Samstag, 20. April 2024
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Politische Justiz: “Stinkefinger-Gate” um AfD-Politiker Martin E. Renner

Politische Justiz: “Stinkefinger-Gate” um AfD-Politiker Martin E. Renner

Streitlustig, aber ganz sicher nicht vulgär: Martin E. Renner (Foto:Imago)

So medizinisch sinnlos (wenn nicht gar schädlich) und grundrechtswidrig der Maskenzwang des Corona-Regimes zwar war – beziehungsweise da, wo er arbiträr noch gilt, weiterhin ist -, so nützlich erwies er sich als Instrument, die Menschen aufeinander losgehen zu lassen, sie zu spalten und den sozialen Frieden zu beschädigen. Rechtschaffene Regelkonformisten und Denunzianten versus freiheitsliebende, „rebellische” Naturelle: Auf dieser Polarisierung lassen sich Grundrechte und Demokratie trefflich aushebeln. Spalte und herrsche. Das hat sich bewährt und funktioniert so gut, dass Deutschland das schon x-fach versprochene „Ende aller Maßnahmenbis heute nicht umsetzen will.

Als weiterer netter Nebeneffekt dieses Misstrauen schürenden, im zwischenmenschlichen Bereich verheerenden Maskenritus ergab sich – ebenso auch bei der Spaltung in Geimpfte und Ungeimpfte – die Gelegenheit, politisch unliebsame Persönlichkeiten auszugrenzen und an den Pranger zu stellen, indem die so getriggerten Reibungen und Konflikte geeignete Vorwände für falsche Anschuldigungen und Verleumdungen lieferten. Davon kann derzeit der AfD-Bundestagsabgeordnete, Mitgründer der AfD und gelegentliche Ansage!-Autor Martin E. Renner ein Lied singen: Nach einem an Lächerlichkeit kaum noch zu überbietenden Ermittlungsverfahren wurde Renner vom Amtsgericht Mettmann zur Zahlung von 9.000 Euro verurteilt – weil er dem Personal eines Tabakwarenlandes in der Nähe von Wuppertal Anfang Februar 2021 den Mittelfinger gezeigt haben soll. Auslöser soll ein Streit gewesen sein, weil Renner keine FFP2-Maske getragen hatte (die in Nordrhein-Westfalen wenige Tage vor dem Zwischenfall gerade erst für verpflichtend erklärt worden war), sondern “nur” eine Stoffmaske.

Geschichte der Staatsanwaltschaft kann so nicht stimmen

Wer Martin E. Renner kennt, einen feinsinnigen politischen Philosophen, rhetorisch beschlagenen Intellektuellen und Mann von Geist, der kann blind die Hand ins Feuer legen, dass sich die Geschichte vom Stinkefinger und die Darstellung der Staatsanwaltschaft – der das Gericht mit seinem Strafbefehl folgte und die sich ausschließlich auf die einseitige Darstellung des Kiosk-Betreibers und dessen Verkäuferin bezieht – so nicht ereignet haben kann. Sie ist im Gegenteil vollkommen absurd, denn der Gebrauch des Mittelfingers würde zu Renner ungefähr so passen wie Stöckelschuhe zu Wladimir Klitschko. Deutlich plausibler klingt da Renners Schilderung des damaligen Zwischenfalls: Bereits bei Betreten des Tabakladens, in dem er schon des öfteren eingekauft habe, habe ihn der Inhaber in extrem unfreundlichem und schroffem Ton angepflaumt, er habe sofort eine FFP-Maske aufzusetzen oder den Laden zu verlassen. Auf perplexe Rückfrage Renners, dem das neuerdings geltende FFP-Gebot gar nicht bewusst war, sei der Inhaber sogleich laut und beleidigend geworden. Renner habe daraufhin abwehrend die Arme hochgeworfen und erwidert: “Na gut, dann werde ich diesen Laden nie wieder betreten.

