
Viele Bürger fragen sich immer wieder, warum sie eigentlich für kleinere Verstöße gegen Vorschriften zur Rechenschaft gezogen werden, während Politiker vielfach ohne Konsequenzen bleiben – auch wenn sie, wie oft kritisiert, gegen das Grundgesetz verstoßen. Besonders die Entscheidungen von Spitzenpolitikern, etwa von Angela Merkel während der Flüchtlingskrise 2015, stoßen auf erheblichen Widerstand, da diese in den Augen vieler Bürger gegen das Asylrecht und das Grundgesetz verstoßen haben. Es stellt sich die Frage, ob es nicht notwendig ist, Politiker strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, wenn sie wiederholt gegen die Verfassung handeln.
Die Bedeutung des Grundgesetzes und die Flüchtlingspolitik von Angela Merkel. Das Grundgesetz bildet die Grundlage unserer Rechtsordnung, insbesondere Artikel 16a, der das Asylrecht regelt. Seit der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 steht dieser Artikel verstärkt im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte. Artikel 16a bestimmt, dass Asylsuchende, die aus sicheren Drittstaaten einreisen – von denen Deutschland vollständig umgeben ist, etwa Österreich – keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland haben. Dennoch entschied Angela Merkel im Sommer 2015, die Grenzen für Tausende Flüchtlinge zu öffnen, was eine millionenfache Zuwanderung nach Deutschland zur Folge hatte. Diese Grenzöffnung blieb auch in den folgenden Jahren unberührt.
Politische Entscheidung oder Verfassungsverstoß?
Kritiker stellen infrage, ob die Entscheidung der Bundesregierung, die Grenzen für Flüchtlinge zu öffnen, mit den Bestimmungen des Grundgesetzes, insbesondere Artikel 16a, vereinbar war. Artikel 16a bestimmt, dass Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten grundsätzlich keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland haben. In Anbetracht der Tatsache, dass Deutschland zu diesem Zeitpunkt von sicheren Drittstaaten umgeben ist, stellt sich die Frage, ob die Entscheidung, diese Vorschrift vorübergehend außer Kraft zu setzen, noch immer durch die ursprüngliche Notlage gerechtfertigt werden kann oder ob sie über die Jahre hinweg als ein fortgesetzter Verstoß gegen das Asylrecht bewertet werden muss.
Merkel rechtfertigte ihre Entscheidung mit humanitären Gründen, die ihrer Ansicht nach in einer außergewöhnlichen Krise erforderlich waren. Doch Jahre später, nach nunmehr zehn Jahren, in denen diese Verstöße gegen das Grundgesetz immer noch andauern, muss dieser Aspekt schärfer hinterfragt werden: Waren diese Handlungen lediglich politische Fehlentscheidungen oder bereits verfassungsrechtliche Verstöße? In Deutschland unterliegen politische Entscheidungen einem gewissen Ermessensspielraum, doch bei fortgesetzten und offensichtlichen Verstößen gegen das Grundgesetz stellt sich zunehmend die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortung. Hierbei sollte nicht der Fokus auf subjektiven moralischen oder politischen Argumenten liegen, sondern auf der rechtlichen Bewertung der fortwährenden Missachtung von Artikel 16a GG. Dies ist eine Frage der Rechtsstaatlichkeit, die nicht durch politische Interessen relativiert werden darf.
Notwendigkeit und Herausforderungen
Politiker, die gegen das Grundgesetz verstoßen, werden in Deutschland grundsätzlich nicht strafrechtlich verfolgt, es sei denn, ihr Verhalten ist vorsätzlich. Dies könnte bei einem langjährigen Verstoß gegen Artikel 16a GG, wie es im Fall der Flüchtlingspolitik von Angela Merkel naheliegend erscheint, der Fall sein. Die Abgrenzung zwischen politischer Entscheidung und strafrechtlichem Vergehen wird jedoch oft als problematisch angesehen – insbesondere bei Fragen wie der, ob ein Verstoß vorliegt, die aus verschiedenen politischen Perspektiven unterschiedlich beantwortet wird. Dennoch bleibt die Tatsache bestehen, dass ein dauerhaftes Ignorieren von Artikel 16a GG das Vertrauen in den Rechtsstaat erheblich erschüttern kann.
