Reichsbürger-Prozess: Wenn der “Rechtsstaat” ein Exempel statuieren will

Reichsbürger-Prozess: Wenn der “Rechtsstaat” ein Exempel statuieren will

Hauptangeklagter Heinrich XIII. Prinz Reuß im “Reichsbürger“-Prozess in Frankfurt (Foto:Imago)

Wie lange darf ein Staat Menschen in Untersuchungshaft halten, bevor aus rechtsstaatlicher Härte selbst ein Problem für den Rechtsstaat wird? Blicken wir zurück. Man schreibt den 7. Dezember 2022. Einer der grössten Anti-Terror-Einsätze der Bundesrepublik wird durchgeführt. Über 3.000 Polizeibeamte, also Einheiten von Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Polizeikräften der Länder, nehmen daran teil. Auftraggeberin war die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Sie bezeichnete die Ermittlungen als einen wichtigen Schlag gegen eine terroristische Vereinigung und sprach, ihrem eigenen Stil entsprechend, von einem „Abgrund terroristischer Bedrohung“ Ganz Europa schaute sich in den Medien dieses Spektakel an und rieb sich anschließend verblüfft die Augen: Betagte Beamte und Rentner, teilweise gehbehindert und gebrechlich, wurden da vorgeführt. Von diesen Figuren sollte die angeblich größte Umsturzbedrohung der Bundesrepublik ausgehen?  Kein Wunder, das man sich auch außerhalb Deutschlands bald schon über die “Rollator-Revolution” lustig machte.

Mehr als 1.200 Tage sind seither vergangen. Über dreieinhalb Jahre sitzen einige der Angeklagten mittlerweile in Untersuchungshaft. Wie rechtmäßig ist diese justizielle Behandlung von nicht verurteilten Verdächtigen ? Diese Frage drängt sich angesichts der (wie auch schon die Razzia nicht minder monströsen) Inszenierung der sogenannten “Reichsbürger-Prozesse”, in denen die Schuld der Angeklagten nachgewiesen worden soll, immer stärker auf. Verhandelt wird an den Standorten Frankfurt am Main, Stuttgart und München. Beteiligte Strafverteidiger sprechen mittlerweile von Verfahren, die albtraumhafte Züge angenommen hätten.

Zwischen gefährlicher Ideologie und realer Bedrohung

Selbst die berühmteste deutsche Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen, lange Jahre beim “Spiegel“ tätig und bei Juristen und Leserpublikum für ihre Akkuratesse und Ausgewogenheit geschätzt, zeigte sich fassungslos über das, was sie als Beobachterin der bisherigen Verhandlungen erlebte, und überschrieb vor zwei Wochen ihren bemerkenswerten “Welt“-Artikel zum Thema so: “Im Reichsbürger-Prozess stimmt etwas nicht“.  Es geht mir hier nicht darum, die Ideologie der sogenannten “Reichsbürger” zu beurteilen oder gar zu verharmlosen. Ihre Vorstellungen über den deutschen Staat, ihre Verschwörungserzählungen und ihre politischen Phantasien sind teilweise absurd; auch dass einzelne Mitglieder Waffen gehortet haben, Feindeslisten angelegt  und sogar Erkundungen des Bundestages für eine mögliche militärische Aktion angestellt haben sollen, will ich keinesfalls relativieren, sollte es den Tatsachen entsprechen. Jedoch stellt sich – zumindest für mich – eine andere, zentrale Frage: Reicht all das aus, um eine Untersuchungshaft über viele Jahre hinweg zu rechtfertigen?

Der zentrale strafrechtliche Vorwurf gegen die „Gruppe Reuß“ lautet auf Bildung einer terroristischen Vereinigung mit dem Ziel, die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands zu beseitigen. Das deutsche Terrorismusstrafrecht wurde ursprünglich geschaffen, um Organisationen wie die RAF, zu bekämpfen, also Gruppen, die tatsächlich Anschläge verübten und zahlreiche Menschen ermordeten. Die “Reichsbürger”-Gruppe unterschied sich davon allerdings in einem wesentlichen Punkt: Nach bisherigem Kenntnisstand blieb sie weitgehend in einer Welt aus Verschwörungserzählungen, Phantasien und unrealistischen Erwartungen gefangen. Grundlage der Vorwürfe sind Chatgruppen oder Gespräche; nach den Ermittlungen sollten eigene Aktionen sogar erst beginnen, wenn eine angebliche Allianz aus amerikanischen, russischen oder chinesischen Streitkräften – teilweise ergänzt um außerirdische Mächte – den Umsturz eingeleitet hätte. Diese wirren Vorstellungen wirken eher wie Ausdruck pathologischer Spinnereien und von Parallelrealitäten, als dass sie einen konkret geplanten, unmittelbar bevorstehenden Staatsstreich vermuten lassen. Und erneut gilt es hier zu bedenken, dass sich ein Großteil der Angeklagten bereits im Rentenalter befand und gesundheitlich angeschlagen war, was ja auch den Spott über die „Reichsrollatoren-Revoluzzer“ auslöste.

