Unfassbare Aussagen von Brosius-Gersdorf zeigen das ganze Ausmaß ihrer Nichteignung als Verfassungsrichterin

Unfassbare Aussagen von Brosius-Gersdorf zeigen das ganze Ausmaß ihrer Nichteignung als Verfassungsrichterin

Auch ohne Bundesverfassungsgerichts-Berufung eine „furchtbare Juristin” in diesem Land: Frauke Brosius-Gersdorf bei “Lanz” (Foto:Imago)

Wie haarscharf Deutschland im August an einer weiteren katastrophalen Fehlbesetzung des Bundesverfassungsgerichts vorbeigeschrammt ist und welche skandalöse Figur hier gerade noch verhindert wurde, zeigen die jüngsten Aussagen der SPD-Verfassungsrichter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf. Wann immer dieser Frau den Mund aufmacht, bestätigt sie einerseits die Richtigkeit ihrer Verhinderung, andererseits aber auch die Verkommenheit und Gewissenlosigkeit einer politischen Klasse, solche Ideologen und fast schon bizarr voreingenommenen Aktivisten allen Ernstes als oberste Hüter der Verfassung vorgeschlagen zu haben. Das mit Ann-Kathrin Kaufhold eine Geistesverwandte von Brosius-Gersdorf tatsächlich in Karlsruhe installiert wurde, kann vor diesem Hintergrund in  gar bedrohlich genug eingestuft werden.

Bei Markus Lanz absolvierte Brosius-Gersdorf gestern Abend Mittwochabend ihren gefühlt allmonatlichen Standardauftritt (wenigstens das Privileg, in die erlauchte Runde der Dauergast-Stuhlwärmer der zwangsfinanzierten Talkrunden aufgestiegen zu sein, blieb ihr von ihrer gefloppten Kandidatur erhalten), in dem sie Lanz erneut Gelegenheit erhielt, ihr ach so schlimmes Los als angeblich von bösen Populisten grundlos weggemobbte Spitzenjuristin zu bejammern. Auch vier Monate nach ihrem endgültigen Scheitern sitzt der Stachel bei Brosius-Gersdorf immer noch tief, weshalb sie sich einmal mehr in emotional-unsouveräner Manier als Opfer einer orchestrierten Kampagne finsterer, „rechtsnationaler“ Kräfte (auch „aus dem Ausland”) inszenierte.  Erneut ging Brosius-Gersdorf dabei mit der Unions-Fraktion hart ins Gericht.

Ausbleiben erzwungener Blockabstimmung gleich „Angriff auf unsere liberale Demokratie“

Der neueste Spin ihrer öffentlichen Anklage strotzt jedoch von einer bisher selbst von ihr ungeahnten Demokratieverachtung, die zeigt, wie wenig sie von dem Grundgesetz begriffen hat, das sie um ein Haar in Karlsruhe zu schützen gehabt hätte: Die CDU/CSU-Fraktionsführung habe es nämlich „nicht geschafft, die Reihen geschlossen zu halten“. Denn: „In so ’ner Situation, bei so ’ner Richterwahl, da muss man einfach Fraktionsdisziplin ausüben, da geht es nicht um Gewissensentscheidung. Und das war schon ein Angriff auf unsere liberale Demokratie“, heulte sie und verstieg sich gar zu dem Satz, das ganze Verfahren habe „ein Stück weit unsere Demokratie bloßgestellt“.  Natürlich ist das genaue Gegenteil der Fall: Die Demokratie (im Gegensatz zu „unserer Demokratie”) wäre dann bloßgestellt worden, wenn Brosius-Gersdorf ins Amt gelangt wäre. Ihre Aussagen sind nämlich so entlarvend wie erschreckend.

Erstens sind Abgeordnete nach Artikel 38 des Grundgesetzes, dessen Anwendung ihre Aufgabe als Verfassungsrichterin gewesen wäre, ausdrücklich „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. So etwas wie eine Fraktionsdisziplin ist darin – ebensowenig wie die autokratischen Exzesse des Parteienstaates – bezeichnenderweise gar nicht vorgesehen. Natürlich gibt es aus Effizienzgründen diese Entscheidungspraxis seit jeher, abgesehen von den Fällen, in denen diese persönliche Gewissensfreiheit unerlässlich ist. Und natürlich müsste es immer eine Gewissensentscheidung der Abgeordneten sein, wen sie mit ihrer Stimme an das höchste Gericht des Landes berufen.

