Donnerstag, 28. März 2024
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Prozess gegen 96-Jährige: Die Selbstgerechten

Prozess gegen 96-Jährige: Die Selbstgerechten

(Symbolbild:Imago)

In Itzehoe sollte am Donnerstag der Prozess gegen die 96-Jährige Irmgard F. beginnen. Der Tatvorwurf ist gewaltig: Beihilfe zum Mord in mehr als 11.000 Fällen. Als 18-jährige Sekretärin soll sie im KZ-Stutthof bei Danzig zwischen Juni 1943 und April 1945 den Verantwortlichen bei der systematischen Tötung von Inhaftierten geholfen haben.

Die Angeklagte hatte dem Gericht wenige Tage vor dem Prozessbeginn in einem Brief mitgeteilt, daß sie nicht zum Termin erscheinen würde. Sie erschien dann tatsächlich nicht, sondern begab sich “auf die Flucht”. Sie habe ihr Heim in Quickborn am Donnerstag Morgen mit einem Taxi verlassen und sei am Nachmittag in Hamburg aufgegriffen worden, nachdem das Gericht einen Haftbefehl ausgestellt hatte, wie die “MoPo” berichtete. Der Prozess wurde nun verschoben. Die 96-Jährige sitzt bis dahin in Untersuchungshaft.

Zu einem Fall für die Justiz war Irmgard F. erst vor fünf Jahren geworden. Bis dahin galt ihre Tätigkeit als Schreibkraft im KZ nach der Rechtsprechung des BGH als nicht justiziabel. Geändert hatte sich das mit dem 20.09.2016. Zwischen ihren Taten und der Justiziabilität derselben lagen also etwa 70 Jahre, in denen Irmgard F. nicht angeklagt werden konnte. Man hätte es wohl auch heute besser bleiben lassen.

Angesichts des Alters der Angeklagten, in Kombination mit der Tatsache, daß sie persönlich wohl niemanden umgebracht hat, sondern den massenhaften Mord als junge Schreibkraft “nur” gehorsam “mitverwaltet” hatte, und daß sie siebzig Jahre lang dafür nicht hatte belangt werden können, liegt es auf der Hand, daß es keine irdische Gerechtigkeit mehr gibt, die man hier walten lassen könnte. Rechthaberei ist das einzige, was überhaupt noch stattfinden kann – und die wiederum hat die Größe nicht, welche der Umgang mit den gräßlichen Verbrechen von damals verlangt.

Die Anklage läuft nach dem Jugendstrafrecht, weil die 96-jährige Irmgard F. zum Zeitpunkt ihrer vor fünf Jahren justiziabel gewordenen Tatbegehung noch keine zwanzig Jahre alt gewesen ist. Worum kann es also heute noch gehen? Da bleibt nicht mehr viel, außer eben Rechthaberei und moralischer Selbstüberhöhung. Mit der allerdings wird man wohl niemandem mehr gerecht, weder den Opfern von damals, noch der Angeklagten.

Welches Gewissen?

Es gibt keine denkbare Strafe, mit der sich eine 96-Jährige belegen ließe, um die Ungeheuerlichkeit eines Zivilisationsbruchs zu sühnen, der bald achtzig Jahre zurückliegt und im speziellen Fall auch 70 Jahre lang nicht justiziabel gewesen war. “Bessern” wird sich die Angeklagte auch nicht mehr. Dazu fehlt ihr die übriggebliebene Lebenserwartung. Die Anklage formuliert nur noch einen realitätsfremden Anspruch. Weise wäre es gewesen, sich einzugestehen, daß es das Leben selbst ist, welches der Möglichkeit, Gerechtigkeit walten zu lassen, natürliche Grenzen setzt.

Das internationale Auschwitz-Komitee wirft der 96-Jährigen “Verachtung” vor, weil sie am Donerstag nicht zum Prozesstermin erschienen war. Außerdem begrüßt es den Prozess gegen Irmgard F.. Da geht es offensichtlich nicht mehr um Gerechtigkeit für irgendwen, sondern nur noch um ewige Rache als Prinzip. Die 96-jährige Irmgard F. ist nicht zu verteidigen für das, was sie als 18-Jährige getan hat, aber anzuklagen ist sie dafür im Jahr 2021 eben auch nicht mehr. Sich damit abzufinden, daß in diesem Fall keine irdische Gerechtigkeit mehr möglich ist, – das wäre es gewesen. Der Prozess ist einfach maßlos. Maßlose Rechthaberei war es aber, völlige Verkommenheit, die dem verabscheuungswürdigen Treiben der schwerstkriminellen Herrscher über Leben und Tod damals zugrunde lag. Menschliche Größe hätte damals anders ausgesehen und sie sähe auch heute anders aus.

