
Die ZDF-Talksendung Markus Lanz vom 7. Januar 2026 markiert einen bemerkenswerten Moment in der aktuellen Debatte um Meinungsfreiheit in Deutschland. Nicht, weil dort ein Gesetz angekündigt oder ein konkretes Verbot beschlossen worden wäre, sondern weil ein amtierender Ministerpräsident – der CDU-Regierungschef von Schleswig-Holstein, Daniel Günther – öffentlich Gedanken formulierte, die in ihrer Konsequenz einen empfindlichen Eingriff in ein zentrales Grundrecht zumindest denkbar erscheinen lassen. Günther sprach in der Sendung mit auffallender Entschlossenheit über die Notwendigkeit, das Internet und bejahte insbesondere digitale Plattformen zu “regulieren”, “notfalls zu zensieren” und “im Extremfall sogar zu verbieten”.
Diese Formulierung fiel nicht in einem juristisch-technischen Nebensatz, sondern als klare Zustimmung auf eine zusammenfassende Nachfrage von Markus Lanz. Erst nach dieser kompromisslosen Zustimmung erfolgte die nachträgliche Einhegung: Es gehe ihm, so Günther anschließend, vor allem um den Jugendschutz und um eine Altersbeschränkung für Social Media nach australischem Vorbild. Diese zeitliche Abfolge ist entscheidend. Denn sie zeigt: Die harte Aussage kam zuerst, die Relativierung danach. Markus Lanz lieferte Günther mit seiner Nachfrage faktisch eine Steilvorlage zur Präzisierung – oder, kritischer formuliert, zur Rettung. Ohne diese Intervention wäre die Aussage so im Raum stehen geblieben: Ein deutscher Ministerpräsident hält Zensur und Verbote von Kommunikationsplattformen für legitim.
Implizite Zielmarkierungen
Hinzu kommt, dass Günther im Verlauf der Sendung ausdrücklich bestimmte Medien und Plattformen benennt oder zumindest klar umreißt. Er spricht von Portalen, die politische Agitation betrieben, von Akteuren, die “Feinde der Demokratie” seien, und nennt in diesem Zusammenhang unter anderem “Nius” sowie ähnliche Angebote. Zwar fordert er kein explizites Verbot eines konkreten Mediums, doch die Logik ist eindeutig: Wer als “Feind der Demokratie” markiert wird, bewegt sich – folgt man dieser Argumentation – außerhalb des schützenswerten Raumes.
Aus dieser Perspektive ist es nachvollziehbar, dass “Nius” und andere betroffene Medien aus Günthers Aussagen implizit den Schluss ziehen konnten, ihnen drohe bei politischer Durchsetzung dieser Linie nicht nur Regulierung, sondern im Zweifel auch ein Verbot. Diese Interpretation ist kein Produkt böswilliger Verzerrung, sondern ergibt sich aus der Kombination von drei Elementen: erstens der pauschalen Bereitschaft zu Zensur und Verboten, zweitens der inhaltlichen Feindmarkierung bestimmter Medien, und drittens der staatlichen Machtposition des Sprechers.
Meinungsfreiheit und Grundgesetz
Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes garantiert die Meinungsfreiheit “in Wort, Schrift und Bild”. Eingriffe sind nur auf Grundlage allgemeiner Gesetze, zum Schutz der Jugend oder der persönlichen Ehre zulässig. Entscheidend ist dabei nicht nur die formale Rechtslage, sondern auch die politische Kultur, in der dieses Grundrecht ausgeübt wird.
Wenn ein führender Regierungschef öffentlich erklärt, man müsse Kommunikation “zensieren“oder “verbieten“, dann verschiebt sich der Diskursrahmen. Es entsteht ein Klima, in dem nicht mehr allein gefragt wird, ob eine Meinung erlaubt ist, sondern ob sie politisch erwünscht ist. Genau hier setzt der verfassungsrechtlich gut dokumentierte sogenannte Chilling Effect an: Menschen äußern sich vorsorglich nicht mehr frei, aus Sorge vor gesellschaftlichen oder staatlichen Konsequenzen – auch ohne formales Verbot.
Der Unterschied zur AfD-Debatte
Bemerkenswert ist der Kontrast zur Art und Weise, wie über die AfD gesprochen wird. Diese wird – auch von Günther selbst – regelmäßig als verfassungsfeindlich dargestellt. Die dafür angeführten Beispiele bestehen jedoch überwiegend aus normativen Grenzüberschreitungen: provokante Sprache, historische Anspielungen, geschmacklose oder radikale Aussagen. So problematisch diese auch sein mögen, sie haben eines gemeinsam: Sie verbieten niemandem etwas. Sie greifen nicht unmittelbar in Grundrechte ein, sondern bewegen sich – oft bewusst – am Rand des Sagbaren.
