
In meinem Ansage!-Beitrag vom 22. Dezember 2025 hatte ich von der viermonatigen Unterbrechung meines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf berichtet, während der ich die von mir juristisch zum Gegenstand einer Klage gemachte Verfehlung des Programmauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) für die Zeit zwischen August 2018 bis August 2020 nachweisen soll. Auch dank der Ansage!-Leser kamen schon eine Menge nützlicher Hilfen und Hinweise; danke dafür! Dass es zu dem gerichtlichen Aufschub kam, ist dem Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgericht vom Oktober zu verdanken. Leider sind einige Passagen dort fragwürdig, um nicht zu sagen: weltfremd. Doch vorab ein paar Bemerkungen zum “Kraken ÖRR”, seinem von der Kommission zur Ermittlung des öffentlich-rechtlichen Finanzbedarfs (KEF) definierten Finanzrahmen sowie zur generellen Grundlage in Artikel 5 Grundgesetz.
Der ÖRR ist wie ein Hefeteig, der immer mehr aufquillt: 23 Fernsehprogramme, 70 Hörfunkkanäle und 300 Social-Media-Inhalte verschlingen laut “Welt” und “Evangelischem Pressedienst” ein jährliches Budget von 10,4 Milliarden Euro. Davon werden 85 Prozent aus den “freiwilligen” Zwangsbeiträgen bestritten. Die KEF hat jüngst deren Erhöhung um 28 Cent bzw. 1,5 Prozent auf 18,64 Euro je Monat und Zahlungspflichtigen vorgeschlagen, wodurch die Beitragseinnahmen erstmals auf 9 Milliarden Euro ansteigen dürften. So weit also die geübte Praxis. Die erneute Erhöhung wird mit einem erweiterten Programmauftrag begründet; denn wenn der ÖRR also sein Programm immer weiter ausweitet, erweitert er ja meine potenzielle Vorteile aus der Gewinnung relevanter Informationen. Folglich ist mit dieser Ausweitung eine größere potenzielle Gegenleistung gegeben, und somit hat der ÖRR natürlich alles Recht der Welt, mir für dieses höhere Angebot tiefer in die Tasche greifen zu dürfen, aktuell eben um diese 28 Cent.
Ungefragt ausweiten und weiter kassieren
Würde das auch gehen, wenn ich ein Abo einer Tageszeitung hätte, und die mir ungefragt eine Programmzeitschrift beilegen würde und ebenso ungefragt den Abo-Preis anheben würde? Oder wenn meine Autohaftpflicht ohne mein Zutun eine Teil- und Vollkasko- sowie eine Unfall- und Rechtsschutzversicherung kostenpflichtig hinzufügen würde? Oder wenn meine Anliegerstraße zur vierspurigen Autobahn ausgebaut würde? Und all das ohne Widerspruchs- oder Kündigungsmöglichkeit? Natürlich nicht; bloß der ÖRR darf das: Ungefragt ausweiten, weiter kassieren, noch mehr ausweiten, noch mehr kassieren! Ein perpetuum mobile, Selbstbedienung at it’s best. Im ersten Teil des Beitrags vom 22. Dezember 2025 hatten wir allerdings noch das andere Extrem moniert; Da hatte der “Westdeutsche Rundfunk” über seinen Rechtsvertreter verlauten lassen: „Sofern der Kläger darüber hinaus rügt, der Rundfunkbeitrag werde ohne eine ´Gegenleistung´ des Beklagten erbracht, ändert auch dies an der Rundfunkbeitragspflicht des Klägers nichts.“ Also selbst wenn den ganzen Tag lang nur Testbild und bayerische Blasmusik über die Mattscheibe flimmert, gilt: Im Namen des Volkes – weiterzahlen!
Wir sind als Beitragszahler mithin rechtlos: entweder es wird “nichts” produziert und wir müssen zahlen, oder es wird “unendlich” viel produziert, und wir müssen immer mehr blechen. Immerhin werden die Beitragserhöhungen ein bisschen begrenzt von unserem Sonnenschein KEF; die ist übrigens derart staatsfern, dass sie sich gleich bei der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz einquartiert hat: Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz (immerhin nicht Peter Altmaier mit “a” – der ehemalige Wirtschaftsminister als Namensgeber hätte der Peinlichkeit die Krone aufgesetzt). Und weil die KEF so sparsam ist, hat sie auch gleich auf einen eigenen Telefonanschluss verzichtet und nutzt die Nebenstelle -4709 selbiger Staatskanzlei. Und selbst beim E-Mail-Postfach wird gespart: Dieses ist, wie aus der Adresse kef@stk-rlp.de ersichtlich wird, ebenfalls an die Staatskanzlei angeflanscht.
