Freitag, 29. März 2024
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Sind alle Zweitstimmen der Grünen bei der Bundestagswahl ungültig?

Sind alle Zweitstimmen der Grünen bei der Bundestagswahl ungültig?

Einschreibebrief der Verfassungsbeschwerde

Gemeinsam mit fünf weiteren kritischen Bürgern habe ich Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Grünen eingereicht – wegen eindeutig verfassungswidriger Landeslisten. Nun muss sich Karlsruhe entscheiden: Entweder erklärt es alle Zweitstimmen der Grünen für ungültig. Oder es macht deutlich, dass die verfassungsmäßigen Grundrechte aus parteipolitischen Erwägungen nicht gelten.

Gibt das Bundesverfassungsgericht meiner Verfassungsbeschwerde statt, wären alle Zweitstimmen für die Grünen bei der Bundestagswahl 2021 ungültig. Die Grünen würden mit voraussichtlich lediglich einem einzigen Direktmandat (Wahlkreis 86: Berlin Friedrichshain, Kreuzberg, Prenzlauer Berg Ost) im Bundestag sitzen – oder ganz rausfliegen. Oder das Bundesverfassungsgericht würde entscheiden, dass die verfassungsmäßigen Grundrechte aus parteipolitischem Kalkül nicht gelten. Damit würde es sich selbst noch mehr als Parteien-gesteuert und Wahlen zu einer noch größeren Farce erklären.

Man stelle sich vor, alle Spitzenplätze der CDU wären Männern vorbehalten. Für ungerade Listenplätze dürfen nur Männer kandidieren, während sowohl Männer als auch Frauen für gerade Plätze kandidieren dürfen. 100 Prozent Männer wären möglich, aber nicht über 50 Prozent Frauen. Der Aufschrei wäre riesig. Man tausche nun die CDU gegen “Bündnis90/Die Grünen” und “Männer” gegen “Frauen” aus: Genau das ist das Frauenstatut aus der Satzung der Grünen. Und niemanden stört es. Außer uns.

Juristische Strategie der Verfassungsbeschwerde

Auf die Möglichkeit, dass Landeslisten durch Rechtsmängel nicht zur Bundestagswahl zugelassen werden können, sind wir erst im August aufmerksam geworden. Wir erfuhren, dass die Landesliste der Saarland-Grünen nicht zur Bundestagswahl zugelassen wurde. Bei der weiteren Recherche stießen wir auf die juristische Bewertung durch Landeswahlleiterin Monika Zöllner, die von einem “schweren Wahlfehler” und einer “Verletzung des Demokratieprinzips” sprach.

Da es für die Rechtswidrigkeit von Wahllisten und einen Ausschluss bei einer Wahl diesen Präzedenzfall gibt, betrachteten wir alle Landessatzungen der Grünen und fanden dort geschlechtsbezogene Diskriminierungen beim Zustandekommen u.a. der Landeslisten zur Bundestagswahl. Wir wollten einen Anwalt mit einer Verfassungsbeschwerde beauftragen, stellten dann aber fest, dass die fünfstelligen Honorare für uns unbezahlbar sind. Daher haben wir als juristisch erfahrene Laien selbst recherchiert: Wer darf unter welchen Voraussetzungen eine Verfassungsbeschwerde einreichen?

17 Schreiben: Bundesverfassungsgericht (1x), Bundeswahlleiter (1x), Landeswahlleiter/innen (außer Saarland, 15x)

Bürger, die eine Verfassungsbeschwerde einreichen, müssen selbst betroffen sein. Betroffen sind in diesem Fall sämtliche Bundesbürger. Verfassungsbeschwerden sind zudem nur gegen Handlungen oder Unterlassungen von Verfassungsorganen zulässig. Als Teil / Beauftragte der Landesregierungen / Landesparlamente sind die Landeswahlleiter und Landeswahlausschüsse u.a. dafür zuständig, die Landeslisten von Parteien zu Europa-, Landtags- und Bundestagswahlen zu prüfen und zuzulassen. Dabei haben sie den schweren Fehler begangen, Bündnis90/Die Grünen trotz verfassungswidriger Landeslisten zuzulassen. Wir vermuten, dass sich dort niemand die Mühe macht, Satzungen von Parteien zu prüfen, nachdem sie es einmal ins Parlament geschafft haben. Gegen diesen Fehler wendet sich die Verfassungsbeschwerde.

Denn die Satzungen von Bündnis90/Die Grünen verstoßen unübersehbar eklatant gegen Artikel 3 Grundgesetz. Darin heißt es u.a.:

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes… benachteiligt oder bevorzugt werden.

