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Spazieren verboten?

Spazieren verboten?

Durchsetzung einer Verbotsverfügung (hier am Münchner Odeonsplatz) (Foto:Imago)

Karlsruhe stimmte jetzt den in einigen Städten pauschal verhängten Spaziergangsverboten vorerst zu. Abgesehen von der erwartbar staatstragenden Rechtsprechung der Verfassungsrichter mit ihren Parteikarrieren ist nun die Frage interessant, wie man eigentlich eine Versammlung von einem Spaziergang unterscheidet. Ich habe dazu nachgelesen (vielleicht können Profis unter den Lesern, gerne auch im Kommentarbereich, noch Fundierteres beitragen): Juristisch gesehen ist eine Versammlung mit den wiederum auslegungsbedürftigen Begriffen der “Kundgebung”, der “Meinungsbildung” und der “inneren Verbundenheit” der Teilnehmer verknüpft. Sie ist als demokratisches politisches Teilhabeprinzip und als Ausgleich für fehlende plebiszitäre Elemente vorgesehen (“enger Versammlungsbegriff”), oder dient einfach einem nicht näher definierten Zweck (“weiter Versammlungsbegriff”). Ausdrücklich in den Versammlungsbegriff eingeschlossen sind auch “nonverbale Äußerungen”, wie sie bei Schweige- und Trauermärschen die Regel sind.

Reguläre Versammlungen sind mindestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe (nicht der Durchführung!) mit Nennung des bzw. der Verantwortlichen anzumelden, sofern es sich nicht um Spontanversammlungen handelt, die ihrerseits als Einzelfälle behandelt werden und auch kürzere Fristen zulassen. Unter welchen Voraussetzungen regelmäßig auftauchenden Menschengruppen noch ein bloßes “Erscheinen” ohne einen solchen Beitrag zur Meinungsbildung zugestanden wird, bleibt unklar. Es ist demnach damit zu rechnen, dass bereits der Verdacht einer Kommune, einer Behörde oder von genügend gut vernetzten Bedenkenträgern in Richtung einer gemeinsamen, koordinierten Willensbekundung ausreicht, um hier auch weiterhin theoretisch überall im Bundesgebiet Verbote auszusprechen, die dann einem Ausgangsverbot gleichkommen. Dass diesen andauernden willkürlichen Grundrechtseinschränkungen durch ein Grundsatzurteil Einhalt geboten wird, wenn sich für Richter andere, risikolosere Auslegungen des Grundgesetzes anbieten, ist unwahrscheinlich.

Versammlungsfreiheit nicht länger Bürgerrecht?

Letztlich dürfte es also darauf hinauslaufen, dass auch lose Zusammenkünfte jeglicher Art im öffentlichen Raum immer einer vorherigen Genehmigung (in Form des immer unwahrscheinlicher werdenden Nichtverbots) bedürfen und der Trick spontaner “Spaziergänge” ohne Benennung von Versammlungsleitern nicht mehr lange akzeptiert werden wird. Zumindest nicht bei Bürgern, die irgendwie dem “maßnahmekritischen” Klientel (was für eine unsägliche Wortkreation!) zugeordnet werden.

Wenn es so kommt, handelt es sich bei der Versammlungsfreiheit nicht mehr um ein grundgesetzlich verbrieftes freiheitliches Bürgerrecht für alle, sondern de facto um ein Zugeständnis, das Behörden nach Gusto gewähren, mit Auflagen erschweren oder ganz versagen können. Meinung und Teilhabe keinen Ausdruck mehr zuzugestehen und sie aus dem öffentlichen Raum zu verbannen, sind in der Regel das letzte Mittel autoritärer Staatsgebilde vor dem Zusammenbruch. Ein Teil der Deutschen hat die leidvolle Erfahrung gemacht, dass eine derlei übergriffige Staatsräson das Leben ganzer Generationen überschatten kann. Die Annahme sehr vieler, man könne den einen Sozialismus (Unrechtsstaat) nicht mit dem nun besseren (Rechtsstaat) vergleichen, ist spätestens ab dem Moment ein fataler Irrtum, in dem die Rechtsprechung nicht mehr dem Bürger, sondern dem Machterhalt dient.