Eine strafrechtliche Verfolgung von Politikern, die wiederholt gegen die Verfassung handeln, könnte den Rechtsstaat stärken, indem sie als Abschreckung gegen Machtmissbrauch dient. Gleichzeitig könnte sie jedoch den politischen Handlungsspielraum einschränken und die Justiz politisch instrumentalisieren, was das Vertrauen in den demokratischen Prozess schwächen würde – eine Gefahr, die jedoch nicht die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung ausschließen darf.
Dauerhaftigkeit der Krise und rechtliche Bewertung
Zu Beginn könnte die Entscheidung, die Grenzen zu öffnen, als Reaktion auf die akute Notlage verstanden worden sein, die durch die damalige Flüchtlingssituation verursacht wurde. Doch die anhaltende Natur dieser „Krise“ über mehr als zehn Jahre hinweg lässt Zweifel aufkommen, ob diese Ausnahmeregelung weiterhin aufrechterhalten werden kann. In Anbetracht der Tatsache, dass die Ursachen der Migration nach wie vor bestehen, muss nun die Frage gestellt werden, ob diese politische Entscheidung, die ursprünglich als Ausnahme galt, nicht längst zu einer dauerhaften Praxis geworden ist, die nicht länger durch eine Notlage gerechtfertigt werden kann. Eine kontinuierliche Missachtung von Artikel 16a GG, auch wenn sie ursprünglich als temporäre Ausnahme gedacht war, könnte als rechtswidrig angesehen werden, da sie das Grundgesetz auf Dauer untergräbt.
Es ist notwendig, die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Politikern einzufordern und, sofern rechtliche Möglichkeiten bestehen, unverzüglich zu handeln, wenn sie wiederholt und dauerhaft gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Flüchtlingspolitik von Angela Merkel hat diese Frage bereits in den Fokus gerückt. Eine Reform oder zumindest die konsequente Anwendung des bestehenden Rechts könnte dazu beitragen, die Integrität des Rechtsstaats zu sichern und den politischen Handlungsspielraum klarer zu definieren. Dabei muss jedoch gewährleistet werden, dass solche Regelungen nicht politisch instrumentalisiert werden und die Handlungsfähigkeit der Regierung nicht unnötig eingeschränkt wird. Ein Grundgesetz, das niemand beachtet, ist keinen Pfifferling wert.
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46 Antworten
Keine schlechte Idee, doch solange wir weisungsgebundene Staatsanwaltschaften haben, wird das – nichts, nada, nix!
Mal ganz klar: „…Merkel rechtfertigte ihre Entscheidung mit humanitären Gründen…“
KEIN Politiker auf Erden tut irgendetwas aus humanitären Gründen!!!!
Das und dieser Unfug mit „zu bringender Demokratie und Freiheit für´s Volk“ wird IMMER vorgeschoben, wenn in Wirklichkeit ganz andere Gründe dafür vorhanden sind. Meist wirtschaftliche, immert bereichernde, niemals humanitäre Gründe!!
Darf ich ihr Beitrag etwas erweitern? Wenn ein Gesetz einen Ranghöheren widerspricht – ist es automatisch NICHTIG
und darf nicht angewandt werden !!! So weit-so gut. Also bewegen wir uns in untergeordneten Bereichen, also Gesetzen für die Bürger/Verwaltungsorgane. Als erstes möchte ich den Verkehrsminister anprangern und zwar bei
Umtausch der Führerscheine bei älteren Menschen – die sind im Besitz eines UNBEGRENZT gültigen Erlaubnis – beim
Umtausch begeht dieser Herr URKUNDENFÄLSCHUNG da die Plastikkarten BEGRENZT werden. So haben ältere
Menschen automatisch ein VERFALLSDATUM !!! Eine Rechtsgrundlage für das begrenzen einer erlernten Fähigkeit
ist GRUNDGESETZWIDRIG/Verstößt auch gegen EU-Recht – denn gäbe es so eine Rechtsgrundlage – würde diese auf
alles erlernte Gültigkeit haben Beruf u.s.w. ILLEGALE Zwangsvollstreckung durch UNBEFUGTE Personen – damit
sind Justizangestellte, Verwaltungsangestellte, Polizisten, Gerichtsvollzieher gemeint. Es gibt keine STAATSGERICHTE
STAATSHAFTUNG aufgehoben – Beamtentum seit 1945 aufgehoben – Beamte sind Staatsbedienstete – NUR die BRD ist
KEIN souv.-Staat – folglich gibt es auch keine Staatsanwälte – nennen sich „Amtsanwälte“ ohne HOHEITSRECHTE deshalb wird auch NICHTS unterschrieben – nicht mal namentlich bekannt, wer sich irgendwo als „Staatsanwalt“ ausgibt. Im BGBL (Bundesgesetzblatt) steht – jeder haftet persönlich mit der eigenen Unterschrift – da niemand unterschreibt haftet auch niemand – und der Obrigkeitshörige erkennt/beugt sich dieser Anordnung !!
