Linksjustiz: Wieso die Polizei Norbert Bolz morgens aus dem Bett holt und gegen die „taz” nicht mal ermittelt wird

Linksjustiz: Wieso die Polizei Norbert Bolz morgens aus dem Bett holt und gegen die „taz” nicht mal ermittelt wird

Hier stimmt nichts mehr: Die “taz“ kommt mit linksextremer Hetze durch, gerne auch unter Aufbieten von Nazi-Parolen – doch Kommunikationsprofessor und Philosoph Norbert Bolz kriegt Besuch vom Staatsschutz (Foto:Imago)

Die Affäre um Norbert Bolz‘ Hausdurchsuchung eskaliert: Inzwischen geht es um die Frage, wieso die Staatsanwaltschaft nicht gegen die “taz“ ermittelt, die die NS-Parole “Deutschland erwache” zuerst verwendete (für eine neuerliche, übrigens eindeutig verleumderische Insinuierung einer Nazinähe der AfD), stattdessen jedoch gegen Bolz, der auf die infame “taz”-Schlagzeile seinerseits mit erkennbarer Ironie reagiert hatte.

Wörtlich hatte die “taz” gehetzt: „AfD-Verbot und Höcke-Petition: Deutschland erwacht“. Bolz hatte daraufhin den entsprechenden “taz”-Artikel retweetet und sarkastisch überspitzt (mithin klar satirisch) – via X kommentiert: “Gute Übersetzung von ‚woke‘: „Deutschland erwache!“ Der gesamte Vorgang spielte sich bereits im Januar 2024 ab. 18 Monate später, gestern früh, wurde Bolz dann wegen dieses Satzes von vier Polizisten aus dem Bett geholt, die mit einem Durchsuchungsbefehl seine Wohnung filzten – ein kafkaesker ungeheuerlicher Vorgang, der international für Bestürzung sorgte und den Zustand dieses “Rechtsstaats” treffend illustriert.

Wenn zwei dasselbe tun…

Der Journalist Alexander Wallasch wollte von der zuständigen Berliner Staatsanwaltschaft wissen, ob auch eine Hausdurchsuchung gegen die “taz”-Redaktion beantragt oder durchgeführt werde wegen des Ursprungspost, auf den sich Bolz bezogen hatte, und falls nein, weshalb nicht. Konkret frage Wallasch an: „Wurde der ‚taz‘-Post auf eine mögliche Verletzung von § 86a StGB geprüft? Sieht die Rechtsprechung auch Abwandlungen wie ‚erwacht‘ als strafbewehrt? Warum wurde erst jetzt, zwei Jahre nach dem Post, gehandelt? Gab es einen konkreten neuen Hinweis oder eine Anzeige, die die Hausdurchsuchung auslöste?

Die Staatsanwaltschaft antwortete darauf fadenscheinig: “Die Abwandlung wird hier nicht als strafbewährt betrachtet, da nur die Form ‚Deutschland erwache‘ der Losung der Sturmarmee der NSDAP zuzuordnen ist.” Auf Wallaschs Rückfrage, ob man also „Deutschland erwacht!“ straflos verbreiten dürfe, obwohl laut geltender Rechtsprechung eigentlich auch minimale Abweichungen strafbar sind, folgte die lapidare Antwort: Hierzu kann ich Ihnen keine allgemeine Rechtsauskunft erteilen und auch nicht (in eine) rechtliche Diskussion einsteigen. Die Bewertung einer Strafbarkeit ist stark einzelfallabhängig. In dem Zusammenhang des u.g. Verfahrens gehe ich davon aus, dass kein Verfahren eingeleitet wurde.“ Und zu Wallaschs Frage, warum erst so spät reagiert wurde, teilte die Anklagebehörde mit: “Der Zeitablauf gestaltete sich wie folgt: Die Staatsanwaltschaft erhielt die Meldung von der ZMI (Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet, die Anlaufstelle für alle Stasi2.0-NGOs und Denunzianten, von denen auch Bolz angeschwärzt wurde) Ende März 2025. Die Staatsanwaltschaft prüft nicht etwa selbst das Internet auf etwaige Straftaten, sondern ist auf die Zulieferung von anderen Behörden wie z.B. der Polizei angewiesen.” Daraufhin sei die Hausdurchsuchung beantragt worden.

