Freitag, 29. März 2024
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Skandalöse Benachteiligung: AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung geht weiter leer aus

Skandalöse Benachteiligung: AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung geht weiter leer aus

Beklagt Doppelmoral und Niederhaltung durch die Altparteien: Desiderius-Erasmus-Chefin Erika Steinbach (Foto:Imago)

Die Dauerbenachteiligung der – aller Umstrittenheit und Zerstrittenheit zum Trotz de facto einzigen – Realopposition in der deutschen Politik, die (noch) in den allermeisten Parlamenten vertreten ist, geht in die nächste Runde: Vergangene Woche wurde erneut ein Antrag der AfD auf staatliche Förderung ihrer parteinahen Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) abgelehnt. Rechtmäßigerweise stünde ihr selbstverständlich ein Teil der hierfür vorgesehenen 132 Millionen Euro, den der Haushaltsausschuss des Bundestags nun unter den parteinahen Stiftungen der übrigen im Bundestag vertretenen Parteien verteilt, zu. Die Entscheidung erfolgte wieder einmal ohne Begründung. Es ist eine von vielen Diskriminierungen und Kujonierungen der “Blauen” durch ein machtarrogantes Altparteienkartell, das sich selbst zum exklusiven Wächter der “Demokratie” erklärt.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte so lapidar wie zynisch mit: “Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entscheidet, welche Zuwendungsempfänger in welcher Höhe bei der Verteilung der Globalzuschüsse berücksichtigt werden. Das Bundesinnenministerium setzt diese Entscheidung dann um.” Was auch prompt geschah; genauso dreist, wie der AfD – im Bruch mit Traditionen und parlamentarischen Geschäftsordnungen – viele weitere Gleichbehandlungen mit allen übrigen Parteien vorenthalten werden, vom Altersbundespräsident bis hin zum Bundestags-Vize.

Schamlose Selbstbedienung des Kartells der “Demokraten”

Hingegen bedienen sich die Mehrheitskräfte aus dem Steuersäckel natürlich schamlos zugunsten ihrer eigenen Stiftungen: Der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung wurden fast 41 Millionen, der Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD) ca. 37 Millionen, die Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP) rund 14,5 Millionen zugesprochen; jeweils knapp 14 Millionen erhielten die Heinrich-Böll-Stiftung und die Rosa-Luxemburg-Stiftung (Grüne bzw. Linke). Auf die CSU-nahe Hanss-Seidel-Stiftung entfielen 12 Millionen – und das alles nur für das Jahr 2022. Der Antrag der DES war der einzige, der abgelehnt wurde. Zusätzlich erhalten die parteinahen Stiftungen, außer die der AfD, noch weitere Gelder aus dem Innen-, Außen- und Entwicklungshilfeministerium: Insgesamt wurden diese Zuwendungen um weitere insgesamt 29,3 Millionen Euro erhöht.

Um die Verweigerung der Gelder für die DES zu rechtfertigen, wurde offenbar im Haushaltsvermerk eingeführt, Zuschüsse würden “politischen Stiftungen gewährt, die nach ihrer Satzung und ihrer gesamten Tätigkeit jederzeit die Gewähr bieten, dass sie sich zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.” Dann werden die Namen aller anderen Stiftungen aufgeführt. Selten so gelacht: Vor allem die grüne Heinrich-Böll-Stiftung machte immer wieder durch ungute geistige Nähe zu Linksradikalen von sich reden, ob es um israelfeindliche Positionen in Nahost ging oder um Klima-Extremismus. Vergangenes Jahr sprach sich die Vorsitzende der Stiftung, Ellen Ueberschär, gar für “nukleare Teilhabe” aus, womit sie indirekt auch einer atomaren Bewaffnung von Schurkenstaaten das Wort redete. Hier gelten also offenkundig andere Maßstäbe.

Bruch aller Prinzipien und Gepflogenheiten

Auch Nicht-AfD’ler sehen die nunmehr seit zwei Legislaturperioden anhaltende Aussperrung der AfD von der politischen Bildungsförderung als zunehmendes Ärgernis und juristisches Ding der Unmöglichkeit. Der Politologe und Parteienforscher Michael Koß
sagte etwa, die Bewilligungspraxis des Haushaltsausschusses hinsichtlich der Desiderius-Erasmus-Stiftung sei “politisch und wahrscheinlich auch juristisch hochproblematisch”. Die AfD sei seit 2017 im Bundestag; um Gelder für die eigene parteinahe Stiftung zu erhalten, müsse eine Partei ausgehend von den bisherigen staatlichen Finanzierungsprinzipien für mindestens zwei Legislaturperioden im Parlament vertreten sein (wobei die Wahlperiode nicht vollendet sein muss); das Kriterium wäre für die AfD damit spätestens dieses Jahr erfüllt. Die anderen Parteien hätten diese Zeit nicht genutzt, um das Thema anzugehen.