Der Rechtsstaat wird am schwierigsten Fall gemessen

Gerade deshalb soll an dieser Stelle weniger die Ideologie der Angeklagten im Mittelpunkt stehen, als vielmehr das Verhalten des Rechtsstaates selbst. Die Untersuchungshaft dient nach deutschem Recht nicht der Bestrafung, sondern sie soll Flucht verhindern, Verdunklungsgefahr ausschließen oder die Allgemeinheit vor unmittelbar drohenden Straftaten schützen. Deshalb verlangt das Gesetz ausdrücklich, dass ihre Dauer verhältnismäßig bleiben muss.
Hier muss nun die Frage erlaubt sein, warum es überhaupt mehr als ein Jahr dauerte, bis die Anklage am 11. Dezember 2023 erhoben wurde, obwohl die Beschuldigten bereits seit dem 7. Dezember 2022 in Untersuchungshaft saßen? Somit sind zwischen der spektakulären Großrazzia vom 7. Dezember 2022 und der Anklageerhebung 369 Tage vergangen. Also ein ganzes Jahr, in dem zahlreiche Beschuldigte bereits in Untersuchungshaft saßen. Wenn Beschuldigte jedoch über Jahre hinweg in Untersuchungshaft verbleiben und sich die Verfahren immer weiter hinziehen, stellt sich zwangsläufig die Frage, ob das Prinzip der Verhältnismässigkeit noch gewahrt wird (und zwar ganz unabhängig von der eklatanten Ungleichbehandlung gegenüber Gewaltverbrechern wie Messertätern oder Vergewaltigern, die allzu oft kurz nach der Tat sogleich wieder aus dem Gewahrsam entlassen werden, weil milde Richter die Ausstellung von Haftbefehlen für “unverhältnismäßig“ halten).

Mehrere Verteidiger im “Reichsbürger-Prozess” berichten inzwischen von einer erheblichen Vorverurteilung ihrer Mandanten in der Öffentlichkeit. Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass manche Angeklagte bereits länger in Untersuchungshaft sitzen, als eine mögliche Freiheitsstrafe am Ende überhaupt betragen könnte. Ebenfalls ist von teils menschenunwürdigen Untersuchungen und psychologischer Zermürbung im Gefängnis die Rede. Ob diese Einschätzungen zutreffen, werden letztlich die Gerichte entscheiden müssen. Die Fragen selbst sind jedoch legitim.

Ein Präzedenzfall für die Justiz

Beobachter wie Friedrichsen sehen deshalb weniger die Angeklagten als eigentlichen Prüfstein, sondern den Umgang der Justiz mit diesem Verfahren.
Denn ein Rechtsstaat beweist seine Stärke nicht dadurch, dass er nur gegenüber sympathischen oder allgemein akzeptierten Personen rechtsstaatliche Maßstäbe einhält. Seine eigentliche Bewährungsprobe beginnt dort, wo er Menschen gegenübersteht, deren Ansichten große Teile der Gesellschaft ablehnen. Erschwerend kommt hinzu, dass – bis auf einzelne Ausnahmen wie den bekannten Strafechtler Ralf Dala Fini – kaum renommierte, erfahrene Strafverteidiger involviert sind, weil es für sie in solchen Prozessen kaum Meriten zu verdienen gibt. Das heißt, es werden hier vom Gericht Pflichtverteidiger gestellt, und wie allgemein bekannt, handelt es sich dabei meist oftmals Berufseinsteiger mit relativ wenig Erfahrung, also nicht gerade die Kathegorie Juristen, die in einem solchen Prozess notwendig wären. Wenn der Rechtsstaat gerade bei den Menschen, die kaum jemand verteidigen will, seine eigenen Maßstäbe aufweicht, verliert er einen Teil seiner Glaubwürdigkeit.

