
SPD-Mann Michael Ebling wollte in Rheinland-Pfalz den pauschalen Ausschluss von AfD-Mitgliedern aus dem Staatsdienst durchzusetzen – und scheiterte. Das ist nur auf den ersten Blick gut. Es beginnt mit einem Erlass – und endet in einem leisen Rückzieher. Was dazwischen liegt, ist der vielleicht folgenreichste Angriff auf das Beamtenrecht der Bundesrepublik seit Bestehen des Grundgesetzes. Im Juli 2025 versucht die Regierung von Rheinland-Pfalz – namentlich ihr Innenministerium unter SPD-Mann Michael Ebling –, einen pauschalen Ausschluss von AfD-Mitgliedern aus dem Staatsdienst durchzusetzen. Ohne Einzelfallprüfung, ohne Differenzierung, ohne Rücksicht auf das demokratische Mandat von Millionen Bürgern. Der Vorgang wirkt wie ein politisches Laborstück: Was kann man dem Recht antun, ohne dass es bricht? Wie viel ideo-logischer Furor verträgt eine Demokratie, bevor sie sich selbst auflöst? Und wie groß ist die Angst vor einer Partei, dass man bereit ist, das Verfassungsgefüge zu verbiegen, um sie zu stoppen?
Der Plan war klar: Bewerberinnen und Bewerber für den Staatsdienst – egal ob Polizisten, Lehrer, Verwaltungsbeamte oder Richter – sollten bei AfD-Mitgliedschaft automatisch als verfassungsuntauglich gelten. Ein Parteibuch als Makel, ein Wahlergebnis als Bedrohung, die Beamtenlaufbahn als moralischer Exerzierplatz. Das politische Signal: Wer sich zur AfD bekennt, hat im Staat nichts verloren. Der Beamte nicht als Diener des Rechts, sondern als moralischer Agent des Regierungskonsenses.
Der Rechtsstaat als Störfaktor
Begründet wurde dieser Schritt mit dem Verfassungsschutzbericht des Bundes, der im März 2024 die Gesamtpartei als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft hatte. Dass diese Einstufung selbst hochgradig politisiert und juristisch umstritten ist, spielte keine Rolle. Für das SPD-geführte Innenministerium wurde sie zur Ersatzverfassung: Ein partei-politisches Urteil sollte ausreichen, um ein demokratisches Mandat in ein Berufsverbot zu verwandeln. Der Schlüsselbegriff war „Grundsatz“ – und genau dieser machte die Maßnahme angreifbar. Es ging nicht um eine Einzelfallprüfung im Sinne des Beamtenrechts, sondern um ein Kollektivur-teil, das mit rechtsstaatlichen Prinzipien unvereinbar ist. Der Staat beansprucht, exklusiv zu definieren, wer ihn „tragen“ darf – nicht das Volk, nicht das Parlament, nicht das Recht, son-dern die Empfindlichkeiten einer politisch aufgeladenen Bürokratie. Der Verwaltungsstaat wird zur moralischen Großmacht: Gesinnung ersetzt Gesetz.
Der Beamtenstatus – bisher ein Ausdruck von Neutralität, Treue zur Rechtsordnung und Sachlichkeit – wurde aufgeladen mit einer moralischen Verpflichtung zur Ideologiekonformität. Doch der Rechtsstaat ist sperrig. Selbst wenn er medial isoliert und politisch deformiert wird, bleibt er widerständig. Der Deutsche Beamtenbund Rheinland-Pfalz bezeichnete den Erlass als „verfassungsrechtlich problematisch“ und warnte vor einer Aushöhlung rechtsstaatlicher Prinzipien. Der Augsburger Verwaltungsrechtler Josef Franz Lindner erklärte öffentlich: „Die Mitgliedschaft in einer Partei – selbst in einer vom Verfassungsschutz beobachteten – kann nicht automatisch zur Ungeeignetheit für ein Amt im öffentlichen Dienst führen. Eine pauschale Negativvermutung ist verfassungswidrig.“ Der Staatsrechtler Rupert Scholz ergänzte: „Es ist mit der Menschenwürde und dem Demokratieprinzip unvereinbar, Beamtenbewerbern die Staatsnähe allein wegen ihrer Parteimitgliedschaft abzusprechen.“
Kritik aus der Richterschaft
Auch aus der Richterschaft regte sich Kritik. In juristischen Fachkreisen wurde diskutiert, ob der rheinland-pfälzische Vorstoß gegen Artikel 21, Absatz 1 Grundgesetz verstößt, der Parteienfreiheit garantiert – solange die Partei nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten wurde. Der Deutsche Richterbund zeigte sich zurückhaltend: Politische Entscheidungen dürfen nicht durch Verwaltungsrecht erzwungen werden. Der Grundsatz des gleichen Zugangs zu öffentlichen Ämtern (Artikel 33, Absatz 2 Grundgesetz) steht nicht zur Disposition moralischer Moden.
