Kunstvernichtung in Deutschland: Darf der Staat Artikel 20 GG vernichten?

Kunstvernichtung in Deutschland: Darf der Staat Artikel 20 GG vernichten?

Detail von Boes‘ Artikel-20-Holzstele (Foto:UnsereVerfassung)

Der Berliner Künstler und Bürgerrechtler Ralph Boes, einst bekanntgeworden als “Hartz4-Rebell“ und als engagierter Verfechter ziviler Grundrechte, hat beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt: Hintergrund ist die beabsichtige Zerstörung einer von Boes initiierten und verwirklichten Stele in Berlin durch die Behörden. Das Kunstwerk war in den Jahren 2018 und 2019 als offenes Gemeinschafts-Kunstprojekt auf dem Berliner Rosa-Luxemburg-Platz entstanden. Hunderten Bürger hatten sich damals an den handwerklichen Holzarbeiten beteiligt und die kunstvolle Buchenstele mit per Hand eingeschnitzten und vergoldeten Artikel 20 des Grundgesetzes gemeinsam mit Boes geschaffen. Zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes und zum 30. Jubiläum des Mauerfalls 2019 wurde sie damals an der Uferpromenade am Bundestag gleich neben dem berühmten Kunstwerk „Grundgesetz ’49“ von Dani Karavan aufgestellt, das die Artikel 1 bis 19 zeigt.

Die von Karavan in seinem Werk gewürdigten Artikel 1 bis 19 enthalten die sogenannten Grund- und Menschenrechte und sind essenziell für die freiheitliche Gesellschaft, wenngleich sie seit Corona zunehmend bedroht sind; doch erst Artikel 20 beinhaltet die Prinzipien der Staatsstruktur; darin heißt es: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus (…) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung (…) gebunden.” Und dann folgt ein zentraler Satz, der angesichts einer gegen die Interessen Deutschlands gerichteten Politik und der immer dramatischeren gesamtgesellschaftlichen Krise zunehmend konkretere Bedeutung erfährt: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand.

Die Bürger nicht auf dumme Gedanken bringen

Während Karavans Werk auf der Uferpromenade seinen festen Platz fand und dort stehen bleiben durfte, verweigerte der Bundestag trotz wiederholter Anfragen von Boes die dauerhafte Aufstellung seiner Stele. Offenbar soll ausgerechnet Artikel 20 GG, der die demokratische, rechts- und sozial-staatliche Grundordnung der Bundesrepublik enthält, der den Politikern den erlaubten Rahmen für ihr Wirken setzt, dem Volk die volle Souveränität („Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“) und insbesondere  allen Deutschen ein Recht zum Widerstand zuspricht, den Bürger vorenthalten werden, um sie gar nicht erst „auf dumme Gedanken“ zu bringen.

Das wollte Boes nicht auf sich sitzen lassen: Er errichtete die Stele kurzerhand ohne Genehmigung des Bundestages auf der Uferpromenade erneut. „Wenn die Politik sich nicht kümmert, ist es die Aufgabe der Bürger, für die Wiedererrichtung des Grundgesetzes einzutreten – auch und gerade, wenn es den Politikern nicht passt!”, so der Künstler. Das wollte die Bundestagsverwaltung nicht akzeptieren; für sie stellt die Aufrichtung der Stele ernsthaft eine „Gefährdung der öffentlichen Ordnung“ dar – weshalb das Werk jetzt, quasi als „Tatwerkzeug„, vernichtet werden soll.

Hoffen auf Karlsruhe

Boes ist fassungslos und spricht von einem beispiellosen Vorgang, der den Kern der Demokratie berührt: „Kunst nimmt ja oft vorweg, was später in der Wirklichkeit geschieht. Denken wir nur an Orwells 1984. Wenn jetzt der Artikel 20 GG vernichtet wird, handelt es sich um ein Realbild zum Zustand unserer Republik.

Formal mag der Bundestag im Recht sein. Doch mit seinem Aufstellungsverbot bestätigt er unfreiwillig, wie aktuell die Erinnerung an das Widerstandsrecht heute ist. Boes hat den Fall deshalb nun zum Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gemacht und hofft gemeinsam mit dem von ihm geführten Verein „Deine Verfassung“ auf ein höchstrichterliches Plazet zur Erhaltung und Duldung des Kunsteks. Man darf gespannt sein, wie das Grundgesetz den Symbolwert einer kritischen Buchstele und den Wert der künstlerischen Freiheit bemisst, wenn es darum geht, die Bürger in unmittelbarer Nähe des Parlaments an ihre Rechte zu erinnern – und zwar nicht nur ihre Grundrechte, sondern auch ihr Widerstandsrecht.

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