Schockierende Geisteshaltung

Mit ihren Ansichten offenbart Brosius-Gersdorf eine schockierende Geisteshaltung, die sie nicht nur als Richterin, sondern auch als Rechtswissenschaftlerin und Hochschullehrerin völlig disqualifiziert. Sie sieht es als ihr Recht an, durch parteipolitische Kungeleien und ohne weitere Prüfung auf eine der einflussreichsten Positionen Deutschlands berufen zu werden und empfindet es als persönlichen Affront, dass dies nicht anstandslos geschehen ist. Dies interpretiert sie dann als Schaden für das, was sie unter Demokratie versteht und wischt auch noch den grundgesetzlich garantierten und geschützten Gewissenvorbehalt von frei gewählten Abgeordneten als Petitesse beiseite, die bei solch wichtigen Dingen wie ihrer Karriere ja wohl keine Rolle spielen dürfe. Abstruser geht es kaum – ganz abgesehen von den Sachargumenten, die gegen ihre Berufung sprachen, wie ihre furchtbaren Ansichten zur Spätabtreibung samt Leugnung einer Menschenwürde ungeborener Babies, ihre Begeisterung für ein AfD-Verbots, über das sie als Verfassungsrichterin mitzuentschieden gehabt hätte oder die glaubwürdigen Indizien, dass ihre Doktorarbeit zu weiten Teilen von ihrem Ehemann verfasst wurde.

Brosius-Gersdorf hat sich damit endgültig entlarvt. Es ist zwar ein Segen, dass sie diesem Land als Höchstrichterin erspart bleibt, wenn dies auch nur ein kleiner Sieg der Demokratie innerhalb dieser gemeingefährlichen Parteienoligarchie war, die sich den Staat zur Beute gemacht hat. Grund zur Entwarnung besteht indes nicht – denn politisch erwünschte Agendajuristen werden im Rahmen des anhaltenden linksdoktrinären Staatsumbaus “unserer Demokratie“ auch weiterhin nominiert, durchgewinkt und installiert werden. Mit Brosius-Gersdorf hat sich das Machtkartell lediglich selbst für hiesige Verhältnisse zu extreme, offensichtlich charakterlich und auch fachlich ungeeignete Bewerberin ausgesucht. Ihr Scheitern ändert nichts daran, dass der Schoß, aus dem solche Kaderfiguren der großen kulturmarxistischen Transformation kriechen, weiter überaus fruchtbar ist.

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15 Antworten

  1. Eine durch Mark und Bein verluderte korrupte Jurisprudenz faellt ein Schandurteil nach dem Anderen, der treudoofe Buerger laesst dies ohne Murren geschehen.

    Na dann,macht mal weiter so….

  2. Das grundlegende Problem bei einem AfD-Verbot ist ja,

    „… dass damit dann natürlich nicht die Anhängerschaft beseitigt ist.“ – Frauke Brosius-Gersdorf (Universität Potsdam) bei Lanz am 25.07.2024 über die AfD

    Zu diesem Problem hatte Frauke Brosius-Gersdorf allerdings schon Vorschläge gemacht:

    „Wir haben die Möglichkeit, Einzelpersonen Grundrechte zu entziehen.“ – Frauke Brosius-Gersdorf (Universität Potsdam) bei Lanz am 25.07.2024

    Um die Demokratie zu stabilisieren, hätte Frauke Brosius-Gersdorf das sicher unheimlich gerne gemacht.

    „Das hätte ich unheimlich gerne gemacht, aber es sollte nicht so sein.“ – Frauke Brosius-Gersdorf (Universität Potsdam) bei Lanz am 17.12.2025

    Jetzt müssen sich leider andere um die Beseitigung der AfD-Anhängerschaft kümmern, so ein Jammer.

  3. „Erstens sind Abgeordnete nach Artikel 38 des Grundgesetzes, dessen Anwendung ihre Aufgabe als Verfassungsrichterin gewesen wäre, ausdrücklich „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. “

    Das bedeutet, daß Abgeordnete auch nicht an den Wählerauftrag gebunden sind.
    Wenn sie kein Gewissen haben, können sie also tun und lassen, was ihnen beliebt.

    Quod erat demonstrandum.
    😜

  4. @Aussagen von Brosius-Gersdorf zeigen das ganze Ausmaß ihrer Nichteignung als Verfassungsrichterin
    ja – aber wenn ich mich recht erinnere, haben 15 von 15 Verfassungsrichtern haben diesem Vorschlag zugestimmt !
    Und es gab nach meiner Erinnerung auch Berichte aus der sonstigen Justiz, wie toll sie doch als Richter ist.

