Unfaires Verfahren? Umstrittenes Urteil im Drosten-Wiesendanger-Prozess

Unfaires Verfahren? Umstrittenes Urteil im Drosten-Wiesendanger-Prozess

Im Zweifel für den Staatsvirologen: Vor Gericht unterlegener Professor Wiesendanger (l.) und Christian Drosten (r.) (Fotos:ScreenshotYoutube/Imago)

Es war nicht anders zu erwarten: Zum Jubel der Corona-Mittätermedien und (teils personenidentischen) Fangemeinde Christian Drostens, jenes aus unerfindlichen Gründen noch immer als seriöser Wissenschaftler geführten Systemvirologen, hat das Landgericht Hamburg heute im äußerungsrechtlichen Streit Drostens gegen den Physik-Professor Roland Wiesendanger sein Urteil gefällt – und natürlich ganz im Sinne Drostens entschieden. In einem Land, das bis heute jede echte parlamentarische und juristische Corona-Aufklärung verweigert und in der Einschätzung der damaligen Politik eine ähnlich vom Rest der Welt abweichende Geisterfahrt betreibt wie im Bereich Klima- und Energiepolitik, war diese Entscheidung nicht wirklich verwunderlich. Wo Richter, Journalisten, Forschung und Lehre und andere staatlich auf die eine oder andere Weise finanziell und ideologisch abhängige Sphären bis heute mehr oder weniger blind der Überzeugung sind, die damaligen politischen Damm- und Tabubrüche sowie politischen Entgrenzungenseien im Großen und Ganzen legitim und einer realen Notsituation geschuldet gewesen, das Virus sei ein unverschuldetes Verhängnis natürlichen Ursprungs gewesen und letztlich sei die Impfkampagne der segensreiche Ausweg aus der Krise gewesen, dort ist es auch auch nicht wirklich verwunderlich, dass die damaligen Täter weiter allesamt in Amt und Würden sind, dass anderswo vollzogene wissenschaftliche Aufklärung ignoriert wird und Kritik noch immer im Dunstkreis rechtsextremer, querdenkerischer und schwurblerischer Elemente verortet wird. Das ist der Grund, warum alle Studien über nachweisliche Schädlichkeit und sogar Tödlichkeit der Impfungen es hierzulande nicht in den medialen Mainstream schaffen, warum das öffentlich-rechtlich narkotisierte Publikum bis heute von den skandalösen RKI-Files nichts weiß – und warum auch andere Enthüllungen – etwa zum Laborursprung des Virus – weiter als Verschwörungstheorien und fragwürdige Behauptungen gerahmt werden.

In diesem Ambiente ist es ebenso wenig überraschend, dass impfverweigernde Bundeswehrsoldaten auch im Jahr 2026 noch verurteilt werden und dass Ärzte wegen Masken-Atteste weiterhin ihrer beruflichen Existenz beraubt oder inhaftiert sind – während sich ein Jens Spahn ebenso wenig für seine Masken-Machenschaften mit Milliardenschäden verantworten muss wie Karl Lauterbach für seine volksverhetzenden fortgesetzten Lügen oder das gesamte Parteienkartell für seine damalige lupenrein faschistische Verhetzung Ungeimpfter. Und es ist eben kein Wunder, dass Hamburger Richter vor Ehrfurcht im Boden versinken vor einer Figur wie Drosten, die während Corona eigentlich jede moralische und wissenschaftliche Integrität eingebüßt haben müsste, sich stattdessen jedoch bis heute als Inbegriff unbestechlicher “Wissenschaft” in unerträglicher Arroganz inszeniert (wie sein dreister Auftritt im Dezember vor der Enquetekommission zur Aufarbeitung der Coronapandemiezeit des Deutschen Bundestages zeigte), wenn diese auf Unterlassung von Tatsachenbehauptungen klagt. Das ist der Grund dafür, dass Wiesendanger vor Gericht nie eine Chance hatte – weil ihm Recht zu geben bedeutet hätte, einen der Säulenheiliger der größten politischen Inszenierung und inszenierten politischen Großpsychose aller Zeiten bloßzustellen, mit unabsehbaren Konsequenzen für die Fassadenarchitektur der “Pandemie”-Erzählung und ll weiteren Mittäter, die von PCR-Hoax über Lockdown-Irrsinn bis Impfterror die wahre Verantwortung trugen.

