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Passauer Masken-Urteil: Ein schwarzer Tag für den Rechtsstaat

Passauer Masken-Urteil: Ein schwarzer Tag für den Rechtsstaat

Justizwillkür wegen Maskenattesten in Passau (Symbolbild:Imago)

20 Monate Haft mit Bewährung, 50.000 Euro Geldstrafe und ein dreijähriges Berufsverbot, beschränkt auf das Ausstellen von Masken-Attesten: Das war die harte Antwort unseres “Rechtsstaates” auf das unbotmäßige, aufmüpfige Verhalten von Dr. Ronald Weikl – und die “weiche” Antwort auf die noch monströsere, noch unverhältnismäßigere Strafmaßforderung der Staatsanwaltschaft. Dieses Urteil „salomonisch“ zu nennen, wie es die lokale “Passauer Neue Presse” (PNP) tat , beleidigt König Salomon und seine Weisheit – und straft die gängige Definition Lügen, wonach ein salomonisches Urteil zu fällen “die überraschend einfache Schlichtung eines Streites bedeute, die durch ihre Klugheit und Menschenkenntnis allgemein befriedigt”. Niemand ist hier befriedigt, weder Klugheit noch Menschenkenntnis wohnten dem Passauer Richterspruch inne. Überraschend “einfach” scheint hier nur das Gemüt des Richters und seiner beiden Schöffen zu sein.

Über die tatsächliche Rechts- und Sachlage hatte ich ja schon in zwei früheren Ansage!-Kolumnen (siehe hier und hier) ausführlich berichtet. Fakt ist: Das Schöffengericht hat schlicht versucht, sich zwischen den beiden Positionen Freispruch und Übermaßstrafe irgendwie hindurchzumogeln, um die Entscheidung dem Landgericht Passau aufs Auge zu drücken. Feigheit vor dem Feind! Die Entscheidung fiel dem Richter sicherlich leicht – wusste er doch gleich am ersten Sitzungstag, dass sowohl der Oberstaatsanwalt Walter Feiler von Anfang an wild entschlossen war, bis zum Bayerischen Obersten Landesgericht zu klagen, wie auch Dr. Weikl alles andere als einen Freispruch nicht hinnehmen würde, sondern definitiv in Berufung gehen würde. Die Fronten waren hier also so klar wie Kloßbrühe.

Keine sachliche Argumentation des Amtsgerichts

Wohl war dem Richter Dr. Stefan Mikla bei seinem Schandurteil von Anfang an nicht; als Erstes drohte er deshalb dem handverlesenen Publikum – acht (!) Zuschauer,  Presse und Sicherheitskräfte – an, es des Saales zu verweisen, falls Buhrufe ertönen sollten. Beim buchstabengetreuen, unsicheren und teilweise sehr schwer verständlichen Verlesen der mündlichen Begründung des Urteils fiel auf, wie wenig sich der Richter um eine sachliche Argumentation im Sinne des Tatvorwurfs bemüht hatte und wie wenig er die Kunst der Subsumption beherrschte. Dafür streute er jede Menge medizinisch-wissenschaftliches Halbwissen in den Urteilstext ein (die Diskussion über den Nutzen der Masken sei unerheblich, Dr. Weikl sei dafür für verantwortlich, dass die dank ihm von der Maske befreiten Menschen Dritte in Schule und bei Demos gefährdet hätten und dergleichen mehr). Außerdem fanden sich darin allerlei bereits von der Staatsanwaltschaft vorgebrachte dogmatische Vorurteile wieder (die Strafvorschrift des Ausstellens unrichtiger ärztlicher Bescheinigungen sei erfüllt, Atteste seien ins Blaue hinein statt nach ärztlicher Untersuchung erstellt worden) – und natürlich die üblichen “staatstragenden” Moralappelle und Schuldzuweisungen an den Verurteilten (völlige Selbstüberschätzung, Kämpfer für eine gerechte Sache, Ausblendung von maskenbefürwortenden Studien, Missbrauch der Position als Arzt, statt den Klageweg einer Normenkontrolle zu beschreiten usw. usf.).

