
Seit nun auch Heinrich August Winkler, einer der bekanntesten Historiker des Landes (und auch noch SPD-Mitglied!) am Wochenende im „Spiegel“ scharfe Kritik an der „Legende vom subjektiven individuellen Grundrecht auf politisches Asyl“ übte und darauf hinwies, dass die Schöpfer des Grundgesetzes ein „institutionelles Asylrecht“ vorgesehen hätten, welches dem Staat die Möglichkeit einräumt, nach eigenem Ermessen Schutz zu gewähren, woraus sich jedoch keineswegs ein allgemeines Anrecht auf Einwanderung in ein Land nach Wahl ergebe, läuft die Empörungsmaschine der Migrationslobby auf Hochtouren – und zwar bis in die CDU hinein. Vor allem der Anwalt Patrick Heinemann, ein Befürworter der Massenmigration und der bedingungslosen deutschen Unterstützung für die Ukraine, der auf seinem Twitter-Account seit zwei Wochen gegen CDU-Chef Friedrich Merz schießt, weil dieser seine Pläne für eine verschärfte Migrationspolitik auch mit Stimmen der „Faschisten“ von der AfD beschließen lassen wollte, kritisierte Winkler sofort und legte im Interview mit “n-tv” noch einmal nach.
Angeblich liege der „sehr renommierte Historiker Heinrich August Winkler“, wie sich Heinemann zunächst mit Nettigkeiten einführte, in diesem Punkt nicht nur falsch, sondern es sei sogar „das Gegenteil seiner Ausführungen“ der Fall: Seitdem es die Bundesrepublik Deutschland gebe, gebe es auch ein Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte. In der Formulierung des Artikel 16a des Grundgesetzes seien die „Politisch Verfolgten“ das Subjekt des Satzes, würden also Asylrecht genießen und könnten dies auch nach Maßgabe der Gesetze vor deutschen Gerichten einklagen. Bereits bei den Beratungen zum Text des Grundgesetzes im Parlamentarischen Rat sei „noch nicht einmal umstritten“ gewesen, dass es sich um ein subjektives Grundrecht handele, so Heineman weiter. Zwar könne man die Auslegung ändern, jedoch gebe es „rechtswissenschaftliche Standards – und damit auch Grenzen“. Eine Auslegung, die bei Artikel 16a des Grundgesetzes zu dem Ergebnis komme, dass es sich nicht um ein subjektives Grundrecht handele, sei seines Erachtens „völlig unvertretbar“. Zudem sei es „problematisch“ wenn eine solche Autorität wie Winkler, die in diesem Fall auch noch „fachfremd“ sei, „Argumente in die Debatte speist, die nicht nur irreführend, sondern auch irrelevant sind“.
Jurisprudente Arroganz
Und zwar deshalb, weil für die Mehrheit der „Geflüchteten“, die an der deutschen Grenze ankämen, schon seit 1993 die Asylvorschriften des EU-Rechts greifen würden. Wenn es in diesem Fall eine Legende gebe, dann sei sie von Heinrich August Winkler gestrickt worden – und „Rechtskonservative“ seien ihr aufgesessen. Soweit die Ausführungen des Linkskatholiken und CDU-Mitglieds Heinemann, die einmal mehr zeigen, warum hierzulande – als mittlerweile kritischer Systemfehler – keinerlei Reform oder politische Revision eklatanter Fehlentwicklungen mehr möglich sind: Es wird von Experten und rabulistischen Bedenkenträgern einfach alles bis zur Sinnlosigkeit zerredet, während sich die Katastrophe immer weiter ungebremst fortsetzt. Die mit jurisprudenter Arroganz vorgebrachte Abgeklärtheit, mit der Heinemann meint, eine überfällige Rejustierung des Asylverständnisses beiseite wischen zu können, ist dabei ganz typisch, fällt aber ins Leere.
