
In der juristischen Auseinandersetzung zwischen Julian Reichelts Portal „Nius“ und dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther um dessen Skandalauftritt bei Markus Lanz im letzten Monat hat „Nius“-Anwalt Joachim Steinhöfel noch einmal nachgelegt und die Kieler Staatskanzlei erneut als Vertuschungsgehilfin in Günthers verlogener Verteidigungsstrategie entlarvt. Günther besteht weiter darauf, dass er in der Sendung als „Privatperson“ zu Gast gewesen sei und seine Verleumdungen gegenüber „Nius“ sowie seine Kampfaufrufe gegen freie Medien somit nicht in seiner amtlichen Eigenschaft als Regierungschef getätigt habe. Dabei hatte er selbst ausdrücklich erklärt, als Ministerpräsident zu sprechen – und nicht als Bürger, wie er auch noch explizit betonte. Zudem war Günther über die Staatskanzlei in die Sendung eingeladen und immer wieder als Ministerpräsident vorgestellt worden. Dennoch hatte sich das Verwaltungsgericht Schleswig vergangene Woche zum juristischen Büttel dieser grotesken Tatsachenverdrehung gemacht und Günther Recht gegeben.
Steinhöfel schickte nun zehn Fragen an die Staatskanzlei, in denen er unter anderem wissen wollte, ob Günthers Reise ins Hamburger Studio des ZDF hausintern als Dienstreise gemäß dem Landesreisekostengesetz (LRKG) eingestuft und abgerechnet worden sei; wie der Umstand, dass Günther angeblich als Privatperson bei Lanz gewesen sei, bei der Buchung der Gesamtkosten berücksichtigt worden sei; wie die Nutzung des Dienstwagens abgerechnet worden sei; ob Günther von beim Land angestellten Mitarbeitern begleitet worden sei; welche Ressourcen der Staatskanzlei zur Vorbereitung des Auftritts genutzt wurden, den das Land prozessual als den einer Privatperson definiert habe; und ob der Staatskanzlei Dokumente oder interne Vermerke vorlägen, die eine Kostentrennung zwischen den Anteilen der „Privatperson“ Daniel Günther und dem Amt des Ministerpräsidenten für diesen spezifischen Tag regeln?
Absolute Unhaltbarkeit von Günthers Lügen
Die Fragen zielen natürlich darauf ab, noch einmal die ganze Unhaltbarkeit von Günthers Lügen hervorzuheben, dessen gesamter Lanz-Auftritt von vorne bis hinten in seiner Eigenschaft als Ministerpräsident erfolgte und mit Ressourcen des Landes Schleswig-Holstein, also Steuerzahlergeld, bestritten wurde. Die gestrige „Antwort“ der Staatskanzlei fiel denn auch erwartet hilflos aus: Als „Vorbemerkung“ wiederholte man die Begründung des Verwaltungsgerichtsurteils von letzter Woche, dass „in Zweifelsfällen“ davon auszugehen sei, „dass Äußerungen von Amtsträgern im Rahmen einer Talkshow nicht in amtlicher Eigenschaft getätigt werden.“ Dass es sich hier aber um nichts weniger als einen „Zweifelsfall“ handelte, wurde ausgeblendet. Weiter hieß es in dem Urteil: „Die Anreise zum Fernsehstudio mit dem Dienstwagen, die Begleitung durch Personenschützer des Landeskriminalamts und eine Einladung über die Staatskanzlei sind ebenfalls nicht geeignet, die Äußerungen als amtlich erscheinen zu lassen. Die schon aus Sicherheitsgründen gebotene und auch zu privaten Zwecken zulässige Inanspruchnahme des Dienstwagens und des Personenschutzes macht einen Talkshow-Auftritt nicht zu einer Regierungsveranstaltung“.