Alles in allem also: Ein absurder, inquisitorischer Prozess! Dass zur fraglichen “Tatzeit” – 2020 – selbst das Bundesgesundheitsministerium noch das Ausstellen von Krankmeldungen nach telefonischer Rücksprache empfahl, wurde hier ebenso ausgeblendet wie die Ungewissheit, ob Dr. Weikls Atteste überhaupt bei Behörden oder Versicherungen vorgelegt wurden oder dafür vorgesehen waren. Nun denn: Diese Arbeit darf sich dann im Berufungsverfahren das Landgericht Passau machen.

Ein Schandurteil

Nochmals: Dieses Urteil ist ein skandalöses Schandurteil – weil die Justiz dem politischen und medialen Druck nachgab, statt die zur fraglichen Zeit geltenden Tatbestandsmerkmale ordentlich zu prüfen und angemessen zu würdigen. Es ist ein Schandurteil, weil das Strafmaß für Freiheits- und Geldstrafe unverhältnismäßig hoch ist. Es ist ein Schandurteil, weil dieser Rechtsstaat in diesem Fall mit Mitteln und Methoden vorgeht, die eigentlich nur gegen Schwerverbrecher, Gewalttäter, Pädophile und Terroristen angemessen wären. Es ist ein Schandurteil, weil es gegen Artikel 103, Absatz 2 des Grundgesetzes verstößt und somit verfassungswidrig ist – denn man kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit vorher schon gesetzlich bestimmt war. Und: Es ist ein Schandurteil, weil hier ein rechtschaffender, untadeliger Mediziner, der dem Hippokratischen Eid, dem Genfer Gelöbnis, seinem Berufsethos und seiner menschlichen Pflicht nachkam, mittels eines dreijährigen Berufsverbots gebrandmarkt und kaputtgemacht werden soll!

Hat hier das maoistische Prinzip „Bestrafe Einen, erziehe Hundert“ eine Rolle gespielt? Soll Dr. Weikl auch als prominente Stimme und stellvertretender Vorsitzender der Gesellschaft für Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD) mundtot gemacht werden, so wie andere Persönlichkeiten auch? Man denke hier nur an den Göttinger Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich, gegen den wegen Volksverhetzung ermittelt wird, oder an das Weimarer „Richterlein“ (so verächtlich Weltärztebundchef Dr. Frank-Ulrich Montgomery), bei dem eine theatralische Hausdurchsuchung inszeniert wurde, oder an Professor Dr. Stefan Hockertz, der sogar ins Exil gehen musste, oder an den von Söders Regierung strafversetzten ehemaligen Leiter des Aichacher Gesundheitsamtes Friedrich Pürner,  oder an die angeblich “staatsgefährdende” Hamburger Ärztin, die dem Bündnis „Ärzte für Aufklärung“ angehört. Oder handelte es sich beim Passauer Amtsgericht „nur“ um einen Fall von schlichtem vorauseilendem politischen Gehorsam?

Im Namen des Volkes?

Im Namen des Volkes” erging dieses Urteil ganz sicherlich nicht – denn dieses Volk stand derweil draußen zu Hunderten auf der Straße und skandierte immer wieder „Freispruch, Freispruch“. Zugegeben: Auch ein paar staatshörige Antifanten-Kinder waren wieder zugegen, die sich (natürlich voll maskiert) unmittelbar neben dem Eingang zum Amtsgericht hinter sinnfreien “Anti-Nazi”-Spruchbändern verbargen. Zuweilen kreischten sie “Masken auf!” und versuchten, ihre Fotobestände von  Missliebigen und potentiellen künftigen Zielpersonen für deren „Outing“ zu vervollständigen, indem sie die Unterstützer des Angeklagten fotografierten (als “Outing“ werden die  Antifa-„Fahndungslisten“ mit Portraitfotos der zu eliminierenden Feinde intern genannt). Ein ausdrücklicher Dank an die Polizei, die blitzartig eingriff, als einige der Antifanten versuchten, beim Eintreffen von Dr. Weikl diesen physisch zu attackieren! Dies war übrigens der einzige „Tumult“; ansonsten gab es nur immer wieder aufflackernden Solidaritätsapplaus, viele Umarmungen, ganz viele aufmunternde Worte und noch viel mehr Blumen. Ich war selbst vor Ort und kann all dies bezeugen.

