften_gegen_hass_und_hetze
Nicht wer den Dreck macht ist gefährlich (für die Diktatur), sondern wer auf den Dreck hinweist.
Die Ankündigung vorab, bei einer Verurteilung in die Berufung zu gehen, war für die beiden jungen Damen der Justiz (Richterin und Staatsanwältin) eine Erleichterung. Sie haben innerlich sicherlich durchgeatmet. Nun konnten sie auf Recht pfeifen, ein Urteil sprechen, das ihrer zukünftigen Karriere nicht schadet, und die Sache weiterreichen.
Die Sache hätte für die beiden anders ausgesehen, wenn sie damit hätten rechnen müssten, wegen Rechtsbeugung angezeigt zu werden. Denn es IST Rechtsbeugung, sogar ein schwerer Fall von Rechtsbeugung, da Verfassungsrecht gebrochen wurde, nämlich das Recht auf freie Meinungsäußerung (zumal hier eine Meinung aufgrund der grundgesetzlichen Kriterien geäußert wurde).
Den beiden Damen also anzukündigen, dass man eine Rechtsbeugung (zumal wenn die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit nach grundgesetzlichen Kriterien missachtet wird) nicht hinnehmen wird, hätte in dieser allgemeineren Form den Damen etwas mehr Kopfzerbrechen bereitet. Denn eine Anzeige wegen Rechtsbeugung in der Personalakte stehen zu haben (vielleicht noch verbunden mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde), ist auch nicht karriereförderlich, zumal man nicht weiß, wie der Wind in 10 oder 20 Jahren weht.
Rechtsbeugung führt nur dann zu einer Verurteilung, wenn eindeutig nachgewiesen wurde, daß die Rechtsbeugung vorsätzlich geschah.
Na, klingelt’s?
„Syrer raus“: Pogrome in der Türkei nach Missbrauch von 7-Jähriger Deutschland und die Türkei – zwei entgegengesetzte Extreme
VERÖFFENTLICHT AM 03. Jul 2024
96 Kommentare
Seit 2017 gab es in Deutschland mehr als 53.000 sexuelle Übergriffe durch Flüchtlinge; jeden Tag kam es dabei im Schnitt zu mehr als zwei Todesopfern. Allein für 2023 wurden insgesamt rund 15.700 Sexualdelikte von tatverdächtigen Zuwanderern erfasst – womit Ausländer gar nicht berücksichtigt sind, sondern nur Menschen, die im Zusammenhang mit dem Asylrecht nach Deutschland gekommen sind. Das bedeutet: Wir hatten 2023 jeden Tag 43 Sexualdelikte durch Asyl-Migranten. Also fast jede halbe Stunde einen Übergriff (Details siehe hier).
Was ist die Reaktion in Deutschland?
Es gibt keine. Zumindest keine öffentliche und nennenswerte. Keine bemerkbaren Proteste, nichts.
Was tut die Gesellschaft, um ihre Frauen und Töchter aktiver zu schützen?
Offensichtlich nichts.
Dafür ist es ein beherrschendes Thema in den Nachrichten, wenn besoffene junge Menschen auf Sylt „Ausländer raus“ grölen – dagegen gibt es sogar Mahnwachen.
Und natürlich sind „Demos gegen rechts“ allgegenwärtig.
All das habe ich als Hintergrund erzählt, sozusagen als Kontrastmittel für die Meldung, die ich Ihnen heute hier bringen will: „Eskalation in der Türkei: Mob brüllt ‘Syrer raus‘ und zündet Häuser an – Ausschreitungen nach Missbrauch von Mädchen (7)“, meldet heute die „Bild“-Zeitung.
Zum Vergleich: Ein Afghane, der im Stadtpark von Neustrelitz eine Elfjährige vergewaltigte, kam mit einer Bewährungsstrafe davon – und das ist weniger Ausnahme als Regel in Deutschland (siehe hier).
Reaktion der Öffentlichkeit in Deutschland?
Keine.
