
Es gibt das treffende Sprichwort “Rechts wird man nicht, indem man den Rechten zuhört, sondern indem man den Linken zuhört.” Man muss sie einfach nur reden lassen, sie entlarven sich zwangsläufig selbst. Und in der Tat: Der gestrige Auftritt der SPD-Verfassungsrichter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf bei Markus Lanz, gedacht als vermittelnde und wogenglättende Selbstdarstellung zur Ausräumung angeblich aufgekommener “Missverständnisse”, geriet zum kommunikativen Desaster für die Bewerberin und machte im Prinzip alles nur noch schlimmer. Nichts nur wies Brosius-Gersdorf jegliche Kritik an sich zurück und inszenierte sich als Opfer einer Medienkampagne, sondern sie bestätigte die schlimmsten Befürchtungen – womit sie sich zugleich noch als unredlich und verlogen überführte, bügelte sie doch sämtliche gegen sie erhobenen Vorwürfe hinsichtlich ihrer Positionen zu Spätabtreibungen, AfD-Verbot oder Impfpflicht als Falschdarstelungen und böswillige Verkürzungen und Verzerrungen finsterer Mächte ab. Auch beharrte sie darauf, nicht „ultralinks“ zu sein, sondern sich völlig in der „demokratischen Mitte“ zu bewegen.
In einer vorherigen Stellungnahme hatte sie behauptet: „Die Aussage, ich wäre für eine … Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur Geburt, ist unzutreffend und stellt eine Verunglimpfung dar“. Nichts davon könnte weiter von der Realität entfernt sein. Vor allem dass sie den Vorwurf vehement zurückwies, eine Abtreibungslegalisierung bis zur Geburt zu befürworten, und behauptete, nur für die Rechtmäßigkeit von Abbrüchen in der Frühphase der Schwangerschaft zu sein, muss man als glatte Irreführung der Öffentlichkeit bezeichnen, wie auch die Aussage, sie wäre zwischen den Grundrechten der Frau und den Grundrechten des Embryos ab, was dem „Mehrheitswillen der Bevölkerung“ entspreche.
Abtreibungsgrund “Belastung”
„Nius“-Chefredakteur Julian Reichelt wies in einem ausführlichen Tweet darauf hin, dass Brosius-Gersdorf in dem bewussten Gutachten, das sie als Mitglied einer von SPD und Grünen einberufenen Kommission erstellt hatte (und das nur den einen Zweck hatte, Begründungen dafür zu präsentieren, um Abtreibungen komplett straffrei zu stellen) gefordert hatte: „Auch in der Spätphase der Schwangerschaft muss der Gesetzgeber aber Ausnahmen vom Verbot des Schwangerschaftsabbruchs vorsehen und den Abbruch erlauben (Rechtmäßigkeit und Straffreiheit), wenn der Frau die Fortsetzung der Schwangerschaft unzumutbar ist … Der Gesetzgeber sollte erwägen, die medizinische Indikation partiell neu zu regeln.“ Schlimmer noch: Zur „medizinischen Indikation“ sollen nach Brosius-Gersdorfs Ansicht nicht mehr bloß lebensbedrohliche Situationen zählen, sondern etwa auch „Belastungen durch die postnatale Existenz des Kindes und der Verantwortung für das Kind nach der Geburt“.
Bei der medizinischen Indikation bestehe allerdings Neuregelungsbedarf. Sie erscheine problematisch in Konstellationen, „in denen die Gefahr für die Frau nicht in einem akut lebens- oder gesundheitsbedrohenden Befund besteht, der durch die Schwangerschaft selbst bewirkt wird, sondern aus den Belastungen durch die Verantwortung für das Kind nach der Geburt resultiert“. Im Klartext: Wenn das Kind in der Spätphase der Schwangerschaft als zu große Belastung empfunden wird, kann das als „Unzumutbarkeit“ gelten und eine Abtreibung bis zum neunten Monat rechtfertigen.