Man weiß nicht genau, was es ist: Ein Nichtloslassenkönnen oder ein Nichtloslassenwollen? Auf jeden Fall ist der menschliche Gerechtigskeitswahn bisweilen deprimierend. Daß man nicht sprichwörtlich auf Teufel komm raus schon auf Erden Gerechtigkeit walten lassen muß, wenn es die Verhältnismäßigkeit einfach nicht hergibt, weil dem Jüngsten Gericht ohnehin niemand entgeht, sorgte früher für eine Gelassenheit, die heute offenbar fehlt. Ein Gewinn ist das keinesfalls, eine überflüssige Selbstbeschädigung schon eher. Das atmet den Ungeist amerikanischer Gerichte, die durchaus jemanden zu dreimal lebenslänglich plus 8 Jahre und 4 Monaten verknacken, als ob so etwas “gerecht” sein könnte. Selbstgerecht ist es. Das ist alles.

18 Antworten

  1. Zu diesem Prozess gibt es nur eine einzige mögliche Erklärung: Den Verantwortlichen hat jemand ins Hirn geschissen! Verschleuderung von Steuergeld, völliger Realitätsverlust und offensichtlich haben diese komischen Juristen nichts Besseres zu tun. Bandenkriminalität, Clans, Pädophilie usw. lassen grüßen. Dafür eine hochbetagte, gebrechliche Schreibkraft des verabscheungswürdigen NS-Staates zu belangen, dafür reicht es selbstverständlich allemal. Schande über diese Schreibtischtäter!

    1. Untersuchungshaft für eine pflegebedürftige Oma, während Kinderschänder, Drogendealer und Machetenschwinger frei rumlaufen.
      Deutschland hat fertig.

  2. Dafür lässt man doch gerne Messerstecher und Vergewaltiger laufen. Aber die sind ja auch keine länger
    hier Lebenden. Demnächst gräbt man noch die Eingebuddelten wieder aus, nur um ihnen den Prozeß machen zu können. Wenn im selben Staat ein vorsätzlicher Raser mit 1,5 Jahren auf Bewährung be-
    straft wird, der jemanden über den Haufen gefahren hat, ist das eigentlich ein Freibrief für alle, sich
    nichts aus der Strafverfolgung zu machen.
    Für diese Art von Justiz habe ich nur noch Verachtung übrig.

  3. Wo sind die Bilder der Inhaftierten Greisin?

    Oder zeigt der Lumpenmainstream Ansätze von S(ham?
    Vielle(ht lösen die Bilder unruhen in der deuts(hen Bevölkerung aus??

    Niemand weiss wie gelenkt,grün/gelbe Propagandahirne funktionieren…

  4. Mal sehen, wann ich angeklagt werde: ich wurde 1941 geboren, bin also ein Mittäter am Tod von xxx Millionen Menschen.
    Die Rechtsprechung wird immer irrer.

  5. Das ist ganz einfach. Die zuständige Sonderstaatsanwaltschaft sucht händeringend nach “Tätern” , weil die Abteilung sonst wegen Zweckerreichung aufgelöst werden muss. Es geht also nicht einmal formal um irgendeine Gerechtigkeit, sondern Juristen tun wieder mal alles was nötig ist aus niedrigen Motiven.

  6. Apropos Mittäter! Was ist eigentlich mit den prominenten Tätern? Werden jetzt z.B. dem KZ Baumeister Heinrich Lübke wenigstens die Ehrungen aberkannt?

  7. Da fragt man sich doch wirklich, was für ein Film bei dem Staatsanwalt und dem Richter abläuft !
    UNTERSUCHUNGSHAFT ! Das muß man sich mal reinziehen ! In Deutschland werden Psychatrieplätze von “psychich kranken Tätern” ( meißt aus dem Orient ) blockiert, laufen reihenweise Schwerverbrecher frei rum , wegen der doch so guten Sozialprognose, aber eine 96 jährige Omi, die als Jugendliche ( wahrscheinlich zwangsverpflichtet ) das Pech hatte, als Schreibkraft in einem KZ zu landen, DIE kommt in U – Haft und wird wegen Mordes an 11000 Juden angeklagt ! Das wäre nicht mal Stoff für ein C- Movie – weil es einfach zu unglaubwürdig wäre ! Justizia wach auf ! mach Dich nicht zum Affen !

  8. Besonders schlimm ist doch, dass die Rechtsgrundlage für die seit 2016 gefahrene Verfolgung der NS-Verbrecher aus dem DDR-Recht übernommen wurde. Bis dato musste eine individuelle aktive Mittäterschaft nachgewiesen werden. Deshalb kam die jetzt Angeklagte auch bis 2016 unbehelligt davon.

    Noch schlimmer ist jedoch die Tatsache, dass nach meinem Kenntnisstand dieses Vorgehen nicht auf alle in Gruppen begangenen Straftaten zur Anwendung kommt, sondern ausschließlich im Bereich der NS-Verbrechen. Wenn jemand bei einer Gruppenvergewaltigung ein Kondom nutzt und keine DNA-Spuren gesichert werden können, kann man ihm Nichts, wenn die Sekretärin im Büro notiert wer getötet wurde, kann sie wegen 11.000-fachem Mord angeklagt werden?