Nach einer Woche folgte also der Rückzieher – versteckt in einem neuen Erlass, mit kaum mehr als einem Nebensatz: „Es ist stets eine Einzelfallprüfung vorzunehmen.“ Damit wird der pauschale Ausschluss stillschweigend aufgehoben. Keine Entschuldigung, kein Schuldeingeständnis, aber ein klares Signal: Die Maßnahme war nicht haltbar. Dass dies nicht groß kommuniziert wurde, ist bezeichnend. Die politische Klasse schweigt sich über ihre Niederlage aus – zu deutlich ist die Botschaft: Der Staat darf seine Beamten nicht nach Parteibuch sortieren. Der Rückzug ist eine juristische Bankrotterklärung, vollzogen wie eine Büroklammer im Teppich. Was hier in Rheinland-Pfalz geschah ist kein Einzelfall, sondern Ausdruck eines größeren Trends: Der deutsche Staat geriert sich zunehmend als Hüter einer moralisch-politischen Ordnung, deren Regeln nicht mehr in Parlamentsdebatten, sondern in ministeriellen Leitfäden, Verfassungsschutznarrativen oder NGOs formuliert werden. Die „wehrhafte Demokratie“ wird zum Kampfbegriff gegen die Opposition selbst.
Die Transformation des Beamtenideals
Vor allem AfD-Mitglieder geraten in ein politisches Berufsverbot 2.0: Ob Lehrer, Polizisten, Justizbeamte oder Soldaten – ihre bloße Zugehörigkeit wird als anstößig empfunden. Dabei ignoriert die administrative Elite das demokratische Mandat der Partei: In Rheinland-Pfalz erhielt die AfD 2021 über zehn Prozent der Stimmen; in anderen Bundesländern ist sie inzwischen stärkste Kraft. Ralf Schuler bezeichnete die Praxis auf “Nius” als „Verwaltungs-Gesinnungsprüfung“ mit gefährlicher Nähe zum DDR-Duktus: Wer nicht auf Linie ist, wird systematisch ausgegrenzt. Cora Stephan kritisierte in “Cicero”, dass der Begriff der Verfassungsfeindlichkeit inflationär verwendet werde, um politische Gegner mundtot zu machen: „Verfassungsschutz ersetzt das argumentative Ringen.“ Die mediale Begleitung zeigt ein alarmierendes Maß an Einseitigkeit: Während linke Verfassungsrichterinnen gefeiert werden, gelten einfache Verwaltungsbeamte mit AfD-Parteibuch als Sicherheitsrisiko. Der mediale Applaus für die Maßnahme war laut – die Korrektur verläuft nun leise.
Der Fall offenbart eine tiefere Metapolitik: Die Transformation des Beamtenideals. Aus dem neutralen Funktionsträger wird ein Akteur mit moralischer Lizenz. Nicht Gesetzestreue, sondern Haltungsstreue wird zur Bedingung für den Dienst am Staat. In Schulen, Verwaltungen, Polizei und Justiz etabliert sich schleichend ein Klima, in dem konservative oder oppositionelle Welt-anschauungen nicht mehr als legitimer Teil des Pluralismus gelten, sondern als Sicherheitsrisiko. Beamtenanwärter mit AfD-Nähe berichten von Ablehnungen trotz überdurchschnittlicher Qualifikation. Lehrer mit regierungskritischer Haltung werden versetzt oder disziplinarisch beo-bachtet. Der Staatsdienst wird zur Filterblase.
Ein Urteil wird zum Stempel, ein “Gutachten” zum Bann
Der Jurist und ehemalige Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz warnte: „Ein Staat, der Gesinnung prüft statt Recht, verwandelt seine Institutionen in politische Kampfmittel. Der demokratische Beamte wird durch den politischen Funktionär ersetzt.“ Im Zentrum steht ein politisch deformierter Verfassungsschutz. Was einst als Organ zur Abwehr realer Gefahren gedacht war, ist zur Legitimationsagentur für Ausschlusspolitik verkommen. Wer als „rechtsextrem“ eingestuft wird – sei es wegen migrationskritischer Äußerungen, Islamkritik oder Ablehnung von Genderpolitik –, der verliert seinen bürgerlichen Status: gesellschaftlich, beruflich, juristisch. Die AfD ist das prominenteste Opfer, doch die Dynamik reicht weiter: Medienhäuser, NGOs, Stiftungen, Hochschulen übernehmen die Lesart des Verfassungsschutzes, oft ungeprüft, oft gierig. Aus einem Urteil wird ein Stempel, aus einem Gutachten ein Bann.