Auch der Staatsrechtler Christoph Möllers warf den anderen Parteien vor, keine gesetzliche Grundlage für ihr Vorgehen geschaffen zu haben. Seit 1967 gibt es das deutsche System der parteinahen Stiftungen, die jährlich rund eine halbe Milliarde Euro aus dem Staatshaushalt erhalten. Dieser Geldregen ergießt sich jedoch informell, nur nach jeweiliger Festlegung durch den Bundestag bzw. seiner Gremien. Die AfD habe, so Möller, nun gute Chancen, mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich zu sein – und dann gleich mehrere Millionen Euro an Nachzahlungen auf einmal zu erhalten.

Akademische und juristische Rückendeckung für die AfD

Erika Steinbach, die Vorsitzende der DES, erklärte hierzu: “Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986 und zudem der seit Jahrzehnten geübten eigenen Praxis der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages stehen der Desiderius-Erasmus-Stiftung spätestens ab diesem Haushaltsjahr ganz eindeutig Fördermittel des Bundes zu!” Das habe die Bundesregierung durch das Bundesverwaltungsamt auf die Klage der Partei hin, bereits 2019 Fördermittel zu erhalten, selbst mehr als deutlich gemacht, als sie argumentiert habe, dass für das Kriterium der Dauerhaftigkeit – sowohl für die Bejahung, als auch für die Aberkennung – der Einzug oder Nichteinzug in den Deutschen Bundestag “in zwei aufeinander folgenden Legislaturperioden” entscheidend sei.

Der Anspruch der AfD auf diese existenziell wichtigen Bundesmittel basiere somit ab diesem Jahr nicht mehr alleine auf dem gewichtigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986, wonach es der Gleichheitsgrundsatz gebiete, “alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen zu beteiligen”, sondern er beziehe nunmehr auch die praktizierten, jahrzehntelangen Fördergrundsätze des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung bezüglich anerkannter politischer Stiftungen mit ein. Diese Position unterstreichen neben den genannten Staatsrechtlern und Juristen unter anderem auch der – einstmals dezidiert linke – Politologe und Hochschulprofessor Claus Leggewie ausdrücklich.

“Pure Willkür”

Auch ansonsten, so Steinbach, gäbe es keinerlei Kriterien, die eine Förderung der DES ausschließen könnten; trotzdem habe sich der Haushaltsausschuss nun angemaßt, in einer Protokollerklärung festzulegen, wer sich nach seiner Ansicht “rechtsstaatlich” verhält und damit “förderungswürdig” sei – und wer nicht. Und das, obwohl die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion (Drucksache 19/28130) in der letzten Legislaturperiode bestätigt habe, dass die DES “rechtlich, personell, organisatorisch und finanziell unabhängig“ von der AfD sei – und zudem ausdrücklich auch kein Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz sei. Sie stünde der Stiftung lediglich ebenso nahe, wie die anderen Parteien “ihren” Stiftungen. Zum zweiten Mal sei die AfD demokratisch in den Deutschen Bundestag gewählt worden, sie sei auch weder verboten noch verfassungsfeindlich. Es gäbe daher keinerlei Grundlage für die Willkür ihrer Nichtfinanzierung.

Der Haushaltsausschuss, so die DES-Vorsitzende, mache mit seiner eindeutig rechtswidrigen Protokollerklärung, die die DES von der Förderung arbiträr ausschließe, einmal mehr deutlich, dass ihm rechtsstaatliches und demokratisches Handeln fremd geworden sei. “Eigenmächtig maßt sich der Haushaltsausschuss an, festzulegen wer demokratisch sei. Das ist pure Willkür”, empört sich Steinbach. Und in der Tat: Es ist höchste Zeit, dass der Bundestages diesen fortgesetzten Rechtsbruch behebt. Wenn die anderen Parteien ein Problem mit der AfD haben, sollen sie sie endlich mit demokratischen Methoden stellen – jenen also, die sie sonst exklusiv für sich reklamieren.