Wie tröstlich, dass in einem Land, in dem CDU/CSU-Politiker straffrei davonkommen, die sich mit millionenschweren Maskendeals schamlos auf Kosten der Allgemeinheit bereichert haben, die Justiz wenigstens bei AfD-Politikern noch einwandfrei funktioniert, wenn es um die unerbittliche Verfolgung von zweifelhaftesten Bagatelldelikten geht: Zwei Wochen nach dem Vorfall erhielt Renner eine schriftliche Anhörung der Düsseldorfer Polizei; der Inhaber des Kiosks hatte ihn angezeigt. Renner schilderte daraufhin schriftlich den Ablauf und betonte, dass er sich nichts zuschulden kommen lassen habe. Für ihn war die Sache damit zunächst erledigt. Doch 12 Monate später, im April 2022, erhielt er plötzlich eine Vorladung von der Kripo Düsseldorf. Dieser leistete er Folge und gab dort nochmals seine Darstellung zu Protokoll. Interessanterweise fiel hierbei auf, dass zwischenzeitlich wunderbarerweise nicht mehr der Inhaber des Kiosk, sondern dessen angestellte Verkäuferin die Anzeigerin  war – während der Inhaber als ursprünglicher Anzeiger nunmehr als Zeuge geführt wurde. Eine bemerkenswerte Wendung, die die Glaubwürdigkeit der Anzeige deutlich schmälert und die Zweifelhaftigkeit des behaupteten Sachvortrags massiv erhöht – denn abgesehen vom bestehenden Abhängigkeitsverhältnis zwischen Anzeigerin und Zeuge ist dieser “Rollentausch” doch sehr suspekt.

Via “Welt”-Redakteur vom Strafbefehl erfahren

Renner schaltete daraufhin seinen Anwalt ein. Weitere Monate passierte nichts – bis dann aus heiterem Himmel die Staatsanwaltschaft Wuppertal im November die Aufhebung von Renners Immunität als Bundestagsabgeordneter beantragte; wohlgemerkt wegen einer Nichtigkeit, die faktisch überhaupt nicht mehr aufzuklären ist, weil ein Wort gegen das andere steht. Erstaunlich, dass nicht gleich der Generalbundesanwalt die Sache an sich zog oder eine eigene SOKO zur Ermittlung eingesetzt wurde.

Zunächst erfuhr Renners Anwalt vor einem Monat dann telefonisch vom zuständigen ermittelnden Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werde und der Fall damit erledigt sei. Umso größer war die Überraschung, als es kurz darauf dann doch zum Erlass des besagten Strafbefehls kam, den die Staatsanwaltschaft beim Mettmanner Amtsgericht beantragt hatte: Dieses entschied nach Aktenlage und verurteilte Renner zu 30 Tagessätzen à 300 Euro. Vom Erlass des Strafbefehls erfuhr dieser bezeichnenderweise von einem “Welt”-Redakteur – der ihn kurz vor Heiligabend um eine Stellungnahme dazu bat. Soviel zum “kurzen Draht” zwischen der “unabhängigen Justiz” und der gleichfalls “unabhängigen Presse” in diesem Land, von dessen Funktionieren sich die Öffentlichkeit ja erst kürzlich bei der Vorabinformation zahlreicher Journalisten von der “Reichsbürger-Razzia” hatte überzeugen können. Dass die Benachrichtigung von Medien in Echtzeit funktionierte, während Renners Anwalt bis heute trotz Antrag keinerlei Akteneinsicht in den Fall erhalten hat (!), spricht Bände.