Die Staatskanzlei teilte weiter mit, man halte sich „selbstverständlich an die strikte – verfassungsrechtlich auch gebotene – Trennung zwischen der Funktion als Ministerpräsident und der Funktion als Landesvorsitzender der CDU Schleswig-Holstein“. Diese Trennung, die auch organisatorisch, inhaltlich und personell gelte, werde auch bei der Vorbereitung und Durchführung von Terminen beachtet. An dem betreffenden Tag (7. Januar 2026) habe eine Reihe dienstlicher Termine stattgefunden, die auch durch „Mitarbeitende“ der Staatskanzlei begleitet worden seien. Bei diesen Terminen habe Günther, „wie viele Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtages es auch machen, das Landeswappen Schleswig-Holstein“ getragen. Dies war tatsächlich die komplette Antwort (!) auf die zehn Fragen Steinhöfels; wenig überraschend zerpflückte dieser denn auch prompt genüsslich das Geschwurbel von Günthers Lakaien – und stellte gleich eine neuerliche Presseanfrage, in der er feststellte, dass keine einzige seiner Fragen beantwortet worden sei. Stattdessen habe die Staatskanzlei lediglich auf Passagen aus dem Beschluss des VG Schleswig zur Zurechnung von Talkshow-Äußerungen verwiesen und pauschal mitgeteilt, die Staatskanzlei halte sich an die „strikte Trennung“ zwischen dem Amt des Ministerpräsidenten und der Funktion als Landesvorsitzender der CDU. Nach dieser Einschätzung habe aber niemand gefragt.
Aussichtslose Position
Weder die allgemeine Beschreibung dieser Trennungspraxis noch der Verweis auf gerichtliche Entscheidungen zum Äußerungsrecht seien geeignet, die konkret gestellten Fragen zur Kostenabrechnung zu beantworten. Die Fragen „Wurde eine Dienstreise abgerechnet? Über welche Kostenstellen? Wurden Erstattungsansprüche gestellt? Liegen interne Vermerke vor?“ würden „keine rechtliche Würdigung, sondern schlichte Tatsachenmitteilungen“ erfordern, so Steinhöfel. Er erinnerte die Staatskanzlei sodann an ihren presserechtlichen Auskunftsanspruch, der „einen Anspruch auf Erteilung konkreter Auskünfte zu konkreten Fragen – nicht auf die Zusendung von Gerichtszitaten oder allgemeinen Bekenntnissen zur Rollentrennung“ begründe, setzte eine neue Frist zur Beantwortung seiner Fragen bis zum heutigen Mittwoch 17 Uhr und drohte, „die gebotenen rechtlichen Schritte zur Durchsetzung des Auskunftsanspruchs“ von „Nius“ einzuleiten. Vorsorglich legte er auch gleich Widerspruch „gegen die in Ihrer Antwort liegende konkludente Verweigerung der begehrten Auskünfte ein“.
Offenbar ist Günther wirklich willens, sich vollends zu blamieren und die Farce seiner Verteidigung gegen einen offensichtlichen Dienstverstoß in die nächste Runde gehen zu lassen, die nicht die letzte sein wird. Der CDU-Grüne hat sich in eine völlig aussichtslose Position manövriert, diskreditiert sich immer weiter und die Steuerzahler müssen diesen Eiertanz, der vermutlich bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen wird, bezahlen. Trotzdem erweist Günther der Öffentlichkeit damit auf gewisse Weise zum ersten Mal in seiner Karriere einen echten Dienst – denn er zeigt in aller Deutlichkeit die ganze Verlogenheit und Skrupellosigkeit der Kaste auf, die sich zur Hüterin von Demokratie und Wahrheit in diesem Land aufspielt und deren Gesicht er inzwischen geworden ist.
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14 Kommentare
@dass Günther angeblich als Privatperson bei Lanz gewesen sei, bei der Buchung der Gesamtkosten berücksichtigt worden sei
das hat was !
muahahahahahahahahahaha
auf der anderen Seite : Al Capone wurde nicht für Bankraub, Vergewaltigung und Mord verurteilt, sondern wegen Steuerhinterziehung.
Und den jetzt wegen seiner Lügen im Kleingedruckten über die Tisch zu ziehen, finde ich sehr unbefriedigend.
Ich erwarte von einem Rechtsstaat auch, das Leute wie Merkel, Seehofer, Spahn und Drosten und ihre Kamarilla wegen Staatsterrorismus, Körperverletzung und Mord verurteilt werden und nicht wegen Steuerhinterziehung.
Und der Gedanke : Hauptsache, sie sind überhaupt verurteilt entspricht nicht meinen Vorstellungen.
