
Am 14. Mai 2022, in der Schlussphase von Corona, trug sich ein beispielloser Vorgang zu, wie er seit 1949 auf deutschem Boden einzigartig oder extrem selten gewesen sein dürfte: Während einer Kundgebung klettern Polizisten auf die Bühne, umstellen den gerade sprechenden Redner und zwingen ihn zum Abbruch seines Vortrags. Das Ganze ereignete sich bei einer “Querdenken”-Demo auf dem Opernplatz in Hannover. Opfer des verstörenden Kahlschlags der gelebten Redefreiheit: Der Kommunikationstrainer und Aktivist für die Menschenwürde, Dr. Daniel Langhans. Nachdem man ihn von der Bühne geholt hatte, berichtete er, die Einsatzkräfte, die ihn abführten und seine Identität feststellten, hätten nicht einmal eine Begründung für ihr Treiben genannt. Wenigstens der Versuch einer Erklärung wurde dann noch am selben Tag vom Sprecher der zuständigen Hannoveraner Polizeidirektion, Dennis Schmitt, in einer Pressemitteilung nachgereicht. Darin hieß es lapidar: “In einem Fall musste ein Redner auf der Versammlung in Begleitung der Polizei von der Bühne kommen, nachdem er den politischen Zustand in der Ukraine mit dem nationalsozialistischen Unrechtsregime Nazideutschlands verglich, dessen Ende forderte und damit den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine unterstützte. Gegen ihn wurden eine Ordnungswidrigkeit wegen Verstoßens gegen die geltenden Beschränkungen der Versammlung und eine Straftat wegen Belohnung und Billigung von Straftaten eingeleitet.”
Nun; wer Langhans‘ Ansprache hörte oder sich anhand von Ton- und Videoaufzeichnungen ein eigenes Bild des Redeauftritts machte, konnte guten Gewissens bestätigen, dass sich darin keinerlei Rechtfertigung der Kampfhandlungen fanden, die ab dem 24. Februar 2022 durch den Staatspräsidenten Russlands gegen die Ukraine angeordnet wurden. Abgesehen davon hätte es genügt, gegen einen mutmaßlichen “Meinungsverbrecher” entsprechende Maßnahmen auch erst nach Beendigung der Veranstaltung einzuleiten (wie dies im Kontext von Corona seit 2020 ohnehin in Tausenden von Fällen in Deutschland durch die politisch weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften in hohem Maß erfolgt war). Warum also dieses drastische Vorgehen im Mai 2022?

Die Spur führt zu keinem Geringeren als – Boris Pistorius! Derselbe SPD-Politiker, dem im Januar 2023 das Amt des sogenannten “Verteidigungs-”Ministers übertragen wurde, hatte ein Dreivierteljahr zuvor, am 8. April 2022, als damaliger Innenminister von Niedersachsen per Erlass alle ausführenden Organe auf ein hartes Vorgehen gegen jeden Versammlungsteilnehmer verpflichtet, der es wagen sollte, dem Regierungs-Narrativ vom blutrünstigen Wladimir Putin, der bald über ganz Europa herfallen wolle, öffentlich zu widersprechen. Insofern ist der damalige Vorfall heute wieder von brisanter Aktualität. In einem Interview mit der “Hannoverschen Allgemeinen” ließ sich Pistorius wie folgt zitieren: „Sollte sich abzeichnen, dass derartige Versammlungen für Kriegspropaganda missbraucht werden, werden Versammlungsbehörden und Polizei dagegen vorgehen und alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.“ Es war dann schließlich die Rede von Daniel Langhans, die unter Anwendung von Pistorius’ Anweisung zu jenem surreal anmutenden Vorfall führte, für den sich aus anderen Bundesländern kein analoges Beispiel finden lässt. Wer hatte also wohl letztlich den Startschuss dazu gegeben: Der Leiter der Polizeiinspektion? Der Landespolizeipräsident? Oder am Ende vielleicht der Innenminister selbst?
Am vergangenen Samstag, den 29. August 2026, war Daniel Langhans wieder als Redner eingeladen – diesmal bei der Friedenskundgebung der Partei “dieBasis”. In dieser fasste er die Gründe, warum das polizeiliche Vorgehen gegen ihn vom 14. Mai 2022 klar rechtswidrig und darüber hinaus unvereinbar mit dem Grundgesetz war, in fünf Punkten zusammen. Diese sollen nachfolgend hier wiedergegeben werden.