Unglaubwürdige Begründungen

Die vage Begründung, warum keine Prüfung gegen die “taz” eingeleitet wurde, ist äußerst unglaubwürdig und wirft die Frage nach Doppelstandards und Strafvereitelung auf.  Rechtsanwalt Dirk Schmitz, der auch Ansage!-Autor ist, kommt zu folgendem Schluss: “Entweder ist in dem gegebenen satirischen Kontext ‚Deutschland erwache‘ zulässig – oder nicht. Wenn es nicht zulässig ist, muss auch ‚Deutschland erwacht‘ strafrechtlich verfolgt werden.” Schmitz verweist darauf, dass es in Paragraph 86 Strafgesetzbuch seit 1994 heißt:
Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

Deutschland erwache“ und „Deutschland erwacht“ sind ohne jeden Zweifel zum Verwechseln ähnlich. Dennoch hat im vorliegenden Fall eine durch Bundeskriminalamt (BKA) und linke NGOs angeheizte politische Staatsanwaltschaft nur den bösen konservativen Bolz verfolgt, obwohl der den in eindeutiger NS-Anspielung verfassten “taz”-Post nur kommentiert und dabei auf die identische Bedeutung der deutschen Übersetzung von “woke” und “erwacht” hingewiesen hatte. Kurzum: Bolz ist also Straftäter, die “taz” nicht.

Grob rechtsmissbräuchliche und unverhältnismäßige Instrumente

Besonders verdächtig für diesen “linken Freibrief” sei, so Schmitz, ein uralter “taz”-Artikel vom 9. April 1998, auf dem sogar in der Überschrift ohne weiteren Einschub fett zu lesen stand: „Deutschland erwache!“ Es ging damals – völlig losgelöst von NS-Fragen – um Toni Blair; für die juristische Bewertung ist dies jedoch unerheblich. Doch auch damals gab es keinerlei strafrechtlichen Konsequenzen der Berliner Staatsanwaltschaft. Schmitz: “Mit diesem linken blinden Auge arbeiten in jüngster Zeit immer mehr Gerichte und Staatsanwälte an der willkürlichen Ausdehnung – und Verkürzung – der Sozialadäquanzklausel – also der Zulässigkeit der Verwendung.” Diese Sozialadäquanz-Klausel‘ sieht dann keine strafrechtliche Verfolgung vor, wenn “die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken” dient.

Zu diesen Ausschlusskriterien gehört ausdrücklich auch Satire – wobei, wie Schmitz beklagt, die in Teilen immer öfter linkspolitisch agierende Justiz dabei nicht mehr die Veröffentlichung selbst bewertet, sondern gezielt das politische Lager der Urheber sondiert. Sind diese tendenziell “rechts”, wird von einer Strafbarkeit ausgegangen und sogar zu völlig überzogenen, rechtsmissbräuchlichen Instrumenten (wie in keiner Weise indizierten Hausdurchsuchungen) gegriffen. Sind die Urheber links, wird gewohnheitsmäßig nicht einmal vorermittelt.

Strafanzeigen gegen “taz”-Umfeld und strafvereitelnde Ermittler empfohlen

Alice Weidel als Hexe mit Hakenkreuz darzustellen, ist als „Karnevalssatire“ laut einer umfassenden Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf daher Rechtens, während „rechte Darstellungen“ von Hakenkreuzen selbst mit klaren Warntexten von Landgerichten in Beschlüssen als strafbar beurteilt werden – nicht selten mit der irren präjudizierenden Begründung, der Urheber sei AfD-Mitglied und dieser würde deshalb „unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit“ nationalsozialistisches Gedankengut „salonfähig“ machen (zitiert aus den Akten eines aktuell anhängigen Falls).

