Freitag, 29. März 2024
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Über den Bagatelltod: Impfhaftung-Schauprozess in Ravensburg

Über den Bagatelltod: Impfhaftung-Schauprozess in Ravensburg

Impf-Justiz im besten Deutschland aller Zeiten (Collage:Jouwatch) (Symbolbild/Collage)

Vorab zur Erklärung: Üblicherweise ist es so, dass ein Gericht in der Verhandlung unter Einhaltung der Formalia in den Sach- und Streitstand einführt, die Parteien fragt, ob sie sich vergleichen wollen und bei Ablehnung eines Vergleichs durch eine Partei in die streitige Verhandlung überleitet. Dort trägt das Gericht dann seine vorläufige Rechtsmeinung vor und lädt die Parteivertreter zur Rechtsdiskussion ein – denn den Parteien muss nach Artikel 103 Grundgesetz rechtliches Gehör gewährt werden. Nach Abschluss dessen werden die Anträge wechselseitig gestellt und das Gericht bestimmt einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung, in den meisten Fällen etwa 14 Tage nach dieser Verhandlung.

Am Landgericht Ravensburg trug sich dies am Donnerstag dieser Woche auffällig anders zu: Nach Aufnahme der Formalia fragte das Gericht nach einer Vergleichsmöglichkeit, die nicht zustande kam. Daraufhin verließ die Kammer den Saal, kam etwa ein bis zwei Minuten später wieder zurück, blieb vor dem Richtertisch stehen und verkündete sofort ein sogenanntes Stuhlurteil – also direkt aus dem Richterstuhl heraus. Rechtliches Gehör? Fehlanzeige.

Wundersame Zeitabläufe

Einer der beteiligten Rechtsanwälte erklärte anschließend gegenüber der Presse, so etwas habe er in fast 25 Jahren Berufstätigkeit und nach weit mehr als 1.500 Gerichtsverfahren allenfalls zwei oder drei Mal erlebt, dann jedoch aus anderen und sehr spezifischen Gründen. Im vorliegenden Fall nun wurde lapidar verkündet, dass die Klage abgewiesen werde. Kurze rechtliche Ausführungen im Anschluss sollten den Eindruck erwecken, man habe sich noch einmal intensiv zu der Rechtsfrage beraten (in ein oder zwei Minuten, wie gesagt). Die Gerichtsverhandlung, die um 14.30 Uhr begann, war damit bereits um 14.38 Uhr geschlossen. Erstaunlich jedoch: Das vom Vorsitzenden diktierte Protokoll ging schon eine halbe Stunde später, um 15.12 Uhr, mitsamt einem vollständig abgefassten, acht Seiten umfassenden und unterzeichneten Urteil elektronisch den Parteivertretern zu. Das Urteil selbst, welches allein aufgrund der vorgenannten Umstände längst vorbereitet und ausfertig erschien, hat damit – nicht nur in formeller Hinsicht – klar gegen den Grundsatz der Gewährung des rechtlichen Gehörs durch die Parteien verstoßen.

Diese dubiose Rechtsfindungs- und Urteilspraxis des Ravensburger Landgerichts wird für manch einen vielleicht erklärbar, wenn man sich den Gegenstand des streitigen Verfahrens bewusst macht: Es ging um die Klage des Sohnes eines verstorbenen Patienten gegen den Arzt seines Vaters, der diesen dreifach gegen Corona geimpft hatte, ihm zuvor jedoch nachweislich nicht die vorgeschriebene ärztliche Aufklärung erteilt hatte. In seinem Stuhlurteil folgte das Gericht einer offensichtlich vorab ausformulierten Argumentation, die ganz offenkundig dem Zweck dient, gewissermaßen “generalpräventiv” eine Prozesswelle im Keim zu ersticken, entsprechende Folgeklagen von Geimpften von vornherein einzudämmen oder solche gar zu verhindern (auch politische Motive erscheinen hierbei nicht fernliegend).

Impfung mit Todesfolge eine “Bagatellverletzung”?

