Donnerstag, 18. April 2024
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Neben der Maskenpflicht jetzt auch noch ein Maulkorb

Neben der Maskenpflicht jetzt auch noch ein Maulkorb

Schnauze halten ist in Deutschland angesagt (Symbolbild:”Muzzling The Press”, UK 1893, via Imago)

Pünktlich zur Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht in der Bahn tischt uns die Bundesregierung nun auch noch heimlich, still und leise einen Maulkorb der besonderen Art auf. Wer in der pandemischen Gesichtsverhüllung schon immer ein böses Omen für das Schwinden der Meinungsfreiheit gesehen hat, sieht sich jetzt bestätigt: Mit der Erweiterung des Paragraphen 130 des StGB droht uns eine weitere Verengung des Diskurses. Da hebt man vorsichtig sein Fingerlein und merkt schüchtern an, es gäbe im Ukraine-Krieg komplexere Zusammenhänge zu beachten – und schon muss man mit Behördenpost rechnen, wenn irgendein empörter Bürger es so will. Und da auf einen Verstoß gegen den “Volksverhetzer-Paragraphen”, wie man ihn im Volksmund nennt, bis zu drei Jahren karger Staatspension stehen können, hat das durchaus den gewünschten Einschüchterungsfaktor. Vor allem, wenn das Gesetz so diffus formuliert ist, dass man es ganz nach Bedarf zur Anwendung bringen kann.

Deshalb gibt es Stimmen, die den Paragraphen ganz aus dem Gesetz streichen wollen, weil er leicht als politische Waffe eingesetzt werden kann. Nicht nur von Regierungsseite, sondern auch von Aktivisten, die störende Kritiker abservieren möchten. Sie nutzen dabei den “Wo Rauch ist, ist auch Feuer”-Effekt, denn selbst wenn der Beklagte vor Gericht freigesprochen wird, bleibt die Anklage im Gedächtnis der Öffentlichkeit haften. Beschuldige ich jemanden wider besseres Wissen als Dieb, kann das dessen Ruf nachhaltig beschädigen, wenn er sich etwa für einen Job bewerben will. Aber wenigstens bleibt dem Beschuldigten eine kleine Chance, den anderen der üblen Nachrede zu überführen und seine niederen Motive offenzulegen. Der Ankläger bei Meinungsdelikten kommt besser davon: Er wollte für das Gute kämpfen, das wird ihm als mildernder Umstand anerkannt. Empört man sich nicht zurecht über manche krude Meinung?

Ursprünglich sinnvolle Rechtsnorm

Dabei machte der Paragraph in seiner Urform durchaus noch Sinn: Im Kaiserreich sollte er die öffentliche Ordnung bewahren und die Bürger vor Gewaltandrohung schützen. “Volksverhetzung” damals hieß, seine Mitbürger mit feurigen Reden auf andere Bürger loszulassen. Wer etwa zu Sachbeschädigung aufrief oder dazu, Angehörige einer bestimmten Gruppe tätlich anzugreifen, musste mit Strafe rechnen. Da fielen mir auf Anhieb einige Anwendungsbereiche ein, die durchaus in die heutige Zeit passen würden: So etwa gewisse Antifa-Plattformen, die unliebsame Ziele eindeutig markieren und sich anschließend zu deren Zerstörung gegenseitig gratulieren. Ursprünglich stammt das Gesetz übrigens aus Frankreich und sollte weitere Gewaltexzesse wie die während der Revolution stattgefundenen verhindern. Denn die Franzosen wussten genau, wohin ideologischer Wahn im Stile der Jakobiner führen konnte.

Eigentlich sollte mein Text von dem nachfolgenden Tweet von Deniz Yücel begleitet werden, der die Gesetzesänderung sehr kritisch sieht. Und für mich ist es immer ein kleiner Lichtblick, wenn von “der Gegenseite” eine vernünftige Äußerung kommt, gerade, wenn es um den Erhalt der Meinungsfreiheit geht; es keimt ein Fünkchen Hoffnung auf, noch nicht alles wäre verloren:

(Screenshot:Twitter)

Dann aber stieß ich auf die Ausführungen von Hans-Georg Maaßen, der selbst bekanntlich Opfer der Meinungsdiktatur wurde. Er machte darauf aufmerksam, wie weitreichend die Konsequenzen des geänderten Paragraphen ausfallen. Künftig nämlich wird es Behörden möglich sein, auch die Telefonate von Bürgern zu verfolgen, die im Verdacht stehen, Volksverhetzung zu betreiben – als angebliche “Prävention”.

