Dienstag, 23. April 2024
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Luises Mörderinnen: Wer Strafmündigkeit recherchieren kann, ist auch strafmündig!

Luises Mörderinnen: Wer Strafmündigkeit recherchieren kann, ist auch strafmündig!

Deutschland – eine Blutorgie (Symbolbild: Shutterstock)

Der grauenhafte Mord an der zwölfjährigen Luise im siegerländischen Freudenberg am 11. März offenbart immer neue Abgründe an Perfidie und Skrupellosigkeit. Nachdem gestern bekannt wurde, dass es sich dabei keineswegs um eine spontane Tat im Zuge eines außer Kontrolle geratenen Streits, sondern um eine bewusste, genau geplante und strikt ausgeführte Mordtat der beiden 13 und 12 Jahre alten Verdächtigen handelte, sind der öffentliche Schock und die Empörung noch größer: Die beiden wohl brasilianisch- und philippinischstämmigen Täterinnen wussten ganz genau, was sie taten und stellten sicher, dass sie straffrei ausgehen würden: Auf ihren Handys fanden sich Hinweise darauf, dass beide im Internet zum Thema „Strafunmündigkeit“ recherchierten.

Diese beginnt in Deutschland mit 14 Jahren, weil man Kinder erst ab diesem Alter für fähig hält, ihre Taten und deren Folgen abzuschätzen. Mit diesem selbst erworbenen Vorwissen lockten die beiden Luise planvoll, überlegt und vorsätzlich in einen Wald und erstachen sie dort mit „zahlreichen Messerstichen“, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Die Zwölfjährige rief anschließend Luises Eltern an und erzählte ihnen, Luise habe sich auf den Heimweg gemacht und sie solle sich melden, wenn sie zu Hause angekommen sei. Auch danach heuchelte sie, sich Sorgen zu machen und rief Luise auf ihrem Handy an, wohlwissend, dass sie ermordet im Wald lag. Da die Tatwaffe bis heute nicht gefunden wurde, ist davon auszugehen, dass die Mörderinnen sie beseitigt haben. Dieses gesamte Vorgehen, von der Tatvorbereitung einschließlich der juristischen Folgenabschätzung bis hin zur perfiden Verschleierung der Tat, zeugt von einer kaltschnäuzigen Abgebrühtheit und unmenschlichen Verrohung, die keinesfalls zur Einschätzung von angeblich “strafunmündigen” Tätern passt, als die die Mädchen vor dem Gesetz zu gelten haben. Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, nicht nur die Gesetzeslage fundamental zu ändern. Es muss auch unverzüglich die Möglichkeit geschaffen werden, dem Gericht die Möglichkeit zuzugestehen, per Einzelfallbeurteilung der jeweiligen Reife und Persönlichkeitsentwicklung über eine Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze zu befinden – so wie ja umgekehrt auch das Jugendstrafrecht teilweise auch noch bei Volljährigen Anwendung findet.

Recht an Realität ausrichten

Die derzeitige Regelung stammt vom 16. Februar 1923 und ist längst nicht mehr zeitgemäß. Sie dürfte schon dann nicht mehr gelten, wenn die Täter die juristischen Konsequenzen ihrer Tat rational abwägen, wie es im Fall Luise überdeutlich zutrifft. Die beiden Mädchen konnten nicht nur die Folgen abschätzen, sondern planten die Tat im Vorfeld mit einer Akribie, die man selbst bei abgebrühten Berufsverbrechern selten vorfindet. Auch nach der Tat überkam sie weder Reue, noch verloren sie die Nerven. Erst durch widersprüchliche Aussagen wurden sie überführt. Sie wussten genau, was sie taten, wie sie die Tat durchführen mussten, beseitigten die Mordwaffe und informierten sich vorher über die möglichen strafrechtlichen Folgen. Eindeutiger lässt sich die Annahme nicht widerlegen, dass Kinder unter 14 Jahren nicht die Verantwortung für ihre Taten übernehmen könnten.