32 Antworten

  1. Immer deutlicher werden die Signale, dien von der Staatsmacht ausgehen, dass wir uns mittlerweile in einem totalitären Willkürstaat befinden und die Demokratie ausgehebelt wurde. Damit werden alle diejenigen, als Verschwörungstheoretiker verleumdeten Stimmen bestätigt, die in der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes eine Neuauflage des als Ermächtigungsgesetz in die Geschichte eingegangenen “Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich” gesehen haben. Auch die Nazis haben ihre Willkür in Gesetze gegossen und das Reichsgericht hat mitgespielt!
    Mit friedlichen, demokratischen Mitteln wird das nicht mehr lösbar sein.

    1. Bei den Nazis hatte aber keiner mehr die Möglichkeit, sonst Verfolgungs-Gefahr, das Regime abzuwählen, dessen Maßnahmen anzuprangern, verhindern zu wollen. Aber bei uns sind doch 70% für die Restriktionen und die Impfpflicht und 90% wählen die Parteien des rigorosen Corona-Regiments! Schlimm heute der Auftritt des Ex-Maoisten Kretzschmann, GRÜNE in BW!!

  2. Wie wird die Einschränkung des Grundrechts begründet? Mit dem Virus, das es nicht gibt, und der angeblichen Ansteckung damit? “Gönn mir eine Pause”, wie manche Übersetzer zu schreiben pflegen.

    Jeder muss endlich kapieren, dass alles, was diese Irren tun, Willkür, Terror und Tyrannei ist. Ganz wichtig: Es gibt kein Virus, mit dem sie all den Irrsinn begründen. Der wahre Grund muss also ein anderer sein.

  3. Dieses Pseudogericht in Karlsruhe hat den Führern bereits Narrenfreiheit erteilt. Es wird darauf hinauslaufen ,dass alle Kommunen versuchen, die Spaziergänge zu verbieten und mit Gewalt zu unterbinden. Die Frage ist, wer wird diesen Machtkampf gewinnen. Denn eines dürfte klar sein, geben die Bürger nach, werden sie, zur Strafe, derart schikaniert in Zukunft, dass alles bisher dagewesene wie ein Kindergeburtstag erscheint, die Grundrechte bleiben damit kassiert für alle Zeiten.

  4. In der DDR galt es schon als Versammlung, wenn 3 oder mehr Personen zusmnmenstehen und das konnte als “Zusammenrottung” betraft werden. Bald sind wir wieder soweit: „Zusammenrottung Ansammlung von Personen, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigt. Eine Straftat der Zusammenrottung gemäß § 217 StGB liegt vor, wenn sich Personen an einer solchen Ansammlung beteiligen und diese nach Aufforderung durch die Sicherheitsorgane oder andere zuständige Staatsorgane nicht unverzüglich verlassen. Aus Zusammenrottungen können sich, insbesondere wenn die Personen feindlich motiviert handeln, gefährliche Angriffe gegen die staatliche Sicherheit entwickeln. Im Zusammenhang mit politischen Höhepunkten, Großveranstaltungen u. a. beabsichtigt der Gegner, Zusammenrottungen zu organisieren bzw. zu inspirieren, um die Art und Weise des staatlichen Einschreitens zu testen, die Sicherheitsorgane zu provozieren und deren Eingreifen als Anlaß für feindliche Angriffe im Rahmen der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von Zusammenrottungen sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene.“ (https://www.gvoon.de/zusammenrottung-stasi-woerterbuch-staatssicherheit-politisch-operative-arbeit-mfs-ddr-1985.html)

  5. Nachdem Etablierte Parteien, Politiker, Staatl. Propaganda-Medien Hunderttausende Spaziergänger in der
    ganzen BRD , nicht mit Regierungskonformer Staats Einheitsmeinung wahrnehmen, verbieten zugunsten
    des politischen Machterhalts, BRD-Politiker demokratisch, nach der EU-Wertegemeinschaft künftige Unmutsspaziergänge besorgter Bürger , besonders da unter denselben Spaziergängern Nazis, Rechte, Querdenker, Verfassungsfeinde u. politische, latente Mitläufer durch den Regierungsfrommen Verfassungsschutz erkannt wurden ! Für politisch Unzufriedene, verlangte Bundesrat-Präsidentin – nicht an Spaziergängen teilnehmen u. Mundhalten – so lassen sich eigene u.o. abweichende Staats-Meinungen politisch ertragen !!!