Das Landgericht stellte den Gegenstand der Klage nämlich – ungeachtet des evidenten Aufklärungsfehlers des in Anspruch genommenen Arztes bei drei Impfungen – als “Bagatelle” dar. Der Stich mit der Nadel in den Oberarm sei trotz der damit einhergehenden Strafbarkeit nach Paragraph 224 Strafgesetzbuch (gefährliche Körperverletzung, die mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten Haft zu ahnden ist) schon per se eine “Bagatellverletzung”.

Für den Stich selbst leuchtet diese Auslegung noch ein. Doch liegt die eigentliche gefährliche Körperverletzung natürlich nicht im allenfalls für einen Sekundenbruchteil schmerzhaften “Pieks” selbst, sondern in den Folgeschäden des Einbringens einer potentiell nachteiligen oder gesundheitsgefährdenden Substanz in den Organismus. Doch hier nun der wahrlich verstörende Tenor des Urteils: Die ebensolche Straftat – das Einbringen eines Impfstoffes – würde ebenfalls die Bagatellgrenze nicht überschreiten. Als Begründung dafür verweist das Gericht allen Ernstes darauf, der Impfstoff habe ja nachweislich keine oder kaum eine Wirkung auf den Organismus. Damit jedoch hat sich das Landgericht in einen selbstgeschaffenen Argumentationshinterhalt verstrickt, der ihm offenbar selbst gar nicht auffiel: Wenn der Impfstoff für den Organismus nahezu folgenlos gewesen sein soll, dann muss er auch wirkungslos und somit wenigstens überflüssig gewesen sein – denn die von dem Gericht angenommene Folgenlosigkeit gilt dann ja in jede Richtung.

Skandalöses Fehlurteil

Fehlerhaft ist dieses Urteil aber vor allem aufgrund des Umstandes, dass das Gericht ohne die hierzu notwendige medizinische Kompetenz einfach unterstellt, dass ein Impfstoff – im konkreten Fall ein experimenteller mRNA-Impfstoff mit Spike-Proteinen – so wenig folgenreich für den Organismus sei, dass die Bagatellschwelle nicht überschritten würde. Schlimmer noch: Das Gericht ignorierte den diesbezüglichen Sachvortrag der Klägerseite völlig – wohl wissend, dass damit die Anspruchsvoraussetzung für eine billige Entschädigung, das geforderte Schmerzensgeld, entfällt. Dabei gründete sich eben dieser Sachvortrag, anders als die Ausführungen des Gerichts, auf fundierte fachliche Erkenntnisse, auf den aktuellen Forschungsstand und die Wirkweise des Impfstoffs. Nicht umsonst war dieser Sachvortrag daher auch unstreitig geblieben. Er wurde vom Gericht jedoch gar nicht – und somit fehlerhaft-  gewürdigt. Ebenfalls ging das Gericht in keiner Weise auf den Umstand ein, dass die geimpfte Person nach der dritten Covid-Impfung verstarb. Vielleicht war es ja auch nur ein “Bagatelltod” – weshalb man im Urteil hiervon auch nichts liest?

Natürlich geht die Klägerseite in Berufung. Um aber solche Fehlurteile generell nicht rechtskräftig werden zu lassen und auch ein gesellschaftspolitisches Zeichen zu setzen, ist es notwendig, dass Impfgeschädigte nicht klein beigeben, sondern sich der juristischen Auseinandersetzung stellen. Hierfür gibt es geeignete Anlaufstellen wie den Impfopferschutz. Betroffene Personen oder Angehörige sollten sich nicht scheuen, hier Kontakt aufzunehmen.