Fünf Aspekte der offensichtlichen Rechtswidrigkeit
Erstens: Ursachenanalyse ist Meinung, und Meinung ist unabhängig von der Regierungsdeutung! Es war 1958, als das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Lüth-Urteil für alle Zeiten festhielt. „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist.“ Pistorius’ sprachliche Wendung vom „völkerrechtswidrigen Aggressionskrieg“, die zur Standardformel in den Mainstream-Medien geworden ist, stellt eine staatliche Bewertung dar. Artikel 5 Grundgesetz schützt jedoch gerade den diesbezüglichen Widerspruch. Dürfte man – auch und insbesondere öffentlich – nur die amtliche Deutung wiedergeben, gäbe es keinen „Kampf der Meinungen“, sondern nur eine amtliche Geschichtspolitik.
Zweitens: Der Staat darf die Gesinnung und das „Für-richtig-Halten“ nicht strafrechtlich steuern! „Artikel 5 Abs. 1 und 2 GG gewährleistet die Meinungsfreiheit als Geistesfreiheit unabhängig von der inhaltlichen Bewertung ihrer Richtigkeit, rechtlichen Durchsetzbarkeit oder Gefährlichkeit.“ Dies waren die starken Worte der obersten Richter im Wunsiedel–Urteil von 2009, und sie gelten selbstverständlich auch heute noch. Der – von Pistorius indirekt veranlasste – polizeiliche Zugriff auf einen Kundgebungs-Redner war eine grobe Verletzung von Geist und Buchstaben des Grundgesetzes.
Drittens: Bei mehrdeutigen Äußerungen gilt: Keine Strafe, solange eine straflose Deutung möglich ist! Eine Verurteilung verstößt dann gegen Artikel 5 Grundgesetz, wenn bei mehrdeutigen Äußerungen “…die zur Verurteilung führende Deutung zugrunde gelegt worden ist, ohne dass andere, jedenfalls mögliche Deutungen mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen worden sind.“ Genau diesen Ausschluss anderer möglicher Interpretationen seiner Rede konnte eine Amtsrichterin namens Dr. Monika Pinski nicht liefern oder gar widerlegen, wie Dr. Langhans über die Verhandlung vom 30. März 2023 im Zuge des gegen ihn eingeleiteten Strafprozesses berichtete. Vielleicht war das der Grund, warum sie den unbequemen Redner nicht schuldig sprach; allerdings konnte sich Pinski auch zu einem Freispruch nicht durchringen, sondern verkündete stattdessen eine gerichtliche Ermahnung mit einer Bewährungsauflage (!) gegen Langhans.
Das Strafrecht schützt nicht Regierungsnarrative!
Viertens: Das Strafgesetzbuch schützt den öffentlichen Frieden, nicht die regierungsamtliche Erzählung! Die Vorschrift in Paragraph 140 Strafgesetzbuch dient „dem Schutz der Rechte Dritter und der Gewährleistung von Friedlichkeit, nicht aber lediglich einem Schutz vor allgemeiner Beunruhigung“, hat Karlsruhe am 25. Januar 2016 entschieden. Wer den Paragraphen also bemüht, um sein Kriegs-Narrativ durchzusetzen, missbraucht die Norm als vorgebliches Sonderrecht, um abweichende Meinungen zu bekämpfen. Genau das verbietet Artikel 5, Absatz 2 Grundgesetz jedoch klar :Beschränkungen müssen allgemeine Gesetze sein, nicht Instrumente gegen eine bestimmte Sichtweise.