Erstens hatten die Schöpfer des Grundgesetzes ganz sicher keine millionenfachen Völkerwanderungen des Prekariats aus der halben -und vor allem der islamischen Welt vor Augen, als sie das Asylrecht im Grundgesetz verankerten. Zweitens faselt auch Heinemann von „Schutzsuchenden“ und „Geflüchteten“, obwohl es sich nahezu ausschließlich um Wirtschaftsmigranten handelt, die eben nicht politisch verfolgt, sondern vom deutschen Sozialsystem angelockt werden – das ihnen ja auch seit zehn Jahren von deutschen Regierungen regelrecht angepriesen wird (alleine die Tatsache der zahlreichen “Heimaturlaube” und (bewilligten!) Reisen von angeblichen Schutzsuchenden in die Heimatländer, wo ihnen angeblich Verfolgung droht, zeigt den erreichten Grad der Pervertierung und Verhöhnung dieses kostbaren Menschenrechts). Und drittens steht nirgendwo geschrieben, dass Asylverfahren unbedingt auf deutschem Boden durchgeführt werden müssen, also nachdem jeder, der das Wort „Asyl“ nur aussprechen kann, bereits ins Land gelassen wurde. Nötigenfalls könnte und müsste dies, wenn Pushbacks nicht gewollt sind, dann eben in Durchgangslagern erfolgen, in denen die Antragsteller so lange interniert sind – und selbstverständlich über keine Freizügigkeit in Deutschland verfügen.
Scheinargumente der Migrationslobby
Da jedoch eine Asylberechtigung nach geltendem Recht ausgeschlossen ist, wenn die Einreise über einen sicheren Drittstaat erfolgt, ergäben sich allein hieraus selbstverständlich Möglichkeiten der Zurückweisung – ob in Einklang mit oder unter Missachtung von EU-Recht mag dahinstehen, denn die anderen EU-Staaten handhaben dies ebenso. Und selbst wenn nicht: Schlimmer mit Füßen getreten als Dublin II und III seit 10 Jahren würde dieses “Recht” dann auch nicht. In jedem Fall würde eine Kaskade der Zurückweisung von Grenze zu Grenze am Ende den bislang nicht eingelösten Zustand einer effektiven Außengrenzsicherung bewirken, weil kein EU-Außengrenzland mehr jemanden aufnehmen wird, wenn es ihn nicht wie bisher einfach zur nächsten Binnengrenze weiterleiten und Richtung Deutschland komplimentieren kann. Die Folge wäre, dass sich dann unzählige Menschen gar nicht mehr nach Europa aufmachen werden.
Der Merkel-Jünger Heinemann besorgt hier das Geschäft der Migrationslobby und liefert Scheinargumente, die jede politische Reform im Keim ersticken sollen. Er suggeriert, dass nichts gegen die derzeitige Migrantenflut getan werden kann, solange das völlig aus der Zeit gefallene EU-Recht nicht geändert werde – als handele es sich dabei um ein unabwendbares Schicksal, das es nun eben zu ertragen gelte, und wenn Deutschland darüber zum Teufel geht. Wenn man Migranten schon nicht direkt abweisen kann, könnte man sie jedoch sehr wohl internieren, ihre Asylverfahren außerhalb Deutschlands durchführen und sie bei Ablehnung dann in ihre Herkunftsländer zurückführen. Aber solche Alternativen sollen erst gar nicht in die öffentliche Debatte gelangen. Dafür wird dann neuerdings sogar eine Autorität wie Heinrich August Winkler mal eben so als Komplize von angeblichen Rechtsextremen diffamiert, nur weil er auf einen völlig unhaltbaren und existenziell gefährlichen Zustand für Deutschland hinweist.
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22 Antworten
Behaltet die Pro_Asyliker- Namen im Gedächtnis,von Rechts wegen .Denn Asyl befürworten, da steht der Unversehrtheits Anspruch eines jeden Bio Deutschen dagegen !! Wo ist der § das jeder Asyler rein darf,seine Psychosen straffrei mit Grünroter Duldung ausleben darf , da er mit Grünroten Anwälten sich gegen BRD G.G. Durchwinden kann / darf !? Frage für noch nicht geborene Biodeutschen !!
Vieleicht passend zum Thema, habs noch nicht gesehen, der Anschlag vorhin in München ist erstmal in aller Munde.
:::
Pressekonferenz Viktor Orbán & Alice Weidel – AfD
ca 16 min.
…!!
München ,Rächte mit Lederhosen haben jungen Afghanen GEZwungen in Verdi_Gruppe zufahren ?.. !? Nach dem „Anwalt“ brauchen „Wir“ jeden Afghanen um die Bio_Deutschen gemerkelt zu Schaffen!? Wer noch nicht weiss was er wählen soll ,habe Angst vor dem nächsten Wochenmarkt. Insh Allah er kommt ohne Verletzung heim ???!!!
Grundgesetz in der Originalfassung vom 23. Mai 1949
A r t i k e1 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
Art. 16 GG in der aktuellen Fassung:
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
Art 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
Noch Fragen???
