Donnerstag, 28. März 2024
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Regenbogen-Flagge an Bundesgebäuden erlaubt: Links- vor Rechtsstaat

Regenbogen-Flagge an Bundesgebäuden erlaubt: Links- vor Rechtsstaat

Regenbogen-Flaggen vor Amtssitz, hier in Oldenburg (Foto:Imago)

Während Deutschland von einer erneuten Flüchtlingswelle überrollt wird, in der die linksradikale SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser sich trotz flehentlicher Appelle der Bundespolizei weiterhin weigert, wirksame Grenzkontrollen und Registrierungen zu erlauben, machte dieselbe Ministerin gestern einmal mehr ihre eigentlichen Prioritäten deutlich: Trotz aller wahrlich drängenden Probleme, deren Bewältigung in ihre Zuständigkeit fielen, hat sie nichts Wichtigeres zu tun, als die Verunglimpfung und Enthoheitlichung des deutschen Staatswesens auf die Spitze zu treiben: In schamloser Missachtung des Grundsatzes der strikten weltanschaulichen Neutralität des Staates gestattete sie hochoffiziell das künftige Hissen der Regenbogenflagge an Bundesgebäuden zu erlauben!

Auf Twitter teilte Faeser mit: „Wir sind ein modernes und vielfältiges Land. Es ist Zeit, dass wir das auch als staatliche Institutionen deutlicher zeigen. Darum war mir wichtig, die völlig überkommene Praxis zu ändern und das Hissen der #Regenbogenflagge zu bestimmten Anlässen an Bundesgebäuden zu erlauben. Wir wollen, dass die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen ein Ende hat. Wir wollen Solidarität mit allen zeigen, die immer noch Ausgrenzung erleben müssen.” Gesagt, getan: In einem Brief an verschiedene Bundesbehörden – unter anderem das Bundespräsidialamt, der Deutsche Bundestag, das Bundesverfassungsgericht, der Bundesrechnungshof und die Bundesbank – heißt es wörtlich: „Die Regenbogenflagge darf gesetzt werden an Flaggenmasten und Flaggenstöcken der Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Bundes sowie der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen“. Einschränken wurde zumindest ergänzt, die neue Regel gelte nicht „an einem regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstag“ sowie an einem Tag, „für den eine besondere Beflaggung angeordnet worden ist.“ Außerdem müsse das Hissen der Flagge sich auf einen konkreten Termin beziehen, zum Beispiel auf den Jahrestag des „Christopher Street Days“ (CSD) am 28. Juni oder auf einen “vergleichbaren regionalen Anlass”.

Dammbruch der Enthoheitlichung

Faeser bezieht sich mit ihrem Dammbruch auf den Koalitionsvertrag, worin SPD, Grüne und FDP sich vorgenommen hätten, “Queerfeindlichkeit” entgegenzuwirken, die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu stärken und in der Arbeitswelt, insbesondere im öffentlichen Dienst, das “Diversity Management” voranzubringen. Es sei „gemeinsames Anliegen, dass bestehende Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet wird.“ Was hier eigentlich geschieht, ist weitaus brisanter: Zum dritten Mal in der deutschen Geschichte (nach Hakenkreuz und Hammer & Zirkel) werden die Symbole einer ideologisch aufgeladenem zivil-politischen Massenbewegung, die erfolgreich die Staatsorgane und alle drei Gewalten infiltriert hat und sich somit an alle Schlüsselstellen “geputscht” hat, offiziell auf eine Stufe mit staatlichen Hoheitsinsignien gestellt. Damit hat sich der tiefe Linksstaat selbst decouvriert.

Dass das Hissen der Regenbogenflagge gemeinsam mit der Bundesflagge zumindest bedenklich ist, gesteht selbst Faeser zu – weil die Bundesflagge Verfassungsrang hat und somit “wichtigstes Staatssymbol und Element gesamtstaatlicher Repräsentation” ist. Ferner stehe sie für Einheitlichkeit und Kontinuität staatlichen Handelns und diene insbesondere der Identifikation der Bürger und Bürgerinnen mit dem Staat. Wohl wahr. Das ficht die Ministerin – und ihren laschen Kanzler, der sie gewähren lässt – jedoch nicht weiter an: In arglistiger Naivität merkt Faeser an, dass man Solidarität auch zeigen könne, „ohne dabei unsere Staatssymbole für politische Zeichensetzungen in Anspruch zu nehmen.“ Auf solche Nuancen wird es in der Außenwahrnehmung allerdings kaum ankommen.

Ein Meer an Aktivistenfahnen

Tatsache ist, dass der Staat hier eben seine Neutralität aufgibt, um sich die Anliegen bestimmter gesellschaftlicher Gruppen und von Aktivisten gelenkten Organisationen zu eigen zu machen, die von üblichen hehren und wohlklingenden Absichten nur so strotzen. Auch wenn diese im  Kern sicher nicht unberechtigt sind: An Bundesgebäuden hat die Propaganda für sie definitiv nichts verloren, hier muss staatliche Äquidistanz und Unparteilichkeit in alle Richtung Vorrang haben. Gleichberechtigung und das Verbot von Diskriminierung sind zudem bereits im Grundgesetz festgelegt, das auch durch die Bundesflagge symbolisiert wird – und brauchen daher keine weiteren Zusatzbekenntnisse oder Kampfsymbole, die ohnehin eher als parteipolitisches Statement verstanden werden.

Abgesehen davon existieren inzwischen nicht weniger als ein Dutzend (!) Fahnen, die tatsächliche oder angebliche sexuelle Orientierungen symbolisieren. Eine Twitter-Nutzerin kommentierte Faesers Tweet sinnig wie folgt: “DAS sind aktuell ihre wichtigsten Aufgaben? DAFÜR werden sie mit sehr viel Steuerzahlergeld bezahlt? DAFÜR? Fangt halt erstmal bei den Trikots unserer Nationalmannschaft in Katar an…. dann sehen wir ja wie gut das ankommt.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.

7 Antworten

  1. Ich schlage vor, dass das lustige Senilos-Scholz-Kabarett als Dienstkleidung nur noch “regenbogenfarben” trägt.

  2. Es scheint, das der Farblinien farbene Stofffetzen das Götzenabbild von Schwulen, Lesben
    und seit kurzem auch der Diversen ist.
    Einfach widerlich und ideologisch unterirdisch, halt nicht normal
    Das ganze wird noch von grün-linker-sozen Politik gefördert.
    Brauchen wir das? Ich bin der Meinung NEIN !

    Die Regenbogenfahne entwarf der amerikanische Künstler Gilbert Baker für den Gay Freedom Day 1978, dem Vorläufer späterer Gay Prides. Sie gilt als Symbol für lesbischen und schwulen Stolz, sowie für die Vielfalt der Lebensweise von Lesben und Schwulen.