Pro-Asyl-Filiale Karlsruhe: Wenn ein Verfassungsgericht den Rechtsstaat demontiert

Pro-Asyl-Filiale Karlsruhe: Wenn ein Verfassungsgericht den Rechtsstaat demontiert

Dorfrichter Adam aus Kleists „Der zerbrochene Krug“ (Symbolbild:Wikicommons)

Vor genau zwanzig Jahren wurde in Deutschland erstmals eine Frau zu Kanzlerin gewählt. 397 der 612 Bundestagsabgeordneten gaben ihre Stimme Angela Merkel. Damit verweigerten mutmaßlich 51 Abgeordnete der CDU/CSU/SPD-Koalition Merkel die Gefolgschaft – leider nur, ist rückblickend zu sagen. Denn diese Kanzlerin hat die Republik Stück für Stück aus den Angeln gehoben. Und sie hat dafür gesorgt, dass ihr Zeitlupen-Staatsstreich sich auch nach ihrer Kanzlerschaft fortsetzt. Strategisch klug hat sie in nahezu allen wichtigen Institutionen ihre Gefolgsleute postiert – und auch das Bundesverfassunggericht wurde auf diese Weise gekapert: Zunächst mit Peter Müller, dann mit Andreas Voßkuhle, danach mit Christine Langenfeld und zuletzt mit Stephan Harbarth, der Vorsitzender wurde. Vor allem die  beiden letzteren waren, ganz nebenbei erwähnt, bereits vor ihrer Richterzeit Asyl-Lobbyisten gewesen: Langenfeld war seit dem Jahr 2008 Mitglied im einflussreichen Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für
Integration und Migration; 2012 bis 2016 hatte sie dort sogar den Vorsitz inne. Und Harbarth hat für Merkel 2018 im Bundestag den UN-Migrationspakt durchgefochten. Voßkuhle übrigens wird nach seinem Ausscheiden von inzwischen zwei seiner ehemaligen Doktorandinnen würdig vertreten: Ann-Katrin Kaufhold und Sigrid Emmenegger.

Vor diesem personellen und politischen Hintergrund kann das nunmehr veröffentlichte Urteil des Zweiten Senats des Verfassungsgerichts zum polizeilichen Zugriff bei angeordneten Abschiebungen in Unterkünften oder Wohnungen nicht wirklich erstaunen. Und doch ist man von der Dreistigkeit, mit dem diese wichtigste Institution des deutschen Rechtsstaats ebendiesen demontiert, immer wieder aufs Neue überrascht.

“Musterort der Menschlichkeit”

Rückblende: Im Jahr 2018 verhinderten in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Ellwangen – jene LEA, anlässlich deren Schließung der Lokalreporter Peter Schwarz vor kurzem schwülstige Abschiedstränen in der Lokalpresse des Rems-Murr-Kreises vergoss – etwa 150 bis 200 Bewohner afrikanischer Herkunft mit heftigen Gewaltandrohungen eine gerichtlich angeordnete nächtliche Abschiebung durch vier Polizeibeamte. Schon drei Tage nach ihrer Flucht kehrte die Staatsmacht mit fünf Hundertschaften an den “Musterort der Menschlichkeit” (Peter Schwarz) zurück. Krankenwagen und Rettungshubschrauber waren bereitgestellt, um die bei der Erstürmung möglicherweise anfallenden Verletzten zu versorgen. Zum Glück blieb es bei ein paar eingetretenen Türen, wenigen Leichtverletzten und den 360.000 Euro, die der Polizeieinsatz den Steuerzahler kostete.

Doch die Migationslobby trat schnell auf den Plan: Dank Prozesskostenhilfe und willigen Asyl-Anwälten wurden namens des bereits abgeschobenen Asylbewerbers Alassa Mfouapon rechtlich gegen die Erstürmung vorgegangen – und das mit einigem Erfolg. Denn in Buntland findet sich bekanntlich immer ein Richter, der es noch bunter haben will – in Ellwangen und nun auch in Karlsruhe.

Illegale Migranten sind nun “Wohnungsinhaber”

Ein Richter des Amtsgerichts in Ellwangen kam nämlich auf die Idee, dass der ganze Einsatz rechtswidrig war – weil es sich bei den LEA-Zimmern der Unterkunft um grundgesetzlich geschützte Wohnungen handele, deren Bewohner als Wohnungsinhaber mit Hausrecht zu betrachten seien. Daraus folgerte er, dass vor dem Betreten der Wohnungen den Hausherren aus aller Welt zwingend ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorgelegt werden müsse. Nach dieser Logik wäre also die Ausstellung von Dutzenden richterlichen Durchsuchungsbeschlüssen vor der Erstürmung erforderlich gewesen.

