
Es kam, wie es hierzulande in diesen Zeiten wohl kommen musste: Das Landgericht Freiburg hat die Klage des Ahriman-Verlages gegen die linksextreme Soros-nahe Internetplattform “perspektive” abgewiesen – und stellt den infamen Verleumdern damit einen Freibrief für die Verbreitung ihrer Lügen und Schmutzanwürfe aus: Die Seite hatte faktenfrei und wahrheitswidrig behauptet, der Freiburger Verlag, der den höchsten Anteil jüdischer Autoren aller deutschen Verlage (von rein konfessionellen Verlagen abgesehen) aufweist, würde “regelmäßig antisemitische Bücher veröffentlichen”. Gegen diese ungeheuerliche Verleumdung hatte der Verlag Klage erhoben, da diese erkennbar auf die substantielle Schädigung und letztlich wirtschaftliche Vernichtung abzielt und ausschließlich dem Zweck der Nichtzulassung zu Buchmessen, Verlust von Unterstützern und Werbeanzeigen und wohl auch der Zielmarkierung für drohende Gewaltakte diente.
In Veröffentlichungen von Ahriman findet sich tatsächlich keine einzige antisemitische Äußerung – ganz im Gegenteil: Etliche der dort verlegten Autoren waren selbst Opfer von Verfolgung im Dritten Reich, haben dort Entrechtung und schwerste Mißhandlung erlitten oder persönlich unter Einsatz ihres Lebens die antisemitische Gewaltherrschaft Hitlers bekämpft – wie etwa Bernard Goldstein, Führer des Warschauer Ghetto-Aufstandes, oder Leopold Trepper, Leiter der “Roten Kapelle”). All diese Autoren berichten in ihren bei Ahriman erschienenen Büchern über das Grauen des antisemitischen Nazi-Regimes. Auf Einladung des Verlages hin haben unter anderem der 1939 in letzter Minute dem Naziterror entkommene Bert Wallace und der (inzwischen verstorbene) renommierte Talmud-Philologe Professor Hyam Maccoby in zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen ihre bei Ahriman verlegten Schriften vorgestellt, ebenso wie auch der Direktor des Simon-Wiesenthal-Zentrums in Jerusalem, Dr. Efraim Zuroff, der neben anderen Autoren persönlich vor dem Freiburger Gericht gegen den lügnerischen und ehrabschneidenden Schmutzanwurf protestiert hat (sein Protestbrief ist hier einsehbar).
Kritik am Globalismus oder Soros ist “antisemitisch“
Wer sich noch wundert, wie es sein kann, dass ein so dezidiert projüdischer Verlag in Deutschland von linksextremen Hetzern mit haltlosen Antisemitismusvorwürfen überzogen wegen kann, kennt den deutschen Linksstaat schlecht. Hier genügt nämlich bereits die Anschuldigung der “Guten”, um einen Generalverdacht gegen alle auszusprechen, die die falschen Narrative bedienen. Wer etwa Kritik am Globalismus übt oder den Einfluss Milliardärsstiftungen oder von real existierenden plutokratischen Finanzeliten thematisiert, wird heute in einer perfiden Übertragung beschuldigt, angeblich “antisemitische” Stereotype zu bedienen – weil sich die Verteidiger dieser Strukturen und Mainstreammedien dadurch an die Nazi-Thesen zur jüdischen Weltverschwörung erinnert fühlen. Noch bizarrer ist die Unterstellung, Kritik an George Soros müsse antisemitisch sein, weil dieser Jude ist.