  6. Ist das Anstehen an einer Kasse im Supermarkt nicht auch schon eine Versammlung, die dringend verboten werden muss? Also ich wäre da schon dafür. Und wie ist es in den öffentlichen Verkehrsmitteln? Wenn ich mir anschaue, wie vollgestopft die Schulbusse und Bahnen oft sind. Also ganz ehrlich, dass sollte endlich alles verboten werden. Denn wenn in einem Bus oder in der Bahn, wie aber auch in Flugzeugen die Leute dicht an dicht stehen oder sitzen ist das einfach viel zu gefährlich für den nationalen Frieden. Also bitte liebe Regierung, bzw. liebe Länder und Kommunen: Verbietet das endlich. Es ist unverantwortlich!

  7. Versammlungsfreiheit nicht länger Bürgerrecht?

    Solange man es ordentlich anmeldet, ein verantwortlichen bestimmt, der verantwortlich ist, ist doch alles gut, was faselt der Artikelschreiber denn da schon wieder? Das war doch schon immer so…. Selbst wenn der Kirchenchor aus irgendeinem Kaff auf dem Marktplatz singt, muss das angemeldet werden.

    1. Wenn man kommentiert, sollte man den zugrundeliegenden Sachverhalt erfassen und die Rechtschreibung einigermaßen beherrschen.

  8. Man kennt diesen “Fahrplan in die Hölle” schon aus der Geschichte. Der Unrechtsherrschaft per Dekret folgt Verleumdung, Kriminalisierung, Prügelattacken der Staatsmacht, Provokateure, “Falsche Flagge” und schliesslich Standgerichtsbarkeit, Schussbefehl, Straflager und die Todesstrafe. Wir sind in vielen Hinsichten schon erschreckend “weit” vom Rechtsstaat abgekommen.

    Ich hoffe wirklich nicht, daß die Politik bei uns (noch) auf dieses Niveau der Morddiktaturen herabsinken wird. Aber die Entwicklung ist erschreckend.

    WAS hat man denen dafür versprochen? Macht, Geld, keine Strafverfolgung – keine Ermordung? Meinen die bzw. deren Drahtzieher WIRKLICH sie werden damit durchkommen? Oder spielen die so verzweifelt und brutal auf Zeit, weil ihnen bald ein “Ereignis” helfen wird?

    Oder ist es einfach nur dummdreist “va banque” gespielt und der (Irr-)Glaube die Schwabs & Gates können eh nicht verlieren, egal wie sehr es wegen ihnen auf dem Globus brennt und knallt?

  9. Nun hat Erich Honecker also doch recht behalten: “Den Sozialismus in seinem Lauf, halten weder Ochs noch Esel auf”

    1. Natürlich hatte Honecker recht: Ochs und Esel halten die Sozialismus in der Tat nicht auf, denn sie sind ja die Betreiber!

  10. “Karlsruhe stimmte Spaziergangsverboten vorerst zu”
    Hier sollte man grundsätzlich zwischen Meinung und rechtsverbindlichem Urteil unterscheiden!!
    – Unterschrieben von ALLEN Richtern = rechtsverbindlich
    – NICHT unterschrieben = freie Meinungsäußerung

    Bei unterschrieben ist zwingend jeden einzelnen Richter beim IStGH anzuzeigen.

    Bei nichtunterschrieben- sind Handlungen von Polizei u.a. RECHTSWIDRIG diese sind auch nicht zu
    dulden.
    Polizei ist ein Ausführendes Organ -OHNE eigene Entscheidungsfreiheit irgend etwas zu verbieten !!!

