Norm, Recht und Macht: Zur Verschiebung der Meinungsfreiheit im politischen Diskurs

Norm, Recht und Macht: Zur Verschiebung der Meinungsfreiheit im politischen Diskurs

Formale Regelverstöße zur Brandmarkung falscher Gesinnung: Wenn die Justiz mehr einem moralistischen Inquisitionsgericht als einer freiheitlichen Rechtssprechung gleicht… (Symbolbild:Grok)

Der häufig zitierte Satz “Gesetz ist Gesetz“ erhält im Zusammenhang mit der Verurteilung Björn Höckes eine Bedeutung, die über den Einzelfall hinausweist. Er beschreibt – zutreffend – die Bindung der Gerichte an bestehende Normen, verschleiert jedoch eine vorgelagerte und politisch entscheidende Frage: ob jede gesetzlich normierte Einschränkung von Sprache mit dem Geist einer freiheitlichen Ordnung vereinbar ist. Zwischen rechtlicher Korrektheit und freiheitlicher Legitimität besteht nicht zwangsläufig Deckungsgleichheit. Der Maßstab der folgenden Betrachtung ist dabei nicht politische Sympathie oder Antipathie, sondern allein der Schutzbereich und die verfassungsrechtliche Begrenzbarkeit der Meinungsfreiheit nach dem Grundgesetz.

Im Fall Höcke ist die juristische Lage in der Grundlinie klar. Die Verurteilung erfolgte auf Grundlage von Paragraph 86a Strafgesetzbuch, der die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt. Die Parole “Alles für Deutschland” ist historisch als Losung der SA dokumentiert und wurde in der Rechtsprechung als entsprechende Symbolformel eingeordnet. Strafbar war dabei nicht der wörtliche oder kommunikative Bedeutungsgehalt der Äußerung, sondern ihre rechtlich relevante Einordnung als verbotenes Kennzeichen im Sinne der Vorschrift. Die Gerichte hatten im Rahmen der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale und der festgestellten Tatsachenlage nur begrenzten Spielraum, von dieser normativen Bewertung abzuweichen; sie setzten geltendes Recht um. In diesem engen Sinne gilt: Gesetz ist Gesetz.

Symbolische Referenz, nicht konkrete Handlung

Gerade diese Folgerichtigkeit macht jedoch das zugrunde liegende Problem sichtbar. Die Strafbarkeit ergibt sich nicht aus einem konkreten Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung, nicht aus einem unmittelbaren Gewaltaufruf oder einer explizit nationalsozialistischen Propaganda, sondern aus der staatlich festgelegten Bedeutung einer sprachlichen Formel. Worte werden nicht verboten, weil sie etwas unmittelbar Gefährliches sagen, sondern weil sie an etwas erinnern, das der Gesetzgeber aus historischen Gründen ächten will. Das Strafrecht sanktioniert hier symbolische Referenz, nicht konkrete Handlung. Aus einer strikt freiheitlichen Perspektive ist diese Entwicklung zumindest grenzwertig. Sie verschiebt die Grenze staatlicher Eingriffe von der Abwehr konkreter Gefahren hin zur staatlichen Festlegung historischer Bedeutungen. Der Staat entscheidet damit nicht mehr nur darüber, was getan werden darf, sondern zunehmend auch darüber, was gesagt werden darf – abhängig von den Assoziationen, die einer sprachlichen Formel zugeschrieben werden. Die Freiheit der Sprache erscheint dadurch nicht mehr als grundsätzlich gewährleistet, sondern als nicht absolut, sondern vom politischen Willen der normsetzenden Mehrheit abhängig.

Ein groteskes Gedankenexperiment verdeutlicht diese Logik. Würde der Gesetzgeber beschließen, das sichtbare Bohren in der Nase in der Öffentlichkeit unter schwere Strafe zu stellen, wäre diese Handlung von einem Tag auf den anderen illegal. Die Gerichte müssten urteilen, der Rechtsstaat würde funktionieren – und dennoch wäre offenkundig, dass das Problem nicht in der Rechtsanwendung, sondern in der Normsetzung liegt. Dass eine Regel existiert, beantwortet nicht die Frage, ob sie der Freiheit dient.

