Unersättlicher Steuerstaat Deutschland

Unersättlicher Steuerstaat Deutschland

Hausbau in Deutschland: Der Staat ver(s)teuert alles übermäßig (Symbolbild:Imago)

Die Finanzpolitik der (noch) amtierenden Merz-Klingbeil-Regierung – eigentlich wäre die Reihenfolge umgekehrt, da sie vom Finanzminister dominiert wird – gerät zunehmend außer Rand und Band, wie die Haushaltsdebatte dieser Woche zeigte. Schon im letzten Jahr 2025 betrug das Finanzierungsdefizit (ohne Schattenhaushalt) 119 Milliarden Euro betragen, und das trotz der um 5,7 Prozent gestiegenen Staatseinnahmen von 2,14 Billionen Euro (hier einige wenige Daten anschaulich aufbereitet). Die Staatsquote stieg – zur Freude der linken Parteien – auf über 50 Prozent; eine Dimension, wie wir sie nur aus sozialistischen Staaten kennen. Der öffentliche Sektor trug mit 833 Milliarden Euro zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) bei, die „Konsumausgaben“ des Staates betrugen jedoch bereits 2025 tatsächlich 1,013 Billionen Euro. Dieses Jahr und die nächsten Jahre schlägt der Staat noch mehr über die Stränge, sodass die Zinslast der nachfolgenden Generation den Steuerzahlern kaum noch Spielraum lässt für Vorhaben, welche diese für wichtig halten sollten.

An dieser Stelle soll er aber „nur“ um Steuern auf Grund und Boden gehen. Wie bekannt, verpflichtete das Bundesverfassungsgericht (BVerG) den Gesetzgeber, die Grundsteuer neu zu regeln. Die Länder machten von ihrem eingeräumten Gestaltungsrecht regen Gebrauch. Das grüne Baden-Württemberg beispielsweise nahm den Titel der „Grundsteuer“ beim Schopf: Jährlich besteuert wird hier der Grundbesitz alleine nach dem Wert des Bodens – egal, ob darauf ein Einfamilienhaus mit Garten, ob alles hitzetreibend mit Solarplatten überbaut ist oder ob ein Hochhaus draufsteht. Der Hintergedanke dabei ist der, die Eigentümer zu animieren, auf knappem Boden möglichst viele Wohnungen zu errichten – vor allem, um die anhaltende Zuwanderung besser aufnehmen zu können. Das BVerG entschied lediglich, dass das Grundsteueraufkommen aus Anlass einer anderen Besteuerungsgrundlage nicht steigen dürfe. Aber der Steuerstaat trickste das Gericht aus: Im Folgejahr der Umstellung stiegen die Grundsteuern massiv an. Gewusst wie!

Der Staat kassiert ab ohne Gegenleistung

Kommen wir zur Grunderwerbsteuer. In Baden-Württemberg beläuft sie sich auf 5 Prozent, in anderen Ländern auf noch mehr. Für den Ersterwerb von unbebauten Grundstücken hat diese Steuer dieselbe “Berechtigung” wie andere Steuern: der Staat muss eine Steuer nur wollen – eine Begründung findet er dann immer irgendwie. Politiker sind erfinderisch; das muss man ihnen lassen. Doch wie verhält es sich beim Eigentümerwechsel eines bebauten Grundstücks? Ein Beispiel: Auf einem bereits besteuerten Grundstück im Wert von 100.000 Euro wird eine Immobilie errichtet, die zum Beispiel das Fünffache des entrichteten Grundstückspreises – also 500.000 Euro – kostet. Somit hat das Objekt einen Gesamtwert von 600.000 Euro. Wird es zu diesem Preis einmal  verkauft, muss der Erwerber 30.000 EUR Grunderwerbsteuer zahlen (5 Prozent des Kaufpreises) – und das, obwohl der Staat bereits für den Ersterwerb des Grundstücks 5.000 Euro kassierte.

Außerdem hatte Vater Staat für die Baukosten der Immobilie bereits 79.832 Euro an Mehrwertsteuer eingenommen. Das gleiche „Spiel“ wiederholt sich beim nächsten Eigentümerwechsel. Näher besehen mutierte die Grunderwerbsteuer damit zu einer Immobiliensteuer, bei der der Staat keinen Finger krumm machen muss, sprich: keinerlei Gegenleistung erbringt (für die einzig zu erbringende Dienstleistung durch den Notar kommen weitere Kosten obendrauf).

