
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) beklagt, daß sich in den sozialen Medien “ungefiltert Meinungen, darunter auch gezielte Falschnachrichten” sammeln und durch BigTech aus dem Ausland sowie über Künstliche Intelligenz (KI) Desinformation betrieben werde. Diese für ihn “unliebsamen” Äußerungen will er bekämpfen, also per Zensur löschen.
Auf seine Beschwerde, dass Meinungen “ungefiltert” sind, ist zu entgegnen: Ja, was denn sonst?!? Meinungsfreiheit gibt es nicht gefiltert. Meinungsfreiheit läßt sich nicht filtern Meinungsfreiheit ist immer ungefiltert. Schließlich verfügt jeder Bürger laut Grundgesetz über das Recht auf Meinungsfreiheit und dieses schützt laut höchster Rechtsprechung seine “…Meinungen, das heißt durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerungen, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden” (1 BvR 811/17)“. Im Klartext: Jeder Bürger kann seine Meinung offen, spontan, frei und ungefiltert äußern, am privaten Stammtisch, im öffentlichen Raum wie auf den Social Media. Dabei ist die Aufforderung zu strafbaren Handlungen natürlich nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, doch dafür gibt es das Strafrecht.
“Schutz” durch Beschränkung?
Wenn Poseck nun fordert, der Bürger müsse vor dem Äußern seiner eigenen Meinung diese durch ein Prüfverfahren filtern lassen, dann macht er das Grundrecht der Meinungsfreiheit zur Meinungsunfreiheit. Wer “öffentlich für das Meinungsfiltern durch Geheimdienstler wirbt”, der verstößt gegen das Grundgesetz Artikel 5, meint Alexander Wendt. Was Desinformation und was Falschnachrichten sind, definiert Hessens Innenminister leider nicht. Vielmehr stellt er die Bürger unter den Generalverdacht, etwas irgendwie “Falsches” zu posten. Er bringt das Kunststück fertig, den “Schutz” der Meinungsfreiheit dadurch gewährleisten zu wollen, dass er sie meint einschränken zu müssen.
Aber Meinungen der Bürgerschaft als Souverän dürfen vom Staat – als ihrem Dienstleister – nicht a priori als Falschnachricht beziehungsweise Desinformation definiert werden. Schließlich gibt es zahlreiche Beispiele, daß sich Meinungsäußerungen staatlicher Institutionen im Nachhinein als falsch herausgestellt haben – ganz im Gegensatz zu den Meinungen der Bürger.
Staatliche Lügen
Dazu nur drei Beispiele:
- Die von der Merkel-Regierung 2018 angeprangerten “Hetzjagden auf Ausländer” in Chemnitz hat es – wie von Gerichten bestätigt – niemals gegeben. Waren die dem Staat widersprechenden und deshalb wegzufilternden Meinungen von so vielen Bürgern (wie auch die Einschätzung des deshalb geschassten Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen) also allesamt “Desinformation”? Nein, im Gegenteil.
- In der Coronazeit wurden skeptische Bürger wie etwa die “Querdenker” mit ihren Warnungen vor Impfungen (Unwirksamkeit, Impfschäden, “Long Covid”, Schulschließungen mit psychischen Folgeschäden von Kindern, Lockdowns und so weiter) als “Desinformanten” verfolgt. Bekanntlich zu Unrecht, wie sich im nachhinein oftmals herausgestellt hat.
- Anfang 2024 fanden deutschlandweit Großdemonstrationen “gegen rechts” statt. Anlass war der Bericht der NGO “Correctiv” über ein “Geheimtreffen gegen Deutschland” am 25. November 2023 im Potsdamer Adlon-Landhaus, das von Regierung wie Medien – öffentlich-rechtliche wie private – verbreitet wurde. Kritische Bürger wie auch Teilnehmer des Treffens selbst äußerten von Anfang an die Meinung, dass es bei diesem “Geheimtreffen” erstens nicht um etwas irgendwie Geheimes ging, und zweitens dort völlig legitime und rechtskonforme Themen behandelt wurden. Tatsächlich stellte sich bald heraus, daß dort keinerlei „Deportationspläne” oder Details einer “Remigration“ erörtern geschweige denn beschlossen wurden. Die Behauptung solcher “Pläne” waren Teil einer infamen Kampagne, die zum Anlass für die inszenierten Großdemonstrationen genommen wurden, erfunden von “Correctiv”. Deshalb darf man – laut Landgericht Berlin – auch sagen, “Correctiv” verbreite “dreckige Lügen”. Aber auch “Zeit” und “Süddeutsche” haben inzwischen eingeräumt, daß sich zahlreiche Teilnehmer der Großkundgebungen zu Recht inzwischen beklagen, mit Berichten über angebliche “Deportationen” (so Grünen-Politiker) oder eine „Wannseekonferenz 2.0“ (Nancy Faeser) im Zusammenhang mit dieser zum “Geheimtreffen” aufgebauschten normalen politischen Gesprächsrunde getäuscht worden zu sein.