Wann wird bsp. auch die Führungsebene des RKI – alt und neu – verhaftet, angeklagt und verurteilt wegen Arbeitsverweigerung und Falschberatung im Fall Corona. Da hunderttausende von Steuerteuronen für die Vertuschung zu verbraten, ist nicht ihre Aufgabe. Daten zu verschludern, zu vertuschen oder zu fälschen ist nicht ihre Aufgabe.
Und das sind die Handlungen, die in einem Rechtsstaat zur Verurteilung führen müssen – genau wie die Übertritte eines Hr. Günther. Wenn hier die politischen Beziehungen und Interessen und nicht die Taten über das Urteil befinden, ist das kein Rechtsstaat – und soweit ich weiß, behaupten sie das ja immer noch – ohne auch so zu handeln !
https://www.sueddeutsche.de/wissen/nationalsozialismus-die-dunkle-vergangenheit-des-rki-1.539418
„Nationalsozialismus
Die dunkle Vergangenheit des RKI
17. Mai 2010
Wenige Forscher des Robert-Koch-Instituts hätten sich im Dritten Reich an Versuchen an Menschen beteiligt, hieß es. Doch das stimmt nicht.“
„Diese Einschätzung muss revidiert werden“, bekennt nun Jörg Hacker, Präsident des für Infektionskrankheiten zuständigen Berliner Instituts. Es hätten sich nicht nur einzelne Mitarbeiter für den Nationalsozialismus begeistert, fast alle waren von der braunen Ideologie durchdrungen.“
Schon damals war das RKI in seiner Arbeit politisch braun geprägt.
Auch zur „C-Märchenzeit“ hat das RKI Regierungsauffassungen in vielfacher Hinsicht vertreten. Das RKI wurde durch den Leiter, ein Deutscher Tierarzt, Lothar H. Wieler, verantwortlich geleitet !
Für mich ist es unverständlich, das dieses Institut nicht schon nach der NS-Zeit für immer geschlossen wurde, jedoch spätestens nach der „C-Märchen-Zeit“, wo es nach vielfacher
Ansicht von tatsächlichen Fachleuten wieder politisch i.S. der Regierung tätig war !
Und hier kommt der grwierendste Falsch Gedanke: In einem Rechtsstaat!
Ein Rechtsstaat würde sich an seine eigenen Gesetze, bei uns das GG, halten. Hier verstossen aber alle etablierten Politiker und selbst Gerichte bis zum VG dagegen! Und da die Politiker wissen, sie werden nie, auch für die schädlichsten Dinge gegen das Volk, nie verurteil, treiebn sie uns in eine erneute Diktatur ala SED DDR!
Beispiel Migration, Schuldenübernahmen für fremde Länder, Mehrfachehen und Kinderehen usw.
Es ist einfach sagenhaft, wie sich die politische Blase blamiert; im Hintergrund merken sie wahrscheinlich doch sehr genau, wie lächerlich ihr Verhalten und ihre (peinlichen) Argumente sind. Aber man zeigt auch in dieser Hinsicht Haltung. Lieber Herr Kollege Steinhöfel, bleiben Sie wie immer dran -:)
Ich habe hier einen Vorschlag für den Günther.
Lass doch die ganze Lanz Sendung von der K I bearbeiten und dich raus kopieren! Und dann legst du das dem Gericht vor! Das Gericht spricht dich dann hundertprozentig frei! Ende der Verdummung!
„Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen“ (W. U.)……Wenn Günther nun behauptet, er habe zu keinem Zeitpunkt eine Pressezensur gefordert oder dem das Wort gesprochen, lügt er dreist. Auf Nachfrage von Herrn Lanz: “ …also was Sie jetzt sagen ist im Grunde, wir müssen es regulieren, wir müssen es notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten“. Günther antwortete darauf mit einem klaren „Ja!“. Und hier war NICHT von den sozialen Medien die Rede sondern es ging eindeutig um Presseerzeugnisse (vorrangig NIUS und andere Alternativmedien).
Was für eine Charaktermaske!!! Jetzt bekommt er kalte Füße. Wäre ihm das ernst, er würde sich gegen die Zensur von RT und Sputnik auch in Deutschland aussprechen.