    Ich bin der Überzeugung, dass die Bevölkerung da sicher für ein: „Wenn es für die Sekretärin gilt, dann auch für die sonstigen Gruppentäter!“, aussprechen würde.

    Ansonsten rate ich der Frau das Vorgehen an, mit dem sich der künftige Kanzler in den Untersuchungsausschüssen aus der Affäre zieht, ergänzt durch das Altbekannte „ich hatte Drogen und Alkohol zu mir genommen gehabt, und jeder Entzug war zum Scheitern verurteilt, da ich ja jeden Tag in dieser Hölle arbeiten musste. Und nur weil mein direkter Vorgesetzter mich deckte – im doppelten Wortsinn – wurde ich nicht auf die andere Zaunseite verbracht!

  9. @Rechthaberei ist das einzige, was überhaupt noch stattfinden kann
    hier sind 2 wichtige Punkte zu beachten:
    1. ein billiger platz am Futtertrog für Juristen und Jäger
    2. da stehen keine 500 junge Männer zur Verteidigung auf der Straße, die wissen, wo Richter und Staatsanwalt ihr Haus habe
    Billige Opfer halt – wie bei Strauchdieben – die suchen sich auch immer die schwächsten und wehrlosen als Opfer aus !
    Man stelle sich nur mal vor, die würden ihre gesellschaftliche Aufgabe ernst nehmen und sich mit dem aktuellen Bösewichten beschäftigen!

  10. …wie würden noch lebende Überlebende des Holocaust darüber urteilen?
    Man muss sie einfach fragen und fertig!!!
    Ich nehme einfach mal an, da ich Juden/Israelis kenne, ich hatte noch keine möglichkeit zu fragen, doch weiss ich was sie sagen würden, nämlich: Lasst diese alte Dame in Ruhe!!!
    Was für ein Scheiss geht da ab???
    Wir haben gerade andere Sorgen mit seltsamen Idiologien aus Bern( Schwab…)
    Ich wünsche dieser Dame alles Glück der Welt!!!!!!!

    Django

  11. Hoffentlich werden Merkel, Drosten, Spahn, Gates, Soros, Schwab und all die Verbrecher auch noch mit 96 Jahren vor Gericht gestellt

  12. Was für ein Witz. Was weiss eine Kassiererin, die in einer Bank wie z.b. der BIS sitzt, was die schwer kriminellen Obergauner in der höchsten Etagen für Sauereien in dieser Scheiss-Welt planen, fianzieren und durch andere Gauner ausführen lassen. Merkel als Beispiel hat mehr Verbrechen begangen als ihr Ziehvater oder der Gröfaz seiner Zeit. Die Liste der Psychopathen ist endlos. Aber eine 96-järige hochbetagte Frau anzuklagen, die in einer Zeit aufgewachsen ist, die wir bloss aus der Geschichte, und die darf getrost angezweifelt werden, ist schändlich und grotesk. Auch das ist ein Grund, weshalb ich nie wählen gegangen bin. Ist ja auch keine Wahl, sondern ein ewiges Dilemma. Partei-Politik, Justiz und Polizei. Eine Gesellenschaft, weit weg von dem, was wir uns als Realität vorstellen. Arme Frau. Gott sei ihr gnädig und den Henkern die Pest an den Arsch.

  13. zwei Gecdanken zum Artikel: wenn es darin heißt, zu verteidigen sei die 96 Jährige nicht, für das, was sie getan hat…, wäre es wichtig hinzuzufügen, dass jeder das Recht auf eine gute Verteidigung hat, zudem (eigentlich) jemand solange als unschuld8ig gilt, bis dessen Schuld von einem Gericht (in einem ordentlichen Prozess) nachgewiesen und festgestellt wurde.
    Außerdem: es gilt das Rückwirkungsverbot, d.h. eine Tat, zum Begehungszeitpunkt nicht strafbar war, kann später nicht verfolgt udn bestraft werden. Auch dies wirft ein bezeiczhnendes Licht auf das, was hier vonstatten geht, gegen eine 96 Jährige, wobei man sich nicht scheute, auch gegen noch ältere Menschen vorzugehen.

  14. Eine Gesellschaft die eine 96-Jährige vor Gericht bringt – für ein “Vergehen” das ein Dreivierteljahrundert zurück liegt – und von dem sie nach eigenen Angaben (bereits vor Jahrzehnten!) nichts gewusst hat – sollte den Artikel 1 GG “von der Würde des Menschen” am besten ersatzlos streichen.

  15. und die Schnepfe der Errungenschaften im KAmt wird sich der Verantwortung entziehen. Vor rund 80 Jahren hatte der Befreite sich das Leben genommen . Heute durch die Abwahl . Wir D. haben aus der Geschichte nichts gelernt.
    Das ist ein Skandal .