Stasi 2.0: Eine zunehmend politischere Justiz geht gegen Regime-Kritiker vor

Stasi 2.0: Eine zunehmend politischere Justiz geht gegen Regime-Kritiker vor

In Deutschland wieder Normalität: „Polizeibesuche“ bei Regierungskritikern (Symbolbild:Imago)

Wird bald jeder von uns jemanden kennen, der eine Hausdurchsuchung hatte? Aktuell setzt die von politischen Weisungen abhängige Staatsanwaltschaft dieses Instrument, das zur Bekämpfung von Pädo-Kriminalität oder bei Terrorgefahr sinnvoll ist, gegen Bürgerrechtler ein – und Gerichte machen bedenkenlos mit. Am 23. April 2024 um kurz nach sechs Uhr früh pochte gegen meine Haustür ein Trupp von Kriminalpolizisten. Zeit, um den umfangreichen richterlichen „Beschluss“ zu lesen, ließ mir der verantwortliche KHK nicht. Sogleich begann das 4-Personen-Team mit der Durchführung, unter der Anwesenheit einer mitgebrachten Zeugin von der Gemeindeverwaltung.

Zwar wurde mein Haushalt relativ unbeschadet hinterlassen und das Auftreten war durchaus höflich, doch viele Daten und persönliche Kontakte, die nur mich etwas angehen, sind entwendet worden. Die Staatsanwaltschaft Memmingen ist gut beraten, die Geräte umgehend zurückzugeben und die entwendeten Daten unter externer Aufsicht sofort zu löschen. Alleine schon, dass aus diesem „Beschluss“ nicht ersichtlich ist, wer dafür die Verantwortung trägt, wirft ein Licht auf die Fragwürdigkeit dieses Vorgehens. Testiert wird mit diesem Schreiben vom 18. März 2024 lediglich der „Gleichlaut der Ausfertigung Mit (sic!) der Urschrift“ vom 15. März 2024; unterzeichnet wurde lediglich mit einem sechsfachen Kugelschreiber-Gekringel (!). Das Dienstsiegel wurde als Stempel schief aufgesetzt, ein Vorname ist nicht angegeben. So bleibt offen, wer zuständig ist.

Hausdurchsuchung wegen coronakritischer Rede von 2022

In dem Dokument wird der „Tatverdacht“ geäußert, ich hätte auf der Plattform Telegram eine von mir am 15. Januar 2022 in Ravensburg gehaltene öffentliche Rede verlinkt. Dies entspricht den Tatsachen; doch ist eine Strafbarkeit der Verlinkung dieser Rede, die seit Februar 2022 im Netz steht, nicht erwiesen. Der „Beschluss“ führt weiter aus: „Der Beschuldigte machte dieses Video durch die Verlinkung (…) der telegram-Gruppe zugänglich und rechnete sich den Inhalt der darin gezeigten Rede erneut zu. In diesem Video werden die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid19-Pandemie – insbesondere die hierzu veranlasste Impfkampagne – als größeres Unrecht dargestellt, als das Schicksal der Opfer des nationalsozialistischen Völkermordes (….) Dies ist strafbar als Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3, Abs. 6, Abs. 2 Nr. 1 StGB.

Wenn man bedenkt, dass erstens in meiner Rede am 15. Januar 2022 klar gesagt wird, dass die zu den Covid-Spritzen in Bezug gesetzten NS-Taten „völlig unvergleichbar“ sind, zweitens die Verbrechen der NS-Zeit anschließend von mir als „schreckliche Verbrechen“ bezeichnet wurden, drittens das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich öffentlicher Meinungsäußerungen einer richterlichen Aburteilung gemäß § 130 StGB scharfe Grenzen gezogen hat, und viertens der Bundesgerichtshof den Tatbestand der Verharmlosung von NS-Verbrechen explizit an das Kriterium bindet, dass deren Tatsächlichkeit heruntergespielt oder beschönigt oder sie in ihrem wahren Gewicht verschleiert werden: Dann ist der Amtsgericht-Beschluss glatt rechtswidrig, das Verlinken meiner Rede als erneute „Straftat“ zu interpretieren.