(Screenshot:Twitter)

Mit dem Schutz des öffentlichen Friedens hat das nicht mehr viel zu tun, das riecht nach Gesinnungsschnüffelei. Wer sich bei Freunden am Handy über Selenskij auslässt, sollte sich darauf verlassen können, dass sein Frust ihm nicht als Straftat ausgelegt werden kann – denn der Weg vom großen Wort hin zur Tat ist meist viel länger, als uns die Medien weismachen wollen. Da wird Prävention zum Gefängnis, wie in Philipp K. Dicks Kurzgeschichte “Minority Report”, in welcher der Staat die Bürger auf Grund von hellsichtigen Prognosen verhaftet. Ist es nicht schön, Verbrechen auf diese Art zu verhindern? Nein: Denn in einem Rechtsstaat soll und darf man nur für eine vollendete Tat bestraft werden und nicht für einen Gedanken.

Wer den Bürgern verbietet, privat Dampf abzulassen, züchtet gerade erst Aggressionen heran. Man kann Menschen die Wut nicht aberziehen, auch wenn das für die Regierung äußerst bequem wäre. Doch auch die öffentliche Debatte ist bedroht: Über vieles, was derzeit im Ukraine-Krieg geschieht, wissen wir nur das, was wir aus der Propagandaschlacht der Beteiligten herausklauben können. Muss dann bald ein Journalist, der die tatsächlichen Ereignisse ermitteln will, Angst vor Verhaftung haben, weil er die Version unserer “Verbündeten” anzweifelt? In den meisten Talk-Shows trifft man ohnehin nur noch ein sehr eingeschränktes Meinungsspektrum an, dieses dürfte sich dann bald noch weiter verengen. Wir wissen, wie gern in Deutschland denunziert wird. Niemand hat auf Dauer das Geld und die Nerven, ständig bei Gericht seine Äußerungen verteidigen zu müssen. Der Einschüchterungsfaktor ist enorm – und soll es wohl auch sein.

Meinungsfreiheit in Geiselhaft

Aber was ist mit jenen, die wirklich grauenvolle Meinungen vertreten? Den Haverbecks und Irvings etwa, denen man am liebsten an die Gurgel gehen möchte, da ihre Äußerungen für die Opfer des Nationalsozialismus eine Beleidigung und ein Schlag ins Gesicht sind? Die Frage ist nicht leicht zu beantworten – auch wenn ich mittlerweile denke, man sollte diese Leute sich selbst entlarven lassen, indem man sie mit Fakten konfrontiert. Meist bröckelt die Fassade des “Wahrheitssuchers” nämlich sehr rasch von ihnen ab und es bräuchte keinen Meinungsparagraphen mehr, um ihnen juristisch zu Leibe zu rücken, denn der Umgang mit Verleumdungen und Beleidigungen ist ebenfalls im Strafgesetzbuch geregelt. So billigen wir einigen wenigen die Macht zu, unsere Meinungsfreiheit in Geiselhaft zu halten. Und bieten den Gegnern der Meinungsfreiheit ein Instrumentarium, uns nach Belieben mit ihnen in einen Topf zu werfen.

Andere Meinungen können uns verletzen, beleidigen, empören oder vor Wut die Wände hochgehen lassen. Aber jedesmal, wenn jemand ruft “das sollte man verbieten!”, sollte er bedenken, dass er damit auch seine eigene Freiheit beschränkt. Denn seine Meinung könnte die nächste sein, die Empörung hervorruft – und dann fliegt der Bumerang zu ihm selbst zurück.

17 Antworten

  1. Das ist ganz normal wenn Sozialisten an der Macht sind. Die brauchen die totale Kontrolle, da deren Ideologie derart dümmlich, fehlerbehaftet sowie zerstörerisch ist, dass sie sich veranlasst sehen, jede Kritik im Keim zu ersticken. Das war so beim Hitler, in der DDR und nun endlich auch hier. In bester Tradition von ebenso dummen wie radikalen Fanatikern!

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  2. Vor einigen Jahren mußte ich als Zeuge vor Gericht in einer Verkehrsangelegenheit aussagen und habe dort folgendes erlebt: Der Richter blätterte in den Akten, um sich das Vorleben des Angeklagten anzuschauen und sagte dann sinngemäß: “Ich sehe hier schon dieses und ich sehe hier schon jenes, das ist zwar gestrichen, aber interessant.” Offenbar wird in deutschen Gerichten immer alles aufbewahrt. Obwohl Sachen gestrichen wurden, blieben sie für den Richer aber weiterhin lesbar. Eine Streichung, wie man sie gern in Lesebriefen benutzt, um das Gestrichene (das was man wirklich meint) lesbar zu halten, aber trotzdem nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Wenn uns also der Staat schon so ganz offensichtlich bescheißt, dann kann er erwarten, daß der Souverän (Ja, Herr Heldenwang, das sind wir.) seinem Angestellten (Das, Herr Heldenwang, sind Sie.) in angemessener Weise eine Rüge erteilt. Bei der Zumessung der Strafe könnte sich der Souverän möglicherweise an dem orientieren, was sein Angestellter so macht. Man weiß ja, mit den eigenen Waffen geschlagen zu werden, ist besonders schmerzlich.