Der Begriff der „wehrhaften Demokratie“ wird fast ausschließlich als Begründung für Repression verwendet. Doch seine ursprüngliche Bedeutung war eine andere: Er sollte die Demokratie gegen echte Gewalt, Umsturzversuche oder totalitäre Organisationen wappnen. Heute genügt ein Interview mit der Jungen Freiheit, eine Spende an die WerteUnion oder ein Like auf einer regierungskritischen Seite, um unter Verdacht zu geraten. Die Demokratie wird nicht mehr verteidigt, sondern instrumentalisiert. Was wehrhaft sein soll, ist in Wahrheit labil. Ein Staat, der seine Gegner nicht aushält, zeigt keine Stärke – sondern Panik. Warum dieser Furor gegen eine Partei, die in Umfragen in mehreren Bundesländern stärkste Kraft ist? Die Antwort liegt im Machtinstinkt der Eliten: Die AfD ist nicht systemimmanent. Sie nimmt am Spiel teil, aber akzeptiert nicht alle Regeln. Sie will nicht bloß gestalten, sondern hinterfragen – und das ist in einem System, das sich für alternativlos hält, ein Sakrileg.
Die Angst der Herrschenden
Die AfD wird nicht mehr als politische Partei behandelt, sondern als Krankheit. Man diskutiert nicht über ihre Positionen – man sucht nach Wegen, sie auszuschalten: medial, juristisch, administrativ. Der Beamtenstaat ist nur ein Baustein. Doch dieser Kurs erzeugt Gegenkräfte. Je mehr der Staat sich moralisch überlädt, desto deutlicher tritt seine Überforderung hervor. Der Bürger erkennt die Hybris. Und er beginnt, sich zu wehren: Mit Wahlzetteln, mit Klagen, mit Öffentlichkeit. Der Rückzug in Rheinland-Pfalz zeigt: Der Rechtsstaat ist noch nicht verschwunden. Aber er ist akut bedroht. Die politische Debatte bleibt: Was ist ein verfassungstreuer Beamter? Ein unauffälliger Parteigänger der Regierung? Ein staatsnaher Aktivist mit korrekt gendernder Sprache? Die Maßstäbe verschwimmen. Wer in Baden-Württemberg als Lehrer Kritik an „transinklusiven“ Lehrplänen äußert, wird gemeldet. Wer sich zur AfD bekennt, riskiert Karriere und Ruf. Die AfD ist längst nicht mehr nur Opposition – sie ist Testfall. An ihr entscheidet sich, ob die Bundesrepublik pluralistische Demokratie oder pädagogische Republik sein will.
Rheinland-Pfalz ist zurückgerudert – und doch bleibt der Vorgang ein Lehrstück für den Zustand der deutschen Demokratie. Der moralische Furor gegen die AfD hat Teile des Staates an die Grenze des Verfassungsbruchs geführt. Nur der juristische Sachverstand unabhängiger Fachleute konnte Schlimmeres verhindern.
Moralisch überhitzte Staatsvernunft
Der Staat hat kein Recht, seine Diener nach Gesinnung zu sor-tieren. Der Beamtenstatus ist kein Belohnungssystem für politische Konformität, sondern ein Schutzschild gegen die Politisierung der Verwaltung. Es ist ein bitteres Paradox: Der liberale Staat wird autoritär, weil er liberal bleiben will. Der Demokrat verbietet seinen Gegner, weil er Demokratie schützen will. Der Antifaschist suspendiert Grundrechte, um Faschismus zu verhindern. So schafft sich die Republik ihre eigene Karikatur – und nennt sie „Wehrhaftigkeit“. Die wahre Verfassungskrise liegt nicht in Wahlumfragen, sondern in der moralisch überhitzten Staatsvernunft, die meint, aus Bürgern Gesinnungsträger machen zu dürfen.
