
Die Frist der Überschrift ist keine reißerische Versprechung: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (VerwG) hat am vergangenen Donnerstag, 18. Dezember 2025 meine Verhandlung gegen den „Westdeutschen Rundfunk” (WDR) in Sachen GEZ respektive Rundfunkbeitrag um vier Monate vertagt. Dies soll uns Zeit geben, Material und Beweise vorzulegen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) seinem Programmauftrag nicht nachkommt. Meine Argumente vor dem VerwG gingen um folgende Eckpunkte:
- Was überhaupt ist ein Beitrag?
- Wer entscheidet über die Gegenleistung für den Beitragsschuldner?
- Wie kann es sein, dass man als Beitragszahler in einem Rechtsstaat keinerlei Rechte hat? (“Halt’s Maul und bezahl‘!”, so könnte man die bisherige “Rechtsprechung” salopp zusammenfassen.)
- Die Darlegung, dass das Äquivalenzprinzip vom ÖRR ad absurdum geführt wird.
- Die Frage, wieso ich mich vor Gericht gegen den Beitragsbescheid zur Wehr setzen muss, da mir doch der WDR – tatsächlich ! – schwarz auf weiß bestätigt hat, der Rundfunkbeitrag sei “kein Zwangsbeitrag”.
Was “Beitrag” bedeutet
Stellt euch vor, ihr als Anwohner würdet für einen Beitrag für eine Anliegerstraße herangezogen werden. Beiträge – das ist eine Besonderheit – sind auch dann zu entrichten, wenn ich die Straße nicht tatsächlich benutze, sondern nur potenziell benutzen könnte. Das setzt aber zwingend voraus, dass eine Straße da ist. Wenn diese dadurch hergestellt wird, dass ein paar Laster Kies ausgekippt werden, dann ist die gemeine und gemeinsame Bedeutung des Begriffs “Straße” nicht mehr gegeben. Demzufolge kann ich klagen, um das materielle Handeln der Stadt gerichtlich zu überprüfen.
Ganz anders verhält es sich beim ÖRR: In einem Schreiben des “Norddeutschen Rundfunks” (NDR) vom 18. September 2017, gegen den ich im Jahr 2020 einen Prozess um die Beitragspflicht meiner Zweitwohnung dank des Bundesverfassungsgerichts gewonnen hatte, hatte es geheißen, dass Programmanstalten bestimmen, was zur Erfüllung ihrer Funktion publizistisch erforderlich sei, und, nach weiteren Ausführungen, dass dies vom Beitragspflichtigen hinzunehmen sei. Im Schreiben des Rechtsvertreters des WDR heißt es: „Sofern der Kläger darüber hinaus rügt, der Rundfunkbeitrag werde ohne eine ‚Gegenleistung‘ des Beklagten erbracht, ändert auch dies an der Rundfunkbeitragspflicht des Klägers nichts.“ Diesen Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Müsste ich als auch bezahlen, wenn die ganze Zeit nur bayerische Blasmusik oder gar nur das Testbild gezeigt würde?
Beitragsäquivalenz im ÖRR
Dies führte mich zu der grundsätzlichen Frage, die ich auch vor Gericht stellte: Haben wir überhaupt irgendein Recht als Beitragszahler? Können wir in einem Rechtsstaat Gehör finden, oder werden wir von vornherein zu dummen und stummen Bezahlsklaven degradiert? Hierzu zwei ergänzende Bemerkungen. Erstens: Im Unterschied zu Gebühren, wie etwa für die Müllentsorgung, stellt die Definition von “Beitrag” auf die potenzielle Inanspruchnahme der Leistung ab, ob Anliegerstraße oder Rundfunk. Damit sind subjektive Gesichtspunkte – etwa ob mir als Beitragszahler etwas gefällt oder nicht, oder ob Sendeinhalte angemessen sind oder nicht – erst einmal nicht relevant. Dies war in vielen Klagen vorher ein Schwachpunkt gewesen, den die Gegenseite leicht parieren konnte mit dem Hinweis, nicht “jeder” Beitrag könne “jedem” gefallen. Mir ging es um die Überprüfbarkeit der Gegenleistung im Rechtsstaat.
