Staatsanwaltschaft gewährt Hakenkreuzen Absolution: Freisprüche für Erziehungsmedien, Verurteilungen für Andere

Staatsanwaltschaft gewährt Hakenkreuzen Absolution: Freisprüche für Erziehungsmedien, Verurteilungen für Andere

Mutter Natur macht sich ebenfalls strafbar… (Symbolbild:Pixabay)

In der “Badischen Zeitung” vom 27. Januar 2026 wurde der Fall eines Schülers beschrieben, der unvermittelt vor der Abschlussprüfung einer Berufsschule laut „Heil Hitler!“ gerufen hatte, die Grußformel der NSDAP, die es gottlob lange nicht mehr gibt. Wen er damit grüßen wollte? Er muss wohl volljährig gewesen sein, wenn der Fall in einer Berufsschule stattfand. Ein solches Verhalten unterliegt dem Paragraphen 86a Strafgesetzbuch, „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“. Die Staatsanwaltschaft Freiburg erkannte darin gleichwohl keine Straftat: Den Hitler-Gruß hätten ja nur 22 Schüler gehört, was nicht als „öffentlich“ gelte – und eine öffentliche Verbreitung wäre laut Strafgesetzbuch nämlich die Voraussetzung für eine Strafbarkeit. Aber: Genau neben diesem vierspaltigen Artikel wird von der Zeitung „erklärt“, dass der nationalsozialistische Ausspruch zusammen mit dem schräg nach oben erhobenen rechten Arm – dem Hitlergruß – erfolgt sei. Unter der an Kinder gerichteten Erklärung wird dann aber kein solches Bild mit erhobenem Arm gezeigt, sondern der leibhaftige Hitler mit der üblichen Hakenkreuzbinde am Arm. Aufschlussreich hierbei: Das gedruckte Hakenkreuz war nicht durchgestrichen oder unkenntlich gemacht. Ausführlicher beschrieben und „eingeordnet“ hatte ich den Fall hier.

Weil in der Kinderspalte kein Bild zur Erklärung des Hitlergrußes verwendet wurde, sondern das Konterfei des nicht grüßenden Hitler, wohl aber mit der Hakenkreuzbinde, erstattete ich Strafanzeige. Denn zumindest eine Regionalzeitung mit einer Auflage von über 100.000 dürfte wohl die Definition „öffentlich“ erfüllen – zumal das Zeigen des Hakenkreuzes zur Erklärung des Hitlergrußes absolut nicht notwendig war. Doch die Staatsanwaltschaft Freiburg erteilte der Zeitung mit Schreiben vom 27. April an mich Absolution: Sie verwies auf den Narrenfreiheitsparagraphen 86a, Absätze 3 und 4 des Strafgesetzbuches , demzufolge „Qualitätsmedien“ offenbar tun dürfen, was Normalsterblichen verboten ist: Hakenkreuze inflationär zu verwenden. Wenn Andere das auch nur im Einzelfall tun, riskieren sie, von denselben Staatsanwaltschaften angeklagt zu werden und die hörigen Gerichte verhängen tausende Euro Strafe – auch in meinem Bekanntenkreis.

Hakenkreuzgeile Lokalzeitungen bleiben unbehelligt

Nur drei Tage nach der obigen Veröffentlichung erschien in derselben Zeitung dankenswerterweise ein Artikel über das Leben des jüdischen Arztes Erich Alphons Oppenheim, der in seinem Heimatort Steinen beliebt war, aber schon 1936 Deutschland verlassen musste – gegen die Entrichtung von 14.000 Reichsmark “Reichsfluchtsteuer”, für die er sein Haus verkaufen musste. Eine wirklich gut recherchierte Reportage – doch der Artikel war unnötigerweise hakenkreuzgeil mit einem Bild des Steinener Rathauses geschmückt, auf dem nicht weniger als zehn Hakenkreuzfahnen zu erkennen waren – obwohl das Rathaus mit keinem Wort erwähnt wurde. Auch hiergegen erstattete ich Strafanzeige, auf die ich bislang noch keine Rückmeldung erhielt. Vermutlich wird die Staatsanwaltschaft auch in diesem Fall ihre schützende Hand über die Erziehungsmedien halten, während die andere Hand in vergleichbaren Fällen von alternativen Medien und Privatpersonen mit dem Daumen nach unten zeigt.