Die Versuchung bleibt. Solange die politische Klasse den Staatsapparat als Instrument des Meinungskampfes versteht, wird der Bürgerstaat beschädigt. Was hier auf dem Spiel steht, ist mehr als ein einzelner Erlass: Es ist das Verständnis von Demokratie als Pluralismus, als Ordnung, die auch dem Gegner Rechte zugesteht. Der Staat gehört nicht denen, die ihn verwalten – er gehört denen, die ihn ertragen!
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18 Antworten
Na ich schätze Rheinland-Pfalz hätte dann zu viele Lücken im öffentlichen Dienst und ich glaube dort im goldenen Westen wo der Regenbogenkult ganz oben steht da wäre der letzte Ureinwohner sehr stark gefährdet wenn der letzte einheimische Polizist, Sanitäter oder Feuerwehrmann Übernacht vom strengen morgenländischen Neubürger ersetzt wird da diese die bunten Farben mit ihrem Inhalt niemals akzeptieren werden. In strengen islamischen Ländern wissen wir schon allein wie Homosexualität toleriert wird und darüber werde ich auch nicht diskutieren da wir es ja kennen wie es in diesen Regionen der Erde abläuft. Das ist auch der Hauptgrund und ich schätze all die Bolschewoken-Propaganda des Großkapitals ist das Eigentor in der Westwertegesellschaft und deren falschen Propheten sind die Ersten die gehen. Fressen und gefressen werden ist das Gesetz der Natur. Manch Demokratie und Toleranz-Verein auf Steuerzahlers Kosten des Krauts bekommt jetzt richtig den Bumerang. mfg
wenn deppen nicht wissen dass sie deppen sind… neues thema : politidioten unterwegs… OB-Kandidaten in Münster wollen AfD von Wahlkampf ausschließen
Münster, NRW. Angesichts der anstehenden OB-Wahl in Münster wollen sieben Kandidaten für dieses Amt die AfD vom Wahlkampf ausschließen. Mit diesem Schulterschluss wollen sie der Partei jede öffentliche Bühne entziehen. Der Zusammenschluss aus Volt, SPD, Grünen, Linken, ÖDP, Die PARTEI und der Internationalen Demokratischen Liste spricht sich darin explizit gegen jede Beteiligung der AfD am demokratischen Wettbewerb aus. …alice erlöse uns von dem übel… alles für alicedeutschland
Und schon wieder fällt das politisch linksgrünwokene Münster
auf, was gewisse Parteien zeigen.
Solches wirkt in einem demokratischen Körper wie ein schmutziges Brechmittel, das Mittel zur Bekämpfung der tatsächlichen demokratischen AfD !!!
Gelesen bei politikversagen.net
„OB-Kandidaten in Münster wollen AfD von Wahlkampf ausschließen
Münster, NRW. Angesichts der anstehenden OB-Wahl in Münster wollen sieben Kandidaten für dieses Amt die AfD vom Wahlkampf ausschließen. Mit diesem Schulterschluss wollen sie der Partei jede öffentliche Bühne entziehen. Der Zusammenschluss aus Volt, SPD, Grünen, Linken, ÖDP, Die PARTEI und der Internationalen Demokratischen Liste spricht sich darin explizit gegen jede Beteiligung der AfD am demokratischen Wettbewerb aus. Weiterlesen auf freilich-magazin.com“
Faschisten, Antidemokraten, Rechte Verletzer und unsägliche Ausgrenzer vereinen sich !
Warum, weil sie den Angstschweiß auf Stirn und Nacken haben, unsägliche Angst vor der AfD und seinen besten Argumenten.
Die AfD, die immer mehr Wahlsiege erreicht, weil die Bürger den Altparteienschmutz satt haben !
Des weiteren haben die Antidemokraten größte Angst vor Macht- und Mandatsverlust !
Da fragt man sich, wer alles was kräftig an der Murmel hat ?
Angst in diesem Polit-Schauspieler-Klüngel grassiert in der Tat. Die Politrucks dort herrschen wie Despoten. Das bringt sogar intern Gegenwehr- nicht unbedeutend. Und wenn der Gegenwind Fahrt aufnimmt, werden diese Leute reden wie ein Wasserfall. Ganz wichtig: Die USA wissen schon längst dass es egal ist wie man über jemand redet, Hauptsache im Gespräch. Und so kommt die AFD immer mehr in den Pressefocus. Gratis Reklame. Ganz wichtig bzgl. der uninformierten NICHTWÄHLER.
Ja diese Rächten Bürger w/m/d_ings,die noch immer auf das Grund-Gesetz der Vor_Merkel Ära bestehen,die noch immer ü 65% der Wähler stellen,können denen nicht das Geburtsrecht verweigert werden,also den ungeborenen?!? Oh was die Idee wurde schon geäußert von einer In Roter Robe gewandeten?? Ja dann bin ich zu spät ?