Dirk Schmitz empfiehlt, sich angesichts dieser Schieflage und einseitig-voreingenommenen Strafverfolgung nicht einschüchtern zu lassen. Bezogen auf den Fall Norbert Bolz rät er
zur Strafanzeige „gegen Unbekannt“ gegen Täter aus dem “taz”-Umfeld – und in der Folge zudem auch wegen Strafvereitelung im Amt, sollte die Staatsanwaltschaft diese Verfahren einstellen. “Strafrecht ist immer Legalitätsprinzip. Aber der Bürger erwartet in den unklaren Beurteilungsräumen – zum Beispiel, was darf Satire? – eine strikte Rechtsanwendungsgleichheit”, so Schmitz. Wer als Richter sein Amt zum “Kampf gegen rechts“ missbrauche, habe in der Justiz nichts verloren. Das gilt insbesondere für den Haftrichter und auch die beantragenden Staatsanwälte, die für den Durchsuchungsbefehl gegen Bolz verantwortlich zeichnen: In einem Staat, der “Nie wieder!“ deklamiert, gehören solcher furchtbaren Juristen samt und sonders sofort  aus dem Staatsdienst entfernt. Denn sie sind es, die erwiesenermaßen eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellen.

 

13 Antworten

  1. Nun, dieser Zustand im ehemaligen Deutschland ist der polischer Wahnsin u. die derzeit regierende Politiker sind
    ebenso wie die Zugereisten „traumatisiert“ u. das ganze Land ist eine offene „Psychiatrie“ wobei nur noch die „Bonzen“
    das Labd regieren u. entsprechend absahnen!!!!!!!!

  2. Die taz ist ein Blatt für das System und ein wichtiger Steigbügelhalter. Das ist der Unterschied zu Privatpersonen die systemkritisch sind. Jeder Oppositionelle der Fakten und Argumente hat der wird beäugt ob auf Krampf was zu finden ist. Gerade jetzt hängen genug Provokateure vom VS und Toleranzprojekten ab im Netz die grünes Licht haben mit rassistischen Parolen und Grußformeln aus dem Dritten Reich um sich zuwerfen bis ein Nutzer tappt und dies erwidert. Ein Gefällt Mir-Klick genügt damit die Ermittlungsbehörde einen Grund hat einzuschreiten. Mit einer Hausdurchsuchung früh um beginnt es. Systematisch wird nach Zufallsfunden wie Drogen, Waffen, Raubkopien und Steuerhinterziehungen gesucht um den Beschuldigten hart zu bestrafen auch wenn er Ersttäter ist. Hohe Geldstrafen ab 2000Teuro sind drinnen mit Strafbefehl. Bei einer Verhandlung können es bis 3000Teuro Geldstrafe sein+1000Teuro Gerichtskosten. Bis zu zwei Jahre Bewährung mit Berufsverbot winken bei guter Laune wenn die Sonne in den Gerichtssaal scheint., kann natürlich etwas mehr sein. Wenn es regnet da kann die Anklage natürlich zwei Jahre schwedische Gardinen verschenken. Gerichts und Anwaltskosten können so 3000Teuro ein Extra sein. Also Holzauge sei wachsam ist die Maxime auf das es nicht so weit kommt. Der Rechtsratgeber für Dissidenten und Aktivisten ist wichtigste Bibel des Widerstandes. Beim Sturmzeichenversand, PC-Records oder dem Nordlandverlag ist er erhältlich. GEBT DER BRD IN DER ENDZEIT KEINE CHANCE!!!

