
Das Bundesverfassungsgericht hat sich diese Woche einmal mehr zum willigen Helfershelfer der “Unsere Demokratie”-Verteter gemacht – und nun tatsächlich auch noch die absurde Posse abgesegnet, mit der die Mehrheit der Parteien der AfD als zweitgrößter Fraktion im Bundestag seit bald einem Jahr einen ihrer Abgeordnetenzahl angemessenen Sitzungssaal willkürlich verweigert. „Der verfassungsrechtliche Status der Fraktionen umfasst nicht das Recht auf einen bestimmten Fraktionssitzungssaal. Die Ansicht der Antragstellerin, der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl“, stellten die Höchstrichter zynisch fest. Im konkreten Fall habe der Ältestenrat davon ausgehen dürfen, „dass der Saal, welcher der Antragstellerin zugeteilt wurde, auch für ihre Fraktionsgröße geeignet ist“. Für die Annahme einer „evident sachwidrigen, willkürlichen Entscheidung“ biete das Vorbringen der AfD keine hinreichenden Anhaltspunkte, hieß es weiter.
Dabei ist offenkundig und völlig unstreitig, dass das Einpferchen der AfD in einen Saal, der jedem ihrer Abgeordneten nur rund einen Quadratmeter Platz bietet (zum Vergleich: Schüler müssen in ihren Klassenzimmern mindestens 2,5 Quadratmeter Platz haben, und der Gesetzgeber billigt selbst Schweinen in der Massentierhaltung 1,5 Quadratmeter zu), ein reiner Akt der politischen Schikane, Willkür gegen die Opposition und deren gewollte und bewusste Demütigung ist. Es geht darum, die parlamentarische Oppositionsarbeit – und damit die Repräsentation von über 20 Prozent der deutschen Wähler – zu sabotieren und möglichst zu verunmöglichen.
Mangel an politischem Anstand
Hingegen beansprucht die deutlich kleinere SPD-Fraktion beansprucht ohne jeden plausiblen Grund den zweitgrößten Saal für sich. Selbst „Bild“ kritisiert das Urteil: Es zeuge von einem Mangel an politischem Anstand und Instinkt. Das Blatt verweist auf die “Phantomgröße einer Ex-Volkspartei, der SPD“. Auch wenn die AfD den Streit um den Saal im Reichstagsgebäude verloren habe, mache sich die SPD lächerlich und wolle nicht wahrhaben, was aus ihr geworden sei. Dass die SPD den alten Saal nach der Bundestagswahl überhaupt habe behalten dürfen, habe nur den einen Grund, dass die Union sich im Ältestenrat des Bundestages nicht gegen den Koalitionspartner habe stellen wollen. Die Sturheit der Genossen setze die AfD moralisch ins Recht, meint „Bild“ tendenziös. Dazu braucht es nicht die SPD; die AfD ist hier glasklar im Recht – denn die Diktatur der Mehrheit zwecks Abräumen von Oppositions- und damit Minderheitenrechten widerspricht einer echten Demokratie.
Dies unterstreicht auch Bernd Baumann, der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion: In der Sache, erklärt er, habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, „dass eine Partei, die nicht über 51 Prozent der Bundestagsmandate verfügt, stets dem Willen beziehungsweise der Willkür der anderen Parteien im Bundestag ausgeliefert ist, wenn sich diese gegen sie zusammenschließen“. Auf den Fraktionssaal der AfD-Fraktion bezogen bedeute das: Wenn es den anderen Parteien gefalle, könnten sie der AfD-Fraktion durch bloßen Mehrheitsbeschluss jeden Saal zuweisen, den sie wollten.
Unsägliches Kartellverhalten
Das gelte selbst für den Fall, dass man darin – objektiv – aus Platzmangel nicht mehr parlamentarisch arbeiten könne. Baumann erinnerte daran, dass auf dieselbe perfide Weise – also über bloßen Mehrheitsbeschluss – der AfD-Fraktion bereits der ihr nach Geschäftsordnung zustehende Sitz im Bundestagspräsidium und die Vorsitze in den Ausschüssen seit nunmehr drei Legislaturperioden versagt werden. Mit diesem unsäglichen Kartellverhalten wird ein zentrales Prinzip der Demokratie ausgehebelt, nämlich das des Minderheitsschutzes: „Jeder Partei, die nicht die alleinige Mehrheit hat, können faktisch alle parlamentarischen Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte so weit beschränkt oder entzogen werden, dass sie de facto in einzelnen Bereichen keine mehr hat“, so Baumann.
Dies widerspreche allen Partizipationsrechten, die Grundgesetz und Bundestagsgeschäftsordnung vorsehen. Dass sich das höchste deutsche Gericht auch noch zum Komplizen dieser offensichtlich systematischen und grundgesetzwidrigen Sabotage der Arbeit frei gewählter Abgeordneter macht, bestätigt erneut, wie sehr die Bundesrepublik zu einer Scheindemokratie und Beute eines autoritären Parteienstaats geworden ist.