Noch brauchte man jedoch den Glauben an den gesunden Menschenverstand noch nicht gänzlich aufzugeben – denn mit Urteil vom 28. März 2022 (Aktenzeichen 1 S 1265/21) wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim die Klage von Alassa in einem Berufungsverfahren zurück. Es wurde dabei festgestellt, dass – entsprechend der Hausordnung – die Leitung der LEA das Hausrecht ausübt, und nicht der vermeintliche “Wohnungsinhaber” ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland. Auch das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese nur logische Entscheidung. Das war aber leider noch nicht das Ende vom Lied: Denn mit seinem vorgestern veröffentlichten, bereits vom 30. September 2025 stammenden einstimmigen (!) Urteil hat sich das Bundesverfassungsgericht – wenn auch in einem anderen Fall – der bizarren Rechtsauffassung des Ellwanger Amtsrichters angeschlossen, wonach es sich bei jedem Zimmer einer Asylunterkunft um eine gemäß Artikel 13 Grundgesetz als unverletzlich zu betrachtende Wohnung handelt! Wir zitieren den entscheidenden Satz aus dem Urteil: “Die Durchsuchung des vom Beschwerdeführer bewohnten Raumes im Übergangswohnheim Alfred-Randt-Straße 19 in Berlin am 10. September 2019 verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 13 des Grundgesetzes.

Das Chaos wird täglich größer

Es dürfte gegenwärtig noch immer deutlich über 220.000 vollziehbar ausreisepflichtige Personen in Deutschland geben. Vorsichtig geschätzt, verursachen allein diese jährliche Kosten von fünf Milliarden Euro. Doch von nun an sind deren Unterkünfte also allesamt “Wohnungen” im Sinne des Grundgesetzes. Jedes Zimmer in einem Flüchtlingsheim ist damit unverletzlicher Wohnraum mit einem oder gar mehreren “Wohnungsinhabern”. Was das für die Durchführung von Abschiebungen bedeutet, will man sich gar nicht ausmalen. Bei den gegenwärtig rund 20.000 Abschiebungen pro Jahr bräuchte es ohnehin bereits zehn Jahre, bis alle Illegalen abgeschoben sind – sofern nicht ständig weitere hinzukämen.

Doch selbst diese unzulängliche Durchsetzung geltenden Rechts wird nun durch das höchste deutsche Gericht de facto und de jure sabotiert. Eigentlich reicht dazu allein schon die hochkomplizierte Abschiebungsgesetzgebung (die eher eine Nichtabschiebungsgesetzgebung darstellt). Die bisherige Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte bis hinauf zum Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig wird damit von den Füßen auf den Kopf gestellt. Wie hatte es unsere große Kanzlerin 2015 doch zur Hauptsendezeit bei Anne Will in der ARD formuliert: „Aus Illegalität Legalität machen!

“Ist dies schon Wahnsinn, so hat es doch Methode”…

Schon jetzt sind Asylbewerberheime häufig Horte des Verbrechens. Bei der Neueinrichtung von Heimen werden Polizeiwachen bereits baulich integriert. Dieses Urteil wirkt sich nicht nur auf die Befugnisse der Polizei, sondern auch auf die der privaten Sicherheitsdienste aus. An der Türschwelle ihres Zimmers können zukünftig Tatverdächtige breit grinsend den Sicherheitsdienst mit Berufung auf Artikel 13 des Grundgesetzes zurückweisen – und selbst wenn ein Durchsuchungsbefehl vorliegt, wechselt der Insasse eben ins Nachbarzimmer – und ist, bis auch für dieses ein Durchsuchungsbefehl vorliegt, über alle Berge. Doch auch den Heimleitungen wird damit ihr Hausrecht zumindest entzogen. Das Chaos im Land wird täglich größer und das Bundesverfassungsgericht hilft dabei kräftig mit. “Ist dies schon Wahnsinn, so hat es doch Methode,” heißt es in William Shakespeares Hamlet.

Übrigens: Der Kläger aus Guinea wurde bei seiner Verfassungsbeschwerde übrigens von der “Gesellschaft für Freiheitsrechte” (GFF) und Pro Asyl unterstützt. Und, welch frohe Kunde: Alassa aus Ellwangen ist – trotz Ersteinreise in Italien, vormaligem Abschiebebeschluss und vollzogener Abschiebung nach Italien – seit Jahren wieder in Deutschland. Zwischenzeitlich ist er Bundessprecher des Vereins “Freundeskreis Flüchtlingssolidarität”. Bei Protestaktionen wird er häufig von deutschen Senioren meist weiblichen Geschlechts unterstützt.

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13 Antworten

  1. Um diese angeblichen Verfassungsrichter gefügig zu machen, gibt es die Abendessen mit den etablierten Politikern.
    Hier werden sie vergattert, das zu tun, was ihnen befohlen wird! Und diesen Zustand hatten wir auch schon von 1933.
    Die Justiz hilft dem Regime immer das Volk unter der Knute zu halten!