Nüchtern-juristisches Geschwurbel
„Der Schwangeren geht es beim Abbruch (bis zum 9. Monat) um die Verweigerung des Austragens der Schwangerschaft, weil ihr die damit verbundenen Gefahrtragungs-, Gebär-, Verantwortungsübernahme- und Sorgepflichten eine eigene Rechtsaufgabe und zugleich Lebensneugestaltung abverlangen, die von ihr jenseits der Zumutbarkeit schlicht nicht eingefordert werden können“, heißt es weiter in dem Gutachten. Auch hinter diesem nüchtern-juristischen Geschwurbel steckt nichts anderes als die Forderung, die Ermordung eines ungeborenen Kindes bis kurz vor der Geburt zu erlauben, wenn die werdende Mutter plötzlich Panik vor der Aussicht entwickelt, ihr Leben ändern zu müssen und ihr Kind dann doch lieber nicht haben will.
Brosius-Gersdorf und ihre Genossen machten sich auch detaillierte Gedanken darüber, wie die Tötung des unerwünschten Babys konkret vonstatten gehen soll: „Mittels Fetozid kann demnach der Eintritt des Todes des Fetus als Folge der Einwirkung während der Schwangerschaft mittels intrauteriner tödlicher Mittelgabe (idR in das Herz) sichergestellt werden. Eine demgegenüber sog. palliative Geburt erfordert, das lebend geborene Kind palliativmedizinisch in den Tod zu begleiten.“ Es sei „problematisch“, dass die Zulässigkeit solcher Methoden nicht klar gesetzlich geregelt sei.
Universelle Menschenwürde als “biologistischer Fehlschluss”
In dem Gutachten wird immer wieder gefordert, Spätabtreibungen straffrei zu stellen – dies war auch der ganze Zweck dieser Kommission, in die Brosius-Gersdorf bestimmt nicht berufen worden wäre, wenn sie nicht die von SPD und Grünen gewünschten Positionen vertreten würde. Dies hat sie über Jahre immer wieder getan, unter anderem auch in einer Festschrift für ihren Doktorvater Horst Dreier: Dieser war 2008 ebenfalls von der SPD als Bundesverfassungsrichter nominiert, damals jedoch noch von der CDU abgelehnt worden – und zwar nicht wegen konstruierter Plagiatsvorwürfe, sondern dezidiert aufgrund seiner ethikfreien Positionen zur Menschenwürde, woran der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki süffisant erinnerte.
In ihrem Beitrag für die Festschrift schrieb Brosius-Gersdorf damals auch ihren mittlerweile wohl berüchtigtsten Satz: „Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss. Menschenwürde- und Lebensschutz sind rechtlich entkoppelt.“ Und weiter: „Die Tötung eines Menschen ohne herabwürdigende Begleitumstände, die ihm seine Subjektqualität absprechen, verletzt Art. 1 I GG [den „Menschenwürde“-Artikel des Grundgesetzes] nicht.“
Relativierungen und Verharmlosungen
Ein Schwangerschaftsabbruch, so diese furchtbare Juristin, dürfte die Menschenwürde des Embryos beziehungsweise Fetus schon deshalb nicht verletzen, „weil er nicht vom Staat, sondern von der Frau ausgeht“, meinte Brosius-Gersdorf, die weiter schrieb, in jedem Fall dürfte eine Objektivierung nur in Betracht kommen, wenn die “Subjektqualität des Einzelnen” infrage gestellt wird, etwa durch Kategorisierungen als „lebenswert“ oder „lebensunwert“, was beim Schwangerschaftsabbruch nicht der Fall sei.