“ Ein Verwaltungsakt (ohne Unterschrift ist gem. § 125,126BGB Nichtig ) erfordert keine weitere Rechtsmittel, um diesen eine Eigenschaft zu nehmen, die es niemals hatte“!! Welcher (Trotteldeutsche) hält sich an diese Gesetze???
FRAGE – WER muss bestraft werden ???
Ihre Argumentation ist zwar schlüssig, aber was würde wohl geschehen, wenn Sie sich dem System widersetzten? –
Das System würde Zwang anwenden.
Weil das den meisten klar ist, obwohl sie die genauen Hintergründe nicht kennen, fügen sie sich den Anordnungen. Sie stünden sonst am Ende alleine gegen bewaffnete Büttel. Da kann man doch nur verlieren. Also macht man gute Mine zum bösen Spiel.
Dafür habe ich Verständnis.
Nach ihrer Meinung, kann man getrost Art.20 GG streichen, da sich das Volk lieber in die Hose macht. Oder wie aus tausenden Kommentaren ersichtlich – am liebsten in die Opferrolle schlüpfen. weiter entnehme ich
aus ihrem Beitrag, dass das D-Volk Art.20 gar nicht verdient, sondern wartet erneut mit offenem Mund das die
gebratene Taube in den Mund fliegt. Nur Heute können sie lange warten. MfG
Der im Artikel 20 GG genannte Fall müßte von einem Gericht bestätigt werden, um tatsächlich wirksam zu werden.
Bis dahin werden die Ordnungskräfte weiterhin den Befehlen der Polit-Mafia Folge leisten.
Und daß ein Gericht entsprechend entscheidet, ist ein frommer Wunschtraum.
Der Artikel 20 GG dient aus meiner Sicht nur als Schlafsand in den Augen der Bürger. So kann er in der Illusion gehalten werden, souverän zu sein.
👋
Ja, damit ist die Absolution für die Mauerschützen erteilt.
Man sollte da nicht ganz so schwarz sehen, denn auch die NAZOI Richter wurden 100 Jahre verfolgt!
Habe einen alten NAZI Richter jahrelang behandelt. Und der Unterschied zu den heutigen Richtern ist gravierend.
Denn beim ersten nicht Regime genehmen Urteil, wäre der Richter der NAZI Zeit erschossen worden.
Heute können die Urteile fällen, wo man sich nur noch wundern kann, das Studierte solch einen Mist von sich geben!
Aber sie werden noch mit einer dicken Pension versorgt, selbst wenn sie dem Regime nicht gefallen!
In der heutigen Zeit werden diese Richter wegen Rechtsbeugung aus dem Amt entlassen und erhalten eine Hausdurchsuchung. Ggf. verlieren sie ihre Pensionsansprüche ganz oder teilweise. Aufhängen können sie sich dann selber.
ABER DAS MACHEN DIE DOCH NUR WEIL „SIE“ DIE GUTEN SIND ! ihr Nassiz !!
das wird nie und nimmer geschehen… abhängige staatsanwälte gekaufte richter und vertuschte zeugen das ist dummland mit korrupten politidioten die allesamt weg gehören… trump würde das in einer stunde vom gofplatz aus erledigen… komme doch und helfe uns… alles für alicedeutschland… sofort..
do guck na:Für die Grünen appellierte Spitzenkandidat Robert Habeck erneut an Union und FDP, keine Anträge mit den Stimmen der AfD durchzusetzen. habeckle deine staatsbezahlten tage sind gezählt… kann weg der politidiot…
„Eine Zensur findet nicht statt“ – steht im Grundgesetz. Einfach mal nachlesen, Frau Rößler!
Meine Güte, was ihr euch einbildet!