Diese zunehmend leidige selektive Praxis der deutschen Gesinnungsjustiz, bei der Strafbarkeit von Hakenkreuz-Abbildungen mit zweierlei Maß zu messen, veranlasste zumindest eine ausländische Botschaft zur Feststellung, dass die Attribute Demokratie, Gleichheit und Freiheit in Deutschland immer mehr zum Teufel gehen. Politiker in den USA schauen dem Treiben aufmerksam zu und fragen sich, welche Werte amerikanische Soldaten in Deutschland angesichts einer zunehmenden Gesinnungsjustiz eigentlich noch verteidigen sollen. Ich werde wohl einen Vertreter der amerikanischen Botschaft zum Berufungsprozess einladen, wenn meine Verurteilung wegen angeblicher „Volksverhetzung verhandelt wird.

Unbestimmte Rechtsbegriffe

Wirklich „unserer Demokratie“ wegen – und zur allgemeinen Entlastung der Justiz – wäre es an der Zeit, das Strafgesetzbuch zu entrümpeln. Denn das Grundgesetz garantiert im Artikel 5, Satz 1: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Diese Grundrechte werden in der praktischen Anwendung teilweise ins Gegenteil verkehrt. Deshalb wäre es überfällig, diese – immer wieder geänderten und arbiträr angewandten – Paragraphen abzuschaffen:

  • § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen;
  • § 130 StGB (Volksverhetzung)
  • § 188 StGB (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung).,

Der Grund: Diese werden in der “Recht”(?)-Sprechung längst ambivalent, willkürlich und damit grundrechtswidrig angewandt, je nach politischer Präferenz. Diese Strafbestimmungen mit unbestimmten Rechtsbegriffen beschäftigen unzählige Staatsanwälte, Strafrechtler und Gerichte – als ob diese nicht anderes zu tun hätten. Sie scheinen mittlerweile etwas ganz ähnliches zu sein wie Trumps Zollpolitik: Eine zusätzliche Einnahmequelle, die auf Bestrafung Abtrünniger basiert. Was für die USA Zölle sind, sind für die Bundesrepublik eingenommene Strafgelder unbotmäßiger Bürger. Wenn letztere nicht gezahlt werden, sind Freiheitsstrafen fällig – die dann aber den Staat und Steuerzahler mehr Geld kosten, als er bei Bezahlung der Strafen einnehmen würde. Alles reichlich absurd.

15 Kommentare

  1. Und wieder dieses unsinnige Wort „Freiheitsstrafe“!
    Strafe der Freiheit? Was soll das denn sein?

    Selbverständlich muß es Gefängnisstrafe heißen oder Freiheitsentzug, denn mit Freiheit kann man doch wohl niemanden bestrafen, oder?
    😜

    1. das Wort Freiheit ist ab heute AA ganz große AA und steht jetzt als Synonym für “ Die Versagerregierung darf in ihrer Blödheit“ alles

    2. Passt schon. Hier in Deutschland: Frei von Arbeit, Frei von Wohlstand, frei von Eigentum, frei von Rechten.
      Meinungsfreiheit haben hier auch viele Deutsche. Sie haben keine eigene Meinung.

      1. Und die Todesstrafe heißt in Zukunft Lebensstrafe?
        Mich würde es nicht wundern. Wir leben in Gaga-Land.
        😜

  2. Alle demokratisch verantwortlichen Institutionen dieses Landes sind angeschlossen, war da nicht mal was?

      1. stimmt aber wir haben da etwas was beim Koksertag auf dem Klo als Abreißpapier hängt