  2. @Wenn ein Verfassungsgericht den Rechtsstaat demontiert
    den hat Merkel schon aufgelöst, die Rotkittel tun nur, wofür sie dahin gesetzt wurden ! Die Cardassia-Staat-Simulation jetzt den Rotkitteln anzuhängen, ist zu viel der Ehre !

  3. Die rechtliche Auffassung des Autors muss man in China suchen? Ein juristischer Laie mischt sich in Asyl und
    Aufenthaltsrecht ein. Darüber will er jeden Anwalt der im Asylrecht tätig ist zum Kriminellen machen. Na wenn das
    nicht ins ( Dunkeldeutschland ) passt ?? Sobald eine Wohnung vermietet ist – hat der Eigentümer k e i n e Verfügungs-
    Gewalt über diese. In einem R E C H T S S T A A T benötigt das ausführende Organ (Polizei) fast immer eine vom
    Richter unterschrieben Handlungsvollmacht. “ maschinell erstellt, und ohne Unterschrift gültig “ nehmen nur
    Reichsbürger in Anspruch – weil sie keine Hoheitlichen Befugnisse haben. Also worin besteht der Unterschied, wenn
    zwei Parteien rechtswidrig handeln? Und JEDER der das GRUNDGESETZ in Frage stellt – ist ein “ Reichsbürger „

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  4. Hatte schonmal erwähnt,das viele Bürger wissen wo die Sicherheits Bewohnungen derer liegen,wenn es dann Bergab geht,solange die da wohnen,nicht rauslassen !! Da sollte Bürger sich nehmen was er / Familie brauch .Zumal die Schuldigen der linksgrünen ihre Bedürfnisse gedeckt haben. Fragt das Merkel od KGE….?!

  5. „Und, welch frohe Kunde: Alassa aus Ellwangen ist – trotz Ersteinreise in Italien, vormaligem Abschiebebeschluss und vollzogener Abschiebung nach Italien – seit Jahren wieder in Deutschland. Zwischenzeitlich ist er Bundessprecher des Vereins “Freundeskreis Flüchtlingssolidarität”. Bei Protestaktionen wird er häufig von deutschen Senioren meist weiblichen Geschlechts unterstützt.“

    Wahrscheinlich f…t er die alten Backpflaumen. Den deutschen Staat und das deutsche Volk hat er ja auch schon gef…t.

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  6. Wo ist das Problem?
    Dann holt man sich eben für die Durchsetzung der Abschiebungsanordnung regelmäßig einen richterlichen Durchsuchungsbefehl (z. B. auch für die gesamte Unterkunft). Und wenn man den nicht bekommt, unternimmt man eben nichts. Allerdings sollte dann der Richter Probleme bekommen, der die Durchsetzung einer rechtsgemäßen Anordnung unterbindet, der also die Durchsetzung von Recht verhindert.

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    1. Mein lieber Brelugi, wo kommen sie her? „Ein Richter bekommt Probleme, wenn er eine Rechtmäßige Anordnung
      unterbindet“ ?? Also ist ein Richter WEISUNGSGEBUNDEN !! Was sogar für deutsche Richter voll und Ganz zutrifft.
      Rechtslage wie im „Dunkeldeutschland“!!!

  7. Irgendwie unverständlich. Zur Coronazeit wurden doch Wohnungen durch die Polizei gestürmt in der Kindergeburtstage gefeiert wurden. Man las davon, dass sich die Gäste teilweise im Schrank versteckt hatten. Wo war denn da der Art. 13 des GG? Oder hatte man da auch einen Durchsuchungsbeschluss? Nein? Ach, da war Gefahr im Verzug, oder? Hier natürlich nicht.

    Ich stelle fest: das GG gilt immer nur dann, wenn man es benötigt, ansonsten kann man es gerne mal ignorieren, so wie ab 2020 und auch schon früher, denn Art. 16a GG wird ja auch schon seit Jahren ignoriert. Den wird man wohl nur dann wieder heraus kramen, wenn er einem irgendwann mal in den Kram passen sollte.

    Ich habe von diesem BVerfG jedoch kein anderes Urteil erwartet. Ich wäre dafür, dass nicht die Parteien die Verfassungsrichter wählen, sondern die Bürger.

    D wird wohl leider den Weg des Libanon gehen, der ja auch mal ein christliches Land war. 🙁

  8. ZITAT: „Bei Protestaktionen wird er häufig von deutschen Senioren meist weiblichen Geschlechts unterstützt.“

    Dann sind also nicht die Boomer das Problem sondern die Boomerinnen.

    1. @Jedem Richter ein paar kriminelle Migranten im Garten abladen.
      und jeder Politiker sollte seine Gäste im eigenen Haus unterbringen.
      Und nicht zu vergessen die ganzen Teddybärenwerfer – und natürlich die Bürgen, die mit dem Anwalt kamen, als es ans Zahlen ging – und deren Rechnung dann von Merkel an den Steuerzahler weitergereicht wurde !

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