Immobilienwechsel wird madig gemacht

Nun noch zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH Az. II R 32/22), die den Steuereintreibern das Wasser im Mund zusammenlaufen lassen dürfte: Es ging dabei um einen Käufer, der ein Haus mit einem eingetragenen Wohnrecht – einem sogenannten Nießbrauch – für eine Etage erwarb. Normalerweise mindert eine solche “Dienstbarkeit” den Immobilienpreis, weil der Käufer damit nicht länger machen kann, was er will. Das “hohe Gericht” (was sich wohl kaum auf den “hohen” geistigen Horizont beziehen dürfte) entschied jedoch, dass das Wohnrecht „kapitalisiert“ werden muss. Also wurde die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer erhöht! Dazu muss der Mietwert der belasteten Wohnung bis zum statistischen Ableben der Wohnberechtigten ermittelt werden. „Es zähle zu den Verpflichtungen, die der Erwerber über den eigentlichen Kaufpreis hinaus eingegangen sei“, beschreibt das Monatsheft von “Haus & Grund” dieses Kuriosum. Eingegangene Pflichten werden also nicht anerkannt, sondern mit Steuer bestraft! Aus der Sicht des Staates gilt wohl: „pecunia non olet“, Geld stinkt nicht…

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Die Folge wird wohl sein, dass kein Wohnungsinteressent mehr ein Haus erwirbt, in dem er sich etwa in den Obergeschossen einrichten kann, während das Erdgeschoss noch von einem älteren Mieter oder Eigentümer bewohnt wird. Der Immobilienwechsel wird auf diese Weise vergrämt – und die Wohnungsnot vergrößert. Schuld ist auch hier wieder mal der Staat, der den Hals einfach nicht vollkriegen kann. Und Richter, die sich dem Fiskus offenbar mehr verpflichtet fühlen als den Steuerbürgern. Sicher ist: Auch die Grunderwerbsteuer gehört definitiv auf den Verhandlungstisch einer anstehenden echten Steuerreform!

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7 Kommentare

  1. JEDE Grundsteuer ist in Wirklichkeit eine Pachtzahlung an einen sozialistischen Staat. Das ist auch dann so, wenn ein „Eigentümer“ mehr Rechte auf seinem Grundstück besitzt als ein Mieter, aber Behörden sich in mehr als die notwendigen Fragen einmischen. In einem Staat mit starker Stellung des Eigentums, also ausdrücklich auch des kleinen Eigentums, gibt es Unterschiede zwischen Bauland und landwirtschaftlich genutztem Boden, dazu ein Baurecht mit Sicherheitsvorschriften, vielleicht noch einigen weiteren notwendigen Vorschriften und keine restlose Klarheit über die Grenze zwischen notwendigen und unnötigen staatlichen Einmischungen in Bau-Angelegenheiten auf Bauland. Aber in einem Staat mit echtem und starkem Eigentum gib oder gäbe es keine Grunderwerbs- und keine laufende Grundsteuern.

  2. Demokratie ist, wenn alles geschieht, was die Wähler nicht wollen.
    Oder hat eine Mehrheit für höhere Steuern gestimmt?
    😜

  3. Sehr geehrte Damen und Herren.

    Gegen den Grundsteuerwert- und Steuermessbescheid, datiert auf den TT.MM.JJJJ, lege ich Einspruch ein.

    Lt. Urteil des Ersten Senats vom BVerfG, datiert auf den 10. April 2018 zu den Aktenzeichen 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11 und 1 BvR 889/12, war der Gesetzgeber gem. den Absätzen 172 (s. Urteil S. 50/53) und 176 (s. Urteil S. 51/53) verpflichtet, eine Neuregelung bis spätestens zum 31. Dezember 2019 anzuordnen. Dieser vom BVerG gesetzten Frist ist die Legislative nicht rechtzeitig nachgekommen. Lt. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 22. Juli 2021 „Gesetz zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz – GrStRefUG)“ ist die Neuregelung auf den 16. Juli 2021 datiert und damit rechtsunwirksam. Des Weiteren ist das vom BVerfG im Urteil – neben anderem – geforderte „realitätsgerechte Bewertungssystem“ aus den Bescheiden nicht ansatzweise nachvollziehbar und damit willkürlich!

    Sollte mir binnen einer Frist von vier Wochen vom Finanzamt „Ort“ nach Zugang dieses Schreibens kein fundierter und rechtskonformer Bescheid vorliegen, sehe ich die Bescheide für aufgehoben und nichtig.

  4. @Die Finanzpolitik der (noch) amtierenden Merz-Klingbeil-Regierung
    in meinen Augen eine Plündererpolitik, eine Verarmungs- und Verelendungspolitik mit betrügerischen Mitteln und Amtsmißbrauch

  5. ja irgendwie und irgendwoher muss das Geld komme um unsere Gäste voll zu verpflegen und erlauben jahr ein Jahr aus dessen Urlaub zu finanzieren und außerdem der Clown 🤡 aus der Ukraine braucht auch noch einige Milliarden für sein korruptes Staatsapparat und Oligarchen!

  6. Das Wahlvolk lässt es sich doch gefallen! Insofern läuft doch alles prima. Das Privatvermögen wird munter an die Black Rocker dieser Welt verteilt und alle schauen zu. Damit auch alles mit rechten Dingen zugeht, gleich noch eine Demo gegen RÄCHTS obendrauf. Die Politclowns in Berlin und Brüssel, wissen ganz genau, dass sie es machen können, weil das Volk vollkommen verblödet ist und es mit sich machen lässt.

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