Zahlen, zahlen, zahlen
Und so betont – wie könnte man es anders erwarten – der Vorsitzende der KEF anlässlich einer Feier zum 50-jährigen Bestehen: “Die wirtschaftliche Belastung der Beitragszahler entspreche heute inflationsbereinigt nahezu unverändert der Situation Anfang der Sechzigerjahre des vergangenen Jahrhunderts. Für den erweiterten Umfang des von den Ländern vorgegebenen Auftrags und infolgedessen für die gebotene Gegenleistung der Rundfunkanstalten gelte dies jedoch nicht. Das Schlagwort der Beitragsstabilität tauge daher weder sachlich, noch verfassungsrechtlich als Zielgröße.” Da haben wir’s also schwarz auf weiß: Zahlen, zahlen, zahlen. Ach so, der Präsident der KEF, Professor Dr. Martin Detzel, verweist ja auch immer wieder auf Einsparpotenziale. Seine diesbezüglichen grandiosen Erfolge sind an den Gehältern der Intendanten, dem Weiterbestehen von Nischen- und Spartensendern wie “Radio Bremen” sowie den Abfindungen und Betriebsrenten, die “Radio Berlin Brandenburg” gerade berappt, abzulesen.
Und da wir gerade bei der Staatsferne sind, durfte Professor Detzel mit dem “ehemaligen Bundesverfassungsrichter und Ministerpräsidenten a.D. Peter Müller einen Festredner gewinnen…, der wohl wie kein zweiter dazu berufen ist, das für die Arbeit der Kommission so typische Spannungsfeld zwischen Recht und Politik zu beschreiben. Er wird in seinem Impulsvortrag auf die aktuelle Qualität des gesellschaftlichen Diskurses und die Rolle des Rechts für die demokratische Öffentlichkeit eingehen und an die verfassungsrechtliche Aufgabe von Rundfunk und Presse, Meinungsvielfalt abzubilden, erinnern. Dabei wird er die unveränderte Bedeutung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur dienenden Funktion der Rundfunkfreiheit in der heutigen Zeit und des unabhängigen KEF-Verfahrens als Grundlage der Beitragsfestsetzung hervorheben” (Zitat ebenda).
Freiheit ist Sklaverei, Unwissenheit ist Stärke, Dienen ist Herrschen! Und wieso ist die höchste Rechtsprechung von unveränderter Bedeutung? Hat man den Übergang von den wenigen terrestrischen Frequenzen zur digitalen Vielfalt verpasst? Hat man verpasst, dass im Klima- und Umweltrecht wie auch Lebensrecht die Verfassung mittlerweile völlig anders ausgelegt wird als traditionell?
“Freiheit von” oder “Freiheit zu“?
Da wir nun aber schon bei der Verquickung von Rechtsprechung und Staatsgewalt sind, lohnt sich doch ein Blick auf das Konzept der Rundfunkfreiheit. In Grundgesetz Artikel 5, Satz 1 heißt es: “… Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.” Müsste hier ein Verfassungsrichter a.D. nicht klar zwischen Freiheit “von” äußerer Einmischung im Sinne der explizit genannten Zensur, und der Freiheit “zu” ebendieser unterscheiden? Die Freiheit, zu senden und sagen, was man gerade will, ist eben nicht gemeint – und auch nicht vom Grundgesetz abgedeckt. Zudem ist nur die Freiheit der ”Berichterstattung” grundgesetzlich abgesichert. Nichts steht da von Unterhaltung, Blas- und Sinfonieorchestern! Außerdem gilt die Freiheit der Berichterstattung für alle Medien, nicht nur für den ÖRR, so dass allein hieraus keine Sonderbehandlung im Sinne einer Beitragspflicht ableitbar wird.