Aushebelung der Meinungsfreiheit

Dass die Äußerungen, die Drosten Wiesendanger nun verbieten lassen hat,  dabei nicht nur inhaltlich legitim, sondern auch vollumfänglich von der Rede- und Wissenschaftsfreiheit gedeckt sind, macht das Hamburger Urteil besonders verstörend. Die Entscheidung wirft besorgniserregende Fragen auf – und vor allem die, inwieweit das das verfassungsmäßig garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung zunehmend durch umstrittene Gerichtsentscheidungen ausgehebelt wird. Der Kommissar für Menschenrechte des Europarats warnte gerade jüngst vor Einschränkungen der Meinungsfreiheit in Deutschland; auch ein aktueller UN-Bericht kritisiert den Umgang mit der Meinungsfreiheit in Deutschland. Selbst das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe setzte jüngst ein Signal, indem es die Gerichte aufforderte, die Meinungsfreiheit stärker zu beachten. Insbesondere verwies es dabei auf die Begründungspflicht bei der gebotenen Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht. Bereits in einem wegweisenden Grundsatzurteil des BVerfG vom 15. Januar 1958 heißt es: „Der Schutz des privaten Rechtsguts kann und muss um so mehr zurücktreten, je mehr es sich nicht um eine unmittelbar gegen dieses Rechtsgut gerichtete Äußerung im privaten, namentlich im wirtschaftlichen Verkehr und in Verfolgung eigennütziger Ziele, sondern um einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage durch einen dazu Legitimierten handelt; hier spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede.“ Doch wenn die – für sachlich informierte Personen wie auch und Leser der kritischen Medien schon lange nicht mehr gegebene – Glaubwürdigkeit des Virologen bedroht wird, auf dessen “Expertise” sich fatalerweise damals das gesamte Bund-Länder-Kanzlerrunden-Regime in seinen sinnfreien Willkürentscheidungen stützte, dann müssen Grundrechte im Zweifel eben zurückstehen.

Im Hauptsacheverfahren des Rechtsstreits zwischen Drosten und Wiesendanger ging es um zwei Aussagen des Physikprofessors in einem “Cicero”-Interview vom 2. Februar 2022, in dem der Ursprung der Coronapandemie sowie die Unterdrückung der Laborursprungthese durch einige Virologen thematisiert wurden (Ansage! berichtete wiederholt). Noch im Jahr 2022 hatten die Gerichte im Eilverfahren sechs von insgesamt neun strittigen Aussagen Wiesendangers weiterhin zugelassen – unter anderem, dass Drosten an einer Desinformationskampagne im Hinblick auf den Laborursprung des SARS-CoV-2 Virus beteiligt gewesen ist; dass Drosten Unwahrheiten von sich gegeben hat undohne jegliche wissenschaftliche Grundlage die Theorie der Zoonose – also eines natürlichen Corona-Ursprungs – vertritt und dass Drosten ein allerhöchstes persönlich-berufliches Interesse daran hat, das Verdachtsmoment nicht Richtung Laborursprung zu lenken. Zwei weitere Aussagen Wiesendangers, die Gegenstand des Hauptsacheverfahrens waren, ordnete das Landgericht Hamburg in seinem Urteil im Eilverfahren vor vier Jahren noch als Meinungsäußerung ein, allerdings mit angeblich nicht hinreichenden Tatsachengrundlagen.

Gerichtliche Schikanen gegen die Öffentlichkeit

Nach mehreren hochsuspekten personellen richterlichen Umbesetzungen und Terminverlegungen fand schließlich am 27. Februar 2026 vor dem Landgericht Hamburg die mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren statt; diese war öffentlich. Öffentliche Verhandlungen dienen dem Schutz vor Willkür und Stärkung des Vertrauens in die Justiz – und dementsprechend war auch das mediale und Publikumsinteresse außergewöhnlich groß auf Grund – eben aufgrund der hohen Bedeutung der Pandemieursprungsfrage und des Streits darüber. Viele Prozessbeobachter waren von weit her angereist, um die Verhandlung persönlich zu verfolgen. Umso größer war dann allerdings die Enttäuschung, dass nach einer kurzfristig vor Ort angekündigten Verlegung des Sitzungssaals nur ein kleiner Raum mit rund 30 Sitzplätzen zur Verfügung stand, die zu einem erheblichen Teil zuvor mit Referendaren und gerichtlichen Praktikanten über einen Seiteneingang belegt wurden; nach Einlass der Presse- und Medienvertreter standen maximal 10 bis 15 Sitzplätze für die allgemeine Öffentlichkeit zur Verfügung, während etwa 60 bis 70 interessierte Personen am Ende ausgesperrt blieben. Bereits dieser perfide Trick konnte einen Hinweis auf die zu vermutende Voreingenommenheit der Kammer geben. Der öffentliche Unmut darüber war aus nachvollziehbaren Gründen groß, es gab minutenlange Sprechchöre („Wir wollen rein!“), über die unter anderem das “Hamburger Abendblatt” berichtete. Definitiv hat die Vorgehensweise des Landgerichts Hamburg in diesem Fall nicht eben zur Stärkung der Vertrauenswürdigkeit der Justiz beigetragen, wie auch die detaillierte Dokumentation der Hauptverhandlung durch die Gerichtsreporterin Claudia Jaworski zeigte.

