Öffentlich-rechtliches Öffentlichkeitsmonopol?

Öffentlich-rechtliches Öffentlichkeitsmonopol?

Social-Media-Zensur: Öffentlichkeit unter Staatsaufsicht (Symbolbild:Pixabay)

Eigentlich hätte so etwas wie Social Media nur öffentlich-rechtlich gebaut werden dürfen.“ Dieser denkwürdige Satz stammt vom Hamburger Kultur- und Mediensenator Carsten Brosda (SPD), gefallen beim “2MR”-Festival in Hamburg, das alternative soziale Medien beleuchtet. Er ist – bei allem möglichen Wohlwollen – mehr als eine zugespitzte Medienkritik – nämlich eine Weltanschauung in einem Halbsatz: Öffentlichkeit ist zu wichtig, um sie der freien Gesellschaft zu überlassen. Ergo gehört sie in eine staatsnahe Struktur: reguliert, beaufsichtigt, normiert.

Joana Cotar hat das auf X als das benannt, was es in seiner politischen Tiefenlogik ist: die Sehnsucht nach staatlicher Kontrolle über öffentliche Kommunikation. Man muss Brosda gar nicht Zensur unterstellen: er argumentiert im Kontext Jugendschutz und Plattformschäden, nennt Teilhabe an digitalen Kommunikationsräumen sogar ein „Menschenrecht“ – auch für Kinder – und warnt vor einem Social-Media-Verbot als „Kapitulationserklärung“. Aber gerade diese Kombination macht den Satz so aufschlussreich: Erst wird Teilhabe moralisch maximal aufgeladen, dann wird das Medium, über das diese Teilhabe stattfindet, als etwas beschrieben, das „öffentlich-rechtlich“ hätte konstruiert werden müssen. Das ist die moderne Staatsrhetorik: Freiheit wird als Anspruch formuliert – und als Antwort wird Institutionalisierung angeboten.

Öffentlichkeit ist kein Versorgungssektor

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist historisch aber als Ausnahmefall konstruiert: als Gegenmodell zu staatlichem Rundfunk, als staatsfern organisierte Grundversorgung, begründet mit der besonderen Macht audiovisueller Massenmedien. Social Media ist etwas anderes: kein linearer Sender, sondern ein technisches Distributions- und Interaktionsökosystem, das zugleich Marktplatz, Stammtisch, Archiv, Bühne und Gerüchteküche ist. Wer daraus ein öffentlich-rechtliches System machen will, überschreibt diese Vielheit mit einer administrativen Logik: Zuständigkeiten, Moderationspflichten, Standards, Aufsicht, Haftung.

Das Problem liegt nicht im Wunsch nach Regeln. Brosda fordert ausdrücklich bessere Regulierung und schnellere Umsetzung in Deutschland und Europa. Das Problem liegt im Gründungsmythos: „Hätte man damals verstanden…“, dann wäre es „öffentlich-rechtlich“ organisiert worden. Abgesehen davon, dass die Netzöffentlichkeit eine emergente, so gar nicht absehbare und damit auch nicht planbare Begleiterscheinung des Internets 2.0 war und zudem als globales, der Kontrolle einzelner Regierungen entzogenes Phänomen entstand, wird die freie, konfliktive Öffentlichkeit dadurch als historischer Irrtum dargestellt. Nicht Missbrauch wäre dann das Problem, sondern die Eigentumsform. Konservativ betrachtet ist die entscheidende Frage nicht, ob ein öffentlich-rechtliches Netzwerk “netter” wäre –, weniger toxisch, weniger süchtig machend. Die Frage lautet vielmehr: Wer entscheidet dann über Sichtbarkeit? Wer definiert zulässige Rede, zulässigen Spott, zulässige „Desinformation“, zulässige politische Zuspitzung? Wer kontrolliert die Kontrollierenden?

Das Hausrecht der Institution

Wer Social Media „öffentlich-rechtlich“ denkt, importiert zwangsläufig die Logik des Rundfunks: Programmauftrag, Gemeinwohlbindung, Aufsichtsgremien, interne Compliance. Das kann in linearen Medien pluralitätsstiftend wirken. Im digitalen Kommunikationsraum kippt es leicht in etwas anderes: in ein umfassendes Hausrecht der Institution über die Öffentlichkeit. Dass staatliche Akteure auf Social Media schon heute rechtlich in der Grauzone zwischen privater Kommunikation und hoheitlichem Handeln operieren, zeigt sogar eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zu Blockieren und Löschen durch Amtsträger – die Abgrenzung hängt am Einzelfall.

Ein „öffentlich-rechtliches Social Media“ wäre diese Grauzone als System. Und damit trifft Cotars Zuspitzung einen Nerv: Nicht jeder will Zensur – aber viele in der politischen Klasse wollen Risikoreduzierung. Sie wollen eine Öffentlichkeit, die nicht „eskaliert“, nicht „radikalisiert“, nicht „unberechenbar“ ist. Das mag psychologisch verständlich sein, ist politisch aber kreuzgefährlich.