Zweitens: Die externe, gerichtliche Prüfung der Erfüllung des Programmauftrags kann meines Erachtens nicht mit dem Hinweis verweigert werden, dass es ja interne Kontrollgremien gebe wie die Rundfunkräte. Diese werden zu einen nicht vom Bürger und Beitragszahler gewählt, sondern von bestimmten Organisationen; selbst wenn jene in den Landesrundfunkgesetzen benannt sind und somit ein indirekter Bezug zur Legislative (Länderparlamente) besteht, so reicht das bei weitem nicht aus, um für den ÖRR einen rechtsfreien und de facto rechtlich kontrollfreien Raum zu kreieren. Und zum anderen müssen Akte der Legislative in einem Rechtsstaat von der Judikative überprüfbar sein, und zwar inhaltlich (also rechtlich-materiell), also über die rein formale Betrachtung hinaus. Wenn ich, um auf das Beispiel oben zurückzukommen, gegen die Stadt Klage erheben kann ob der mangelhaften Gegenleistung für meinen Beitrag zur Anliegerstraße, dann reicht es eben nicht, diese formal mit dem Hinweis auf den demokratisch legitimierten Stadtrat abzuweisen. Vielmehr kann man von einem Gericht in einem Rechtsstaat verlangen, sich substantiell mit der Sache zu befassen. Dies muss auch auf die Beitragsäquivalenz im ÖRR anzuwenden sein.
Zwischen hilflos und beleidigend
Eine weitere meiner Argumentationslinien betraf die Verletzung der Beitragsäquivalenz durch den ÖRR selber, da dieser seine Inhalte mittlerweile global verbreitet. Über das Internet kann mittlerweile jeder auf der ganzen Welt den WDR hören; am 14. April 2025 begrüßte WDR2 seine Hörer in Australien (!), die den Sender über die entsprechende App verfolgten. Provokativ gefragt: Warum ist ein europäischer Staatsbürger, der nur wenige Kilometer hinter der deutschen Grenze wohnt, etwa in den Niederlanden, nicht verpflichtet, Rundfunkbeiträge zu leisten, obgleich er ÖRR-Inhalte analog und/oder digital empfangen kann? Und was bedeutet in diesem Kontext eigentlich Grundversorgung? Weltweit? “For free”? Während die Inländer das zwangs(mit)finanzieren müssen und damit quasi diskriminiert werden? Die Frage “Ist die Rundfunkgebühr ein Zwangsbeitrag?” rollte ich auf anhand eines Briefes vom 9. Juli 2020, den mir das Büro des damaligen WDR-Intendanten Tom Buhrow zugeschickt hatte. Darin wird ganz klar dargelegt: “Der Rundfunkbeitrag ist kein Zwangsbeitrag oder eine Steuer, wie so oft unterstellt wird. Sehr bewusst hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, dass die Finanzierung hauptsächlich durch die Bürger und zu einem kleinen Teil aus weiteren Einnahmen erfolgen soll.” Es folgt ein langatmiges Gerede über den ÖRR als Solidarmodell.
Aber: Wenn es kein Zwangsbeitrag ist, kann ich natürlich auch nicht gezwungen werden, ihn zu entrichten. Warum dann eigentlich die Verhandlung vor dem VerwG Düsseldorf? Die Erklärungsversuche der gegnerischen Rechtsvertretung schwankten zwischen hilflos und beleidigend. Hilflos klingt die Formulierung, “…weil auf bestimmten Plattformen im Internet, die der bewussten ‚Aufmischung‘ gegen den Beklagten dienen, oft unterstellt wird, es handele sich bei dem Rundfunkbeitrag um einen Zwangsbeitrag„. Die Gegenseite betreibt hier also nachträgliche Motivforschung statt eine rechtliche Würdigung vorzunehmen. Beleidigend sind die folgenden Aussagen, weil durch sie typischerweise ein Rückgriff auf ad-hominem-Scheinargumente erfolgt: Der Kläger “klammert sich”, “konstruiert hieraus”, “betreibt Wortklauberei”, möge “auf den “Boden der Tatsachen zurückfinden” und so weiter. Besser kann man seine eigene Ratlosigkeit nicht zum Ausdruck bringen. Ohnehin sagte die vom WDR beauftragte Anwältin inhaltlich und fast die ganze Zeit gar nichts. Sie wird ja auch so oder so vom Gebührenzahler bezahlt; leicht verdientes Geld in dieser öffentlich-rechtlich-privaten Beutegemeinschaft.
