
Man kann und will es kaum glauben: Die Schweiz ist gefallen! Das Land mit den meisten Exildeutschen hat nun auch den Bückling gemacht vor einer von genozidalen Kulturmarxisten und durchgeknallten Kampflesben in die Welt gefurzten Geisteskrankheit namens „Gender-Gaga“. Der Blasinstrumentenreparateur Emanuel Brünisholz aus dem berndeutschen Burgdorf kommentierte am 3. Dezember 2022 unter einem Beitrag des SVP-Nationalrats Andreas Glarner auf Facebook wie folgt: „Wenn man die LGBTQI nach 200 Jahren ausgräbt, wird man anhand der Skelette nur Mann und Frau finden. Alles andere ist eine psychische Krankheit, die durch den Lehrplan hochgezogen wurde!“ So weit, so richtig: Es ist einfach Fakt, Ende der Durchsage! Zumal das Schweizer Bundesgericht im Jahre 2023 geurteilt hatte, dass es nur zwei Geschlechter gibt, und zwar – Achtung, festhalten! – männlich und weiblich! Potzblitz, wer hätte das ahnen können? Nur zwei Geschlechter? Holy Shit! Wenn das der Führer wüsste! Na gut, wie unlängst bekannt wurde, hatte der nicht nur ein Ei, sondern auch einen Mikropenis, womit die Geschichte des Dritten Reichs final erklärt wäre. Aber ich schweife ab, sorry!
Wenn man selbst die höchstrichterliche Rechtsprechung auf seiner Seite wähnt, sollte man doch eigentlich davon ausgehen dürfen, sich mit dem Aussprechen einer offensichtlichen, seit Jahrtausenden bekannten, unumstößlichen Wahrheit nicht verdächtig, geschweige denn strafbar zu machen. Jedoch – Pustekuchen! Brünisholz wurde am 20. Dezember 2023 vom Regionalgericht Emmental-Oberaargau wegen „Diskriminierung und Aufruf zu Hass“ zu 50 Tagessätzen zu je 50 Franken auf Bewährung von zwei Jahren sowie zu einer Buße von 500 Franken verurteilt. Hinzu kamen Gebühren in Höhe von rund 800 Franken plus Gerichtsgebühren von 600 Franken. Womit das Gericht den zuvor – nach einer Einvernahme Brünisholz‘ bei der Kantonspolizei Bern – ergangenen Strafbefehl bestätigte, gegen den Brünisholz Einsprache eingelegt hatte.
Perversion von Meinungsfreiheit
Auszug aus der schriftlichen Begründung: „Der Beschuldigte hat durch seinen auf Facebook veröffentlichten Kommentar die Personengruppe der LGBT(Q)I-Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung öffentlich und in einer gegen die Menschenwürde verstoßenden Weise herabgesetzt. (…) Er hat die Verwirklichung der Tat (…) in den öffentlich zugänglichen Beiträgen auf Facebook für möglich gehalten und in Kauf genommen; er hat damit zumindest eventualvorsätzlich gehandelt.“ Auf Anraten seines Anwalts, der die Ansicht vertrat, es sei in der Schweiz kein besseres Urteil zu erwarten, ging Brünisholz nicht in Berufung, womit das Urteil rechtskräftig wurde. Bei Nichtzahlung der Buße droht eine zehntägige Ersatzfreiheitsstrafe. Und weil Brünisholz die Buße nicht zahlen wollte oder konnte, soll er Anfang Dezember nun für zehn Tage in den Bau gehen – das ist der Grund, warum die Geschichte es aktuell in die Medien geschafft hat, obwohl die Verurteilung bereits vor zwei Jahren erfolgte.
Kurz vorangestellt: Trotz meiner dahingehenden Themenlastigkeit bin ich – entgegen der populären Annahme – kein Jurist, sondern hänge nur häufig mit Juristen ab und verfüge selbst über einschlägige praktische Erfahrungen mit der deutschen Justiz, weshalb ich mich, wenn ich über derartige Themen schreibe, auf ein seriöses Fundament stütze. Vom Schweizerischen Recht habe ich allerdings keinen Schimmer, sondern kenne nur das Urteil zu den zwei Geschlechtern und den Artikel 16 der Bundesverfassung, der den Titel „Meinungs- und Informationsfreiheit“ trägt und besagt: „Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet. Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äußern und zu verbreiten. Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.“ Das kennen wir Teutonen ähnlich aus Artikel 5 unseres Grundgesetzes, nur dass bei uns direkt danach all diese Einschränkungen aufgelistet sind, die meine Ansicht begründen, dass es in Deutschland keine Meinungsfreiheit gibt, denn entweder hat man uneingeschränkte Meinungsfreiheit oder keine. Die „Freiheit“, nur Meinungen zu vertreten, die die Regierung gnädigerweise noch nicht gesetzlich verboten hat, ist in meinen Augen die Perversion von Meinungsfreiheit.