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11 Kommentare
@Verfassungsgericht segnet antidemokatische Schikanen des Parteienkartells gegen die AfD ab
wenn man weiß, wer dort „Richter“ ist und wie sie dorthin kommen, dann kennt man auch ihre Urteile.
Cardassia läßt grüßen !
Und ja, mir ist bekannt, welches Risiko auch Richter eingehen, wenn sie sich an Gesetz anstatt die kommunistische Agenda des Regimes orientieren – Faesers Maulkorb kann auch Richter ruinieren ! Wird gerade an einem Bundeswehr-Offizier demonstrativ vorgeführt, der es wagte, sich für die AFD als Stadtrat wählen zu lassen !
Die alte Mao-Regel : Vernichte einen, Unterwerfe tausende !
Deutschland hat keine Verfassung somit ist auch das Verfassungsgericht eine Erfindung der Herrscher….
51%für die afd… und die hütte brennt… alice hau rein…
Unsere Rechtssprechung in Form
von Richtern ist zu Befehlsempfängern
der Regierung verkommen.
Schämt Euch.
Wenn ihr den Charakter dazu habt.
Meiner Ansicht nach hat das weniger mit politischem Anstand zu tun sondern mit menschlichem. Beides geht den Kartellparteien ab – und wird leider noch unterstützt von nichtsnützigen willfährigen Verfassungsrichtern …
Pfui Deibel !
Bundesverfassungsgericht!
Dieses Wort suggeriert, daß es eine Bundesverfassung gibt. Das wirft allerdings die Frage auf, welcher Bund das denn sein soll.
Der letzte urkundlich erwähnte Bund ist der Ewige Bund von 1871. Dieser hat weiterhin Bestand, denn laut BVerfG besteht das Deutsche Reich fort (Az.: 2BvF 1/73).
Der im GG mehrfach erwähnte Bund, der in den Rechten und Pflichten der Besatzerverwaltung steht (s. Art. 133 GG), ist deren Rechtsnachfolger, also ein Rechtssubjekt Washingtons und somit die Interessenvertretung der USA im besetzten Deutschland. Dieser Bund ist darum NICHT die Interessenvertretung der Deutschen.
Da für diesen ominösen Bund keine verbindliche Definition zu finden ist und es auch keine Gründungsurkunde gibt, ist er folgerichtig rechtlich inexistent, eine juristische Fiktion.
Daß das Grundgesetz keine Verfassung ist, geht aus dem Artikel 146 hervor: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt.“
Logische Konsequenz: Wäre das GG tatsächlich eine Verfassung, wäre es am Tage seines Inkrafttretens ungültig geworden.
Was man uns vorgaukelt, ist alles nur Theater fürs Dummvolk. Dieses glaubt lieber der Propaganda als sich mal Gedanken über die Wirklichkeit zu machen.
Die AfD kann im System „Unsere Demokratie“ froh sein, daß sie nicht auf dem Klo ihre Arbeit machen muß.
😜
…Deutschlands „Unsere Demokratie“ – so wollten es die Wähler (70%), so sollen sie dafür zahlen…
Billiger und niveauloser geht’s anscheinend immer.
Das Kartell ist sich für keinen Dreck zu schade.
Handlung= Charakter.
Zitat: „Die Ansicht der Antragstellerin, der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl“,
Allein schon die Namensbezeichnung dieses Saales durch das Gericht macht deutlich, dass es sich um eine vollständig befangene Aussage und Würdigung handelt. Der Saal hat auch eine offizielle Nummerierung und gerade AfD-Abgeordnete haben leider in der Vergangenheit selbst immer wieder dümmlich diese Namensbezeichnung verwendet und damit dem SPD-Beharrungsanspruch Vorschub geleistet.
Wie wäre es gewesen, das Gericht zu einer Ortsbesichtigung unter Fraktionsbeteiligung einzuladen? Hätte man sich dann auch noch so durchlügen können? So zeigt man, dass man von höchster staatlicher Stelle nicht einmal mehr ein funktionierendes Parlament wünscht. Von Fraktionszwang und ähnlichen als kriminell einzustufenden „Dauer-Lenkungsmaßnahmen“ gar nicht zu reden.
Juristisch sicherlich korrekt, aber nur weil es legal ist ist es nicht automatisch vollumfänglich legitim.
Denn angemessenes Verhalten und Würdigung des Wählervotums sieht jedenfalls ganz anders aus.
Wird spannend wie es nach der nächsten Wahl aussieht – wenn die dann noch weiter geschrumpften Rotlinge weiter an ihrem Prachtsaal kleben, und die dann womöglich auf Rang zwei zurückgefallene Union in den Hühnerstall verschoben wird in den sich heute die verfemte Alternative zwängen muß.
Einen wichtigen Punkt hat das Gericht offen gelassen: Ab welchem Platzmangel ist die Zuweisung endgültig als unzumutbar anzusehen? Das Arbeitsschutzgesetz gibt vor wieviel Mindestfläche pro Büroplatz verfügbar sein muß, für Versammlungsräume jedoch nur Vorgaben bzgl. Fluchtwegbeschaffenheit.