Fünftens: Einschüchterung der öffentlichen Debatte stellt ihrerseits einen Verfassungsbruch dar! Das Lüth-Urteil und die spätere Rechtsprechung schützen nicht nur den einzelnen Satz, sondern den gesamten Prozess öffentlicher Meinungsbildung. Wer Bürger mit Strafe bedroht, weil ihre Ursachenanalyse derjenigen von Regierung und Mainstream-Medien widerspricht, erzeugt den – vom höchsten Gericht auch in einem Beschluss vom 25. Oktober 2005 so benannten – “Einschüchterungseffekt”: andere schweigen in der Folge, obwohl sie straflos reden dürften. Dies ist unvereinbar mit der Wechselwirkungslehre aus dem Lüth-Urteil: Allgemeine Gesetze – im Fall der Langhans-Rede war das wie gesagt Paragraph 140 StGB – müssen stets so ausgelegt werden, dass der Wertgehalt der Meinungsfreiheit gewahrt bleibt. Eine Auslegung wie „wer nicht die Kriegsursachen-Behauptungen der Regierung übernimmt, billigt den Angriff“ würde das Verhältnis hingegen umkehren: Das Strafrecht definierte dann, wie man die Realität deuten darf. Dazu kommt Artikel 8 Grundgesetz, demzufolge gerade öffentliche Versammlungen der Ort sind, an dem Minderheitsdeutungen sichtbar werden dürfen – wie im Brokdorf-Urteil von 1985 ein- für allemal festgehalten wurde. Inhaltsbeschränkungen sind nur dann erlaubt, wenn wirkliche Straftaten drohen – aber nicht, weil die dort vorgetragene Analyse der Überzeugung eines Innenministers widerspricht.
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11 Kommentare
Niedersachsen mit seinen Antifa Hochburgen war schon immer ein Hort Linksradikaler Knallbirnen. Ein Menschenschlag, die immer noch nicht den Knall bgehört haben. Denen geht es wohl immer noch zu gut . Vielleicht sollte man bei VW viel eher die Insolvenz einreichen, statt sie mit Steuergeldern zu verschleppen. Zudem sollte man solche linken, vollkommen, mit Farbe besprühte Drecksstädte wie Göttingen, Braunschweig und Hannover mit Ceuta „Flüchtlingen“ zuscheißen. Ich wünsche das den dortigen grünen Großkotzen von Herzen. Vor allem in Wolfsburg. Die Hochburg der Obergroßkotzigkeit mit einem Hang zum Spießertum und Niedertracht.
Vielleicht sollte man die Immunität von Abgeordneten neu regeln. Mich stört schon lange, dass sie zum einen absolut für alles gilt, zum anderen durch Mehrheitsentscheid aufgehoben werden kann. Beides wird ihrem Sinn nicht gerecht. Vielleicht hilft eine solche Regelung weiter: strafrechtliche Immunität gilt für alle Abgeordneten zur sämtliche Vorgänge während ihrer Dienstzeit, auch über diese hinaus. Diese Immunität kann nicht aufgehoben werden. Ihre Grenze findet die Immunität, sobald es um Verfassung/Grundgesetz geht: für Brüche dieses Rechtsbereichs gilt die Immunität nicht und kann weder herbeibeschlossen noch aufgehoben werden.
Davon verspreche ich mir ausreichende Beinfreiheit für die Abgeordneten, gleichzeitig jedoch auch deren Verfassungstreue, die sie geschworen haben. Abgeordnete würden sich, so meine Hoffnung, dann genauer überlegen, was sie da anzetteln und was dann doch besser nicht, ohne für jeden Kleinkram vor Gericht gezerrt und so von ihrer politischen Arbeit abgehalten zu werden.
Ideen dazu?
@Fünf Grundgesetz-Prinzipien gegen Lawfare
ja – aber Linke interessieren sich nur für das Grundgesetz, wenn es ihnen nützt ! Ansonsten wird es gerne ignoriert oder umgeschrieben !
Und ich sehe keine macht, die dem Einhalt gebieten kann und will !
Deutschland hatte immer das Problem des Verrates auf höchster Ebene, weil der Zusammenschluß aus dem Volk kam und eben nicht von den Eliten.
Aber diese Zeiten sind vorbei – heute ist Deutschland politisch, wirtschaftlich und sozial tot und geht biologisch seinem Ende zu – der Replacement-Migration-Pakt der UN, dem das Regime so begeistert zugestimmt hat, ist der unwiderlegbare Beweis !