Trump wird der EU schon zeigen, wo der Frosch die Locken hat. Die werden so schnell wie Kolumbien einknicken.
alles für alicedeutschland
Wir leben in der ständigen Gefahr, dass immer und überall was passieren kann! Wie viele Schläfer und heimliche Gefährder es gibt, wissen wir gar nicht! Zudem muss davon ausgegangen werden, dass noch viel Schlimmeres passieren kann, wie etwa Riots oder Bürgerkrieg-ähnliche Zustände! Das Volk wird zum eigenen Vorteil unserer Polit-Banausen entwaffnet, auseinandergetrieben und dumm gemacht! Wer harmlose Witze macht, landet länger im Bau als ein Sprengstoffgürtel! Was hier an wahren Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das eigene Volk passiert, ist unbeschreiblich!
Bestes Beispiel ist die Attacke auf die Kinder Garten Truppe! Jahrelang unauffällig gelebt und dann kommt der Knall.
Und von diesen Leuten haben wir hier hunderttausende.
Allerdings glaube ich nicht, das er nicht schon mehr auf dem Kerbholz hatte. Denn kein Mensch begeht so eine Tat, wenn es nicht schon genug Vorlauf gegeben hat!
@Politiker müssen bei wiederholten Verstößen gegen das Grundgesetz strafrechtlich belegt werden
nun ja – Merkel hat sich bei ihren Aktionen immer vorher das passende Gesetz hingelegt, um eine Scheinlegalität zu halten – willig unterstützt von politisch weisungsgebunden Staatsanwälten und Richtern, die keinen Wert auf frühmorgendliche Ausflüge im Morgenmantel legen !
Und Hochverrat der Politiker wurde auch früher schon im Deutschen Reich und der Weimarer Republik nicht bestraft, sondern mit Sitzen im Parlament belohnt – insofern ist das eine märchenhafte Erwartung – aus dem Land der Katzenvideos.
Ich wüßte kein einziges Beispiel aus der Geschichte, in dem die verantwortlichen Politiker danach sachgerecht bestraft wurden – höchstens Ceaucescu oder Philippe Pétain – aber beide waren keine Verbrecher , sondern sie haben im Rahmen ihrer Zeit durchaus für ihr Land gearbeitet – dafür aber gegen die Interessen der US-Philanthropen.
Biologische Waffen, Gen-Experimente und Klima-Lawfare und Replacement-Migration sind eine ganz andere Nummer aber die sind im Interessen und Auftrag der Philanthropen !
Deshalb wird nichts passieren – wir sehen ja am Beispiel Cum-EX oder Corona, wie sie geschützt werden !
Und Trump scheint des den Völkern zu überlassen, ob und wie sie ihre Politiker zur Rechenschaft ziehen ! Also wird in Deutschland nichts passieren – sie werden weitermachen – und ich bin immer noch der Ansicht, das Habeck der nächste Kanzler wird und die Verelendungspolitik weiter betrieben werden wird.
Und sollte wider erwarten merz den Kanzlerairbus fliegen dürfen, wird e auch die grün-rote Merkelpolitik gegen Deutschland weiter betreiben – er wird nur andere Erklärungen bringen als Habeck !
„strafrechtlich“ werden sie nur nach Art totalitärer Regimes gegen Kritiker vorfinden !
Merkel ist die Erste, die vors Gericht gestellt und zu lebenslanger Haft zu verurteilen ist, neben der ersatzlosen Gesamt-Enteignung und monatlichem „Einkommen“ auf Höhe von Hartz 4.
sofort ….eine der bestätigten volksschädlinge… abholen morgen 6.00 uhr…
Und Haudurchsuchung auf allen Anwesen der M. und in allen von M. bewohnten und genutzten Wohnungen weltweit sowie sofortige Beschlagnahme sämtlichen Besitzes der M. und ihres Göttergatten.
ich wußte doch, da war noch was mit Politiker-Verantwortung und Politiker-Haftung.
Auch wenn der Amtseid laut Gerichtsurteil nur eine nicht einklagbare Selbstverpflichtung ist, auf die die Politiker nach belieben pfeifen – viel Spaß :
Unser Grundgesetz nach Scheitern von Great Reset & Agenda 2030 – Die Zukunft der Politikerhaftung?
Ich sehe es so. Kommt die AfD eventuell mal auf 51% und somit zur absoluten Mehrheit, dann könnte es klappen.