Normative Verstöße ohne reale Relevanz

Ein Blick in die Vereinigten Staaten zeigt, dass es auch anders geht: Dort schützt das First Amendment zur US-Verfassung in weiten Bereichen selbst extremste, historisch belastete oder moralisch abstoßende Äußerungen, solange sie nicht unmittelbar zu Gewalt oder Rechtsbruch aufrufen. Auch dort gibt es jedoch Ausnahmen, etwa für “true threats”, Aufrufe zu unmittelbarer Gewalt (“incitement”) oder “fighting words”. Die Grenze verläuft dort allerdings nicht bei der Erinnerung, sondern bei der konkreten Tat beziehungsweise der unmittelbar bevorstehenden Rechtsgutgefährdung. Der Vergleich soll nicht suggerieren, dass es in den USA keinerlei Beschränkungen gibt, sondern dass der Schwerpunkt der Rechtsordnung stärker auf der konkreten Gefährdung als auf symbolischer Referenz liegt.

Vor diesem Hintergrund ist es aufschlussreich, weitere der der AfD vorgehaltenen “Untaten” zu betrachten: Aussagen wie Alexander Gaulands sogenanntes “Vogelschiss”-Zitat, scharfe Medien- und zuweilen provokante Systemkritik oder bewusst zugespitzte Formulierungen werden von vielen als Überschreitung gesellschaftlicher Normen empfunden, lösen Empörung aus und gelten für Teile der Öffentlichkeit als geschmacklich problematisch; juristisch jedoch bleiben sie in der Regel folgenlos. Sie sind – bei aller moralischen oder politischen Ablehnung – vom Schutzbereich des Artikels 5, Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz grundsätzlich erfasst. Die Reaktion erfolgt nicht durch den Staat, sondern durch öffentliche Kritik, Distanzierung oder gesellschaftliche Ächtung. Auch hier zeigt sich ein wiederkehrendes Muster: Normative Verstöße werden als Belege für eine grundsätzliche Verfassungsfeindlichkeit gerahmt, obwohl sie rechtlich keine solche Qualität besitzen. Selbst dort, wo Strafrecht zur Anwendung kommt – wie im Fall Höcke – handelt es sich um punktuelle Sanktionen auf Grundlage spezifischer Symbolverbote.

Daniel Günthers Grenzüberschreitung

Genau an diesem Punkt verschiebt sich der Maßstab. Während AfD-Äußerungen ex post moralisch oder rechtlich bewertet werden, treten mit den Aussagen von Daniel Günther erstmals Überlegungen auf, die ex ante auf die Struktur der Meinungsfreiheit zielen. In der Sendung Markus Lanz vom 7. Januar 2026 sprach der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein nach Darstellung der Sendung zunächst davon, digitale Kommunikationsräume zu “regulieren”, “notfalls zu zensieren” und “im Extremfall sogar zu verbieten”. Erst auf Nachfrage erfolgte eine nachträgliche Einhegung dieser Aussage durch den Verweis auf Jugendschutz und Altersbeschränkungen. Diese Darstellung ist als Analyse der Gesprächssequenz zu verstehen; eine gesetzgeberische Initiative oder ein konkreter Gesetzesentwurf wurde dabei nicht genannt.