Missachtung der Unschuldsvermutung

Denn wegen der Rede vom 15. Januar 2022 läuft bereits ein gerichtliches Verfahren, das noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist: Gegen das Urteil des Amtsgerichts Ravensburg vom 12. Dezember 2023 ist von mir Berufung eingelegt worden, der Termin beim Landgericht steht noch aus. Somit sind die geäußerten Inhalte ihrerseits zunächst einmal Gegenstand einer gerichtlichen Klärung und stehen unter dem Schutz der Unschuldsvermutung. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union sagt: „Jeder Angeklagte gilt bis zum rechtsförmig erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig.“ (Art. 48, Abs. 1) Analoges wird in Artikel 11 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gesagt.

Weil also in diesem Bezug die Unschuldsvermutung gilt, ist die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Memmingen als eine Verfolgung Unschuldiger zu bewerten. Diese ist in Deutschland gemäß § 344 StGB ein Verbrechen, das mit Freiheitsstrafe bestraft wird. Erst am 6.Mai 2024 ist in Hagen eine Lüdenscheider Amtsrichterin wegen Rechtsbeugung zu Gefängnis verurteilt worden. Auch mit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit ist das staatsanwaltschaftliche Vorgehen unvereinbar, wegen einer öffentlichen Meinungsäußerung, die überdies für jedermann öffentlich im Internet verfügbar ist (siehe etwa hier) eine „sog. Hausdurchsuchung“ anzuordnen.

Folgen für die Beteiligten wahrscheinlich

Es stellen sich hier mehrere Fragen, unter anderem nach Zweck und Eignung dieses scharfen juristischen Schwerts: Um die Inhalte einer Rede zu interpretieren, ist es nicht zweckdienlich, die Privaträume des Redners zu durchsuchen. Denn was wäre dort wohl zu finden? Auch ist die „Beschlagnahme von elektronischen Speichermedien d. Beschuldigten“ nicht geeignet, Aufschluss über die Interpretation eines öffentlich geäußerten Wortes zu erhalten. Auch Erforderlichkeit und Angemessenheit der Maßnahme scheinen äußerst zweifelhaft: Insbesondere für die Interpretation der Rede ist es nicht erforderlich, den Redner in einer Weise in seinen privaten Räumen auszukundschaften, wie dies bei einer Hausdurchsuchung geschieht. Schließlich ist es nicht angemessen, dem Eigentümer die Geräte, die er privat wie auch für beruflich-geschäftliche Zwecke täglich benötigt, zu entwenden.

Für die Mitwirkenden des Einsatztrupps dürfte dies daher Folgen haben. Denn gemäß Bundesbeamtengesetz (§ 63) tragen sie „für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.“ Offenbar hat der Leiter des Einsatztrupps den Befehl zur Durchführung der Hausdurchsuchung bedenkenlos durchgeführt. Wie die Zeugin bestätigen können wird, ist er von mir während des Einsatzes auf die Rechtswidrigkeit seines Vorgehens wiederholt hingewiesen worden. Mitgenommen wurden bei dieser Aktion am Ende übrigens zwei Smartphones, ein Laptop und eine Computer-Festplatte. Darin enthalten sind höchstpersönliche Dokumente und auch Kontakte. Angesichts des lächerlichen Tatvorwurfs ist davon auszugehen, dass die außerparlamentarische Opposition, der ich mich seit März 2020 zurechne, gezielt ausgespäht werden soll. Das sind Methoden, welche finsterste totalitäre Zeiten, wie in Deutschland zuletzt in der DDR, erneut gegenwärtig machen. Das war jetzt übrigens mehr als ein „Vergleich“.

38 Antworten

  1. Die Stasi lebt, das Regime kommt, die Unterdrückung ebenso… aber Hauptsache, das Wetter wird schön…

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    1. Der Titel ist eine Beleidigung !
      So stümperhaft und leicht durchschaubar hätte sich die echte Stasi niemals angestellt.

  2. Bestrafe Einen, erziehe Hundert. – Auch mit solchen Methoden wird Angst verbreitet, um das eigene Denken nach und nach auszuschalten. Erst wenn dies Leute selbst von den (Regierungs-) Maßnahmen/-auswirkungen betroffen sein werden, könnte es passieren, daß auch diesen ein Licht aufgeht – nur dann ist es für diese auf jeden Fall zu spät.