Erneut stellt sich hier die Frage: Wer kontrolliert eigentlich noch die Justiz? Es geht dabei schon längst nicht mehr nur um die sogenannten “Reichsbürger”, sonden eher um eine andere, grundsätzliche Frage: Kann der deutsche Rechtsstaat Menschen jahrelang in Untersuchungshaft halten, obwohl am Ende möglicherweise eine geringere Freiheitsstrafe verhängt wird? Sollte sich dies bewahrheiten, wäre Untersuchungshaft faktisch zu einer Vorstrafe geworden und genau das soll sie nach deutschem Recht eben nicht sein. Besonders irritierend erscheint der Fall eines ehemaligen Kriminalbeamten unter den Beschuldigten: Er sitzt nach Angaben seines Verteidigers inzwischen länger in Untersuchungshaft, als die selbst bei Anlegung des höchsten Strafmaßes zu erwartende Freiheitsstrafe überhaupt dauern könnte. Sollte dies zutreffen, stellt sich zwangsläufig die nächste Frage: Wo bleibt hier die richterliche Kontrolle – und die die Kontrolle der Richter selbst? Untersuchungshaft ist regelmäßig zu überprüfen und muss immer wieder von Richtern bestätigt werden; sie ist also kein Automatismus.

Faeser fixe Ideen

Wenn wirklich jeder einzelne Richter die Fortdauer genehmigt hat, bedeutet das, dass die Richter hier schlampig gearbeitet und jeglichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit missachtet haben. Man muss sich also fragen: Wer schützt den Bürger eigentlich vor Fehlentwicklungen innerhalb der Justiz selbst? Im Anschluss daran kommt sofort die Anschlussfrage: Wozu gibt es eigentlich Oberlandesgerichte, den Bundesgerichtshof und letztlich sogar das Bundesverfassungsgericht? Wenn Verfahren über so viele Jahre laufen und Untersuchungshaft immer weiter verlängert wird, müsste man doch eigentlich erwarten, dass spätestens die höheren Instanzen korrigierend eingreifen. Tun sie das vorsätzlich nicht? Halten auch sie womöglich ein solches Vorgehen für rechtsstaatlich gar für unbedenklich? Oder ist im “Kampf gegen rechts“, der von Nancy Faeser zur ihre Amtsführung bestimmenden fixen Idee wurde und dem auch dieser Kreuzzug gegen die angeblichen Umstürzler zuzuordnen ist, inzwischen alles möglich und erlaubt?

Nochmals: Niemand muss Verständnis für die kruden Ideen der “Reichsbürger” aufbringen. Wer Gewalt vorbereitet oder den Staat mit Waffen bekämpfen will, muss sich vor Gericht verantworten. Allerdings gilt jedoch auch: Der Rechtsstaat darf seine eigenen Maßstäbe nicht aufgeben, nur weil die Angeklagten unpopulär sind. Der Rechtsstaat wird nicht daran gemessen, wie er mit Unschuldigen umgeht. Er wird daran gemessen, wie er mit denjenigen umgeht, die fast jeder verachtet. Grundrechte sind keine Belohnung für Wohlverhalten. Sie gelten gerade dann, wenn ihre Verteidigung unbequem wird. Es geht hier bei weitem nicht mehr um die “Reichsbürger”, jedoch muss in diesem Fall die folgende Frage zwingend aufgeworfen werden: Ist die deutsche Justiz selbst in diesem Fall eine Gefahr für den Rechtsstaat?

Wenn zwei dasselbe tun…

Dass sie auf dem linken Auge blind ist, ist hinlänglich bekannt; der im Gegensatz zu den Angeklagten im “Reichsbürger”-Prozess ungleich reichweitenstärkere und einflussreichere linksradikale Rapper Beslik hat in einem Podcast gerade erst wörtlich zum Sturz der Regierung mit Waffengewalt und zu Lynchjustiz aufgerufen. Hier blieb jegliche Reaktion des Rechtsstaats aus: Keine Verhaftung, keine Anklage. Aber ein paar Rentner sitzen in einem zig Millionen Euro teuren Schauprozess wegen ungleich diffuserer Anschuldigungen seit Jahren hinter Gittern.