Dialog mit der Richterin
Meine Verhandlung – übrigens die dritte von vieren an diesem Tag im Gericht – wurde nun vertagt, und zwar aufgrund eines Spruchs des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) Leipzig: Dieses besagt, dass der Zahlungsverweigerer das Verfehlen des Programmauftrags nachweisen muss für die beiden Jahre vor Einstellung der Zahlung (in meinem Fall war dies der September 2020). Kleine Einschränkung: Zwischendurch habe ich eine Barzahlung in Höhe von 41,46 Euro, säuberlich aufgeteilt in 1- und 2-Cent-Münzen, geleistet, die mir der WDR leider zurücksandte mit dem Hinweis auf die mittlerweile einzig erlaubten elektronischen Zahlungswege. Die Verhandlung selbst war über weite Strecken nichts als ein Dialog mit der Richterin: Nach rund 45 Minuten beschloss diese dann eine Vertagung um drei bis Monate, damit ich als Kläger den “Nachweis” erbringen könne, der ÖRR verfehle seinen Programmauftrag. Ich persönlich glaube, dass auch das Gericht diese Zeit benötigt, um die (ersten) Kommentierungen des Leipziger Urteils abzuwarten und in die Urteilsfindung einbeziehen zu können.
Selbst wenn es nicht gelingen sollte, für einen fünf bis sieben Jahre zurückliegenden Zeitraum genügend Beweise zu sammeln, so können wir doch für zukünftige Verhandlungen eine Schneise in den Dschungel schlagen. Doch bin ich durchaus optimistisch; denn zwischen August 2018 und August 2020 war die Migrationskrise in vollem Gange, und im ersten Dreivierteljahr 2020 erlebten wir ja schon tonnenweise Fake-News in Sachen Corona. Dennoch: Alleine kann ich das nicht schaffen.
Recherche-Mithilfe der Leser ist gefragt!
Die Unterstützung von Lesern, Informanten, Zuträgern, die Belege für das Verfehlen des Programmauftrags dokumentieren, ist nun wertvoller denn je – dringend! Es geht hier um viel – denn zum ersten Mal ist wirklich die Tür einen Spalt breit offen, um den WDR bezwingen. Benötigt werden, vor allem:
• Ton-, Bild- und Textbeiträge des ÖRR
• Gutachten und wissenschaftliche Arbeiten, die den genannten Zeitraum abdecken
• Zeugenaussagen, etwa von Aussteigern und/oder frustrierten Mitarbeitern
• Datenbank- und Archivanalysen, etwa mit Hilfe der KI, für (noch) zugängliche Programmteile.
Senden Sie Material diesbezüglich an redaktion@ansage.org, oder schreiben Sie diesbezügliche Ideen oder Beispiele gerne in die Kommentare. All Ihre Kontaktdaten werden selbstredend vertraulich behandelt!
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27 Antworten
Respekt!
Für solch einen Zirkus hätte ich die Nerven nicht.
Alles Gute und viel Glück!
Wirksamer Protest geht auch mit wenig Aufwand: https://gez-widerstand.jetzt/
je mehr mitmachen desto mehr Sand wird ins Getriebe des Schutzgeldschundfunksystems gestreut, es knirscht jetzt schon vernehmlich.
das waren doch mal — gez: gebühren einzugs zigeuner…. ich weiss wovon ich rede…. dreckspack… alice erledige die restlichen idioten und vertuscher ….sofern noch vorhanden…
Die Frage treibt mich auch um. Habe daher den Anlass genutzt, um Grok zu befragen:
„Während der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages (2017-2021) war die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) die größte Oppositionspartei in Deutschland. Nach meiner Erinnerung tauchte sie in dieser Zeit in den Nachrichtensendungen des Radiosenders „Deutschlandfunk“ so gut wie überhaupt nicht auf. Gibt es eine Statistik über die Berichterstattung über die Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien zu aktuellen Politikthemen in den Nachrichtensendungen des Deutschlandfunks?“
Und hier ist die Antwort:
„Es gibt keine öffentlich zugängliche, spezifische Statistik oder Inhaltsanalyse, die sich ausschließlich auf die Berichterstattung über Positionen der Bundestagsparteien (einschließlich der AfD als größter Oppositionspartei) in den Nachrichtensendungen des Deutschlandfunks während der 19. Legislaturperiode (2017–2021) konzentriert. Umfangreiche Recherchen in wissenschaftlichen Studien, Medienanalysen und Berichten (u. a. von der Otto-Brenner-Stiftung, Media Tenor oder Universitäten) ergeben keine direkte Untersuchung dieses Senders in diesem Zeitraum und Format.