Nach über einem Jahr (!) fand am 23. September 2025 die nur mehr als Farce zu bezeichnende Verhandlung am Landgericht Freiburg statt (übrigens auch in Gegenwart von Ansage!-Autor Albrecht Künstle, der diese Farce fassungslos miterlebte und hier darüber berichtete), in der der “perspektive”-Anwalt ganz im Ungeist dieser willkürlichen Auslegung – und vom Gericht unwidersprochen – erklärte, selbst wenn Ahriman ausschließlich jüdische Autoren hätten, könne man ihm ohne weiteres “antisemitische Bücher” anhängen. Das Gericht folgte dieser (offensichtlich auf den Devisen “schuldig bei Verdacht” respektive “Antisemitismus ist, was linksradikale NGOs dafür halten” beruhenden) Argumentation am 10. Oktober mit seinem veritablen das Schandurteil: Die Ahriman-Klage gegen den offensichtlichen Rufmord wurde abgewiesen. Das bedeutet: Die publizistische Heimstatt all dieser jüdischen Autoren soll auch weiterhin also als Verlag “antisemitischer Bücher” verleumdet werden dürfen! Die Voreingenommenheit der bei ihrer mündlichen Urteilsverkündung sichtbar nervösen Richterin (sie hatte offensichtlich nicht mit Publikum gerechnet) wurde daran deutlich, dass sie sich sogar dazu hinreißen ließ, das juristische Vorgehen von Ahriman gegen die Verleumder als “groben Unfug” zu bezeichnen.
Die Perversion der Meinungsfreiheit
Nun, mehr als drei Wochen nach Verkündung, liegt endlich die schriftliche Urteils-“Begründung” vor; die Parteilichkeit des Gerichts hatte sich zuvor auch darin gezeigt, dass die beklagten “perspektive”-Verleumder, nicht jedoch der klagende Ahriman-Verlag dessen schriftliche Ausführung schon anderthalb Wochen vorher – offenbar per E-Mail – erhalten und daraufhin öffentlich ihren faulen “Erfolg” zelebriert hatten. Ahriman hingegen verweigerte hat das maximal befangene Gericht in offensichtlicher Ungleichbehandlung die zeitnahe Übermittlung des Urteils – und das trotz vielfacher Nachfrage des Anwalts über zwei Wochen lang. Skandalöser als diese Schikane jedoch ist, das, was in der Urteilsbegründung steht. Bezeichnenderweise wird darin keine einzige antisemitische Äußerung in irgendeiner Veröffentlichung des seit über 40 Jahren bestehenden Ahriman-Verlages benannt. Es gibt sie ja auch nicht. Statt dessen wird jedoch wortreich das “Recht auf Meinungsfreiheit” der Verleumder (!) bemüht. Dies kann man nur noch als frechen Zynismus der Linksjustiz hierzulande bezeichnen.
Denn während dieselben Gerichte inzwischen an Zensur und Exempelstrafen grenzende Urteile gegen “Meinungsverbrecher” verhängen, die Grünen-kritische Plakate auf ihrem Privatgrundstück aufstellen, Politiker als “Schwachkopf” bezeichnen oder ihnen erkennbar satirische Zitate zuschreiben, wird hier gerade zu höhnisch eine an Rechtsbeugung grenzende Auslegung von “Meinungsfreiheit” bemüht, die jeder fairen und ausgewogenen Rechtspraxis zuwiderläuft. Denn die wissentliche Behauptung falscher Tatsachen und verleumderischer Vorsatzlügen, die in gezielt denunziatorischer, schädigender Absicht verbreitet werden, waren noch nie von der Meinungsfreiheit gedeckt, noch nicht einmal zu Zeiten, als die Justiz hier noch politisch unvoreingenommen und neutral urteilte – ebensowenig, wie Aufrufe zu Gewalt, Holocaustleugnung oder rassistische Parolen “Meinung” und somit je durch Artikel 5 Grundgesetz gedeckt waren. Daran ändern auch wortklauberische und seitenlange juristische Pirouetten, ohne die noch kein Unrechtsurteil auskam, rein gar nichts – und das, wie gesagt, in einem Land wo die reale Meinungsfreiheit im Sinne des Artikels 5 GG inzwischen routiniert mit Füßen getreten wird; ein Umstand, der unter anderem auch von US-Vizepräsident J.D. Vance getadelt wird.