Hat die Justiz hier also jegliches Augenmaß verloren? Gerät der Rechtsstaat inzwischen nicht bedrohlich aus dem Gleichgewicht? Und wer kontrolliert eigentlich seine Kontrolleure? Wenn Richter keine Grenzen mehr kennen – wer setzt ihnen Grenzen? Wird Untersuchungshaft zunehmend zur vorweggenommenen Strafe ohne Urteil? Der Rechtsstaat darf seine eigenen Maßstäbe nicht aufgeben, bloß es die die politische öffentliche Vorverurteilung von Angeklagten opportun erscheinen lässt.


Dieser Beitrag erschien auch auf dem Blog “Zwischen den Zeiten“.

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33 Kommentare

  1. @Wenn der “Rechtsstaat” ein Exempel statuieren will
    dann ist das vor allen Dingen erst einmal selbst ein verbrechen, Staatsterrorismus.
    Und es ist gleichgültig, ob es dabei um die Rollator-Gruppe geht, Um Gustl Mollath, um Michael Ballweg oder um die Ärzte, die heute noch wegen Einhalten ihres medizinischen Eides bei den gen-Experimenten des Regimes inhaftiert sind, ihre Praxen verloren haben oder sogar heute noch mit verfahren überzogen werden.
    Heute – spätestens seit Merkel – sind diese staatlichen Übergriffe nicht mehr Ausnahme, sondern schon die Regel, die ein Terror.-Regime kennzeichnen. Der berühmte Morgenmantel ist direkt das Markenzeichen dieses Regimes geworden, den jeder noch halbwegs normale Mensch bereithalten muß !

    Und ja – dabei geht es – wie der Sprecher der Bundesregierung mal bestätigte, um Einschüchterung, um Staatsterrorismus gegen das Volk !

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    1. Die Bundesanwaltschaft sollte sich um den COUP D ETAT der SPD in Niedersachsen kümmern,
      aber sie verhaftet lieber 90 jährige Rentner!

      Diese undemokratischen Wahlausschlüsse in der Bananenrepublik BRD werden übrigens alle von Deutschen Patrioten, der US Botschaft gemeldet.

      Dr. Alice Weidel im Kurzclip dazu

      Alice Weidel zur Drohung eines Staatsstreiches

  2. Die Rechtsstaatlichkeit ist – spätestens seit der fiktiven Corona-Pandemie – in weiten Teilen Deutschlands nicht mehr gegeben. Ist ja auch kein Wunder, sind doch vielerorts weisungsgebundene Personen am Werk! Bananenrepublik 🇩🇪!

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  3. Faeser in ihrem grenzenlosen ideologisiertem Hass, gegen alles was nicht ihrem extremistischen linken Weltbild entspricht, gehört vor Gericht und bestraft.
    dieser in seiner Dimension überzogene Prozess ist eine Schande für einen angeblichen Rechtsstaat.

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  4. So hart wurde die liebe Lina nicht rangenommen mit ihren Genossen zum ersten Antifa-Prozess und ihr wurde U-Haft angerechnet wo sie vorher schon genug Freiheiten hatte. Auch der Älteste der Gruppe als Syrien-Söldner und Trainer wurde beim zweiten derzeitigen Prozess aus der U-Haft gelassen da keine Flucht sowie Verdunklungsgefahr besteht. Naja Zufall ist es nicht sondern gewollt in dieser NGO und Lobby bestimmten Welt. Für Worte und dümmliche Pläne von Senioren und leichtfertigen Jugendlichen gibt es volle Härte wo richtige Verbrecher wie Päderasten, Erpresser, Räuber, Messerstecher und Mafiabanden leise lachen mit Gutachten vom Seelenklempner. Bei Johann Guntermann tät es mich auch nicht wundern wenn er plötzlich geheilt ist wegen einer guten Sozialprognose. mfg

