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Offener Brief an die Erfurter Polizei

Offener Brief an die Erfurter Polizei

Erfurter Dom (Foto:Privat)

Ansage dokumentiert nachfolgend den Offenen Brief eines Teilnehmers einer Protestaktion von letztem Donnerstag in Erfurt, gerichtet ans dortige Polizeipräsidium und den verantwortlichen Dienststellenleiter, in einem weiteren Sinn aber an alle Einsatzkräfte, die bei den Spaziergängen und Demonstrationen dieser Tage Dienst tun.

 

Sehr geehrte Damen und Herren Polizisten!

Am 30. Dezember 2021 habe ich mich nach Erfurt auf den Vorplatz am Dom zu einem gemeinsamen Spaziergang bzw. die Bildung einer Lichterkette mit anderen Gleichgesinnten begeben. “Gleichgesinnte” in diesem Zusammenhang sind

• eigenständig denkende Menschen, die an einem friedlichen und selbstbestimmten Zusammenleben interessiert sind;

• Personen, die das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß GG Artikel 2, Absatz 1 in Anspruch nehmen;

• Personen, die das Recht auf eine friedliche Versammlung gemäß GG Artikel 8, Absatz 1 
in Anspruch nehmen;

• alle, die Duckmäusertum und Kadavergehorsam ablehnen.

Großaufgebot an Mensch und Material

Beim Eintreffen auf dem Platz vor dem Dom war zu erkennen, dass sich die Polizei mit einem Großaufgebot an Mensch und Material bereits in Stellung gebracht hatte. Im ersten Augenblick nahm ich an, dieses solle dem Schutz der sich auf dem Domplatz befindlichen Spaziergänger dienen. Die Spaziergänger standen bzw. liefen in kleinen Gruppen unter Einhaltung der Abstandsregelungen umher. Es wurde weder gelärmt noch gepöbelt, noch geschah irgendetwas anderes, was den Unmut der Ordnungskräfte hätte auf sich ziehen können. 

Ungeachtet dessen kam wenig später eine Gruppe von ca. sechs Einsatzkräften der Polizei auf uns zu und griff sich wahllos einen der Teilnehmer aus der Menge (alle ohne Maske). In der Folge wurde diese Personen aufgefordert, eine Maske zu tragen, diese sei notwendig. Auf die Frage, worauf diese angebliche Notwendigkeit basiere, wurde geantwortet, gemäß der Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt vom 21.12.2021 sei “…in der Innenstadt der Stadt Erfurt eine Maske zu tragen”.

Auf die Frage, wie sich der Bereich der Innenstadt genau definiere, wurde nicht beantwortet. Da der genannte Mann sich weigerte, eine Maske zu tragen, wurde er aufgefordert, seinen Personalausweis zwecks Aufnahme seiner persönlichen Daten vorzulegen. Die lehnte er ab. Kurz darauf stürzten sich mehrere Einsatzkräfte auf ihn, rangen ihn zu Boden, legten ihm Handschellen an und führten ihn ab.

Fehlende Rechtsgrundlage

Ich möchte an dieser Stelle ergänzen, dass für den Platz vor dem Dom die o.g. Allgemeinverfügung vom 21.12.2021 nicht anzuwenden war, weil darin in Absatz 1, Ziffer 1 ausdrücklich definiert ist, wo die Maskenpflicht auch im Freien gilt, und es um keinen der darin aufgeführten Bereiche handelte:

„Das Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske im öffentlichen Raum wird wie folgt verfügt: (…) An folgenden Orten ist im öffentlichen Raum außerhalb geschlossener Räume eine qualifizierte Gesichtsmaske nach § 6 Abs. 2 ThürSARS-CoV-2-lfS-MaßnVO zu tragen:
• auf dem aufgrund der Wochenmarktsatzung festgesetzten Wochenmarkt,
• in Warteschlangen,
• auf Spezialmärkten sowie Floh- oder Trödelmärkten,
• an nach der StVO ausgewiesene Haltestellenbereiche (Zeichen 224),
• in nach der StVO ausgewiesene Fußgängerzonen (Zeichen 242.1),
• in Straßenunterführungen,
• bei Betreten und Aufenthalt von/an Orten zur Abgabe von Speisen und Getränken zum Mitnehmen bzw. Ausliefern sowie
• an vor Ort gekennzeichneten Bereichen.”