Klar, dass Brosius-Gersdorf von alledem plötzlich nichts mehr wissen will. Verzweifelt versucht sie sich als Opfer zu inszenieren. All ihre Relativierungen und Verharmlosungen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass Brosius-Gersdorf Schwarz auf Weiß seit vielen Jahren dafür eintritt, Abtreibungen möglichst grundsätzlich straffrei zu stellen. Mit diesem Thema hat sie sich immer wieder befasst und dabei vertritt sie die lebensfeindlichen Positionen, die für Linke seit eh und je typisch sind. Außerdem setzt sie sich in einen fundamentalen Widerspruch zur eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Nach ihren eindeutigen Halbwahrheiten und Falschbehauptungen der gestrigen Lanz-Sendung dürfte sich die Zahl derer, die sie für das Amt einer Verfassungsrichterin in jeder Hinsicht absolut ungeeignet halten, drastisch vergrößert haben. Wenn die Union demzumtrotz hier nun doch noch einknicken sollte, würde sie – nach ihrer bereits verlorenen Glaubwürdigkeit – auch noch den letzten Rest ihrer einstigen christlichen Identität beerdigen.
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19 Antworten
@als Kandidatin selbst abgetrieben
erst einmal bis nach der Sommerpause – und außerdem vermute ich, das grün-Links noch mehr Kandidaten hat für ihre Politik – immerhin habe ich gehört, das sie von den anderen 15 „Richtern“ auch vorgeschlagen oder genehmigt wurde – die denken also alle so – sie müssen sich nur noch die passenden Vorgänge schreiben lassen, um Klima-Plünderungen zu genehmigen oder die AFD zu verbieten. Immerhin hat die ganze Gruppe bisher die Übergriffe der Blockflötenpartei bestätigt !
Lt. RA Dr. von Storch hat Brosius-Gersdorf bei Lanz wohl
erwiesen absichtlich Halbwahrheiten verbreitet … !
Entweder ist Brosius-Gersdorf lt. RA von Storch fachlich nicht kompetent, oder sie ist wirklich so schlau,
dass sie absichtlich mit ihrem “ Rechts-blabla“ – Gerede den normalen Bürger für dumm verkaufen wollte ..!
Und Letzteres wird bei dieser Links -ideologin aus dem Singer Lager (ist ihr geistiger Ziehvater) wohl der Fall sein!
S dazu die rechtliche Analyse der
Rechtsanwältin Dr. von Storch in ihrer Antwort an Brosius-Gersdorf …
( sehr gut verständlich )
youtube- Titel
Frau Brosius-Gersdorf belügt gezielt und bewusst das ganze Land
Ich kann’s nicht mehr sehen und hören. Hoffentlich ist die Vogelscheuche bald weg vom Fenster.
Das wird wohl leider nicht passieren. Die werden die Wahl nach der Sommerpause wiederholen und Böse-Bindestrich + Klima-Kaufhold werden Verfassungsrichter danach spielen. Ich hoffe nur, dass spätestens das der Zeitpunkt sein wird, an dem das deutsche Volk geschlossen aufsteht und wieder Seite an Seite für Demokratie und Rechtstaatlichkeit kämpft. Vermutlich aber eher nicht…
Richter an allen Bundesgerichten einschließlich dem BVerfG dürfen meiner Meinung keiner Partei oder sonstigen politischen Organisationen angehören; das geht schon mal gar nicht.
Um der Gewaltenteilung gem. Art. 20 Abs. 2 GG gerecht zu werden, werden Richter weder von der Legislativen noch der Exekutiven vorgeschlagen und gewählt sondern vom Volk, dem Souverän!
Jede Richterstelle an den o. a. Gerichten wird öffentlich ausgeschrieben und JEDEM Bürger auf einer Plattform zur Einsicht freigeschaltet. Jeder Bürger kann dann seinen Kanditaten aus den eingereichten Bewerbungen für das jeweilige Richteramt durch Stimmabgabe wählen, wobei von der Erstellung der Wählerverzeichnisse bis zur Bekanntgabe vom amtlichen Endergebnis die Wahl fälschungssicher und nicht manipulierbar sein muss.
Wann beginnt das reproduktive Selbstbestimmungsrecht der Frauen? Es beginnt mit dem Geschlechtsakt! Den kann man ausführen oder auch sein lassen. Man kann von seinem Partner Verhütungsmethoden verlangen oder sie selber anwenden. Aber nichts dergleichen zu tun und die Folgen eines ungeschützten Verkehrs mit einem Mord an einem wehrlosen Wesen aus der Welt zu schaffen, ist menschenfeindlich und charakterlos.