  5. Der Umgang mit der Reuss-Gruppe zeigt deutlich, daß diese als Rechtsstaat konzipierte Bundesrepublik Deutschland spätestens 2022 aufgehört hat, eine Demokratie zu sein. Jetzt sind noch die sog. Sanktionen hinzugekommen, deren mittelalterlicher Giftatem dem Rechtsstaat vollends die Luft verpestet. Medien, die dazu schweigen, wenn Willkür ihr Drachenhaupt unverdeckt erhebt, Politiker, denen es kein „Ceterum censeo“ wert ist, wenn das Unrecht sich als „unsere Demokratie“ brüstet, die Schamlosigkeit eines Juristenkartells müssen nicht mit einer Prise „Es geht mir hier nicht darum, die Ideologie der sogenannten “Reichsbürger” zu beurteilen oder gar zu verharmlosen“ „relativiert werden. Das Unrecht hat die Macht ergriffen, nicht weniger als dies! Es bestürzt mich, daß die Opposition nicht täglich darauf aufmerksam macht, daß hier Menschen im Namen einer politischen Klasse, die jede Glaubwürdigkeit aufgegeben hat, gequält werden. Insofern: Danke für den Artikel, auch wenn er mM. nach allzusehr auf Katzenpfötchen daherschleicht.

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  6. „Kein Bock auf Nazis“: Berliner Finanzamt gewährt Anti-AfD-Verein Steuervorteile
    Die Initiative „Kein Bock auf Nazis“ kämpft gegen die AfD. Ihr Trägerverein wurde vom Berliner Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und genießt Steuervorteile. Dabei ist das für Vereine, die hauptsächlich parteipolitischen Aktivismus betreiben, eigentlich ausgeschlossen.
    https://apollo-news.net/kein-bock-auf-nazis-berliner-finanzamt-gewaehrt-anti-afd-verein-steuervorteile/

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  7. Die sterbende BRD ist ein sterbender UNRECHTS-Staat im Endstadium

    Köln: „Ich bin immer noch Beamter“ – Wegen Missbrauchs verurteilter Lehrer bezieht weiter Beamtengehalt – WELT

    https://www.welt.de/vermischtes/article6a72ecb5cc46967c04caf326/koeln-ich-bin-immer-noch-beamter-wegen-missbrauchs-verurteilter-lehrer-bezieht-weiter-beamtengehalt.html

    er wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verurteilte Kölner Lehrer Christian G. will auch nach einem verschärften Urteil weiter seine Beamtenbezüge erhalten. Darüber berichtete zuerst der „Kölner Stadt-Anzeiger“. Um die Rechtskraft des Urteils hinauszuzögern – und somit den schlussendlichen Verlust seines Beamtenstatus – soll er Revision gegen ein erstes Urteil eingelegt haben, lautet ein Verdacht.

    Wie ein Gericht festgestellt hatte, missbrauchte der heute 37-Jährige in seiner Zeit als Aushilfslehrer eine Schülerin im Unterricht, Jahre später vergewaltigte er seine elf Monate alte Tochter. Christian G. legte damals ein Geständnis ab. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und drei Monaten.

    1. @Wegen Missbrauchs verurteilter Lehrer bezieht weiter Beamtengehalt
      na klar doch – die beteiligten Richter frißt nur der Neid auf, nicht selbst mitgemacht zu haben – wie es bei den grooming-Gangs in England inzwischen bekannt ist – freier Zugang für Politiker . Juristen und Polizei – oder glaubt jemand ernsthaft, davon hätten nur die niederen Polizeiränge ihren Zugang erhalten?
      Und bei Vorgängen wie Dutroux, Sachsen-Sumpf und Epstein wurde immer wieder gezeigt – und durch die Ermordung der Zeugen belegt – auf welcher Ebene sich das abspielt !

  8. Rechtsstaat?
    Wer immer noch daran glaubt, belügt sich selber.

    Wenn Ermittlungen gegen Vergewaltiger eingestellt werden, salafistische Gefährder frei rumlaufen dürfen, Fremde ohne Aufenthaltsrecht jahrzehntelang alimentiert werden und Einheimische „Dissidenten“ jahrelang in U-Haft sitzen, ist der Rechtsstaat eine Illusion.
    😜

  9. Ja, die Dame ist schon ein ganz besonderes SPD-Schmuckstück. Dumm, intrigant und hinterfotzig bis zum Abwinken. Mit besonderer juristischer Kenntnis und Befähigung, die darauf schließen läßt, das sie ihre Staatsexamen als Preis an der Jahrmarktsschießbude gewonnen hat. Das letzte was ich von ihr hörte, war, das sie in ihrem Hochtaunuskreis, in irgendeinem Dönerbuden-Puff eine Autogrammstunde gegeben hat – also ihrem Nivea entsprechend… .