Ferner heißt es dort explizit:

“Die Verpflichtung zur Verwendung einer qualifizierten Gesichtsmaske gilt nicht für
1. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres,
2. Personen, denen die Verwendung einer qualifizierten Gesichtsmaske wegen Behinderung oder aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist in geeigneter Weise glaubhaft zu machen, oder
3. gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.”

In diesem Zusammenhang frage ich mich, wie es dazu kommt, dass vor Ort mehr als 10 Einsatzfahrzeuge der Polizei einschließlich der erforderlichen Einsatzkräfte eingesetzt werden, um eine friedliche Demonstration zu stören. Ich kann mir vorstellen, wenn Polizeieinsätze in ähnlicher Weise in Minsk (im Herrschaftsbereich von Herrn Lukaschenko, dem letzten Diktator Europas) stattfinden; dann würde unser Staatsfunk (GEZ-Medien: ARD, ZDF) im Chor ihr Lied über die Verletzung der Menschenrechte vortragen. Wenn dasselbe jedoch mitten in Deutschland, in der Landeshauptstadt des Freistaates Thüringen passiert, ist das augenscheinlich recht uninteressant.

Amnesie bei den Einsatzkräften?

Ich möchte an dieser Stelle außerdem meine Verwunderung über die offenkundige Vergesslichkeit bzw. Amnesie der eingesetzten Einsatzkräfte und insbesondere deren Vorgesetzten zum Ausdruck bringen. Denn jeder Polizist, der an diesem Einsatz beteiligt war, hat offenbar den Wortlaut seines geleisteten Diensteides vergessen, der gemäß § 36 des Thüringer Beamtengesetz lautet:

“Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten: Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaats Thüringen sowie alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe. (…).”

In Ihrem Diensteid geht es also zuvordest um die Einhaltung des Grundgesetzes, der Verfassung des Freistaates Thüringen sowie aller in der Bundesrepublik geltenden Gesetze. Die Durchsetzung der Allgemeinverfügung einer Stadtverwaltung ist somit nicht die Aufgabe der Polizei. Gerade hinsichtlich von friedlichen Spaziergängern und Bürgern, die eine Lichterkette bilden, möchte ich darauf hinweisen, dass deren Handeln durch das Grundgesetz, Artikel 8, Absatz 1 (“Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich … zu versammeln”) vollumfänglich gedeckt ist.

Diese Spaziergänger verteidigen derzeit die uns per Grundgesetz zugesicherte Demonstrationsfreiheit und somit unser Grundgesetz bzw. die Demokratie. Ich möchte an dieser Stelle mein komplettes Unverständnis darüber zum Ausdruck bringen, dass die Polizei versucht dieses zu verhindern bzw. zu unterbinden. In der Vergangenheit gab es des öfteren Beispiele dafür, dass die Polizisten – bis hinauf zum stellvertretenden Polizeichef einer großen deutschen Stadt – den Unterschied zwischen der geltenden Rechtslage und Ihrer persönlichen Rechtsauffassung nicht mehr vollumfänglich einschätzen konnten. Ich spiele auf den Fall des stellvertretende Polizeichefs von Frankfurt a. M. an, der einst einem Beschuldigten Folter androhte und der später verurteilt wurde. Aus der Urteilsbegründung ging hervor, dass auch er strikt nach Recht und Gesetz zu handeln hat. In dem genannten Fall ging es um das Leben eines kleinen Jungen.

Die Polizei steht nicht über Recht und Gesetz

Der durch die Erfurter Polizei bedrängte Personenkreis (Spaziergänger, Lichterkette) ist stellvertretend für einen nicht unerheblichen Teil der Gesellschaft auf die Straße gegangen. Diesen Personen geht es um das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Grundgesetz, Artikel 2. In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung – je nach Quelle rund 20 Prozent – auf eine Impfung keinen Wert legt, die durch vollkommen neue Impfstoffe, ohne ausreichende erforderliche Tests, unter Missachtung des “Nürnberger Kodex” und mit einer Vielzahl von Nebenwirkungen durchgeführt wird und die Immunabwehr der Geimpften schädigt (laut RKI ist ein Großteil der positiv auf die Omikron-Variante Getesteten doppelt geimpft).

