Kulturkampf vor Gericht: Als „extremistisch“ verunglimpfter Politologe Wagener erringt Etappensieg gegen Roth und Verfassungsschutz

Kulturkampf vor Gericht: Als „extremistisch“ verunglimpfter Politologe Wagener erringt Etappensieg gegen Roth und Verfassungsschutz

Prof. Dr. Martin Wagener: Sein Buch über die gefährdete Identität der Deutschen wurde legitimerweise gefördert (Foto:Wikicommons)

Letzte Woche musste der weisungsgebundene und parteipolitisch gelenkte Bundesverfassungsschutz vor Gericht eine – leider viel zu seltene – Niederlage für seine autoritäre und übergriffige Umtriebigkeit einstecken: Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass der Druckkostenzuschuss, den der Börsenverein des deutschen Buchhandels dem 2021 erschienenen Buch „Kulturkampf um das Volk: Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“ des Politikprofessors Martin Wagener auszahlte, rechtmäßig und das Buch somit nicht verfassungswidrig sei. Der Börsenverein hatte den Lau-Verlag, der das Buch veröffentlichte, auf Rückzahlung der 7.500 Euro verklagt, die aus dem Topf der damaligen Grünen-Kulturstaatsministerin Claudia Roth geflossen waren.

In dem Buch hatte Wagener den Verfassungsschutz wegen seiner sich damals schon in Vorbereitung befindenden „Gutachten“ über die AfD und die damalige Kanzlerin Angela Merkel wegen ihrer kultur- und identitätszerstörerischen Migrationspolitik kritisiert, die dazu führen werde, dass das deutsche Volk in den nächsten Jahrzehnten sukzessive verdrängt wird.
Wegen dieser nüchternen Analyse und Faktenbenennung wurde ihm im Oktober 2021 bereits sein Lehrauftrag beim Bundesnachrichtendienst (BND) entzogen. Grundlage für diese Willkürentscheidung war absurderweise ebenfalls ein „Gutachten“ des Verfassungsschutzes gewesen, das Wagners Buch als ebenfalls – na was wohl – “verfassungsfeindlich” einstufte, weil er darin einen „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“ verwende, der gegen die Menschenwürdegarantie und damit die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoße. Dass sich dieser ethnisch-abstammungsmäßige Volksbegriff auch im deutschen Grundgesetz von 1949 findet und was an dieser Definition somit verfassungsfeindlich sein soll, führte der Verfassungsschutz bezeichnenderweise mit keinem Wort aus.

Politische Buchkritik des Gerichts darf nicht fehlen

Mehr noch: Gegen Wagener wurde sogar ein – aktuell noch immer laufendes – Disziplinarverfahren angestrengt, infolgedessen ihm selbst das Betreten des BND-Gebäudes untersagt ist. Bereits 2023 hatte der Linksstaat auf Betreiben Roths hin bereits die Rückzahlung der 7.500 Euro Druckkostenzuschuss von ihm gefordert, wofür ebenfalls das „Gutachten“ des Verfassungsschutzes als Vorwand herangezogen wurde. Roth gab sich damals über die Förderung entrüstet und erklärte, nichts von der Einstufung des Buches gewusst zu haben – obwohl der Verlag zusammen mit dem Förderantrag eine umfangreiche, inhaltsgetreue und völlig korrekte Projektbeschreibung zu der geplanten Publikation eingereicht hatte, ohne welche im deutschen Bürokratenstadl eine Bewilligung von öffentlichen Geldern gar nicht möglich gewesen wäre (es sei denn natürlich, Wagener hätte dem linksradikalen NGO-Komplex oder vorpolitischen linksgrünen Gruppierungen angehört, was nicht der Fall war; dann wären die Steuergelder wohl unbesehen durchgewinkt worden).