    Der Bürger MUSS langsam erkennen, das er von diesen (Gerichten) arglistig getäuscht wird !!!!

    Erst wenn die juristische Beurteilung vorliegt, kann man sachlich über die Angelegenheit entscheiden,
    was nun hier vorliegt.

    POLITISCHE BEURTEILUNG – ist da einfacher, wenn man sich für GESETZE die in D gültig sind, mal
    interessieren würde.

  11. Zur Versammlung gehört m.M. nach ein gemeinsames, auch artikuliertes (!) Ziel. Mit einem “stummen” Ziel handelt es sich um keine Versammlung, sondern eine Ansammlung. Die Spaziergänger äußern auch keine einheitliche Meinung, sondern finden vielleicht die eine oder andere Maßnahme gut; andere diese un jene- oder eben auch alle eben schlecht. Und von “übergriffigen” Zielen (Straftaten; Umsturz etc) ist dabei schon gar keine Rede. Bei Versammlungen wird z.B. Streik angedroht, staatliches Einschreiten (Missbrauch; Korruption etc.) auch verbal “gefordert. Die Spaziergänge richten sich jedoch gerade gegen staatliche Übergriffe – und da kann sich der Staat aussuchen, was damit zum Ausdruck gebracht werden soll.

    Schon die Anwesenheit von zahlreichen Eltern mit ihren Kindern schließt für einen Normaldenkenden jedwede Gewaltanwendung bzw. – absicht seitens der Spaziergänger aus. Auch dies wird einfach ignoriert!

    Darüber hinaus sind stumme (jedenfalls nicht über einen ganzen Marktplatz etc. zu hörende Meinungen) Spaziergänge in Bewegung deshalb keine Versammlungen. Eine Versammlung hat einen ganz konkreten Ort, bei den sofort einsichtig ist, “wer bei der Versammlung anwesend ist”, während bei Spaziergängen nicht festgestellt werden kann, wer zufällig am gleichen Ort ist. Niemand “steht oder geht ” gar zufällig in einer Parteiveranstaltung.

    Spaziergänge erfordern auch Abstand. Solange sich das äußere Erscheinungsbild “montags” nicht von einem x-beliebigen Spaziergang “sonntags” im Stadtpark unterscheiden lässt (auch dort wird jeder Abstand von anderen halten und nicht das Gedränge suchen!) handelt es sich um keine Versammlung. Dazu kommt, was in den Begründungen zu leicht vergessen wird: An der frischen Luft sind kaum Ansteckungen möglich. Und Begründungen damit deshalb fadenscheinig und verlogen.

    Ein “Ausgeh-Verbot” dürfte im Hinblick auf jedermanns Gesundheit im allgemeinen deshalb auch das Perverseste sein, was sich die Verbieten-Woller ausdenken können.

    Das sich der Ärger in der Bevölkerung “angesammelt” hat, macht noch keine Versammlung.

  12. Nachtrag zu meinem Beitrag:
    Versammlung ist wenn sich eine gewisse Anzahl Menschen zu einem gemeinsamen Ziel treffen.

    Das Problem dabei ist – die Polizei entscheidet hier UNBEFUGT darüber, was vorliegt:
    Spaziergang oder Versammlung

    Am ENDE bleibt nur eine Tatsache übrig – die Polizei handelt Rechtswidrig auf eine Verantwortung !!!!

  13. Politiker stehen unter dem Grundgesetz. Nicht darüber.
    Politiker sind die Diener des Volkes, nicht andersherum.

    Die BRD ist genausowenig ein Rechtsstaat, wie es die DDR gewesen ist.
    Wer das nicht glaubt, der schaue doch einfach mal raus.
    Was gegen einen Rechtsstaat der BRD spricht, ist das Gesetz, dass die Justizminister die Weisungshoheit über die Staatsanwaltshaften haben. In einem Rechtsstaat stehen auch die Justizminister nicht über dem Gesetz.
    Eine Freiheit hatten wir nicht. Nur die Illusion davon. Man ließ das Volk an der langen Leine.
    Kapitalismus und Demokratie passen zusammen wie Feuer und Wasser.
    Schaut euch die Welt an.

