One Billboard Outside Barop, NRW

One Billboard Outside Barop, NRW

Von der Mutter Eryk N. gestaltete Plakatwand für ihren getöteten Sohn (Foto:privat)

Im Filmdrama „Three Billboards Outside Ebbing, Missouri“ stellt die verzweifelte Mutter eines vergewaltigten und ermordeten Mädchens – gespielt von einer genialischen Frances McDormand – drei riesige Plakatwände am Ortseingang auf, mit denen sie auf das ungesühnte Verbrechen aufmerksam machen und die örtliche Polizei zum Handeln zwingen will.

Im Dortmunder Stadtteil Barop sind es nicht drei Plakate, sondern nur eine große Schautafel (siehe Beitragsbild), mit dem eine ebenfalls verzweifelte Mutter auf den Tod ihres 21-jährigen Sohnes aufmerksam machen will, der im Juni vergangenen Jahres von dem polizeibekannten und vorbestraften Täter Anas N. erschossen worden war – angeblich aus Notwehr, obwohl an dieser Sichtweise mehr als begründete Zweifel bestehen.

Eryk Klein, das Opfer, hatte das Pech gehabt, zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen zu sein; im Alltagsspießrutenlaufen des Bereicherungsminenfelds der Bunten Republik Deutschland wird das Verhängnis schicksalhafter „interkultureller“ Zusammentreffen zunehmend wahrscheinlicher. Wer auf die falsche Sorte Migranten trifft (die in den Polizeiberichten dann zumeist dem Stamme „Einmann”, „ein Mann”, zugeordnet wird) und den neuen „Herrenmenschen“ von morgen nicht tunlichst unterwürfig aus dem Weg geht, spielt im besten Deutschland, das es jemals gab, mit seinem Leben. Das gilt für Dortmunder Jugendliche ebenso wie für Berliner Weihnachtsmarktbesucher, Augsburger Feuerwehrmänner oder Würzburger Woolworth-Kunden.

Alltäglicher „Streit zwischen zwei Gruppen“

So auch hier wieder: Vorausgegangen war dem Dortmunder Todesschuss vom vergangenen Juni ein – mittlerweile quasi alltäglicher – „Streit zwischen zwei Gruppen” aus „unklaren Gründen” am Westpark: die einen zum Teil arabische Migranten, die andere mehrheitlich kartoffeldeutsche Almans bzw. sonstige Bürger ohne orientalische Migrationsgeschichte. Der spätere Täter schlug in dessen Verlauf einem Freund von Eryk Klein ins Gesicht. Dieser zückte daraufhin Pfefferspray und vertrieb die Angreifer. In Rage schnappte sich Anas N. anschließend einen geparkten E-Roller und drohte Eryk Klein, er werde gleich zurückkommen und ihn „sich holen”. Seinen Freunden rief N. zu: „Ich kriege ihn!”. Anschließend cruiste N. nach Hause, wo er eine scharfe Waffe griffbereit liegen hatte – und fuhr mit dieser schnurstracks wieder zurück.

Was dann passierte, lässt sich nicht mehr genau klären. Die wahrscheinlichste Erklärung ist die, dass Eryk Klein in Panik geriet, als er N. zurückkommen sah und die Waffe erblickte, und im Angriff seine einzige Hoffnung vermutete: Er griff nach einer leeren Bierflasche, zerbrach diese und lief mit dem spitzen Ende auf N. zu. Dieser soll daraufhin – zur Abwehr der angeblichen Attacke – aus einer kurzen Distanz von wenigen Metern geschossen haben. Das Projektil durchschlug, so „Bild”, die Bauchdecke, traf eine Schlagader, den Magen und einen Lendenwirbel. Eryk Klein verblutete noch am Tatort.

Mit seinem mutmaßlichen Präsumtivangriff auf N. freilich hatte der getötete Eryk Klein dem verständnis- und rücksichtsvollen, vor allem um die Schutzgruppe der in Deutschland vermeintlich dauerbedrohten Migranten stets rührend besorgte Rechtsstaat ein ganzes Arsenal an exkulpierenden Argumenten zur Hand gegeben, mit denen er sich zum eigentlichen Opfer stilisieren konnte: „Es war Notwehr, daran gibt es keinen Zweifel!”, wiederholte sein Verteidiger vorm Amtsgericht Dortmund mantraartig – bis am Prozessende sogar der anklagende Oberstaatsanwalt Carsten Dombert Freispruch für Anas N. forderte; ein Wunsch, dem das Gericht zum Entsetzen der anwesenden Mutter des Opfers nur allzu gerne folgte. Anas N., der ein Menschenleben ausgelöscht hat, spazierte anschließend nicht nur als freien Mann grinsend aus dem Gerichtssaal – sondern erhält nun sogar noch 17.100 Euro Entschädigung für die seit der Tat abgesessene U-Haft vom Steuerzahler.

