Rechtsfragen unserer Zeit: Dürfen Penisträger ins Frauen-Fitnessstudio?

Rechtsfragen unserer Zeit: Dürfen Penisträger ins Frauen-Fitnessstudio?

Was sich gerade in Erlangen abspielt, könnte Modellcharakter für das gesamte Land haben. Denn dort dürfte es bald einen Präzedenzfall geben, der die von Matt Walsh aufgeworfene Gretchenfrage unserer Zeit, „Was ist eine Frau?“, beantwortet. Worum geht es? In der fränkischen Stadt möchte ein transsexueller Mann, neudeutsch also eine „Frau mit Penis“, in einem Fitnessstudio trainieren, das explizit nur eine weiblich

Auf in die Frauensauna! (Symbolbild:Imago)

e Kundschaft anspricht. Er beschreitet aktuell den Klageweg. Über den Namen der Person kursieren teils unterschiedliche Angaben, deswegen wird hier neutral nur vom „Kläger“ gesprochen.

In einem Fernsehinterview war der Kläger kurz zu sehen, wenn auch nur verdeckt. Eine Internetrecherche kann allerdings schnell das Gesicht zu Tage befördern. Wenn er keine Perücke trägt, zeichnet sich bei ihm eine Halbglatze ab. Seine Stimme klingt nach wie vor klar männlich. Das lässt keine Rückschlüsse auf eine mögliche Hormonbehandlung zu, weil diese nur in Ausnahmefällen zu einer weiblicheren Stimme führt. Der Kläger scheint Brüste zu haben; ob er Implantate im Körper oder nur einen Wonderbra trägt, lässt sich von außen nicht klar feststellen. Und am wichtigsten: Er besitzt nach wie vor seinen Penis – jedenfalls laut der Angabe von Doris Lange, die das Fitnessstudio „Lady’s First“ betreibt.

Mögliche Alternativen denkbar

Der Kläger bot als Kompromiss an, beim Betreten der Frauendusche (es gibt dort nur eine Sammeldusche) stets eine Badehose zu tragen, um nicht für Aufsehen zu sorgen. Doch Betreiberin Lange lehnte das Ansinnen ab. Der Kläger suchte daraufhin Rückendeckung und fand diese in der Gestalt Ferda Atamans. Die woke Journalistin ist mittlerweile die „Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung“. Ataman schaltete sich selbst ein und schrieb Lange persönlich mit offiziellem Briefkopf an. Sie schlug einen außergerichtlichen Vergleich in Höhe von 1.000 Euro vor. Gleichzeitig beschreitet der Kläger auch den juristischen Weg und versucht, in einem Verfahren eine Strafe von 5.000 Euro und ein Schmerzensgeld von 2.500 Euro zu erwirken.

Als Kleinunternehmerin könnte Lange nun einknicken und einfach zahlen – denn wer traut sich schon eine Auseinandersetzung mit einem Mitglied der Bundesregierung zu? Sie zeigt sich aber selbstbewusst und will sich dem Verfahren stellen, ohne durch einen Vergleich (sprich: Geldzahlung) Problemen aus dem Weg zu gehen. Sie hofft auch eine endgültige Klärung der Frage durch ein deutsches Gericht. Doch wie sieht überhaupt die Gesetzeslage aus? Der normale Menschenverstand sagt wohl: Natürlich darf ein Fitnessstudio, das explizit nur Frauen als Kunden anspricht, einen Mann abweisen. Juristisch sind hier aber mehrere Möglichkeiten denkbar. Ataman beruft sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aus dem Jahr 2006, das im Volksmund auch als Antidiskriminierungsgesetz bekannt ist. Dieses ist mittlerweile fast 20 Jahre alt und war für reale Erniedrigungen und Unrechtsbehandlungen im Alltag gedacht.

Hoffen auf den Präzedenzfall

Damals wusste der Gesetzgeber noch, was eine Frau ist. Seit 2024 ist es aber möglich, seinen Geschlechtseintrag frei zu wählen – was der Kläger auch tat und seitdem juristisch als Frau gilt. Damit kann er sich nun auf das AGG berufen, das eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verbietet. Auch hier gilt: Ganz so einfach ist es nicht. Denn das AGG erlaubt in einer Ausnahmeregelung „eine unterschiedliche Behandlung wegen der sexuellen Identität oder des Geschlechts,“ wenn „ein sachlicher Grund vorliegt.“ Diese sei im Falle eine Gefahrenabwehr oder zum Schutz der Intimsphäre zulässig. Wie zu erfahren ist, war die Bundesregierung über Atamans Vorstoß, gelinge gesagt, nicht allzu erfreut.