Entscheidend ist jedoch nicht, dass Günther kein konkretes Gesetz angekündigt hat, sondern dass hier ein führender Vertreter der Exekutive öffentlich die Bereitschaft signalisierte, Grundrechte unter politischen Vorbehalt zu stellen. Damit wird eine Schwelle überschritten, die qualitativ über normative Tabubrüche hinausgeht. Es geht nicht mehr um missliebige Inhalte, sondern um die Frage, ob ganze Kommunikationsräume legitimiert, delegitimiert oder entzogen werden können. Dass Medien wie “Nius” in diesem Zusammenhang zumindest implizit als “Feinde der Demokratie” markiert wurden, verstärkt diese Verschiebung. Nicht einzelne Aussagen werden kritisiert, sondern Akteure insgesamt delegitimiert. Die Debatte verlagert sich von der inhaltlichen Auseinandersetzung zur Frage der Zulässigkeit selbst. Wie unterschiedlich diese Maßstäbe angelegt werden, zeigte sich exemplarisch in der Sendung vom 14. Januar 2026: Dort verteidigte Markus Lanz die Deutung, Günther habe die Meinungsfreiheit ausdrücklich hochgehalten, während er zugleich die AfD-Politikerin Beatrix von Storch mit dem Vorwurf der Zensur- und Demokratiefeindlichkeit konfrontierte.

Wenn der Schutz der Demokratie zu ihrem Abbau führt…

Günthers ursprüngliche, unrelativierte Aussagen gerieten dabei in den Hintergrund. Die strukturelle Dimension seiner Überlegungen wurde nicht problematisiert, sondern normalisiert. Hier offenbart sich eine doppelte Asymmetrie: Normative oder symbolische Grenzüberschreitungen der AfD werden als autoritäre Gefahr interpretiert, während Überlegungen zur Regulierung, Zensur oder zum Verbot von Kommunikationsräumen aus der politischen Mitte als verantwortungsvolle Ordnungspolitik erscheinen. Der Maßstab verschiebt sich vom Inhalt zur Person – und von der Freiheit zur Machtposition. Die eigentliche Gefahr für die Meinungsfreiheit liegt nicht in von Teilen der Öffentlichkeit als geschmacklos empfundenen Zitaten, historischen Provokationen oder normativen Tabubrüchen. Sie liegt dort, wo staatliche Akteure beginnen, Freiheit als verhandelbare Größe zu behandeln. Der Abbau von Freiheit beginnt selten mit Paragraphen. Er beginnt mit Sprache, mit der Verschiebung des Denkbaren und mit der stillschweigenden Akzeptanz von Eingriffen, die gestern noch als undenkbar galten.

Gesetz ist Gesetz” beschreibt korrekt den Zustand des Rechts. Es beantwortet jedoch nicht die entscheidende Frage, ob dieses Recht der Freiheit dient oder sie schrittweise untergräbt. Eine liberale Demokratie muss beides leisten: Gesetze achten und ihre eigenen Grenzen reflektieren. Wo diese Reflexion ausbleibt, wird der Schutz der Demokratie zur Rechtfertigung ihres schleichenden Abbaus. Der “Fliegensschiss” steht sinnbildlich für eine Reihe provokativer AfD-Äußerungen, die als verfassungsrelevant gewertet und zum Anlass staatlicher Beobachtung genommen wurden – Überlegungen eines amtierenden Ministerpräsidenten zur Einschränkung der Meinungsfreiheit hingegen bislang nicht, und zudem ohne dass sich derzeit jemand ernsthaft dafür starkmacht, sie überhaupt zu problematisieren. Das ist keine Verteidigung des Grundgesetzes, sondern eine Umkehr seiner Prioritäten.

11 Antworten

  1. Das Grundübel unserer „Demokratie“
    ist, dass die Parteiien von Anfang an
    dem Bürger glauben ließen, dass sie
    die Demokratie wollen.
    Nein wollen sie nicht!
    Sie wollen eine Parteiendiktatur.
    Und sie wollen keine Opposition.
    Der Bürger soll den Mund halten
    und alle 4 Jahre darf er „wählen“.
    Zwischen Pest und Cholera!!!