Der Täter ist wieder das Opfer

Die eigentlichen Fragen blieben in der Gesamtwürdigung der Tat leider unbeantwortet – obwohl sie das (längst erschütterte) Rechtsverständnis des Volkes tangieren, in dessen angeblichem Namen hier wieder einmal geurteilt wurde: Wie ist es überhaupt möglich, dass ein vorbestrafter polizeibekannter Problemmigrant eine scharfe Waffe illegal, ohne Waffenschein und ohne Waffenbesitzkarte, zuhause herumliegend und für seine angebliche Notwehr nutzen kann? War nicht der Angriff Kleins auf N. – gerade im Licht von dessen durch Zeugen bestätigten Drohungen – seinerseits als Notwehr zu betrachten? Und vor allem: Welche Rolle hatte N. bei der Eskalation des Streits gespielt – war er hier nicht als Gefährder und eigentlicher Verursacher des Streits anzusehen?

Am Ende jedenfalls ist der Täter wieder einmal das Opfer, wird freigesprochen und entschädigt – und das eigentliche Opfer, als „Kollateralschaden“ einer degenerierten Willkommenskultur und einer zunehmenden gesamtgesellschaftlichen Verrohung, bleibt auf der Strecke. Seine Angehörigen müssen fortan mit dem Schmerz leben – und der Gewissheit, dass Gerechtigkeit von einer Justiz, die erkennbar tendenziös urteilt und für eine bestimmte Sorte Täter stets nur Entlastendes gelten lässt, nicht zu erwarten ist. Die Mutter von Eryk Klein, die die Baroper Plakatwand gestaltete, hat Anas N. nach der Verhandlung dies ins Gesicht gesagt: „Dass du dich nicht schämst. Du bist zu feige, mir in die Augen zu schauen. Aber ich muss damit leben, dass du frei herumläufst, lebst, während mein einziger Sohn keine Zukunft mehr hat.

6 Antworten

  1. Das ist die große Transformation. Die Umkehrung der Realität in das Absurde. Und der Witz dabei ist, dass eine Mehrheit das auch noch gut findet.

  2. Raus mit dem kriminellen, gewalttätgigen Gesindel.
    Wenn man nichts braucht, dann sind es derartige Barbaren,
    die wir Steuerzahler vielfach für die Vollversorgung aushalten
    müssen, dank kommunistisch-grüner-gelber Schmutzpolitik.
    Das Geld der Einheimischen erst nur für die Einheimischen !
    First Germany !!!

  3. wo liegt ihr Problem ?
    Das ist die neue multikulturelle Welt, in der sie ihr Zusammenleben täglich neu aushandeln dürfen.
    Und wenn sie da schlecht verhandeln – dumme Sache !
    Sie haben so gewählt, und mit diesem Regime bekommen, was sie gewählt haben !

    Übrigens – es wurde vor der neuen modernen offenen Welt gewarnt – aber das sind ja alles rechte Nazi-Schwurbler !
    Wie gewählt, so geliefert !

  4. wäre das ein Fall a la:

    „Der mutmaßlich rechstextreme (weil mit 8 Jahren bei den Pfadfindern gewesen) vorbestrafte Deutsche Björn B. (fiktiver Name), der einen Migranten XXX-Herkunft mit einer illegalen Waffe erschoss…“

    Dann würde das Urteil lauten:

    „…wurde zu 10 Jahren Haft verurteilt.“

    Begründung:
    Die Notwehrabsicht wird vom Gericht als widerlegt angesehen. Ebenso gilt es das mildere Mittel bei einer Bedrohung einzusetzen. Die Abwehr einer Bierflasche wäre mit der Hand möglich gewesen. Der Waffenbesitz war illegal und die Waffe extra für die Tat herbeigeschafft. Zudem soll es vorher zu rassistischen Äußerungen gekommen sein. Das Gericht seht den Tatbestand des Totschlags in besonderer Schwere als erfüllt“.

    Deuscthe Justiz ist so schön passend wandelbar.