Günthers Äußerung hingegen richtet sich nicht gegen Inhalte, sondern gegen den Kommunikationsraum selbst. Wer Zensur und Verbote von Plattformen ins Spiel bringt, stellt nicht einzelne Meinungen infrage, sondern die Offenheit des öffentlichen Diskurses als solchen.
Verstetigung durch Folgesendungen
Die Lanz-Sendung eine Woche später, vom 14. Januar 2026, zeigte, dass diese Debatte keine einmalige Entgleisung war, sondern fortwirkt: Markus Lanz versuchte dort, Beatrix von Storch (AfD) mit genau jenem Narrativ zu konfrontieren, das aus Günthers Aussagen entstanden ist: Der Vorwurf, Medien wie “Nius” seien “unsere Gegner“ und “Feinde der Demokratie” und müssten daher reguliert oder verboten werden. Zwar bemüht sich Lanz, formal zwischen Social Media und journalistischen Portalen zu unterscheiden – doch der argumentative Rahmen bleibt bestehen.
Damit wird sichtbar, was die ursprüngliche Aussage politisch bewirkt hat: Sie liefert eine argumentative Blaupause, die nun auch gegen Opposition und missliebige Medien eingesetzt werden kann.
Politische Grenzüberschreitung
Daniel Günther hat am 7. Januar 2026 kein Gesetz angekündigt und keinen formellen Angriff auf das Grundgesetz gestartet. Doch er hat – als amtierender Ministerpräsident und führender CDU-Politiker – öffentlich die Bereitschaft signalisiert, zentrale Elemente der Meinungsfreiheit einzuschränken, wenn politische Zielsetzungen dies nahelegen. Das stellt keine juristische, wohl aber eine politische Grenzüberschreitung dar.
In demokratischen Gesellschaften beginnt der Abbau von Freiheit selten mit Paragraphen. Er beginnt mit Sprache, mit der Verschiebung des Denkbaren und mit der Normalisierung von Eingriffen, die noch kurz zuvor als unzulässig galten. Die Lanz-Sendung vom 7. Januar 2026 ist dafür ein Lehrbeispiel – nicht trotz, sondern gerade wegen der nachträglichen Relativierungen. Wer die Meinungsfreiheit schützen will, muss daher nicht nur ihre rechtlichen Grundlagen verteidigen, sondern auch den öffentlichen Diskurs, in dem über ihre Grenzen gesprochen wird.
Doppelte Maßsetzung
Was Daniel Günther an diesem Abend äußerte, hätte, käme es aus dem Mund eines AfD-Spitzenpolitikers, mit hoher Wahrscheinlichkeit einen medialen Flächenbrand ausgelöst. Forderungen nach Regulierung, Zensur und im Extremfall Verboten digitaler Kommunikationsräume wären als autoritärer Angriff auf das Grundgesetz skandalisiert worden. Dass sie stattdessen von einem amtierenden CDU-Ministerpräsidenten formuliert wurden, zog jedoch keine Empörung nach sich, sondern zu Schweigen – und, mehr noch, stillschweigende Akzeptanz. Günthers Aussagen selbst wurden kaum problematisiert; sie dienten vielmehr als argumentative Munition, um jene weiter zu diskreditieren, die er implizit ins Visier genommen hatte – nämlich Medien wie “Nius”, oppositionelle Stimmen wie Beatrix von Storch und letztlich die AfD insgesamt.
Diese doppelte Maßsetzung ist kein Zufall, sondern Ausdruck eines politischen und medialen Milieus, in dem nicht mehr der Eingriff in die Freiheit skandalisiert wird, sondern allein die Person oder Partei, von der er ausgeht. Genau darin liegt die eigentliche Gefahr für die Meinungsfreiheit in Deutschland.
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15 Antworten
Wir leben in einer Zeit in der wir nur noch die Wahrheit fürchten müssen…..
Hammer-harter Klartext vom Deutschlandkurier zur causa
CDU Daniel Günther und was er wortwörtlich über Nius gesagt hat !
yout– short
entlarvt Daniel Günther CDU ist ein Feind der Demokratie
Das Volk braucht niemanden, der ihm den Mund verbietet, schon gar nicht in einer Volksherrschaft.
Schmeißt diesen Typen aus seinem Posten! Er soll Flaschen sammeln gehen!
