
Man kennt, deckt und protegiert sich im Hohen Norden: Das “Geliefert-wie-bestellt”-Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts im Fall Nius ./. Daniel Günther, das sich allen Ernstes die völlig groteske Behauptung des schleswig-holsteinischen Ministerpräsident Daniel Günther zueigen machte, er sei bei seinem Skandalauftritt bei Markus Lanz vor einem Monat als “Privatperson” und nicht als Ministerpräsident aufgetreten , markiert einen neuer Tiefpunkt in der deutschen Rechtsgeschichte und zeigt die jeder Gewaltenteilung hohnsprechende Verfilzung zwischen Politik und Justiz. In der denkwürdigen Sendung vom 7. Januar hatte Günther „Nius“ als „Feind der Demokratie“ bezeichnet, ihm pauschal eine faktenfreie Berichterstattung unterstellt und für einen Schulterschluss von Staat und „Zivilgesellschaft“ im Kampf gegen freie Medien plädiert, bevor er dann eine Regulierung und gegebenenfalls sogar ein Verbot “solcher” Medien begrüßte.
„Nius“ hatte auf eine Unterlassungserklärung geklagt – weil Günther in seiner Eigenschaft als Ministerpräsident und damit als Vertreter des Staates solche Äußerungen niemals hätte tätigen dürfen. Da das auch Günther beziehungsweise seinen Anwälten und Beratern klar war, hatte er nach der Sendung behauptet, er sei als Privatmann in der Sendung gewesen, – obwohl er darin ausdrücklich und unmissverständlich klargestellt hatte, dass er „nicht als Bürger“ hier sei, „sondern ich bin Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein“. Zudem hatte er berichtet, dass die Verwaltung in Schleswig-Holstein keine Produkte von US-Tech-Konzernen nutze. Allein diese Aussage zeigt, dass Günther wissentlich und unzweideutig in seiner offiziellen Funktion als Regierungschef sprach, als welcher er überhaupt auch nur in die Sendung eingeladen und angekündigt worden war Zudem war die Einladung über die Staatskanzlei in Kiel, den Amtssitz des Ministerpräsidenten, erfolgt – und in den Bauchbinden während der Sendung war Günther durchgehend als Ministerpräsident kenntlich gemacht worden.
Rabulistik an Absurdität kaum noch zu überbieten
Trotzdem übernahm das Verwaltungsgericht Günthers gerade lächerliche Schutzbehauptung als gegebene Tatsache: Ein Anspruch auf Unterlassung bestehe nicht, „weil Herr Daniel Günther diese Äußerungen nicht als Ministerpräsident und Teil der Landesregierung, sondern in seiner Funktion als Parteipolitiker getätigt habe“. Seine Aussagen seien dem Land daher “nicht zurechenbar”, schrieb das Gericht lakonisch es seiner Pressemitteilung, nebst der so unlogischen wie dreisten Feststellung, dass es “zu keinem anderen Ergebnis” führe, dass Günther sich “an anderer Stelle in der Sendung” auf seine Funktion als Ministerpräsident berufen habe; die Äußerungen seien getrennt voneinander im jeweiligen inhaltlichen Zusammenhang zu betrachten. In Verbindung mit den angegriffenen Äußerungen habe sich Günther nicht auf sein Amt berufen, sondern sich an einer allgemeinen medienpolitischen Diskussion beteiligt, heißt es.
Diese Rabulistik ist an Absurdität kaum noch zu überbieten. Sie bedeutet nichts anderes, als dass Günther – quasi schizophren – als multiple Persönlichkeit aufgetreten sei: der Zuschauer soll selbst raten, wann er gerade als Privatmann und wann als Amtsträger spricht. Würde man diesen ausgemachten Unsinn der Verwaltungsrichter gelten lassen, wäre allerdings jeder Satz eines Politikers beliebig interpretierbar, sofern er zuvor nicht jeweils ausdrücklich per Disclaimer erklärt, ob er ihn gerade nicht als Amtsträger äußert. Aus dem Gesamtzusammenhang der Einladung, Günthers klarer Feststellung, er sei als Ministerpräsident zu Gast – und gerade nicht als Bürger, wie er sogar noch explizit voranstellte – und seinen Aussagen in der Sendung, geht mit überwältigender Klarheit hervor, dass er ausschließlich in amtlicher Funktion auftrat. Dies vom Gericht konzentrierte Doppelrolle ist insofern höchst interessant, als man mit der selben Logik dann im Umkehrschluss auch keine besondere Verurteilung von Politikern mehr vertreten könnte, wie diese durch den Majestätsbeleidigungsparagraphen 188 Strafgesetzbuch fixiert ist: Beleidigungen und Anfeindungen könnten sich dann ja jeweils auch gegen die “Privatperson” gerichtet haben.