Die Bundessatzung der Grünen sowie die Landessatzungen der Landesverbände enthalten entweder direkt oder indirekt (durch Verweis auf das Bundesstatut bzw. die fehlende Abweichung hiervon) mehrere geschlechtsbezogene Diskriminierungen, die unzweifelhaft gegen Artikel 3 Grundgesetz verstoßen. Alle Landesverbände der Partei “Bündnis 90/Die Grünen” verwenden einen Wortlaut ähnlich dem Bundesfrauenstatut des Bundesverbands oder verweisen darauf:

“Wahllisten sind gemäß dem Frauenstatut mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzen; wobei den Frauen bei Listenwahlen bzw. Wahlvorschlägen die ungeraden Plätze vorbehalten sind. Frauen können wie alle Kandidierende auf den geraden Plätzen (offene Plätze) kandidieren. Reine Frauenlisten sind möglich.”

Männerdiskriminierung nur aufgrund des Geschlechts

Männer werden also explizit allein aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert. Die Folgen: Für Männer ist es im Gegensatz zu Frauen unmöglich, gleichberechtigt auf einem Listenplatz 1 (oder 3, 5, etc.) für Bundestags- oder Landtagswahlen zu kandidieren. Es ist möglich, eine Landesliste ganz ohne Männer zur Wahlzulassung einzureichen. Im Gegensatz zu reinen Frauenlisten sind keine reinen Männerlisten möglich. Nicht einmal ein einziger Listenplatz über 50 Prozent ist für einen männlichen Grünen möglich – für Frauen hingegen sogar 100 Prozent. Bei einem Wahlergebnis, bei dem eine ungerade Anzahl Abgeordnete in den Bundestag einzieht, wird immer ein Mann diskriminiert, der auf dem nach dem letzten gewählten ungeraden Platz auf dem nachfolgenden geraden Platz von Mandaten ausgeschlossen wird. Beispiel: Wenn aus einer Landesliste sieben Kandidaten in den Bundestag einziehen, geht ein Mann auf Platz 8 leer aus, während die Frau auf Platz 7 nur aufgrund ihres Geschlechts in den Bundestag einzieht.

Damit sind alle Landeslisten der Partei “Bündnis 90/Die Grünen” für die Bundestagswahl auf verfassungswidrige Weise zustande gekommen und somit rechtswidrig und nichtig Zweitstimmen für die Grünen sind dementsprechend ebenfalls nichtig. Die Nicht-Zulassung der Landeslisten der Partei “Bündnis 90/Die Grünen” ist von überragender gesellschaftlicher, demokratischer und verfassungsrechtlicher Bedeutung gemäß § 93a (2) BVerfGG, denn “Bündnis 90/Die Grünen” sind ein Bestandteil der Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat und mehrerer Landesregierungen sowie aller Landesparlamente mit erheblichem Einfluss auf das Leben aller Bürger.

Fatales Signal

“Bündnis 90/Die Grünen” sendet als Partei, die im Bundestag vertreten ist, eventuell ab der Bundestagswahl 2021 zur Bundesregierung gehört und über Landesregierungen im Bundesrat mitregiert, ein fatales Signal aus, nämlich sinngemäß dieses: “Es ist vollkommen in Ordnung, Männer aufgrund ihres Geschlechts zu diskriminieren. Männer sind minderwertig. Artikel 3 Grundgesetz darf aus ideologischen Gründen ignoriert werden.” Würden die Grünen Teil der nächsten Bundesregierung, würde der Diskriminierung von Männern nicht nur innerparteilich, sondern gesamtgesellschaftlich Tür und Tor geöffnet.

Wir als Beschwerdeführer unterstützen ausdrücklich die Gleichberechtigung der Frauen. Eine Frauenquote von 50 Prozent ist legitim und verfassungskonform. Eine unbestreitbare Diskriminierung von Männern aufgrund ihres Geschlechts ist jedoch zu Recht durch Artikel 3 GG ausgeschlossen – auch und gerade bei der Besetzung der Parlamente. Mit einer Wahl von Abgeordneten auf Landeslisten, die durch geschlechtsbezogene Diskriminierung zustande kamen, würde Art 3 GG und auch die Wahl und die Besetzung des Bundestags zur Farce.

Nachfolgend sind die drei Schreiben in der Fassung verlinkt, wie wir sie versendet haben. Zum Selbstschutz haben wir lediglich unsere Adressen und Kontaktdaten entfernt. Es handelt sich einmal um die Verfassungsbeschwerde, um die Beschwerde gemäß § 42 Bundeswahlordnung beim Bundeswahlleiter und um die Beschwerde gemäß § 42 Bundeswahlordnung gegen die Entscheidungen des Landeswahlausschusses bei der Landeswahlleiterin Baden-Württemberg. Die Beschwerden an die anderen 14 Landeswahlleiter/innen enthalten die jeweiligen Landessatzungen der Grünen und sind ansonsten gleichlautend wie für Baden-Württemberg.