Das GG wurde seit Inkrafttreten inzwischen über 40 Mal geändert und das meist zum NACHTEIL der Bevölkerung! Aber keine Bange, eine gem. dem Art. 146 GG vom deutschen Volk zu beschließende VERFASSUNG bekommen wir NICHT. Grund hierfür ist, dass alle im Bundestag und in den Landtagen vertretenen Parteien VERFASSUNGSFEINDLICH sind –
Carpe diem.
WARUM nur schreien die ganzen woke grünroten schizos: „VORSICHT: Ausländische Wahlbeeinflussung!“???
WEIL sie es selber maximal betreiben, siehe Bystron, Krah usw bzgl haltloser Anschuldigungen, Verleumdungen usw!
PROJEKTION der totalitären Kommunisten, schwerkriminelle Bagage…
Inzwischen dürfte es bei jedem angekommen sein, das ASYLRECHT – NICHTS mit Migration oder Flüchtlingen aus Kriegsgebieten gemeinsam hat. Leider zeigt dieser Beitrag das Gegenteil. Sachlichkeit ist in diesem Beitrag Mangelware.
Daniel Thym ist eine weitere zentrale Figur der Open-Border-Juristen und Maximilian Steinbeis versammelt jede Menge dieser – Juristen bei https://verfassungsblog.de …
Pfui ihr Rechtsverdreher !
https://youtu.be/jzMcdyUvH6o
Vermietertagebuch – Alexander Raue 13.02.2025
„CDU bereitet bereits Koalitions-Verhandlungen mit SPD & Grünen vor!
Jetzt eskaliert Friedrich Merz wirklich komplett. Das Handelsblatt hat gestern gemeldet, dass die CDU bereits Koalitions-Verhandlungen mit SPD & Grünen vorbereitet. Wie krank ist das denn? Das zeigt endgültig, dass Friedrich Merz der Wählerwille egal ist und er die Ampel 2.0 vorbereitet.“
Wer und wann wird endlich ./. den Lügner, Machtmenschen und Volksgegner geputscht !
Merz muss weg, er darf niemals Kanzler werden, denn es wäre eine grünlinksschwarzwoke Regierung 2.0 und weiter so perfekt !
Auf alexander-wallasch.de gibt es ein neues Interview mit H.G. Maaßen, in dem dieser klar darlegt, daß Merz allein schon wegen Merkel im Nacken mit den Links-Grünen koalieren MUSS, wie aber auch wegen der AntiFa und mit ihr verwandter weiterer linksradikaler Gruppierungen, die Merz seit seinem Vorstoß für eine Begrenzung der Migration als RECHTEN einstufen!! Wenn Merz tatsächlich Kanzler werden will, MUSS er aus den genannten Gründen mit den Links-Grünen koalieren, deren Politik weiterhin umsetzen und vor allem die Brandmauer aufrechterhalten.
Daß die CDU damit unwählbar ist für alle Bürger, die auf eine positive Veränderung der Verhältnisse im Interesse der Deutschen hoffen, müßte man anhand dieses Interviews auch eingefleischten CDU-und CSU-Wählern beibringen können.
Das sehr interessante Interview ist überschrieben mit einem Zitat (vermutlich von H.G. Maaßen): „Wir haben schon fast Weimarer Verhältnisse.“
https://alexander-wallasch.de/klartext-von-hans-georg-maassen-das-wichtigste-interview-vor-der-wahl/
Sie zerreden es und in den USA verhindern sie es. Fast 50 Verfahren gegen Trump präsidiale Erlasse und 6 einstweilige Anordnungen diese Auszusetzen. Und irgendwer hatte euch vorher, 2013, im Rahmen der Gründung der „Alternative“ gesagt, daß genau dies kommt, sollte die „Alternative“ je an die Macht kommen. Marsch durch die Institutionen und daher linke Verhinderungsbeamte / Richter / Staatsanwälte / … überall, die dann tätig werden. Man mußte halt auch an der Stelle „Nazi“ sein, um allein durch minimalstes Denken es zu wissen, bevor es passiert ist (wenn ich jetzt Trump mal gelten lassen will, denn den hab ich damals nicht vorhergesehen). Und all diese Linken wird man im System BRD nicht entfernt bekommen, weil wir Beamte haben, auf Lebenszeit. Daher kann das System BRD auch an der Stelle nicht gerettet werden und wer es versucht, verschwendet Zeit + Energie, eventuell ja weil das sein Auftrag ist.