Das Problem ist dass die Gegner der Meinungsfreiheit die Macht haben! So einfach ist das – egal ob EU, Berlin oder Landesregierungen- alle linksgrünrote Meinungsdiktaturen, unterstützt durch die ARD, ZDF und alle Landessender – ein polit-mediales Kartell – hinzu kommen die Staatskirchen, die Staatsgewerkschaften, die Staatskitas-Sculen- und Unis mit der Indoktrinierung von den Kleinsten bis zu den Großen — alles geplant von den linksgrünrote Politikern der DeutschenEinheitsPartei – die DEP -der Zusammenschluss aller Parteien außer AFD- denn sie betreiben seit Jahrzehnten fast die gleiche linksgrünrote Politik und sind verantwortlich für dessen Folgen- mehr Gewalt, mehr Armut, weniger Wohlstand, höchste Energiekosten, Deindustrialisierung, Bildungsmisere, illegale Migration, Verfall der Infrastruktur, usw, usw – imAusland Kriegstreiberei, Waffen an Kriegsparteien, Das Ansehen des Landes hat massiv gelitten, usw— die DEP Partei ist die Partei der Zerstörung
„Verfassungsbruch“
Grundgesetzbruch.
Deutschland hat keine Verfassung.
Und wird auch nie mehr eine haben, wie es ausschaut.
Dass das GG keine Verfassung ist, geht übrigens aus dessen Artikel 146 hervor.
Darin steht: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt … ”
Lieber Ronny,
die Verbreitung von Reichsbürger-Propaganda ust nicht zielführend.
Es reicht nicht, Art. 146 GG zu lesen.
Man muß ihn auch verstehen. Da steht, daß und wie das GG ersetzt werden kann – und nicht (in Worten: n-i-c-h-t), daß es ersetzt werden müßte.
Fragen Sie sich einmal,
wer Ihnen solchen Unsinn erzählt hat, und mot welchen Absichten .
Impfärzte waren Beamte! Jetzt haftet der Staat!
,,Jurist und Autor Carlos Gebauer enthüllt explosive BGH-Urteile zur Corona-Impfhaftung: Der Staat haftet – und Staatsanwälte müssen jetzt von Amts wegen ermitteln! Dazu: Warum der öffentlich-rechtliche Rundfunk die nächste Dekade nicht überleben wird und weshalb digitale ID und Gesundheitsdaten eine massive Gefahr für deine Freiheit darstellen.“
Zu der 3. Diktatur auf Deutschem Boden, der Corona Diktatur!
In den USA von Preäsident Trump findet gerade die Aufklärung der Corona Verbrechen gegen die Menschlichkeit statt ( vor dem US Kongress und der gesamten amerikanischen Öffentlichkeit).
In Deutschland landet man als Corona-Diktatur Aufklärer immer noch vor Gericht!
Dabei konstruiert der politisch Weisungsgebundene VS schon mal fingierte Anklage- Schriften für die
( weisungsgebundenen) Staatsanwaltschaften! (s. bei Dr. R. Füllmich )
Der bekannteste politische Gefangene der BRD Corona – Diktatur war der Gründer der Querdenker M. Ballweg!
Und z.Zt. ist Dr. Reiner Füllmich der bekannteste politische Gefangene der BRD,
international beachtet !!
S. den Besuch des US Amerikanischen Beobachters für Menschenrechte (aus dem Umfeld von Robert Kennedy Jr) bei Dr. Füllmich im Gefängnis
Reiner Füllmich politischer Gefangener der amerikanische Gesandte
„… Verbrechen gegen die Menschlichkeit statt …“
Nur ein kleiner Hinweis:
Es gibt keine Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Denn das wären Verbrechen gegen sich selbst, aber man darf sich sogar ungestraft selber töten.
Die Verbrechen finden IMMER gegen die Menschheit statt.
@Impfärzte waren Beamte! Jetzt haftet der Staat!
nicht in diesem linken Regime und seinen Staatsanwälten und Richtern.
Im übrigen gibt es da nichts mehr zu haften – das Land ist pleite.
Und die letzten Reste, die Sparguthaben, werden gerade von Merz und Leyen geplündert !
Also der Staat haftet? Du, ich sind der Staat.
Da ich den Coronablödsinn nicht mitmachte, weil er eine Beleidigung meiner Intelligenz ist und war, werde ich jetzt nochmal bestraft?
Und die Mitläufer und Covidioten mit ihren Masken werden für ihre untertänigste Mitarbeit noch belohnt?
Was ist mit denen, die, weil sie sich auch wehrten, heute noch im Gefängnis sitzen? Was ist mit den Ärzten, die nicht mehr praktizieren dürfen?
Werden die Covidioten das nächste Mal wieder Maske tragen und mitmachen?
Darauf kann man Gift nehmen. Denn die haben das betreute Denken verinnerlicht. Schont das eigene Hirn vor Abnutzung.