Verwandte Studien zur Medienberichterstattung über die AfD
Mehrere Analysen befassen sich jedoch mit der allgemeinen Berichterstattung über die AfD in öffentlich-rechtlichen Medien (einschließlich ARD, ZDF und teilweise Deutschlandradio):
Studien der Otto-Brenner-Stiftung (z. B. „AfD und Medien“ aus 2018/2020) kritisieren, dass Medien teilweise der Provokationsstrategie der AfD gefolgt seien, aber insgesamt reflektierter geworden wären. Sie enthalten keine quantitativen Statistiken zu Sendezeiten oder Erwähnungen im Deutschlandfunk.
Eine Media-Tenor-Analyse (2023) zu TV-Nachrichtensendungen (Tagesschau, Heute-Journal) zeigt, dass die AfD oft die meisten negativen Berichte erhielt, während Regierungsparteien (SPD, Grüne) positiver oder neutraler dargestellt wurden. Radioformate wie der Deutschlandfunk werden hier nicht detailliert untersucht.
Eine Studie der Universität Mainz (2024) zu öffentlich-rechtlichen Medien insgesamt ergab, dass die AfD nur in ca. 5 % der Beiträge erwähnt wurde (im Vergleich zu höheren Anteilen für Regierungsparteien), und die Berichterstattung über Oppositionsparteien generell geringer ausfiel.
Mögliche Gründe für geringe Präsenz der AfD
Ihre Beobachtung einer sehr geringen Präsenz der AfD in Deutschlandfunk-Nachrichten passt zu breiteren Diskussionen: Öffentlich-rechtliche Sender (einschließlich Deutschlandfunk) berichten in Nachrichtenformaten primär faktenbasiert und ereignisorientiert. Positionen der Opposition (wie AfD-Anträge oder Reden) werden typischerweise nur dann aufgegriffen, wenn sie unmittelbar aktuell oder kontrovers sind (z. B. Skandale oder Plenardebatten). Routinepositionen zu Politikthemen werden seltener zitiert als Regierungspositionen, da Nachrichten oft auf Regierungshandeln fokussieren. Dies gilt nicht nur für die AfD, sondern generell für Oppositionsparteien.
In tiefergehenden Formaten (z. B. Interviews oder Hintergrundberichten) des Deutschlandfunks wird die AfD durchaus thematisiert, oft kritisch im Kontext von Rechtsextremismus-Vorwürfen oder Verfassungsschutz-Einstufungen.
Falls Sie weitere Details zu einer bestimmten Studie oder einem Zeitabschnitt wünschen, kann ich gezielter nachhaken.“
Keine Ahnung, ob das weiterhilft!
Wir haben der Zwangsgebühreneinzugzentrale mitgeteilt, das wir uns auf das höchstrichterliche Urteil des BGH beziehen.
Ab sofort werden die Zwangsgebühren nur unter Vorbehalt der Verpflichtung des ÖRR einer ausgewogenen Ausstrahlung mit ausgewogener Anzahl von Politikern aller Parteien entrichtet werden.
Weiterhin wurde denen erklärt, das wir im Falle der nicht Ausgewogenheit Kürzungen vornehmen bzw. gänzlich die Zwangsgebühren nicht mehr bezahlen !
Zur Beweisführung halten wir uns nachweisliche Statistiken vor !
Gerichtet war das an die beiden Intendanten und Programmdirektoren.
Eine Antwort ließ nicht lange von wem auch immer ohne Namenszug, wahrlich wohl als Satzbausteineantwort, auf sich warten.
In der hieß es inhaltlich, „daß gesetzl. festgeschriebene Gebührenzahlungen nicht unter Vorbehalt bezahlt werden dürfen.“
Das ist absolut lächerlich, denn jede Zahlung kann unter Vorbehalt, was und wo auch immer entrichtet werden.
Auf das Urteil, unsere Aufzeichnungen und über die vom höchsten Gericht festgelegte Ausgewogenheit der Sendungen sind diese
Multi-Dilettanten gar nicht eingegangen.