Aber ja, tut heute halt „überrascht“, „hat man ja nicht vorher wissen können“. So wie ihr das halt immer macht.
„…all diese Linken im System BRD…“
Leider hat man sie nicht rechtzeitig durch den Radikalenerlaß von der Besetzung von Beamtenstellen abgehalten. Offenbar wurden nur einige Lehramtkandidaten durch den Radikalenerlaß verhindert.
Das war ein echtes Staatsversagen. Vermutlich war die Bundesrepublik damals schon zu links und die Linken zu radikal, um ihnen staatlicherseits noch entgegentreten zu können, ohne einen Aufstand zu riskieren.
Und bevor ich es vergesse. Selbst wenn alles gemacht würde, was Merz dahergelogen hat machen zu wollen (vor der Wahl …), es würde nichts ändern, weil nur der Zustrom an neuem Gold gemindert werden soll, in einer kaum wahrnehmbaren Menge. Und mehr bietet auch eure Schein-Alternative nicht an.
Was ist denn an „politisch verfolgt“ unklar oder mißverständlich?
Alle, die nicht nachweisen können, daß sie „politisch verfolgt“ sind, haben kein Recht auf Asyl.
Fertig.
Tja, das fragen Sie mal Frau Merkel!
Selbst ein ehemaliger Verfassungsgerichtspräsident (der Name fällt mir leider gerade nicht ein) äußerte klar, daß Merkel mit der Öffnung der Grenzen das seit 1993 geltende aktualisierte Asylrecht brach, an dem übrigens auch H.G. Maaßen mitwirkte. Der Zweck der Nachbesserung bestand genau darin, daß auf dem Landweg eingereiste Asylbewerber keinen Asylanspruch in Deutschland mehr geltend machen können, da sie auf dem Weg dorthin durch mehrere andere Staaten gekommen sind, in denen sie Asyl beantragen konnten.
Insofern haben Hans Georg Maaßen und Alice Weidel völlig recht, daß es bezüglich der Gesetzeslage ein Leichtes wäre, eine weitere illegale Einreise nach D. zu verhindern.
Viel schwieriger wird sich die Ausweisung der sich bereits in Deutschland befindlichen illegal Eingereisten gestalten, weil dafür nicht der Bund, sondern die jeweiligen Länder zuständig sind, die allesamt von links-grünen Parteien regiert werden, die an Merkels Rechtsbeugung festhalten.
Wenn das Land eine Chance hätte, müsste zuerst das korrupte Justizsystem beseitigt werden. Das BundesverfGericht bis hinunter zu den kleinen Schergen in den Besoldungsgruppen R1 und R2. Viele richterliche Entscheidungen sind nichts anderes als juristische Kriegsführung und dienen einzig und allein dazu, Menschen zu bestrafen, die die Wahrheit sagen (Lawfare ist das englische Wort dazu) oder im Interesse einer Ideologie, aber nicht im Interesse der Gerechtigkeit.
Indoktrinierte und naive Deutsche haben zugelassen, dass ihr Land so weit heruntergewirtschaftet wurde, dass unklar ist, ob es noch retten ist. Eigentlich gehört den Deutschen ihr Land schon längst nicht mehr.
Viele Deutsche, die sich lieber Seifenopern oder Fussballspiele ansehen, – anstatt sich der Notlage ihres Landes bewusst zu werden – haben den Kulturmarxisten, die den Weg durch die Instutitionen gegangen sind, geholfen, das Land und weite Teile deutscher Kultur zu zerstören. Ein Land, in dem Deutschlandhasser wie kritische Ethnien und Transgender-Theoretiker inzwischen fest institutionalisiert sind.
Aber auch die staatlichen Massenmedien, die an den Bestechunggelder aus der Schatulle der Steuerzahler und NGOs hängen, werden sich einer Rettung in den Weg stellen, ebenso die auf links gedrehten Universitätsprofessoren der Wissenschaften des Geistes.
Eine Regierung, die sich standhaft weigert, ihre eigenen Grenzen zu verteidigen, eine Regierung, die an Kriegdverbrechen beteiligt, eine Regierung, die Frauen und der Bevölkerung im Allgemeinen den Schutz vor Vergewaltigungen und Verbrechen durch Immigranten verweigert, sollte kein Mensch unterstützen, der noch über einen Funken gesunden Menschenverstand verfügt und dessen moralischer Kompass ordnungsgemäß funktioniert.
Was spricht sich Herr Heinemann davon?!