  3. Hier ist doch mittlerweile alles auf den Kopf gestellt, frei nach Orwell.
    Nichts ist mehr, wie es war. Die Wahrheit wird verbogen, nun ist auch noch der Zweifel und ger gesunde Menschenverstand “verboten”…. Zwei biologische Geschlechter werden beliebig erweitert, dier Widerstand dagegen wird als “Hass und Hetze” (Wie ich diese Begriffe inzwischen hasse!!) tituliert, Heimatliebe ist Natsi, Besorgnis um die Wirtschaft auch. Übervölkerung mit größtenteils muslimischen Analphabeten wird uns als “Fachkräftemangel” und humanitäres Muß verkauft, obwohl der tägliche Blick auf die Straßen etwas anderes sagt, Die Energiekosten wurden selbst verursacht und nun aktuell Puutin untergeschoben, das Militär für Inlandseinsätze gegen ihr eigenes Volk aufgestellt, die Presse ist weitgehend gleichgeschaltet, die Infrastrktur wird sträflich vernachlässigt und unsere Rentner müssen im Müll wühlen, während wir das Geld lieber kleptokratischen Systemen in den Hals stopfen! Unsere Politik wird gestaltet von Dilletanten und A..kriechern, Transatlantikern und Sorros´Babys. Offen kann jeder sehen, wohin uns dieser Verrat führt und Niemand wagt noch, dagegen aufzubegehren weil die Strafen dafür immer schlimmer werden. Ich wüsste noch nicht einmal, wie dieser destruktive Prozess noch zu stoppen wäre, würden wir sofort die Notbremse ziehen. Der Point of no return ist lange überschritten. Wie “damals” müssen wir wieder den katastrophalen, kompletten Untergang erleiden, bevor wir wieder (Und diesmal ist dies nicht unbedingt jemals wieder gegeben!) aus der Asche der mutwilligen Zerstötung erheben könnten. Es ist vorbei. Zehren wir noch von den Resten des Wohlstands unserer Vorfahren, bis auch diese verbraucht sind, um dann in die Dunkelheit zu gehen, die uns erwartet.

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  4. Guter Artikel, denn man kann das nur kritisch sehen.

    Allerdings muss beim §130 eine gewisse “Öffentlichkeit” involviert sein, wenn ich mich recht erinnere, damit das strafrechtlich relevant ist.
    Das dürfte bei einem Telefonat mit einem Bekannten wohl nicht der Fall sein.
    Anders sieht es schon aus, wenn man auf einer öffentlichen Medienplattform einen entsprechenden Kommentar hinterlässt. Und das ist ja auch schon schlimm genug.

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  5. was ist mit mir ?
    Ich fühle mich auch jedes mal beleidigt, Vera.., belogen und betrogen, wenn das Regime wieder einmal von einer “Pandemie” stammelt, für die sie in mein Leben eingreifen und mich zum tragen einer Staubschutzmaske und zu der Spritze mit einer genetischen Waffe zwingen wollen !
    Kann ich da die bunte Regierung und ihre Handlanger dann auch über §130 Absatz 5 verklagen und verurteilen lassen ? Vorzugsweise dann aber so, daß sie die Strafe selbst und aus eigener Tasche bezahlen und nicht au den Steuerzahler abwälzen, wie es da so gerne gemacht wird!
    Oder wird der Staatsanwalt dann die Klage schon auf Anweisung seines Innenministers in der runden Ablage versenken ?

  6. Noch geht es um „Volksverhetzung“! Das sollte zumindest heißen, dass da überhaupt ein Volk, eine nicht mehr zählbare Ansammlung von Bürgern, bereits in eine strafbare Richtung gelenkt wird oder erkennbar werden soll. Mit einem Hetzredner, bei dem die Zuhörer nur ungläubig ihren Kopf über die Ausführungen des Redners schütteln, reicht da schon mal nicht. Es reicht auch nicht, wenn ein Amtsträger hier Widerspenstiges ausmacht oder ausmachen möchte. Weder er noch sonst jemand ist berufen, „als Volk“ sich betroffen zu fühlen!
    Mit derartigen Gedanken ist natürlich schon mal viel Luft aus dieser Nummer. Was aber bleibt, ist natürlich die Verunsicherung, die ganz bewusst durch solche Vorschriften geschaffen wird.
    Das war wohl u.a. auch ein Grund, warum die Römer nie (!) eine Tafel mit den tatsächlichen oder angeblichen Straftaten am Balken eines Gekreuzigten anbrachten. So schreckte schon die Spekulation, warum da wohl einer am Kreuz hing, mehr ab als auf irgendetwas hinweisen zu wollen. Schon deshalb ist eine Tafel am Kreuz eines Jesu („König“) historisch blanker Unsinn.
    Eine „unscharfe“ Drohung ist also durchaus effizienter als eine konkrete Bezeichnung!