    Gut, kann ich verstehen, das sind die gleichen Richter, die auch die Corona-Urteile verbrechen !

    Was in meinen Augen als pack aus Dunkeldeutschland dann gegen die Justiz, ihre Richter und Staatsanwälte spricht !
    Möge das ganze Land mit Fingern auf sie zeigen !

  5. Nicht-Eignung als Verfassungsrichterin? Fragen Sie doch mal die SPD, wie die das sieht. Denn für die SPD war diese Frau gerade aufgrund ihrer Ignoranz bzgl. des Grundgesetzes und ihrer abstrusen Rechtsauffassungen maximal geeignet.

  6. Solche Charaktere und von diesen gibt es in diesem System Millionen , wären meiner Meinung nach in Diktaturen am besten aufgehoben….Klare hierachische Strukturen , Führerprinzip , ein Sadomasochismus ,der die ganze selbsternannte Elite durchdrungen hat , Machtbefugnisse als kompensation für persönlich erlittene Traumata und Demütigungen ….Sie arbeiten hart an der DDR 3.0…….Das Vorgänger Modell zeigt doch arge Schwächen ….

  7. Brosius-Gersdorff ist lediglich die Spitze des Eisbergs an ebensolchen Profs (m, w, tausenderlei Nicht-Geschlechts). Schon, wenn man diese Dame in der fotografischen Abbildung (siehe oben) erblickt, schauderts einen. Diese Dame hat in ihrem Blick und in ihren, Verzeihung, spinnenartigen Fingern so etwas Fanatisches und Unerbittliches. Es ist gut, dass diese Dame „lediglich“ auf zukünftige Rechtsbeuger und Rechtsverdreher aktuell losgelassen wird. Eigentlich müsste diese Dame längst hinter Gittern sitzen.
    Kinder hat diese Dame wohl eher nicht(?) Da ist diesen (ungeborenen) Brosius-Gersdorff-Kindern viel an Nicht-Liebe und an Boshaftigkeit seitens der Mutter Brosius-Gersdorff zum Glück erspart geblieben.

  8. Schleichender Autoritarismus
    Sachsen: Berufsverbot für politisch Unliebsame geplant
    “ Wenn politische Haltung über berufliche Zukunft entscheidet, schrillen die Alarmglocken. In Sachsen nimmt ein Konflikt Fahrt auf, der nicht nur Juristen betrifft, sondern Grundfragen von Freiheit, Recht und staatlicher Macht neu aufwirft.

    Ein Artikel aus unser Kooperation mit Unser-Mitteleuropa
    Vorbereitung des Berufsverbots?
    Der Kurs gegen politisch unliebsame Bewerber wird nun in Sachsen offenbar vehement forciert, man steuert damit geradewegs auf eine verfassungsrechtliche Grundsatzentscheidung zu. So manche Kritiker sehen in dieser Vorgehensweise die Vorbereitung eines Berufsverbots. Sachsen will also zukünftig konsequenter verhindern, dass Personen, die als „Extremisten“ gelten, etwa in der Justiz tätig werden können, wie auch anonymousnews berichtete hatte.

    Dafür soll die Rechtslage nun grundsätzlich überprüft werden. Nach der Kabinettssitzung kündigte Justizministerin Constanze Geiert (CDU) eine abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht an. Ziel ist es dabei, zu klären, ob die bisherige sächsische Rechtsauffassung, die allerdings auf einem Urteil des eigenen Verfassungsgerichtshofes beruht, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Anlass dafür ist ein vielbeachteter Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bautzen im Zusammenhang mit John Hoewer. Das Gericht hatte den Freistaat Sachsen dazu verpflichtet, den Mann aus der „rechten Szene“ zur weiteren juristischen Ausbildung zuzulassen. Er hatte bereits das erste Staatsexamen absolviert und darf demnach am Rechtsreferendariat teilnehmen.
    Aufhebung der Ablehnung durch OVG

    Das Oberlandesgericht Dresden hatte den Bewerber zuvor bereits mehrfach abgelehnt. Die Richter hatten ihre Entscheidung mit dessen langjährigem Engagement in der „rechten Szene“, unter anderem in der Jungen Alternative Sachsen-Anhalt und der patriotischen Bürgerinitiative „Ein Prozent“, begründet. Das OVG stellte jedoch klar, dass es an die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes gebunden sei. Demnach könne ausschließlich strafbares Verhalten eine Verweigerung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst rechtfertigen. Nur wenn ein Bewerber die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft, darf der Staat ihn zurückweisen. Da dem Mann kein strafbares Verhalten vorgeworfen werden könne, sei seine Beschwerde begründet.