Das Frankfurter Landgericht machte nun zumindest dieser Farce ein Ende – wenn auch nur vorläufig, da gegen das Urteil Berufung eingelegt werden kann. Erstaunlich genug für die linke Frankfurter Regenbogenjustiz, die diese Entscheidung zugunsten Wageners und Lau-Verlag denn auch nicht ohne den Wermutstropfen einer negativen “Einordnung” fällte. So konnte sich der Richter nicht verkneifen, eine persönliche literarische Einschätzung zum Besten zu geben, in der es hieß, die Lektüre großer Teile des Werkes „ohne Zweifel schwer zu ertragen“ seien, da das Buch „reaktionär“ und „rechtsnational“, wenn auch die “Schwelle zur Verfassungsfeindlichkeit” noch nicht “überschritten” sei. Solche ostentativen Distanzierungen, die immer öfter in Urteilen zu lesen sind,  erfüllen in diesem prädiktatorischen Staat zwei Zwecke.

Kriminalisierung grundlegitimer Positionen

Zum einen will das urteilende Gericht Zweifeln seiner politischen  Zuverlässigkeit prophylaktisch begegnen und seine “Haltung” unter Beweis stellen, zum anderen stilisiert man sich so zum Helden einer unabhängigen Justiz, die über Animositäten und Emotionen erhaben sei und dem Recht unter Inkaufnahme persönlicher Schmerzen und Überwindung zur Durchsetzung verhelfe. Dass an Wageners Buch nichts Anstößiges ist, dass er etlichen Deutschen aus der Seele spricht, macht diese richterliche Selbstbeweihräucherung erst recht zur Zumutung. Daran ist überhaupt nichts “schwer zu ertragen”, es sei denn, man ist ein insgeheim ein eingefleischter Linksideologe mit antiliberalen und autoritären Reflexen.

Verlagsinhaber Willi Lau jedenfalls freut sich, „dass dem Urteil aus Frankfurt klar zu entnehmen ist, dass das Buch „Kulturkampf um das Volk“ von Prof. Dr. Martin Wagener keine verfassungsfeindlichen Aussagen enthält“. Genau das hatten zuvor auch mehrere Rechtswissenschaftler, das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit und eine äußerst profunde Analyse des SPD-Politikers Mathias Brodkorb festgestellt. Verlag und Autor seien vor der Drucklegung zudem von mehreren Korrektoren unterstützt worden, die ebenfalls keine problematischen Passagen erkannt hätten. „Unser Eindruck war immer: Einige Personen in Politik und Medien konnten mit der sehr direkten, aber immer sachlichen Kritik am Verfassungsschutz nicht umgehen“, so Lau. Dass es angesichts dieser Eindeutigkeit überhaupt zu der politisch motivierten Rückforderung durch Roth und ihre Mischpoke kam (und auch hier der unter dem Merkel-Geschöpf  Thomas Haldenwang zur Karikatur seiner selbst verkommene Bundesverfassungsschutz eine mehr als unrühmliche Rolle spielte), zeigt erneut, welches Zensur- und Lügenregime sich in diesem Land etabliert hat: Ein Professor mit tadelloser Reputation wird wegen der Ausübung seiner Wissenschaftsfreiheit kriminalisiert, weil sich staatliche Stellen als Buchzensoren betätigen. Noch sind Etappensiege im Kampf gegen diese neue Unfreiheit möglich – wenn auch, wie in diesem Fall, die Richter selbst darüber ein demonstratives Unbehagen empfinden.

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3 Antworten

  1. sperrt sie alle weg… sofort…! Ein brisantes Protokoll wirft ein grelles Licht auf die Tage im Herbst 2015: Die Bundesregierung hätte die Grenze schließen lassen können – entschied sich aber bewusst dagegen. In dem Dokument wird festgehalten, dass Polizei und Bundeswehr einsatzbereit gewesen wären, um die unkontrollierte Massenmigration zu stoppen. Doch die politische Führung drückte den Rückwärtsgang – mit all den Folgen, die bis heute nachwirken, wie der Deutschlandkurier berichtet.

