Postpandemische Berliner Strafjustiz: C.J. Hopkins und ein coronakritisches Buchcover

Postpandemische Berliner Strafjustiz: C.J. Hopkins und ein coronakritisches Buchcover

Die Staatsanwaltschaft Berlin lässt ihn nicht vom Haken: US-Autor C.J. Hopkins (Foto:ScreenshotTwitter/Amazon/Hopkins)

Der Corona-Wahn hat zwar unzählige Idiotien hervorgebracht, eine der absurdesten dürfte jedoch die Hetzjagd der Berliner Staatsanwaltschaft auf den Autor und gebürtigen US-Amerikaner C. J. Hopkins sein. Obwohl dieser schon deshalb kaum im Verdacht steht, Sympathisant der Nazis zu sein, weil er mit einer Jüdin verheiratet ist, hatte die Staatsanwaltschaft in der in Kriminalität versinkenden Hauptstadt nichts Dringenderes zu tun, als ihm vorzuwerfen, gegen das NS-Kennzeichenverbot von 1968 zu verstoßen – natürlich in einer grotesken Beugung und Missachtung des ursprünglichen Zweck dieses Gesetzes Auf dem Einband eines coronakritischen Buches von Hopkins, das er auch auf Twitter bewarb, war eine Gesichtsmaske vor dem Hintergrund eines Hakenkreuzes zu sehen. Deshalb sitzen ihm nun seit Jahren die deutsche Staatsmacht und Long-Covid-Justiz im Nacken.

Eigentlich sieht das Kennzeichenverbot ausdrücklich vor, dass sich nur strafbar macht, wer NS-Symbole verwendet, „die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen“. Dies war bei Hopkins’ Buchcover natürlich nicht der Fall, welches ja gerade die Besorgnis darüber ausdrücken sollte, dass das Corona-Regime ihrerseits so frappierende wie fatale Anklänge an das NS-Regime aufweist. Doch diese Offensichtlichkeit konnte die Berliner Ermittlungsbehörde in ihrem Furor nicht wenig bremsen: Sie verhängte gegen Hopkins einen Strafbefehl, gegen den dieser – vorerst erfolgreich – vorging. Im Januar erfolgte  dann der erstinstanzliche Freispruch Hopkins` durch das Amtsgericht Tiergarten.

Sture Anklagevertreter

Die Richter waren dort zu der naheliegenden Einsicht gekommen, dass „bei Berücksichtigung des mit der Verwendung der Maske verbundenen Texts ohne Weiteres“ erkennbar sei, „dass die Verbindung zum Nationalsozialismus in einem nachdrücklich ablehnenden Sinn hergestellt wird“. Den Posts liege offensichtlich jedwede erdenkliche Eignung fern, einer “Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankengutes oder gar ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen” zu dienen.

Die Berliner Ankläger focht das freilich nicht an: Statt es damit nun endlich bewenden zu lassen, ging die Staatsanwaltschaft dagegen in Berufung. Die Behörde besteht darauf, dass „nicht erst beim Lesen des Bildtextes oder bei der Reflexion“ eine Distanz zur NS-Zeit deutlich werden dürfte. Am kommenden Montag wird deshalb nun eine weitere Verhandlung in dieser Farce stattfinden, die der Steuerzahler bezahlen muss. Eigentlich müssten diejenigen, die diesen Missbrauch der Justiz zu verantworten haben, nicht nur ihrer Ämter enthoben werden, sondern auch noch für die Kosten dieses ganzen Irrsinns aufkommen.

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