Was soll das sein, “Desinformation”?
Hier stellt sich die Frage: Liegt Desinformation vor, wenn Bürger kritisch über einen Vorgang ihre Meinung kundtun? Oder ist es Desinformation, wenn Staat und ein Parteienkartell wider besseres Wissens die Unwahrheit verbreiten, weil es ihnen ins politische Kalkül passt?
Auf der oben genannten Website beklagt Hessens Innenressortchef Poseck weiter: “Besorgniserregend ist aktuell die Einmischung des Chefs der Plattform X, Elon Musk, auf politische Inhalte in Europa. Auch die Ankündigung von Meta-Chef Mark Zuckerberg, die Faktenprüfung bei Facebook und Instagram einzustellen, ist kein gutes Signal.” Beispiele für derartige Einmischungen werden nicht genannt. Und es wird verschwiegen, daß Twitter laut “New York Times” zu 65 Prozent linkslastig war und heute – nach der Übernahme durch Musk in X umbenannt – nun mit 48 Prozent links und 47 Prozent rechts erstmals als wirklich ausgewogenes Medium die Meinungsfreiheit gewährleistet.
“Ist es wirklich so, dass die Meinungsfreiheit nur dann gewährleistet ist, wenn jeder alles schreiben und senden darf, was er will, egal ob richtig oder falsch?” Mit dieser Suggestivfrage ging CDU-Chef Friedrich Merz auf die “Faktenchecker”-Verzicht von Meta-Chef Zuckerberg, ein. Merz‘ Beharren auf die “Faktenchecker” verdeutlicht seine irrige Annahme, daß es Menschen beziehungsweise Institutionen gebe, die einen besonderen Zugang zu einer höheren Wahrheit haben und objektive Einordnungen vornehmen könnten. Dabei beweist die gesamte bisherige Praxis der “Faktenchecker”, dass hier Postings und Meinungen eher auf ihre ideologische Korrektheit als auf die Realität überprüft wurden. Deshalb wohl besteht Merz auf das Filtern von Meinungen?!?
Meinungsfreiheit als Abwehrrecht
Als ein im Grundgesetz kodifiziertes Recht ist die Meinungsfreiheit ein Abwehrrecht gegen den übergriffigen Staat. Mit ihrem Bestreben nach Vorab-Meinungsfilterung stellen sich CDU-Politiker wie Poseck und Merz gegen das Grundgesetz respektive dessen Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht: “Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend. Es ist im gewissen Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt” (Quelle: Bundesverfassungsgericht, BVerfGe 7. 198 / 31). Es geht hier also nicht um Peanuts, sondern die Grundlage jeder Freiheit überhaupt, wenn Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) “gefilterte Meinungen” fordert und der CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz dies bejaht.
Jeder Bürger kann heute über Social Media seine Meinung kundtun – in größerer Reichweite als die Mainstreammedien und ungefiltert, also ganz ohne Türwächter der Regierung. Und genau wegen dieser früher ungekannten und ungeahnten Möglichkeiten sollen Meinungen heute “gefiltert” werden durch staatliche oder vom Staat finanzierte Prüfinstanzen (“Faktenchecker”, Meldestellen, “Trusted Flagger”…). Das Problem liegt also im Machtverlust des Staates und der ihm zuarbeitenden Mainstreammedien. Da die Regierung den Machtverlust nicht ansprechen will, gibt sie vor, Meinungsfilter dienen der Rettung von “Unsere Demokratie”. Wobei sich das Possessivpronomen “unser” eher auf die Regierung, auf “die da oben” bezieht als auf die Bürger “da unten”, die ja gar nicht direkt befragt worden sind.