„Verfassungsfeindlich“
Bundestagspräsidentin will Anschlagsopfer Stürzenberger das Gehalt entziehen
Er überlebte einen islamistischen Mordanschlag – nun soll ihm der Bundestag das Einkommen entziehen: Bundestagspräsidentin Julia Klöckner fordert, dem Islamkritiker Michael Stürzenberger das Gehalt zu streichen. Doch mit welcher Rechtfertigung?
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/bundestagspraesidentin-will-anschlagsopfer-stuerzenberger-das-gehalt-entziehen/
Nun sind es 14 Leser, die es gut finden, daß Stürzenberger kein Gehalt mehr bekommen soll.
Geht’s noch?
Daniel Günther – Merkels Ziehsohn und jetzt auch öffentlich bekennender Antidemokrat. Es sollte den Bürgern völlig egal sein, was diese „unsere Demokratie“ und „unsere Werte“ faselnde Politikerjunta absondert. Letztendlich geht es um Meinungshoheit, Macht und Platz an den vom Steuerzahler abgepreßten Geldern am Fleischtopf. Das System ist nahe am Kippen, gut so. Wir brauchen eine geistige und materielle Grunderneuerung.
Als Ergänzung:
::
„Entsprechende Politiker sind tätig geworden“ – Peter Welchering im Interview über die Causa Lanz
Markus Lanz’ Umgang mit Daniel Günther und der Zensur-Debatte sei nicht nur handwerklich fehlerhaft, sondern auch eine Gefahr für die Demokratie, erklärt der ehemalige ZDF-Journalist Peter Welchering im Interview mit Apollo News. Er vermutet: Lanz wurde vom Sender unter Druck gesetzt. „Entsprechende Politiker sind da tätig geworden.“
(Text Apollo-News)
https://apollo-news.net/entsprechende-politiker-sind-ttig-geworden-peter-welchering-im-interview-ber-die-causa-lanz/
@ öffentlich Gedanken formulierte, die in ihrer Konsequenz einen empfindlichen Eingriff in ein zentrales Grundrecht zumindest denkbar erscheinen lassen.
das war mal ein Versuchsballon – wer erinnert sich noch an EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker („Wenn es ernst wird, muss man lügen“) über die Trickkiste der EU:
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
Wer die Politik verfolgt, weiß, das sie schon lange daran arbeiten – und man kann sich vorstellen, wie gerade die Corona-Probleme mit Lug und Trug des Regimes an ihnen nagen – das das Volk zu teilen nicht bereit waren, der Anforderung des Tierarztes zu folgen :
„Diese Regeln werden wir noch monatelang einhalten müssen“, so Lothar Wieler: „Die müssen also der Standard sein. Die dürfen nie hinterfragt werden. Das sollten wir einfach so tun.“
Dabei ist die Todesrate und die Schadensrate auch heute schon mehr als genug – auch wenn es von den Regime-NGO nach Kräften vertuscht wird.
Aber – es wird bald einen neune Anlauf für die totale Zensur geben -oder sie wird im Fall einer anderen Katastrophe huckepack mit geschleust. Die Schock-Strategie ist noch immer sehr erfolgreich !
Grundsätzlich muss die Frage gestellt
werden.
Warum haben manche Mensch, hiier
die Politiker Angst vor Kritik???
Haben die Angst, dass man die Wahrheit
ausspricht oder das irgendetwas auf den
Tisch kommen würde.
An den ganzen Zuständen, hat natürlich
die Lumpenpresse ihren miesen Anteil.
Sie berichtet nicht neutral.
Und es kommt zuviel persönliche Ansicht
des Journalisten dazu.
Lanz musste in zwei Folgesendungen erklären, wie es Günther am 7. Januar eigentlich gemeint hat. Die australische Altersbeschränkung auf 16 Jahre wurde beigemischt, um die Spuren etwas zu verwischen. Aber selbst eine Altersbeschränkung ist vermutlich kaum ohne Lüftung der Identität von Nutzern umsetzbar, und greift somit auch die Meinungsfreiheit an.
Im übrigen passen Günthers Tiraden gegen Nius mindestens so gut auf so manches Format im ÖRR zu. Den ÖRR will Günther aber nicht verbieten? Noch nicht.