Es bleibt dennoch die Frage, wer eigentlich immer wieder solche Antifa-Demonstrationen genehmigt, die hier in einer engen Gasse, direkt neben dem Eingangstor zum Amtsgericht zum wiederholten Male stattfinden durfte. 20 Meter weiter wäre ein kleiner Platz gewesen, der keine potentielle Gefährdung bedeutet hätte. Steckt hier eine Absicht dahinter? Gibt es schmierige Connections der “Aktivisten” in die Kommunalverwaltung?

Berufung – was sonst!?

Dr. Weikl wird in Berufung gehen (müssen), weil ansonsten seine Existenz ruiniert wäre. Ob das Landgericht Passau sein juristisches Handwerk besser versteht und der Versuchung widerstehen kann, einen weiteren „Hexenprozess“ zu zelebrieren, bleibt abzuwarten. Es besteht jedenfalls die große Hoffnung, dass das Landgericht die Gegenargumente der Verteidigung würdigt, sie sachlich prüft und unvoreingenommen bewertet. Die wissenschaftliche Faktenlage zu den Masken war nämlich bereits 2020 eindeutig: Sie nutzen nicht, sie schützen nicht, und sie führen nicht selten zu erheblichen Beschwerden. Dies ist bei der Beweiserhebung viel stärker zu berücksichtigen – und die Frage, ob die fraglichen Atteste bei Behörden oder Versicherungen vorgelegt wurden, bzw. ob sie dafür überhaupt gedacht waren. Die Aufgabe des Landgerichts wird es sein, diesen “blinden Fleck” der Vorinstanz zu beseitigen.

Immer wenn du glaubst es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein Lichtlein her”, schreiben Menschen seit Generationen in ihre Poesiealben. Und siehe da: Auch für Dr. Ronny Weikl gibt es vielleicht solch ein Lichtlein. Dieses kommt aus Karlsruhe, es wird von einem Richter des dortigen Oberlandesgericht getragen und hat das Aktenzeichen 2 Rb 37 Ss 25/22. Danach reicht nämlich – zumindest in Baden-Württemberg – eine simple Arztbescheinigung zur Befreiung von der Maskenpflicht aus; eine konkrete Gesundheitsbeeinträchtigung oder relevante Vorerkrankungen müssen darin nicht genannt werden.

19 Antworten

  1. @Ein schwarzer Tag für den Rechtsstaat
    welcher Rechtsstaat ?
    Schon die Kanzlerin der Herzen hat daraus einen Rechts-Beliebigkeit und durch die Installierung ihrer handlanger in den Gerichten festgenagelt – da ist alles “Recht”, was das Regime wünscht – sowas nannte man früher Diktatur – nur haben die darauf verzichtet, ihren Verbrechen per Papier noch einen scheinlegalen Anstrich zu geben!
    Das haben sie von den US-Oligarchen gelernt – immer den Anschein der formalen Legalität zu schaffen – na ja – oder von den Inquisitoren – selbst hexen foltern und verbrennen war ja juristisch legal !

    Nein – für mich muß sich der Rechtsstaat mit einem Ereignis beweisen : der Verhaftung von Harbarth und seinen willigen Helfern und der Aufhebung aller Gesetze, an denen diese beteiligt waren.
    Bis dahin ist das in meinen Augen ein totalitäres Terrorregime.

    Aber unter den derzeitigen Umständen ist ein solches Urteil doch zu erwarten !
    Oder hat jemand etwas anderes erwartet – nach 2 Jahren Terrorregime ?