  14. Wer glaubt sie kommen freiwillig runter von ihrem hohen Ross, sollte endlich mal wach werden. Demo Verbote durch die Herrschenden beweisen das sie kein Interesse an anderen Meinungen haben und das sie Angst vor dem Volk haben. Und nun kann es nicht, es muss heißen Jetzt erst recht. Trotzalledem und alledem!

  15. erschreckend ist der Gleichklang aller Parteien und abhängigen Funktionäre – wenn man von Organisation reden will, dann sind die Politiker aller Parteien – Ausnahme AFD – organisierte Mitglieder einer Organisation und die Funktionäre der betreffenden Organisationen und die MS-Medien eine einzige Organisation !
    Diese Organisation wird von Röper in dem Buch Inside Corona über die verbinden Finanzströme beschrieben und die damit verbundenen Abhängigkeiten.

    Man kann heute viel über die Funktion einer Diktatur lernen und die Verkommenheit der politischen und juristischen Oberschicht. Es wird interessant sein zu sehen, wie es weitergeht, wenn der Preis der Politik – die Kranken und die Toten – nicht mehr vertuscht werden können.
    Das ist wohl der Grund, daß die Politiker so darauf versessen sind, die Leute zur “freiwilligen Impfe” zu erpressen und zu nötigen – sie wollen später nicht als die größten Massenmörder in die Geschichte eingehen – sie wollen sich darauf berufen und mit Unterschrift belegen, daß sich die Opfer ihrer Politik ja “freiwillig” haben spritzen lassen.

  16. Es ist eine Schande, wie auch jetzt wiederholt die Regierung gegen das GG von einem
    überflüssigen befangenen Gericht bevorzugt wird.
    Einige wenige bestimmen was Recht ist und was Recht nicht sein darf !
    Da haben die Väter des GG, der Parlamentarische Rat unter Vorsitz von Adenauer im Benehmen
    der Besatzungsmächte 1948 zu kurz gedacht.
    Denn wenn ein ehem. Politiker das höchste Gericht aufgrund von Merkels Gnaden leiten darf und einseitig gegen das Volk entschieden wird, dann hat das mehr als nur ein übel rüberkommendes Geschmäckl.
    Schon klar, mit dem Primus hat Merkel schließlich für eine dem Volk abgeneigte Rechtsprechung
    gesorgt.
    Pfui und abermals pfui!
    Solch eine einseitig aufgestellt “Kaste” gab es noch nie seit bestehen des GG.
    Partei poliitsche Erwägungen im Regierung Sinne machen solch ein Organ zur “Muppet Show”
    Man merke sich den Namen Harbaart genau und für lange Zeit, denn von diesem Typen ist noch
    einiges zu erwarten !

  17. “Auge um Auge – Zahn um Zahn”
    “Begib dich nicht mit Unbelehrbaren/Uneinsichtigen Menschen”
    “Alles im Leben ist ein haschen nach Wind”
    Das Buch der Bücher hat viel Lebensweisheiten !

    Faschisten haben weder etwas mit der Bibel, noch mit Philosophie und
    schon einmal gar nichts mit Psychologie und auch nicht mit Empathie gegenüber dem Souverän, das Volk, am Hut.
    Ihr schmutziger Hut ist die Gier nach Macht und Geld, nach Rechtsbruch/Rechtsbeugung, Volkszüchtigungen in Tateinheiten mit Freiheitsberaubungen, Nötigungen und nehmen missbilligend dauerhafte Gesundheitsschädigungen und den Tod für ihren “Coronaspritzwahnsinn” in kauf.