Das deutsche Recht muss hier also endlich an die Realität angepasst werden, wie es in anderen Ländern, wie etwa der Schweiz, England, Frankreich und den USA längst der Fall ist. Das wird allerdings kaum passieren; eher werden in diesem Deutschland Halbwüchsige das Wahlrecht erlangen, während sie straffrei Menschen abstechen dürfen, als dass das Prinzip der vollen Verantwortung für eigene Handlungen endlich konsequent angewandt wird. Wie in Deutschland üblich, stellten auch im Fall Luise die Behörden sogleich wieder den Schutz der Täterinnen über den der Opferhinterbliebenen, und sorgten sich um die öffentliche “Hexenjagd” auf die Mörderinnen, ihre Unterbringung an einem unbekannten Ort und verhängten eine weitgehende faktische Nachrichtensperre. Dies ist ganz sicher nicht der adäquate Umgang mit jugendlichen Schwerverbrechern.

33 Antworten

  1. In unserer Gesellschaft ist die Entmenschlichung gang und gäbe.

    Entmenschlichung ist der praktische Beweis für das Vorhandensein des linksgünen Faschismus:

    Auch die linksgrünen Faschisten tun das, was Faschisten am besten können, andere entmenschlichen. Das haben die nazibraunen Faschisten schon im Dritten Reich getan. Bildung kann da nur störend sein, wie Göring-Eckardt, Baerbock oder Lang, die wohl besser Breit heißen sollte, beweisen.

    In unserer Gesellschaft ist es leider normal geworden, Menschen, die z.B. das Impfnarrativ ablehnten, als Sozialschädlinge, oder wer eine andere Meinung hat, als Nazi zu bezeichnen.

    Und wen man gar nicht leiden kann, der wird einfach als Zellhaufen deklariert: “Sahra Wagenknecht ist einfach nur noch ein menschlich komplett verdorbener Zellhaufen”, wie ein Bastian Bielendorfer, ein “Kind des WDR”, feststellte.

    Das ist nichts anderes als die Entmenschlichung, wie sie auch im Dritten Reich gegenüber den Juden stattfand, oder auch gegenüber den Hexen im Mittelalter.

    Erst die Entmenschlichung anderer öffnet Tür und Tor zu Gewalt, Folter und Tötung gegenüber diesen. Und wen juckt es schon, wenn ein Zellhaufen wie auf einem Scheiterhaufen verbrannt wird.

    Und warum sollen nicht auch Kinder von dieser gesellschaftlichen Entwicklung beeinflusst sein? Kinder sind sehr direkt.

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    1. Ja, wissen Sie, mit vielem hätten Sie sogar Recht. Es wiederstrebt mir aber Ihnen das zuzugestehen, denn mit einem Satz haben Sie sich nämlich selbst Lüge gestraft. Indem Sie Ricarda Lang als Ricarda Breit bezeichnen, entmenschlichen Sie sie doch auch. Also bitte, immer zuerst mit dem Mann im Spiegel anfangen, bevor Sie die Gesellschaft kritisieren!

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  2. Sicher, aber der Hang der Deutschen zu Euphemismen wird Konsequenzen, Einsichten und mögliche Änderungen verhindern, wie immer. Das ist nicht nur eine schlimme Angewohnheit, das ist toxisch und pathologisch.

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  3. Zitat:
    “Die derzeitige Regelung stammt vom 16. Februar 1923 und ist längst nicht mehr zeitgemäß.”

    14 war damals das Alter, in dem man aus der Volksschule kam und in die Lehre ging. Wohl willkürlich danach ausgerichtet worden.

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    1. und nicht zu vergessen es betraf ausschließlich Deutsche Kinder und Jugendliche der damaligen Zeit . In der 12 Jährige sich nur versteckt trauten mal an einer Zigarette zu ziehen

  4. Ich würde die Strafmündigkeit ganz abschaffen. Meine Meinung.

    Auf jeden Fall sollte die Strafmündigkeit aber auf 10 Jahre herabgesetzt w

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  5. Der Meinung bin ich auch: Wert strafmündig im vollen Ausmaß mit allen Nicht Konsequenzen recherchieren kann, der IST strafmündig!

    Abgesehen davon sind diese Mädchen in den meisten ihrer Ursprungsländer bereits ab 12 strafmündig!

