
Der Staat hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Bürger als Verbraucher zu schützen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Unternehmen – insbesondere im Onlinebereich, aber auch Banken – diesem Schutzbedürfnis häufig aktiv entgegenwirken. Sie schaffen Bedingungen, die den gesetzlichen Verbraucherschutz faktisch aushebeln. Beispielhaft zeigt sich dies bei der Nutzung von Onlineangeboten: Bei einigen Anbietern müssen Kunden bereits vor der Einsicht in das eigentliche Angebot ihre Identität nachweisen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustimmen.
Ähnlich verhält es sich bei der Nutzung von Bank- und Sparkassenkonten. Kunden sind verpflichtet, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Institute zuzustimmen. Im vorliegenden Fall umfasst eine klein bedruckte DIN-A4-Ausgabe der Sparkassen-AGB ganze 90 Seiten – was etwa 600 Seiten in normalem Taschenbuchformat entspricht. Wer diesen Bedingungen nicht zustimmt, riskiert die Kündigung seines Kontos. Wenn man bedenkt, dass nur etwa 40 Prozent der Deutschen mehr als zwei Bücher pro Jahr lesen, ist dies eine Zumutung. Beim Lesen eines Buches soll schließlich Vergnügen aufkommen; bei der Lektüre allgemeiner Vertragsbedingungen dürfte das kaum der Fall sein. Der ursprünglich beabsichtigte Schutz des Kunden wird auf diese Weise grotesk ins Gegenteil verkehrt: Anstatt den Verbraucher zu stärken, setzt die Bank ihn unter Druck, weitreichenden Vertragsbedingungen zuzustimmen – auch wenn diese weder nachvollziehbar noch verständlich sind. Das Prinzip des Verbraucherschutzes wird damit ad absurdum geführt.
Skrupellose Haltung
In Deutschland gibt es zahlreiche Fälle, in denen Banken ihre Kunden systematisch benachteiligen. Ein besonders gravierender, juristisch jedoch noch ungeklärter Fall betrifft eine Witwe aus Heiligenhaus, die vor dem Landgericht Düsseldorf um fast 100.000 Euro kämpft – Geld, das ihr verstorbener Ehemann 2003 bei der Kreissparkasse Düsseldorf für sie angelegt hatte. Obwohl sie über zwanzig Jahre Kontoauszüge vorlegen kann, behauptet die Bank, das Konto existiere nicht und die Dokumente seien gefälscht. Möglicherweise liegt der Fehler in der Fusion der Sparkasse Heiligenhaus mit der Kreissparkasse Düsseldorf im Jahr 2003 begründet; doch anstatt Verantwortung zu übernehmen, wird die Witwe in einen langwierigen und zermürbenden Rechtsstreit gezwungen.
Ein weiteres Beispiel für die skrupellose Haltung der Banken zeigt sich im Umgang mit Sparbuchinhabern. Eine Kundin wollte nach vielen Jahren die auf ihrem Sparbuch angefallenen Zinsen gutschreiben lassen. Die Sparkasse verweigerte dies zunächst mit der Begründung, eine nachträgliche Gutschrift sei nicht mehr möglich. Erst nach massivem Druck und erheblichem persönlichen Einsatz war die Bank schließlich bereit, die Zinsen doch anzuerkennen. Eine solche Praxis ist nicht nur unerträglich, sondern stellt auch einen klaren Verstoß gegen die Rechte der Verbraucher dar.
Unterlaufen des Verbraucherschutzes
Für den durchschnittlichen Kunden sind die AGBs der Sparkassen, wie gesagt 90 Seiten in kleinstem Druck und juristischem Fachjargon, weder lesbar noch verständlich. Trotzdem wird von ihm erwartet, diesen Bedingungen zuzustimmen. Eine solche Vorgehensweise ist nicht nur inakzeptabel, sondern auch geeignet, das Vertrauen in das gesamte Finanzwesen zu erschüttern. In diesem Zusammenhang ist es höchste Zeit, dass der Staat eingreift und seine bisherigen Regelungen überdenkt. Verbraucher müssen vor solchen Machenschaften wirksam geschützt werden. Mit der derzeit praktizierten Vorgehensweise wird der Verbraucherschutz jedoch in seinem Kern unterlaufen – und zwar zum klaren Nachteil der Verbraucher.