20 Antworten

    1. doch nicht in der amristadt ravensburg…
      da gehen ganz andere verbrecherische dinge durch die heiligen hallen…
      do guck na:
      die kleine verbrecher mit den großen beifallklatschern…
      wegsperren pensionen auf harz4 kürzen… so ein dreckspack…
      Pfizer wusste früh von Herzentzündungen – und informierte nicht
      Frühzeitig wussten Impfstoffproduzenten und staatliche Gesundheitsbehörden über gravierende Nebenwirkungen und trieben dennoch die Notfallzulassungen für immer jüngere Menschengruppen voran. Dabei bilden Entzündungen des Herzens nur zwei ernste Schadwirkungen der mRNA-Stoffe. Von Matthias Nikolaidis. Weiterlesen auf tichyseinblick.de

      1. Wie primitiv sind eigentlich die Ravensburger? So präsentiert sich die Amri-Stadt Ravensburg für die Europa- und Gemeinderatswahl! Ein zusammenleben gibt es nur bei der Vetternwirtschaft, die Einwohner werden gefoltert und ausgeplündert. Nicht nur bei Pharma-Vetter in Ravensburg ist der Umgang mit Bewerbern respektlos! Es wäre ja auch nicht Ravensburg wenn es anders wäre, die Justiz-Grüne-CDU sind schließlich die Vorbilder unmenschlicher Umgangsformen für Deutschland und für Europa. Papier sparen sieht anders aus: Für die Behördenverschwendung zahlt ja nur der Steuerzahler. Das Wahlamt Ravensburg verschickte die Wahlunterlagen für die Gemeinderats- Landkreiswahl doppelt. Bei Anruf reagierte man im Amt entnervt, man solle die zweiten Wahlunterlagen einfach in den Papiermüll werfen. Im Arbeitsbuch von „Glaube nichts und prüfe selbst“ hat uns ein UN-Diplomat aufgeklärt warum es in Deutschland, Europa und in Ravensburg so ist. Sie lügen wie gedruckt und wir drucken wie sie lügen!

  1. In dem kroatischen Heimatdorf meiner Freundin sind in 5 Tagen 8 Menschen an Schlaganfall, Thrombosen und Herzversagen gestorben. Die jüngste Tote war gerade mal 25 Jahre alt. Die Ärzte dort sprechen ganz offen von Impfschäden, insbesondere durch das Boostern. Hierzulande wird weiterhin gelogen und vertuscht , wie bei vielen anderen brisanten Themen auch.

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  2. Wenn ich mich recht erinnere, waren deutsche Juristen nach ’45 und nach ’89 auch jeweils davon überzeugt, dass ihre Unrechtsprechung als Diener der Diktaturen vollkommen rechtens und ok waren , schliesslich hatten sie sich ja immer an die geltenden Standards gehalten.

    Als Musterbeispiel sei da der Ex-Marinerichter und spätere BW-Ministerpräsident Filbinger genannt, der keinerlei Unrecht in seinen vormaligen Todesurteilen erkennen konnte oder wollte.

    Insofern darf man den Ravensburger Richtern attestieren, sich ganz konform zu urdeutschen Justiztraditionen zu verhalten. Immer schön “auf Linie” der politischen Vorgaben. Und das allerbeste an dem Vorgang, selbst wenn das doch noch von nachfolgenden Instanzen aufgehoben werden sollte: es ist völlig folgenlos für die Richter, die hier “entschieden” haben, egal wie offensichtlich die Rechtsbeugung ist.

    Hätten sie hingegen ordentlich (!) verhandelt, wäre bei der Sachlage ein Urteil gegen den Arzt unvermeidlich gewesen. Und damit ein Signal gesendet worden – was mit Sicherheit nicht folgenlos für die Richter geblieben wäre. Siehe die Folgen für den Weimarer “Maskenurteil für Kinder”-Richter.

    Dh. die Richter wissen, was ihnen dann blüht, und sie müssten Rückrat demonstrieren. Was aber eine Eigenschaft ist, die (nicht nur, aber ganz besonders) unter Juristen nur sehr selten anzutreffen ist.