    Des weiteren sind sie in der Entwicklung unseren wohlstandsverwöhnten und wohlbehüteten Kindern in diesem Alter haushoch überlegen!

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  6. Als ich das erste Mal von diesem grausem Mord las, da wusste ich, ohne auch noch die Namen der Täterinnen zu kennen, das es sicherlich keine Deutschen Mädchen waren, die den Mord begangen haben. Und ich hatte wieder recht.Für mich gibt es für solche eiskalten Mörder,egal wie alt diese sind nur eine Strafe. In den USA würden diese keine Sonne mehr in ihrem Leben sehen. In Deutschland verlässt man erst einmal mit Sack und Pack den Wohnort, man will ja nicht von den Menschen belästigt werden, deren Kind gerade von diesen ermordet worden ist.
    Dieses Land ist verloren, vergesst es einfach. Mal eine Frage nebenbei, was ist aus den Mördern von Jonny K, getötet am Alexanderplatz in Berlin, geworden???
    Guckst Du hier-unglaubliche Urteile!!
    ” Alle sechs Täter wurden vom Gericht zu Haftstrafen ohne Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung, zum Teil nach Jugendstrafrecht, verurteilt. Der Haupttäter Onur U. wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Verteidiger hatten für die Täter jeweils Bewährungsstrafen beantragt. Die Verteidiger beantragten für alle Urteile Revision beim Bundesgerichtshof. Die verurteilten Täter im Alter zwischen 19 und 25 Jahren wurden, bis auf Onur U., gegen Auflagen auf freien Fuß gesetzt, da die Urteile wegen der Revision noch nicht rechtskräftig wurden. Onur U., bereits dreimal vorbestraft, blieb in Untersuchungshaft.[14]

    Zwei weitere Angeklagte, Bilal K. und Melih Y., wurden zu jeweils zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Auch sie beantragten Revision der Urteile.[15]

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  7. Irgendwie fliegt mich Auge um Auge, Zahn um Zahn, L… um L… an. Lebenslänglich bei Wasser und Brot verbunden mit harter Arbeit? Psychopathen, Soziopathen und Monster kann man nicht heilen. Wer das glaubt, sieht auch jährlich den Weihachtsmann fliegen. Toleranz im Übermaß ist tödlich und es gibt Dinge die sind es nicht würdig zu verzeihen. Planen ist bewußtes Handeln um ein Ziel zu erreichen. Wer plant, einen Menschen zu ermorden und dies in die Tat umsetzt, hat alle menschlichen Rechte verwirkt.

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    1. Absolut richtig. Als Vater des geschändeten Mädchens wüsste ich, was zu tun wäre. Da wir einen unfähigen Staat mit Micky Maus Gesetzen für unsere “Zugereisten” haben, bleibt nur dieser Weg.

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      1. Ach ja, was denn? Und würden Sie nur die Täterinnen töten, oder ganze Familien auslöschen? Dafür kämen dann wahrscheinlich Sie – und nur Sie in den Knast. Andere vorhandene Kinder und die Ehefrau haben dann nicht nur ein Kind/ein Schwester verloren, sondern auch zusätzlich noch den Vater und Ehemann. Wem ist denn damit bitte geholfen und lebendig macht es das getötete Kind auch nicht wieder. Aber auch sehe hier trotz des jungen Alters eine erhebliche kriminelle Energie und Vertuschungsgefahr. Die Tat ist nicht im Affekt passiert, sondern ist nach sorgfältiger Planung und Rückversicherung vollzogen worden! Ich bin auch dafür die Strafmündigkeit altersmässig herab gestuft wird. Die Sache situationsbedingt zu entscheiden birgt für mich einen großen Nachteil. Hinterher machen die dann halt mal einen auf geistig zurückgebkieben, denn dafür reicht es im Oberstübchen noch.

  8. Diesem Bericht kann ich nur zu 100% zustimmen. Das Gesetz muss so schnell wie möglich geändert werden. Auch , dass erwachsene Täter oder Täterinnen , also über 18 , zum Teil noch nach Jugendstrafgesetz veruteilt werden ist unmöglich.