Insofern war eigentlich schon absehbar, dass für Wiesendanger vor diesem Gericht kein Blumentopf zu gewinnen war – und voilá: Wie aus dem heutigen Urteil des Landgerichts Hamburg hervorgeht, bleiben die zwei noch strittigen Aussagen Wiesendangers im “Cicero”-Interview vom Februar 2022 auch weiterhin untersagt. Die Begründung: Die Äußerungen könnten den Kläger (Drosten) “in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzen“. Damit wurde nun ein weiteres Mal die Meinungsfreiheit zugunsten des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eingeschränkt – und dies ausgerechnet bei der an Brisanz kaum überbietbaren Thematik der Ursprungsfrage einer Gesundheitskrise, durch die (respektive durch die in ihrem Namen ergriffenen Maßnahmen) weltweit Millionen Menschen ihr Leben verloren und Billionenschäden für die globale Wirtschaft verursacht wurden. Wenn es je ein unbedingtes und über jeden Zweifel erhabenes Primat des öffentlichen Aufklärungsinteresses vor persönlichen Verwahrungsansprüchen involvierter Akteure gegeben hat, dann hier.

Unaufgelöste Widersprüche

Die aktuelle Urteilsbegründung nimmt nun wiederholt Bezug auf die beiden Urteile des Landgerichts Hamburg und des Hanseatischen Oberlandesgerichts im sogenannten Eilverfahren des Jahres 2022. Dabei wird wiederholt auf die eidesstattliche Versicherung des Klägers, Christian Drosten, verwiesen – die jedoch in den vergangenen drei Jahren in mehreren Punkten als eindeutig unwahr identifiziert wurde, was auch von einem angesehenen Molekularbiologen, der gleichzeitig die US-Regierung während der Coron-Zeit beraten hat, im Rahmen einer eigenen eidesstattlichen Versicherung bestätigt wird. Darin heißt es: „Ich gehe daher davon aus, dass Prof. Dr. Drosten dem Gericht unter Eid eine falsche eidesstattliche Versicherung vorgelegt hat.“ (Nähere Hintergründe hierzu sind diesem aktuellen Podcast zu entnehmen. Doch das Landgericht Hamburg argumentiert in seiner heutigen Urteilsbegründung diesezüglich nun wie folgt: „Auf die vom Beklagten (Wiesendanger) aufgeworfenen Bedenken hinsichtlich der Glaubwürdigkeit des Klägers (Drosten) kommt es nach alledem ebensowenig an wie auf die Frage, ob eine eidesstattliche Versicherung des Klägers (Drosten) … falsch sei.“ Eine wahrlich bemerkenswerte Beweiswürdigung.

Das Landgericht Hamburg führt in seiner Urteilsbegründung ferner aus: „Schließlich hat sich der Kläger (Drosten) auch im Anschluss daran, etwa in NDR-Podcasts vom 12. Mai 2020 vom 8. Juni 2021 konsistent in der Weise geäußert, dass der Laborursprung eine denkbare Ursache für das SARS-CoV-2-Virus sein könne, wenn auch die überzeugenderen Argumente für einen natürlichen Ursprung sprächen.“ Diese Aussage steht allerdings in offensichtlichem und eklatantem Widerspruch zu zahlreichen Medienberichten aus der damaligen Zeit, unter anderem einem “Focus-”Artikel vom 14. Mai 2020 unter der Schlagzeile “‚Kompletter Unsinn‘: Christian Drosten widerlegt Labor-Theorie – und bügelt Nobelpreisträger nieder”. In diesem Artikel, der Bezug auf den vom Gericht angeführten NDR-Podcast vom 12. Mai 2020 nahm, heißt es gleich zu Beginn: „Ist das Coronavirus auf natürlichem Wege entstanden oder stammt es womöglich doch aus einem Labor, wo es künstlich erzeugt wurde? Top-Virologe Christian Drosten erklärt, warum es nur eine Antwort darauf geben kann – und bügelt dabei sogar einen Nobelpreisträger für dessen These nieder.“ Artikel mit ähnlichem Tenor erschienen damals in großer Zahl – und ließen öffentlich überhaupt keinen Zweifel daran, dass Drosten die Labortheorie nicht nur ablehnte, sondern ausschloss. Davon also, dass Drosten auch nur die Möglichkeit dieses Ursprungs offen eingeräumt habe, kann keine Rede sein. Die Darlegungen des Landgerichts Hamburg stehen auch im offensichtlichen Widerspruch zu Äußerungen Drostens vor der oben erwähnten Enquetekommission im Deutschen Bundestag vom 1. Dezember 2025. Er sagte dort wörtlich: „Ich habe eigentlich immer am Anfang gesagt: Das ist eine Naturkatastrophe, niemand ist Schuld“.