Politisch weisungsgebundene Anklagebehörde

Renner jedenfalls fiel daraufhin aus allen Wolken und fuhr unverzüglich zu seinem Postfach, wo er den Strafbefehl vorfand; dieser war ihm wenige Tage zuvor zugestellt worden. Dass dies überhaupt wenige Tage vor Weihnachten erfolgte, unter Missachtung der Gepflogenheit des Weihnachtsfriedens, scheint die Staatsanwaltschaft ganz bewusst betrieben zu haben – möglicherweise sogar, um Renner schikanös die Einhaltung der Einspruchsfrist zu erschweren, denn natürlich weiß man auch in deutschen Strafverfolgungsbehörden, dass Menschen über die Feiertage oftmals in Urlaub sind. Vermutlich hatte man ja auf mühsame Wiedereinsetzungsbeschwerden und ähnliche nerven- wie zeitraubenden Formalien spekuliert.

Renners Rechtsanwalt holte daraufhin unverzüglich Erkundigungen ein, wie es nun doch zu dem plötzlichen “Sinneswandel” der Staatsanwaltschaft gekommen war – und konnte in Erfahrung bringen, dass die ursprünglich vorgesehene Verfahrenseinstellung nach § 153a StGB offenbar auf Intervention des vorgesetzten Oberstaatsanwalts hin verhindert worden war. Da es sich bei der Staatsanwaltschaft um eine politisch weisungsgebundene Behörde handelt, braucht man nur eins und eins zusammenzuzählen – zumal im schwarzgrün regierten NRW.

Justiz ohne Maß und Maßstäbe

Renner hat selbstverständlich umgehend Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. In diesem Fall käme es dann zu einer Hauptverhandlung, die den Steuerzahler noch mehr belasten würde – und das für eine abenteuerliche Petitesse, die alle Züge einer Groteske und einer rein parteipolitisch motivierten Farce aufweist. In Deutschland haben Polizei und Staatsanwaltschaften anscheinend ja hat nichts Wichtigeres zu tun.

Das Messen mit zweierlei Maß stellt den Rechtsfrieden und das Vertrauen in den Rechtsstaat auf eine immer stärkere Belastungsprobe. Unserer Justiz ist jeder Maßstab abhandengekommen: Während selbsternannte Klimaretter der Weltuntergangssekten für ihre irrsinnigen Straßenblockaden, mit denen sie oft sogar lebensrettende Notarzteinsätze verhindern und ein Verkehrschaos nach dem anderen verursachen, überhaupt nicht belangt oder zu lächerlichen Strafen verurteilt werden, während Flaschen- und Steinwürfe auf Polizisten samt realer, bilddokumentierter Beleidigungen (inklusive Stinkefingern und weit schlimmeren Gesten) gegen Staatsvertreter durch linksextreme Autonome und migrantische Gewalttäter gänzlich folgenlos bleiben: Da arbeitet sich die Staatsanwaltschaft an einem unbescholtenen Bürger wegen einer belanglosen Corona-Stressituation alleine deswegen ab, weil er der AfD angehört. Und einmal mehr hat der Masken- und Corona-Wahn das Substrat geliefert, auf dem die Konflikte gedeihen, die dann zum Gegenstand abartiger Gesinnungsjustiz werden.

15 Antworten

  1. @so nützlich erwies er sich als Instrument, die Menschen aufeinander losgehen zu lassen

    so ist das mit Machtsymbolen – dem Gessler-Hut des Corona-Terror-Regimes und dem Armutszeugnis für Justiz und Polizei, die da begeistert mitgemacht haben!

    Ich habe mich früher immer gefragt, wie Dinge wie die Hugenotten-Ermordung, die Indianer-Ermordung, die Hexenverbrennungen möglich waren.
    Die Regimes Merkel und Cum-EX zeigen es !
    Milgram musste nicht erstaunt sein !

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  2. @Himmel die Staatsanwaltschaft Wuppertal
    nicht vergessen – der Staatsanwalt ist weisungsgebunden an den Innenminister – und für Wuppertal, der Großstadt im Bergischen Land in Nordrhein-Westfalen ist Ministerpräsident
    Hendrik Wüst (CDU) und sein Innenminister – schau an, den Namen kenne ich doch – Herbert Reul Deutscher Politiker (CDU), Innenminister Nordrhein-Westfalens, MdL.