Steinhöfel: Erwartbares Ergebnis in der Erstinstanz
„Nius“-Anwalt Joachim Steinhöfel sprach dann auch völlig zu Recht von „richterlicher Realitätsverweigerung“. Das Gericht flüchte sich „in eine lebensfremd konstruierte Rollentrennung, um die inhaltliche Prüfung der offensichtlich rechtswidrigen Diffamierungen des Ministerpräsidenten zu vermeiden“. Gegenüber „Nius“ zeigte sich Steinhöfel vor dem Hintergrund seiner reichhaltigen Berufspraxis dennoch nicht überrascht über das absurde Urteil: Von Anfang an sei er davon überzeugt gewesen, dieser Fall müsse bis zum Bundesverfassungsgericht durchgefochten werden, weil die vorherigen Instanzen – vor allem die zwangsläufig räumlich, politisch und personell eng mit der Landesregierung verflochtene Eingangsinstanz in Schleswig, zumal in einem so einwohnerarmen Bundesland – voraussichtlich nicht den Mut aufbringen werde, dem Regierungschef „einen mitzugeben“. Das Ergebnis sei also erwartbar gewesen.
Nun geht dieses Verfahren also weiter – und das nur, weil ein völlig rückgratloser Politiker zu feige ist, zu seinen eigenen, vor einem Millionenpublikum getätigten und für jedermann nachverfolgbaren Aussagen zu stehen und er in seinem Bundesland juristische Komplizen für seine zynische Rechts- und Realitätsverbiegung findet.
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16 Kommentare
Dieser Prozess wurde nur zum Ablenken von der Wirklichkeit gemacht! Das sich hierbei die Justiz völlig demaskiert und zur Nullnummer macht, welche weg kann, ist eigentlich uninteressant. Günther wußte, das diese Regime Lakaien so handeln würden. Sein wirkliches“Coming Out“ seiner Gesinnung und das Ziel seiner demoktratischen Vorstellung war, die Preisgabe eines Verbotes seiner Kritiker! Und das zeigte ganz eindeutig es läuft hier auf eien mindestens noch viel schlimmere STASI zu. Und das Lanz ihn dazu gebracht hat es preis zu geben, wird dieser Niete Lanz noch gehörig auf die Füsse fallen. Den gibt es nicht mehr all zu lang!
Richter wird man entweder durch die Amtspatronage eines Parteienkartells oder durch Aufstieg in einer dem politischen Justizministerium unterstellten Bürokratie. Wer systemkonform urteilt, macht Karriere. Unerwünschte Juristen werden entfernt oder zur Bearbeitung von Verkehrsdelikten in der hintersten Provinz zum „Aktenschlichten“ verdonnert.
Ein funktionierendes Justizsystem muss vergleichbare Fälle gebührend berücksichtigen. Es ist zweifelsohne sehr abstossend, dass eine ‚verurteilte Person‘ Chefin der Europäischen Zentralbank werden kann!??? Vorbestrafte Personen haben es NORMAL sehr schwer, einen Job bei einer Bank zu finden.
Gewählte Politiker SIND Staatsmacht. In dieser Funktion interpretieren sie Volkswille, Verfassung & Gesetz ganz selbstverständlich nach ihrem Gusto. Dass linke Rechtsverdreher und Staatsaufbläher immer wieder gewählt werden, bestärkt sie nur darin, mit ihrer Willkür fortzufahren. Solange, bis alles durchreguliert ist und wir einzig noch frei sind, uns an Freiheit, Frieden und Dollar erinnern zu dürfen. Entweder wir entledigen uns durch Wahl von diesen VERSAGERN, oder sie erledigen uns.
Ich Deutschland werden Richter von den Politikern zurecht gefixx!
Eigentlich ist das Studium umsonst, denn sie müssen sich von Nieten und Schulabbrechern sagen lassen was sie zu tun haben und welche Urteile sie zu fällen haben.
Man schaue sich nur die ganzen idiotischen Urteile gegen die AfD an. Mit solchen Regime begeisterten Richtern haben wir schon ganz schlechte Erfahrungen gemacht!
In der Mediathel begrüsst Lanz ihn aber mit „MINISTERPRÄSIDENT“!
Klarer geht es ja wohl kaum!
Im Grunde genommen haben die Richter den Günther als Vollidioten abgesegnet, der eigentlich nicht weiß was er sagt!
@Verwaltungsgericht gibt Günthers bizarrer Darstellung im Streit mit Nius recht
Richter mit Staatsexamen und der Befähigung zum Richter wissen eben, wo der Bartel den Mopst holt !
Und wen interessieren da Daten und Fakten, wenn es doch Haltung und linke Meinung gibt !
Und wäre das ein Einzelfall, würde es mich interessieren, wer da gefeuert werden muß – aber es ist ja die neue Normalität – da spielt der Einzelne keine Rolle mehr – es ist die gesamte Mischpoke -alle !