Auch die Schweiz kennt Einschränkungen der Redefreiheit
Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen, dient hier der Erste Verfassungszusatz der USA („First Amendment“) als ultimatives Vorbild, weil dieser Artikel jede staatliche Einschränkung der „freedom of speech“ für verfassungswidrig erklärt. Ende der Durchsage. Weshalb die US-Regierung niemanden für Wortverbrechen strafrechtlich (!) verfolgen kann (!) – und das auch nicht tut, eben weil sie es nicht kann, da die juristischen Instrumente fehlen! Sämtliche derzeit kursierende dahingehende Behauptungen über die Trump-Administration sind daher im Märchenwald zu verorten. Noch im Januar dieses Jahres habe ich im Rahmen einer Rede über Meinungsfreiheit, die ich als Deutscher in Österreich halten durfte (mein Auftritt war die Rache an den Ösis für den „Sie-wissen-schon-wer“!), ebendiesen Artikel 16 der Schweizer Bundesverfassung kurz angesprochen und aufgrund seiner „klaren Ansage ohne Ausnahme“ auf eine Stufe mit seinem Pendant aus der US-Verfassung gestellt. Dazu habe ich den anwesenden Schweizern gratuliert, nur um von diesen dann erfahren zu müssen, dass ich leider etwas zu optimistisch an die Sache herangegangen war: Auch die Schweiz kennt Einschränkungen der Redefreiheit, obwohl die Verfassung das von ihrem Wortlaut her noch nicht einmal hergibt!
In der aktuellen Fassung von Artikel 261bis des Schweizer Strafgesetzbuchs mit dem Namen „Diskriminierung und Aufruf zu Hass“ heißt es: „Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung dieser Personen oder Personengruppen gerichtet sind, wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt, wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung in einer gegen die Menschenwürde verstoßenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht, wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung verweigert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“
That’s where a big hunk of shit hit the fan…
Für mich mit meinem deutschen Rechtsverständnis stellt dieses Pendant zu unserem Volksverhetzungs-Paragraphen 130 des Strafgesetzbuchs, mit dem man nahezu willkürlich jede kulturmarxismuskritische Meinungsäußerung kriminalisieren kann, eine so massive Einschränkung der Meinungsfreiheit dar, dass sich das augenfällig mit Artikel 16 der Schweizerischen Bundesverfassung beißen müsste. Aber ich bin ja weder Jurist noch ein Schweizer, den das etwas anginge. Sollten sich jedoch unter meiner geschätzten Leserschaft Fachkundige befinden, bitte ich um klärende Kommentare oder Zuschriften (stahlfeder@netcologne.de), um das in einem Folgeartikel gegebenenfalls richtigzustellen, da ich ungern Mist verzapfe. Nach deutscher Lesart – und hier komme ich zurück auf meinen üblichen Vortrag zu diesem Themenkomplex – hat der von mir sehr geschätzte Herr Brünisholz ein paar Fehlerchen begangen, von denen ich meinen Mitbürgern tunlichst abraten möchte: Er hat der Vorladung zur Einvernahme bei der Kantonspolizei Bern Folge geleistet, das heißt, er ist dahin gegangen und hat sich zur Sache geäußert. Wie gesagt, ich kenne das Schweizer Recht nicht, gehe aber fest davon aus, dass es auch bei unseren eidgenössischen Nachbarn keine Pflicht für Beschuldigte gibt, sich zur Sache zu äußern. In jedem westlichen Rechtsstaat hat man als Beschuldigter einer Straftat das Recht zu schweigen, und ich kann nur jedem eindringlich dazu raten, im Falle eines Falles von diesem Recht ausschweifenden, nahezu exzessiven Gebrauch zu machen!
Die meisten Verurteilungen basieren darauf, dass sich der Beschuldigte vor der Polizei oder später vor Gericht um Kopf und Kragen geredet hat. Das kennt man sogar aus Fernsehkrimis – meine absolute Lieblingsserie Columbo lebt sogar allein davon: Hätten diese eitlen Gecken von Tätern, die sich für die Größten hielten und glaubten, den perfekten Mord begangen zu haben, weshalb sie den etwas tölpelhaft daherkommenden Inspektor sträflich unterschätzten, einfach kein einziges Wort mit selbigem gewechselt, sondern sich auf ihr verfassungsgemäßes Recht zu schweigen berufen, läge Columbos Aufklärungsrate bei exakt Null, und der großartige Peter Falk hätte sich wohl einen Job bei McDonald’s suchen müssen. Was schade um wirklich tolle Krimis gewesen wäre, und ich befürworte ganz sicher nicht, dass Mörder ungeschoren davonkommen – aber übertragen auf Vorladungen zur polizeilichen Vernehmung wegen Wortverbrechen kann ich nur raten: Gehen Sie niemals (!) dahin! Geben Sie auch niemals (!) eine telefonische oder schriftliche Erklärung dazu ab! Äußern Sie sich niemals (!) zur Sache! Es gibt nur eine Form des richtigen Umgangs mit einer solchen Beschuldigung: Nehmen Sie sich sofort einen Anwalt, möglichst einen, der sich mit der Materie gut auskennt, der zunächst Akteneinsicht beantragt und Sie dann fachkundig berät, wie man aus der Nummer wieder herauskommt!