    1. Komisch, ich vermisse die Bestätigung, dass dieser (Richter) laut Gesetz seit 2006 eine Privatperson
      mangels §15 GVG – sein Urteil auch gem. §125, 126 BGB unterschrieben hat.
      Im Bezug auf Doppelbestrafung in Deutschland sagte mal ein Jurist – jaaa die Urteile in D sind etwas
      kompliziert.
      Und vor allem, wenn jemand dieses (Scheingericht) durch seine Anwesenheit anerkennt.

      Und noch komischer ist, dass so viele Irre verteidigt werden, sie würden von den Amis gesteuert, aber
      diese von den Amis erlassene Gesetze einfach ignorieren. (Bereinigungsgesetze von 2006-2007)

      1. wen interessiert das – sie haben die macht – Militär und Polizei werden von ihnen angewiesen und folgen ihren befehlen.
        Und solange sie nicht die Bataillone haben, denen was zwischen die Augen zu geben, spielen “Bestätigungen” keine Rolle !

        Denken sie mal zurück an die Hexenverbrennungen, die Hugenottenverfolgung, die Indianerjagden, die Rheinwiesenlager, die Ermordung von Gaddafi.
        Es spielt keine Rolle – “Recht” und Jurist folgt immer der Macht !

    2. Ich danke dem Autor Uwe G. Kranz erneut für seine genaue Beschreibung der Vorgänge als auch seine juristische Einordnung dieser.
      Wenn zdago den Rechtsstaat für tatsächlich – gänzlich – obsolet hält, so haben wir bereits den totalitären Willkürstaat (oder die Dystopie). Dann erübrigte sich jegliche gerichtliche Auseinandersetzung, die Macht zur Herrschaft durch drakonische Strafen hat auch dieses sterbende und deshalb so aggressive System – noch.
      Noch wird nicht nur der Daumen hoch oder eben runter gehalten, noch wird nicht ohne Urteilsbegründung gestraft. Und diese ist der eigentliche Beweis von Rechtsstaat oder eben Terrorherrschaft. “Wir können sie nicht zwingen, die Wahrheit zu sagen, aber immer dreister zu lügen.”, könnte durch Ulrike Meinhof geprägt worden sein. Wir verlangen Rechte, Menschenrechte, letztlich den Staat, der diese garantiert. Die Herrschenden behaupten über Medien mantraartig, dass wir in einem solchen Rechtsstaat leben, und beweisen uns fast täglich das Gegenteil.
      Ich verstehe Uwe Kranz’ Benutzung des Begriffs “Rechtsstaat” in “unserem” Sinn: Wird auch das Berufungsgericht den Rechtsstaat Lügen strafen? Und zu guter Letzt, es ist unsere Aufgabe, die Rechtsstaatlichkeit einzufordern, letztlich zu erzwingen. Das sind wir insbesondere auch Dr. Weikl schuldig, wie vielen weiteren Märtyrern.

  2. Gerade wenn keine zu beziffernde Schadensverursachung zur Anklage führt, lässt sich am Strafmaß das zu ahndende Ausmaß des staatlich sanktionierten Unbotseins ablesen! Wenn derart rigoros Strafen verhängt werden, deutet dies nur darauf hin, dass etwas dem System “nicht passt”.

    Es lohnt sich immer, wenn man über Rechtsstaat philosophiert, sich die Strafzumessungen anzusehen. Beim Einbruch in einen Kiosk haben Sie gute Chancen sofort im Knast zu landen. Bei Steuerhinterziehungen oder Betrugsfällen in Millionenhöhe muss schon etwas ganz Besonders hinzukommen, wenn das Strafmaß über eine Bewährung hinausgehen soll.

    Ganz nach Brecht: Was ist schon der Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank!

    Am Spagat der jeweiligen Strafen erkannt man die Qualität des Rechtsstaats;
    am Spagat zwischen Arm und Reich erkennt man die Qualität des Sozialstaats;
    am Spagat zwischen Volkswillen und Gesetzen/Parteien erkennt man die Qualität der Demokratie.