Denn das was heute und in den Jahren von 2015 geschehen ist, ist reiner „Vorsatz“! Denn es ist doch nachweisbar, das wenn die Politiker absolut „Nichts“ gemacht hätten, wäre der Mist nicht so wie er heute ist! Helfen dabei können auch die Aussagen der Grünen, wie Deutschland du Stück Scheixx! Das beweist eindeutig , das alles was hier geschen ist, Vorsatz war, um Deutschland grösst möglichst zu Schaden!
nun, man kann diese merkelentscheidung nicht nur auf ihr mangelndes
humanitätsbewusstsein zurückführen, was ihr durch ein enges weltbild
durch ihre provinzherkunft und und weltfremdheit garantiert hat, sondern
auf die internationale einflußnahme auf eine hilflose und richtungslose
person. sie führte im prinzip die für uns sehr schädliche morgenthau
politik weiter, die jetzt nach dem geistigen stillstand der langen merkel-
jahre von den grünen versagern vollendet wird.
NEIN. Politiker müssen nicht „bei wiederholten Verstößen gegen das GG“ zur Rechenschaft gezogen werden, – sondern bei JEDEM Verstoß, bei absolut jedem Verstoß. Und zwar ganz einfach mit dem sofortigen Verlust des Mandats im Parlament bzw. der Regierung.
Der Art 16/16a wird hier als Beispiel genannt.
Es gibt jedoch einen viel gravierenderen vorlaufenden Verstoß von Merkel/CDU.
Das ist die Umfunktionierung des Ör(?)R zur Propagandamaschine. Im Art 5.1 steht das Wort „ungehindert“. Demnach sind unverschlüsselte Sendungen frei von allen Hindernissen wie Gebühren, Abgaben, Steuern … Diese Regelung ist ein Grundrecht und durfte nicht verbogen werden, nach Art 19.2 sogar wörtlich „nicht einmal angetastet“ werden. Leider kannte nicht mal das BVerfG diesen Teil des GG. Ich schrieb darüber etwas ausführlicher hier: https://polpro.de/solution.php#sol2
Eine Beachtung des GG allein in diesem Punkt, würde viele derzeitigen Probleme lösen, – weil Propaganda entfällt.
„Politiker müssen bei wiederholten Verstößen gegen das Grundgesetz strafrechtlich belegt werden“
Ach so? Weil Politiker was besseres sind, als alle anderen oder wie kommen Sie darauf? Denn da steht „wiederholten“. Also die ersten 2 oder 3 sind frei?! Wobei ja immer nur die zählen, bei denen man erwischt wird. Also wenn der Bankräuber 2 oder 3 Mal erwischt wurde, dann gibt es beim 4. Bankraub auch eine Strafe …
Bleiben wir im gescheiterten, untauglichen System BRD, dann müssen die beim ersten Mal belangt werden und die entsprechenden Parteien gehören dann verboten. Man bedenke nur wie oft Gesetze der Roten und Grünen als GG-brechend kassiert wurden und mit welcher Beständigkeit von denen Forderungen nach GG-brechender Politik / Gesetzen kommen.
Das handeln der Politiker, seit 2015, könnte man als die Handlungen einer „Kriminellen Vereinigung“ einstufen!
Und wenn der Abgeordneten Schutz wegfällt, dann könnte es los gehen.
Und aus diesem Grund hauen die etablierten Politiker heute so um sich! Sie haben schlicht Angst vor Bestrafung und den Wegfall ihrer dicken Pensionen!
Es gab zwei Petitionen darüber (Bach und v.Leitner), beide wurden ohne Begründung vom Petitionsausschuss abgelehnt. Woraufhin für mich kein Mitglied des Petitionsausschusses mehr wählbar ist. Siehe https://polpro.de/mangel-x.php#tab sowie ~disqual.php#p0
Ein Wunschtraum…!!
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Es ist notwendig, die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Politikern einzufordern und, sofern rechtliche Möglichkeiten bestehen, unverzüglich zu handeln, wenn sie wiederholt und dauerhaft gegen das Grundgesetz verstoßen.
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So soll das sein!!