  2. Die neuesten „Umfragewerte“ wandern so langsam aber sicher in einen schwarz rot grünen Kommunismus. Man bereitet die dummdüsigen Wähler schon langsam mal vor, was zu „wählen“ ist und zieht langsam die „Umfragen“ ind die linke Ecke. Der Wahltrottel nimmt das freudig an, denn man will ja nicht auf der pöhhsen Seite stehen. Wenn die Mehrheit die Versager „wählt“ dann muß es ja richtig sein. Dann wählt man es auch. Siehe neueste „Umfragen“ in MV. Dieses Dummvolk hat es nicht anders verdient. Ich schäme mich ein Deutscher zu sein.

  3. Nur weil etwas ein Gesetz ist, hat es nicht notwendigerweise mit Recht zu tun.

    Es gibt auch Unrechtsgesetze, die von Gaunern, Rechtsblinden oder Rechtsfeinden gesetzt werden.
    Um die loszuwerden, bedarf es unter Umständen sogar einen Krieg. Anscheinend hat man in gewissen Kreisen nichts aus der Vergangenheit gelernt und will es noch einmal versuchen. Es wird wieder nicht gut ausgehen. Dessen bin ich mir sicher.

  4. Eine sehr gute Gegenüberstellung der tatsächlich strafrechtselevanten Äußerungen von Herrn Höcke und Herrn Günther.

    Die grundsätzliche Asymmetrie ist dabei geradezu das Alleinstellungsmerkmal und des zutiefst undemokratisch regierenden Altparteienkartells.

    Dabei muss man sogar davon ausgehen, dass dieses „A..f..D..“ keinerlei gesellschaftliche oder politische Relevanz mehr hatte. Und in der Tat überschreitet der Gesetzgeber die ihm durch das Grundgesetz erteilte Legitimation Straftatbestände auszuformulieren, wenn er beliebige Verhaltensweisen oder Äußerungen ohne einen konkret erkennbaren Zusammenhang oder Absicht unter Strafe stellt. „Alles für Bayern“ oder „Alles für die Familie“ könnte man dann auch als bewusstes Aufgreifen nationalsozialistischer Absichten interpretieren und ebenfalls unter Strafe stellen.

    Der Unterschied zwischen diesen beiden Politikern ist, dass der eine keinerlei Tendenzen ausdrücken wollte und seine Zuhörer mangels Kenntnis dies auch nicht unterstellten – und das ihm die kontamierte Aussage überhaupt bewusst gewesen wäre -, der andere jedoch mit klarster Aussage einen aggresiven Angriff auf das Grundrecht Meinungs- und Informationsfreiheit (!) startete – wie auch einige Erklärungen deutlich machen.
    Dieses Aggressiv-Hetzerisch-Verleumderische gehört als Einziges unter Strafe gestellt! Aber damit wären wir ja in einer grundgesetzlich erwünschten und zu fordernden Symmetrie bzw. eines Wertebewusstseins zwischen Erlaubtem und tatsächlich Strafwürdigem – und das geht ja nun mal gar nicht mehr in „unserer Demokratie“!

  5. Hätte Höcke den Spruch: “ Meine Ehre heißt Treue“, benutzt, wäre das tatsächlich eine strafbare Überschreitung des Gesetzes gewesen, aber „Alles für Deutschland“ wurde von den Sozen schon in der Zeit des Sozialistengesetzes benutzt und danach von Organisationen, denen nur Irre nationalsozialistische Betrebungen zuschreiben würden. Aber wenn es hehren ideologischen Zwecken dient, wird es auch in der DDR 2.0 inkrimiert.
    Wir warten jetzt darauf, daß die Aussage “ Der Himmel ist blau“ in Kürze verboten wird, weil Bamberger Inquistoren darin eine politische Propaganda für die AfD erkennen.
    Wäre ich alternativer Politiker, würde ich diese Schmierenkomödianten täglich dazu zwingen, sich von der eigentlichen Arbeit abzuhalten und sich ständig schlau machen zu müssen, z.b. mit „Arbeit adelt“ und
    „Mehr sein als scheinen“. Da ist noch viel Spielraum für die Hexenjagd….