  3. Der Richter hat das getan, was man ihm aufgetragen hat! Hätte er anders geurteilt …………..

  4. Seit dem Richter… Brixner in der Causa Mollath ist jedem klar das von der bayrischen Justiz nur “Spitzenleistungen” zu erwaten sind… .

  5. Die Namen der Richter und (von wem?) angewiesenen Staatsanwälte gehören veröffentlicht, damit sie in einer Nach-Söder-Zeit zur Rechenschaft gezogen werden können. Die Säulen unserer Demokratie sind allesamt baufällig. Am dringensten ist die Rechtsprechung renovierungsbedürftig. Aber das söderhöhrige Passau ist nicht das Schlimmste! Was ist denn mit Harbarth? Der ist doch ein Fall für den Verfassungsschutz, – wenn wir einen hätten, der den Namen verdient. Ich denke da an das Wort UNGEHINDERT im Art 5.1 im Zusammenhang mit Art 19 der Grundrechte nicht mal antasten lässt. Auch nicht durch Harbarth .

  6. Es gab nie einen Rechtsstaat, nirgendwo, der Rechtsstaat
    impliziert ein Recht auf Herrschaft. Tatsächlich schließt
    das Recht die Herrschaft aus. Das Recht herrscht nicht sondern
    es ist eine Erkenntnis aus dem freien Willen zur Liebe an der
    Wahrheit, der Gerechtigkeit und Rechtschaffenheit.

    Ein Rechtsstaat könnte es daher nur im freien Willen geben,
    als eine freiheitliche Gemeinschaft unter Gleichen, wenn
    überhaupt. Das Recht kann nicht Delegiert oder Zentralisiert
    werden, es findet im Kleinen statt und nicht im Großen.

  7. Mit reden und diskutieren kommen wir bald nicht mehr weiter. So leid mir das tut und so traurig es klingt.

  8. Ich denke, man kann mit Fug und Recht sagen, dass der Rechtsstaat in Deutschland seit mindestens 7 Jahren mausetot ist.

    1. Nein, es gab ihn noch nie.
      Solange die Justizminister über die Staatsanwälte bestimmen, gibt es keinen Rechtsstaat.

  9. Claudia Roth lief mal hinter einem Banner “Deutschland verrecke” her. Viele Menschen hat das angewidert, auch mich. Heute habe ich dazu eine andere Meinung: Ja, DIESES Deutschland soll verrecken!

    Gründe dafür gibt es viele, nicht nur dieses Gerichtsurteil hier in diesem Ansage-Artikel. Einige schreiben hier, dass solche Richter vor Gericht gehören. Ja und nein. Ja, ganz sicher gehören diese Leute vor Gericht, aber nicht vor diese nichtreformierbare Justiz. Wir leben weder in einem Rechtsstaat noch haben diese Figuren etwas mit Recht, so wie der normale Mensch es versteht, zu tun. Außerdem gehören nicht nur die Justizleute selbst vor Gericht, sondern die BunteRegierung, Politiker, Beamte, Gewerkschaften, Kirchen, NGO, Aktivisten und diese ganze widerwärtige woke linksgrüne Zivilgesellschaft, die all das hier in diesem Lande zulässt. Das aber wird nicht passieren …. und deswegen: DEUTSCHLAND VERRECKE! Und dabei nehmen wir dieses linksgrüne woke Dreckspack einfach mit. Es sollte eine Lebensaufgabe eines jeden anständigen Deutschen sein, die Welt von solch einem woken Gesindel zu erlösen.

  10. Die deutsche Justiz hat es nach 1945 fertiggebracht, sich von einer tragenden Säule des NS Regimes zu dessen Opfer reinzuwaschen.

  11. Schon Heinrich Heine schrieb einst ,,Denk ich an deutschland in der Nacht, bin ich um meinen Schlaf gebracht”. Im Namen des Volkes…ist reinste Volksverdummung ! Wie wäre es ,,im Namen der Regierung ?’
    Für mich ist es an der Zeit wieder einmal nach Paris zu fahren …und an Heines Grab einen Moment innehalten.