Mein Tipp: Kein Wort zur Polizei!
Wann immer ich auf einer der zahlreichen libertären Veranstaltungen, die ich in den letzten anderthalb Jahren besucht habe, angesprochen wurde, lautete die meistgestellte Frage, warum ich denn bei allem, was ich so von mir gebe, überhaupt noch frei rumlaufe. Daher spoilere ich hier und jetzt meinen „geheimen“ Trick, der eigentlich gar keiner ist, denn ich halte mich selbst einfach nur strikt an meinen eigenen Rat, den ich hiermit auch Ihnen gegeben habe: Sprich niemals mit den Bullen und hab einen verdammt guten Anwalt! Apropos Anwalt: Brünisholz ging, wie bereits erwähnt, auf Anraten seines Anwalts nicht in Berufung. Auch hier kann ich die Situation in der Schweiz nicht beurteilen, hätte es aber – betrachtet durch die deutsche Brille – mächtig spannend gefunden, wie nach erfolglos absolviertem Instanzenzug das Schweizer Bundesgericht den Widerspruch dieser Verurteilung sowohl zu Artikel 16 der Bundesverfassung als auch zu seinem eigenen „Es gibt nur zwei Geschlechter“-Urteil von 2023 aufgelöst hätte. Bei analogen Fällen in Deutschland kann ich nur dazu raten, eine solche Nummer durch alle Instanzen zu prügeln! Eine Verurteilung wegen eines Wortverbrechens durch ein Amtsgericht ist äußerst wahrscheinlich, aber vorm Landgericht, wo meist spezialisierte Richter sitzen, stehen die Chancen schon wesentlich besser. Als Ultima Ratio würde ich auch nicht vor einer Verfassungsbeschwerde zurückschrecken, da das Bundesverfassungsgericht – bei aller ansonsten sicherlich berechtigter Kritik – seit Anbeginn seiner Existenz im Zweifelsfall immer pro Meinungsfreiheit entschieden hat.
Wie auch immer, es ist nicht nur traurig und enttäuschend, dass eine so harmlose Aussage wie die von Emanuel Brünisholz ausgerechnet in der Schweiz juristisch verfolgt wird – nein, der viel größere Skandal ist, dass ein Mann dafür bestraft wird, eine nachweislich wahre Tatsache geäußert zu haben: Es ist unumstößlicher Fakt, dass es angesichts der Beschaffenheit des menschlichen Skeletts nur die Zuordnung „männlich“ oder „weiblich“ gibt. Übrigens auch angesichts des noch lebenden Menschen. Doch selbst in den wenigen Fällen, wo das zweifelhaft ist, spricht man von einer möglichen körperlichen Missbildung, die für den oder die Betroffene zweifelsfrei äußerst unschön ist, aber dadurch noch längst kein weiteres „Geschlecht“ begründet. Insofern war Brünisholz‘ Aussage allenfalls unvollständig, weil er alle „Geschlechter“, die angeblich über die zwei real existierenden hinausgehen, lediglich als Dachschaden abgetan, aber die Möglichkeit einer körperlichen Missbildung außen vorgelassen hat. Und genau hier liegt auch tatsächlich der Hund begraben, denn auf ebendiesem Umstand basiert die Verurteilung! Es war nicht die Aussage mit dem Skelett, sondern der Nachsatz: „Alles andere ist eine psychische Krankheit, die durch den Lehrplan hochgezogen wurde!“ Gemeint ist der umstrittene Schweizer „Lehrplan 21“, der – verkürzt ausgedrückt – Kritikern der Woke-Ideologie deutlich zu woke ist.
Skandalöse Verurteilung
Und selbst damit wäre Brünisholz vielleicht noch durchgekommen, wenn er bei seiner Einvernahme durch die Berner Kantonspolizei nicht folgenden Satz zu Protokoll gegeben hätte: „Das Genderzeugs ist eine Pädophilie-Krankheit, und die LGBTQI-Community ist ein extremistischer Haufen.“ Die Kombination aus beidem hat ihm allem Anschein nach juristisch den Hals gebrochen und laut Ansicht des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau den Straftatbestand des oben zitierten Artikels 261bis des Schweizer Strafgesetzbuchs erfüllt. Nichtsdestotrotz finde ich persönlich die Verurteilung immer noch skandalös, denn meiner Ansicht nach sollte man auch das sagen dürfen, was Brünisholz bei der Polizei nachgelegt hat, zumal – so weit lehne ich mich gerne aus dem Fenster – diese Aussage nicht nur eine freie Meinungsäußerung darstellt, sondern zusätzlich noch einen wahren Tatsachenkern aufweist, da diese Bewegung als solche – also als politische Bewegung! – tatsächlich ein extremistischer Haufen ist. Wobei ich es mir soeben nur mit Mühe und Not verkneifen konnte, hinter dem Wort „Haufen“ ergänzend ein volkstümliches Synonym für das Produkt eines gesunden Stuhlgangs einzufügen.