Im neuen Jahr werden wir unser und das Antwortschreiben jeweils
2 Freien Journalisten übergeben mit der Bitte um Publikation !
Weiterhin erhält das zuständige höchste Gericht jeweils Durchschriften des bisherigen Schriftverkehres, einfach nur zur Kenntnis.
Wir empfehlen weiteren Zwangszahlern i.d. Art und Weise genau so zu verfahren, denn dieser „Zwangsladen“ muss ff. beschäftigt werden.
Freuen uns schon darauf, das wenigstens bald in einem unserer schönen Ostbundesländern die AfD regieren wird und dann fix
der Rundfunkstaatsvertrag gekündigt wird.
Dann ist endlich Ende im Abzocker-, Weglass- und Lügenverbreitungsgelände !
Danke für Ihre Mühe!
Saubere Argumentation. Alles Gute !
Mitglieder im Beitragsstopper.de erhalten eine volle Aufarbeitung der Fernsehinhalte des ÖRR in den letzten drei Jahren. Material wurde seit Monaten unter rundfunkalarm.de gesammelt.
https://auf1.tv/nachrichten-auf1/nachrichten-auf1-vom-22-dezember-2025
„Jetzt will Merz die IP-Adressen aller Bürger: Um „Hasskriminalität“ zu
bekämpfen“
Kriegstreiber, Volksgegner, Schnüffler, Denunzianten und Einseitigkeit i.d. Justiz,
das alles muss fix weg.
Was glauben Politiker, die keine persönliche Eignung und Sachkenntnisse
vorzuweisen haben, eigentlich wer und was sie sind.
Es sind die Angestellten des Volkes und haben das zu tun, was ihnen die Bürgermehrheit aufträgt zum Wohle und der Sicherheit des Volkes !
Grundsätzlich gilt: Verträge zu Lasten Dritter ist UNZULÄSSIG – Länderminister haben mit den Sendeanstalten Verträge zu Lasten Dritter abgeschlossen. Zweitens: In D gilt immer noch das VERTRAGSRECHT d.h. Die Anstalten
müssen wie früher mit jedem Nutzer seiner Dienste EINZELVERTRÄGE abschliessen, was geschieht, wenn der Bürger
gegen die automatische Anmeldung im übrigen nicht unterschrieben ist § 125,126 BGB (Nichtig) – Da die Sendeanstalten
von A bis Z auch die Privaten ein die selbe Nachricht Wort/Wörtlich nachplappern, was aus DPA – Feder kommt, findet
automatisch auch KEINE unabhängige/Ausgewogene Berichterstattung gem. Auftrag was von den Engländern nach Vorbild BBC eingeführt wurde. NUR weil im GG die Finanzierung nicht festgelegt ist, meinte ein ehem. Verfassungs-Richter nach Haushalt eine Zahlungspflicht – unabhängig von Inanspruchnahme einer Dienstleistung einführen zu können. Laut BBC – Vorbild bezieht sich der Beitrag für eine nachrichtliche Dienstleistung, und keine einseitige Bericht-erstattung aus DPA. Darüber hinaus im Sinne ÖRR kann dieser auch keine RENTENANSTALT sein, was „Gruftis“ beziehen. Genauso wenig erlaubt der Auftrag Unterhaltungs – Firmen wie Jauch u.a. Um es anders zu sagen: Der Auftrag der Engländer im Sinne BBC war – zu vermeiden das genau die selbe Berichterstattung wie im IIIReich entsteht
VERBREITUNG von MEINUNGSDIKTATUR !!!
Wenn es noch an irgend einem Beweis für die Meinungsdiktatur durch diese Anstalten fehlt – bitte Angela Merkel zitieren “ Man kann den Bürgern nicht vorschreiben was sie denken sollen – aber die Denkrichtung vorgeben“ und eben diese VORGABE verstößt gegen den eigentlichen Auftrag. Und damit diese Vorgabe 100% funktioniert hat sie die
„Glotze“ als Regierungssprecher (Seibert) missbraucht, und es wird noch ausgebaut.
Der Staatsvertrag ermöglicht eine bundesweite Regelung des Rundfunks, der eigentlich Ländersache ist. Die Legitimation ist nicht weniger als die Demokratie an sich. Dieser Unfug vom Vertrag zulasten Dritter ist ein Grund, warum Kritiker nicht ernst genommen werden. Unfug, sofern Sie nicht den Staat insgesamt ablehnen wollen, natürlich. In dem Fall wären die Rundfunkbeiträge angesichts der gesamten Abgabenlast Peanuts. Ansonsten habe ich in meinem anderen Kommentar hier die tatsächliche Situation beschrieben. Dort muss man ansetzen, abstruse Vorstellungen helfen nicht weiter.