…in diesem Video (legale Wahlwerbung) wärs dann entlich soweit.
https://x.com/BrandenburgAfD/status/1883561222928257384?mx=2
Anklicken ein wenig runter scrollen und genießen (keine Anmeldung)
🙂
Inkompetente Gestalten aus Minderheitenparteien wie Fraeser, Bierbock, Habeck, Pausback , Zimmerfrau usw. gehörten aus dem Verkehr gezogen! Durch vorsätzlich verfassungswidriges Verhalten und faschistischem Verbot der Meinungsfreiheit gefährden sie die Staatssicherheit!…. Elsässer und das Compact-Magazin haben die Möglichkeit, gegen das Verbot zu klagen, und könnten vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich sein! Dies könnte politische Konsequenzen für Innenministerin Faeser nach sich ziehen! Hoffentlich!
Aber was wollen Sie klagen, wenn die gesamte Justiz ein rauchender „Trümmerhaufen“ ist und längst der Koalitionsdiktatur unterworfen ist. Grundgesetz, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, alle Werte die dieses Komplott allein für sich beansprucht und hoch hält, tritt es permanent mit Füßen, mehr Heuchlerei ist kaum noch möglich. Und wer permanent von Verteidigung plappert, hat nur eins im Sinn: für seinen vermeintlichen Weltherrscher schnellstmöglich seine Bevölkerung zu verheizen.= 3. WK.
Eine strafrechtliche Bearbeitung sollte nicht nur bei den Verstößen gegen das Grundgesetz erfolgen, sondern vor allem auch bei der Vernichtung von Volksvermögen, bei Steuerverschwendung, bei Amtsmissbrauch und bei der tagtäglich zu beobachtenden Korruption.
Es wäre eigentlich nur logisch und würde dem Staatswohl dienen.
Hier liegt der Hase im Pfeffer!
Denn wir haben hier ein GG und an dieses hält sich kein Politiker. Denn dieses hat es auch „Vorgeschrieben“, das die Deutschen sich eine eigene Verfassung wählen sollen, wenn die Wiedervereinigung vollzogen worden ist.
Und nun haben wir 35 Jahre nach der Wiedervereinigung immer noch keine Verfassung, welche vom Volk gewählt worden ist! Und warum nicht???? Weil mit mit einer Verfassung die etablierten Politiker nicht so im trüben fischen können, wie heute!
Immunität ist die Erfindung von Kriminellen, die für ihre Verbrechen nicht belangt werden wollen.
Diese Immunität kann nur von denen selbst auf Antrag und nach Abstimmung aufgehoben werden.
Politiker bauen keine Nahrungsmittel an. Sie produzieren nichts, was der Mensch zum Leben braucht. Sie sind Parasiten und leben luxuriös von dem, was sie den Wertschöpfenden mittels Steuern abpressen.
Sie erlassen Gesetze, die den Bürgern das Leben schwer machen und setzen sich selbst darüber hinweg mittels selbstgenehmigter Privilegien.
Solche Leute sind in meinen Augen die unterste Kaste der Gesellschaft. Dennoch wählt die Gesellschaft immer wieder ihre Peiniger an die Macht.
Findet den Fehler!
Ich möchte mal behaupten, auch die Korruption ist häufiger, als viele glauben. Ich erinnere nur an die Geldkoffer des Herrn Schäuble. Ebenso kann Veruntreuung als gegeben angenommen werden, zB angesichts der Masken- und „Impf“stoffdeals, die den Einen und Anderen bereichert hatten.
Welcher Richter würde ein Politiker verurteilen, welcher über sein fortkommen und seine Anstellung und seine Pension bestimmt???? In der NAZI Zeit wurden solche Richter erschossen!
Vor allen Dingen sollte man auch Politiker sofort von ihrem Amt entfernen wenn herauskommt dass sie ihre Lebensläufe frisiert haben , ihren Doktortitel durch Plagiate ergaunert haben oder sonst unwahre Angaben gemacht haben. In der freien Wirtschaft ist man dann sofort seinen Job los. Mal abgesehen davon haben Leute ohne Berufsausbildung oder abgeschlossenes Studium in führenden politischen Ämtern mal garnichts zu suchen. Welcher Bürger lässt sich auch schon gerne von solchen Versagern Vorschriften machen.
👺Humanität interessiert Politikos einen Scheiß!
Deshalb wurde aus humanitären Gründen in MuslimMammaMerkel Kinderstube auch die Mauer errichtet.👺
(Man kann einen Boxer aus dem Ghetto holen, aber niemals das Ghetto aus dem Boxer)🔥
Neben einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit gehört unbedingt auch eine finanzielle Verantwortlichkeit. Dies gilt sowohl hinsichtlich eines nachweisbaren Schadens (Migrations-, Energie- oder Maut-Desaster u.a) als auch hinsichtlich eines initiierten Prozessrisikos.