    Laut Ministerin Geiert wurde bereits eine Anhörungsrüge gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) eingereicht. „Die Anhörungsrüge ist ein wichtiger Baustein, um danach eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.“ Geiert möchte damit erreichen, dass das Oberlandesgericht den Referendar nicht zulassen muss und die Entscheidung des OVG überprüft werden muss. Parallel dazu soll eine abstrakte Normenkontrolle eingeleitet werden, wie die Zeit berichtete. Die CDU-Politikerin verweist dabei auf Thüringen. Dort hatte das Verfassungsgericht entschieden, dass „Extremisten“ grundsätzlich vom juristischen Vorbereitungsdienst ausgeschlossen werden können. Diese strengere Linie soll nun auch in Sachsen möglich gemacht werden.
    AfD erklärt „Angriff auf Grundrechte“

    Die AfD reagierte freilich heftig auf die Pläne des Justizministeriums. In einer Mitteilung heißt es, die Regierung bereite „Berufsverbote“ vor, von einem „Angriff auf Grundrechte“ ist dabei die Rede. Der Justizministerin Geiert wirft die Partei vor, eine politische Überprüfung für die Juristenausbildung einzuführen. Auch wer sich nicht strafbar gemacht habe, müsse also künftig mit einem Ausschluss rechnen. Hintergrund der Kritik ist, dass der betroffene Referendar zuvor auch für AfD-Abgeordnete gearbeitet hatte.“
    https://derstatus.at/politik/sachsen-berufsverbot-fur-politisch-unliebsame-geplant-4493.html

  9. Bundesregierung hat keine Belege für AfD-Drohnen über Weimers Haus
    „Kulturstaatsminister Wolfram Weimer sorgte kürzlich für Aufsehen, als er in der ARD-Sendung titel thesen temperamente behauptete, „AfD-Kreise“ hätten Drohnen über seinem Wohnhaus fliegen lassen.

    NIUS hatte daraufhin die Weimer Media Group mit der Bitte um Stellungnahme angefragt. Konkrete Nachweise zu den angeblichen Drohnenüberflügen wurden jedoch nicht vorgelegt. Auch Sicherheitsbehörden erklärten auf Anfrage, es lägen „keinerlei Erkenntnisse“ zu entsprechenden Vorfällen vor.“
    https://nius.de/nachrichten/news/bundesregierung-hat-keine-belege-fuer-afd-drohnen-ueber-weimers-haus

  10. Abartiges, wiederliches linkes Gesülze. Wer zieht sich solche ÖRR Propaganda überhaupt rein? Ahhh ich weiß…. der Pflichtbewußte Dummtrottel und „Beitragszahler“, der die Lügenmärchen noch finanziert.

  11. Wilhelm Busch (1832 – 1908) hätte es vielleicht so ausgedrückt: „Ach was muss man doch von bösen Jura-Professorinnen hören oder lesen“. Ja, wenn ich von solchen bösen Juraprofessorinnen höre, dann wird mir Angst und Bange und ich versteige mich sogar zur Aussage, dass das Tun solcher Personen in zwei anderen Phasen deutscher Geschichte lediglich durch ihre späte Geburt unterbunden wurde. Wenn ich dann auch noch etwas von Plagiatsvorwürfen gegen diese Frau Brosius-Gersdorf lese, möchte ich dies nicht weiter kommentieren, allerdings hinzufügen, dass wohl mehr als 50 % aller Dissertationen sich das Prädikat entweder minderwertig oder einem Plagiat geschuldet, teilen dürften.

  12. „Spitzenjuristin?“

    Äh, nein. Mir würden da beim Stichwort Spitzenjuristen spontan einfallen:

    • Karl Albrecht Schachtschneider
    • Dietrich Murswiek
    • Martin Schwab
    • Ulrich Vosgerau

    … und noch ein paar mehr, wenn ich länger nachdenke.
    Auffällig:
    Keine Quotenfrau dabei. Wie das wohl kommt … ?

  13. Für etwas was Deutschland nicht hat, „keine Verfassung“ ist sie geeignet….
    Deutschland ist seit Ende des II. WK von der Weltmacht USA ein besetztes Land ohne Friedensvertrag und ohne Verfassung.