Richterliche Unlogik
Das Urteil behauptet, die Diffamierung durch “perspektive” sei keine (falsche) “Tatsachenbehauptung”, sondern Verleumder dürfe “frei sagen, was er denkt” – also auch Lügen verbreiten (!). Für seine ehrabschneidende Behauptung müsse er ausdrücklich keinerlei Belege oder Begründung angeben. Wörtlich heißt es: “Vorliegend kommt es nicht darauf an, ob für die Meinungsäußerung eine ausreichende Tatsachengrundlage gegeben ist.”) Es liege nur eine harmlose “Wertung” vor – dies auch deshalb, weil der Schmutzanwurf des “Antisemitismus” zusätzlich noch mit weiteren Lügen angereichert ist (laut “perspektive” soll, siehe oben, sachlich begründete Kritik an Soros “Antisemitismus” sein, und außerdem verlege Ahriman angeblich auch “völkische” und “rassistische” Bücher – eine weitere Lüge, für die natürlich ebenfalls kein einziger Beleg geliefert wird).
Die richterliche Unlogik, die jedem Unrecht den Weg bahnt, geht aber noch weiter: Dass die “perspektive”-Verleumder dem Ahriman-Verlag “antisemitische Bücher” unterstellen und er sich dagegen wehre, zeige “erst recht”, wie sehr man hierüber unterschiedlicher “Meinung” sein könne. Nun, wie würde wohl das Urteil ausfallen, wenn jemand über das Landgericht Freiburg verbreiten würde, diese fälle “regelmäßig antisemitische Urteile”? Wäre das dann auch noch “Meinung” oder “erlaubtes Werturteil”? Wichtig zu begreifen: Am Schluß der Urteilsbegründung, auf Seite 15, wird der Paragraph 824, Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zitiert: “Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss.”
Ein Testlauf
Damit ist die gegen Ahriman begangene Tat eigentlich sehr genau beschrieben. Dann aber heißt es im Urteil abrupt: “Vor abwertenden Meinungsäußerungen und Werturteilen bietet § 824 Abs. 1 BGB keinen Schutz.” Dies dürfte der kürzeste Weg vom Gesetzeswortlaut zum Unrechtsurteil darstellen – und das vorausgehende seitenlange und unfalsifizierbare Geschwafel der Richterin dient der psychologischen Einstimmung auf diesen Unrechtsakt.
Was besorgniserregend ist: Dieses Freiburger Schandurteil dürfte richtungsweisend sein, denn der juristisch hiermit abgesegnete Testlauf der Verleumder verlief erfolgreich und öffnet Tür und Tor für weitere analoge Angriffe nicht nur auf Ahriman, sondern demnächst dann gegen freie Medien, Oppositionelle und alles und jeden, der politisch unerwünscht und daher vogelfrei ist. Wenn für erlogene, gezielt schädigende, ehrabschneidende Behauptungen keinerlei “Tatsachengrundlage” mehr nötig ist, dann lässt sich auf dieser Grundlage jeder stigmatisieren, mundtot machen und vernichten. Das ist “Meinungsfreiheit, “im Namen des Volkes”, à la Orwell – und die ultimative Pervertierung der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung (FDGO). Alle Verteidiger des freien Wortes – nicht jedoch erlogener Hetze – sind aufgerufen, sich am Kampf gegen legalisierte Verleumdungshetze und eine zunehmend politische Justiz zu engagieren.
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5 Antworten
Artikel 131 Grundgesetz machte es möglich, dass die gleiche Art von Juristen in Westdeutschland recht schnell wieder in Amt und Würden kam, die schon im Dritten Reich Recht sprachen.
Mit deren Erben im Geiste haben wir es heute noch oft zu tun. Seit 1990 leider auch gesamtdeutsch …
Meine persönliche Erfahrung: Hast du in einem Rechtsstreit eine Richterin, bist du im Arsch , zumindest als Mann.
Die sind alle irgendwie von der gleichen Sorte und das Urteil steht vorher schon fest.
Wenn ich mir nur den linksgrün-sozialistischen Stadtrat von Freigurk anschaue, dann möchte ich da mal geschenkt leben müssen!
Na ja. Man wehrt sich gegen Lügen von Soros und bekommt dann in Deutschland so ein Urteil! Aber eine jüdische Weltherrschaft ist eine Verschwörungstheorie!
Nicht mehr lustig!
Wir sollten lernen den bedingungslosen Glauben an die Justiz zu verlieren:
Denn wie andere Institutionen unserer Gesellschaft ist auch die Justiz, zumindest in Teilen,
von Linksradikalen und Linksextremisten unterwandert worden.
Hans-Georg Maßen