Ben Goldbeck – der Name sagt mir schon alles !!! Da passt auch ihre Aussage, das Verträge mit Unternehmen die
die Bürger dieses Landes ausbeuten – legal sein soll. So auch mit der Fa. UNIPER die die Heizungspreise unbezahlbar macht. Da ist nachvollziehbar das einigen das Nervenkostüm versagt, und der Schließmuskel öffnet
damit zeitweise was warmes in der Hose den Hintern aufwärmt. Und welchen „Staat“ meinen sie??? die BRD ???
oder das Handlungsunfähige „Reich“. GG Art.20 ermächtigt die Bürger gegen das Verwaltungsorgan BRD widerstand zu leisten, ohne das Staatsrecht einzubeziehen. OHNE STAATSHAFTUNG ist NICHTS öffentlich
rechtlich. Obama hat die Staatshaftung durch die Bereinigungsgesetze endgültig in der BRD abgeschafft. So regieren nur noch Feiglinge die NICHTS unterschreiben – damit sie für nichts haften – bedeutet noch lange NICHT
das diese Handlungen LEGAL sind. Im Gegenteil sind diese Menschen die „Reichsbürger“ weil sie die Gesetze für die BRD missachten. Gehören sie auch zu denen?? Frohe Weihnachten
Ich halte mich an die Empfehlung von Herrn Lustig, Abschalten, jetzt! Mit erscheint diese Möglichkeit als finale Verhöhnung, ich will mich mit diesem Programm nicht beschäftigen, schon der Gesundheit wegen. Es ist auch nicht nachhaltig, bezieht sich auf einen Zeitraum, dann kriegt man ein, zwei Jahre Beitrag zurück, und guckt dann weiter, für die nächste Runde!? Das kann es nicht sein. Im Übrigen fehlt hier die zentrale Formulierung, mit der der Beitrag begründet wird, der ist für die Möglichkeit des Empfangs, für die Gesellschaft, nicht für den einzelnen Zahler. Das Programm wird durch Gremien usw. gestaltet. Hergeleitet ist der ganze Zauber aus dem Grundgesetz, der Rundfunkfreiheit. Mittelfristig wird es Reformen geben, schon da die Pensionsverpflichtungen/Ausgaben, wie auch die Gesamtsituation einfach nur noch grotesk sind, inklusive der Rechtakrobatik. Doch selbst die Politik muss am Bundesverfassungsgericht vorbei, will sie was ändern. PS Mein Beitragskonto ist ca. 2k im Minus, hatte seit der C Zeit keine Ladung zur VA mehr, trotz Mahnung vor Wochen. Nur ab GV streut man Sand ins Getriebe, Klagen sind natürlich noch unangenehmer für die Medienschaffenden…
https://www.unser-mitteleuropa.com/184243
Michael Meyen | Chronik des Versagens (Manova, September 2023) könnte nützlich sein.
Damit nicht jeder selbst stöbern muß: https://www.manova.news/artikel/chronik-des-versagens
Zu erinnern ist auch an die Verhöhnung der GEZ-Gearschten durch das sogenannte Framing-Manual der Wehling.
Aber wenn es schon einmal bezahlt wurde, von wem wohl? – wie wäre es damit: Ihr Gaga-Sprech wartet mit dieser Wendung – Sparte „Beispielhafte linguistische Umsetzungen der moralischen Framings 1 – 4 in kurzen Sätzen und Slogans“ – auf:
„Wir sind Ihr“ (Seite 87).
Wenn wir ihr sind, dann sind ihr auch wir, so dass man logischerweise die Zwangsgebühr an sich selber überweisen kann. Das müsste doch jedem Gericht einleuchten. Idealerweise kann dann auf der Gegenseite der Buhrow – hoffentlich als einziger – am Radioempfänger hocken und sich seinen Quark reinziehen, den niemand braucht.