Kein Urteil ”im Namen des Volkes

Zu der zweiten, weiterhin verbotenen Aussage Wiesendangers, welche wörtlich eine Stellungnahme der Gruppe „Scientists for Science“ auf deren Webseite wiedergibt, erklärt das Landgericht Hamburg in der heutigen Urteilsbegründung: „Auf die Frage, ob insoweit die strengen Grundsätze des Zitatschutzes anzuwenden und eine Verletzung des Rechts am eigenen Wort anzunehmen sein könnte, kommt es dabei nicht an.“ Für das Gericht kam es offensichtlich auch nicht darauf an, dass ein weltweit hoch angesehener Virologe des berühmten Pasteur-Instituts in Paris und früherer Berater des Deutschen Ethikrats sowie der Volkswagen-Stiftung in Fragen der Biosicherheit in einer schriftlichen Stellungnahme folgendes bestätigte: „Bezüglich der Äußerung von Dr. Wiesendanger ist der Unterzeichner der Meinung, dass diese Aussage den „Hauptzweck der Initiative ‚Scientists for Science‘ richtig wiedergibt und stimmt daher der getroffenen Aussage zu.

Die Darlegungen des Landgerichts Hamburg in seinem heutigen Urteil sind daher sowohl aus juristischer Sicht, aber vor allem auch aus Sicht der Öffentlichkeit als mehr als problematisch anzusehen. Wiesendanger selbst äußerte sich nach dem Urteil enttäuscht (siehe hier und hier), und auch die bei der Urteilsverkündung anwesenden Personen fassten selbiges unisono keineswegs als „Urteil im Namen des Volkes“ auf, sondern eher als Systemschutzentscheidung der damaligen Täterklasse, die die Vertuschung auf allen Ebenen aufrechterhalten will. Genau das war auch zu erwarten – wovor auch ein Informanten aus einer Hamburger Behörde bereits vier Tage vor der mündlichen Verhandlung gegenüber Wiesendanger explizit hingewiesen hatte: Dieser prophezeite ihm „kein faires Verfahren“. Dennoch stirbt die Hoffnung bekanntlich zuletzt – und die Wahrheit wird sich jedoch am Ende immer durchsetzen, wie jüngste öffentliche Kommentierungen der anhaltenden Desinformationskampagnen von Virologen wie eben Drosten belegen. Die Unterstützer Wiesendangers haben bereits angekündigt, eine detaillierte und ausführliche Dokumentation dieses umstrittenenn Gerichtsverfahrens nicht nur nationalen und internationalen Presse- und Medienanstalten, sondern auch internationalen Organisationen zur Verfügung zu stellen – und auch der US-Regierung, die auf diesen neuerlichen Fall einer politischen Gesinnungsjustiz mit Sicherheit ein kritisches Auge werfen wird.

12 Kommentare

  1. Zur Zeit haben die ganzen Vollstrecker und Mitwisser noch ihren Welpenschutz in diesem bunten Schneeballsystem was sich aber blitzschnell ändern kann und rosig wird es dann nicht. Beispielsweise kann jeder unerwartet eine schnelle Diana mit Straigt-Edge-Chauffeur werden oder es kommt aus heiterem Himmel eine 30 Sekundenmassage ala Lina& Johann. Warten wir ab doch wer feige oben sitzt der kann schnell zu Hades fallen. mfg

    1. Im dritten Reich dachte auch die deutsche Justiz und die Richterschaft sie sind sicher! Als dann der ganze Mist beendet wurde, wurden auch die Richter bis heute verfolgt. Denn die Urteile wurden ,genau wie heute, im Sinne des Regimes gesprochen! Das bedeutet für die heutigen Richter und ihrer Sippen eine hundertjährige Verfolgung durch die dann hoffentlich „Rechtsstaatliche“ Demokratie!