In dem Bericht über die Ereignisse in der Türkei heißt es: „Schwere Ausschreitungen in der Türkei: Ein Mob griff am Sonntagabend Geschäfte und Wohnhäuser von Syrern an. Auch Autos gingen in Flammen auf. Auf Videos war zu sehen, wie Menschen durch die Straßen zogen und Sprechchöre wie ‘Syrer raus‘ und ‘Tritt zurück, Erdogan‘ riefen. Auf anderen Aufnahmen greifen Männer mit Steinen und Metallobjekten Fahrzeuge an. In einem weiteren Video schlagen sie die Schaufenster eines Lebensmittelgeschäfts ein und setzen es in Brand. Auslöser der Krawalle in der Stadt Kayseri: Ein Syrer soll auf einer öffentlichen Toilette seine Cousine (7) sexuell missbraucht haben. Der mutmaßliche Täter wurde festgenommen, nachdem er von Türken an die Behörden übergeben wurde.“
In einem Land, wo die Nationalflagge zumindest inoffiziell gegen einen Regenbogenlappen ersetzt wurde, ist es kein Wunder, wenn jemand mit ideologisch konstruierte Anklagen überzogen wird, nur weil er den offenkundigen Umstand beklagte, dass islamische (zumeist unbehelligt bleibende) Gewalttäter bei der Wahl ihrer Mittel nicht wählerisch sind, während dieser Tage sogar ein 15-jährigen Mädchen für zwei Tage ins Loch geworfen werden soll, nachdem sie kritisierte, dass ein importierter Vergewaltiger wie so oft verschont blieb.
Wie ich mich kenne, würde ich die 90 Tagessätze in der letzten Konsequenz im vollen Bewusstsein über meine Unschuld ohne Not aus Protest absitzen, und den Betrag beispielsweise an ein patriotisches Projekt spenden, weil mich jeder einzelne Cent schmerzlich reuhte, den ich an diesen vom Wokeism zerfressenen Unrechtsstaat abführen müsste.
Es ist unglaublich, wie selbst die Justiz von der grün-roten Syphilis befallen ist. Die Politik macht trotz krachend verlorener Europawahl, die Innenministerin Faeser trotz noch krachender verlorener Landtagswahl in Hessen einfach weiter mit der Verfolgung Andersdenkender, als sei das das Normalste dieser Welt. Anstand und Scham sind Werte, die bei denen überhaupt nicht existieren. Es wird Zeit, dass Deutschland erwacht.
Unwillkürlich kommt einem der verbürgte Spruch Joschka Fischers, gerichtet an den Bundestags- Vizepräsidenten Richard Stücklen in Erinnerung: Mit Verlaub, Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch. Was würde einem blühen, wenn man heutzutage einen solchen Spruch an einen Politiker oder die grün-rot dominierte Justiz adressieren würde?
Weil ich selbst ohnehin mit allem abgeschlossen habe, nehme ich mir einfach mal heraus, mir die Vorwürfe gegen den Autor zu eigen zu machen:
Selbstverständlich sind ALLE Muslime von Geburt an ein Problem, weil sie in eine nichtsäkulare, gläubige Kultur sozialisiert wurden, deren Verhaltenskodex auf mittelalterlichem, primitivem Faustrecht beruht!
Meinen Glückwunsch an alle Mohammedaner, die sich daraus befreien konnten, und mein Beileid allen aus dem selben Personenkreis, denen jetzt hier von ihren neu zugewanderten “Glaubensbrüdern” die Kehle auf- oder der Kopf abgeschnitten wird, weil sie deren mittelalterliches, primitives, beschissenes Religionsverständnis nicht mehr bedienen können!
Dem schließe ich mich an.