Der Passus von “der Rundfunkfreiheit in der heutigen Zeit” leitet uns über zum Spruch des Bundesverwaltungsgerichts, welches zentral laut Pressemitteilung sagt: “Die Erhebung des Rundfunkbeitrags steht aber erst dann mit Verfassungsrecht nicht mehr im Einklang, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt.” Dieser Satz ist völlig weltfremd. Ein Beispiel: Ich erfahre durch “Correctiv-Recherchen” davon, dass in Potsdam die massenhafte Deportation von Ausländern und auch Deutschen besprochen worden sei. Der Beitragszahler will jetzt – zum Beispiel über die “Tagesschau”, “ZDFheute”, “ARD Brennpunkt” und ähnliche Formate erfahren, was Sache ist. Also: was ist nun in Potsdam wirklich gelaufen, wer war dabei, was haben die Recherchen des ÖRR erbracht, sind alle Beteiligten zu Wort gekommen? Abgesehen davon, dass bei dieser Fake-Geschichte mit mittlerweile gerichtlich festgestellten Lügen solche Recherchen gar nicht existieren können, müsste er dazu keine wissenschaftliche Analyse des gesamten Programmangebots des ÖRR vornehmen. Der Rundfunkhörer in Passau muss nicht den “Saarländischen Rundfunk” durchsuchen. Im Gegenteil wäre das eine gezielte Überforderung des einzelnen Beitragspflichtigen, die der potenziellen Verfügbarkeit des Programmauftrags gerade widersprechen würde.
Keine realen Vorteile für den Beitragszahler
Mehr noch, der Vorteil der Beitragszahlung geht dadurch verloren. Wir erinnern uns an die Definition aus dem “Gabler Wirtschaftslexikon”, wonach ein Beitrag von demjenigen erhoben werden kann, dem die Möglichkeit der Inanspruchnahme der so finanzierten Einrichtungen nicht nur vorübergehende Vorteile erbringt. Also er muss die Vorteile immer wieder erfahren. Zwar ist insofern die längere Zeitschiene, die das Bundesverwaltungsgericht anmahnt, durchaus gerechtfertigt. Doch das langwierige Durchforsten praktisch aller Programme bei einem konkreten Informationsbedarf kann ebenso gut erreicht werden durch eine Suchmaschine oder, neuerdings, eine beliebige KI-Applikation. Beides ist in der Regel kostenlos – und es erbringt dem Suchenden eine viel weitere Spanne an Meldungen als nur die im ÖRR gesendeten. Für welchen “Vorteil” also soll ich einen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn ich denselben Effekt auch mit kostenlosen Tools aus dem Internet erzielen kann? Man würde ja auch keinen Beitrag zur Pflegeversicherung bezahlen wollen, wenn eine wohltätige Stiftung genügend Heimplätze schaffen und frei zur Verfügung stellen würde; der potenzielle Nutzen des Pflegebeitrags würde in einem solchen (zugegebenermaßen fiktiven) Fall gegen Null fallen; die Berechtigung, einen gesetzlichen Zwangsbeitrag für die Pflege zu erheben, wäre dahin.
Die Frage nach der Beitragsäquivalenz ist durch die Vorgaben aus Leipzig nicht klarer geworden. Immer noch scheint es im freien Ermessen des ÖRR zu liegen, mal mehr oder mal weniger zu produzieren, während die Komplizenschaft der KEF mit Staat und Justiz dafür sorgt, dass der Beitragszahler in einem ein halbes Jahrhundert alten Automatismus fortwährend zur Ader gelassen wird. Diese Beiträge dann auch noch als “Demokratieabgabe” zu bezeichnen ist blanker Hohn – werden sie doch in Wahrheit fällig für eine Institution, die es geschafft hat, sich neben und über rechtsstaatlichen Kontrollen zu etablieren und ein unangetastetes Abzockermonopol auf jährlich rund 9 Milliarden Euro zu errichten, und das ohne Mitsprache-, Ausweich- und Kündigungsrecht. Demokratie lebt vom Mitmachen; nur der ÖRR macht dabei nicht mit.
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13 Antworten
ÖRR dient allein der linken Propaganda und zur Verunglimpfung der Wahrheit kritischer Menschen.
Nur linke Propaganda, linke Lügen,Manipulationen,Einschüchterung und als Alibi Uraltsendungen in Dauerschleifenwiederholung.
Ich schaue nur aktuelle Filme in der Mediathek und kein laufendes Programm.