In diesem Zusammenhang erscheinen die Äußerungen mancher Politiker in hohem Maße seltsam. Wenn ich an meinem Biertisch irgendwelchen Unsinn erzähle, fällt dies ebenso unter die Meinungsfreiheit wie das, was ein durch die GEZ-Medien zum “Virologen” ernannter Bundestagsabgeordneter (der zwischenzeitlich zum Gesundheitsminister aufgestiegen ist, aber immer noch kein Virologe ist) von sich gibt; oder wenn der grüne Ministerpräsident des Landes Baden-Württembergs, Winfried Kretschmann
behauptet, dass staatlicher Zwang die gesellschaftliche Spaltung überwinden könne.

“Die Impfpflicht befriedet die Gesellschaft”, behauptet er in der “taz” ironiefrei, denn: “Mit der Impfpflicht müssen sich die Bürger nicht gegenseitig moralisch beharken”. Oder wenn die Grünen-Bundestagsabgeordnete twittert: “Die Taktik von den Querdenker:innen ist es, sich Stück für Stück die Straße zu erkämpfen. Polizei muss handeln und im Zweifelsfall Pfefferspray und Schlagstöcke einsetzen. Wir dürfen Ihnen keinen Millimeter überlassen!”.

Erstaunliche Äußerungen

Dies sind natürlich nur Beispiele, da dieser Offene Brief sonst so umfangreich würde wird wie das Telefonbuch von New York. Die Äußerungen der genannten Politiker haben natürlich eine andere Tragweite als die Meinungsäußerungen vieler weniger bekannter Mitmenschen. Insbesondere die Aussagen von Saskia Weishaupt erstaunen mich sehr. Noch mehr erstaunt mich der Umstand, dass, wenn ein vergleichbarer Tweet von einem Mitglied einer anderen Partei (z.B. der AfD) aufgetaucht wäre, der in diesem Zusammenhang übliche Aufschrei unseres Staatsfunkes (der GEZ-Medien) enorm gewesen wäre. Die Forderung nach Pfefferspray und Schlagstöcken gegen Demonstranten stellt doch normalerweise einen Aufruf zur Gewalt und damit einen Straftatbestand dar. Wo bleibt da unsere Polizei?

Diese Frage kann ich mir natürlich selbst beantworten: Sie ist vermutlich gerade damit beschäftigt, friedliche Spaziergänger zu “überprüfen”, ob diese eine Maske tragen. Auch wenn es hierfür überhaupt keine rechtliche Grundlage gibt.

Ich kann bildlich vorstellen, wie sich die verantwortlichen Dienststellenleiter der Polizei, wenn sie endlich am Ende dieses Schreibens angekommen sind, zurücklehnen und sich sagen: Ich habe schließlich meine Befehle! Das allerdings war auch die Antwort von Adolf Eichmann. Sie hat am Ende auch ihm nichts genützt.

 

Jena, am 4. Januar 2022

Heiko Taschenfüller

12 Antworten

  1. Die Polizei in DE hält sich seit 2015 an keine Gesetze mehr. Muss sie auch nicht. Sie darf endlich den Frust, den sie hat aufgrund anderer Vorkommnisse mit anderen “Bürgern” endlich ausleben auf dem Rücken derer, die sie ernähren und die sie gelobt haben, zu schützen, was sie schon längst nicht mehr tun.

  2. Die heutigen Polizisten haben für mein Verständnis das Recht verwirkt die Uniform der Polizei zu tragen und vom Geld der Steuerzahler finanziert zu werden. Es reicht m.M.n. längst nicht mehr einzelne Übergriffige anzuklagen. Die sind inzwischen derart durchideologisiert und ausgesiebt, dass wirklich nur noch eine schwarze Prügelhorde anzutreffen ist, die mit maximaler Gewalt gegen die Bevölkerung vorgeht. Der Vergleich zur SS kommt mir persönlich immer häufiger in den Sinn, wenn ich diese uniformierte Bande bei ihrem Treiben beobachte. Diese Prügelhorde hat ihre Legitimation vollständig verloren. Und wenn man sich die Bilder vom Jahreswechsel in Berlin anguckt, wo diese uniformierte Horde angesichts der Migrantifa-Ausschreitungen den Dienst quasi verweigert, gleich doppelt.