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  2. @der weisungsgebundene und parteipolitisch gelenkte Bundesverfassungsschutz vor Gericht eine – leider viel zu seltene – Niederlage für seine autoritäre und übergriffige Umtriebigkeit einstecken
    Erstaunlich – den haben sie ja schon vor Jahren angegriffen und sein Buch auf den Index gesetzt !
    Könnte es sein, das die Richter da schon weiterdenken und sich für die nächste AFD-Regierung nicht noch angreifbarer machen wollen – während ja die bisherigen Herren aus grün und rot sehr auf dem absteigenden Ast sitzen?
    Normal scheint mir das Urteil jedenfalls nicht nach der Entwicklung der letzten 20 Jahre !
    Jetzt muß trotzdem erst geprüft werden, welche Corona-Urteile sie gefällt haben, ehe sie ihren Posten behalten dürfen !
    Corona-Richter udn Staatsanwälte müssen weg !

    Und Frankfurt und Hessen – da fallen mir noch die Steuerprüfer ein, die damals von der Regierung zum Schutz von Steuerhinterziehern mittels Psychologen aus dem Amt getreten wurden. Wenn ich auf der andern Seite daran denke, welche Geschütze sie gegen eine Verkäuferin mit einem gefundenen 20C-Pfandbon aufgefahren haben, dann sind dann noch etliche Rechnungen offen mit Politik und Justiz !
    Aber ich fürchte, das sprechen sie sich noch schnell selbst frei mittels einer Verjährung !
    Gauner unter sich eben – eine Krähe und so weiter !

  3. Der beste Anschauungsunterricht auf die Frage, wie es damals „soweit“ kommen konnte! Ein Trauerspiel, dass der Mensch nur Entwicklungs- aber bis heute nicht wirklich Lernfähig wurde. Was nützt eine Entwicklung nach vorne, wenn Menschlein lerntechnisch immer wieder in die Vergangenheit stolpert? Das Abwägen zwischen technischem Fortschritt, auch der ist ja nicht immer wirklich zu Gunsten der Menschlein da zu unreflektiert und dem menschlichen Sein, der Menschlichkeit, dem menschlichen Miteinander wurde wie so viele vernünftigen Regeln für ein gutes Gelingen einer menschlichen Gemeinschaft von ideologischen Idioten bewusst und absichtlich für obsolet erklärt. Zuerst kaperten sie die Sprache, Krieg = Frieden, Sondervermögen, dann die Meinungsfreiheit, wie es weitergeht kann jeder Mensch mit Hausverstand täglich sehen, hören und erkennen. Nur, die Menschlein weigern sich aus unterschiedlichen und meist nicht entschuldbaren Gründen die Realität anzusehen, zur Kenntnis zu nehmen und verpassen dadurch den menschlichen Lernfortschritt, zerstören wieder ihre eigene Zukunft, ihren eigenen kleinen Wohlstand, den warmen, freundlichen, respektvollen und mitmenschlichen Umgang miteinander. Der Egoismus hält mehr und mehr Einzug, es trifft ja nur die Anderen und paart sich mit tödlicher, falsch verstandener Toleranz. Gleichgültigkeit wird mit Verstehen gleichgesetzt, den Unterschied interessiert kaum noch jemand, zu groß die Feigheit, die Resignation vor all den Mitläufern der Macht und Regierungsteufel. Bis heute nicht verstanden, dass Masse, große Masse sehr wohl Geld und Macht zum Einsturz bringen kann. Ein Blick in die Vergangenheit auf unsere Vorfahren, könnte hilfreich sein. Nur sie haben einen berechtigten Grund in ihren Gräbern zu resignieren, sich zu fragen, ob ihr Kampf unter Einsatz ihres Lebens überhaupt sinnvoll war und entsprechend gewürdigt wird im Angesicht ihrer zum Großteil lernunfähiger und lernunwilliger, destruktiver Nachkommen.