  18. Wer versammelt sich denn eigentlich? Wenn ich spazieren gehe, kann ich mit dem Begriff jedenfalls nichts anfangen, da versammelt sich niemand. Wir fahren irgendwo hin, steigen aus dem Auto aus und gehen spazieren. Und wo soll da die Versammlung sein? Naja,wenn man sich darauf einlässt, sich “versammelt” zu haben, muss man auch die Folgen tragen. Ob ich irgendwo spazieren gehe, oder einkaufen (shoppen), ist ja auch noch eine Sache, die erst geklärt werden muss. Wenn man eine kleine Sache vor Ort kauft, und den Zahlungsbeleg aufhebt, ist man jedenfalls keiner, der sich versammelt sondern einer, der vor Ort eingekauft hat. Ob einkaufen verboten ist, weiß ich nicht, das sollen dann die uniformierten Streitverursacher feststellen. Ich weiß nur eins, dass die keine Chance haben, wenn WIR uns nicht ins Bockshorn jagen lassen.

    1. Edgar M. 3. Februar 2022 At 2:06

      Und du schaust natürlich nicht vor in den Sozialen Medien, wer da noch alles zur selben Zeit spazieren geht? Bevor du losfährst?

  19. Tja, eine spontane Versammlung muss nunmal spontan sein.
    Wenn öffentlich auf Telegram, Gettr oder sonstwo dazu aufgerufen wird, ist diese Versammlung nicht mehr spontan. Damit muss sie nach dem Versammlungsgesetz angemeldet werden. Anders lassen sich Auflagen nunmal nicht durchsetzen. Ob ich das jetzt als “Spazierengehen” bezeichne oder nicht, ist vollkommen egal; es wird dazu aufgerufen, zu einer festgelegten Zeit an einem festgelegten Ort zu erscheinen.
    Der Deckmantel “spontaner Spaziergang” dient doch nur dazu, dass geltendes Recht verletzt werden kann, ohne dass jemand die Verantwortung übernimmt. Da muss man sich auch nicht wundern, wenn derartiges Verhalten verboten wird. Wenn man sich friedlich versammeln will, kann man auch die Verantwortung dafür übernehmen und das Ganze als Versammlung anmelden. Das ist immer noch erlaubt, auch wenn man dann halt mit Auflagen zu rechnen hat. Aber an diese will sich hier ja offensichtlich niemand halten, darum diese verantwortungslosen “Spaziergänge” ohne Ansprechpartner.

    Ich finde es sowieso befremdlich, dass so viele hier den Rechtsstaat in Gefahr sehen, andererseits aber meinen, sie müssten sich nicht an dessen Gesetze halten.

    1. @”geltendes Recht”
      Hexen verbrennen und Indianer oder die Hugenotten töten oder andere Ungläubige waren auch geltendes Recht. Auch die Vertreibung der Deutschen war durch die B E N E S C H – D E K R E T E
      geltendes Recht. Die Toten der Rheinwiesenlager waren geltendes Recht !

      Dieser Begriff ist sehr mit Vorsicht zu genießen – er wird meist mißbraucht – vor allem dann, wenn damit argumentiert wird. Da wirkt dieser Begriff nicht anders als “Ethik” oder “Moral”, als Vertuschung unlauterer Absichten.
      Recht ist kein Selbstzweck !

  20. Hier im Blog fehlen 2 Daumen, um Kommentare zu bewerten…..

    my2cents 3. Februar 2022 At 9:26

    Daumen hoch, gut geschrieben.

  21. @my2cents 3. Februar 2022 At 9:26

    Wenn an einem Ort, an dem ich spazierngehen möchte, öffentlich auf Telegram, Gettr oder sonstwo dazu aufgerufen wird, sich zu versammeln, interessiert mich das a) nicht und b) tangiert mich das rechtlich nicht die Bohne. Falls jemand diese meine Einstellung gewaltsam ändern will, ggf., auch mit vorgehaltener Schusswaffe, wird das zu zwei Gerichtsverfahren führen. Das zweite Mal betrifft dann die Sache mit der Schusswaffe. Noch Fragen dazu?

  22. @Per.S 3. Februar 2022 At 12:40

    Wenn deine Einschüchterung gescheitert ist, bis du gescheitert. Keine besonders gute Performance.