    Da kommt es her !

  3. Mir erscheint Renners Version auch glaubwúrdiger. Gut, daß es jetzt zu einer Hauptverhandlung kommt. Könnte natürlich auch sein, daß die die ganze Sache nun im Sande verläuft.

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  4. Udo Lindenberg hat doch auch in Hamburg einem AFD-Abgeordneten in der Öffentlichkeit den Stinkefinger gezeigt. Sollte er da nicht auch eine Strafe bekommen, der Herr Lindenberg aber er ist ja als antifaschistischer Kämpfer in der deutschen Öffentlichkeit bekannt und hat somit Sonderrechte. Bei Lindenberg gibt es sogar Beweisfotos, aber das ist anscheinend belanglos in einem Staat, wo es zweierlei Recht zu geben scheint, wenn es um unliebsame Personen geht welche in einer bestimmten Partei sind, wo sich jede Menge Nazis tummeln. So erzählt man es dem deutschen Dummbürger der logisches Denken anscheinend verlernt hat.

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  5. Mit Sicherheit ein Schreiben – ohne den Namen des StAnwalts noch eigenhändig unterschrieben. Was sagt dazu §125, 126 BGB ?
    Ein nichtiger Verwaltungsakt erfordert KEINE weitere Rechtsmittel – um diesen eine Eigenschaft
    zu nehmen, die es niemals hatte!!!

    Vorgesehen in solchen Versäumnissen ist – eine Heilung ! deshalb zurückschicken und um
    eine Unterschrift bitten. Wird dieser innerhalb einer bestimmten Frist nicht geheilt (unterschrieben) NICHTIG !!

    Ich erstatte zu dem in solchen Fällen -Anzeige wegen versuchter Nötigung !!
    Da aber ohne Unterschrift – nur gegen Unbekannt – wird der zuständige auch nicht ermittelt.

    Die meisten Bürger aber legen gegen solche Bescheide – WIDERSPRUCH ein – ein Fehler – denn
    damit schließt man mit der Justiz einen Vertrag – den der Bürger nur verlieren kann!

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  6. Ein Rechtsstaat funktioniert so nicht. Wie kann es sein, dass die Gewaltenteilung nicht eingehalten wird und man trotzdem noch von Rechtsstaatlichkeit spricht ? Wie man ja wissen sollte ist es, anders als in anderen EU-Ländern, Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht erlaubt, Europäische Haftbefehle auszustellen (Politische Weisungsgebundenheit).

  7. Gesinnungsjustiz – und um nichts anderes handelt es sich hier, denn der behauptete Vorwurf ist lediglich ein billiger Aufhänger.

    Aber im besten Deutschland aller Zeiten ist das wohl das neue “Normal”.
    Ehemalige DDR-Insassen kennen das noch, andere eventuell noch aus den Erzählungen ihrer Groß- oder Urgroßeltern.

    Man sollte die Namen der seitens der Justiz Beteiligten öffentlich machen. Artikel wie dieser wären dafür bestens geeignet, leider sind sie im Text aber nur mit Funktionstitel aufgeführt.

    1. Wer sich den Luxus einer “weisungsgebundenen” Justiz leistet, macht das nicht ohne Grund: Der will von vornherein die Möglichkeit der Rechtsbeugung und Gesinnungsjustiz auf einfachste Art schaffen.
      Was ist schließlich die Steigerung von Bananenrepublik? Bundesrepublik!

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  8. Mal weg von Stoffmasken und Coronawahn…die AfD hätte jetzt die große Möglichkeit zu punkten! Lambrechts politische Video-Insolvenz und der vielfache Mordversuch an Polizisten und Rettungskräften müssen sofort auf die Tagesordnung…auf der Straße und im Bundestag!