  3. Na, da hat es doch wenigstens mal einen der Springerschmierfinken getroffen, die sonst nicht müde werden unser Altperteienkartell zu beklatschen. Das ist im Stalinismus nun mal so, auch der Linientreueste ist seines Lebens nicht sicher.

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  4. Eine Hausdurchsuchung wegen eines Wortes?
    Was gedenkt man da zu finden? Noch mehr Wörter?

    „Da! Ein deutsches Wörterbuch! Da sind alle verbotenen Wörter drin. Festnehmen, den Kerl!“
    😜

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  5. @Wieso die Polizei Norbert Bolz morgens aus dem Bett holt und gegen die „taz” nicht mal ermittelt wird
    nachmeiner Ansicht als pack aus Dunkeldeutschland ist der eine dem terror-System nützlich, und der andere stört ihre Interessen !
    Und da handelt das Regime genauso wie beiden Vergewaltigern oder den Messerfachleuten !
    Um das wieder gerade zu ziehen, ist es nicht nur notwendig, die linke Oberschicht zu entfernen, auch die Richter und Staatsanwälte müssen aus ihren Ämtern, die sie nicht verdienen ! Oder die Journalisten.
    Ein Jurist wird nicht vertrauenswürdig und seriös oder ein Journalist ehrlich, nur weil ein neuer Kanzler im Amt ist !

  6. Man könnte es auch so ausdrücken „Auf die einstige Rechtsdiktatur durch die NSDAP“, die jedoch bei näherem Hinsehen weit eher linke und sozialistische Züge trug (siehe dazu das „S“ im Parteinamen), folgt nun das eineindeutige linke Pendant. Die Aktionen, gegen Norbert Bolz, Michael Ballweg, Jürgen Elsässer u. v. a. mehr erinnern mich auch als „Nachgeborenen“ nur allzu sehr an analoge Aktionen durch SD und Gestapo im Tausendjährigen Reich. Ich weiß, von was ich spreche, denn meine im Hause eines jüdischen Fabrikanten lebenden mütterlichen Großeltern konnten ein Lied davon singen, was sich auch in ihrem Haus abgespielt hat. Dass es in der angeblich freiesten Demokratie im „Besten Deutschland, das es je gab“ zu solchen Zuständen kommen konnte, lässt mich nicht nur fassungslos zurück, sondern hat mein Vertrauen in die demokratischen Institutionen bereits nachhaltig erschüttert.

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  7. Justiz, Kirchen und Verbände waren schon immer Mitläufer des regierenden Regimes. Sie haben schon immer solchen den Rücken frei gehalten um auch an das Geld der Kleinen zu kommen. Anstand und Charakter, sowie Moral gibt es da nicht. Und schon gar nicht ein demokratisches Verhalten!

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  8. Jetzt wird auch noch der Rechtsstaat zerstört: Dobrindt will Umkehr der Beweislast
    https://journalistenwatch.com/2025/10/25/jetzt-wird-auch-noch-der-rechtsstaat-zerstoert-dobrindt-will-umkehr-der-beweislast/

    Wieso wundert sich die Jouwatch, dass Dobrindt die Umkehr der Beweislast durchpeitschen will?
    Die CSU aus Bayern kämpft schon seit Jahren dafür, um in Deutschland einen totalitären Polizei- und Überwachungsstaat errichten zu können. Schon der Innenminsiter Seehofer (CSU) hat unter Kanzlerin Merkel mehrmals versucht die Umkehr der Beweislast durchzuboxen, zum Glück ohne Erfolg.
    Die CSU-Partei hat ja damals auch schon nach dem NSA-Skandal die illegale US-Massenüberwachung in Deutschland zu verteidigen und die CSU-Partei tat alles dafür, damit der Schurkenstaat USA nicht dafür zu Rechenschaft gezogen werden kann.Selbst nachdem bekannt wurde, dass die Amis die Merkel ausgeschnüffelt und ausspioniert haben, stand die CSU-Partei trotzdem voll und ganz hinter dem Schurkenstaat USA.
    In dem Polizeistaat Bayern werden dank dem ehemaligen Ministerpräsidenten Seehofer alle psychisch kranke und depressive Menschen wie Straftäter behandelt. Auch diejenigen, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen.
    https://www.welt.de/politik/deutschland/article175492022/Streit-um-Gesetzentwurf-Bayern-will-Depressive-als-potenzielle-Straftaeter-behandeln.html