  10. „..nach den Ermittlungen sollten eigene Aktionen sogar erst beginnen, wenn eine angebliche Allianz aus amerikanischen, russischen oder chinesischen Streitkräften – teilweise ergänzt um außerirdische Mächte – den Umsturz eingeleitet hätte. “

    meine nachbarn sind beunruhigt, wenn ich vor der morgendämmerung laut los lache..wenns nur nicht so traurig wäre. da kriegt man sich doch schnell wieder ein. in meine augen hat der staat hier eindeutig die rote linie überrollt.

    vielleicht will man die vertrockneten körper später in exposit harz kleiden und die rentner rebellion als warnung für nachahmer vor dem bundestag aufstellen. oder steinmeier kriegt die zu seinem arsch dazu.

    aber mal im ernst, der zuständigen staatsanwaltschaft gehört ein gehöriger tritt in die weichteile verpasst. namen und partei zugehörigkeit sollten kommuniziert werden.

    über das stadium rechtstaat ist deutschland schon jahrzehnte hinaus..und zur not versteckt man sich dann hinter eu und der hochkorrupten uschi.

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    1. Welcher „Schwachkopf“ glaubt das Rollator Fahrer einen Umsturz geplant oder vor allen Dingen durchführen können und konnten? Das können doch nur staatliche Hohlbirnen im Verfassungsschutz und im Verfassungsgericht sein!
      Siehe die aktuelle Drohnen Lüge! Riecht nach VS, weil vorsorglich der auslösende Zünder entfernt wurde. Denn sie trauen ihren angeworbenden Mitstreitern nicht!

      1. Dann schaut mal hier. Pioneer schreibt „am kommenden Mittwoch soll der größte Umbau des deutschen Verfassungsschutzes seit dessen Gründung im Kabinett verhandelt werden. Der Verfassungsschutz soll in Zukunft Wohnungen durchsuchen dürfen, Kameras live anzapfen und Daten verfälschen.

        Damit bricht Innenminister Alexander Dobrindt mit dem Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendienst, sagen Kritiker. Dieses Gebot verhinderte bisher, dass der Verfassungsschutz mit Befugnissen der Polizei ausgestattet werden kann.“

        Geht das in Anlehnung an zwei Geheimdienste aus der Vergangenheit, mit denen wir ja nicht so gute Erfahrungen gemacht haben?

  11. welcher Rechtsstaat?????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

    1. Bin jetzt 76 Jahre alt und warte immer noch auf einen Rechtsstaat!
      In den Regierungen sitrzen nur noch Volksverräter, welche die Wahrheit um alles in der Welt zu verhindern!

  12. Dieser Staat kann doch seine moralische Stärke am besten noch präsentieren , wenn er den Rapper als Hilfs-Richter einsetzt im Eilverfahren und die Angeklagten zur Steinigung durch die Muslimbruderschaft verurteilt…Nur so kann “ unsere Demokratie “ verteidigt werden !

  13. Was der sogenannte Rechtsstaat hier teilweise treibt ist im wahrsten Sinne des Wortes „Haarsträubend“
    Seien es Urteile, Aktionen, Maßnahmen etc.
    „Rollator-Putsch“,
    Compact-Durchsuchung inkl. „Festnahme von Büromöbeln“,
    Der „Fangschuss“ von Kurt Hättasch (der auch schon fast 2 Jahre in U-Haft sitzt)

    Sind nur einige der Beispiele .
    Innenminister, Richter und Staatsanwälte die sich aufführen wie „Landadel“ deren Wort Gesetz ist!
    Keiner dieser Leute wird offenkundig zur Verantwortung gezogen.

    Ich bin der Meinung das auch deshalb die Opposition so stark bekämpft wird damit diese „mafiösen“ Strukturen nicht aufgebrochen werden!

  14. Sehr guter Artikel zum Thema Rechtsstaat Deutschland! Auch die lange Untersuchungshaft von Dr. Füllmich und damals Michael Ballweg gehören hier noch erwähnt. Leider traut sich jedoch niemand das Schicksal Host Mahlers, Ursula Haverbecks, Ernst Zündels und vieler anderer zu erwähnen, die Ihr Recht vom Grundgesetz in Art. 5 auf freie Meinungsäußerung in Anspruch nahmen, aber dann nach dem Gummiparagraphen 130 StGb zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, nur weil Sie Zweifel an der offiziellen Geschichtsschreibung äußerten und nach eigenen Recherchen zu einer anderen Darstellung der Geschichte kamen und diese Zweifel auch äußerten.
    Infragestellen, wie bei Frau Haverbeck führten bei Ihr im Alter von über 90 Jahren zu einer mehrjährigen Haft ohne Bewährung. Nach Haftentlassung wurden weitere Verfahren gegen Sie angestrengt, deren Sie sich durch einen natürlichen Tod dann entzog. Für die nach §130 StGb verurteilten Gesinnungs- und Meinungsverbrecher hat sich bisher noch nie jemand eingesetzt.