Sie wissen schon lange was sich da anbahnt und haben trotzdem zugesehen, wie es sich, durch ihre wohlwollende Untätigkeit, verstärkt und verfestigt https://www.spiegel.de/politik/haben-wir-schon-die-scharia-a-d321a153-0002-0001-0000-000050990541 und da man ihnen in vorauseilender, in den Jahrzehnten nach dem Krieg, anerzogener Unterwürfigkeit die Hand reichte nahmen sie erst den Arm und sind dabei, das ganze Land zu übernehmen. Wenn islamische Taten oder Vergehen angeprangert werden, beruft man sich automatisch auf Muslimfeindlichkeit und Diskriminierung https://www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Studien/mustafa-islam-u-antimuslimischer-rassismus.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Es wird nicht besser sondern schlimmer und mit dieser Regierung sind denen alle Türen und Tore geöffnet. Es wundert mich, dass nur eine Geldstrafe verhängt wurde, denn normalerweise lassen sich die Damen doch nicht stoppen, wenn es um die Höhe der Strafe geht. Um das Rad zurückzudrehen dürfte es zu spät sein. Heute wird dann wahrscheinlich um 21:00 der Höllentanz auf deutschem Boden stattfinden., denn man hat es ja in weiser Voraussicht schon angekündigt.
Rechtsprechung?
-Urteile werden entsprechend der Karriereleiter gefällt, da die oberste Schicht ernannt wird (Ausnahmen bestätigen die Regel)
-trotz des vorgenannten, wird es erst Änderungen geben, wenn diese in-/direkt selbst betroffen sind
-und es wird noch verschärft, um den öffentlichen Meinungsdiskurs weiter einzuengen
Ampel-Haushalt: Lindner (FDP) verspricht Steuerrabatt für Ausländer
Bis zu 30 Prozent
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/ampel-haushalt-2025-verspricht-steuerrabatte-fuer-auslaender/
Diskriminierung der Einheimischen
Steuerrabatt nur für Ausländer: Die Einheimischen werden komplett verachtet
Endlich kommen Steuersenkungen. Allerdings nur für Ausländer, die neu ins Land strömen. Viel deutlicher kann eine Regierung nicht machen, wie sehr sie die hier schon länger Lebenden verachtet. Es ist der nächste Schlag ins Gesicht der Steuerzahler.
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/steuerrabatt-nur-fuer-auslaender-die-einheimischen-werden-komplett-verachtet/
Herr Künstle, ich darf ihnen Matthäus 7. 1-2 und 6 empfehlen. Kritisieren oder verleugnen sie die Bibel, dann passiert
ihnen womöglich hier noch schlimmeres. Ich habe weder mit dem einen – noch mit dem anderem ein Problem, da im
Grunde alle gleich. Und ich will auch niemanden bevormunden, was das liebste Spielzeug der Deutschen ist.
Und auch etwas anderes sollte mal klar gestellt werden – Deutschland gehört NICHT den Deutschen !! Das verdanken sie noch Heute diesen (Schafen) und Denunzianten. Wenn man nicht wissen will von WO man herkommt, kann man
auch nicht wissen wohin man geht.
Und die juristische Belehrung sollten sie besser auch sein lassen. Der Deutsche insgesamt hält sich an keine Gesetze.
“Ohne Unterschrift Gültig” aber NICHT Rechtsverbindlich !!!! Sollte sich mal jeder im BGB einlesen, Sorry man muss
auch verstehen, was man liest.
Diese Strafbefehle ausgestellt von “Geistern” denn kein Mensch dahinter ist ersichtlich, und das ist kriminell !! Was
der Bürger aber ohne Murren hinnimmt. Geht gegen diese arglistige Täuschung im Rechtsverkehr an – erübrigt sich
der Rest. MfG
https://youtu.be/-LDN0ssBrRo
„Carsten Jahn – TEAM HEIMAT – 06.07.2024
Nein ich rede nicht vom Fossball. Ich rede von den Einstufungen. Warum man jemanden einstuft und wofür. Man muss das den Menschen im Land, klar machen.“
Ein sehr interessanter Artikel von Carsten Jahn, anhörungswert !
Die Justiz als Systemschranzen. Dieses Volk ist absolut lernresistent.