Das Problem ist, dass Frauen besonders dann für erotische Abenteuer offen sind, wenn die Zeit des Eisprungs gekommen ist. Eine gebildete Frau weiß das eigentlich, kann sich dem aber wohl trotzdem nicht entziehen. Denn die Natur hat es so eingerichtet, dass die Geilheit just zu diesem Moment am Größten ist. Mutter Natur will damit nämlich für die Erhaltung der Art sorgen. Sex war ursprünglich genau zu diesem Zweck gedacht, nicht zur ausschließlichen Triebabfuhr.
Also, liebe Frauen, zweimal nachdenken, bevor man mit einem Kerl ins Bett hüpft. Denn das Resultat, selbst wenn man dann abgetrieben hat, könnte einem das ganze Leben auf den Kopf stellen.
Wenn man natürlich links ist, dann hat man keine moralischen Bedenken, denn Linkssein bedeutet mittlerweile, Satan zu huldigen und weder Ethik noch Moral zu besitzen. Kurz nachgedacht: von welcher politischen Seite kam „die angebliche „Befreiung der Frau“? Der Feminismus? Der Hass auf Männer? Die Straffreiheit für Abtreibung? Und morgen vielleicht die Tötung von Behinderten, die ja wie Babies auch nicht ohne Hilfe Anderer überleben können und das Leben dieser Anderen belasten?
Warum in einem solchen Fall nicht gesetzlich regeln, dass das „der Mutter unzumutbare Kind“ per Kaiserschnitt geboren wird (damit die arme Mutter das lästige „Geschwür“ nicht noch persönlich fühlen und sehen muss) und es dann sofort zur Adoption freigegeben wird? So viele unfruchtbare Paare warten sehnsüchtig auf ein Baby! Und wurde schon mal ein solcher Kindesmord auf Rezept tatsächlich durchgeführt?
Das wäre ein staatlich genehmigter Zwangseingriff in den Körper der Mutter und gemäß der derzeitigen Gesetze verboten. Dieses Gesetz zu beseitigen, würde die Büchse der Pandora öffnen und künftig beispielsweise auch Zwangsimpfungen ermöglichen oder die aktive Tötung sog. „nutzloser Esser“.
Ihr Vorschlag wäre gemäß der geltenden Gesetze nur umsetzbar mit dem freiwilligen(!) Einverständnis der Mutter.
Eine Analyse des Auftrites von Brosius-Gersdorf bei Lanz
TV-Eklat jetzt hetzt sie gegen freie Pressehttps://www.youtube.com/watch?v=xJHYzxwBx84
Analyse heute (17.7.) auch auf Nius live youtube ab 7.30 Uhr ff, u.a. mit Joachim Steinhöfel und Julian Reichelt
Sie ist einfach nur ein Widerling mit Menschenverachtung. Ein Stück Schei.. e wie es im Buche steht!
Die andere weibliche Zumutung als Kandidatin ist genauso krank in der Birne. Rote und Grüne sind Verbrecher wie die Aufstellung und Verteidigung solcher Minusmenschen beweist. Alle in den Knast!
„Mittels Fetozid kann demnach der Eintritt des Todes des Fetus als Folge der Einwirkung während der Schwangerschaft mittels intrauteriner tödlicher Mittelgabe (idR in das Herz) sichergestellt werden. Eine demgegenüber sog. palliative Geburt erfordert, das lebend geborene Kind palliativmedizinisch in den Tod zu begleiten.“
Die Quelle solcher Sätze sollte nicht versteckt werden, sondern von JEDEM gelesen werden können:
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/238402/c47cae58b5cd2f68ffbd6e4e988f920d/bericht-kommission-zur-reproduktiven-selbstbestimmung-und-fortpflanzungsmedizin-data.pdf
Früher hieß es einmal „unwertes Leben“ – wobei ich der Meinung bin, dass es da keinen Unterschied gibt!