  7. Mein Gott, wie haben doch schon seit 1945 einen Maulkorb angelegt bekommen. Ein bisschen mehr oder weniger macht da keinen Unterschied.
    Dieser unsägliche Paragraph gehört ganz abgeschafft. So was gibt es auch nur in Dummland. Vielleicht noch in Nordkorea?

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  8. Ich frage mich: Was passiert mit der angestauten Wut, die sich nun nicht mehr am Handy äußern darf? Irgendein Ventil wird sie wohl finden. Man darf gespannt sein.

  9. Seehofer: “Zahlen sind sehr beunruhigend”
    BKA-Bericht: Politisch motivierte Kriminalität nimmt deutlich zu..
    ja klar du bester politiker und mitdenkverweigerer im reich…
    guck dir doch die politiker und ihre hinterlassenschaften an…
    da wird noch mehr gutes vom volke nachkommen… freut euch schon darauf dass ihr wichtig seid…..

  10. Der Erfindungsreichtum der Regierung bei der Verfolgung Andersdenkender ist immerhin bemerkenswert.

    Schon mit dem Netzwerkdurchsuchungsgesetz hatte man Meinungen, die man nicht kriminalisieren konnte, durch Auslagern der Zensur auf (mit hohen Strafen bedrohte) Provider erfolgreich unterdrücken können – durch systematische Löschungen und schleichender Konditionierung zur Selbstzensur.

    Mit der Idee der „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ holte man sich dann die Expertise des „Heimtückegesetzes“ der Nationalsozialisten, um Kritik an dieser Regierung, die sich inzwischen bereits als „der Staat“ versteht, verfolgen zu können – sogar ganz ohne legitimierendes Gesetz dazu.

    Das mit dem fehlenden Gesetz wollte man durch die Verschärfung von §130 StGB wohl vermeiden, seine Ziele erreicht man schließlich auch so:

    „Es genügt für die Strafverfolgung von gröblich verharmlosenden Meinungsäußerungen, dass eine Staatsanwaltschaft bestimmte Handlungen als Kriegsverbrechen einstuft.“ – taz am 23. 10. 2022

    Und die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden.

    Nun können Politiker ganz legal die Staatsanwaltschaft dazu missbrauchen, unliebsame Meinungen zu kriminalisieren und zu verfolgen.

    1. Dazu hätte es die Verschärfung nicht gebraucht. Das tun diese Herrschaften bereits seit 2 Jahren und zwar ohne rechtliche Grundlage. Hier werden Ordnungsstrafen gegen bestimmte Personenkreise schlimmer behandelt als Mörder in anderen Personenkreise. Man kümmert sich bereits jetzt nicht mehr um Recht und Gesetz. Es herrscht bereits jetzt absolute Willkür. Also warum diese Energie in die Verschärfung eines Gesetze investieren?

  11. Ich muss immer wieder darauf hinweisen: Diese ‘Pflichten’ sind keine Pflichten, sondern Nötigungen…..

  12. Die Geschichte zeigt anhand unzähliger Beispiele, dass sterbende Systeme/Regime/Diktaturen kurz vor dem Zusammenbruch ihre Bürger mit immer mehr und immer abstruseren Verboten und Strafen drangsalieren. Das jedoch führt um so schneller zum Kollaps und dazu, dass diese Regierenden zum Teufel gejagt werden. Das ist Naturgesetz und da helfen keine Verbote und Strafparagraphen. Es wird geschehen und es wird bald geschehen und ich fürchte, es wird für diese fürchterlich. Mal abwarten. Es wird spannend.
    Die wahre Gefahr für Demokratie und Grundgesetz sind Regierung, Bundestag, Landespolitik, Behörden, Polizei, Justiz und Medien. Das sollten wir uns immer bewußt sein. Denn wenn das singen der Nationalhymne Deutschlands durch Polizei verboten werden möchte, dann ist das eher Dunkeldeutschland in den schlimmsten Zeiten seiner Geschichte. Ich hoffe, es ist bald vorbei. Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.

  13. Ich habe als Ossi nach dem Beitritt mir mal das GG Grundgesetz durchgelesen.
    Fast jeder Paragraph endet:”Einzelheiten regeln Gesetze”.
    Da wurde mir damals schon recht unwohl.

    Jetzt erklärt uns das aktuelle Gesetz, was “Meinungsfreiheit” ist.

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