Dabei kann es nicht um irgendwelche Kleinigkeiten gehen, sondern eben massive und offensichtliche Fehlleistungen, die den Rahmen von Verantwortung und/oder Anstand sprengen.
Wieso muss der Steuerzahler dafür aufkommen, wenn Politiker für sich selbst einen Rechtsstreit auslösen (Schwarzkopf-Aktionen u.ä., die nicht immer und künftig aufgrund der Winddrehung noch weniger „erfolgreich“ für einen Politiker enden werden!) – und diesen verlieren, als auch für solche, in denen sie in ihrem rechtswidrig grob fehlerhaftem Verständnis von Regierungsarbeit verlieren (z.B. erfolglos gegen Compact u.a.)?
Die fehlende Verantwortlichkeit (Scholz Cum-Ex) oder von der Leyen (Beschaffungswesen für BW als auch EU) ist geradezu eine Markenzeichen dieser Demokratie-Simulation geworden. Von einer gelebten „politischen Verantwortung“, die einst eine Demokratie kennzeichnete, ist längst keine Rede mehr. Nicht einmal die Spur einer Rede. wie das Folgen-befreite Festkleben an allen Sitzen, auf die man gelangen konnte, beweist.
Warum erst bei „WIEDERHOLTEN“ Verstössen?
wir dürften Asylsuchende wegen europäischer Vorschriften nicht an unseren Grenzen zurückweisen, ist schlicht falsch.
Die #Bundespolizei ist nach § 18 Abs. 2 AsylG verpflichtet, Asylsuchende, die aus sicheren Drittstaaten einreisen wollen, an der Grenze zurückzuweisen. § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG lautet:
„Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist.“
Sichere Drittstaaten sind nach Artikel 16a Grundgesetz, § 26a AsylG alle EU-Mitgliedstaaten.
Eine Ausnahme mit Blick auf europäische Vorschriften gilt nach § 18 Abs. 4 Nr. 1 nur, wenn Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der EU für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Diese Vorschrift ist in aller Regel nicht einschlägig, da nach Artikel 13 Dublin (III)-Verordnung die Staaten zuständig sind, über die die Asylsuchenden durchgereist sind, also die sicheren Drittstaaten.
§ 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG hat Anwendungsvorrang. Eine Ministerin, die der Grenzbehörde untersagt, diese Vorschrift anzuwenden, kann sich nach §§ 95-97 AufenthG wegen Täterschaft oder Teilnahme an der Einschleusung von Ausländern strafbar machen.
Für das europäische Asylrecht gilt insgesamt: Nach Artikel 72 AEUV haben die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und zum Schutz der inneren Sicherheit Vorrang vor den europäischen Vorschriften über das Asyl- und Ausländerrecht. Bei einer Massenzuwanderung von inzwischen mehreren Millionen Ausländern und zahlreichen Gewaltverbrechen und Terroranschlägen durch eingereiste Ausländer sind die Voraussetzungen gegeben, alle Vorschriften des europäischen Asyl- und Ausländerrecht einstweilen nicht mehr anzuwenden.
Anmerkung zum europäischen Ausländer- und Asylrecht im allgemeinen: Die europäischen Vorschriften über das Ausländer- und Asylrecht setzen voraus, dass sich alle Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission an die Vorschriften halten. Dies war die Voraussetzung dafür, dass Deutschland auf Binnengrenzkontrollen verzichtete, denn die europäischen Staaten mit Außengrenzen, sind nach den europäischen Vorschriften verpflichtet, Außengrenzsicherheit zu gewährleisten. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Standards für die Durchführung der Asylverfahren und die Dublin-Vorschriften zu beachten. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass viele Mitgliedstaaten sich nicht um diese Verpflichtungen kümmern und dass das europäische Außengrenzsystem ebenso wie das Zuständigkeitssystem für die Behandlung von Asylanträgen nach Dublin kollabiert sind. Aus einem Rechtssystem, das kollabiert ist, ergeben sich keine Verpflichtungen für Deutschland.“
Was das Grundgesetz betrifft:‘
„Ein Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einem durch Kriegshandlung besetzten Gebiet. Gegeben von der Siegermacht ( oder den Siegermächten ), für das auf Zeit eingesetzte Verwaltungsorgan ( BRD )“.