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    1. dateien aller beteiligten politversager speichern… justiz und beamtentum…soll später sich keiner herausreden können: das war ich nicht, erinnere mich nicht… alle werden eines tages dafür zur rechenschfat gezogen , alle die das grundgesetz missachtet haben… ohne ausnahme
      lies mal : grundgesetz §20 abs. 4… jedre hat das recht und die pflicht den staat vor schaden auch mit waffengewalt zu shcützen… dann gute nacht ihr idioten….
      nicht vergesssen… lesen grundgesetz $20…. hochinteressant und immer auf der sicheren gesetzestreuen seite sein…

      1. „Alle werden eines Tages dafür zur Rechenschaft gezogen , alle die, die das Grundgesetz missachtet haben… ohne Ausnahme“
        Nein, das werden sie garantiert nicht.
        Das Führen solcher Listen könnte übrigens strafbar sein, ich würde dazu also nur hinter einem VPN aufrufen.

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        1. einem kriminellen System muß man – als Akt der Notwehr – mit solchen Mitteln begegnen.
          Listen dieser Art müssen öffentlich für jeden zugänglich gemacht werden!

      2. Ja, das machen wir.
        Alles aufheben. Alle abgelehnten Strafanzeigen. Auf denen stehen Namen der StA.
        Wir vergessen nicht!

  3. Traurigerweise merken die Menschen nicht das mit der Gründung der EU die Diktatur eingeführt wurde!!!
    Die Regierung wird schließlich einen Weg finden, die Menschen dazu zu bringen,
    ihre Knechtschaft zu lieben und sozusagen eine Diktatur ohne Tränen zu schaffen,
    eine Art schmerzloses Konzentrationslager für ganze Gesellschaften zu schaffen,
    so dass den Menschen tatsächlich ihre Freiheiten genommen werden, sie aber eher
    genießen werden, weil sie durch Propaganda oder Gehirnwäsche von jedem Wunsch
    nach Rebellion abgelenkt werden oder Gehirnwäsche, die durch pharmakologische
    Methoden verstärkt wird. Und das scheint die letzte Revolution zu sein.

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      1. Die Europäische Union wurde gegründet, um eine Rückkehr zum Faschismus in der Nachkriegsepoche zu vermeiden, seither zu einem Weg mutiert, die Diktatur selbst einzuführen! Die Europäische Union hat sich in eine durch und durch korrupte Diktatur verwandelt.

  4. Und? Darüber schreibt Danisch seit Jahren, wie der Juntaschutz, im Auftrag der Juntajustiz / BRD-Stasi, ständig illegale Umschau hält, bei Hausverwüstungen, die an sich schon kriminell sind. Das Problem ist natürlich, daß es ein geschlossenes Verbrechersystem ist. Also viel Erfolg mit den Klagen. Informiert mich, sobald es erstmalig funktioniert oder erkennt, daß dies sinnlos ist.

    JouWatch hat da ja heute einen Artikel mit Video, welches man sich wirklich ansehen sollte (etwas über 1 min). Darin wird ein Rechtsanwalt von einem Antifa-Weib angegriffen, wehrt sich und schon stürzen sich 3 unmittelbar anwesende Juntaschützer (Berufskriminelle in lächerlicher Uniform) auf den Rechtsanwalt und ringen den aufs übelste nieder. „Eine marxistische Diktatur beschützt die Kriminellen und kriminalisiert die Unschuldigen“.

    https://journalistenwatch.com/2024/05/11/wie-sich-die-gruenen-als-angebliches-hauptopfer-politischer-gewalt-inszenieren/

  5. …. oh ja, wir wir das noch kennen!
    Jetzt bekommt Gesamtdeutschland das „Ostgefühl“ zu spüren.
    Und nun frage sich jeder, warum hier die AfD bei 30% +x steht und wir uns das auch nicht ausreden lassen!

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  6. Als im Osten Aufgewachsener weiß man es, man kann ja vergleichen:
    Der Stasi-Terror gegen die Bevölkerung wurde nach 1989 mehr oder weniger eigentlich nur durch das – nunmehr gesamtdeutsche – Justizsystem ersetzt.

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  7. „Für die Mitwirkenden des Einsatztrupps dürfte dies daher Folgen haben“
    Einen Lachkrampf vielleicht, sollten sie das lesen.