Erste Reaktionen

Der Bundeswahlleiter schrieb uns wie erwartet, dass nicht er, sondern die Landeswahlleiter zuständig seien. Die Landeswahlleiter Schleswig Holstein und Rheinland-Pfalz antworteten, dass laut § 28 Bundeswahlgesetz nur “Vertrauenspersonen der Landesliste und der Landeswahlleiter” beschwerdeberechtigt seien und dass man als Bürger laut § 2 Wahlprüfungsgesetz binnen zwei Monaten Einspruch beim Deutschen Bundestag einlegen könne. Dies werden wir selbstverständlich tun.

Darauf, dass “Vertrauenspersonen der Landesliste und der Landeswahlleiter” eben keine Beschwerde gegen die verfassungswidrige Wahlteilnahme der Grünen eingelegt haben (wie es die Kollegin aus dem Saarland korrekterweise tat), basiert unsere Verfassungsbeschwerde. Abgesehen davon ist § 28 Bundeswahlgesetz antidemokratisch und verfassungswidrig, wenn nur von der Regierung / den Parteien beauftragte Personen über die eigene Zulassung entscheiden, und keine Normalbürger zu Beschwerden berechtigt sein sollen.

Die Frauenquote und vor allem das Privileg für Spitzenplätze führt dazu, dass Frauen mit sehr geringer Eignung auf Spitzenplätze gewählt werden:

Die arme Frau G. hat ihre Überforderung selbst eingesehen und ist nach diesem Fiasko aus der Partei ausgetreten. Der wesentliche Unterschied zur Kanzlerkandidatin Baerbock – die ihre Kandidatur vor allem aufgrund des Frauenstatuts erhielt: Frau Baerbock kann immerhin (abgesehen von Sprachfindungs-Störungen) halbwegs fehlerfrei eine auswendig gelernte Textbaustein-Bibliothek aufsagen. Sie hätte hier wahrscheinlich auf die Frage / Steilvorlage, wie “soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz sinnvoll verbunden werden sollen”, mit der Lüge aus der Hüfte geschossen, dass die CO2-Steuer u.a. auf Kraftstoffe, Heizöl und Gas das Klima schützt, und dass die Bürger als Kompensation für diese Steuer ein “Energiegeld” vom Staat überwiesen bekommen.

(Screenshot:Twitter)

Einmal abgesehen davon, dass CO2 kein Thermostat für das Weltklima ist, ist auch die Kompensation eine Lüge: Haben Sie Energiegeld vom Staat erhalten, nachdem 2021 die CO2-Steuer eingeführt wurde? Nicht? Eben. Die CO2-Steuer steckt in einer Zwickmühle: Entweder ist sie so hoch, dass sie wirkt. Dann gibt es Autofahren, Reisen, Heizen, Milch, Käse, Fleisch und große Wohnflächen nur noch für Reiche. Oder all das ist auch für Einkommensschwache bezahlbar. Dann kann die CO2-Steuer nicht wirken (mehr dazu hier). Frau Baerbocks Kandidatur ist das Ergebnis, wenn man das Geschlecht statt die Eignung zur Voraussetzung für eine Spitzenposition macht.

 

Quellen

Nachfolgend haben wir Auszüge aus der Bundessatzung, dem Bundesfrauenstatut und den Landessatzungen zusammengestellt, die die Verfassungswidrigkeit der durch sie entstandenen Landeslisten aufzeigen. Die Bundessatzung mit dem Bundes-Frauenstatut gilt auch für alle Landesverbände.

§ 3 Gleichberechtigte Teilhabe (…)

(2) “Alle Gremien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zu beschickende Gremien sind mindestens zur Hälfe mit Frauen zu besetzen, wobei den Frauen bei Listenwahlen bzw. Wahlvorschlägen die ungeraden Plätze vorbehalten sind (Mindestquotierung). Die Wahlverfahren sind so zu gestalten, dass getrennt nach Positionen für Frauen und Positionen für alle Bewerber*innen (offene Plätze) gewählt wird. Reine Frauenlisten und -gremien sind möglich. Alle Bundesorgane, -kommissionen und Bundesarbeitsgemeinschaften sind entsprechend zu mindestens 50 % mit Frauen zu besetzen.”