Deutschland braucht eigentlich keine Gerichte mehr.
Ein Verzicht darauf würde zumindest eine Menge Geld sparen.
obwohl – die Spitze des Eisbergs ist das noch nicht.
Die hat vor Jahren ein Gericht in Frankreich erklommen, bei einer Vergewaltigungsklage :
Die Klage war : Mann hat Frau in seiner Wohnung vergewaltigt.
Die vom Richter akzeptierte Erklärung des Anwaltes für den Freispruch lautete : es war ein Unfall. Sie lag da nackt auf dem Sessel und er wollte ihr eine Tasse Kaffee bringen – aus Sympathie eben auch nackt. Dabei ist er über den Teppich gestolpert und gefallen – unglückerweise so auf sie, das er auch och eindrang – natürlich völlig unbeabsichtigt und das so 30-40 mal ! Resultat : Freispruch !
unter juristen werden „Juristen“ aus Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg nicht ernst genommen. das Urteil zeigt ganz gut, warum.
Hier aus Bremen wundert es mich nicht.
Bremen ist schon verloren und wird nur noch von den Mitteln der anderen über Wasser gehalten. Seit ca. 80 Jahren hat die SPD aus Bremen einen fallenden Staat gemacht und trotzdem wird sie immer noch gewählt!
@werden „Juristen“ aus Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg nicht ernst genommen. das Urteil zeigt ganz gut, warum.
ja und ?
Sie haben die Macht und können ihren Wahn dursetzen – das sie sonst „nicht ernst“ genommen werden, hilft den Opfern gar nichts sondern ist bestenfalls eine Beruhigungspille, die denen noch freie Bahn verschafft.
Wie bei Gustl Mollath – er hatte recht, das haben sie – nachdem alles verjährt war – sogar zugegeben – aber er war 10 Jahre in der Klapse und die anderen sind unangefochten davongekommen.
Was sagen sie dann bei einem Sexualmord : spielt keine Rolle, die ist jetzt eh tot ?
Hätte sich besser zurückgelehnt und genossen, anstatt sich zu wehren ?
„Sie wird dann später ein anderes Leben führen, als sie ohne diese Vergewaltigung geführt hat, aber dieses Leben muss nicht unbedingt schlechter sein, es ist einfach nur anders.“
– nach Christian Lüdke, Kriminalpsychologe
-oder nach Joachim Häfele (Professor an der Polizeiakademie Oldenburg) :
Gewalt gibt’s gar nicht, die bilden wir uns nur ein, alles Ängste, alles politische Ausschlachtung.
Und wenn es doch zu Gewalt kommt, dann ist das Opfer schuld. Falsche Körperhaltung und so.
vielleicht auch : Alles Rechtsextremismus, immer Schuld des Opfers. Provozierende Körperhaltung. „Mangel an interkultureller Kompetenz“.
Meiner Meinung nach sollte man die durchaus ernst nehmen – sie haben nur mal die Macht !
Ich bitte Sie, in diesem absurden Land, in dem man jedes Jahr sein Geschlecht ändern kann, wird man als Politiker doch noch jede Sekunde seine Funktion ändern können, ohne auch nur irgendjemanden dafür Rechenschaft ablegen zu müssen.
Gesinnungsjustiz.
Wir sollten lernen den bedingungslosen Glauben an die Justiz zu verlieren:
Denn wie andere Institutionen unserer Gesellschaft ist auch die Justiz, zumindest in Teilen, von Linksradikalen und Linksextremisten unterwandert worden.
Hans Georg Maßen
Der Unfug „als Privatperson“ gehört ohnehin ausgemerzt, wer sich während er eine bestimmte öffentliche Funktion beansprucht zu Themen äußert die mit eben dieser Funktion in Zusammenhang stehen tut dies stets immer als Vertreter dieser öffentlichen Funktion, oder bestenfalls im offensichtlichen Interessenkonflikt mit dieser.
Das ist im Grunde auch allen bewußt, und eben deshalb „als Privatperson“ nichts anderes als eine plumpe Schutzlüge.
Wer noch nicht weiß, wie es um dieses beste Deutschland, in dem wir leben, bestellt ist, dem kann ich nur diese beiden Artikel empfehlen:
https://www.achgut.com/artikel/warum_waehlen_es_genuegt_doch_richtern_und_ngos_beim_regieren_zuzuschauen
https://www.tichyseinblick.de/feuilleton/buecher/wie-hoechste-richter-die-freiheitsrechte-des-grundgesetzes-delegitimieren/
So lebt es sich also mit einer rot/grünen Justiz. Ähnliches erleben wir gerade in Thüringen. Allerdings muss auch festgestellt werden, dass solches nicht auf Deutschland beschränkt ist – fast alle europäischen Staaten sind davon befallen + als Vorbild natürlich die EU in Brüssel.