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  9. Mit Rechtsstaat hat so etwas nichts mehr zu tun. Diese linksgrünen Machenschaften sollten sofort unterbunden werden.

  10. unfaßbar was in dieser DDR 2.0 mittlerweile alles möglich ist. Stelle mir gerade vor, daß die beiden Blockwart-Volksgenossen eine Meldung über einen neuen umfassend subventionierten Facharbeiter los gelassen hätten. Würde die Bude heute noch stehen und die Zähne wären schon die 4.? jaja ich habe schon wieder falsch gedacht, aber solche Gedanken kommen einem, wenn man im Ausland lebt. In der DDR 2.0 wird da natürlich ganz fein differenziert. Das verstehen wir alle nicht und in meinem Falle habe ich gut und gerne die Koffer für immer gepackt! Das tue ich mir nicht mehr an…

  11. Ich hätte das an seiner Stelle nicht gemacht. Stinkefinger provoziert zu sehr. In unserem Tabakwaren-/Schreibwarengeschäft erlebten wir (mein Mann und ich) eine ähnliche Situation. Wir sind unter lauten Worten aus dem Geschäft gegangen. Das haben wir bei einem Bäcker so gemacht und ich hatte ein Hausverbot bei NettoCity. Bei Netto habe ich denen dann noch gesagt, dass mir das egal ist, da sie nicht die einzigen sind, die Lebensmittel verkaufen. Übrigens sind diese Verkäufer nicht mehr bei NettoCity. Beim Bäcker haben wir die eingekaufte Ware auf den Tresen liegengelassen, als wir angeraunzt worden sind und dann sind wir ohne Bezahlen aus dem Laden gegangen, auch unter lauten Worten. Beim Metzger, als eine der unfreundlichen Verkäuferinnen mich schon an der Tür anraunzte, habe ich mich mit lauten Worten auch umgedreht. Es scheint mir, dass gerade die Metzger-Verkäuferinnen auch andere Kunden verjagt haben. Es gibt nur noch sehr wenige, die dort einkaufen. Der Laden ist meist leer, die Öffnungszeiten gekürzt. Vor Corona war das nicht so. Beim Bäcker war es ähnlich. Kaum einer hat dort noch etwas gekauft. Der Laden ist zwischenzeitlich geschlossen worden. Stinkefinger ist nicht der richtige Weg, obwohl sehr verlockend, wirklich verlockend. Letztendlich muss man sich aber zusammenreißen und im Rahmen bleiben, ohne beleidigend zu werden. Stinkefinger ist eine Beleidigung, die man, wenn man verbohrt ist, wie die Justiz heute, mit einer Geldstrafe belegen kann. Die Welt ist voll von solchen Verkäuferinnen. Sie sind die nützlichen Idioten dieses Regimes. Und mit nützlichen Idioten kann man nicht vernünftig reden, sondern man meidet das Geschäft am besten. Es gibt so viele alternative Möglichkeiten, sich mit Waren einzudecken. Da muss man nicht in Geschäfte mit Kollaborateuren der unsäglich dummen Macht gehen.

    1. vor vielen vielen Jahren wollte so eine bescheuerte Kassiererin in einem dieser widerlichen Elektronikmärkte partout und unbedingt eine Postleitzahl von meiner Wohnadresse in einer rotzfrechen patzigen Art – bei Barzahlung natürlich. Ich nur sind sie bekloppt oder was, das geht Sie überhaupt nichts an. wäääh ich tu nur meine Arbeit und jetzt endlich die PLZ sonst könne sie nicht kassieren: ich habe die mit 66666 angegeben, die Knallschote hat das in ihre scheiß Kasse eingetippt und fertig. Normal hätte ich den Krempel liegen lassen sollen. Da kenne ich kein Pardon mehr. Gut ich bin auch nicht bekannt wie der geschätzte Herr Renner, der kann das dann nicht so eine bescheuerte Sprechpuppe auf Serviettenformat zusammen zu falten.

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