Künstle schreibt: „Die junge Richterin war ebenso wie die noch jüngere Staatsanwältin der Auffassung, dass der Straftatbestand wegen „Volksverhetzung“ vorliege.“ War das alles? Wie lautet die Begründung des Vorwurfs? Es wäre hier sehr hilfreich, den tatsächlichen Wortlaut zu erfahren.
Steht alles in den früheren Artikeln zum Thema, der wichtigste davon ist ja eingangs verlinkt.
Ich selbst, bin offen bekennender Islamfeind. Wer ich also als islamfeindlich betitelt, hat damit vollkommen Recht und ich würde dem nichts entgegen setzen, entgegensetzen wollen. Der Islam als Religion, mit spirituellen Inhalten, stört mich insofern, daß ich ihn als Religion nicht anerkennen kann, sondern ausschließlich als kriegerische Ideologie im Deckmantel einer Religion. Die Leitlinie des Islam ist nunmal der Koran, auch wenn es verschiedene unterschiedliche Islamprägungen gibt, ist der Koran das einende Element. Nichtmuslime werden im Koran nicht nur als minderwertig betitelt, sondern folgt man den Suren dann, ist der Kampf gegen Nichtmuslime, sogar die Pflicht eines jeden Gläubigen. Zum Glück ist die Strenggläubigkeit im Islam und damit die fundamentale Auslegung, kein Phänomen was jeder Muslim praktiziert und besonders in unserem westlichen Umfeld, eher eine Randerscheinung. Die Frage jedoch sollte erlaubt sein; Wieviele Tropfen tötliches Gift, kann man in einem frischen Quellwasser gefüllten Glas verkraften ? Also ich verzichte stets dankend auf derartige Experimente und halte mein Glas lieber rein. Es ist und bleibt ein Rätsel, wie man als nach westlichen Werten sozialisierter Richter oder Staatsanwalt, sich schützend vor eine Religionsgemeinschaft werfen kann, von der man selbt aufs niederträchtigste verachtet und verhöhnt wird.
“Es ging darum, dass der oberste Schützer des Grundgesetzes, Thomas Haldenwang,”
Der schützt eben kein Grundgesetz, sondern eine nicht vorhandene Verfassung. Er ist der Chef des Verfassungsschutzes.
GG Artikel 146:
„Diese Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt.”
Jeder, der behauptet das GG sei eine Verfassung, der lügt. Im Grundgesetz steht explizit, dass es keine Verfassung ist. Das ist nicht so schwer zu verstehen.
Nur weil das GG wie eine Verfassung gehandhabt wird, ist es trotzdem keine Verfassung.
Unser GG ist Besatzerrecht. Eine Verfassung in der Demokratie ist Volksrecht.
So, mit Anwaltskosten sind Sie mittlerweise bei geschätzt 5500 EUR.
Jetzt geht’s in die nächste Instanz. Ich wünsche Ihnen viel Glück!
Es bleibt einem eigentlich nur noch ein Satz:
“Alles für den Islam!”
Junge RichterInnen haben meistens keine fachliche Kompetenz und man könnte sie in einem entsprechenden Fachgespräch leicht vorführen. Sie versuchen, durch Urteile, die dem ideologischen Zeitgeist entsprechen, möglichst wenig Aufsehen zu erregen, um in ihren Job weiter Karrieere machen zu können. In solchen Fällen lohnt eine Verteigung nicht, weder von den Kosten noch von den Mühen; man sollte direkt ankündigen, das Urteil wegen Inkompetenz nicht anzuerkennen und die nächste Instaz anzurufen.
Ich kann, glaube ich, einiges dazu beisteuern; denn auch ich bin da nicht völlig “unbeleckt”, wie man so sagt.
Ich will da nur zwei Sachen herausgreifen.