Die gegenteilige Position argumentiert anders und lässt sich gar nicht erst auf Debatten darüber, was nun eine Frau ist, ein. Zunächst einmal gilt Vertragsfreiheit, das heißt, dass jedes Unternehmen beliebig Verträge eingehen kann – oder auch nicht. Üblicherweise stellt dies kein Problem dar, denn möglichst viele Verträge bedeuten möglichst viele Kunden, also möglichst viele Einnahmen. Zudem darf jeder Hausbesitzer, Vermieter oder Mieter nach Belieben ein Hausverbot aussprechen. Wie man also sieht, ist die Gesetzeslage unklar. Manche Spezialfälle berühren mehrere Rechtsbereiche gleichzeitig, so dass keine eindeutige Antwort feststeht. Oft kommt es in dieser Situation zu einem Präzedenzfall. Das heißt, dass ein bestimmter Urteilsspruchs eines Gerichts einen Vorbildcharakter hat. Obwohl besagtes Urteil selbst kein bestehendes Gesetz aufhebt oder ein neues Gesetz begründet, orientieren sich in der Folge oft andere Gerichte daran, so dass auf juristischer Ebene eine Weichenstellung eintritt.

Eindringen in Schutzräume

Genau darauf zielt Lange auch ab. Sie hofft den Fall für sich zu gewinnen, damit allen anderen Betreibern von Frauenfitnessstudios oder Frauensaunaanlagen et cetera ähnliche Prozesse erspart bleiben. Bemerkenswert nüchtern sagt sie als Betroffene dazu: „Ich stehe stellvertretend für die Branche, die das treffen wird. Und einer muss halt der erste sein und dann hat’s jetzt halt mich getroffen. Ich hab’s mir nicht ausgesucht, aber ich stehe dafür auf jeden Fall ein.

Justizminister Marco Buschmann hatte in der Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz noch klargestellt, dass man über das Hausrecht verhindern könne, dass Männer in Frauenschutzräume eindringen würden, indem sie sich zur Frau erklärten. Nun ist Buschmann aber nicht mehr im Amt und eigentlich war damals schon klar, dass seine Stellungnahme eher auf der Ebene von „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.“ anzusiedeln war. Selbst wenn Buschmann es wirklich ernst meinte, konnte man doch erahnen, dass bei dem allgemeinen Linkstrend in der Bundesrepublik auch diese Hürde irgendwann fallen würde.

Ausgrenzung im universitären Umfeld

Das Portal „Nius“ hatte schon im letzten Jahr über den Fall berichtet. Zwei Kundinnen waren zum Interview bereit, auch wenn nur eine der beiden ihr Gesicht zeigen wollte. Sie betonten, vor lüsternen Blicken sicher sein zu wollen, da sie schon negative Erfahrungen gemacht hatten, weswegen sie explizit ein Fitnessstudio nur für Frauen aufgesucht hatten. Die ältere der beiden Frauen zeigte im Interview ihr Gesicht. Vielleicht denkt sie, dass man sich für das Aussprechen einer simplen Wahrheit nicht schämen muss; vielleicht hat sie auch noch nichts von der allgegenwärtigen Cancel Culture erfahren; vielleicht ist sie besonders mutig, oder sie hat schlicht keine Angst vor dem beruflichen Aus, da sie vermutlich nur noch einige Jahre von der Rente entfernt ist.

Dass die jüngere Frau aber nur unkenntlich auftritt, bereitet Anlass zur Sorge. Denn eigentlich will sie doch nur vor „toxischer Maskulinität“ sicher sein und dürfte damit vor linkem Zorn sicher sein. Doch wer „toxische Maskulinität“ bei „Frauen mit Penis“ verortet, lebt gefährlich. Wie die Kundin angibt, ist die sportliche Betätigung die wichtigste Ablenkung während des Verfassens ihrer Bachelorarbeit. Sprich: sie fürchtet wohl Ausgrenzung im universitären Umfeld, sollte sie erkennbar sein.

Einnahmeverluste befürchtet

Lange fürchtet, dass ihre Einnahmen durch Kündigungen der Mitgliedschaft wegbrechen könnten, sollten der Kläger und womöglich andere Transpersonen regelmäßig in ihrem Studio trainieren. Sie verweist darauf, dass etwa 20 Prozent ihrer Kundinnen aus dem islamischen Kulturkreis stammen, in dem eine strikte Geschlechterordnung vorgeschrieben ist. Viele andere Kundinnen seien minderjährig oder durch Übergriffe traumatisiert. In Deutschland könnten sich vermutlich nur eine handvoll trans-inklusive Frauenfitnessstudios halten. Im kosmopolitischen Berlin viel eher als im beschaulichen Erlangen. Und auch dann wäre wohl nur eine Minderheit der Kundschaft selbst transsexuell. Viel eher würden wohl viele Frauen den Mitgliedsbeitrag zahlen, um im Freundeskreis ihre Toleranz offen zur Schau zu stellen. Wohl nur die verblendetsten unter ihnen würden dann wirklich mit einer Transfrau unter der Dusche stehen – wobei ohnehin viele Menschen nur auf dem Papier Kunden sind und in der Realität nur selten Gewichte stemmen.