  15. Mit diesem Staat bin ich so fertig wie im Herbst 1989 mit der ddR, mental verabschiedet man sich meist schon 10 Jahre davor. Nur weiß ich diesmal nicht, wohin man flüchten könnte, Corona war überall.

  16. Ein Afghane wurde heute zu lebenslänglicher Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt, weil er in eine Verdi-Demonstration gerast ist , zwei Meschen getötet hat und viele schwer verletzt hat. Wäre er in eine AfD-Veranstaltung gerast, hätte er wahrscheinlich Bewährung bekommen. Zumindest dann, wenn er behaupten würde, er sei aus der Veranstaltung heraus rassistisch beleidigt worden.

  17. „die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands zu beseitigen.“

    Man kann nichts beseitigen, was es nicht gibt. Wir haben ein Grundgesetz, keine Verfassung.

  18. Deutschland ist, weil die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden durch die Justizminister sind, kein Rechtsstaat. Das war Deutschland übrigens noch nie, denn auch im Kaiserreich war das so.
    Wir leben nur in einem rechtsstaatlichem System, keinem Rechtsstaat!

  19. Der „Rechtsstaat“ will nicht nur ein Exempel statuieren.
    Er statuiert es. Weil er die Macht hat.

    Wie war das mit Honecker und Mielke damals?
    Wurden die nicht aus Gesundheitsgründen für verhandlungsunfähig erklärt?
    Und wieviel tausend Tote und Geschundene hatten die zu verantworten?
    Aber von der „Rollatorgang“ sind bereits zwei im Knast verreckt.
    (Oder hat man die im moribunden Zustand heimgekarrt?)
    Wie lange halten die gequälten Greise noch durch?
    Wo sind die Menschenrechtler, die sich ihrer annehmen?
    Wo sind die Pfarrer, die Bischöfe, die Guten überhaupt?
    By the way: Wie viele Exempel sollens denn werden?
    a) NSU: Terror, von dem niemand weiß.
    b) Tobias Rathjen: ein offenkundig Irrer, dessen Opfer plötzlich Namen haben. Aber war er der Mörder?
    c) die „Sächsischen Separatisten“: Parallelen zur Rollatorgang; Gedankenverbrechen pur

    Dieses System ist eine infame und gigantische Lüge.
    Sonst nichts.
    Die Frucht der Lüge aber ist der Tod.
    Gott stehe den Gequälten bei!

  20. Der deutsche Rechtsstaat ist schon lange tod. Man kann das Theater auch als Gesinnungsstaat bezeichnen, der sich selbst zu retten versucht. Hier zeigt die dekadente Akademikerclique – gestützt von Nichtsnutzen und Politclowns – dem dummen Volk wer das Sagen hat. Und das dumme Volk lässt sich den ganzen Scheiß gefallen. Und solange das so läuft, wird sich auich nix ändern. Die alten rechten Deppen werden im Knast bleiben und die linken Terrorbabys dürfen weiter die Stromversorgung killen. Läuft doch prima in der DDR 2.0.

  21. Ein Spiegel der Justiz und Politik, Till Eulen“spiegel“ in Extremform. Während man hochkriminelle Täter auf freien Fuß setzt, inhaftiert man Ärzte, Coronagegner und angebliche Reichsbürger, also Bürger welche mit diesem Regime nicht eins sind, verständlicherweise. Im Tausendjährigen Reich würden sie rote Armbinden tragen für politische Häftlinge, weit gefährlicher als grün (Berufsverbrecher). Diese hierarchische Einordnung scheint sich nicht geändert zu haben und zeigt den inneren Zustand des Landes. Knapp vier Jahre hat man diese Menschen schon ihrer Freiheit beraubt, ohne Verhandlung und mit dubiosen Anschuldigungen ohne Taten. Demokratie? Nur mit Blindenbinde.

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