Es geht längst nicht mehr nur um Meinungsfreiheit, Günthers CDU-Landesverband will viel mehr:
https://www.cdu-sh.de/sites/www.cdu-sh.de/files/top_5-6_leitantrag_demokratie_schuetzen_-_desinformation_sowie_hass_und_hetze_im_netz_wirksam_bekaempfen.pdf
Mit Social Media ab 16 soll die „staatliche Gemeinschaft“ Eltern ihre Elternrechte entziehen:
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ – Art 6 Abs 2 GG
Und dann soll in einem Aufwaschen auch das Grundgesetz und die Menschenrechte überhaupt mit Füssen getreten und durch Klarnamenpflicht die Privatsphäre von Menschen – und damit die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit – zerstört werden.
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ – Art 2 Abs 1 GG
„Niemand darf willkürlichen Eingriffen in das eigene Privatleben, … und den eigenen Schriftverkehr … ausgesetzt werden.“ – Art 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR)
@demokratie_schuetzen
nun ja – die deutsche Sprache ist ja eine wissenschaftsnahe, präzise Sprache, und in diese sachbezogenen Sprache gibt es 2 Formen der „Demokratie“ :
Es gibt die bürgerliche Demokratie aus dem alten Griechenland, in der das Volk wählt (der Begriff ist ja auch griechisch).
Und es gibt die marxistische/leninistische/stalinistische „Demokratie“ (wie in Deutsche Demokratische Republik), die genau das Gegenteil meint und als Tarnwort für Sozialismus/Kommunismus verwendet wird.
Wenn linksextreme „Politiker“ den Begriff „Demokratie“ verwenden, meinen sie den letzterer, die marxististische totalitäre Form einer Diktatur, die nur als betrugsform ebenfalls als „Demokratie“ bezeichnet wird.
Es ist das gleiche Wort, aber in unterschiedlichem Inhalt !
Hatte heute diesbezüglich ein Gespräch mit einer Dame am Bahnsteig, angeblich eine Bewährungshelferin.
Sie fand es wichtig, gegen die AfD und die FPÖ zu sein, denn „die wollen die Demokratie abschaffen und Eingebürgerte ausbürgern und deportieren“. Das übliche Blabla aus dem Schundfunk.
Ich erzählte ihr was von meiner Weltanschauung, die fand sie katastrophal.
Sie argumentierte, viele islamische Freunde zu haben. Darauf erwiderte ich, daß ich denen nur so weit traue, wie ich ein Pferd werfen kann.
Daraufhin brach sie das Gespräch ab. 😂
Irland: Lehrer Enoch Burke erneut in Haft
„Der Fall des irischen Lehrers Enoch Burke wirft weiterhin grundsätzliche Fragen zu Religionsfreiheit, Gewissensschutz und staatlichem Durchsetzungswillen auf. Seit Ende 2022 sitzt der evangelikale Christ immer wieder im Gefängnis, weil er sich weigert, einer gerichtlichen Anordnung Folge zu leisten, die ihm den Zutritt zu seinem früheren Arbeitsplatz untersagt. Auslöser war sein religiös begründeter Widerstand gegen die Verpflichtung, einen männlichen Schüler, der sich selbst als weiblich behauptet, mit neuem Namen und dem Pronomen „they“ anzusprechen. Der Fall erregt viel Aufsehen, die Medien berichteten wiederholt darüber, auch die BBC im benachbarten Großbritannien.
Vom Klassenzimmer ins Gefängnis
Burke unterrichtete Deutsch und Geschichte an der Wilson’s Hospital School im County Westmeath. Seine Weigerung, einen männlichen Schüler mit weiblichem Namen und als „Mädchen“ anzusprechen, begründete er nicht allein religiös, sondern auch mit dem Anspruch auf Wahrhaftigkeit gegenüber der Realität. Sprache, so seine Überzeugung, dürfe nicht dazu benutzt werden, die Wirklichkeit zu verfälschen oder biologische Tatsachen zu leugnen. Der Schulrat reagierte mit einer einstweiligen Verfügung des High Court, die Burke den Zutritt zur Schule untersagte. Der Lehrer erkannte diese Maßnahme nicht an, weil die Entscheidung ein Unrecht sei. So folgten wiederholte Festnahmen und Haftaufenthalte.
Insgesamt verbrachte Burke bislang ganze 560 Tage im Gefängnis, hinzu kommen unglaubliche Geldstrafen in Höhe von 225.000 Euro, die Burkes Existenz bedrohen.
Seit gestern befindet er sich erneut im Dubliner Mountjoy-Gefängnis.“
https://katholisches.info/2026/01/20/irland-lehrer-enoch-burke-erneut-in-haft/
Es gibt in DE eine demokratische Partei, die die anderen nicht verbieten will: die AfD. Vielleicht noch Splitterparteien. Alle anderen, die die AfD verbieten wollen, sind undemokratisch und gehören verboten zu werden.