Insofern dürfte meine kritische Anmerkung, dass es wohl tatsächlich keine allzu gute Idee war, zur Polizei zu gehen – vor allem ohne Anwalt – und sich dort um Kopf und Kragen zu reden, nicht ganz unberechtigt gewesen sein. Dennoch hätte ich an Brünisholz‘ Stelle auch angesichts dieser Ungeschicktheiten von einer höheren Instanz klären lassen, ob es sich bei der Einstufung des „Genderzeugs“ als „eine Pädophilie-Krankheit“ und der LGBTQI-Community als „extremistischer Haufen“ nicht um Wertungen handelt, die unter das Recht auf freie Meinungsäußerung fallen. Mit dem Wort „Genderzeugs“ im ersten Halbsatz greift er lediglich eine Ideologie an. Und eine Ideologie muss man nach Lust und Laune beleidigen und herabwürdigen dürfen, auch als „Pädophilie-Krankheit“, da eine Ideologie weder eine Person noch eine Personengruppe ist, und somit auch keine Persönlichkeitsrechte haben kann, weshalb sie gar nicht unter dem Wortlaut des Artikels 261bis des Schweizer Strafgesetzbuchs subsummiert werden kann. Zur Verdeutlichung: Den Kapitalismus darf man schließlich auch aufs Übelste verunglimpfen und für alles Unheil dieser Welt verantwortlich machen, und das sogar trotz erwiesener Falschheit dieses Vorwurfs.
Verhetzung nur bei klar abgrenzbaren Personengruppen plausibel
Die Bewertung als „extremistischer Haufen“ im zweiten Halbsatz ist nicht nur harmlos, sondern muss im Rahmen der Meinungsfreiheit von jedermann über jedwede politische oder gesellschaftliche Bewegung abgegeben werden dürfen. In Deutschland ist das beispielsweise kein Problem, hier können Sie jede gesellschaftliche Gruppierung oder politische Partei, die Ihnen nicht passt, straffrei als „extremistisch“ einordnen. Wenn Sie beim Verfassungsschutz oder für die Analdeo-Armleuchter-Stasi-Stiftung „arbeiten“, kriegen Sie dafür sogar viereckig Kohle! Ja, Sie dürfen selbst die FDP als „extremistischen Haufen“ bezeichnen, auch wenn es wohl jedwede Phantasiebegabung überfordern dürfte, sich eine extremistische Variante vorzustellen von „für nichts stehen“.
Doch selbst wenn man die Bewertung der „LGBTQI-Community“ als „extremistischer Haufen“ mit Ach und Krach und aller Gewalt noch irgendwie in den Tatbestand des Artikels 261bis des Schweizer Strafgesetzbuchs oder analog in den Volksverhetzungs-Paragraphen 130 des deutschen Strafgesetzbuchs hineinquetscht, dürfte die ganze Chose an der Eignung der hier vermeintlich betroffenen Opfergruppe scheitern. Die Strafbarkeit der Volksverhetzung setzt nämlich eine klar abgegrenzte Personengruppe voraus, und nach meinen Recherchen, so gut sie möglich waren, gilt das analog auch in der Schweiz: Der Schutz dieser Norm gilt nicht für beliebige, unbestimmte Gruppen, sondern nur für solche, die eindeutig benennbar und identifizierbar sind. Diese Voraussetzung ist beispielsweise bei „Juden“ oder „Zigeunern“ problemlos gegeben, doch bereits bei „Flüchtlingen“ wird es schwierig: In Deutschland profitieren sie vom Volksverhetzungs-Paragraphen, in der Schweiz hingegen fallen sie ausdrücklich nicht in den Schutzbereich des Artikels 261bis.