    https://www.stern.de/neon/wilde-welt/politik/depression–bayern-will-psychisch-kranke-wie-straftaeter-behandeln—geht-s-noch–7944978.html

    https://www.focus.de/politik/deutschland/umstrittener-gesetzentwurf-bayern-will-psychisch-kranke-wie-straftaeter-behandeln_id_8775512.html

    Ein Bekannter von mir, der mehrere Jahre in Bayern studiert und gelebt hat, hat mir das alles bestätigt. Seehofer und der radikalisierte Corona-Diktator Söder haben Bayern in einen totalitären Überwachungs- und Polizeistaat umgebaut.
    Auf Twitter habe ich schon viele ähnliche Tweets von Leuten aus anderen Bundesländern über das Bundesland Bayern gelesen, die das Bundesland Bayern mittlerweile meiden und dort auch nie mehr Urlaub machen möchten…

  9. Übergriffiger Staat greift auf mit „Nie wieder 1930“-belegte Gestapo–Methoden zu. Dem Staat missliebige Äußerungen – die Person mundtot machen – wie lange noch, bis er dann Mund weglassen kann? „Es ist in Deutschland inzwischen möglich, dass bei einem renommierten Professor, geistreichen Kolumnisten und scharfsinnigen Freigeist die Polizei wegen eines Witzes vor der Tür steht. Das ist alarmierend und für keinen Bürger – gleich welcher Gesinnung – hinnehmbar. Es muss sich dringend etwas ändern in diesem Land. Sonst wird es hier zunehmend unangenehm.“…WEIL in Nordkorea kann auch nicht jeder sagen, was er will. Wo kämen wir denn da hin?

    Und was wollten sie denn bei der Haussuchung finden? Eine SS-Uniform und ein Exemplar von „Mein Krampf“? Reine Einschüchterungstaktik!…Bringen wir`s auf den Punkt:…Deutschland, traditionell ein Land der Denunzianten und Observanten. Es geht wieder los 1933 lässt grüßen!!!! sagt einer, der jeden Tag am Geburtshaus des Malers aus Braunau vorbeigeht!!!

  10. Wenn zwei das Gleiche sagen, ist es in Deutschland strafrechtlich eben nicht das Gleiche. In meinem Fall war es umgekehrt. Ich habe keine NS-Parole verbreitet. Ich habe nur mehrfach darauf hingewiesen, dass es sich bei dem deutschen Juristenclub GRUR mit seinen Richtern, um einen Nazi-Verehrerclub handelt, um den man sich mal kümmern müsse. Der GRUR Club steht unter dem Schutz der bayerischen Justiz. Dafür habe ich acht berufsgerichtliche Strafverfahren kassiert. Das siebte Urteil (6,000 Euro) findet sich mit dem Aktenzeichen

    PatA-St 1/16

    im Internet, das die bayerische Staatskanzlei ins Netz gestellt hat. Das achte Strafverfahrens-Urteil (Az: PatL 1/22 – nicht im Netz) mit 15.000 Euro Strafe erging am 22.07.2025.

  11. Der Kollege Alexander Wallasch sollte die Berliner Staatsanwaltschaft darauf hinweisen, dass die NSDAP keine Sturmarmee besaß, sondern eine Sturmabteilung, gerade weil die Staatsanwaltschaft großen Wert auf klar zuordenbare Bezeichnungen zu legen scheint. Denn eine Schlägertruppe ist etwas anderes als ein Truppenteil.

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