@ das Geburtsrecht verweigert
oder sie mit einer potentiell tödlichen Spritze behandeln – mRNA-Corona – wenn sie sich an Harbarths Urteil erinnern.
Da sind nich nur diese 3 Kandidaten untragbar – auch die amtierenden sind für mich als Pack aus Dunkeldeutschland untragbar !
Sozusagen die Einführung einer nachträglichen Geburtenregelung !
19.7.25
Video: Attentäter unter uns
Ahmed M., der wie der Täter von Magdeburg aus Saudi-Arabien stammt, erklärt uns im Interview, die Tat von Taleb A. sei „mutig“ gewesen. Er bedauert, dass „zu wenige Menschen getötet“ wurden. Er könne sich jederzeit vorstellen, eine ähnliche Tat zu verüben. Wenige Tage nach dem Interview ist er untergetaucht. Die Polizei sucht ihn – bislang erfolglos. sie sucht ihn bestimmt nur um ihm zu sagen dass alles in ordnung ist und er bereits wieder auf freiem fuß ist …kein grund zur aufregeung… inshallah
Bündnis Sahra Wagenknecht
„Einfallstor für Extremismus“ – Verfassungsschutz soll BSW beobachten
https://www.welt.de/politik/article256415312/buendnis-sahra-wagenknecht-einfallstor-fuer-extremismus-verfassungsschutz-soll-bsw-beobachten.html
War klar , dass so etwas bald kommen würde. Und wann wird die hochgefährliche Grüne Sekte (Bündnis 90/Grünen) vom Verfassungsschutz beobachtet?
Vor allem bei der Grünen Jugend gibt es sehr viele Verfassungsfeinde, die das auch öffentlich immer wieder mit verfassungsfeindlichen
Aussagen unter Beweis gestellt haben !
Und ich kenne viele, die das genau so sehen. Die Grünen sind eine hochgefährliche verfassungsfeindliche Sekte.
Selbst die ehemalige Grüne die linke Politikerin Jutta Ditfurth hat das in der Vergangenheit unzählige Male auch in TV-Talkrunden bestätigt, dass die Partei der Grünen eine hochgefährliche Sekte ist!
@Der Rückzieher von Rheinland-Pfalz
1999 : EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker („Wenn es ernst wird, muss man lügen“[18]) spricht über die Trickkiste der EU:
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
Erschienen ist diese Äußerung in einem Spiegel-Artikel mit dem Titel Die Brüsseler Republik – Im 21. Jahrhundert wächst der europäische Bundesstaat heran. Er wird ein Multikulti-Staatsvolk von wenigstens 440 Millionen Menschen umfassen
Es ist alles geplant – einschließlich der Migrations-Verwerfungen nach dem UN-Replacement-Migration-Plan !
Im kleinen, wie die Linksextremisten Deutschlands oder im großen dem krieg gegen Russland bis zum Atomkrieg – der laut Plan dann auf Europa beschränkt sein soll und die europäische Konkurrenz aus der Geschichte tilgen wird – wie Karthago oder Tartaria !
Wer kennt noch den alten gälischen Fluch : mögest du in aufregenden Zeiten leben !
Was nicht passt, wird passend gemacht
Lästige Demokratie: Söder will 2/3-Mehrheit bei Richterwahl abschaffen
https://derstatus.at/politik/lastige-demokratie-soder-will-23-mehrheit-bei-richterwahl-abschaffen-4047.html
Niemand sollte sich durch die „Einzelfall-Prüfung“ in die Irre führen lassen! Wie naiv sind denn die dadurch zufrieden gestellten Kritiker?
Wenn man jemanden nicht will, dann wird er einfach nicht eingestellt. Punkt. Es gibt keine Stelle, die ein Auswahlverfahren überwacht – außer den „Prüfenden“ selbst. Und wenn man irgendwoher einen Hinweis hat oder eben etwas „Falsches“ hören will, dann eben nicht.
Die Abschreckungswirkung ist doch schon ausreichend durch die „Einzelfall-Prüfung“ gesichert!
Und jede Antwort auf eine komplexe Frage kann immer „gedeutet“ werden.
Die Frage nach der Verfassungstreue stellt sich sofort in der Praxis – und nicht vorab durch ein „Prüfverfahren“!
Und was „verfassungsfeindlich“ ist oder nicht, darüber gehen die Meinungen bekanntlich meilenweit auseinander.