Lauter aktivistischer Teil
Wie auch immer – bei der sogenannten „LGBTQI-Community“ handelt es sich definitiv nicht um eine klar abgegrenzte Personengruppe, da allein schon die schiere Anzahl der Merkmale, für die ein jeder der Buchstaben steht, für eine gewisse Unübersichtlichkeit und damit auch Beliebigkeit sorgt. Insbesondere werden eben nicht alle, die mit einem dieser Buchstaben gemeint sind, dadurch auch automatisch zum Teil dieser „Community“. So steht das „G“ beispielweise für „gay“, also schwul, aber nicht jeder Schwule fühlt sich dieser Bewegung zugehörig. Ganz im Gegenteil: Alle Schwule, die ich kenne, lehnen diese Bewegung sogar strikt ab und verwehren sich dagegen, von ihr vereinnahmt zu werden. Das ist zwar anekdotische Evidenz, belegt aber die nicht vorhandene klare Abgrenzbarkeit. Je näher man hinschaut, desto offensichtlicher wird, dass die sogenannte „LGBTQI-Community“ keineswegs für alle genannten „Buchstaben-Menschen“ spricht, sondern bloß für einen deutlich überschaubareren, dafür aber umso lauteren aktivistischen Teil, was nicht zuletzt durch eine mediale Aufmerksamkeit verstärkt wird, die in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Bedeutung steht. Freunde des Œuvres von Michael Ende würden von einem „Scheinriesen“ sprechen, und die Bezeichnung „extremistischer Haufen“ ist angesichts der verfolgten politischen und gesellschaftlichen Ziele streng genommen sogar noch geschmeichelt.
Daher bleibe ich dabei: Unter all den genannten Aspekten hätte ich an Emanuel Brünisholz‘ Stelle diese Nummer richtig hoch fliegen lassen und mit maximalem Getöse durch sämtliche Instanzen geprügelt, notfalls sogar bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der witzigerweise auch für die Schweiz zuständig ist, obwohl diese kein EU-Mitglied ist. Dennoch steht es mir nicht zu, den Mann dafür zu kritisieren oder gar zu verurteilen, dass er sich anders entschieden hat, da ich noch keine Meile in seinen Schuhen gelaufen bin: Vielleicht bereiten ihm juristische Scharmützel mit dem Staat nicht ein so lustvolles Vergnügen wie mir, vielleicht hat er nicht die Nerven dafür oder ihm fehlen die finanziellen Mittel, vielleicht will er nicht noch mehr Öffentlichkeit, sondern einfach nur seine Ruhe haben…
Schmutziges Geheimnis
Für die meisten Menschen stellen Rechtstreitigkeiten, vor allem komplexe, die sich über Jahre dahinziehen, eine enorme psychische Belastung dar, und die meisten würden selbst einem Verhandlungstermin vorm Amtsgericht jederzeit eine Wurzelbehandlung vorziehen – notfalls auch ohne Betäubung. Von höheren Instanzen ganz zu schweigen… Wie auch immer, Emanuel Brünisholz hatte sicherlich seine guten Gründe für seine Entscheidung, nicht weiterzugehen, und es ist nicht fair, das durch meine Brille zu bewerten, nur weil ich diebischen Spaß daran gehabt hätte, die Nummer durchzuziehen, und selbst das mit dem Europäischen Gerichtshof nicht nur dahergeredet war, weil ich da bereits zweimal vorstellig geworden bin. Allerdings gibt es da ein kleines, schmutziges Geheimnis, das mein gesteigertes Interesse an diesem speziellen Fall erklärt. Das möchte ich nun all jenen, die bis hierher gelesen haben, als Belohnung fürs Durchhalten und kleines Schmankerl zum Abschluss liebend gerne offenbaren, zumal es zeigt, dass ich hier nicht nur im Konjunktiv rede, sondern aus eigener Erfahrung schöpfe, da ich die deutsche Justiz bereits mit einem ähnlichen Fall beschäftigt habe.
Im Jahre des Herren 2022 postete ich auf Facebook folgenden Wortlaut: „Es gibt nur zwei Geschlechter: Männlich oder weiblich. Alles andere ist eine Behinderung, entweder körperlich oder geistig oder beides. Eine Behinderung ist schrecklich und bedauernswert, aber eben nur eine Behinderung und kein Geschlecht.“ Sie erkennen unschwer, dass ich damit eine in etwa inhaltsgleiche Aussage getätigt habe wie der Schweizer Kollege, allerdings durch das Einbeziehen der Variante der körperlichen Missbildung etwas geschickter formuliert. Von weiteren Erklärungen zur Sache habe ich wohlweislich strikt abgesehen und somit eisern schweigend meine Aussage für sich stehen und wirken lassen. Dennoch dürfte es niemanden ernsthaft verwundern, dass ich mir – damals bereits unter der Ampel-Regierung – ob dieses schändlich anti-woken Wortfrevels ein kleines bisschen Ärger eingehandelt habe, um es mal vorsichtig auszudrücken. Und das, obwohl ich ein für meine Verhältnisse erstaunliches Maß an Empathie mit den vom Gender-Gaga Betroffenen habe einfließen lassen. Was will man machen, Undank ist der Welten Lohn, that I can tell!
Sparen wir uns sämtliche weitere Einzelheiten und kommen zur Pointe: Nach einem kurzen Um- oder besser gesagt Irrweg übers Amtsgericht Köln landete die Nummer sodann vorm Landgericht Köln, welches daraufhin netterweise feststellte, mein inkriminierter Beitrag sei „nicht offensichtlich wegen Verstoßes gegen einen Straftatbestand rechtswidrig“. Weil ich vom Landgericht bereits bekam, was ich wollte, und keine Rechtsmittel eingelegt wurden, blieb mir der Weg durch die Instanzen erspart. So wurde die Entscheidung rechtskräftig, was heißt: Ich darf das sagen! So! Macht! Man! Das!
