Am vergangenen Donnerstag wies das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig die Klage zweier Luftwaffenoffiziere gegen die seit November bestehende Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr – die sogenannte „Duldungspflicht” – ab. Die Offiziere hatten die Ansicht vertreten, dass die Impfung mit den von der Bundeswehr verwendeten mRNA-Impfstoffen rechtswidrig sei; die Risiken stünden außer Verhältnis zum Nutzen. Nach vier Verhandlungstagen … Leipziger Skandal-Urteil zur Bundeswehr-Impfpflicht: Richterin promovierte über Grundrechtsabschaffung weiterlesen
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