Frauenstatut der Partei:

§ 1 Mindestquotierung

(1) “Alle Gremien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu beschickende Gremien sind mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzen; wobei den Frauen bei Listenwahlen bzw. Wahlvorschlägen die ungeraden Plätze vorbehalten sind (Mindestquotierung). Die Wahlverfahren sind so zu gestalten, dass getrennt nach Positionen für Frauen und Postitionen für alle Bewerber*innen (offene Plätze) gewählt wird. Reine Frauenlisten sind möglich.
(2) Sollte keine Frau auf einen Frauenplatz kandidieren oder gewählt werden, bleiben diese Plätze unbesetzt. Über die Besetzung des offenen Platzes entscheidet die Versammlung. Nur bei Wahllisten kann die Wahlversammlung den Frauenplatz frei geben. Die Frauen der Versammlung haben diesbezüglich ein Vetorecht entsprechend § 3 des Frauenstatuts und können ein Frauenvotum beantragen.”

Was ist mit den geraden Plätzen? Im Frauenstatus sind Frauen nicht von den Plätzen ausgeschlossen, die man für die Männer erwarten würde. In Landessatzungen wie bei den Grünen Baden-Württemberg heißt es explizit: “Frauen können auch auf den geraden Plätzen kandidieren.

11 Antworten

  1. Das Einschreiben per Post ist nix wert, weil nicht rechtssicher. Nur gelber Brief, Übergabe per Gerichtsvollzieher oder Fax gelten rechtssicher als Empfangsbestätigung!

  2. Sie schreiben: “Wir als Beschwerdeführer unterstützen ausdrücklich die Gleichberechtigung der Frauen. Eine Frauenquote von 50 Prozent ist legitim und verfassungskonform.”
    Das ist sie zweifellos nicht, denn eine Quote, selbst eine deutlich geringere als 50% für ein Geschlecht benachteiligt zwangsläufig das andere. Als Nebeneffekt bevorzugt es Minderqualifitierte.

  3. So weit so gut. Der Fehler besteht darin euer Vorgehen in die Welt zu posaunen, so bleibt denen noch zeit ihre Fehler mithilfe von Vitamin B zu korrigieren. Oder die Vorsitzende von Bündnis 90, Agitprofi A. Merkel, verkündet aus dem Ausland dass alles Rückgängig gemacht werden müsse.
    Ihr habt den Fehlerbehafteten Zeit geschaffen das eine oder andere Schräubchen zu drehen.
    Ihr wisst ja , die Vollstreckerin Linker feuchter Träume hat da ihre Companeiros in die Verfassungsgerichte installiert(und das mir ja keiner einen Vergleich mit den gescholtenenen Polen zieht)

  4. Eine interessante Aktion. Vermutlich wird aber nur zum xten mal bestätigt, dass die Altparteien Deutschland in einen Verbrecherstaat transformiert haben. Es stellt sich die Frage, ob es der AfD an Phantasie mangelt, dass sie nicht auf diese Idee kam. Sie als Bundestagspartei könnte solch einen Beschwerdevorgang problemlos starten.

  5. Ich hoffe, der Eingang wurde entsprechend bestätigt!
    Ich wünsche den größten Erfolg, danke für Ihren Einsatz und wünsche mir endlich mal wieder die Stimme eines Rechtsstaates. Wäre schön, wenn sich einmal eine Hoffnung erfüllen würde und die Grünen endlich von der politischen Bühne im Nirwana verschwinden würden. Die Statements dieser Quotentu…. sind nicht mehr erträglich. Mit Hilary Clinten vergleicht die sich auch schon – ja hoffentlich im Verschwinden Ihrer Person und ihrer Sektenanhänger.

  6. @wären alle Zweitstimmen für die Grünen bei der Bundestagswahl 2021 ungültig.
    das wird nix – und wenn die Kanzlerin persönlich anrufen muß. Und der Habarth wird der Regierung – wie heißt es so schön – entgegenkommen!
    Zugegeben – ich bekäme mich nicht ein, aber Schwab, Soros und Gates werden ihrer Sockenpuppe schon zum Kanzler-Airbus verhelfen !
    Immerhin – wenn es echt ist – hat es Unterhaltungswert !

  7. Hut ab, bester Herr Erdinger! Die Idee, hier zu klagen ist wirklich geradezu genial! Ich hoffe, Sie werden erfolgreich sein. Das verdummte Land wird es Ihnen in toto wohl nicht zu danken wissen, dafür aber umso mehr einige Individuen, zu denen ich mich auch rechne.

  8. Es ist sehr naiv zu glauben, da würde sich ohne Anwalt auch nur ein Rädchen drehen.

    Soweit ich informiert bin, kann man das BVG auch nicht per Brief anschreiben, wie jedes andere Gericht. Per Fax geht es aber, glaube ich?

    Trotzdem, viel Glück!