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22 Antworten
Auch die gute Schweiz kommt nicht mit dem ganzen modernen Regenbogenwahn davon was los ist in der Welt. Einst neutral in zwei Weltkriegen aber auch Exil. Na das dies die Herrscher der Wallstreet wissen ist klar wie Kloßbrühe und es hat sich nichts geändert das dieser schöne Fleck Europas sehr wichtig ist mit seinen wunderbaren Landschaften. Es ist schade wie Geschichte, Landschaft, Heimat, Kultur und Tradition auf Krampf zerstört werden und der Ureinwohner nimmt es hin für Arbeit mit Mindestlohn damit Auto und eine Wohnung mit Konsummaterialismus herausspringen die eh nur auf Kredite und Raten beglichen werden. Bissl Unterhaltung macht auch froh mit GEZ-Sendern wie ARD, ZDF, MDR aus staatlicher Seite und auch die Kabelwürger wie SAT1, RTL uns PRO7 kommen nicht zu kurz mit ihrer Strahlung die härter als Tschernobyl strahlt. Naja aber sobald ein Neubürger in die Umgebung einzieht und Ruhestörung beginnt dann vergießt der Ureinwohner einen Ozean voller Tränen an die Umwelt wie böse alles ist. Jahrzehnte wurde gewarnt und das alte Sprichwort wer nicht hören will der muss fühlen hat immer mehr Gewicht. mfg
Ich habe so einen Fehler auch mal gemacht, nach einer Vorladung, von der ich wusste, das Thema und die Anschuldigung stimmt nicht…..und ich bin genauso auf die mentale Fresse gefallen!
Bei der Konsultation durch meinen Anwalt (Nachdem ich genauso froh gemut bei der Polizei aussagte, womit ich böse Blicke erhielt und eine saftige Vorverurteilung!) sagte mein Anwalt (Der Beste in der Stadt!) wörtlich zu mir: „Never talk to the police!“
Heute weiß ich genau, was das bedeutet.
(Verurteilt wurde ich damals trotzdem nicht, die Zeiten waren noch anders)
Puhhh!
@Geisteskrankheit
nun – ich sehe mich immer wieder bestätigt – gerade im Wertewesten, da hebt sich die Schweiz meiner Meinung nach nicht hervor.
Ich bin – im Grunde schon fast 50 Jahre Anhänger der These, das die Erde ein Experiment Außerirdischer ist, die einmal sehen wollen, wie sich eine grundlegend wahnsinnige Gesellschaft entwickelt und beendet. Und im Wertewesten tut man alles dazu, diese These zu belegen – gerade dort, wo die Negativauslese den Maßstab liefert.
In diesem Rahmen gibt es dann auch die Nachschau, was passiert, wenn Menschen vollständige Macht erhalten, ohne gleichzeitig einer strengen Kontrolle unterzogen zu werden – wie es – gerade im Wertewesten – bei Politik und Justiz der Fall ist. Dann sind Vorgänge wie die Inquisition, Massenmorde aus religiösen oder politischen Gründen wie die Indianerausrottung, der Ermordung der Kreuzritter oder der Hugenotten oder auch perverse Menschenexperimente zu medizinischen oder politischen Zwecken wie die zwangsweise Gen-Therapie mit hunderttausenden von Toten die Folge.
Die Schweiz ist da auch nur ein kleines Stäubchen auf diesem Planeten – nichts besonderes, auch wenn sie da möglicherweise auf Grund ihres Status etwas länger gebraucht hat.
Der Schwachsinn zieht sich da meiner Ansicht nach durch die gesamte Menschheit – zuerst sind die Machthaber betroffen – je mehr Macht, desto weniger Kontrolle !
https://youtu.be/NHqWpwrl-dQ
Von COMPACT-TV18. November 2025
„Startseite » Bundestag feiert: Alle AfD-Konten gesperrt!
Bundestag feiert: Alle AfD-Konten gesperrt!
Wenn man den politischen Gegner schon nicht mit Argumenten schlagen kann… . Die Vertreter der „demokratischen“ Parteien jubeln, weil der stärksten Partei Deutschlands (26% in Umfragen) die Konten regelmäßig gesperrt werden. Doch die AfD wehrt sich.“
Es wird immer mehr antidemokratisch, unfair und diskreditierend !
Wenn es einmal wegen Kontokündigung, etc. von Banken Probleme gibt, so nehmt den Hinweis im Video auf.
Das wollen Demokraten sein?
Ich weiß, was diese darstellen und ihr wisst es auch.