Einfach unfassbar!
„Hetzkampagne“ und „rechtsextreme Portale“: Wie der NGO-Komplex für Frauke Brosius-Gersdorf mobilisiert
https://www.nius.de/analyse/news/polisphere-hetzkampagne-ngo-komplex-nius-frauke-brosius-gersdorf-mobilisiert/c3e26274-d759-4156-a5be-943de26b856c
Der Grundfehler besteht darin, dass sich der Staat an der Schaffung von Problemen, die das Individuum dann ausbaden soll, beteiligt.
Die vom Geldsystem (Ökonomie) beherrschten Staatsorgane erfüllen eben nicht die Anforderung von Artikel 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“, sondern „Der Profit ist zu maximieren und unwirtschaftliche Menschen, die diesem Ziel entgegen stehen, sind unwürdig“.
Würden sich genügend Menschen finden, die Verwirklichung der Menschenwürde im staatlichen Fundament zu kontrollieren und zu korrigieren, erübrigten sich die Diskussionen darüber, wie man das Individuum in seinen Konflikten (Symptomen der fundamentalen Fehler) schützt oder auch nicht.
Aufgabe des BVG ist absolute Unabhängigkeit und dies ist jetzt schon nicht mehr gegeben und die zwei Kanditatinnen sind entsprechend ihrer Aussagen nicht unabhängig, Da kann der ÖR gleich das BVG mit seiner Propaganda übernehmen. Die Damen sind leider von der amtlichen Wunschideologie uneilbar infiziert.
Das BVG ist das Bundesverwaltungsgericht.
Das Bundesverfassungsgericht kürzt man ab mit BVerfG.
Sie findet eine „verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung einer Impfpflicht“ vollkommen legitim, weil es wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass der Staat damals nicht nur die
Verpflichtung hatte, die Freiheit von Menschen zu schützen, die sich aus gutem Recht nicht freiwillig impfen lassen wollen; sondern es eben auch um den Schutz der Gesundheit und der
Freiheit von Menschen ging, die sich freiwillig haben impfen lassen.
Aha:
1) Der Staat hatte damals die Verpflichtung, die Freiheit von Menschen zu schützen, die sich aus gutem Recht nicht freiwillig impfen lassen wollen.
Stimmt, Frau Doktor!
2) „Es ging eben auch“ (Seltsam schwurbelig hier für eine Jusitin…) um den Schutz der Freiheit von Menschen, die sich freiwillig haben impfen lassen.
Diese Freiheit hätten Gerichte doch leicht durch Urteile sichern können, die die Erpressung der Politik („Ich lass Euch hier erst raus, wenn der letzte gespritzt ist!“) beendet
hätten. Überdies wäre dadurch Punkt 1) oben nicht verletzt worden. Hier existiert kein Dilemma!
3) Es ging eben auch um den Schutz der Gesundheit von Menschen, die sich freiwillig haben impfen lassen.
Von Medizin müssen Juristen keine Ahnung haben. Da macht man eine schöne Verhandlung, hört die Fachleute an und dann verwirft man den Quatsch, dass man Personen, die sich
einer offenbar unwirksamen Schutzmaßnahme unterzogen haben, schützen kann, indem man anderen (unter Verletzung von 1)!) dieselbe aufzwingt.
Das war alles damals schon genauso bekannt. Dass Frau Doktor heute immer noch diese Position verteidigt, zeigt wie ungeeignet sie ist.
Dass die SPD so jemanden aufstellt und Herr Merz sie durchlassen will, zeigt, dass diese Parteien nicht lernen wollen und eine Gefahr für das Grundgesetz und alle Menschen sind.
„Eine demgegenüber sog. palliative Geburt erfordert, das lebend geborene Kind palliativmedizinisch in den Tod zu begleiten.“ Es sei „problematisch“, dass die Zulässigkeit solcher Methoden nicht klar gesetzlich geregelt sei.“
Pfui Deibel!