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  3. wenn man das Verhalten der Schwarz- und Rotkittel während der Jahre des Corona-Terrorismus verfolgt hat, war die Umwandlung des Reste-Rechtsstaates in ein totalitäres Regime ja Schritt für Schritt zu beobachten, die Unterstützung der Schwarzkittel für das Terror-Regime und dazu natürlich auch die Vertuschung der Verbrechen ist da eine natürliche Folge.
    Wie man beobachten konnte, war die Erwähnung von Problemen bei den Gen-Experimenten ja schon Grund für regierigen “Gegenwind”, wie sich die Kanzlerin der Herzschäden auszudrücken beliebte!
    Und wenn ich auf die Meldung hinweise, daß man für Kritik an der “menschengemachte Klimakrise” und den Maßnahmen der Finanzeliten und ihrer Politiker bestraft werden soll, wie es überhaupt in Mode zu kommen scheint, daß abweichende Meinungen in religöser Form beurteilt und verfolgt werden, dann ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis solche Klagen nicht nur abgewiesen, sondern als Verbrechen verfolgt werden.
    Die entsprechende Straftat wird dann wohl “Ungläubigkeit” heißen – oder die Personen werden dann als Klimaheiden verfolgt von den Inquisitoren, die dann nicht die “spanische”, sondern die Klima-Inquisition oder ähnlich heißen wird !

    Übrigens – es gibt durchaus literarische Vorlagen für die derzeit grassierende Geisteskrankheit :

    Möglicherweise ist das die Gegenwehr der Natur gegen die Übergriffe der globalen Eliten auf die Erde ! Das Menschen dann nicht in der Lage sind, diesen Vorgang zu erkennen und zu verstehen, liegt dann in der Natur der Sache !

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  4. Diese “Richter” gehören selbst alle für immer in den Knast, denn es gibt gar keine Viren, d. h. es gab auch nie eine Pandemie, und die Spritzen, an deren Folgen viele gestorben sind und unzählige verletzt wurden, waren nie notwendig! Die Leute wurden getäuscht, und die kranken Verbrecher im Rechtswesen decken diesen unfassbaren Wahnsinn jetzt auch noch. Es ist unfassbar.

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  5. Was es bringen soll die Mafia bei einem Mafiagericht zu verklagen, wird sich mir nie erschließen. Aber das wollen all die Systemgläubigen ja nicht zur Kenntnis nehmen, die da hinrennen und dann tatsächlich Gerechtigkeit erwarten. Das gibt es da nicht, da gibt es nur Urteile, die dann wieder selber Verbrechen darstellen.

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  6. Was soll man sagen. Der einzige Richter, den ich wirklich anerkenne meinte, wer Augen hat der sehe, wer Ohren hat der höre. Justizia ist blind bzw. hat die Augen verbunden. Wie soll man da denn richtig abwiegen können, nch Gefühl? Zudem hat sieein Schwert und ich traue keinen blinden, die mit Schwertern rumfuchteln. Ich würde sagen das offenbart sich auch in letzter Zeit sehr gut in der Rechtsprechung!
    “Im uftrag des Teufels” ist hier ein Film der sehr sehenswert ist und viel darüber aussagt.
    In den 10 Geboten ist wesentliches enthalten, was als Gesetz durchaus reichen würde. Aber nein, man hat ein ganzes Geschäftsfeld entwickelt, wo mal wieder einige auf anderer Kosten ein edles Leben führen, während sie jene, auf deren Loorbeeren sie sitzen, gängeln…
    Weil mit Recht/Unrecht und deren gerechte Verteilung hat das alles schon lange nichts mehr zu tun.

  7. Hatte irgendwer etwas anderes erwartet? Hier wird über das Offensichtliche geschrieben, nun können wir uns alle kurz aufregen und dann Kaffee und Kuchen naschen.
    Oder es bilden sich alternative Gerichtsbarkeiten. Vito Corleone schießt in den Kopf oder Justiz in lateinamerikanischen Dörfern; die Mafia, die Yakuza, die Triaden.
    In der Wirtschaft verdrängt das bessere Produkt das schlechtere. Diese Richter machen nun Märkte frei für “Privatunternehmer”. Märkte für die Mafia. Im Buch beruft Don Vito die Familien ein und prägt den Begriff “Cosa nostra”. Es ist “unsere Sache” und das ist sie am Ende immer.