Wolfgang Benedikt-Jansen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Noch eines, Öffentlich rechtliche Sparkassen müssen ein Konto gewähren und es kann dort nicht so einfach insbes. aus politischen Erwägungen heraus gekündigt werden, so auch in dem Video erläutert !
Der sogenannte Rechtsstaat in Aktion. 🤣🤣
😜
https://report24.news/snowdens-mahnung-chinas-digitale-diktatur-soll-auch-bei-uns-kommen
„Snowdens Mahnung: Chinas digitale Diktatur soll auch bei uns kommen
18. November 2025
Edward Snowden warnt vor einem System, das in China bereits Realität ist und nun im Westen kopiert werden soll. Westliche Regierungen, allen voran in der EU, sehen darin keine Dystopie, sondern ein vielversprechendes Modell für die totale Kontrolle.
Ein Kommentar von Chris Veber“
Die Anfänge von der EU und auch hier sind bereits auf dem Weg.
1. Digitale Kennzeichnung jedes einzelnen
2. Bargeldzahlungsabschaffung
3. Einführung des Digitalen Euros (oder auch anderer neuer Währungsart)
4. Gleichschaltung der Politik, Justiz, Gerichte
5. Grundrechte des GG Art. 1-20 zukünftig unbeachtet unwirksam
6. Abschaffung der Demokratie
7. Digitalisierte Überwachung auch durch KI
u.v.a.mehr
China-Überwachungs-System soll weitgehend kopiert und eingeführt werden?
Auch u.a. deshalb kaufen wir nach Möglichkeit von Alternativen keine China-Waren mehr !
Auf das was Edward Snowden hinweist und warnt, dürfte wohl jedem Bürger mit Hirn schon längst bekannt sein.
Nur der dumme, gleichgültige „Wahlmichel“ wählt weiter Altparteien, die diesen „China-Dreck“, sprich die Totalüberwachung
verbunden mit harter Volkszüchtigung der Bürger in ihren kranken, antidemokratischen Köpfen wie Beton eingemeißelt haben !
Wenn Snowden das äußert, muß es selbverständlich stimmen, oder?
Nein! Der hat schon so manches angekündigt, was nur heiße Luft war.
Wer denkt das er/ die/es frei und zwei geschlechtlich gegen die Minoritäten der Grün_Roten 73 Geschlechter DENKEN DARF was er will,ist aus der Farben_Leere heraus ein schlimmer Rächter,der nicht als Untertan leben will,nach grünroter Minderheits Meinung ,sich GEZwangs selbst umerzieht,da_mid das Konstrukt der 73 Sexer sm Perversen Leben bleibt. Uff ist das links und grün Cränk für normale Christen !! Aber sollten die äh nicht weg in den Moschee Keller als Heizer im Winter??
Zunächst mal Anerkennung für den Autor Michael. Zwar etwas lang für meine Tagesordnung, aber jedes Wort trifft.
Zweitens, wenn ein Rechtsanwalt rät, nicht in die Berufung zu gehen, dann ist das ein bezahlter Feind im Hause. Ich kenne zwar die Schweizer juristischen Verhältnisse nicht, aber sowas sollte bis zum Europäischen Gerichtshof durchgezogen wereden, bis es auch dem Kläger peinlich wird.
Drittens, das entscheidende.
Gott hat sich seinem – auf sein Ebenbild geschaffenen – Geschöpf gegenüber erklärt.
Und diese Erklärung ist unmissverständlich.
Sie beginnt so:
Gott schuf also den Menschen als sein Abbild; als Abbild Gottes schuf er ihn. Als Mann und Frau schuf er sie (Genesis, 1,27).
Gott schuf also den Menschen als sein Abbild; als Abbild Gottes schuf er ihn. Als Mann und Frau schuf er sie (Genesis, 1,27).
Das hat ein Mensch geschrieben, denn Gott schreibt keine Texte.
😜
Wenn diese Leute einen langen Arbeitstag
hätten und am Abend müde wären, dann
kämen die niemals auf solche Gedanken.
Diese Leute machen dies nicht aus Lust
am Leben.
Nein. Die haben Lust auf den Untergang
der Kultur.
In seinem Sessel, behaglich dumm, sitzt schweigend das Schweizer TV Publikum!
….und lässt sich abends gern berieseln.
Die höchste Geistesleistung ist das Pausen Pieseln.