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  9. Auf gewisse Weise bin ich froh, keine Kinder zu haben. Wäre ich ein Vater, der so etwas erleiden müßte, bei mir gäbe es keine “Nichtstrafmündigkeit”, bei mir gäbe es die Selbstjustiz gegen die beiden Messerkinder und deren Eltern. … und mit Sicherheit würde die Selbstjustiz noch einige Verantwortliche in der Drecks- und Verbrecherpolitik mit einbeziehen.

    Der sogenannte Rechtsstaat war bereits beendet, als die Verbrecherbande aus der Politik beschlossen hatte, dass Deutschland zu einem El Dorado für den Abschaum der gesamten Welt werde. Denn spätestens zu jenem Zeitpunkt wurde der Staat gleichgeschaltet.

    Der Staat, eine Bande korrupter und selbstherrlicher Heloten, ist nur solange notwendig, solange er die Interessen des eigentlichen Souverän verfolgt. Verfolgt er sie nicht, ist er unnütz und seine “Gesetze” heben sich automatisch auf. “Der Staat bin ich!”, muss das Motto eines jeden einzelnen Bürger sein. Denn es geht um sein Leben, seine Interessen, seine Zukunft. Wenn er sich nicht selbst darum kümmert, verliert er alles.

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  10. Woher haben sie die Ermittlungserkenntnisse ????

    Die StA dürfte sich für ihre These interessieren ob da jemand Geheimnisse verraten hat.

    Darüber hinaus dürfte – wenn es stimmt – die Gefährlichkeit der Internetbildung bestätigen.

    Ein Kind ist und bleibt ein Kind !!!!!!

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    1. Facherfahrener, scheinbar haben Sie keine Kinder oder wenn doch, geht’s Ihnen wohl am Allerwertesten vorbei. Begreifen Sie eigentlich die Tat an sich oder fehlt Ihnen die Vorstellungskraft dafür????

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  11. Die Deutschen sind von diesem Staat zum Abschuß freigegeben, und die Täter (männliche wie weibliche) wissen das und nutzen diesen Umstand gezielt aus.

    Als Einheimischer sollte man nicht den puren Haß unterschätzen, den schon vor 2015 selbst kleinere Kinder aus moslemischen Familien offen zeigten, wenn man es als Kartoffel wagte, sie freundlich(!) auf die Gefährlichkeit ihres “Spielzeugs” hinzuweisen.

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  12. Nach Focus haben die Pathologen 75 Messerstiche gezählt.
    Es sind zwei, eine hält fest, eine sticht zu – fünfundsiebzig Mal…
    Mein Verstand will bei dieser Vorstellung komplett aussetzen!
    Ich denke an die Todesstrafe, denn wer mit zwölf sowas durchzieht, der wird in einer freien Gesellschaft eine ewige Gefahr bleiben.
    Das Schlimme ist, daß wir – wenn das Mädchen tot ist – offener darüber reden dürfen, als wenn das Mädchen noch am Leben wäre, wegen des Traumas. Mich macht das elend und krank.
    Danke Theo. Ich kann nur Hoffen, daß ein Umdenken bei Journalisten einsetzt.

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    1. Dazu kommt, dass es bei der Tatwaffe nach einschlägigen Mitschüler-Foren wohl nicht um ein Messer sondern eine Nagelfeile gehandelt hat. Was die vielen Stichverletzungen (ist ja auch wohl eher zu Tode gefoltert!) und als diese nicht tödlich waren dann noch die Festhaltende vom Brasilianer-Fratz gezwungen wurde dem armen Mädchen einen Stein auf den Kopf zu werfen bzw. zu schlagen. Dieser Tatverlauf wird auch dadurch schlüssig, dass der Tod wohl immer noch nicht durch die direkte Tateinwirkung sondern durch elendiges Verbluten im Dreck eingetreten ist. Medienrecherche: NULL.

  13. Könnte es sein, dass ein Erwachsener die Mädchen zur Tat angestiftet hat?
    Hat dieser ihnen dann den Hinweis gegeben, dass sie straffrei bleiben würden?
    Und die Mächen haben dann im Internet mal nachbeschaut, ob dies seine Richtig-
    keit hat.