  8. @sondern sich der juristischen Auseinandersetzung stellen.
    das geht aus wie das Hornberger Schießen – schön, das wir darüber geredet haben.
    Der einzige Weg, der möglichen Nutzen verspricht, besteht darin sich zu erinnern !
    Erinnern an die Politiker, die Juristen und die Funktionäre, die den Corona-Wahn und die panik-Politik getragen haben.
    Und bei Wahlen dafür zu sorgen, daß die Corona-Lügen-Parteien und die CORONA-Politiker nicht mehr gewählt werden – und zwar so überwältigend, daß sie selbst mit ihren Wahlfälschungen nicht mehr ins Amt kommen!
    Alles andere dient nur der Unterhaltung !
    Erst wenn Harbarth nach der Wahl antritt, um die einzige gewählte Partei zu verbieten, wird ein Schuh daraus !

  9. Was erwartet man eigentlich von der deutschen Justiz – natürlich nur so was. Im übrigen ist Ravensburg der Wahlkreis des Sozialarbeiters Lucha, der gerade den grünen Gesundheitsminister in Baden-Württemberg mimt.
    Leute, die etwas können, haben die Grün-Bolschewisten nämlich nicht. Man muß nur Stalin, Mao und Pol Pot gehuldigt haben und jetzt Blackrock und Schwab, der übrigens auch Ravensburger ist, zu Füßen liegen.

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  10. Ja, man kann diesen Fall natürlich als Justizversagen oder als Rechtsbeugung betrachten. Aber es gibt noch eine Möglichkeit. Nämlich dass die Richter aus Angst vor den Konsequenzen handelten, die ein Richterspruch nach Recht und Gesetz anhand der vom Kläger beigebrachten Fakten gehabt hätte. Allen wird noch präsent sein, was dem Richter Dettmar aus Weimar passierte, als er mit seinem fakten- und expertenbasierten Richterspruch zur Maskenpflicht bei Kindern wider den Regierungs-Stachel löckte.
    Da ist es doch allemal besser, ein rechtsfehlerhaftes Urteil zu sprechen und damit den Fall in die nächste Instanz überzuleiten. Soll sich doch das Oberlandesgericht damit auseinandersetzen. Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass auch dort das heiße Eisen nicht angefasst wird. Leider muss man in unserem mittlerweile zum marxistisch-sozialistischen Shithole verkommenen Staat damit rechnen.

  11. Sehr interessantes Faktum:
    Dasselbe Landgericht hat am 12.03.2015 ebenfalls ein Stuhlurteil gegen Dr. Stefan Lanka im “Masernvirusprozess” gefällt.
    Diese eindeutige Rechtsbeugung wurde dann später vom OLG Stuttgart wieder korrigiert, aber hatte keine Folgen für den Vorsitzenden Richter am Landgericht.
    Und Nein, Dr. Stefan Lanka hat nicht wegen eines Formfehlers gewonnen. Das wurde nur von den Medien so behauptet.
    Wer sich entsprechend mit diesem Thema faktenbasiert auseinander setzen möchten findet hier https://wissenschafftplus.de/blog/de und hier https://www.wissen-neu-gedacht.de/videos-d die notwendigen Informationen

  12. Es wurde explizit auf immateriellen Schaden geklagt. Nur 22.500 €…..Der Fall in Heilbronn war ein Impfschaden, da wurde auf 300.000 € geklagt.

    Stellt man sich dumm oder ist man so angewiesen ??

  13. Viel interessanter finde ich, wie die Medien gerade drehen. Wer hat die ware Macht im Land? Die Besitzer der Medienoutlets. Sie steuern, welcher Politiker etwas sagen darf, wer gerade totgehetzt wird, welche Ereignisse es in die Öffentlichkeit schaffen. Man hat alles gut vorbereitet, jetzt wird die Lunte an das Pulverfass gelegt. FR, Israel, ab morgen USA, etc. ppp. Wenn dann die den Bürgerkrieg überlebenden des Ganzen überdrüssig sind, kommen die nicht auszuschlagenden Angebote: wir ziehen um in ein etwas größeres Terrarium für die nächsten 200 Jahre. Aber MAN muss ja nicht jeden Plan mitmachen 😉
    MAN sollte Ihnen bei Zeiten ein klares Gegenangebot aufzeigen, was sich diese Kreaturen von Jekill Island nicht von der Hand zu weisen trauen; may be – leben auf Lebenszeit und nicht mehr!