Ein Beitrag für Deutschen kann das doch nicht sein…
Sobald D. Trump hundertausende kriminelle Migranten abschiebt, werden andere Länder folgen und es werden Grenzen rigoros geschlossen. Auch Europa wird seinen Migrations-Kurs auf Dauer nicht halten können. Migration ist zum Hauptthema geworden, auch wenn das manchen nicht passt. Und mit jedem Verbrechen wird der Missmut grösser. Am Ende wollen alle nur friedlich zusammenleben. Wer das nicht friedlich möchte muss wieder in sein Land zurück.
Wir werden von Volkshassern im Diktatsinne gesteuert, gelenkt
und gezüchtigt.
Wer noch von einer Demokratie mit Gewaltenteilung und Schutz vor staatlicher Übergriffigkeit spricht, der verbreitet schmutzige
Desinformation.
Nur die höhere Gewalt kann unser Land, uns Deutsche noch retten.
Oh Herr, habe ein einsehen und pfeife die Antidemokraten und Rechtsbrecher in der Politik vom Globus ab !
Die Alten haben bereits seit langer Zeit aufgegeben und werden wieder den alten Dreck ankreuzen.
Man sollte insbes. den Dementen das Wahlrecht entziehen.
Warum sollen amtl. Betreuer 2x wählen dürfen, einmal für sich selbst und zum anderen für die betreute Person, die eh nichts mehr auf die Reihe bekommt?
Wage eine Prognose, sollte die AfD mehr als 25 % Wahlstimmen erhalten, wird die Briefwahl durch unkontrollierte Wahlleiter und ihre Lakaien aus IT-Fachleuten, die vorwiegend entweder ein Mitgliedsbuch der Altparteien haben oder mit einer dieser sympathisieren.
Es sollen schon Pläne und Überlegungen in der EU-Diktatur bestehen, das auch diese Wahl annulliert werden könnte, so wie in Rumänien.
Der hoch angesehene ehemaliger Schriftsteller Hochhuth (verstorben) hat einmal im TV zu den Machenschaften in der
EU folgendes gesagt:
„Da hilft nur noch Revolution“.
Er wird Recht behalten.
Die Richtlinen der EU bestimmen nicht von uns demokratisch
gewählte Abgehobene, sprich Volksgegner !
Das sind die Köche der verdorbenen und ungenießbaren „Suppe“ !
Ganz voran die blonde Föhnwelle !
Die EU ist nicht reformierbar, sie ist nur noch zu terminieren!
Es grüßt alle herzlich
Fiete aus dem hohen Norden
Der Rechtsanwalt Patrick Heinemann, der jeden Verbrecher als Asylant bezeichnet und hier in D. haben will, darf gern seine Bude und die Buden seiner liebsten Angehörigen für die Messermänner und wilden Autofahrer, wie den Massenmörder, der in München in die Demonstranten vorsätzlich fuhr, gratis zur Verfügung stellen und sich mit den Messermännern und wilden Autofahrern abstechen und totfahren lassen. Eine andere Sprache versteht dieser Rechtsverdreher nicht.
Nur Arschlöcher und Idioten bezeichnen die AfD als „Faschisten“!
Der Zuwanderungsflop – Kaum Auswirkungen auf „Fachkräftemangel“
Der deutsche Arbeitsmarkt braucht Zuwanderung, ist eine wiederholt vorgetragene These. Aktuelle Zahlen zeigen jedoch, dass der Arbeitsmarkt kaum von der Zuwanderung profitiert. Die Gründe sind vielfältig, der offensichtliche wird nicht genannt: der wirtschaftliche Abstieg Deutschlands.
https://rtde.org/inland/236647-zuwanderungsflop-kaum-auswirkungen-auf-fachkraeftemangel/
Alexander Wallasch hat auf seinem Blog vor einigen Jahren von zwei Initiativen des Arbeitsamtes berichtet, die herausbekommen sollten, auf welchem Gebiet die „Schutzsuchenden“ qualifiziert sind und wo man eventuell mit einer Förderung ansetzen kann.
Das Ergebnis war beidemale niederschmetternd! Bei den meisten Illegalen, die seit 2015 zu uns kommen, gibt es keinerlei Grundlagen, auf denen man aufbauen könnte. Und auch wenig Wille aufseiten der Betroffenen, daran etwas zu ändern. Die Studie verschwand nach ihrem Erscheinen wegen des niederschmetternden Ergebnisses ganz schnell wieder in der Versenkung.