  6. Wer hat diese Verbrecher ins Land geholt? Diese 9 W–Fragen, die unsere Politiker aufgrund von komatöser „GEISTESSCHWÄCHE“ nicht beantworten können:

    Wer hat bestimmt, dass die deutsche Bevölkerung ein Schlaraffenland für diese Mitgranten bereitstellen muss?
    Wer ist dafür verantwortlich, dass die Justiz und Polizei machtlos und auch unwillig sind, hart durchzugreifen?
    Wer sorgt dafür, dass die normale Bevölkerung sich kaum noch traut, die Täter wahrheitsmäßig – ohne Verschleierungen – zu benennen?
    Wer verhindert immer noch die Rückführung von kriminellen Bestien in diesem Land oder gar die Inhaftierung?
    Wie lauten die unzähligen Namen in der deutschen Bürokratie und Politik, die für diese Zustände verantwortlich sind? Warum klagt die niemand wegen Beihilfe zum Völkermord vor Gericht an?
    Waren das die Parteien diesseits oder die Partei jenseits der Brandmauer?
    Werden wir nur noch von Beihilfe- Bürgergeld-Verbrechern regiert?

    „Warum gibt es hierzulande keine Schutzmaßnahmen an Bahnsteigen?“ ist schnell beantwortet:
    Weil dafür kein Geld mehr da ist und in den Zeiten, als noch Geld da war, solche Maßnahmen nicht erforderlich waren.

  7. Leider ist eine Prämisse in dem Artikel falsch: „Alles für Deutschland“ ist zwar von der SA benutzt worden, aber bereits in den Zwanziger Jahren war dies die Losung der Sozialdemokraten! Deutlich vor der Machtergreifung Hitlers im Jahre 1931 prangte diese Überschrift in der Weihnachtsausgabe eines Magazins der Sozialdemokraten (sic!).
    Dass Björn Höcke dafür von einem Gericht verurteilt wurde, über dessen Eingang der Spruch u lesen ist, der auch über dem Eingang des Buchenwald-KZ zu sehen war („Jedem das Seine“,) ist nur ein schlechter Witz der Geschichte.

  8. „Gesetz ist Gesetz“. Ja. Und „kinder“ ist eine Marke.
    Darf man jetzt noch die Jüngsten so bezeichnen ohne von Ferrero kaputtgeklagt zu werden?

    Die Frage wurde vor vielen Jahren schon geklärt, mit einem Ergebnis daß auch für den im Artikel beschriebenen Fall übertragbar ist. Ansonsten gilt auch für „Mutmaßliche“ bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung, und auch ein Verdacht ist noch kein Beweis.

  9. CDU und CSU sind dabei, den totalen Überwachungsstaat zu errichten
    Orwell als Vorbild und Fahrplan: Die Union zieht die Schlinge zu. Von der Leyen will gegen freie Gedanken „impfen“. Günther will verfassungsfeindlich kritische Medien kontrollieren und verbieten. Ein Meldestellensystem und NGO-Vorfeldorganisationen stehen bereit. Bundeskanzler Merz rüstet den BND zum Speicher- und Hackerapparat gegen alle Bürger auf.
    https://www.tichyseinblick.de/meinungen/cdu-und-csu-sind-dabei-den-totalen-ueberwachungsstaat-zu-errichten/

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  10. „Wenn der Schutz der Demokratie zu ihrem Abbau führt…“
    Es kommt doch nur darauf an, welche Demokratie man schützen will!
    Die Demokratie eines Volkes oder die Demokratie all jener Gauner, die ein Volk beherrschen, drangsalieren, wissentlich ungeniert berauben und deren Staatsgebiet samt aller Strukturen bewusst zerstören und ruinieren, um ihr neues, eigenes Volk zu implementieren!