Der Staat sollte verbindliche Bestimmungen erlassen, die sicherstellen, dass Verbraucher nicht länger Opfer von Täuschung, Irreführung oder unlauteren Geschäftspraktiken werden. Die heute gängige Praxis, Verbraucher zur Zustimmung umfangreicher allgemeiner Vertragsbedingungen zu nötigen, muss dringend beendet werden. Solche Regelungen sollten gesetzlich klar, verständlich und auf das Wesentliche reduziert formuliert sein. Täuschung und betrügerische Praktiken müssen endlich konsequent unterbunden und streng verfolgt werden.
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6 Antworten
Die Banken wieder (böse Kapitalisten/hüstel)
Im Allgemeinen nutzen die AGBs die Kundschaft aus.
Das ist Marktwirtschaft!
Im Digitalbereich ist Windows XP/Vista/7/8/10/11, und auch Apple, nach meiner Meinung, einfach nur legalisierte Industriespionage!
Schaut euch deren AGBs mal an!
Wie es besser geht zeigen unter anderem die hier:
:::
Zitat->
Der Dipl-DAU
Beschreibung
Technik-Reviews für normale Leute!
Ihr seid interessiert an technischen Geräten, Gadgets und sonstigen Produkten dieser Art? Habt aber wenig Ahnung davon?
Ein Glück, die haben wir auch nicht! 😅 Aber wir testen sie für euch aus der Sicht von normalen Verbrauchern auf Herz und Nieren.
Unser kleiner, feiner YouTube-Kanal kommt aus der schönsten Stadt der Welt, Leipzig 😊
Wir sind ein Team von diplomierten Journalisten und manchmal auch Dümmsten Anzunehmenden Usern (DAUs) und reden gerne und lange über neue Technik-Gadgets. Da dachten wir, wir lassen die Welt mal daran teilhaben.
Zitatende
:::
Kanal->
https://www.youtube.com/@DerDiplDAU/videos
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Aber auch da sollte man genau hinschauen!
Zustimmung.
Es gab da mal diese AGB, in welchen der Kunde zustimmte, seine Seele dem Teufel zu verkaufen … Doch mittlerweile gibt es ein probates Gegenmittel: Man wirft die AGB in eine KI. Sehr zu empfehlen, in Sekundenschnelle hat man die kritischen Stellen gefunden und kann vielleicht abweichende Vereinbarungen erzielen. Individualvereinbarungen sind immer höherwertig gegenüber den AGB.
@In diesem Zusammenhang ist es höchste Zeit, dass der Staat eingreift und seine bisherigen Regelungen überdenkt.
Der ist gut – you made my day !
Bei wem können Politiker wohl für gut dotierte Vorträge an den schönsten Orten der Welt eingeladen werden einschließlich dem besonderen persönlichen Service – genau ! Kein Politiker wird auf diese Vorteile, die ihm sein Amt bietet, verzichten !
Ok – keiner der Blockpartei – die AFD-Leute müssen sich noch beweisen ! Von den anderen ist das aus vielen Jahren des Handelns eindeutig ! Die machen solche Hilfsaktionen für die Bürger nur, wenn sie bessere Plünder-Methode als Ersatz haben ! Alleine das Beispiel Bargeld – seitdem die nicht mehr auf die schwarzen Koffer angewiesen sind, wollen sie Bargeld abschaffen und die Vorteile der Überwachung, Kontrolle und Erpressung nutzen – man denke alleine an die Kontenkündigungen oder Sperrungen – beispielhaft der Young Leader in Kanada mit den Truckern bei Corona ! Und auch hier wurde schon geplant, alle vom Staat abhängigen zu erpressen – Rentnern nur noch mit Spritze usw !
Business as usual.
Ich hatte mal vor ca. 20 Jahren Schäden bei einer Versicherung bearbeitet. Da ging bei manchen Kunden das Geheule los, wenn man denen erklären mußte, dass das gemeldete Ereignis nicht oder nur bis zu einem bestimmten Betrag versichert ist. Manches Stand nicht in den Bedingungen, sondern in den Kommentierungen (Prölss Martin) oder in der aktuellen Rechtssprechung drin. Mache das mal einem Kunden klar.
Als ich einen Smartphonevertrag abschloß, bekam ich einen dicken Stapel mit ganz viel Kleingedrucktem mit. Wer liest so etwas schon durch und welcher Verkäufer kann einem die Bedingungen rechtssicher erklären?
und so weiter und so fort
„die AGBs“
Was bedeutet das „s“?
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lautet es ausgeschrieben. Also die AGB.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungens, also AGBs, klingt irgendwie falsch.
Nichtsdestotrotz, diese AGB sind ja noch in Deutsch. Die liest sich doch niemand durch. Und wenn sie auch noch nur in einer Fremdsprache daherkommen, sollten sie ungültig sein.