Eine Quelle gibt es auch dazu: Creifelds Rechtswörterbuch, 17 Auflage Verlag C. H. Beck München 2002 )
Sehr richtig – diese rechtlichen Ausführungen!
Und das beweist zum wiederholten Male, mit welcher Dreistigkeit und Rechtsverachtung von den maßgeblichen Politikern in dieser Frage herumgelogen wird! Wer als Politiker nicht versehentlich, sondern mit geradezu krimineller Uneinsichtigkeit der Bevölkerung eine Rechtslagen grotesk falsch darstellt, verstößt nicht nur gegen seinen Amtseid, sondern gehört angeklagt, aus dem Amt entlassen und wegen Irreführungen im Amt verurteilt!
Verantwortung haben übernommen: Merkel, Spahn, Drosten, Janosch Dahmen, Lauterbach und und und.
… Ich vermisse die Pointe!
Ein sehr vernünftiger Vorschlag, der sich leider niemals realisieren lassen dürfte. Denn stellen sich nicht all diese Politiker gegenseitig einen „Persilschein“ aus, in dem sie aus ihren Reihen, ausgenommen die AfD, stets nach Gutdünken, dem „Vorsorge-Prinzip“ entsprechend, die ihnen genehmen Richter der höchsten richterlichen Instanzen des Staates auswählen. Außerdem operieren die Staatanwälte sämtlich weisungsgebunden und jeder ihnen vorgesetzte Staatsanwalt bis hin zu den Justizministern der Länder und des Bundes können jede Anklage und sei sie auch noch so gerechtfertigt, zu Fall bringen. Eine echte und damit von äußerer Einflussnahme freie Gewaltenteilung, wie vom Baron de Montesquieu (1689-1755) vorgeschlagen, gab es in der mehr als 1000-jährigen deutschen Geschichte nie und es wird sie aus „wohlweislichen Gründen“ auch niemals geben. Damit ist aber auch der staatlichen Willkür Tür und Tor geöffnet und unsere immer wieder als solche beschworene Demokratie eine „Schein- oder Pseudo-Demokratie“. Wurde nicht erst kürzlich im Falle des Corona-Skandals nicht auch so verfahren ?
Es liegt für jeden halbwegs Vernunftbegabten auf der Hand, dass gerade diejenigen, deren Entscheidungen – die ja grundsätzlich „treuhänderisch“ erfolgen – die denkbar weitreichendsten (u. U. auch die verheerendsten und Bürgerexistenzen vernichtenden) Folgen und Konsequenzen haben, nicht im „rechtsfreien Raum“ agieren dürfen und – ungeachtet der Folgen ihres Tuns oder Unterlassens – straffrei bleiben dürfen.
Das muss sich grundlegend ändern, denn es begünstigt mafiös-verbrecherisches Handeln zu Lasten der Bürger.
„Ich will Handschellen klicken hören!“ (P. Hahne) Zuerst bei Merkel. Dann bei Spahn, Lauterbach, Scholz, Habeck, Baerbock u.a.
Man wird ja noch träumen dürfen.
Über dem Wahlkampfgetöse droht unterzugehen, dass im Merz’schen „27-Punkte-Plan“ eine Entwicklung nach der Bundestagswahl programmiert wird, die sich im Gegensatz zur US-Regierung von Trump nicht für, sondern gegen Bürgerfreiheit richtet. ….
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/fuenf-merzsche-wahlkampf-punkte-verdecken-27-freiheits-gefaehrdende/
nun, man kann diese merkelentscheidung nicht nur auf ihr mangelndes
humanitätsbewusstsein zurückführen, was ihr durch ein enges weltbild
durch ihre provinzherkunft und und weltfremdheit garantiert hat, sondern
auf die internationale einflußnahme auf eine hilflose und richtungslose
person. sie führte im prinzip die für uns sehr schädliche morgenthau
politik weiter, die jetzt nach dem geistigen stillstand der langen merkel-
jahre von den grünen versagern vollendet wird.
Der Artikel 46 GG verbietet letztlich die Verfolgung von Fehlverhalten
Es gibt noch Strafgesetzbuch (StGB) § 82 „Hochverrat gegen ein Land“
Und dem kann sich kein Politiker entziehen.