In der Mediathek wurde auch Hand angelegt.
Das Ergebnis ist Chaos und für Leute mit Gehirn nicht zu begreifen.
Ich schaue auch keine Filme, die ab 2010 gedreht wurden – denn was soll deren Inhalt anderes sein als mit konstruierten Geschichten ummantelte Propaganda.
Und welche z.B. aus Ungarn oder der anderen nicht-westlichen Welt senden sie ja hier gar nicht mehr.
Hier erklärt sich der Anwalt, der in Leipzig wohl die Klägerin vor Gericht vertrat, und plädiert für Beweislastumkehr. Keine Ahnung, ob die schriftliche Begründung des Gerichts zusätzlich zur schnell veröffentlichten Presseerklärung inzwischen vorliegt – aber das kann man ja nachfragen. Danisch wollte mit seiner Kritik bis dahin warten.
https://www.cicero.de/kultur/ard-zdf-deutschlandradio-ausgewogenheit-gericht-gebauer-interview
Zudem sollen tausende Verfahren gegen den örr vor Verwaltungsgerichten zur Entscheidung anstehen.
Und ich finde, dass Hugo Müller-Voggs Protokoll des Versagens des örr zu den Überfällen auf dem Domplatz in Köln 2015 ausreichen müsste, um auf Beitragszahlungen zu verzichten: https://www.cicero.de/innenpolitik/zehn-jahre-kolner-silvesternacht
Zudem protokolliert Alexander Teske in „Inside Tagesschau“ das uns auch noch zum Zahlen zugemutete Dilemma.
„ 23 Fernsehprogramme … “
Und alle bringen den gleichen Müll.
😜
als käme mephistopheles zu besuch: ..hier ist dein vertrag, ich hab schon für dich unterschrieben
der örr ist weisungs und propaganda rundfunk, welcher allein durch seine desinformative berichterstattung über die energiewende und corona die mitschuld an millionen geschädigten und vielen tausenden toten trägt. die GEZ war der deal, meinungsmanipulation im sinne der regierenden für horrende gehälter und pensionen.
hier noch ein altes kirchoff interview, dass dieser wohl dem rrb gegebn hat..
Herr Kirchhof, die neue Rundfunkabgabe ist da, der Ärger ist groß.
-Für die meisten Menschen ändert sich nichts. Es bleibt bei dem Beitrag von 17,98 Euro für jeden Haushalt. Abgesprochen ist auch, dass die Reform zu keinen Mehreinnahmen der Rundfunkanstalten führt.
Jeder Haushalt zahlt, auch wer kein TV oder Radio hat. Sie haben das System mit einem Gutachten abgesichert. War es Ihre Idee?
-Ich habe gemeinsam mit den Rundfunkanstalten ein verfassungsrechtlich zulässiges und praktisch gebotenes Finanzierungssystem entwickelt. Wir haben das Ziel erreicht, einen einfachen, plausiblen Beitrag für alle Bürger zu schaffen. Das alte System der Geräteabgabe verleitete die Bürger zur Illegalität und unterwarf sie empfindlichen Kontrollen in ihrer Privatsphäre. Jetzt wird es auch billiger für die meisten.
Entscheidend ist doch: Warum muss ich überhaupt für öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen? Im Grundgesetz steht das nicht.
-Eine freiheitliche Demokratie setzt aber auf den informierten, urteilsfähigen Bürger. Freie, staatsferne, nichtkommerzielle Medien sind eine Existenzbedingung des Verfassungsstaates.
Freie Medien gibt es in Hülle und Fülle. Wieso müssen einige öffentlich-rechtlich sein?
-In unserer Hochkultur des offenen Meinungsaustauschs ist es unerlässlich, dass die Bürger ihr Wissen aus vielen Quellen schöpfen. Ein reiner Privatfunk lebt von Werbung, richtet sein Programm darauf aus. Bezahlen muss der Käufer der beworbenen Produkte, nicht der Rundfunknutzer. Der goldene Zügel der Werber lenkt verdeckt, aber straff Bedarf, Geschmack und Stilbildung der Zuschauer.
Es ist bevormundend, den Menschen abzusprechen, dass sie Werbung erkennen. Und nach Ihrer Logik müsste es auch öffentlich-rechtliche Zeitungen geben.