Von der Debatte zur Kuratierung

Brosda sagt, Plattformen wirkten heute „wie die alten Massenmedien, nur mit schlechterem Content“. Das ist deshalb ein beliebtes Argument, weil es zwei Dinge zugleich leistet: Es delegitimiert die bestehende digitale Öffentlichkeit („schlechter Content“) und erzeugt die Sehnsucht nach einer kuratierten Alternative („Qualität“). Bloß: In der liberalen Ordnung entsteht Qualität erst im öffentlichen Streit, nicht durch vorherige Sortierung. Der Übergang von Debatte zu Kuratierung ist aber genau die Bewegung der Gegenwart: “Trusted”-Mechanismen, “Flagging”-Systeme, staatlich flankierte „Desinformations“-Programme, der reflexhafte Ruf nach Plattformhaftung bis hin zum “gemeinwohlorientierten Journalismus”. Als Gesamttendenz läuft es auf eine neue Kulturtechnik hinaus: Öffentlichkeit wird verwaltet. Der Bürger wird nicht mehr als urteilsfähiger Akteur adressiert, sondern als zu schützender Nutzer.

Besonders auffällig ist der moralische Rahmen: Teilhabe an digitalen Kommunikationsräumen als Menschenrecht – auch für Kinder. Wenn man so argumentiert, muss man konsequent sein: Ein Raum, den man als menschenrechtliche Teilhabe ausruft, ist kein Raum, den man wie eine Verwaltungsdienstleistung modellieren kann. Denn Rechte implizieren Freiheit, auch die Freiheit, falsche Dinge zu sehen, Unsinn zu hören, Widerspruch zu erleben – und daran zu lernen. Für Kinder braucht es Schutz und Altersangemessenheit; richtig! Aber Schutz ist nicht identisch mit einem öffentlichen Monopol.

Freiheit wieder aushalten

Die linke Pointe – und hier wird das Gleichmacherische sichtbar – ist die hehre Utopie: Wenn der Raum “richtig gebaut” ist, wird auch der Mensch besser. Die konservative Einwand lautet: Der Mensch bleibt Mensch; deshalb müssen Institutionen robust, begrenzt und kontrollierbar bleiben. Vor allem dort, wo es um Rede geht. Brosdas Satz ist als Diagnose interessant: Er zeigt das Unbehagen der politischen Klasse an der offenen, ungehorsamen, oft vulgären digitalen Öffentlichkeit. Die rechtsintellektuelle Gegenrede ist ebenso klar: Gerade weil diese Öffentlichkeit chaotisch ist, darf sie nicht in staatsnahen Strukturen enden.

Das Heilmittel gegen Missbrauch ist nicht der „öffentlich-rechtliche“ Kommunikationsraum, sondern ein Bündel aus Rechtsdurchsetzung, Medienkompetenz, Transparenzpflichten – und der alten Tugend, die moderne Demokratien ausmacht: Freiheit auszuhalten, auch wenn sie zuweilen hässlich klingt und daherkommt. Denn sobald die politische Klasse ernsthaft glaubt, Social Media hätte nur „öffentlich-rechtlich“ gebaut werden dürfen, ist der nächste Gedanke logisch schon vorbereitet – dass es dann vielleicht künftig auch so betrieben werden soll.

6 Kommentare

  1. Hätte man Brosda rechtzeitig abgetrieben, bräuchten wir uns heute nicht mit seinem geistigen Müll beschäftigen.
    😜

    1. @Hätte man Brosda rechtzeitig abgetrieben
      ein Argument für eine nachträglich Geburtenregelung !

  2. Klar, die sitzen doch alle mit an den Trögen, sowie abgehalferte Politiker in den Rundfunkanstalten
    Hier wird der Bürger nur für dumm verkauft. Selbstverständlich einseitig linksversiffte Talkshows, bei Spielfilmen–Schrott quer durch alle Sender…Wiederholungen von Anno Asbach-Uralt, dürfen uns z.B. heute noch James Bond
    aus den 80er ansehen, usw.

    Diese Entscheidung kann die AfD schön in den anstehenden Landtagswahlkämpfen nutzen – denn jeder der nicht aus Blödmannshausen-LAND kommt wie Patrick Star aus Spongebob kann jeden Tag sehen was für ein Mumpitz im Polit- und Nachrichtenwesen daher gesendet wird – von den versteckter Propaganda im KiKa ganz zu schweigen. Die Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags durch Sachsen-Anhalt unter der AfD wäre die richtige Antwort !!!

    Zu meiner Zeit haben wir uns noch auf die Neutralität unserer Justiz verlassen (dürfen). Das ist endgültig vorbei. Am Beispiel der ehemaligen DDR sehen wir wohl wie es weiter gehen wird. Geschichte wiederholt sich also doch. Wen kann es überraschen? Unsere Justiz ist nicht unabhängig, sondern links-rot-grün „versifft“, was sonst? Gleichwohl: ÖRR muss weg!

  3. Herr Brosda hat ein Problem mit unkontrollierten Diskussionen und unkontrollierter Nutzung von Medien. Er sagt es nur nicht so direkt wie z.B. SH-Ministerpräsident Günther. Beide Politiker sind keine Demokraten.

  4. noch ein blümchen auf der sich scheinbar bis zum horizont erstreckenden wiese der öffentlich rechtlichen zensurkultur..

    manchmal will man einfach nur den rasenmäher rausholen. geht das nur mir so?