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    1. na der im Text genannten Frau Richterin ist auch das Lachen vergangen….
      die Chancen für eine Bestrafung der beteiligten Staatsbüttel stehen also 50:50

  8. @Um die Inhalte einer Rede zu interpretieren, ist es nicht zweckdienlich, die Privaträume des Redners zu durchsuchen.
    da können sie sich bei Mao bedanken : terrorisiere einen, erziehe hunderte !
    Wir haben ja genügen Maoisten in den Spitzen der Politik, da sind die Heldentruppen und ihre Juristen doch gerne mit dabei !
    Und bei dieser Cardassia-Justiz heute reicht ja der verdacht, sie könnten nicht mit Faeser stramm auf Linie sein !

  9. Und genau deswegen gilt: Sämtliche Datenträger werden verschlüsselt, sei es mit der auf den meisten SSDs vorhandenen Self-Encrypting Disk-Funktion ‚OPAL‘ bzw. ATA-Security oder besser (zusätzlich) unter Linux mit dm-crypt und LUKS (wer Windows nutzt, hat sowieso keine Privatsphäre und teilt alle seine Daten mehr oder weniger öffentlich. Da könnte man die ‚Hausdurchsuchung auch online machen).
    Und wer meint, öffentlich kritische Kommentare absondern zu müssen – sei es in Kommentarspalten oder Messengern: Immer nur unter Verwendung von TOR (The Onion Router) – was einem aber leider immer schwerer gemacht wird; auch von Ansage, da irgend welche dubiose ‚Firewalls‘ die IP-Adressen von TOR blockieren. (Und nein: VPN schützt vor genau gar nichts! Damit kann man nur Geoblocking von Inhalten umgehen, eine Anonymisierung findet hier NICHT statt, die VPN-Provider hüpfen brav übers Stöckchen, wenn die ‚Ermitllungsbehörden‘ nach den ‚wahren‘ IP-Adressen der Nutzer fragen, weil sie sonst in dem jeweiligen Land einfach gesperrt werden.)
    Die Hausdurchsuchung ist eine inzwischen inflationär angeordnete Erziehungs- und Einschüchterungsmaßnahme des totalitären Ampel-Regimes, um Dissidenten ‚zu bestrafen‘ und allen anderen Abweichlern von der einzig wahren, links-grünen Meinung klar zu machen, dass es jederzeit auch sie treffen kann.

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    1. Nun, ich nutze auch VPN, von einem Anbieter, der keine Daten an Behörden weiter geben kann, weil er keine Daten sammelt.

    2. „VPN schützt vor genau gar nichts! Damit kann man nur Geoblocking von Inhalten umgehen, eine Anonymisierung findet hier NICHT statt, die VPN-Provider hüpfen brav übers Stöckchen, wenn die ‘Ermitllungsbehörden’ nach den ‘wahren’ IP-Adressen der Nutzer fragen, “

      Dann bist du schlicht und einfach bei einem falschen VPN Anbieter. NordVPN als Beispiel arbeitet mit den Behörden zusammen.
      Wer die Anzahl der Geräte limitiert, der loggt.
      Ich bin bei Perfekt Privacy. Die kosten zwar, aber ich fühle mich da wirklich sicher. Die loggen nicht. Und da sie nicht loggen, können sie auch keine Daten herausgeben.

    1. „Wie viele unserer Rechte lt. “Grundgesetz” sind inzwischen obsolet (gemacht worden) ?“

      Antwort: ALLE.

      Das ist damit begründet, dass das GG keinen räumlichen Geltungsbereich mehr hat, seit der Art. 23 GG in der Fassung vom 23. Mai 1949 gestrichen wurde!

      Carpe diem.

    2. Im Grunde genommen keine, denn diese Rechte stehen nur auf einem Stück Papier.
      Sie sind in der Realität jedoch nirgendwo zu finden.
      Selbstbestimmtes Leben? Eigenverantwortliches Leben? Recht auf den eigenen Körper? Unverletzbarkeit des Körpers? Recht auf Selbstverwirklichung? Recht auf Meinungsfreiheit?

      Rechte, die mit einem „Komma aber“ dahergehen, sind keine Rechte, sondern Verbote.

      Das GG ist Besatzerrecht.
      Die Verfassung ist Volksrecht (in einer Demokratie).