  3. Unsere Tag und Nacht auf das Handy Schauenden heben in dieser Sache erstmals den Kopf, schauen in die Ferne und schütteln ungläubig den Kopf, ehe sie sich wieder ihrem Lieblingsspielzeug widmen. Für „Chemnitz“, „Potsdam“ und andere „Vorgänge“ fehlte den „Schafen“ bislang der Tiefgang, den sie bei den „Sylter-Vorgängen“ plötzlich nicht mehr benötigen. Tiefer geht’s nimmer. Damit haben sich die „aufgebrachten“ Politiker und Medien ein Eigentor geschossen.
    Mit zweierlei Maß messen ist mitlerweile der NORMALZUSTAND in Deutschland geworden. Die Medien machen als Unterstützer dabei fleißig mit. Ich bin angewiedert von den Zuständen in Deutschland. Der Linke Hass und Terror, der vom Staat geschützt wird ekelt mich an. Disskussionen kennen Linksradikale ja gar nicht, sie brüllen alles nieder mit den Worten „Du Nazi“ … „Wir disskutieren nicht mit Nazis“ . Das wird eine schöne Demokratie mit dieser Diskussionskultur, da fehlt den „Linksgrünroten Nazis“ der geistige Horizont.

    Nur ein Beispiel von vielen wie „kaputt“ das ROT/GRÜNE Deutschland inzwischen ist.
    Eine kleine Studentin wird mit aller Härte für eine Dummheit bestraft und einer linksextremistischen Uni-Präsidentin die Verantwortung für die „schlimmen“ Zustände an der Uni trägt geschieht nichts. ….Wann kapieren die Deutschen endlich was in ihrem Land schief läuft und wer dafür Verantwortlich ist ?

    1. Solange die Deutschen allabendlich vor der Glotze sitzen und sich die Gehirne waschen lassen, werden sie es nie kapieren, eher krepieren.
      😜

  4. @Freisprüche für Erziehungsmedien, Verurteilungen für Andere
    das ist bei dieser Cardassia-Justiz doch schon seit Jahren die neue Normalität !
    Das hängt mit der Politik zusammen – mit wenigen Ausnahmen dient die Justiz immer den Interessen der Herren – und in einer marxistischen Planwirtschaft eben den Interessen der marxistischen Elite !
    Bin gespannt, wie lange es noch dauert, bis sie für Häretiker die Todesstrafe wieder einführen – bei Corona waren wir ja nicht mehr weit davon entfernt. Der Gebrauch war schon freigegen und die formale Freigabe über Lissabon und der Erschießung von Aufständischen schon organisiert. Es hat nur noch gefehlt, das Wording von „Terroristen“ und „Geiselnehmer“ auf „Aufständische“ zu erweitern, und Polizei und Militär hätten geschossen !
    Und die Formalitäten sind seither bestätigt.

  5. OT: welche Werte amerikanische Soldaten in Deutschland angesichts einer zunehmenden Gesinnungsjustiz eigentlich noch verteidigen sollen.

    Nichts wird „eigentlich“ verteidigt.

  6. Merz über Meinungsfreiheit: „In den Sozialen Netzwerken kann jeder anonym sagen, was er denkt – ich finde das bedauerlich”
    https://nius.de/live-tickers/bundesregierung-merz-ticker/3c033fe1-16a0-4985-8f28-c3952a98f0b5

    Die Klarnamenpflicht im Netz wäre ein fatales Signal. Was Merz fordert, ist mit der Meinungsfreiheit nicht vereinbar
    https://www.nzz.ch/international/die-klarnamenpflicht-im-netz-waere-ein-fatales-signal-die-forderung-des-bundeskanzlers-zeugt-von-chuzpe-ld.1925976

    Merz hat Hunderte Anzeigen wegen Beleidigung gestellt
    https://www.bild.de/politik/inland/medienbericht-merz-hat-hunderte-anzeigen-wegen-beleidigung-gestellt-6935a42d11f914c89b855d3b

    „Kein Bundeskanzler vor mir hat so etwas ertragen müssen“, sagt Merz über Anfeindungen
    https://tinyurl.com/4ybryak2

    Weinerlicher Merz: Andere Kanzler traf es viel härter
    Kein Kanzler habe so viel ertragen müssen wie er, klagt Friedrich Merz. Der Blick auf seine Vorgänger zeichnet ein anderes Bild. Für FOCUS-Kolumnist Jan Fleischhauer ist klar: Der Kanzler ist einfach zu dünnhäutig.
    weiterlesen:
    https://www.focus.de/politik/deutschland/weinerlicher-merz-andere-kanzler-traf-es-viel-haerter_c7ca7a7b-f940-45b1-b43e-94823e5bb9e1.html