-Die Presse ist für die Demokratie so unverzichtbar wie der Rundfunk. Das geschriebene Wort wirkt anders, oft nachhaltiger als das gesprochene Wort und das Bild. Auch die Art der Recherche und der Stil von Bericht und Kommentar machen die Existenz der Presse und die Pressevielfalt unverzichtbar. Wäre die Presse in ihrer Existenz gefährdet und nicht nur einzelne Zeitungen, müsste der Staat ebenfalls handeln.
Die Printmedien stecken in einer Strukturkrise. Aber nur ein Teil der Medienlandschaft erhält jährlich 7,5 Milliarden Euro.
-Der Rundfunkbeitrag ist der Preis für Rundfunksendungen. Grundsätzlich erhält jeder eine Leistung erst, wenn er sie bezahlt hat. Er muss eine Zeitung kaufen, für die Oper eine Karte erwerben. Niemand käme auf die Idee, diese Leistungen unentgeltlich zu beanspruchen. Aber Rundfunk kann jeder empfangen. Deshalb brauchen wir eine andere Form des Entgelts.
Wofür genau bezahlen wir eigentlich die Rundfunksender?
-Wir zahlen nicht für den Empfang einer konkreten Sendung. Das wäre nicht kontrollierbar. Wir zahlen für das Recht, überall und jederzeit ein breites Programm von Information und Unterhaltung verlässlich empfangen zu können. Ob der Einzelne das Angebot nutzt, ist seine Sache.
Sehr großzügig, aber hier liegt das Problem: Viele Menschen sind totale Rundfunk-Verweigerer. Wieso müssen sie trotzdem zahlen?
-Ich kenne das Argument gut. Aber nicht der einzelne Mensch zahlt den Beitrag, sondern der Haushalt, der heutzutage immer Möglichkeiten zum Rundfunkempfang besitzt und diese vielen Menschen zugänglich machen kann.
Wie rechtfertigen Sie den Zwang?
-Die Empfänger der Rundfunksendungen lassen sich nicht individualisieren. Rundfunk wird nicht am Kiosk gekauft oder wie Strom am Zähler abgerechnet. Rundfunk funkt überall herum. Für diese Fälle hat unser Recht den „Beitrag“ entwickelt: Belastet werden die Menschen, die eine Leistung üblicherweise nutzen. Das ist vergleichbar einer Kurtaxe, die jeder Urlauber zahlt, auch wenn er nie in den Kurpark geht, oder einem Anliegerbeitrag für neue Straßen, auch wenn der Anlieger kein Auto fährt.
Sie machen sich ja nicht die Mühe, Nutzer zu identifizieren, alle zahlen – das ist eine Rundfunksteuer.
-Nein, ein steuerfinanzierter Rundfunk wäre verfassungsrechtlich unzulässig. Steuern dürfen nur der Staat und die Kirchen erheben. Auch würden die Einnahmen der Rundfunksteuer vom Parlament verteilt. Politiker könnten das Senderbudget bestimmen. Aber Rundfunk muss politisch unabhängig sein.
Viele Zuschauer empfinden das Programm jetzt als zu politisch.
-Die Gestaltung des Programms ist Sache der Programmverantwortlichen, nicht des Finanzsystems. Im Übrigen wird jede Sendung Widerspruch, vielleicht auch Empörung wecken. Das ist Ausdruck der Meinungsfreiheit und der Pluralität.
…
Das ist halt ein Angebot dass man nicht ablehnen kann…
Ich kenne nur zwei Institutionen die so etwas anwenden.
Tja und selbst bei einem wochenlangen Stromausfall ohne Möglichkeit diesen flimmernden & jaulenden Sondermüll überhaupt nur konsumieren zu können mußte zahlen weil Wohnraum (so auch mit sibierischer Kälte) hat man ja noch.
Also Leute, vergeßt hier mal irgendwelchen Gerichte o.ä. Blödsinn fürs dumpe Glotzevolk. Der ganze Laden sollte komplett + dauerhaft in den Orcus geschickt werden, das wird aber mit einer aktiv und passiv das System unterstützende Dummenmehrheit von etwa 80% dann doch recht schwierig werden.
Zudem ist der öffentliche Flunkerfunk systemrelevant für „unsere Demokratie“, also muß man sich individuell halt etwas anderes einfallen lassen statt zu „klagen“. 😯
Also, was ist Ihnen anderes eingefallen?