„Bitte waschen sie ihre Hände, ihr Gehirn waschen wir!“
…für die Gehirnwäsche durch Radio und TV zahlen die Menschen dafür…
Ohne Witz: Gericht verhindert die Freigabe der Statistik der Todesfälle nach Impfstatus, weil sie „die psychische Gesundheit der Bevölkerung gefährden könnte“
https://legitim.ch/ohne-witz-gericht-verhindert-die-freigabe-der-statistik-der-todesfaelle-nach-impfstatus-weil-sie-die-psychische-gesundheit-der-bevoelkerung-gefaehrden-koennte/
…und das Sterben geht weiter…auf Grund der Covid Impfung…
Nein, so etwas hätte ich den eher konservativen Eidgenossen eigentlich niemals zugetraut. Ich habe insgesamt 14 Jahre in der Schweiz gewohnt und habe, auch ohne wahlberechtigt zu sein, die dortigen Vorteile der direkten Demokratie immer sehr geschätzt. Umso enttäuschter fällt meine Reaktion auf dieses skandalöse Urteil aus, welches m. E. eine Mücke zu einem Elefanten aufbläst. Denn die angesprochene Klientel beträgt nur 0.05 – 0.1 % der Gesamtbevölkerung, sprich bildet nur eine verschwindend kleine Minderheit. Niemand will diese auch noch so kleine Minderheit diskriminieren. Anstatt dessen sind wir verpflichtet, sich dieser liebevoll anzunehmen, wie auch durch das Gebot der Nächstenliebe nahegelegt. Aber muss deshalb von der biologischen Realität bzw. Naturgesetzlichkeit der Existenz von nur zwei Geschlechtern abgerückt werden ? Ich könnte mir aber vorstellen, dass sich die überwiegenden Mehrheit der Schweizer Stimmbürger im Sinne ihrer direkten Demokratie hoffentlich in naher Zukunft dazu durchringen könnten, der Biologie und der menschlichen Natur mit einem eineindeutigen Votum die erforderliche Geltung zu verschaffen.
Dieser Artikel ist für die Katz, weil nicht mitgeteilt wird, was denn auf Facebook veröffentlicht worden ist, und zwar im Originaltext.
Jetzt meldet sich der Versager-Kanzler Scholz zu WOrt und verbreitet wieder einmal nur Schwachsinn über die AFD:
Gespräch in seinem Wahlkreis
Altkanzler Scholz vergleicht die AfD mit der NSDAP
Ex-Kanzler Olaf Scholz hetzt bei einem Gespräch in seinem Wahlkreis gegen die AfD und zieht Parallelen zur NSDAP. Was die AfD im Bundestag äußert, sei „so schlimm, daß man sich hinterher jedes Mal duschen möchte“.
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/altkanzler-scholz-vergleicht-die-afd-mit-der-nsdap/
Die Schweiz ist doch auch nur ein Rueckszugsgebiet fuer die Superreichen , der sogenannte Elite, der Overlords, deshalb sind dort die Banken mit ihrem speziellen Bankgeheimnis, das die Eigner der grossen Vermoegen und ihre Anonymitaet schuetzt, deshalb auch die Neutralitaet der Schweiz in den Weltkriegen.
Der Autor unterschätzt m. E. wohl etwas die finanziellen Aspekte eines jur. Verfahrens in der Schweiz. Nur schon ein (guter) Anwalt/Strafverteidiger verlangt als absolutes Minimum 300.-, eher 400 bis 500.-, nicht pro Tag, sondern pro Stunde. Verfahrens-/Gerichtskosten müssen vom Kläger (bei Berufung) vorgeschossen werden. Man ist dann ganz schnell bei hohen 4-stelligen oder gar bei 5-stelligen Beträgen. Nur wenige wollen und können sich das leisten.
Wer eine Vorladung zu einer polizeilichen Befragung per Post erhält und dieser nicht nachkommt, wird von der Polizei persönlich abgeholt. Öffnet er die Tür nicht, oder weigert sich, mitzugehen, kann der Amststatthalter oder andere Befugte verfügen, dass die Person mittels Gewalt der Befragung zugeführt werden muss.
Ob man rechtzeitig einen (geeigneten) Anwalt findet, ist höchst fraglich, wenn man keinen kennt. Da ist die Exekutive also ziemlich martialisch.
Das verfassungsrechtliche Recht auf „Free Speech“ Art 16 Bundesverfassung entspricht fast exakt dem Art 5 GG. Jedoch haben es die (neuen) Artikel im Strafgesetzbuch- hüben wie drüben – in sich. Da wurde praktisch 1 zu 1 die Formulierung des deutschen Vorbilds kopiert. Wie die Schweiz ja in vielen anderen Bereichen jeden Blödsinn und jede noch so bizarre Verordnung oder Anweisung des Nordens nachäfft. Ohne grossen Widerstand, notabene. Denn solange der Teller voll, die nächsten Ferien gesichert, der Job passabel und das Bankkonto im Haben ist, wird der träge und bequeme Eidgenosse nichts tun. Riens, niente, null!
Das ganze Gewese um Sexualität und andere woken Themen (Rasse, Religion, etc.) dient doch nur dazu, davon abzulenken, daß unsere Obrigkeit das Land ruiniert. Das Volk hat dann etwas worüber es sich aufregt. Pech für die armen Teufel, die in die Mühlen des Systems geraten.
Wie leben in einer Zeit in der wir nur noch die Wahrheit fürchten müssen….