Da muss man nur nach den Menschenrechten fragen – die passende Antwort findet sich gleich!
Es wäre sehr nützlich gewesen, wenn diese Roten
vorher ihr verbliebenes Resthirn eingeschaltet
hätten.
Verbote ohne Rechtsgrundlage schaffen zu
wollen ist nicht Rechtens.
ROTE LUMPEN halt.
Juristisch umstritten??
So etwas ist doch nicht umstritten!
Solche Formulierungen zeigen nur, dass die Autoren immer zum Regime rüber gleiten.
Merken diejenigen das nicht?
ECHT JETZT?
nehmt besser die mitglieder der antifa… die kommen euren gedanken doch am nächsten… do guck mal: ein depp weiss eben nicht dass er ein depp ist… alice erlöse uns von dem übel….
gut erkannt… respekt….. AfD-Verbot? CDU-Historiker Rödder warnt vor „Bürgerkrieg“
Der konservative Historiker und Leiter der Denkfabrik R21, Andreas Rödder, hat vor einem Bürgerkrieg in Deutschland gewarnt. „Ein Verbotsverfahren, das zum Wegfall sämtlicher Stimmen für die AfD und somit flächendeckend zu rot-rot-grünen Parlamentsmehrheiten führt, wäre der sichere Weg in den Bürgerkrieg.“ Weiterlesen auf jungefreiheit.de
Neue Strafvorschriften im Strafgesetzbuch
§ 108 f StGB
(1) Wer eine Partei, deren Abgeordnete oder deren Mitglieder entgegen dem Gleichheitsgrundsatz bevorzugt oder benachteiligt, wird mit Geldstrafe bis zu 10.000 € bestraft.
Kann keine konkrete Zurechnung der Tat auf eine Person oder Personenmehrheit erfolgen, ist diese Tat der in einer Hierarchie nächsthöheren Person oder Instanz zuzurechnen, die diese hätte billigen oder verhindern können.
(2) Geschieht dies durch einen Mandatsträger oder eine sonstige Person, die im Staatsdienst tätig ist oder deren Verhalten dem Staat zuzurechnen ist, wird dies mit einer Gefängnisstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Das gleiche gilt für Vertreter der Presse oder bei Veröffentlichung in allgemein zugänglichen Medien und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
§ 108 g StGB
(1) Wer ohne eine rechtskräftige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Öffentlichkeit behauptet, eine Partei sei verfassungsfeindlich, wird mit einer Geldstrafe nicht unter 1000 € bestraft.
(2) Erfolgt diese Behauptung durch Vertreter einer Partei oder durch Mandatsträger oder Regierungsvertreter oder durch sonstige mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betrauter Personen, wird dies mit Gefängnis nicht unter einem Jahr bestraft.
Das gleiche gilt für Vertreter der Presse oder bei Veröffentlichung in allgemein zugänglichen Medien und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
§ 108 f Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend.
Begründungen zu den Gesetzesänderungen:
§ 108 f StGB soll dazu beitragen, dass verfassungsrechtliche Gebot der Gleichbehandlung in allen öffentlichen Angelegenheiten Rechnung zu tragen und im Rahmen der Parteientätigkeit sowie der Mitwirkung bei der Willensbildung des Volkes keine verfassungswidrige und wettbewerbsverzerrenden Äußerungen oder Handlungen vorgenommen werden.
§108 g StGB trägt dem Umstand Rechnung, dass es nach dem Grundgesetz allein dem Bundesverfassungsgericht zukommt, die Verfassungsfeindlichkeit einer Partei festzustellen. Diese Feststellung hat konstitutive Wirkung und die Missachtung dieses verfassungsrechtlichen Gebots durch andere Personen, Parteien, Medien oder Institutionen gefährdet den demokratischen Wettbewerb.
Langer Rede kurzer Sinn: Das totalitäre, linksgrün-versiffte Universum will eine Diktatur errichten, in welcher – selbstredend – alle Gegner ELIMINIERT WERDEN.
Das ist nichts anderes als ein kämpferisch-aggressiver Versuch, durch eine Vielzahl aufeinander abgestimmter Repressionsmaßnahmen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen und die alleinige Kontrolle und Herrschaft im Lande zu erlangen und dauerhaft zu zementieren.
Wo bleibt eigentlich der VerfassungsschMutz, wenn man ihn mal brauchen täte ?
Die braunen Roten haben sich grün angemalt, und der depperte Bumsbürger hat es nicht bemerkt.
😜