Ich so: https://infos7.org/abb/ Da entsteht jetzt gerade ein Verein! Wenn viele mitmachen, kommen sie an den Rand des machbaren. Die Antwort auf meine letzte Zurückweisung hat schon 4 Monate gedauert. Die sind schon so verzweifelt, daß sie anstehende Beiträge von zwei
Stellen eintreiben wollen. Vom Finanzamt und von Creditreform. Was ja nun mal völlig kriminell ist!
Bitte realistisch bleiben-auch wenn es schwer fällt:
Wer die Zwangs-GEZ verweigert ruiniert sich wegen 220€ /Jahr selbst.
Mahnverfahren,Gerichtsvollzieher,Lohnpfändung.
Arbeitgeber wollen keine Mitarbeiter mit Lohnpfändung.
Der Job ist dann bald weg.
Die 220€/Jahr bleiben.
Schufa-Bonität und Kreditwürdigkeit gehen verloren.
Keine neue Mietwohnung,kein Autokredit,kein Handyvertrag usw.
Alles wegen des Lügen-Rundfunks?
Nein,ganz bestimmt nicht.
Bitte realistisch bleiben-auch wenn es schwerfällt.
Quatsch.
Es geht ja erst mal darum, es überhaupt so weit kommen zu lassen.
Und „bis zum Äußersten“ wie von Ihnen beschrieben dauert es lässig 2 Jahre, wenn nicht mehr. Mahngebühren dürfen in manchen Ländern auch nicht aufgeschlagen werden – da muss man sich informieren.
Und wenn in Sachsen-Anhalt die AfD die Regierungsgewalt bekäme wäre es eh rasch vorbei mit dem Rundfunkstaatsvertrag.
Bevor es zu all den Maßregelungen, die Sie nennen, kommt, kann man immer noch zahlen.
Aber bleiben Sie gerne Couchpotato – Sie werden ja sehen, wohin es führt.
Nichts tun uns willig überweisen bedeutet das Schaf bleiben, als dass sie uns gerne hätten.
Das ganze System ist kriminell. Die ÖRR haben ihre Sendungen ins Internet gestellt, um behaupten zu können, daß jedermann auf sie zugreifen könne. Das ist Betrug! Wenn die Sender in ihrem Rundfunkbereich blieben, ließe sich der Zwangsbeitrag nicht mehr rechtfertigen, sobald man – wie früher – kein Empfangsgerät besitzt. Die Konstruktion ist also kriminell von Anfang an.
Folgendes ist nicht für die Öffentlichkeit !! Die Justiz spielt auch hier ein “ Katz und Maus “ Spiel. Das System ist mit
eigenen Spielregeln nicht zu besiegen. Folglich muss man ausserhalb dieses System nach Mitteln suchen, um das System zu besiegen. Anwälte sind Teil des Systems. Beispiel: ich verklagte BMW vor Jahren beim LG-D,dorf auf Nutzungsentschädigung weil mein Oberklassen Auto über drei Monate mit Triebwerksschaden in der Werkstatt stand.
Die Richterin meinte die Fakten bestätigen die Gesetze nach dem mir eine Entschädigung zusteht – darauf stellte der
Gegenanwalt die Grundsatzfrage – womit die Richterin die Verurteilung begründet – Klartext die Richterin war/ist nicht
befugt BMW zu verurteilen – die Klage wurde sofort eingestellt!! Das GG sagt nichts über die Finanzierung aus – gehen Sie in die Zeit zurück als man Rechtslücken fand um die Privatsender in D einzuführen – das System erkannte sofort
das Handlungsbedarf vorlag – so wurden sofort Satelliten für ZDF/ARD in Betrieb genommen, und die ZDF/ARD wurde
als Kontrollbehörde über die privaten Sende berufen – quasi als „Totengräber“ der alternativen Berichterstatter. RTL und andere haben sich dem sofort untergeordnet weil sie Angst hatten – man könnte ihnen die Lizenzen wieder entziehen. Und genau hier verlässt ZDF/ARD den eigentlichen Auftrag laut GG. Das war eindeutig eine politische Anordnung – die man anklagen kann, um die Justiz selbst nicht in ein Verteidigungsmodus zu bringen.