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    1. Ich bin mir sicher ,das da vieles vertuscht wird, jetzt erst, 75 Messserstiche ? War da doch nen Kerl dabei? Ich denk mal . wir werden hier wieder in die Irre geleitet. Und wenn es so war, diese Monster müssen weggesperrt werden, auf immer und ewig…..

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      1. Warum die Nachrichtensperre? Vllt. waren die Mädels nicht die Mörderinnen, sondern sie lügen, weil sie jemanden schützen, aus welchem Grund auch immer? Daher auch die vermeintliche Abgebrühtheit, noch ein Tanzvideo zu veröffentlichen und die Eltern der Toten anzurufen. Wussten sie nichts davon, dass ihre Freundin in Gefahr war? Die Tatwaffe kann demzufolge ebenfalls nicht gefunden werden. Vllt. hat jemand anderes auf deren Handy gegoogelt: “Hab mein Handy vergessen, kann ich mal was gucken?” Oder während sie schliefen bei einer gemeinsamen Übernachtung? Apropos Übernachtung: Bei soviel tiefsitzendem Hass so gute Schauspieler zu sein, da gehört schon was dazu. Echt jetzt? Angeblich haben wir es mit einem akribisch bis ins Detail geplanten Mord zu tun. Vllt. gibt es darüber mal eine Crime-Doku

  14. Gibt es nicht ein Gesetz, laut dem ein eindeutig stark sittenwidriges oder stark unmoralisches Verhalten bestraft werden kann, auch wenn es kein eindeutiges Gesetz direkt zur Tat gibt? Also diese beiden Mörderinnen vollkommen straffrei davonkommen zu lassen, obwohl sie wussten, dass das, was sie tun würden, so ziemlich das schlimmste Verbrechen ist, das man sich vorstellen kann, mit Vorsatz recherchiert, geplant und kaltblütig ausgeführt, spricht doch Hohn über den Rechtsstaat.
    Dann kann man es ja so machen: man sucht sich zwei Kinder jünger als 14 Jahre und gibt einen Auftragsmord in Auftrag, dann kommen die Täter davon, weil sei zu jung gewesen seien und man selber ist sicher, solange die Täter den Mund halten.
    Das kann doch nicht sein, dass ein vorsätzlicher Mord einfach so zu den Akten gelegt wird.

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    1. Das Alter der Strafmündigkeit ist bei den Clans, ob Kosovo oder sonstige Albaner, Kurden, Arabern und sonstigem Drogenhändlergesocks schon lange bekannt. Deshalb wurden von denen auch unter 14-jährige Dealer eingesetzt. Und das nicht erst seit gestern. Daß die vermeintlichen Gutmenschen und Sozialtrottel nicht akzeptieren können, daß ein inzüchtiger Analphabet aus den libanesischen Bergen gerissener als sie sein kann ist eine andere Baustelle. Ist halt Opferkult auf Grund der deutschen angeblichen Erbschuld.

  15. Ich kann Ihren letzten Absatz nur voll und ganz unterschreiben. Ja, ich möchte noch weitergehen. Wenn ich sehe, wie in Deutschland die Täter, vor allem mit nichtdeutschen Wurzeln, unter den Schutz des Staates gestellt, die Opfer dagegen im Regen stehen gelassen werden, bedauere ich bisweilen, daß es hier keine Blutrache wie beispielsweise in Albanien gibt, das übrigens zu etwa 57 Prozent islamisch ist. Dort würde so etwas nicht geduldet.

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  16. Wäre ich die Mutter oder der Vater Luises, es gäbe kein Loch, das tief genug wäre, als daß sich diese Bestien dort vor mir verstecken könnten.
    Wer derart akribisch einen Mord planen und ausführen kann, der ist auch alt genug, die Konsequenzen dafür zu tragen.
    Seltsamerweise wusste auch ich sofort, daß die Täterinnen sicherlich nicht Heidrun und Angelika heissen können.

  17. Ich habe ein Dutzend Artikel darüber gelesen. Bin immer noch sprachlos. 75x!
    Das wären Bestien, die mich gedanklich zurück zur Todesstrafe bringen! Die im Übrigen auch für Landeshochverat gültig sein sollte!