  2. @Corona Justiz Medien – Unfaires Verfahren?
    wenn der Staatsanwalt an den Innenminister weisungsgebunden ist und dessen Anweisungen als Staatsgeheimnisse eingestuft sind und die Karriere des Richters vom Innenminister abhängt und der Innenminister zu den Corona-Verbrechern zählt und eigenes Interesse hat, alles zu vertuschen – was ist da von solchen verfahren zu erwarten ?
    Cardassia-Gericht – das Urteil steht schon vor der Anklage fest !
    Erst wenn die ganzen linksextremen Juristen gegen seriöse Juristen ausgetauscht sin, kann hier ernsthafte Justiz erwartet werden !
    Benedikt Lux (Grüne), 2020: „Wir haben d. gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft (…). Ich hoffe sehr, dass sich d. in Zukunft bemerkbar macht.“
    Und nach den politischen Säuberungen Faesers ist diese juristische NGO für den Rechtsstaat verbrannt !
    Obwohl – ich hatte vor 15 Jahren mal das Mißvergnügen, mit einem Richter zu tun zu haben – der wußte damals schon, wo der Bartel den Most holt – so viel haben da auch Lux und Faeser in meinen Augen nicht geändert !

  3. Soso, ‚die Äußerungen könnten Drosten “in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzen“ – aber was ist mit den Persönlichkeits- und Freiheitsrechten die von der mit dem Wirrologen als Frontpressefratze willig medial begleiteten Coronoia-Maßnahmendiktatur mit Füßen getreten wurden, und zum Teil bis heute weiter werden?

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    1. all die menschen die drostens eitelkeit und geltungsbedürfnis in ihren persönlichkeits rechten verletzt und das leben gekostet hat.. ich würde ihn gerne sachte im wind schwingen sehen..neben den anderen.

      für meinen toten vater, meine gegangenen freunde und das ganze elend in deutschland, das drosten initial mitzuverantworten hat. sollte es ihm wie dem arroganten fritz weizsäcker ergehen, würde ich keine träne opfern.

  4. Gerechte, faire Verfahren??? Wer an sowas glaubt ist ein Idiot! Es ist alles gleichgeschalten, keine Gewaltenteilung und kein Föderalismus! Das ist spätestens mit Corona verreckt!!!

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    1. Wozu studieren eigentlich die heutigen Richter und Staatsanwälte noch? Sie lassen sich doch dann von Schulabbrechern und Versagern vorschreiben, was sie zu tun haben! Durch solche Weisungen entstehen nur Nieten und Versager und genau in diesem Zustand befindet sich Deutschland heute. Das Einzige was hier noch klappt , sind die Türen!

  5. XXL-Gehaltsplus für Beamte: Wie konnte das passieren? Regierung sucht die Schuldigen
    „Riesenwirbel um das XXL-Lohnplus für Kanzler Merz, Minister und Top-Beamte. Nach Plänen aus dem Bundesinnenministerium sollten Staatssekretäre fast 20 Prozent mehr Geld kassieren. Die Folge: Auch das Gehalt des Kanzlers wäre im Jahr um satte 65.292 Euro nach oben geschossen!
    Erst nach einem BILD-Bericht zog Bundesinnenminister Alexander Dobrindt die Notbremse und stoppte die Mega-Erhöhung. Doch die entscheidende Frage bleibt: Wie konnte dieser Gehalts-Hammer überhaupt so weit kommen?
    Fakt ist: Am Dienstag stellte das Innenministerium den brisanten Gesetzentwurf auf seine Internetseite und schickte ihn zur Abstimmung an die anderen Ministerien. Heißt: Bevor so ein Entwurf rausgeht, muss er intern auf höchster Ebene abgesegnet worden sein.

    Bevor die regierungsinterne Abstimmung mit allen Ministerien eingeleitet werden darf, muss der Gesetzentwurf die sogenannte Frühkoordinierung überstehen. Dabei prüfen das CDU-Kanzleramt und das SPD-Finanzministerium den Entwurf vorab. Damit hatte erst Innenminister Alexander Dobrindt (52) die Mega-Gehaltserhöhung abgesegnet, dann hatten Finanzminister Lars Klingbeil und Kanzler Friedrich Merz sie durchgewinkt.