Einmal ging es um die Beleidigung eines Polizisten in Zivil und privat. Nähere Verkehrsumstände lasse ich weg, nur ich war völlig im Recht meiner Handlung, als Taxifahrer unterwegs mit einem 96-jährigen Fahrgast neben mir. Alles das ist unwichtig hierbei und sprengt den Rahmen des Kommentars. Es kam zu einem Disput durch die geöffneten Fahrerfenster. Ich mußte über seine Gefährtin am Steuer hinweg rufen zu ihm auf dem Beifahrersitz mit einem pechschwarzen Vollbart. Im Laufe des Disputs nannte er mich einen “Bastard” und ich solle mich mit meiner Taxe “verpissen”. Da so etwas bei mir schon gar nicht läuft, erwiderte ich im Original Wortlaut: Du stinkender Moslem hast mir gar nix zu sagen! Seine Reaktion : mit einem Satz aus dem Fahrzeug und versuchte zwischen den Fahrzeugen zu mir zu gelangen, nur wir standen zu eng aneinander mit den Autos. — schließlich erteilte er seiner Freundin die Erlaubnis, die Verkehrsstockung, die sie selbst verursacht hatte, aufzulösen, da ich mit dem rechten Vorderrad gegen den ziemlichen hohen Kantstein festsaß. Daß er mich noch den gleichen Nachmittag während meiner Arbeit an einem Klinikplatz von Kollegen stellen ließ und und und laß ich auch weg. Ich bekam dann aufgrund seiner Anzeige eine empfindliche Geldstrafe und 2 Punkte.
Der letzte Fall passierte innerhalb der letzten 12 Monate. Wieder ein Moslem, zwang mich auf der Vorfahrtstraße zu einer Vollbremsung mit meinem Privatwagen, weil er aus einer Ausfahrt herausschoß und gleich danach den Wagen abbremste um rechts in eine Parklücke rückwärts zu rangieren. Bevor er das tun konnte, stellte ich mich seitlich neben ihm mit dem Wagen um ihn durch die geöffneten Fenster zur Rede zu stellen (der übliche koranvorgeschriebene schwarze Rauschebart). Im Weiterfahren knallte ich ihm dann “Sch… Ausländer” an den Kopf. Es folgte natürlich eine Anzeige von ihm. Man kann daran erkennen, wie abgebrüht diese Halunken sind und daß sie hier Narrenfreiheit vor dem Gesetz genießen!
Dieses Mal aber hatte ich etwas gelernt und “meine Hausaufgaben gemacht” ohne Anwalt! Ich habe die Anzeige in die Ecke gelegt und abgewartet. Es kam dann noch eine Aufforderung der Stellungnahme. Wieder ignoriert von mir. Das ganze zog sich dann über ein dreiviertel Jahr hin. Nach Ablauf dieser Zeit bekam ich vom Ordnungsamt ein Schreiben der Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Das war’s!
Ich hatte inzwischen erfahren, daß eine Anzeige z.B. wegen “Beleidigung” rechtlich gesehen einen Antrag auf Anerkennung o.s.ä. darstellt. Wenn Du Desinteresse daran zeigst (Ignorieren!), haben sie keine Handhabe, da Du nichts weiter preisgibst über den angeblichen Vorgang. ——
Ich habe hier noch etwas in petto, einen Link, dessen Inhalt es in sich hat. Trotz der inzwischen vergangenen Jahre für uns Deutsche weiterhin brisant-aktuell bleibt. Man kann das Berichtete in die Verschwörungs-Theorie-Ecke schieben. Würde ich aber nicht empfehlen.
Statt dessen bitte ich darum den Inhalt des folgenden Links bei vollem Bewußtsein und wachem Verstand in Ruhe aufzunehmen und nicht zu überfliegen:
https://transformier.wordpress.com/2016/09/27/alarmstufe-rot-eine-whistleblowerin-packt-aus-die-vorbereitungen-fuer-einen-voelkermord-in-deutschland-2017/
Bei Akzeptanz bitte unter Deutschen unbedingt weiter verbreiten !!!
Danke
Große Schande für BR in D.