Mündige Bürger brauchen keine Denkhilfen
Das Problem der Meinungsfreiheit ist uralt: Im frühen Mittelalter sorgte die Kirche für die gefilterte Wahrheit. Mit der Erfindung des Buchdrucks verstärkte sich ihre Besorgnis, dass die falschen das Wahrheitsmonopol gefährden. Im Zuge der Aufklärung verlagerte sich die Sorge um die richtige Meinung dann auf weltliche Machthaber. Und mit den sozialen Medien im Internet explodiert die Sorge um den eigenen Machterhalt geradezu, wie damals nach Gutenbergs Revolution. Nun will die CDU in Hessen gar den Geheimdienst einsetzen gegen ungefilterte Meinungen ihrer Bürger in den sozialen Netzwerken. Wohnen in Hessen etwa keine mündigen Menschen, denen man eine Informationsflut zutrauen kann – sondern nur dumme Bürger, die zudem böse sind?
Nochmals: Wer “öffentlich für das Meinungsfiltern durch Geheimdienstler wirbt”, der verstößt gegen das Grundgesetz Artikel 5. Am besten, man liest nochmals im großen Essay von John Stuart Mill “Über die Freiheit” (siehe auch hier), jenem Klassiker von 1859, dem im Zeitalter von Social Media und der staatlichen Sehnsucht nach gefilterter Meinungsfreiheit wieder besondere Aktualität und Bedeutung zukommt.
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5 Antworten
Um das Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen zu können, ist es unbedingt erforderlich, eine Meinung zu haben.
Daran mangelt es oft, weil viele nur nachplappern, was man ihnen von autoritärer Seite vorgesagt hat. Oder sie stellen sich mit ihren Äußerungen auf die Seite einer mutmaßlichen Mehrheit. Das gibt ihnen das Gefühl, auf der richtigen Seite zu stehen.
Wenn der Wind sich dann eines Tages dreht, drehen sich diese Leute mit. Von Souveränität ist bei solchen Typen keine Spur zu erkennen.
Nicht zu vergessen: Die größte staatliche Lüge, welche das Fundament des Unrechtsstaats BRD ist und von Anfang and als stärkste Waffer der Juden zur Ausrottung der deutschen Staatbevölkerung dient. Der sogenannte „Holocaust“. Aber klar, hier wird dann doch bei euch gefiltert. Womit die These des Autors als pure Heuchelei entlarvt wird.
Dieses Thema ist sozusagen vermintes Gelände.
Wer sich da zu weit aus dem Fenster lehnt, lebt gefährlich. Haben Sie schon einen Bademantel bereit liegen?
Informationsbeschaffung und Informationsaustausch, Wissensverschaffung und Wissensaustausch, Meinung und Meinungsaustausch sind die elementaren Voraussetzungen für eine Demokratie und den gesellschaftlichen Fortschritt. Wer daran rüttelt, rüttelt am verfassungsrechtlichen Rahmen und gesellschaftlichen Zusammenhalt – und beweist seine Missachtung der Grundrechte und der Menschen.
Zu recht wird hier gefragt, was denn die Gefahr von „Desinformationen“ sein soll und was die Verachtung und Verfolgung von geäußerten Meinungen denn sein soll. Manipulationen begegnen einem in der Politik und in der Werbung auf Schritt und Tritt. Und was dabei informiert und Beachtung finden soll, kann und muss, das muss jeder selbst herausfinden und entscheiden.
Die Infantilisierung durch Zensur hat nicht stattzufinden und führt zu einer gesellschaftlichen Erstarrung. Unsere Vorfahren hätten sich wohl nie vorstellen können, dass der Kampf um die Meinungsfreiheit eines Tages zur Kernproblematik der Gesellschaft werden könnte.
In welch erbärmlichem geistigen Zustand müssen sich die „Meinungskontrolleure“ befinden, wenn sie glauben, diese Meinungsfreiheit angreifen und ausschalten zu müssen.
Gericht lehnt Fortsetzung des Impfstoffverfahrens gegen von der Leyen ab
Die Chefin der EU-Kommission wurde beim Kauf von 1,8 Milliarden COVID-19-Impfstoffen für 35 Milliarden Euro der Korruption beschuldigt
Das Gericht in Lüttich hat es abgelehnt, das Verfahren gegen die Leiterin der EU-Kommission von der Leyen fortzusetzen, die der Korruption beim Kauf von 1,8 Milliarden COVID-19-Impfstoffen für 35 Milliarden Euro beschuldigt wird, teilte das Gericht in einer Erklärung mit.
https://anti-spiegel.ru/2025/gericht-lehnt-fortsetzung-des-impfstoffverfahrens-gegen-von-der-leyen-ab/