    Erst als BILD am Donnerstag nachfragte, ruderte das Innenministerium zurück. Plötzlich hieß es, die XXL-Erhöhung entspreche „nicht den vorgesehenen Neuregelungen“. Das Gesetz müsse noch einmal überarbeitet werden.“
    https://www.bild.de/politik/inland/nach-geplatztem-xxl-gehaltsplus-regierung-schiebt-einander-den-schwarzen-peter-zu-69e205a6595b738aa6f322a5

    1. @XXL-Gehaltsplus für Beamte: Wie konnte das passieren?
      leicht verständlich, wie ich finde.
      Die stehen knapp am Abgrund, und müssen noch bis 2030 durchhalten, dann soll ja die Post-Wahlen-Ära mit der NWO Einzug halten, wer dann im Amt ist, bleibt bis zum Lebensende – wer raus ist, – nun ja, dumme Sache !
      Nick Rockefeller hat in einem interview mit Aaron Russo gesagt, „wir werden Ereignisse schaffen, die Menschen werden solche Angst haben dass sie uns darum bitten.
      Und wer kennt noch diese Aussagen :
      „Wer die Nahrungsmittel kontrolliert, kontrolliert die Welt.“
      „Wer das Öl kontrolliert, der kontrolliert das Land, wer die Nahrung kontrolliert, kontrolliert das Volk.“

      Oder das Motto des linken Regimes :
      “Das Illegale tun wir sofort, das VERFASSUNGSWIDRIGE dauert etwas länger”

      Rockefeller 1994 vor dem Wirtschaftsausschuss der USA
      «Wir stehen am Beginn eines weltweiten Umbruchs. Alles, was wir brauchen, ist die eine richtig grosse Krise und die Nationen werden die «Neue Weltordnung» akzeptieren.».

    2. fackeln und heugabeln. mitte 2000 war mir und anderen schallopfern, nach jahrelangen erfahrungen mit den lügen der politik in der „energiewende“, bereits klar, dass wir nicht ohne blutige nasen aus dieser situation heraus kommen.

      diese verlogene brut von nattern, welche sich in deutschland regierung nennt, kennt keine scham, selbst in hochakuten krisenzeiten dem volk bei lebendigem leibe die haut abzuziehen.

      erstaunlich, dass hier die bild am drücker war.

  6. Immunologe und Virologe??? Gut hat eine Abzweigung verpasst, denn dass die COVID-19-Pandemie ihren Ursprung in einem Labor hatte, ist etwa so wahrscheinlich, wie dass das SARS-CoV-2-Virus aus dem Weltraum kam, so dass seine wissenschaftlichen Talente mehr auf die Erforschung der Plan–spermie gerichtet sein sollten.

    Hinweis: die HOCHQUALIFIZIERTESTE Humanbiologin Prof. Ulrike Kämmerer, referierte bei dem 2. Fahrenbacher Symposium über Gentechnik und genetische Impfstoffe, die schwere Schäden im menschlichen Körper verursachen können. Die Wissenschaftlerin liefert in ihrem Vortrag spannende Erklärungen zum Herstellungsprozess und Beweise zu dem großen Gefahrenpotential der modRNA-Impfstoffe. https://www.youtube.com/watch?v=Cyx_nBG_sdM

    Die „schmutzwürdigen Interessen“ bestehen wohl darin, dass der Bürger nie erfahren soll, was der Grund für diese künstliche Corona-Hysterie war und welchen Zweck sie erfüllen sollte. Die sogenannten „Killerviren“ waren „ERKÄLTUNGSVIREN“ die es seit „Menschengedenken“ gibt und „ältere“ Menschen, die unterversorgt „schwach“ sind, seit Jahrtausenden dann im Winter an „GRIPPE“ versterben!!!!

    Die selbsternannten, gekauften Spezialisten, welche bereitwillig der Politik in die Hände spielten, wussten von nichts, während Trump, der nicht einen einzigen akademischen Titel hat, geschweige denn Virologe ist, schon frühzeitig wusste, dass es sich bei Covid um den „China Virus“ handelte. Aber schön für Drosten und Wieler, dass sie mal mit den Mächtigen mitspielen durften. “ Die ganze Pandemie“ war ein von finanziellen Interessen geleitetes „MENSCHEITS–VERBRECHEN“ und von der Pharma Mafia geplantes „Sterbehilfe–Programm“…! Es gab nicht einen Vorteil!!! sondern nur TOD und VERDERBEN!!!(Lebensunfähigkeit!!!)