Eine rechtstheoretische Überlegung: Der sogenannte öffentliche-rechtliche Rundfunk lügt; des öfteren durch Nachrichtenunterdrückung (hier kann man ausnahmsweise Frau Baerbock zitieren: “Herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen von der CDU/ CSU, von der FDP, von der SPD und von den Grünen, die deutlich gemacht haben, wie wichtig die Fakten sind. […] Zu den Fakten. Wenn man die Hälfte an Fakten weglässt, dann wird es auch zur Lüge.”
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Januar 2024)
Beweis: Die Sanktionierung Jacques Bauds durch die EU, die derzeit für einigen Wirbel sorgt.
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Suchbegriff Jacques Baud / Jaques Baud Sanktionen
tagesschau.de: Keine Ergebnisse gefunden. Für Ihre Suche konnten keine Ergebnisse gefunden werden. Bitte versuchen Sie es erneut mit einem anderen Suchbegriff.
DLF: Die Suche ergab keinen Treffer
(jeweils Screenshot)
Eine einfache Browsersuche ergibt zahlreiche Treffer, z.B. Die Weltwoche, Infosperber, Overton, NZZ, Auswärtiges Amt, BZ, Forum Gewerkschaftliche Linke Berlin etc. pp
+++
Fragen dazu: Wird hier vorsätzlich durch Auslassung gelogen? Berührt es die Menschenwürde, wenn der Lügner den Belogenen für seine „Dienstleistung“ noch zur Kasse bittet (zu einer Zeit, in der jedem Sensibelchen umstandslos der Rote Teppich ausgerollt wird, „Nein heißt nein“ etc.)?
Susanne Hähnchen, Rechtsprofessorin (Uni Potsdam) führt aus: „Es ist im Weiteren nicht möglich, einer Verletzung der eigenen Menschenwürde zuzustimmen.“
Kann ein Gericht diese Aporie auflösen, mehr noch: Braucht es dafür ein Gericht?
@Verhandlung gegen den „Westdeutschen Rundfunk” (WDR) in Sachen GEZ respektive Rundfunkbeitrag um vier Monate vertagt
ist das der Zeitraum, den Merz noch Kanzler bleiben soll, um die Sparkonten zu plündern und Deutschland in einen Krieg gegen Russland zu bringen, um im wahrsten Sinne des Wortes verbrannte erde zu hinterlassen ?
Aktuell:
Aserbaidschaner fährt in Gießen mit dem Auto in Menschen. Mehrere Verletzte, einer davon schwer.
Kein Thema für die Nachrichten im Deutschlandfunk. Warum nicht?
Wieviele Tote müssen sein, damit der Mainstream davon berichtet?
War wohl eher Unfall nach medizinischer Notlage
Viel Erfolg!
Leider alles sinnlos. Die Argumente werden alle abgeschmettert werden, da findet sich immer ein „Gegenargument“. Ist eh alles Auslegungssache vor Gericht.
Unfug. Jeder Monat in dem der Schundfunk weiter auf seinen Beitrag verzichten muß ist ein Erfolg.
Ebenso jede Minute, jedes Schreiben daß die Schundfunkschutzgeldschergen aufsetzen müssen, denn es neutralisiert die erpressten Gelder die so nicht mehr für weiteren Gesinnungsschund ausgegeben werden können.
Je höher die Zahl derer die nicht anstandslos zahlen desto interessanter wird es für die gewählt werden wollenden (demnächst wieder Landtagswahlen, ÖR-Dödelfunk ist zuallererst Ländersache!) sich nicht mehr willig den Wünschen der Schundfunk hinzugeben: Sachsen-Anhalt hat gezeigt daß das längst ein politisch relevantes Thema ist mit dem sich nicht nur Randparteien profilieren wollen, dieses Momentum gilt es zu nutzen und weiter in Schwung zu halten.
Da sowohl in ARD wie auch im ZDF werbung ausgestrahlt uns Sponsoring betrieben wird, ist der sog. „ÖRR“ in meinen Augen eine kommerzielle Sendeanstalt. Die Gesamtsendedauer der Werbung bzw. Sponsoring sollte irrelevant sein.
Ein Punkt ist sicher auch, dass die Dienste über das Internet weltweit angeboten werden. Warum soll ich für die ganze Welt zahlen.
Die Studie zur Informationsqualität ÖRR über 2 Jahre
http://de.mediatenor.com/de/bibliothek/berichte/1255/bericht-zur-lage-der-informationsqualitaet-in-deutschland
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Gespräch über die Studie