Auch wenn das Wort “Islam” ungefähr “Unterwerfung” bedeutet, muss es nicht als Unterwerfung unter eine fremde Polit- oder Finanzmacht gemeint sein. Beispielsweise versteht Damirel etwas von Patriotismus, wenn er den mythischen Wolf als Symbol der Unabhängigkeit seines Stammes beschwört und daraufhin Nato-Nancy bunt im Viereck tanzt. Vielleicht leiden Türken ebenso sehr unter aufgedrängtem Transatlantismus wie Deutsche?
Als Prozessbeobachter kann ich nur sagen, dass es sich um ein der “politischen Korrektheit” geschuldetes Urteil handelt und zeigt, dass wir uns auf dem besten Wege befinden, sowohl in die politische Justiz der 30er Jahre im Nationalsozialsismus als auch zwischen 1949 und 1989 in der früheren DDR zurückzufallen. Angela Merkel sei Dank.
In der DDR gabs keinen religiösen Fanatismus!
Ausländische Fach/Gastarbeiter aus Afrika oder Vietnam waren immer stramm auf politischer Linie. Wer nicht gehorchte flog gleich wieder raus. Sozialistisches Klassenbewustsein war Vorraussetzung ! Karamba Diaby, Mitglied des Deutschen Bundestages und ein Relikt dieser Zeiten, ist das lebende Beispiel. Ob dieser mitlerweile konvertiert ist, weiß ich natürlich nicht.
Ich widerspreche den Aussagen des Autors zum Islam.
Islam-Bashing ist m.E. realitätsfern. Zwar sind hier Moslems über-kriminell und unter-bildungsfähig, doch ist das z.B. in den USA nicht so.
Sind Religionen überhaupt relevant?
Nach der uns seit fast 80 Jahren aufgedrückten und offenkundig dämlichen Weltanschauung darf man oft Religionen straflos ans Bein pinkeln, aber alles mit „Rasse“ ist StGB-geschützt tabuisiert. Das Gemecker „Kopftuch-Mädchen“ und „kleine Paschas“ ist nur ein Schein-Gefecht, das von den realen, aber tabuisierten Übeln ablenken soll. Es sollte allgemein – auch den .geschwätzigsten Islamophoben und Islamophobinnen – bekannt sein, dass alle Staaten Westafrikas sehr große Mehrheiten von Moslems aufweisen – Ausnahme Liberia, dessen Bewohner zu 85 Prozent christlich (meist protestantisch) sind. Diese Staaten und deren Einwohner sind allesamt auffällig defekt, was Militär-Putsche, brutale „Demokratie“, beschissene Volkswirtschaft, Korruption, Bildungsfähigkeit, Lernwillen, Kriminalität usw. betrifft, völlig egal, ob man das einzige protestantische oder eines der vielen islamischen Länder betrachtet. Also ist – wie grad gesehen – die Religion als Variable unwichtig.
Was ist das Gemeinsame dieser Länder ?
Ich hoffe, die Abstraktionsfähigkeit des geneigten Lesers nicht zu überfordern.
Die Religion ist es nicht.
Den Tabu-Verächtern wird gewiss jetzt das Unwort einfallen.
Lieber Herr Kuenstle !
Danke für Ihre Bewertung unserer Chance mehrere fundierte Fehlleistungen der Justiz zu veröffentlichen.
Ich freue mich über die vielen Kommentare. Das ” Duo infernale Faeser und Haldenwang” ist eine Beleidigung für alle Bürger, die den Mut haben, sich gegen diesen weiteren Justizskandal. zu wehren.
Übrigens: Herr Haldenwang wurde durch Frau Merkel an die Spitze des Verfassungsschutze befördert.
Er ist ein ausführendes Organ von Frau Faeser.
Lieber Herr Kuenstle !
Ihr Mut, sich zu wehren, überrascht mich nicht.
Wenn Sie mir Ihre Bank und Ihre Kontonummer schicken, leiste ich meinen bescheidenen Beitrag.
Ich hoffe, dass weitere Instanzen Ihre “Verurteilung” löschen.
Halten Sie mich bitte auf dem Laufenden.
Mit hoffnungsvollen Grüßen
Ihr
Dieter Farwick