    1. Guten Morgen Frau Kettel, so sehr ich Ihnen auch zustimmen möchte, haben Sie sich bei Ihrem SS – Vergleich etwas zu sehr auf die Seite der Bereitschaftspolizei gestellt. Nahezu alle Greueltaten, die der Waffen SS angedichtet werden, sind bis einschließlich 1942 von der kasernierten Bereitschaftspolizei begangen worden. Das lässt sich im übrigen auch sehr gut recherchieren, so man es denn will! Heute nennt man das wohl Einsatzhundertschaft! Sie vermuten zurecht, das die Reise stramm auf eine undemokratische Zukunft unter Kim Jong Schulz (oder hieß der Scholz) zusteuert! Durch einige Gepräche mit einem Ersten Polizeihauptkommisar a.D. ist mir bekannt, das die oberen Dienstgrade sich dessen sehr wohl bewußt sind. Das man die Situation dennoch so entgleisen läßt hat also definitiv mit bösem Willen zu tun und nicht mit banalem Unwissen.

  3. Bei der nächsten Demo von Linken gibts für die Polizei wieder aufs Maul, so wie es seit Jahrzehnten üblich ist. Und aufgrund des Verhaltens der Polizisten bin ich inzwischen auch der Meinung, das ist gut so.

  4. @Amnesie bei den Einsatzkräften?
    haben die gerade gescholzt ? Das ist inzwischen doch amtfähig !

    Aber ernsthaft, ein solcher Brief fällt ganz klar in die Rubrik gelesen, gelacht, gelocht und abgelegt !
    Und nicht selten in die runde Ablage.
    Das gibt doch höchstens Lob und Beförderung – die werden sich freuen !

  5. Schön,das noch jemand die Polizei belustigt.
    Wird bestimmt als Lachnummer vorgeführt.
    Um das schreiben ernst zu nehmen, fehlt die
    Bildung.

  6. Ist jemand in der Lage, hier und der Allgemeinheit mitzuteilen, ob es ab dem Jahr 1933 für, bzw. gegen die Zivilbevölkerung gerichtete sog.”Notstands-Gesetze” gegeben hatte ?
    Unter Merkel gab es offenbar Menschen, die einem allfällig ausgesprochenen Schiessbefehl gegen dem Staat nicht mehr in allen Belangen folgenden Personen, bedingungslos gefolgt wären.
    Diese Vermutung dürfte sich unter dem gesteigerten medialen Einfluss, inzwischen leider, leider noch um einiges verstärkt haben.
    Man muss um Deutschland wahrlich beginnen sich zu bangen.

  7. Polizei, Dein Freund und Helfer, das war einmal. Wer die schwarzen Horden in Berlin und Frankurt erlebt hat, der wendet sich auch im Bekanntenkreis von diesen Menschen ab.

  8. Guter Brief, doch wird leider nichts nutzen.
    Wie Sie bereits, gegen Ende des Briefs geschrieben haben, die Cops haben ihre Einsatzbefehle und die Schuld kann man bei Bedarf immer weiter nach oben verlagern.
    Sie beschreiben, dass wenn das selbe in Weissrusland passiert were ,die Bull shit Medien wieder mal ganz empoert gewesen waeren., Das stimmt und man nennt das Gas lighting.
    Ironischer Weise muessen die Fake medien, schon sehr weit, bis nach Afrika, in jetzigen Fall ueber Uganda’s Unruhen gas lighten und sich empoeren, um von den Demos und der Polizei Gewalt im eignen Land abzulenken.

  9. Ich nehme an der Verfasser steht bereits unter Beobachtung des Verfassungsschutzes .Vielleicht gab´s auch schon eine Hausdurchsuchung.Kann uns die Redaktion darüber berichten ?Wie kann man es wagen die Prätorianergarde des Diktators zu belästigen ?