6 Antworten

  1. @Und in der Tat: Es ist höchste Zeit, dass der Bundestages diesen fortgesetzten Rechtsbruch behebt.

    Dieser bunte Tag hat doch mit Rechtsbrüchen keine Probleme oder mit Rechten, für die man Gründe braucht. Selbst wenn es Tote gibt, stört das weder den bunten Tag noch die Rotkittel !

    Und nicht zuletzt – der bunte Tag hat diese Dinge doch schon mit Mehrheit abgenickt !

    Das wird sich erst ändern, wenn die Wähler für andere Mehrheitsverhältnisse sorgen und viele der derzeitigen Amtsinhaber in Politik und Justiz in die Wüste geschickt sind !
    Geschieht das nicht : schön, das wir darüber geredet haben !

  2. Von dem eklatanten Rechtsbruch einmal abgesehen, bin ich der Meinung, dass alle “parteinahen Stiftungen” keinerlei stattliche Unterstützung erhalten dürfen, Sie gehören abgeschafft!

  3. Hoffentlich lässt sich die AfD diese skandalöse Diskriminierung nicht gefallen! Selbst wenn man kein Wähler der AfD ist, muss man schon im Rahmen der Chancengleichheit für sie Partei ergreifen. So wie es läuft, hat das mit demokratischen Strukturen nichts mehr zu tun.

    Solange eine Partei nicht durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig verboten wird, hat niemand anderes irgendwelche Konsequenzen in diese Richtung zu ziehen. Wenn dies – wie stets, wenn es um die AfD geht – dennoch so gehandhabt wird, dann muss man mit Recht von “eingeschränkter Demokratie” sprechen. Wobei dies im Grund genommen schon eine Demokratie-Verneinung ist, denn es gibt auch keine teilweise oder eingeschränkte oder nicht vollständige Schwangerschaft. Entweder haben wir eine Demokratie oder keine bzw. eben eine Schein-Demokratie.

    Zum anderen haben die hier beteiligten Entscheidungsträger offenbar ein defizitäres Staatsverständnis! Sie nehmen mit ihren Entscheidungen in den Gremien staatliche Kompetenzen wahr und keine parteipolitischen. Es kann also nicht von Bedeutung sein, ob ihnen die AfD als Partei passt oder nicht.

    Früher stand auch ich der AfD skeptisch gegenüber, aber inzwischen sehe ich, dass mit den etablierten Parteien und dabei insbesondere mit den Grünen nichts mehr anzufangen ist. Dazu wurden schon zu viele Grundrechte – gerade in der Plandemie – “begraben”.

    Man kann nur hoffen, dass die AfD wieder ein schärferes und klareres Bild abgibt als in den letzten Monaten. Wenn Flügelkämpfe wichtiger werden als die Auseinandersetzung mit den politischen Gegnern, dann wird dies kaum Wähler überzeugen. Die gegenwärtig dilletierenden Parteiein liefern genug Stoff, um ihre aberwitzigen Strategien und Entscheidungen vorzuführen.

  4. Die Systemparteien haben der Politik der AfD argumentativ nichts entgegenzusetzen. Deshalb versuchen sie, mit allen Mitteln die AfD zu schädigen.

  5. Faschisten haben Faschisten gewählt, weil sie Demokratie, Bürgernähe, Grundrechte,
    Gleichbehandlung u.v.a. mehr ablehnen.
    Man geht bei Wahlen davon aus, das nicht wie in den USA, Frankreich, Berlin, etc. betrogen wird.
    Schaut man sich die letzten Ergebnise u.a. in NRW an, kann Schummelei wohl nicht ausgeschlossen werden.
    Das Problem dabei sind die Wahlleiter und IT-Fachleute, die wenig bis gar nicht unter Kontrolle stehen, weil es keine neutralen Beobachter gibt.
    Vieles ist möglich und den Schergen der Altparteien traue ich einiges zu.

  6. So wird Demokratie von Etablierten Scheindemokraten praktiziert, um unliebsame Oppositionspartei AfD
    durch Versagung der Förderung ihrer nahe stehender Einrichtung willkürlich abzuschneiden!
    Scheindemokratisches Paradebeispiel zum Machterhalt auf demokratisch !!!