Man erkennt schnell die Parallelen zum Fall Sven Liebich: Der rechte Aktivist stand kurz davor, eine Gefängnisstrafe anzutreten und erklärte fortan, als Svenja-Marla Liebich weiterleben und in ein Frauengefängnis verlegt werden zu wollen. Dazu wäre es vermutlich auch gekommen, wenn er nicht kurz vor Beginn der Strafe abgetaucht wäre – vermutlich ins Ausland). Immerhin eine Fürsprecherin aus Regierungskreisen hat Lange: Kristina Schröder, ehemalige Bundesfamilien- (und damit Frauenministerin), erklärte in einem Fernsehinterview, dass im Falle von Schutzräumen natürlich das biologische Geschlecht ausschlaggebend sein sollte.

Es gibt noch Hoffnung auf Sieg der Normalität

Unzweifelhaft gibt es in den letzten Jahren den Versuch, die deutsche Justiz politisch korrekt gleichzuschalten. Doch diese Gleichschaltung ist noch lange nicht abgeschlossen. Das jedenfalls zeigt sich am Beispiel des rechten Youtubers Schlomo Finkelstein. Dieser wurde wegen Volksverhetzung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Er wirft der Staatsanwaltschaft vor, politisch motiviert gehandelt zu haben. Bei seiner Odyssee durch viele verschiedene Gefängnisse in mehreren Bundesländern zeigte sich jedoch ein anderes Bild. Er hatte viele Gespräche mit der jeweiligen Gefängnisleitung. Einige waren mit seinem Fall vertraut und legten ihm nahe, mit dem Verfassungsschutz zu kooperieren, anderen glaubten, einen ganz gewöhnlichen Gefangenen vor sich zu haben.

Dass die Politik also nur zum Telefonhörer greift, um ein Gerichtsurteil in ihrem Sinne zu erzwingen, dürfte bislang eher selten vorgekommen sein. Insofern hat Doris Lange durchaus noch eine Chance, dieser woken Gesellschaft in ihren Verirrungen die Rote Karte zu zeigen.

13 Antworten

  1. JA,WENN FRAUEN RAUSGEHEN,DIE KONSEQUENZEN ZIEHEN ,DIE WOKEN“ Stäten nicht mehr besuchen,dann sind die evtl als rächte links_gebrandmarkt,aber was soll’s,die Wokenspanner alleine im Gym…:-) !!

  2. Eine Transe ist keine Frau, sondern eine Transe.
    Wenn das Gesetz das anders sieht, stimmt mit dem Gesetzgeber etwas nicht. Dieser leidet dann wohl unter verzerrter Realitätswahrnehmung und sollte mal zum Arzt gehen!
    😜

  3. @Dürfen Penisträger ins Frauen-Fitnessstudio?
    warum nicht – wenn sie nach Regime-Regeln doch Frauen sind ?
    Will das jemand anders – muß er anders wählen ! Dann muß er Parteien wählen, die das nicht so sehen.
    Das sind die hinter der Brandmauer !
    Meine Meinung : die Brandmauer muß bleiben – nur die Wähler sind gut beraten hinter die Brandmauer zu wechseln !

  4. Mein seliger Opa sagte schon in der 80ern: „Wer nicht weiß, ob er Männlein oder Weiblein ist, soll nachschauen. Wenn er oder sie es dann immer noch nicht weiß, gehört in einen abgeschlossenen Raum, in dem die Westen verkehrt herum getragen werden!“

  5. wenn er einen hat so klein wie ein säugling ja – ansonsten : vorher schnipp schnapp -ab- will er ja eh nicht haben… weg und gut iss… und dann kann er ja noch mädel werden… geht doch…

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    1. Na ja, zugestanden, der Spruch in Großbuchstaben ist zwar lustig gemeint, aber Urologen behandeln sowohl Männer als auch Frauen. Sehen Sie mir bitte die Pingeligkeit nach.

  6. Als Letztes einfach die Rechtsform ändern und fertig, weil dann alle Mitglieder gemeinsam über die Aufnahme von „Neuen“ entscheiden können. Glaube, dies ist als Notmaßnahme garantiert schon in Vorbereitung, wenn der Präzedenzfall gegen die Frauen ausfällt.

  7. ⚡😂⚡
    Sache der Frauen!
    Fitness Studio meiner Bekannten (Frauen), haben solche Spezien nicht sehr lange Freude beim Training.
    💨💨🕳️

  8. Natürlich sollten Emanzen eben nicht die Gymtempel des Patriarchats besuchen!!! aber sie tun es, so wie sie gegen Matriarchat sind sobald es um schwere Lasten zum heben gilt! Immer schön biologisch bleiben!!!

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