Empfehlung, hinschmeißen, sprich abtreten und nie wieder
ein politisches Amt ausüben!
Dann können wir Bürger voll zufrieden sein, einer aus dem System weniger.
Wenn ich dieses Element im TV sehe/höre, kommt ärgste Verachtung und Ekel auf und ich schalte sofort den TV ab bzw. um !
Es ist so offensichtlich das alles. Es riecht zwischen allen Ritzen stark durch, daß die „Günthers Reise“ (Komisch, das hört sich auf einmal an wie Gullivers Abenteuer) selbstredend komplett als Dienstreise abgerechnet haben. Wenn „der Herr Ministerpräsident“ mit Dienstwagen und Personal einschwebt, wo ist das denn privat bitte? Zahlt Günther einen einzigen Pfennig der gesamten Veranstaltung selber? Das sind erkennbar meiner Meinung nach (Und die darf ich veröffentlichen) alles Ausreden. Er möchte einerseits die Vorzüge des Amtes genießen, aber andererseits die Vorzüge der Nichtneutralität einer Privatperson… gleichzeitig? Und dem Chef der die Abrechnung durchführenden Dienststelle brennt natürlich jetzt der Kitttel: Was soll er tun? Vielleicht in den Vorschriften blättern? Kommt eh alles raus. Sei mutig, Mann.
Haben wir überhaupt noch eine funktionierende Rechtsprechung oder nicht etwa schon lange eine „Rechtsbeuge-Unrechtsprechung“ wie auch im Fall des Weimarer Richters zur Maskenpflicht bei Kindern während der infamen Corona-Lüge ? Nun, jedes System sucht sich eben die ihm genehmen Richter aus und hat sie leider schon immer gefunden. Gab es nicht Juristen, die schon im Namen des Kaisers, der Republik, des Führers, wiederum der Republik angeblich Recht gesprochen haben. Mit solchen Urteilen kann man das Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig erschüttern.
Was will man erwarten: Ein Zögling der Untoten aus Templin, die gerade demonstrativ ihrer Gruft entstiegen ist und den Parteitag der „C“DU heimgesucht hat. Als Signal an Fritze, dass er weiterhin in der gewünschten Spur bleibt.
Was haben denn Privatpersonen ohne besondere berufliche Funktionen in derartigen Politikshows verloren?
Treten stets und nur Hinz und Kunz bei Lanz auf?
Ich sage es ganz einfach.
Alle Linken. Ob bei der CDU oder
beim Roten Original, haben keinen
Charakter!
Je näher die einzelnen LT-Wahlen rücken, desto höher wird die „Schlagzahl“ der gekauften Komplizen der Macht vereint gegen die unliebsame einzige Oppositionspartei AfD werden.
Und es ist nicht nur die Glotze. Das Radio darf nicht unterschätzt werden. Es gibt viele Autofahrer wie mich, die unterwegs eben gerne Radio hören. Erst heute morgen wieder beim SWR. Ein „hirngeschädigter“ linker Prof. und Historiker, der geschlagene 2 Std. „warnte“ vor der unliebsamen einzigen Oppositionspartei AfD.
Da ziehts einem die Schuhe aus. KEIN, ich wiederhole KEIN einziges dünnes Wörtchen über die grottenschlechte Politik der Regierungsparteien im Bund und den Ländern in den letzten beiden Dekaden der linken ABZOCKER (von mir aus auch 3 Merkel Dekaden), also die eigentliche Ursache für das Erstarken der unliebsamen einzigen Oppositionspartei AfD…..Die Briten haben für mich den einzig legitimen und prägnanten Begriff für derlei Medien (dort im Gebrauch für die BBC): ScumMedia.
Hat auch Merz vor der Wahl seine Wahlversprechen als Privatmann getätigt?
Ist Günther schon früher als Privatmann auf Dienstreisen unterwegs gewesen oder nur zu Lanz? Hat er dann solche Reisen als Privatmann abgerechnet?….das müsste doch das für ihn zuständige Finanzamt dann interessieren.
Oder ist das zuständige Finanzamt in solchen Angelegenheit nicht Amt, sondern gelegentlich privat CDU-nah unterwegs…
Mal so, mal so?
Wie „man“ es eben so braucht.
In der besten Demokratie aller Zeiten.