  10. Sie wollen ebenfalls Teil des großen Ganzen sein und diesen Machtrausch spüren. Das macht süchtig und lässt alles andere verblassen und in Vergessenheit geraten.

    1. denken ist da nur hinderlich. Das ist auch der Grund, warum es keinen Sinn macht sich mit den Staatsbütteln auf eine Diskussion einzulassen.
      Probleme dieser Art müssen durch zivilen Ungehrosam auf andere Weise gelöst werden…

  11. Was mich besonders für Dich freut: die beschlagnahmten Gerätschaften werden nach Auswertung NICHT zurückgegeben sondern der Vernichtung zugeführt (§§ 102ff. StPO)! Hoffe auch, dass Dich eine langjährige Haftstrafe erwartet!

  12. In der DDR kam die Stasi u.a. in Abwesenheit des Beschuldigten und holte sich auf diese Weise, was zu einer Einbuchtung eines Unbequemen erforderlich war, ansonsten hat man dich gleich mitgenommen. Wenn schon wegen nichts, die Sturmtruppe gesandt wird, dann frage ich mich, wann die Leute wieder in ein Lager verbracht werden, Denunzianzenstellen gibt es ja auch wieder, von wegen Feind hört mit. Es ist nur noch gruselig und erschreckend, wieviele kleine Eichmänner wieder Dienst nach Weisung machen, ohne sich zu fragen, was damit angerichtet wird.

    1. so ist es! Diese Blockwart-Mentalität sitzt eben tief, sehr tief in der politischen DNA dieses unseligen Volkes, das einmal mehr seinen Untergang mit deutscher Gründlichkeit betreibt…

  13. Wir haben Fachkräftemangel. Da könnte der Staat ein paar pensionierte Stasif*tzen doch aus der Rente holen. Die passen mittlerweile wieder gut ins Bild.

  14. Hass und Hetze gegen die AFD und Fake-Storys über die AFD von Correctiv zeigen fatale Auswirkungen:

    Forsa-Umfrage
    AfD verlor seit Dezember rund ein Drittel ihrer Anhänger – Union und FDP legen zu
    https://www.welt.de/politik/deutschland/article251412964/Umfrage-AfD-faellt-auf-schlechtesten-Wert-seit-ueber-einem-Jahr.html

    AfD auf niedrigstem Umfragewert seit einem Jahr
    https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/parteien/id_100401708/afd-laut-auf-niedrigstem-umfragewert-seit-einem-jahr-forsa-umfrage.html

    Hans-Thomas Tillschneider (AfD): „Zwei Drittel der Wähler im Land denken so wie die AfD!“
    Eine repräsentative Umfrage in Sachsen-Anhalt ergibt: Zwei Drittel der Wähler denken so wie die AfD.
    https://deutschlandkurier.de/2023/03/hans-thomas-tillschneider-afd-zwei-drittel-der-waehler-im-land-denken-so-wie-die-afd/

    1. Glaube niemals einer Umfrage, die du nicht selbst manipuliert hast.
      Wer sich durch solche Tricksereien von diesem System immer noch hinter die Tanne führen lässt, verdient es, „bereichert“ zu werden.

  15. Wenn etwas vergleichbar ist, ist das auf keinen Fall identisch! Das heißt lediglich, dass man die Unterschiede herausarbeiten sollte.
    Auch wenn ich beispielsweise die Nazizeit mit der heutigen Regierung vergleichen möchte, weiß ich, dass es da gewaltige Unterschiede gibt und darum geht es ja. Ich kann auch Gutes mit Bösem vergleichen!.

  16. Warum die das tun? – Weil sie es können und die Macht dazu haben.
    Die elitären Terroristen in Uniform tun es, weil sie dafür bezahlt werden und auch, weil es ihnen Genugtuung verschafft. Beim gemeinen Bumsdeutschen gibt es schließlich keine Gegenwehr zu befürchten.

    Es gibt im Lande sicherlich Millionen, die so etwas auch gerne tun würden. Deswegen funktioniert das widerliche System auch so erschreckend gut. Ohne die vielen willigen und korrupten Vollstrecker und Helfershelfer könnte es überhaupt nicht funktionieren.
    Der typische Michel ist nun mal das geborene Arschloch und die ideale Besetzung für solch eine Aufgabe. Gell? 😁